210909 · Dringlichkeitsantrag
Labyrinth Rheinaue
Kerndaten
- Nummer
- 210909
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 18.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Anhörung
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 210909 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 18.05.21 Labyrinth Rheinaue Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Betreiber des Labyrinths steht bereits mit anderen Kommunen hinsichtlich eines Standortes für das Labyrinth in Verhandlungen, da scheinbar die Klärung offener Fragen mit der Bezirksregierung Köln zum Betrieb des Labyrinths ab 2022 stockt. Die Behandlung duldet keinen Aufschub, da andernfalls zu befürchten ist, dass die Bezirksregierung entweder das Genehmigungsgesuch endgültig versagt oder der Betreiber einen Standort außerhalb Bonns findet. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Oberbürgermeisterin berichtet in der Sitzung am 19.Mai 2021 über das mit der Oberen Denkmalbehörde Ende 2020 geführte Gespräch zur Nutzung der Rheinaue und erläutert zudem den Stand an dem von Bezirksregierung Köln angeforderten Gesamtkonzept für den denkmalgeschützten Freizeitpark. 2.Der Planungsausschuss der Bundesstadt Bonn spricht sich dafür aus, dass der Betrieb des Labyrinths in der Rheinaue auch künftig weiter zugelassen wird und bittet die Bezirksregierung Köln um Erteilung einer entsprechenden Genehmigung. 3. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, das Freie Förderwerk e.V. mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darin zu unterstützen, die zur Genehmigung des Labyrinths in 2022 und den Folgejahren notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Begründung Der Berichterstattung am 10. Mai war zu entnehmen, dass die Bezirksregierung Köln dem Freien Förderwerk e.V. ab 2022 voraussichtlich keine Genehmigung mehr für den zeitlich befristeten Betrieb des Labyrinths in der Rheinaue erteilt werden will. Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die von einem gemeinnützigen Verein seit Jahren in der Rheinaue im Sommer betriebene Kinder- und Familienattraktion nicht abgeschafft werden sollte.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de