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210911 · Mitteilungsvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187( Fa. Lubig, Lannesdorf)“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung (bonn-macht-mit.de)

Nummer
210911
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 20.08.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210911
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
(1) BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7014-1
„Deutschherrenstraße 175-187( Fa. Lubig,
Lannesdorf)“ im Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Lannesdorf
hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung
(bonn-macht-mit.de)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Kenntnisnahme
Beirat Bürgerbeteiligung 20.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7014-1
„Deutschherrenstraße 175-187 (Fa. Lubig, Lannesdorf)“ ist die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im
Zeitraum vom 12. April bis 07. Mai 2021 durchgeführt worden (DS-Nr.
201273).
Gemäß der Evaluierung des Konzeptes zur pandemiebedingten
alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung in der
Bauleitplanung - Pilotverfahren "Kennedyallee 62-72" (DS-Nr. 201327)
wurde die öffentliche Beteiligungsveranstaltung online, auch über
www.bonn-macht-mit.de, kompensiert.
Im Beteiligungszeitraum sind insgesamt 69 Meinungsäußerungen
abgegeben worden. Davon wurden 47 Beiträge von 24 verschiedenen
Nutzerinnen und Nutzern über das Portal www.bonn-macht-mit.de
eingereicht. Diese sind auf der Plattform weiterhin einsehbar.
Alle Meinungsäußerungen finden Eingang in das weitere Verfahren und
werden im Rahmen der weiteren Planbearbeitung auf ihre
Berücksichtigung hin geprüft. Auf Basis dieser Abwägung aller Belange
wird der Bebauungsplanentwurf erstellt. Die Abwägung wird den
zuständigen politischen Gremien gemeinsam mit dem
Bebauungsplanentwurf vorgelegt; eine Beratung desSeite 1 von 2
Seite 2
Bebauungsplanentwurfs durch den Bürgerausschuss und Beirat
Bürgerbeteiligung erfolgt nicht.
Nach Beschluss durch die zuständigen politischen Gremien gemäß § 3
(2) BauGB wird der Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats,
mindestens jedoch 30 Tage lang, offengelegt. Auch alle Fachgutachten
werden zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht. Es wird damit nochmals die
Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren sowie erneut
Stellung zu nehmen.
Ort und Zeit dieser Beteiligung werden ortsüblich bekannt gemacht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de