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210907 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn

Nummer
210907
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
28.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 24.06.2021 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
210907
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und
Freibäder der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Mit der Coronaschutzverordnung NRW vom 12.05.2021 wird der Betrieb von
Freibädern unter bestimmten Voraussetzungen und insbesondere in
Abhängigkeit von den Inzidenzwerten ermöglicht. Deshalb sollen die Bonner
Freibäder baldmöglichst in Betrieb genommen werden. Da unter den
pandemischen Bedingungen nicht alle Entgelttarife angeboten werden können,
ist eine Aktualisierung des Entgelttarifes für die Freibadsaison erforderlich. Da
der Saisonstart kurzfristig erfolgen soll, kann eine Beschlussfassung in den
politischen Gremien nicht mehr rechtzeitig herbeigeführt werden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt
Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie erforderlichen
Reduzierung der Gästezahlen und der damit einhergehenden notwendigen
Vorbuchung für die Freibadsaison 2021 in der als Anlage beigefügten
veränderten Form in Kraft gesetzt.
Freibäder öffnen bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 nur für Sportausübung
Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 der seit dem 15. Mai 2021 geltenden Coronaschutzverordnung
(CoronaSchVO) dürfen Freibäder für Personen mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest zum Zwecke der Sportausübung geöffnet werden; die Anzahl der Besucher ist
entsprechend zu begrenzen und die Benutzung der Liegewiesen ist untersagt.
Diese Regelung findet dann ihre Anwendung, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem
Wert von 100 liegt. Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Tagen ist davon auszugehen,
dass der Betrieb der Freibäder in Bonn unter den zuvor genannten VoraussetzungenSeite 1 von 5
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kurzfristig aufgenommen werden kann. Für die rein sportliche Nutzung der Wasserflächen
ohne Nutzung der Liegewiesen bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 wird der Einlass
vor Ort über die Kassen ohne Vorbuchung geregelt. Geöffnet wird montags bis freitags
zwischen 6.30 und x-apple-data-detectors://119 Uhr, samstags, sonn- und feiertags x-
apple-data-detectors://2zwischen 10 und 19 Uhr durchgängig.
Freibadbetrieb mit Liegewiese ab einer Inzidenz unter 50
Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 50, so ist nach § 10 Abs. 5 Nr. 1
CoronaSchVO der Besuch von Freibädern mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest auch ohne Begrenzung auf die Sportausübung und unter Öffnung der
Liegewiesen zulässig. Dabei darf die Zahl gleichzeitig anwesender Gäste jeweils eine
Person pro sieben Quadratmeter der Liegewiesenfläche nicht übersteigen.
Aufgrund dieser Vorgaben werden die Freibäder auch im Sommer 2021 nur für eine
eingeschränkte gleichzeitig anwesende Besucherzahl geöffnet werden können.
Damit möglichst viele Bonnerinnen und Bonner die Chance auf einen Freibadbesuch
bekommen, hat die Bäderverwaltung wieder vor, für die tägliche Nutzung der Bäder ab einer
7-Tage-Inzidenz von unter 50 Zeitfenster anzubieten. Geplant sind die Zeiten:
montags bis freitags von 6.30 x-apple-data-detectors://3bis 9 Uhr für Frühschwimmer
sowie
täglich zwei Vier-Stunden-Zeitfenster a) x-apple-data-detectors://4von 10 bis 14 Uhr
und b) x-apple-data-detectors://5von 15 bis 19 Uhr.
Um möglichst den Andrang vor den Bädern zu reduzieren, sollen die Gäste vorab online
oder per Telefon ihre Zeitfenster für die Bäder verbindlich buchen und bezahlen. Nur so
können Einlass und maximale Besucheranzahl nach den Vorgaben der Corona-
Schutzverordnung geregelt werden.
Durch den Einsatz dieses zwingend erforderlichen Vorbuchungssystems ist die Nutzung von
allen Saisonkarten in dieser Freibadsaison nicht möglich. Die Saisonkarte gewährt den
Inhaber*innen ein unbegrenztes Zutrittsrecht. Dieses Zutrittsrecht kann bei begrenzten
Besucherzahlen jedoch nicht gewährt werden. Deshalb können Saisonkarten in der
Freibadsaison 2021 wie schon 2020 nicht angeboten werden.
