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210909 · Dringlichkeitsantrag

Labyrinth Rheinaue

Nummer
210909
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
18.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 15.06.2021 Anhörung
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
210909
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
18.05.21
Labyrinth Rheinaue
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Betreiber des Labyrinths steht bereits mit anderen Kommunen hinsichtlich
eines Standortes für das Labyrinth in Verhandlungen, da scheinbar die Klärung
offener Fragen mit der Bezirksregierung Köln zum Betrieb des Labyrinths ab
2022 stockt. Die Behandlung duldet keinen Aufschub, da andernfalls zu
befürchten ist, dass die Bezirksregierung entweder das Genehmigungsgesuch
endgültig versagt oder der Betreiber einen Standort außerhalb Bonns findet.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Oberbürgermeisterin berichtet in der Sitzung am 19.Mai 2021 über das
mit der Oberen Denkmalbehörde Ende 2020 geführte Gespräch zur Nutzung
der Rheinaue und erläutert zudem den Stand an dem von Bezirksregierung
Köln angeforderten Gesamtkonzept für den denkmalgeschützten Freizeitpark.
2.Der Planungsausschuss der Bundesstadt Bonn spricht sich dafür aus, dass
der Betrieb des Labyrinths in der Rheinaue auch künftig weiter zugelassen wird
und bittet die Bezirksregierung Köln um Erteilung einer entsprechenden
Genehmigung.
3. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, das Freie Förderwerk e.V. mit den
ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darin zu unterstützen, die zur
Genehmigung des Labyrinths in 2022 und den Folgejahren notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen.
Begründung
Der Berichterstattung am 10. Mai war zu entnehmen, dass die Bezirksregierung
Köln dem Freien Förderwerk e.V. ab 2022 voraussichtlich keine Genehmigung
mehr für den zeitlich befristeten Betrieb des Labyrinths in der Rheinaue erteilt
werden will. Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die von einem
gemeinnützigen Verein seit Jahren in der Rheinaue im Sommer betriebene
Kinder- und Familienattraktion nicht abgeschafft werden sollte.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de