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210908 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Tempolimit und Fahrbahnsanierung A 565 Anschlussstelle Bonn-Hardtberg

Nummer
210908
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
18.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 569,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210908-01 ST Bürgerantrag: Tempolimit und Fahrbahnsanierung A 565 Anschlussstelle Bonn-Hardtberg

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Text anzeigen (3.436 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210908
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
13.05.2021
Bürgerantrag: Tempolimit und Fahrbahnsanierung
A 565 Anschlussstelle Bonn-Hardtberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf ein Tempolimit und Fahrbahnsanierung der A 565 im Bereich
der Anschlussstelle Bonn-Hardtberg gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4
Bürgerantrag Online
Datum
13.05.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Tempolimit und Fahrbahnsanierung A565 Anschlussstelle Bonn-Hardtberg
Ihr Antrag
Zum Schutz der Allgemeinheit und zugunsten der Lebensqualität der Anwohner ist das Tempo auf der A 565 im
Bereich zwischen den Abfahrten BN-Lengsdorf und der Stadtgrenze Bonn in Richtung Meckenheim von derzeit
erlaubtem Tempo 130 km/h auf höchstens Tempo 100 km/h, sowie zwischen 22 und 6 Uhr auf Tempo 80 km/h,
zu begrenzen. Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, warum auf Höhe und in einer solchen kurzen Distanz zu
Wohngebieten das Tempolimit von 80km/h auf 130 km/h erhöht wird, wenn in vorherigen Teilabschnitten der A
565 bereits ein Tempolimit von 80 km/h besteht. Darüber hinaus ist eine Sanierung der Fahrbahn des
vorgenannten Streckenabschnittes aus Lärmschutzgründen zwingend erforderlich.
Begründung des Antrags
Der PKW-, LKW- und Motorradverkehr hat stark zugenommen, auch durch den Anliefer- und Kundenverkehr des
Einkaufsgeländes an der Julius-Leber Straße und die zahlreichen Großveranstaltungen im Basketsdome.
Außerdem wird auf dieser Richtung Meckenheimer Dreieck leicht ansteigende Autobahn der Lärmpegel durch
den Motorenlärm, und hier ganz besonders der Motorräder bei der Beschleunigung auf die derzeit zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h noch gesteigert.
Entlang von Autobahnabschnitten, die im Stadtgebiet liegen oder Gebiete mit Wohn- und Aufenthaltsfunktionen
tangieren, sind die geltenden Grenzwerte entsprechend international anerkannter Umgebungslärmrichtlinien
anzupassen.
Zur Verdeutlichung des aktuellen Ausmaßes der Lärmbelästigung füge ich Ihnen Auszüge aus einer
schalltechnischen Objektbeurteilung des Ingenieurbüros bei, die an meinem
Gebäude, welches sich unmittelbar an der Autobahn befindet, vorgenommen wurde. Aus diesem können Sie
entnehmen, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte von tagsüber 64 dB(A) und nachts 54 dB (A) nicht nur erreicht,
sondern auch überschritten werden.
Die abstrakte Schädlichkeitsschwelle bzgl. der Immissionen, d.h. den Lärmvorsorgeansprüche auslösenden
Immissionsgrenzwert, konkretisiert § 2 Absatz 1 der 16. BImSchV für die verschiedenen Formen von
Wohngebieten wie folgt:
- Schutzkategorie Nr. 2, allgemeines Wohngebiet und Kleinsiedlungsgebiet: tags (6-22 Uhr) 59 dB(A), nachts (22-6
Uhr) 49 dB(A).
- Schutzkategorie Nr. 3, Kerngebiet, Dorfgebiet und Mischgebiet: tags (6-22 Uhr) 64 dB(A), nachts (22-6 Uhr) 54
dB(A).
Aufgrund der vorgenannten Punkte besteht dringender Handlungsbedarf.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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Datenstand: 02.11.2026, 21:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de