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210915-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Planungsstand Verbrauchermarkt Ramersdorf

Nummer
210915-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210915 Planungsstand Verbrauchermarkt Ramersdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210915-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Planungsstand Verbrauchermarkt Ramersdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
zu a) Wie ist der aktuelle Planungsstand des Verbrauchermarktes
Ramersdorf?
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte wie in der Großen Anfrage
bereits dargestellt in der Zeit vom 02.09.2020 bis einschließlich 16.09.2020. In
dieser Zeit wurden 9 Anregungen von Trägern öffentlicher Belange sowie 9
Stellungnahmen von Bürger*innen vorgetragen.
zu b) Insbesondere, welchen Verfahrensschritte wurden nach der
erfolgten Offenlage erfolgreich abgearbeitet?
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (eine öffentliche Auslegung
nach § 3 Abs.2 BauGB - oft auch als Offenlage bezeichnet - wird erst bei
Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und des ausgearbeiteten
Bebauungsplanentwurfs nach einem entsprechenden Beschluss des Rates
durchgeführt) wurden die vorgetragenen Gesichtspunkte durch die
Vorhabenträgerin ausgewertet, die Planung überarbeitet und soweit erforderlich
in Abstimmung mit der Verwaltung die fachgutachterlichen Untersuchungen
erstellt bzw. angepasst. Auf der Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden
Verträglichkeitsuntersuchung zum großflächigen Lebensmitteleinzelhandel hat
die Bezirksregierung Köln darüber hinaus die Vereinbarkeit des Vorhabens mit
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Aussicht gestellt.
Voraussetzung hierfür ist vorab jedoch eine Beschlussfassung des Rates zur
Aufhebung des vorgeschädigten Nahversorgungszentrums Küdinghoven /
Ramersdorf (D-Zentrum), für das unabhängig von dem vorliegenden
Bebauungsplanverfahren keine Stabilisierung mehr zu erwarten ist. Zur
Änderung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird die
Verwaltung daher eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen
Beratungen einbringen.
zu c) In welchen Punkten bestehen mit dem Investor noch
Klärungsbedarf?
Wie schon unter der Drucksachennummer DS-Nr. 210669 ausgeführt, bedarf
es seitens der Vorhabenträgerin noch der finalen Erstellung vonSeite 1 von 2
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fachgutachterlichen Untersuchungen, insbesondere zu den Themen
 Versickerung/Entwässerung
 Altlasten
 Lärm
 Starkregen
 Natur und Landschaft, ökologischer Ausgleich
 topographische Geländeaufnahme
zu d) In welchen Punkten bestehen mit anderen kommunalen oder
regionalen Beteiligten noch Klärungsbedarf?
Mit anderen kommunalen oder regionalen Beteiligten (Straßenbaulastträger,
Naturschutzverband, Bezirksregierung) bedarf es darüber hinaus einer
Abstimmung
 zur Standsicherheit für das Stützbauwerk innerhalb der
Anbauverbotszone sowie
 zum Umfang der artenschutzrechtlichen Prüfung
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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