210912 · Beschlussvorlage
„Bonn Inklusiv“ – Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210912
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 210912 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V „Bonn Inklusiv“ – Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 21.05.2021 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Beratung in der Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung am 21.05.2021 (und in der Folge im Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 02.06.2021) ist dringend notwendig, da die Bürgerbeteiligung spätestens Ende August stattfinden soll und entsprechender Vorlauf für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit notwendig ist. Die konstituierende Sitzung des für die Weiterentwicklung des behindertenpolitischen Teilhabeplans zuständigen „Projektbeirats Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ fand am 11.05.2021 statt. Dies ist die erste Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung, die nach der Konstituierung des Projektbeirates erreicht werden konnte. Eine Verschiebung der Bürgerbeteiligung auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht vertretbar, da wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie der Gesamtprozess der Weiterentwicklung bereits verspätet beginnt und mit vielen Beteiligten (Presseamt, Stabsstelle Beteiligungsmanagement, Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. der Termin im August kommuniziert und geplant ist (z.B. Freihalten von Werbeflächen für die vorgelagerte Öffentlichkeitsarbeit). Beschlussvorschlag Die Bürgerbeteiligung zur Fortschreibung von „Bonn Inklusiv“ - Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn wird wie in dem als Anlage beigefügten Beteiligungskonzept beschrieben durchgeführt. Begründung „Bonn Inklusiv“ bildet die Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits mit dem Beschluss von „Bonn Inklusiv“ durch den Rat am 15.09.2011 (DS-Nr.: 1111968) wurde die Verwaltung beauftragt, diesen Plan kontinuierlich weiterzuentwickeln.Seite 1 von 9 Seite 2 Mit Beschluss des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 14.04.2021 nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung (DS-Nr.: 210200) wurde die Weiterentwicklung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans als komplexes Verfahren auf die Vorhabenliste aufgenommen und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Beteiligungskonzept zu erstellen. Das als Anlage beigefügte Beteiligungskonzept wurde vom Amt für Soziales und Wohnen unter Beteiligung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung erstellt. Anlage/n 1 Beteiligungskonzept Bonn Inklusiv (öffentlich)Seite 2 von 9 50-3/BK 12.05.2021 T I T E L DES VORHABENS: 10 Jahre „Bonn Inklusiv“ - Komplexes Verfahren gemäß den Leitlinien der Stadt Bonn 1. Zielsetzung des Gesamtprojekts Themen der Beteiligung 2011 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn „Bonn Inklusiv“ (im folgenden „Bonn Inklusiv“ genannt) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. „Bonn Inklusiv“ beinhaltet ein Leitbild, Visionen zu verschiedenen Lebensbereichen und 111 Handlungsempfehlungen. Nun sind eine Überprüfung und Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“ geplant. Die bisher bestehende Orientierung an Themenfeldern soll beibehalten werden, der Fokus liegt weiterhin auf den Möglichkeiten der Teilhabe: „Familie, Kinder, (Weiter-)Bildung“ „Arbeit“ „Wohnen“ „Teilhabe o am kulturellen/gesellschaftlichen Leben o Politische Teilhabe/Selbstvertretung“ „Gesundheit, Pflege“ „Barrierefreiheit im weitesten Sinn“ „Behinderung und besondere Aspekte“. Ziel der Beteiligung: Wertschätzung von Vielfalt sowie die Schaffung einer inklusiven Stadt ist oberstes Ziel von „Bonn Inklusiv“. Alle Menschen sollen in allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können und die Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft sollen selbstverständlich berücksichtigt werden. Teilhabe umfasst hierbei auch die Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und deren politische Beteiligung. Impulse aus der Stadtgesellschaft sowie neue politische Diskussionen unterstützen den Prozess der Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“. Die Bonnerinnen und Bonner (mit und ohne Beeinträchtigungen) sollen gewonnen werden, sich mit ihren Ideen am Prozess zu beteiligen. Mit Blick auf die letzten Jahre sollen aus dem Gesamtprozess Erkenntnisse gewonnen werden, wie die Bonnerinnen und Bonner „Bonn Inklusiv“ und dessen Umsetzung einschätzen. Die Verwaltung möchte in der Lage sein, folgende Fragen zu beantworten: • Wie inklusiv ist Bonn in den letzten 10 Jahren geworden? • Wo liegen noch weitere Potentiale?Seite 3 von 9 • Gibt es neue oder geänderte Bedarfe, die von „Bonn Inklusiv“ noch nicht erfasst sind? Für die Weiterentwicklung sollen mit der Beteiligung • neue Ideen, • die Bereitschaft zur Mitgestaltung der Teilhabe und • die Identifikation mit dem Thema „Bonn Inklusiv“ erreicht werden. 