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210923 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn, Koblenzer Str. 76 - Ersatzneubau Zweifeldtennishalle Az.: 460024

Nummer
210923
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210923-01 AA Grundstück in Bonn, Koblenzer Str. 76 - Ersatzneubau Zweifeldtennishalle Az.: 460024 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210923

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210923
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Koblenzer Str. 76
- Ersatzneubau Zweifeldtennishalle
Az.: 460024
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer neuen Zweifeldtennishalle auf
dem o.a. Grundstück Koblenzer Str. 76 als Ersatzneubau für eine an gleicher
Stelle vorhandene genehmigte Zelttennishalle. Die vorhandene Halle ist jedoch
marode und stellt energetisch kein vertretbares Maß mehr dar. Die gegenüber
der bestehenden Halle etwas größere Dimensionierung des geplanten
Ersatzbaues ergibt sich zum einen aus energetischen Gründen und ist zum
anderen dem Umstand geschuldet, dass die bestehende Halle nicht mehr den
Anforderungen an Spielfeldmaße des Deutschen Tennisbundes entspricht.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch die parkartige Umgebung des
Kurparks Bad Godesberg bestimmt, welcher durch einen alten Baumbestand
sowie ein durchziehendes Wegenetz mit dazugehörigen Ruhebereichen
charakterisiert wird. Der Bauherr – ein Traditionssportverein – ist hier bereits
seit Ende der 1920er Jahre mit seiner Tennisanlage ansässig.
Auch wenn sich in der näheren Umgebung keine weiteren ähnlichen Anlagen
befinden, so prägt die vorhandene – nun zu ersetzende Tennishalle – den
Bereich mit. Die Erteilung einer Baugenehmigung für den geplanten Ersatzbau
ist daher auch unter den Kriterien des § 34 BauGB bauplanungsrechtlich
vertretbar.
Nachdem in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde die Halle in ihrer
Dimensionierung und Ausrichtung auch mit den Belangen des
Denkmalschutzes im Hinblick auf das angrenzende Baudenkmal und die
weiteren Baudenkmäler in der Umgebung vereinbar ist und im Übrigen der
Baumbestand erhalten werden soll, beabsichtigt die Verwaltung einen positiven
Bauvorbescheid zu erteilen.
Anlage/nSeite 1 von 3
Seite 2
1 Flurkarte (öffentlich)
2 Plan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 1177..0055..22002211
5500 mSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de