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210912 · Beschlussvorlage

„Bonn Inklusiv“ – Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn

Nummer
210912
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 21.05.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210912
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
„Bonn Inklusiv“ – Bürgerbeteiligung zur
Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen
Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 21.05.2021 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beratung in der Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung am 21.05.2021
(und in der Folge im Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
am 02.06.2021) ist dringend notwendig, da die Bürgerbeteiligung spätestens
Ende August stattfinden soll und entsprechender Vorlauf für die begleitende
Öffentlichkeitsarbeit notwendig ist. Die konstituierende Sitzung des für die
Weiterentwicklung des behindertenpolitischen Teilhabeplans zuständigen
„Projektbeirats Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ fand am 11.05.2021 statt.
Dies ist die erste Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung, die nach der
Konstituierung des Projektbeirates erreicht werden konnte. Eine Verschiebung
der Bürgerbeteiligung auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht vertretbar, da
wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie der Gesamtprozess der
Weiterentwicklung bereits verspätet beginnt und mit vielen Beteiligten
(Presseamt, Stabsstelle Beteiligungsmanagement, Behinderten-Gemeinschaft
Bonn e.V. der Termin im August kommuniziert und geplant ist (z.B. Freihalten
von Werbeflächen für die vorgelagerte Öffentlichkeitsarbeit).
Beschlussvorschlag
Die Bürgerbeteiligung zur Fortschreibung von „Bonn Inklusiv“ -
Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn wird wie in dem
als Anlage beigefügten Beteiligungskonzept beschrieben durchgeführt.
Begründung
„Bonn Inklusiv“ bildet die Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits mit dem Beschluss
von „Bonn Inklusiv“ durch den Rat am 15.09.2011 (DS-Nr.: 1111968) wurde die
Verwaltung beauftragt, diesen Plan kontinuierlich weiterzuentwickeln.Seite 1 von 9
Seite 2
Mit Beschluss des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
vom 14.04.2021 nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung (DS-Nr.:
210200) wurde die Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen
Teilhabeplans als komplexes Verfahren auf die Vorhabenliste aufgenommen
und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Beteiligungskonzept zu
erstellen.
Das als Anlage beigefügte Beteiligungskonzept wurde vom Amt für Soziales
und Wohnen unter Beteiligung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
erstellt.
Anlage/n
1 Beteiligungskonzept Bonn Inklusiv (öffentlich)Seite 2 von 9
50-3/BK 12.05.2021
T I T E L DES VORHABENS:
10 Jahre „Bonn Inklusiv“
- Komplexes Verfahren gemäß den Leitlinien der Stadt Bonn
1. Zielsetzung des Gesamtprojekts
Themen der Beteiligung
2011 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Behindertenpolitischen Teilhabeplan für
die Bundesstadt Bonn „Bonn Inklusiv“ (im folgenden „Bonn Inklusiv“ genannt) zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen.
„Bonn Inklusiv“ beinhaltet ein Leitbild, Visionen zu verschiedenen Lebensbereichen
und 111 Handlungsempfehlungen.
Nun sind eine Überprüfung und Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“ geplant.
Die bisher bestehende Orientierung an Themenfeldern soll beibehalten werden, der
Fokus liegt weiterhin auf den Möglichkeiten der Teilhabe:
 „Familie, Kinder, (Weiter-)Bildung“
 „Arbeit“
 „Wohnen“
 „Teilhabe
o am kulturellen/gesellschaftlichen Leben
o Politische Teilhabe/Selbstvertretung“
 „Gesundheit, Pflege“
 „Barrierefreiheit im weitesten Sinn“
 „Behinderung und besondere Aspekte“.
Ziel der Beteiligung:
Wertschätzung von Vielfalt sowie die Schaffung einer inklusiven Stadt ist oberstes Ziel
von „Bonn Inklusiv“. Alle Menschen sollen in allen Bereichen der Gesellschaft
teilhaben können und die Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft sollen
selbstverständlich berücksichtigt werden. Teilhabe umfasst hierbei auch die
Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und deren politische Beteiligung.
Impulse aus der Stadtgesellschaft sowie neue politische Diskussionen unterstützen
den Prozess der Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“.
Die Bonnerinnen und Bonner (mit und ohne Beeinträchtigungen) sollen gewonnen
werden, sich mit ihren Ideen am Prozess zu beteiligen.
Mit Blick auf die letzten Jahre sollen aus dem Gesamtprozess Erkenntnisse gewonnen
werden, wie die Bonnerinnen und Bonner „Bonn Inklusiv“ und dessen Umsetzung
einschätzen. Die Verwaltung möchte in der Lage sein, folgende Fragen zu
beantworten:
• Wie inklusiv ist Bonn in den letzten 10 Jahren geworden?
