210911 · Mitteilungsvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187( Fa. Lubig, Lannesdorf)“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung (bonn-macht-mit.de)
Kerndaten
- Nummer
- 210911
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210911 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187( Fa. Lubig, Lannesdorf)“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf hier: Bericht über die Ergebnisse der Beteiligung (bonn-macht-mit.de) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme Beirat Bürgerbeteiligung 20.08.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187 (Fa. Lubig, Lannesdorf)“ ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Zeitraum vom 12. April bis 07. Mai 2021 durchgeführt worden (DS-Nr. 201273). Gemäß der Evaluierung des Konzeptes zur pandemiebedingten alternativen Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung in der Bauleitplanung - Pilotverfahren "Kennedyallee 62-72" (DS-Nr. 201327) wurde die öffentliche Beteiligungsveranstaltung online, auch über www.bonn-macht-mit.de, kompensiert. Im Beteiligungszeitraum sind insgesamt 69 Meinungsäußerungen abgegeben worden. Davon wurden 47 Beiträge von 24 verschiedenen Nutzerinnen und Nutzern über das Portal www.bonn-macht-mit.de eingereicht. Diese sind auf der Plattform weiterhin einsehbar. Alle Meinungsäußerungen finden Eingang in das weitere Verfahren und werden im Rahmen der weiteren Planbearbeitung auf ihre Berücksichtigung hin geprüft. Auf Basis dieser Abwägung aller Belange wird der Bebauungsplanentwurf erstellt. Die Abwägung wird den zuständigen politischen Gremien gemeinsam mit dem Bebauungsplanentwurf vorgelegt; eine Beratung desSeite 1 von 2 Seite 2 Bebauungsplanentwurfs durch den Bürgerausschuss und Beirat Bürgerbeteiligung erfolgt nicht. Nach Beschluss durch die zuständigen politischen Gremien gemäß § 3 (2) BauGB wird der Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage lang, offengelegt. Auch alle Fachgutachten werden zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht. Es wird damit nochmals die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren sowie erneut Stellung zu nehmen. Ort und Zeit dieser Beteiligung werden ortsüblich bekannt gemacht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de