2. Rahmenbedingungen Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit „Bonn Inklusiv“ bildet die Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits mit dem Beschluss von „Bonn Inklusiv“ durch den Rat am 15.09.2011 (DS-Nr.: 1111968) wurde die Verwaltung beauftragt, diesen Plan kontinuierlich weiterzuentwickeln. Der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am 19.08.2020 (DS-Nr.: 201259) mit dem Konzept zur Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“ befasst. Der Prozess der Bürgerbeteiligung wurde vom Amt für Soziales und Wohnen initiiert unter Beteiligung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung. Er wird in Zusammenarbeit mit der vom Rat bestellten Behindertenbeauftragten der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) und dem „Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung erfolgt frühzeitig vor einer Beratung in geplanten Arbeitsgruppen (siehe Ziffer 5) und vor der Festlegung der neuen Handlungsempfehlungen durch den „Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan“. Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume Die Menschen in Bonn können im Beteiligungsprozess ihre Anregungen und Ideen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unserer Stadt einbringen. Diese werden ausgewertet und in Arbeitsgruppen diskutiert (siehe hierzu auch Ziffer 5). Die Entscheidung über die Aufnahme der Vorschläge aus dem gesamten Beteiligungsprozess in „Bonn Inklusiv“ trifft nach Auswertung aller Ergebnisse der „Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan“. Dieser ist paritätisch besetzt mit Vertreter*innen der Fraktionen im Rat der Bundesstadt Bonn und der Menschen mit Behinderung. Für die verschiedenen Lebensbereiche werden Paten und/ oder Patinnen aus der Mitte des „Projektbeirates Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ bestimmt. Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)Seite 4 von 9 Die Verwaltung hat im Auftrag des „Projektbeirates Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ ein Konzept zur Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“ erarbeitet. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen wurde darin festgelegt: Künftige Handlungsempfehlungen müssen: • auf präzise erfassten Bedarfen beruhen, • konkret beschrieben sein, • ausweisen, welche Ressourcen für die Umsetzung erforderlich sind, • durch die Bundesstadt Bonn realistisch umsetzbar sein und • die Lebenswirklichkeit der Menschen in Bonn spürbar verbessern. Die Impulse, die seit Mai 2017 durch die Menschen im Rahmen der öffentlichen Aktionen „BONNER_IN_VIELFALT“ gegeben wurden, werden bei der Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“ ebenfalls berücksichtigt. Konfliktlagen Die in „Bonn Inklusiv“ im Jahr 2011 verankerten Handlungsempfehlungen auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention ließen sich zum Teil nicht oder nicht vollständig umsetzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die Handlungsempfehlungen dann an Grenzen in der Umsetzung stießen, wenn die Bundesstadt Bonn hierfür nicht die originäre Zuständigkeit besaß oder wenn Ziele/ Handlungsempfehlungen nicht realistisch oder konkret genug formuliert waren. Dies bedingt, dass eine vollumfängliche Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft noch nicht gewährleistet ist. Die Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft werden noch nicht selbstverständlich berücksichtigt. Die hieraus entstehenden Teilhabehindernisse führen berechtigterweise zu Irritationen und Unmut. 