210908 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Tempolimit und Fahrbahnsanierung A 565 Anschlussstelle Bonn-Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 210908
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 18.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210908 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 13.05.2021 Bürgerantrag: Tempolimit und Fahrbahnsanierung A 565 Anschlussstelle Bonn-Hardtberg Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf ein Tempolimit und Fahrbahnsanierung der A 565 im Bereich der Anschlussstelle Bonn-Hardtberg gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Online Datum 13.05.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Tempolimit und Fahrbahnsanierung A565 Anschlussstelle Bonn-Hardtberg Ihr Antrag Zum Schutz der Allgemeinheit und zugunsten der Lebensqualität der Anwohner ist das Tempo auf der A 565 im Bereich zwischen den Abfahrten BN-Lengsdorf und der Stadtgrenze Bonn in Richtung Meckenheim von derzeit erlaubtem Tempo 130 km/h auf höchstens Tempo 100 km/h, sowie zwischen 22 und 6 Uhr auf Tempo 80 km/h, zu begrenzen. Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, warum auf Höhe und in einer solchen kurzen Distanz zu Wohngebieten das Tempolimit von 80km/h auf 130 km/h erhöht wird, wenn in vorherigen Teilabschnitten der A 565 bereits ein Tempolimit von 80 km/h besteht. Darüber hinaus ist eine Sanierung der Fahrbahn des vorgenannten Streckenabschnittes aus Lärmschutzgründen zwingend erforderlich. Begründung des Antrags Der PKW-, LKW- und Motorradverkehr hat stark zugenommen, auch durch den Anliefer- und Kundenverkehr des Einkaufsgeländes an der Julius-Leber Straße und die zahlreichen Großveranstaltungen im Basketsdome. Außerdem wird auf dieser Richtung Meckenheimer Dreieck leicht ansteigende Autobahn der Lärmpegel durch den Motorenlärm, und hier ganz besonders der Motorräder bei der Beschleunigung auf die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h noch gesteigert. Entlang von Autobahnabschnitten, die im Stadtgebiet liegen oder Gebiete mit Wohn- und Aufenthaltsfunktionen tangieren, sind die geltenden Grenzwerte entsprechend international anerkannter Umgebungslärmrichtlinien anzupassen. Zur Verdeutlichung des aktuellen Ausmaßes der Lärmbelästigung füge ich Ihnen Auszüge aus einer schalltechnischen Objektbeurteilung des Ingenieurbüros bei, die an meinem Gebäude, welches sich unmittelbar an der Autobahn befindet, vorgenommen wurde. Aus diesem können Sie entnehmen, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte von tagsüber 64 dB(A) und nachts 54 dB (A) nicht nur erreicht, sondern auch überschritten werden. Die abstrakte Schädlichkeitsschwelle bzgl. der Immissionen, d.h. den Lärmvorsorgeansprüche auslösenden Immissionsgrenzwert, konkretisiert § 2 Absatz 1 der 16. BImSchV für die verschiedenen Formen von Wohngebieten wie folgt: - Schutzkategorie Nr. 2, allgemeines Wohngebiet und Kleinsiedlungsgebiet: tags (6-22 Uhr) 59 dB(A), nachts (22-6 Uhr) 49 dB(A). - Schutzkategorie Nr. 3, Kerngebiet, Dorfgebiet und Mischgebiet: tags (6-22 Uhr) 64 dB(A), nachts (22-6 Uhr) 54 dB(A). Aufgrund der vorgenannten Punkte besteht dringender Handlungsbedarf. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 sPn7788dC22 1133..0055..2211 1188::5599Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de