• Wo liegen noch weitere Potentiale?Seite 3 von 9
• Gibt es neue oder geänderte Bedarfe, die von „Bonn Inklusiv“ noch nicht erfasst
sind?
Für die Weiterentwicklung sollen mit der Beteiligung
• neue Ideen,
• die Bereitschaft zur Mitgestaltung der Teilhabe und
• die Identifikation mit dem Thema „Bonn Inklusiv“
erreicht werden.
2. Rahmenbedingungen
Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
„Bonn Inklusiv“ bildet die Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits mit dem Beschluss von „Bonn Inklusiv“
durch den Rat am 15.09.2011 (DS-Nr.: 1111968) wurde die Verwaltung beauftragt,
diesen Plan kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen hat sich in seiner
Sitzung am 19.08.2020 (DS-Nr.: 201259) mit dem Konzept zur Weiterentwicklung von
„Bonn Inklusiv“ befasst.
Der Prozess der Bürgerbeteiligung wurde vom Amt für Soziales und Wohnen initiiert
unter Beteiligung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung. Er wird in
Zusammenarbeit mit der vom Rat bestellten Behindertenbeauftragten der Stadt Bonn
(Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) und dem „Projektbeirat Behindertenpolitischer
Teilhabeplan“ durchgeführt.
Die Bürgerbeteiligung erfolgt frühzeitig vor einer Beratung in geplanten Arbeitsgruppen
(siehe Ziffer 5) und vor der Festlegung der neuen Handlungsempfehlungen durch den
„Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan“.
Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
Die Menschen in Bonn können im Beteiligungsprozess ihre Anregungen und Ideen zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unserer Stadt einbringen. Diese
werden ausgewertet und in Arbeitsgruppen diskutiert (siehe hierzu auch Ziffer 5).
Die Entscheidung über die Aufnahme der Vorschläge aus dem gesamten
Beteiligungsprozess in „Bonn Inklusiv“ trifft nach Auswertung aller Ergebnisse der
„Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan“.
Dieser ist paritätisch besetzt mit Vertreter*innen der Fraktionen im Rat der
Bundesstadt Bonn und der Menschen mit Behinderung. Für die verschiedenen
Lebensbereiche werden Paten und/ oder Patinnen aus der Mitte des „Projektbeirates
Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ bestimmt.
Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)Seite 4 von 9
Die Verwaltung hat im Auftrag des „Projektbeirates Behindertenpolitischer
Teilhabeplan“ ein Konzept zur Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“ erarbeitet. Vor
dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen wurde darin festgelegt:
Künftige Handlungsempfehlungen müssen:
• auf präzise erfassten Bedarfen beruhen,
• konkret beschrieben sein,
• ausweisen, welche Ressourcen für die Umsetzung erforderlich sind,
• durch die Bundesstadt Bonn realistisch umsetzbar sein und
• die Lebenswirklichkeit der Menschen in Bonn spürbar verbessern.
Die Impulse, die seit Mai 2017 durch die Menschen im Rahmen der öffentlichen
Aktionen „BONNER_IN_VIELFALT“ gegeben wurden, werden bei der
Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“ ebenfalls berücksichtigt.
Konfliktlagen
Die in „Bonn Inklusiv“ im Jahr 2011 verankerten Handlungsempfehlungen auf Basis
der UN-Behindertenrechtskonvention ließen sich zum Teil nicht oder nicht vollständig
umsetzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die Handlungsempfehlungen
dann an Grenzen in der Umsetzung stießen, wenn die Bundesstadt Bonn hierfür nicht
die originäre Zuständigkeit besaß oder wenn Ziele/ Handlungsempfehlungen nicht
realistisch oder konkret genug formuliert waren.
Dies bedingt, dass eine vollumfängliche Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft
noch nicht gewährleistet ist. Die Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft werden
noch nicht selbstverständlich berücksichtigt.
Die hieraus entstehenden Teilhabehindernisse führen berechtigterweise zu Irritationen
und Unmut.
3. Festlegung Projektbeauftragte
Projektbeauftragte: Brigitte Schrick, Amt für Soziales und Wohnen, 50-3
Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan, Hans-Böckler-Str. 5, 53225
Bonn, Telefon: 0228/ 77 47 57, E-Mail: teilhabeplan@bonn.de
Vertretung: Ute Silkens, Amt für Soziales und Wohnen, 50-3 Koordinationsstelle für
die Belange der Menschen mit Behinderung, Hans-Böckler-Str. 5, 53225 Bonn,
Telefon: 0228/ 77 49 46, E-Mail: behindertenkoordination@bonn.deSeite 5 von 9
4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden, konkrete Zielgruppen
Zu beteiligen sind Menschen mit körperlichen, seelischen, kognitiven oder Sinnes-
beeinträchtigungen, soweit sie in ihrer Teilhabe in Bonn eingeschränkt sind.