3. Festlegung Projektbeauftragte Projektbeauftragte: Brigitte Schrick, Amt für Soziales und Wohnen, 50-3 Geschäftsstelle Behindertenpolitischer Teilhabeplan, Hans-Böckler-Str. 5, 53225 Bonn, Telefon: 0228/ 77 47 57, E-Mail: teilhabeplan@bonn.de Vertretung: Ute Silkens, Amt für Soziales und Wohnen, 50-3 Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung, Hans-Böckler-Str. 5, 53225 Bonn, Telefon: 0228/ 77 49 46, E-Mail: behindertenkoordination@bonn.deSeite 5 von 9 4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden, konkrete Zielgruppen Zu beteiligen sind Menschen mit körperlichen, seelischen, kognitiven oder Sinnes- beeinträchtigungen, soweit sie in ihrer Teilhabe in Bonn eingeschränkt sind. Darüber hinaus sind Menschen ohne eigene Beeinträchtigung einzubeziehen, soweit ihre Belange ebenfalls berührt werden (z.B. Familienangehörige, Freunde und Freundinnen, Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen, Mitschüler und Mitschülerinnen, Betreuende, Assistenzen, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen usw.) und Menschen, die an einer Beteiligung interessiert sind. Es geht um die Beteiligung von Menschen, die in Bonn in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind, unabhängig davon, ob sie in Bonn leben. Damit wird eine möglichst breite Vielfalt von Impulsen erreicht. Es werden verschiedene Methoden und Zugänge genutzt, die eine Beteiligung sowohl online, schriftlich, telefonisch und persönlich ermöglichen. Grundsätzlich ist keine Vorauswahl erforderlich, außer für die in Ziffer 5 erwähnten themenbezogenen Arbeitsgruppen. Die Besetzung dieser Arbeitsgruppen erfolgt in Abstimmung mit dem Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“. Bürgerinnen und Bürger, die sich hier beteiligen möchten, können diesen Wunsch im Rahmen des Beteiligungsformats „bonn macht mit“ äußern. Die Bürgerbeteiligung wird derzeit aufgrund der pandemischen Lage ausschließlich digital geplant. Änderungen sind je nach Infektionsgeschehen möglich. Hierbei wird auf Barrierefreiheit in möglichst allen Bereichen geachtet (Barrierefreie Veranstaltungsorte, Schriftdolmetscher, Gebärdensprachdolmetscher (ggfls. als Video), Leichte Sprache, Mehrsprachigkeit…) Für besonders schwer erreichbare Zielgruppen wird die Unterstützung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn genutzt. Ihre Mitgliedsverbände werden hier Hilfestellung leisten können. Die Webseiten der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. und ihrer Mitgliedsverbände werden zur Weitergabe von Informationen genutzt. 5. Prozessplanung Bonnerinnen und Bonner sollen an der Weiterentwicklung von „Bonn Inklusiv“ mitwirken. Die Bürgerbeteiligung beginnt mit einer Marketingkampagne ab Mitte August 2021. Hierfür werden sieben verschiedene Plakatmotive erarbeitet, eines für jeden Lebensbereich. Menschen mit ihren Fähigkeiten aber auch Leuchtturmprojekte und Erfolge der letzten 10 Jahre werden dargestellt. Die Geschichte, die sich hinter dem jeweiligen Plakat verbirgt, soll auf dem Internetauftritt der Bürgerbeteiligung erzählt werden. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Thema „Bonn Inklusiv“ soll nicht nur geweckt, sondern auch aufrechterhalten werden, auch nach dem Prozess der Weiterentwicklung. Die Kampagne soll zum Mitmachen animieren.Seite 6 von 9 Diese Kampagne wird in enger Abstimmung mit dem Presseamt der Bundesstadt Bonn, der Koordinationsstelle Bürgerbeteiligung und der Behindertenbeauftragten der Stadt Bonn geplant. Die Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sollen mit verschiedenen Beteiligungsmethoden gesammelt werden. Dies sind unter anderem „bonn macht mit“ und gegebenenfalls begleitende oder nachgelagerte (digitale) Beteiligungsveranstaltungen. Die Ideen und Anregungen werden dokumentiert und in Arbeitsgruppen beraten und konkretisiert. Diese Arbeitsgruppen setzen sich zusammen aus je zwei Vertreter*innen folgender Personengruppen: Bonnerinnen und Bonner (mit und ohne Beeinträchtigungen) Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) Selbsthilfe-Organisationen Wohlfahrtsverbände Stadtverwaltung und ihre Organisationseinheiten Kommunalpolitik Bei Bedarf weitere Akteure sowie die Projektleitung Bürgerbeteiligung. Paten und/oder Patinnen aus dem Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ begleiten die Arbeitsgruppen im Beratungsprozess. Anschließend erfolgt eine Entscheidung durch den Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ welche Ideen/Anregungen im weiterentwickelten „Bonn Inklusiv“ verankert werden. 