210910 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Heinrich-Wolsing-Weg - Errichtung von Einfamilienhäusern Az. 459937
Kerndaten
- Nummer
- 210910
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210910 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Heinrich-Wolsing-Weg - Errichtung von Einfamilienhäusern Az. 459937 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil das Vorhaben im Außenbereich aufgrund der Vorgaben des § 35 BauGB nicht zulässig ist. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. Da sich das Vorhaben gänzlich im Außenbereich befindet, ist über die Zulässigkeit ausschließlich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) – Bauen im Außenbereich – zu entscheiden. Bei dem Vorhaben handelt es sich nicht um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB. Es kann auch nicht als sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, da durch seine Ausführung im Außenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt würden. Im Rahmen einer wohnbaulichen Entwicklung würden sowohl die Darstellungen des Landschaftsplanes Ennert, als auch grundsätzlich die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt und auch allgemeine schädliche Umwelteinwirkungen können in Folge der angefragten Baumaßnahme nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für den Vorhabenbereich gelten zudem die Entwicklungsziele des Landschaftsplans Ennert, die u.a. besagen, dass die Erhaltung der vorhandenen Landschaftselemente bis zur Realisierung der Bauleitplanung sowie der Bebauung in die Landschaft beachtet wird. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat am 30.10.2019 einstimmig beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für ein Baugebiet „Heinrich-Wolsing-Weg“ nicht weiter zu verfolgen (DS-Nr. 1912428 – altes BoRIS).Seite 1 von 3 Seite 2 Des Weiteren kann auch aus Gründen der Betroffenheit des Landschafts- und Artenschutzes dem Vorhaben seitens der Unteren Landschaftsbehörde nicht zugestimmt werden. Die Verwaltung kommt abschließend somit zu dem Ergebnis, das erhebliche Bedenken gegen das angefragte Vorhaben erhoben werden und entsprechend des oben dargestellten Sachverhaltes im Hinblick auf die Vorgaben des § 35 BauGB das Vorhaben als nicht zulässig eingestuft werden muss. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage abzulehnen. Anlage/n 1 Plan Heinrich-Wolsing-Weg (öffentlich) 2 Pläne Heinrich-Wolsing-Weg nicht öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de