Die Nutzung aller anderen Tarife (Einzel-, Gruppen- und Mehrfachkarten) sind mit
Vorbuchung auch mit Ermäßigungsvoraussetzungen in den angebotenen Zeitfenstern (6.30
x-apple-data-detectors://6bis 9 Uhr, x-apple-data-detectors://710 bis 14 Uhr
und x-apple-data-detectors://815 bis 19 Uhr) möglich.
Die Tarife sollen – im Gegensatz zum Vorjahr - nicht verändert bzw. reduziert werden. Dies
hat für die vielen Nutzer*innen von Mehrfachkarten den Vorteil, dass diese Karten in dieser
Saison wieder zum Einsatz kommen können. Beim Einsatz der Mehrfachkarten, der im
vergangenen Jahr nicht gegeben war, reduziert sich der Eintrittspreis für die Badegäste für
ihre Freibadbesuche von 4 Euro (Einzelkarte) auf 3,50 Euro (Einzeleintritt mit 10er Karte)Seite 2 von 5
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oder 3 Euro (Einzeleintritt mit 50er Karte).
Die mit * gekennzeichnete Ermäßigung gilt für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Personen im
freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes,
Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie
Schwerbehinderte ab 50 %.
Die Regelungen des Bonn-Ausweises gelten weiterhin.
Freien Eintritt in die Freibäder haben:
Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener
Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 %, sofern sie im Schwerbehinderten-
Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.
25.05.2021 / 28.05.21 gez. Dörner gez. Wittneven-Welter
Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete
Anlage/n
1 Bädertarif Freibadsaison 2021 (öffentlich)Seite 3 von 5
Entgelttarif
für die Benutzung der Freibäder
der Bundesstadt Bonn
alle Preisangaben in EUR inkl. MwSt.
_________________________________________________________________
Einmal-Eintrittskarten (gültig für je ein Zeitfenster)
Erwachsene 4,00
ermäßigt* 2,50
Gruppe/Familie (gültig für 1 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 7,50
Gruppe/Familie (gültig für 2 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 11,50
Mehrfachkarten (nur online zu erwerben)
10er-Karte Erwachsene 35,00
10er-Karte ermäßigt* 22,00
50er-Karte Erwachsene 150,00
50er-Karte ermäßigt* 88,00
Einzel- und Mehrfachkarten verlieren ihre Gültigkeit spätestens 2 Jahre nach Kaufdatum.
Mehrfachkarten können dann entweder zurückgegeben oder kostenpflichtig neu aktiviert werden.
Freier/ermäßigter Eintritt
Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Personen im
freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes,
Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab
50% mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung mit einem gültigen
Personalausweis.
Freien Eintritt in die Freibäder haben
- Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener
- Inhaber/innen von Freikarten/Gutscheinen, z.B. Bonner Neubürger/innen
- Mitglieder des Sportausschusses und ihre namentlich benannten
Vertreter/innen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der Mandatsausübung erfolgt.
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50%, sofern sie im
Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.Seite 4 von 5
Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Freikarten/Gutscheine
auszugeben bzw. die Entgelte für Einzeleintritte zu ermäßigen. Die Entscheidung trifft der Leiter des
Sport- und Bäderamtes. Er unterrichtet den Sportausschuss einmal jährlich über die gewährten
Ausnahmen.
Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme
städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den
Richtlinien.
Sonstige Angebote, sofern sie nach den geltenden Rechtsgrundlagen durchführbar sind (zusätzlich
zum Eintrittspreis)
Schwimmkurse je Unterrichtsstunde (i.d.R. 45 Minuten) 8,00
Fitnesskurse je Trainingseinheit (i.d.R. 45 Minuten) 8,00
Strandkorbnutzung (Tag) 5,00
Schlüsselverlust 25,00
Dieser Entgelttarif tritt am 22. Mai 2021 in Kraft und gilt für die Dauer der Freibadsaison 2021.
Bonn, den 22. Mai 2021
Katja Dörner
OberbürgermeisterinSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de