Darüber hinaus sind Menschen ohne eigene Beeinträchtigung einzubeziehen, soweit
ihre Belange ebenfalls berührt werden (z.B. Familienangehörige, Freunde und
Freundinnen, Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen, Mitschüler und Mitschülerinnen,
Betreuende, Assistenzen, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen usw.) und Menschen, die
an einer Beteiligung interessiert sind. Es geht um die Beteiligung von Menschen, die
in Bonn in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind, unabhängig davon, ob sie in Bonn leben.
Damit wird eine möglichst breite Vielfalt von Impulsen erreicht.
Es werden verschiedene Methoden und Zugänge genutzt, die eine Beteiligung sowohl
online, schriftlich, telefonisch und persönlich ermöglichen.
Grundsätzlich ist keine Vorauswahl erforderlich, außer für die in Ziffer 5 erwähnten
themenbezogenen Arbeitsgruppen. Die Besetzung dieser Arbeitsgruppen erfolgt in
Abstimmung mit dem Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“. Bürgerinnen
und Bürger, die sich hier beteiligen möchten, können diesen Wunsch im Rahmen des
Beteiligungsformats „bonn macht mit“ äußern.
Die Bürgerbeteiligung wird derzeit aufgrund der pandemischen Lage ausschließlich
digital geplant. Änderungen sind je nach Infektionsgeschehen möglich. Hierbei wird
auf Barrierefreiheit in möglichst allen Bereichen geachtet (Barrierefreie
Veranstaltungsorte, Schriftdolmetscher, Gebärdensprachdolmetscher (ggfls. als
Video), Leichte Sprache, Mehrsprachigkeit…)
Für besonders schwer erreichbare Zielgruppen wird die Unterstützung der
Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn
genutzt. Ihre Mitgliedsverbände werden hier Hilfestellung leisten können. Die
Webseiten der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. und ihrer Mitgliedsverbände
werden zur Weitergabe von Informationen genutzt.
5. Prozessplanung
Bonnerinnen und Bonner sollen an der Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“
mitwirken.
Die Bürgerbeteiligung beginnt mit einer Marketingkampagne ab Mitte August 2021.
Hierfür werden sieben verschiedene Plakatmotive erarbeitet, eines für jeden
Lebensbereich. Menschen mit ihren Fähigkeiten aber auch Leuchtturmprojekte und
Erfolge der letzten 10 Jahre werden dargestellt. Die Geschichte, die sich hinter dem
jeweiligen Plakat verbirgt, soll auf dem Internetauftritt der Bürgerbeteiligung erzählt
werden.
Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Thema „Bonn Inklusiv“ soll nicht nur
geweckt, sondern auch aufrechterhalten werden, auch nach dem Prozess der
Weiterentwicklung. Die Kampagne soll zum Mitmachen animieren.Seite 6 von 9
Diese Kampagne wird in enger Abstimmung mit dem Presseamt der Bundesstadt
Bonn, der Koordinationsstelle Bürgerbeteiligung und der Behindertenbeauftragten der
Stadt Bonn geplant.
Die Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sollen mit verschiedenen
Beteiligungsmethoden gesammelt werden. Dies sind unter anderem „bonn macht mit“
und gegebenenfalls begleitende oder nachgelagerte (digitale)
Beteiligungsveranstaltungen.
Die Ideen und Anregungen werden dokumentiert und in Arbeitsgruppen beraten und
konkretisiert.
Diese Arbeitsgruppen setzen sich zusammen aus je zwei Vertreter*innen folgender
Personengruppen:
 Bonnerinnen und Bonner (mit und ohne Beeinträchtigungen)
 Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.)
 Selbsthilfe-Organisationen
 Wohlfahrtsverbände
 Stadtverwaltung und ihre Organisationseinheiten
 Kommunalpolitik
 Bei Bedarf weitere Akteure sowie die Projektleitung Bürgerbeteiligung.
Paten und/oder Patinnen aus dem Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“
begleiten die Arbeitsgruppen im Beratungsprozess.
Anschließend erfolgt eine Entscheidung durch den Projektbeirat
„Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ welche Ideen/Anregungen im
weiterentwickelten „Bonn Inklusiv“ verankert werden.
6. Wie soll der Prozess ausgestaltet werden?
Die unter Punkt 5 geschilderten Schritte werden wie folgt initiiert:
1. Marketingkampagne und Beginn der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit
2. „bonn macht mit“
3. eventuell begleitende oder nachgelagerte (digitale)
Beteiligungsveranstaltungen zu den Lebensbereichen
4. Beratung in Arbeitsgruppen
5. Beschlussfassung im „Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan“
Die Weiterentwicklung und Fortschreibung von „Bonn Inklusiv“ ist ein lernender
Prozess, der auch Raum für Veränderungen beinhaltet und braucht. Insofern ist nach
jedem Prozessschritt eine Weichenstellung möglich.