6. Wie soll der Prozess ausgestaltet werden? Die unter Punkt 5 geschilderten Schritte werden wie folgt initiiert: 1. Marketingkampagne und Beginn der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit 2. „bonn macht mit“ 3. eventuell begleitende oder nachgelagerte (digitale) Beteiligungsveranstaltungen zu den Lebensbereichen 4. Beratung in Arbeitsgruppen 5. Beschlussfassung im „Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ Die Weiterentwicklung und Fortschreibung von „Bonn Inklusiv“ ist ein lernender Prozess, der auch Raum für Veränderungen beinhaltet und braucht. Insofern ist nach jedem Prozessschritt eine Weichenstellung möglich. Die Mitarbeiter*innen der Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung und die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. stehen im gesamten Prozess für Fragen, Anregungen und Kritik der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Anliegen werden aufgenommen, Hindernisse nach Möglichkeit sofort beseitigt. Im Gespräch können gemeinsam Lösungen erörtert werden. Es wird angestrebt, dieSeite 7 von 9 dargestellten Hindernisse unter Mitwirkung der Bürgerin oder des Bürgers konstruktiv in den Prozess der Weiterentwicklung einzubringen. Die Öffentlichkeit wird über Projektfortschritte informiert: • Kontinuierliche Berichterstattung über die Webseiten www.bonn.de; www.bgbonn.org • Newsletter der Behindertenbeauftragten (Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.) • digitale Dialogveranstaltungen zu den verschiedenen Lebensbereichen (bei Präsenz in den Stadtteilen) • Öffentlichkeitsarbeit bei bereits etablierten Veranstaltungen, wie zum Beispiel SDG-Tage (09/2021); Special Adventure Camp Hertha Bonn (09/2021); Welttag der Menschen mit Behinderung (03.12.2021); Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (05.05.2022); Weltkindertag; Special Olympics; Opernrasen • Meilensteine im Weiterentwicklungsprozess werden festgelegt und thematisiert • Scheinwerfer auf herausragende Projekte. Rückkopplung im Prozess ist jederzeit möglich über die Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung/ Geschäftsstelle „Behindertenpolitischer Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ im Rahmen von Telefonaten, E-Mails und persönlichen Gesprächen. Der Prozess ist umfassend in das kommunale Geschehen eingebettet. Als Projektverantwortliche wurde vom Amt für Soziales und Wohnen die Koordinationsstelle für die Belange der Menschen mit Behinderung benannt. Sie koordiniert die Bürgerbeteiligung intern sowie abgestimmt mit der Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte. Der „Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ arbeitet im gesamten Prozess aktiv mit. Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung ist in die Planung und Durchführung der Beteiligungen eingebunden. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird kontinuierlich über den Prozess informiert. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda sowie weitere Gremien werden bedarfsweise über Mitteilungsvorlagen informiert. 7. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden mit entsprechenden Mitteilungsvorlagen in den „Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“, in den Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit sowie weitere Fachausschüsse eingebracht. Die beteiligten Bonnerinnen und Bonner und die Öffentlichkeit werden über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses informiert. Hierbei werden die Kommunikationswege genutzt, die auch während des Beteiligungsprozesses verwendet werden (siehe Punkt 6).Seite 8 von 9 8. Dokumentation, Auswertung und Reflexion Die Ideen und Anregungen aus „bonn macht mit“ werden von der Koordinationsstelle Bürgerbeteiligung dokumentiert. In den weiteren Beteiligungsveranstaltungen erfolgt die Dokumentation unmittelbar gemeinsam mit den Teilnehmenden. Hierzu werden die digitalen Möglichkeiten geprüft. Die dokumentierten Ideen und Anregungen werden nach den Lebensbereichen sortiert. Eine Auswertung erfolgt durch die erwähnten Arbeitsgruppen. Hierbei werden die Anforderungen an die zukünftigen Handlungsempfehlungen beachtet. Ein Beispiel ist die Frage: Verbessert die Idee/Anregung die Lebenswirklichkeit der Menschen in Bonn spürbar? Auch in der Zukunft sollen die Bonnerinnen und Bonner fortlaufend weitere Beteiligungsmöglichkeiten nutzen können. Die im Prozess gewonnenen Erfahrungen werden in zukünftigen Beteiligungsverfahren berücksichtigt. Es wird zum Beispiel festgehalten, welche Zugänge und Methoden besonders geeignet erscheinen. Hierbei wird der „Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ und die Koordinationsstelle Bürgerbeteiligung eingebunden. 9. Zeitrahmen und Finanzierung Die Kosten des Verfahrens können derzeit noch nicht abschließend beziffert werden. Interne Mittel bzw. Mittel Behindertenpolitischen Teilhabeplan sind im Haushalt eingeplant. Das Beteiligungsverfahren beginnt mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit nach derzeitiger Planung im August 2021 und endet mit dem Abschluss der Beratungen in den Arbeitsgruppen voraussichtlich im März 2022.Seite 9 von 9
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de