210907 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210907
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 28.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 210907 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Mit der Coronaschutzverordnung NRW vom 12.05.2021 wird der Betrieb von Freibädern unter bestimmten Voraussetzungen und insbesondere in Abhängigkeit von den Inzidenzwerten ermöglicht. Deshalb sollen die Bonner Freibäder baldmöglichst in Betrieb genommen werden. Da unter den pandemischen Bedingungen nicht alle Entgelttarife angeboten werden können, ist eine Aktualisierung des Entgelttarifes für die Freibadsaison erforderlich. Da der Saisonstart kurzfristig erfolgen soll, kann eine Beschlussfassung in den politischen Gremien nicht mehr rechtzeitig herbeigeführt werden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie erforderlichen Reduzierung der Gästezahlen und der damit einhergehenden notwendigen Vorbuchung für die Freibadsaison 2021 in der als Anlage beigefügten veränderten Form in Kraft gesetzt. Freibäder öffnen bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 nur für Sportausübung Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 der seit dem 15. Mai 2021 geltenden Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) dürfen Freibäder für Personen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest zum Zwecke der Sportausübung geöffnet werden; die Anzahl der Besucher ist entsprechend zu begrenzen und die Benutzung der Liegewiesen ist untersagt. Diese Regelung findet dann ihre Anwendung, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 100 liegt. Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Tagen ist davon auszugehen, dass der Betrieb der Freibäder in Bonn unter den zuvor genannten VoraussetzungenSeite 1 von 5 Seite 2 kurzfristig aufgenommen werden kann. Für die rein sportliche Nutzung der Wasserflächen ohne Nutzung der Liegewiesen bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 wird der Einlass vor Ort über die Kassen ohne Vorbuchung geregelt. Geöffnet wird montags bis freitags zwischen 6.30 und x-apple-data-detectors://119 Uhr, samstags, sonn- und feiertags x- apple-data-detectors://2zwischen 10 und 19 Uhr durchgängig. Freibadbetrieb mit Liegewiese ab einer Inzidenz unter 50 Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 50, so ist nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 CoronaSchVO der Besuch von Freibädern mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest auch ohne Begrenzung auf die Sportausübung und unter Öffnung der Liegewiesen zulässig. Dabei darf die Zahl gleichzeitig anwesender Gäste jeweils eine Person pro sieben Quadratmeter der Liegewiesenfläche nicht übersteigen. Aufgrund dieser Vorgaben werden die Freibäder auch im Sommer 2021 nur für eine eingeschränkte gleichzeitig anwesende Besucherzahl geöffnet werden können. Damit möglichst viele Bonnerinnen und Bonner die Chance auf einen Freibadbesuch bekommen, hat die Bäderverwaltung wieder vor, für die tägliche Nutzung der Bäder ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Zeitfenster anzubieten. Geplant sind die Zeiten: montags bis freitags von 6.30 x-apple-data-detectors://3bis 9 Uhr für Frühschwimmer sowie täglich zwei Vier-Stunden-Zeitfenster a) x-apple-data-detectors://4von 10 bis 14 Uhr und b) x-apple-data-detectors://5von 15 bis 19 Uhr. Um möglichst den Andrang vor den Bädern zu reduzieren, sollen die Gäste vorab online oder per Telefon ihre Zeitfenster für die Bäder verbindlich buchen und bezahlen. Nur so können Einlass und maximale Besucheranzahl nach den Vorgaben der Corona- Schutzverordnung geregelt werden. Durch den Einsatz dieses zwingend erforderlichen Vorbuchungssystems ist die Nutzung von allen Saisonkarten in dieser Freibadsaison nicht möglich. Die Saisonkarte