Die Mitarbeiter*innen der Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit
Behinderung und die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. stehen im gesamten
Prozess für Fragen, Anregungen und Kritik der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Die Anliegen werden aufgenommen, Hindernisse nach Möglichkeit sofort beseitigt. Im
Gespräch können gemeinsam Lösungen erörtert werden. Es wird angestrebt, dieSeite 7 von 9
dargestellten Hindernisse unter Mitwirkung der Bürgerin oder des Bürgers konstruktiv
in den Prozess der Weiterentwicklung einzubringen.
Die Öffentlichkeit wird über Projektfortschritte informiert:
• Kontinuierliche Berichterstattung über die Webseiten www.bonn.de;
www.bgbonn.org
• Newsletter der Behindertenbeauftragten (Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V.)
• digitale Dialogveranstaltungen zu den verschiedenen Lebensbereichen (bei
Präsenz in den Stadtteilen)
• Öffentlichkeitsarbeit bei bereits etablierten Veranstaltungen, wie zum Beispiel
SDG-Tage (09/2021); Special Adventure Camp Hertha Bonn (09/2021); Welttag
der Menschen mit Behinderung (03.12.2021); Europäischer Protesttag zur
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (05.05.2022); Weltkindertag;
Special Olympics; Opernrasen
• Meilensteine im Weiterentwicklungsprozess werden festgelegt und thematisiert
• Scheinwerfer auf herausragende Projekte.
Rückkopplung im Prozess ist jederzeit möglich über die Koordinationsstelle für die
Belange der Menschen mit Behinderung/ Geschäftsstelle „Behindertenpolitischer
Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ im Rahmen von Telefonaten, E-Mails und
persönlichen Gesprächen.
Der Prozess ist umfassend in das kommunale Geschehen eingebettet.
Als Projektverantwortliche wurde vom Amt für Soziales und Wohnen die
Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung benannt. Sie
koordiniert die Bürgerbeteiligung intern sowie abgestimmt mit der Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte.
Der „Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ arbeitet im gesamten Prozess
aktiv mit.
Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung ist in die Planung und Durchführung der
Beteiligungen eingebunden.
Der Beirat Bürgerbeteiligung wird kontinuierlich über den Prozess informiert.
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda sowie
weitere Gremien werden bedarfsweise über Mitteilungsvorlagen informiert.
7. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden mit entsprechenden
Mitteilungsvorlagen in den „Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“, in den
Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit sowie weitere Fachausschüsse
eingebracht.
Die beteiligten Bonnerinnen und Bonner und die Öffentlichkeit werden über die
Ergebnisse des Beteiligungsprozesses informiert. Hierbei werden die
Kommunikationswege genutzt, die auch während des Beteiligungsprozesses
verwendet werden (siehe Punkt 6).Seite 8 von 9
8. Dokumentation, Auswertung und Reflexion
Die Ideen und Anregungen aus „bonn macht mit“ werden von der Koordinationsstelle
Bürgerbeteiligung dokumentiert. In den weiteren Beteiligungsveranstaltungen erfolgt
die Dokumentation unmittelbar gemeinsam mit den Teilnehmenden. Hierzu werden die
digitalen Möglichkeiten geprüft.
Die dokumentierten Ideen und Anregungen werden nach den Lebensbereichen
sortiert. Eine Auswertung erfolgt durch die erwähnten Arbeitsgruppen. Hierbei werden
die Anforderungen an die zukünftigen Handlungsempfehlungen beachtet. Ein Beispiel
ist die Frage: Verbessert die Idee/Anregung die Lebenswirklichkeit der Menschen in
Bonn spürbar?
Auch in der Zukunft sollen die Bonnerinnen und Bonner fortlaufend weitere
Beteiligungsmöglichkeiten nutzen können. Die im Prozess gewonnenen Erfahrungen
werden in zukünftigen Beteiligungsverfahren berücksichtigt. Es wird zum Beispiel
festgehalten, welche Zugänge und Methoden besonders geeignet erscheinen. Hierbei
wird der „Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ und die
Koordinationsstelle Bürgerbeteiligung eingebunden.
9. Zeitrahmen und Finanzierung
Die Kosten des Verfahrens können derzeit noch nicht abschließend beziffert werden.
Interne Mittel bzw. Mittel Behindertenpolitischen Teilhabeplan sind im Haushalt
eingeplant.
Das Beteiligungsverfahren beginnt mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit nach
derzeitiger Planung im August 2021 und endet mit dem Abschluss der Beratungen in
den Arbeitsgruppen voraussichtlich im März 2022.Seite 9 von 9

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de