210905-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Umgestaltung Richard-Wagner-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210905-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210905-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 17.05.2021 Bürgerantrag: Umgestaltung Richard-Wagner- Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Kanalbaumaßnahme kann die Verwaltung folgenden Sachstand mitteilen: Bei der Maßnahme Hauptsammler West ist die Richard-Wagner-Straße im Abschnitt zwischen Haydn- und Wesendonckstraße betroffen. Der Kanal DN 2000 Stb ist dort größtenteils bereits verlegt und die Straße mit Erneuerung der Gehwege und Asphalttragschicht hergestellt. Im Herbst 2021 soll der Anschluss an den bestehenden Sammler auf Höhe der Wesendonckstraße ausgeführt werden. Der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist für Mitte Dezember 2021 vorgesehen. Die Arbeiten liegen im Zeitplan. Auf politischen Wunsch sollte im März 2021 die Anordnung von Baumbeeten geprüft werden. Inzwischen wurde seitens der Verwaltung eine entsprechende Planvariante entwickelt, in der eine Berücksichtigung von Baumstandorten erfolgt ist (vgl. DS 211305). Diese liegt der Bezirksvertretung Bonn zur Beschlussfassung vor. Zu den im Bürger*innenantrag geforderten Maßnahmen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: zu 1.) Umwandlung in eine Fahrradstraße Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung einer Fahrradstraße, da es sich bei der Richard-Wagner-Straße um eine Hauptroute zwischen dem Campus Poppelsdorf sowie Endenich und der Nordstadt, über die Viktoriabrücke und mittelfristig auch durch die Viktoriaunterführung, handelt. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen des Fahrradstraßenprogramms der Stadt Bonn geprüft werden. Hierzu ist u.a. eine Verkehrszählung erforderlich. Für den Begegnungsverkehr (Kfz-Fahrrad) wird unter Berücksichtigung der Beschlussvorlage der Verwaltung eine durchgängige Fahrbahnbreite von 3,50 m vorgehalten, sodass auch ein Beschluss zur Herstellung von Baumstandorten, im Abschnitt zwischen Haydnstraße und Wesendonckstraße, der nachträglichen Einrichtung einer Fahrradstraße nicht entgegensteht. zu 2.) Umwandlung in eine Einbahnstraße Innerhalb des Musikerviertels ist bereits ein Großteil der Straßen als Einbahnstraße ausgewiesen, z.B. Kaufmannstraße, Malteserstraße oderSeite 1 von 2 Seite 2 Wesendonckstraße. Die Richard-Wagner-Straße bildet innerhalb des Wohnquartiers eine zentrale Achse. Im Vorfeld einer Ausweisung als Einbahnstraße sind aufgrund des bestehenden Einbahnstraßensystems sämtliche Fahrbeziehungen zu prüfen, um die Erschließung der Häuser sicherzustellen und Mehrbelastungen an Knotenpunkten bzw. einzelnen Straßen im Quartier identifizieren zu können. zu 3.) Parken nur noch auf der Fahrbahn Im Rahmen der Planung der Baumstandorte wird eine Anpassung der PKW- Stellplätze auf der Richard-Wagner-Straße zwischen Haydnstraße und Wesendonckstraße vorgenommen. Diese werden auf der nördlichen Seite in den Fahrbahnbereich verschoben. Auf der südlichen Seite werden in der Flucht der Baumscheiben an zwei Stellen Fahrradständer montiert. Kfz-Stellplätze sind dort jedoch aufgrund der für den Begegnungsverkehr (Kfz-Fahrrad) erforderlichen Restfahrbahnbreite von 3,50 m nicht mehr möglich. Durch diese Veränderungen stehen im o.g. Abschnitt zukünftig beidseits 2,00m Breite Gehwege zur Verfügung. Eine Betrachtung des weiterführenden Abschnitts der Richard-Wagner-Straße zwischen Wesendonckstraße und Kaufmannstraße kann nachfolgend erfolgen. Aufgrund des möglichen Entfalls weiterer Kfz-Stellplätze empfiehlt die Verwaltung jedoch eine sukzessive Umsetzung. zu 4.) dedizierte Haltebuchten für Lieferfahrzeuge Bei der Neuordnung der Stellplatzflächen kann grundsätzlich eine Umwidmung eines Stellplatzes zu einer Ladezone erfolgen. Durch die geplante Neuordnung des Straßenraums inkl. der Herstellung von Baumscheiben wird zudem die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite leicht erhöht. zu 5.) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h Das Musikerviertel zwischen Endenicher Straße und Endenicher Allee ist bereits im Bestand als zusammenhängende Tempo-30 Zone ausgewiesen. Eine entsprechende Ausschilderung befindet sich an sämtlichen Einfahrtsstraßen in das Quartier. Zusätzliche Verkehrszeichen werden innerhalb von Tempo-30 Zonen nicht angebracht. Sofern es zu Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt, könnte alternativ über ergänzende Bodenmarkierungen nachgedacht werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich den inhaltlichen Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung an und beauftragt eine vertiefende Prüfung der Antragsinhalte zu den Ziffern 1, 2 und 3. Mit diesem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn ist das formelle Verfahren für die Beratung von Bürger*innenanträgen gemäß § 24 GO NRW abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de