gewährt den Inhaber*innen ein unbegrenztes Zutrittsrecht. Dieses Zutrittsrecht kann bei begrenzten Besucherzahlen jedoch nicht gewährt werden. Deshalb können Saisonkarten in der Freibadsaison 2021 wie schon 2020 nicht angeboten werden. Die Nutzung aller anderen Tarife (Einzel-, Gruppen- und Mehrfachkarten) sind mit Vorbuchung auch mit Ermäßigungsvoraussetzungen in den angebotenen Zeitfenstern (6.30 x-apple-data-detectors://6bis 9 Uhr, x-apple-data-detectors://710 bis 14 Uhr und x-apple-data-detectors://815 bis 19 Uhr) möglich. Die Tarife sollen – im Gegensatz zum Vorjahr - nicht verändert bzw. reduziert werden. Dies hat für die vielen Nutzer*innen von Mehrfachkarten den Vorteil, dass diese Karten in dieser Saison wieder zum Einsatz kommen können. Beim Einsatz der Mehrfachkarten, der im vergangenen Jahr nicht gegeben war, reduziert sich der Eintrittspreis für die Badegäste für ihre Freibadbesuche von 4 Euro (Einzelkarte) auf 3,50 Euro (Einzeleintritt mit 10er Karte)Seite 2 von 5 Seite 3 oder 3 Euro (Einzeleintritt mit 50er Karte). Die mit * gekennzeichnete Ermäßigung gilt für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 %. Die Regelungen des Bonn-Ausweises gelten weiterhin. Freien Eintritt in die Freibäder haben: Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 %, sofern sie im Schwerbehinderten- Ausweis als Begleitperson eingetragen sind. 25.05.2021 / 28.05.21 gez. Dörner gez. Wittneven-Welter Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete Anlage/n 1 Bädertarif Freibadsaison 2021 (öffentlich)Seite 3 von 5 Entgelttarif für die Benutzung der Freibäder der Bundesstadt Bonn alle Preisangaben in EUR inkl. MwSt. _________________________________________________________________ Einmal-Eintrittskarten (gültig für je ein Zeitfenster) Erwachsene 4,00 ermäßigt* 2,50 Gruppe/Familie (gültig für 1 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 7,50 Gruppe/Familie (gültig für 2 Erwachsene und 2 Kinder 7-18 J.) 11,50 Mehrfachkarten (nur online zu erwerben) 10er-Karte Erwachsene 35,00 10er-Karte ermäßigt* 22,00 50er-Karte Erwachsene 150,00 50er-Karte ermäßigt* 88,00 Einzel- und Mehrfachkarten verlieren ihre Gültigkeit spätestens 2 Jahre nach Kaufdatum. Mehrfachkarten können dann entweder zurückgegeben oder kostenpflichtig neu aktiviert werden. Freier/ermäßigter Eintritt Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50% mit amtlichem Ausweis und, sofern ohne Lichtbild, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis. Freien Eintritt in die Freibäder haben - Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener - Inhaber/innen von Freikarten/Gutscheinen, z.B. Bonner Neubürger/innen - Mitglieder des Sportausschusses und ihre namentlich benannten Vertreter/innen, soweit der Besuch des Bades im Rahmen der Mandatsausübung erfolgt. - Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50%, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.Seite 4 von 5 Die Bäderverwaltung ist berechtigt, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Freikarten/Gutscheine auszugeben bzw. die Entgelte für Einzeleintritte zu ermäßigen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Sport- und Bäderamtes. Er unterrichtet den Sportausschuss einmal jährlich über die gewährten Ausnahmen. Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien. Sonstige Angebote, sofern sie nach den geltenden Rechtsgrundlagen durchführbar sind (zusätzlich zum Eintrittspreis) Schwimmkurse je Unterrichtsstunde (i.d.R. 45 Minuten) 8,00 Fitnesskurse je Trainingseinheit (i.d.R. 45 Minuten) 8,00 Strandkorbnutzung (Tag) 5,00 Schlüsselverlust 25,00 Dieser Entgelttarif tritt am 22. Mai 2021 in Kraft und gilt für die Dauer der Freibadsaison 2021. Bonn, den 22. Mai 2021 Katja Dörner OberbürgermeisterinSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de