210915-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Planungsstand Verbrauchermarkt Ramersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210915-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210915-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Planungsstand Verbrauchermarkt Ramersdorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme zu a) Wie ist der aktuelle Planungsstand des Verbrauchermarktes Ramersdorf? Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte wie in der Großen Anfrage bereits dargestellt in der Zeit vom 02.09.2020 bis einschließlich 16.09.2020. In dieser Zeit wurden 9 Anregungen von Trägern öffentlicher Belange sowie 9 Stellungnahmen von Bürger*innen vorgetragen. zu b) Insbesondere, welchen Verfahrensschritte wurden nach der erfolgten Offenlage erfolgreich abgearbeitet? Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB - oft auch als Offenlage bezeichnet - wird erst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und des ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfs nach einem entsprechenden Beschluss des Rates durchgeführt) wurden die vorgetragenen Gesichtspunkte durch die Vorhabenträgerin ausgewertet, die Planung überarbeitet und soweit erforderlich in Abstimmung mit der Verwaltung die fachgutachterlichen Untersuchungen erstellt bzw. angepasst. Auf der Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden Verträglichkeitsuntersuchung zum großflächigen Lebensmitteleinzelhandel hat die Bezirksregierung Köln darüber hinaus die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist vorab jedoch eine Beschlussfassung des Rates zur Aufhebung des vorgeschädigten Nahversorgungszentrums Küdinghoven / Ramersdorf (D-Zentrum), für das unabhängig von dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren keine Stabilisierung mehr zu erwarten ist. Zur Änderung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird die Verwaltung daher eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen Beratungen einbringen. zu c) In welchen Punkten bestehen mit dem Investor noch Klärungsbedarf? Wie schon unter der Drucksachennummer DS-Nr. 210669 ausgeführt, bedarf es seitens der Vorhabenträgerin noch der finalen Erstellung vonSeite 1 von 2 Seite 2 fachgutachterlichen Untersuchungen, insbesondere zu den Themen Versickerung/Entwässerung Altlasten Lärm Starkregen Natur und Landschaft, ökologischer Ausgleich topographische Geländeaufnahme zu d) In welchen Punkten bestehen mit anderen kommunalen oder regionalen Beteiligten noch Klärungsbedarf? Mit anderen kommunalen oder regionalen Beteiligten (Straßenbaulastträger, Naturschutzverband, Bezirksregierung) bedarf es darüber hinaus einer Abstimmung zur Standsicherheit für das Stützbauwerk innerhalb der Anbauverbotszone sowie zum Umfang der artenschutzrechtlichen Prüfung Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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