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210905-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umgestaltung Richard-Wagner-Straße

Nummer
210905-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210905 Bürgerantrag: Umgestaltung Richard-Wagner-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210905-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
17.05.2021
Bürgerantrag: Umgestaltung Richard-Wagner-
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Kanalbaumaßnahme kann die Verwaltung folgenden Sachstand mitteilen:
Bei der Maßnahme Hauptsammler West ist die Richard-Wagner-Straße im
Abschnitt zwischen Haydn- und Wesendonckstraße betroffen. Der Kanal DN
2000 Stb ist dort größtenteils bereits verlegt und die Straße mit Erneuerung der
Gehwege und Asphalttragschicht hergestellt. Im Herbst 2021 soll der Anschluss
an den bestehenden Sammler auf Höhe der Wesendonckstraße ausgeführt
werden. Der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist für Mitte Dezember 2021
vorgesehen. Die Arbeiten liegen im Zeitplan.
Auf politischen Wunsch sollte im März 2021 die Anordnung von Baumbeeten
geprüft werden. Inzwischen wurde seitens der Verwaltung eine entsprechende
Planvariante entwickelt, in der eine Berücksichtigung von Baumstandorten
erfolgt ist (vgl. DS 211305). Diese liegt der Bezirksvertretung Bonn zur
Beschlussfassung vor.
Zu den im Bürger*innenantrag geforderten Maßnahmen nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
zu 1.) Umwandlung in eine Fahrradstraße
Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung einer Fahrradstraße, da es sich bei der
Richard-Wagner-Straße um eine Hauptroute zwischen dem Campus
Poppelsdorf sowie Endenich und der Nordstadt, über die Viktoriabrücke und
mittelfristig auch durch die Viktoriaunterführung, handelt. Bei entsprechender
Beschlussfassung wird die Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen des
Fahrradstraßenprogramms der Stadt Bonn geprüft werden. Hierzu ist u.a. eine
Verkehrszählung erforderlich.
Für den Begegnungsverkehr (Kfz-Fahrrad) wird unter Berücksichtigung der
Beschlussvorlage der Verwaltung eine durchgängige Fahrbahnbreite von 3,50
m vorgehalten, sodass auch ein Beschluss zur Herstellung von
Baumstandorten, im Abschnitt zwischen Haydnstraße und Wesendonckstraße,
der nachträglichen Einrichtung einer Fahrradstraße nicht entgegensteht.
zu 2.) Umwandlung in eine Einbahnstraße
Innerhalb des Musikerviertels ist bereits ein Großteil der Straßen als
Einbahnstraße ausgewiesen, z.B. Kaufmannstraße, Malteserstraße oderSeite 1 von 2
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Wesendonckstraße. Die Richard-Wagner-Straße bildet innerhalb des
Wohnquartiers eine zentrale Achse. Im Vorfeld einer Ausweisung als
Einbahnstraße sind aufgrund des bestehenden Einbahnstraßensystems
sämtliche Fahrbeziehungen zu prüfen, um die Erschließung der Häuser
sicherzustellen und Mehrbelastungen an Knotenpunkten bzw. einzelnen
Straßen im Quartier identifizieren zu können.
zu 3.) Parken nur noch auf der Fahrbahn
Im Rahmen der Planung der Baumstandorte wird eine Anpassung der PKW-
Stellplätze auf der Richard-Wagner-Straße zwischen Haydnstraße und
Wesendonckstraße vorgenommen. Diese werden auf der nördlichen Seite in
den Fahrbahnbereich verschoben. Auf der südlichen Seite werden in der Flucht
der Baumscheiben an zwei Stellen Fahrradständer montiert. Kfz-Stellplätze
sind dort jedoch aufgrund der für den Begegnungsverkehr (Kfz-Fahrrad)
erforderlichen Restfahrbahnbreite von 3,50 m nicht mehr möglich. Durch diese
Veränderungen stehen im o.g. Abschnitt zukünftig beidseits 2,00m Breite
Gehwege zur Verfügung.
Eine Betrachtung des weiterführenden Abschnitts der Richard-Wagner-Straße
zwischen Wesendonckstraße und Kaufmannstraße kann nachfolgend erfolgen.
Aufgrund des möglichen Entfalls weiterer Kfz-Stellplätze empfiehlt die
Verwaltung jedoch eine sukzessive Umsetzung.
zu 4.) dedizierte Haltebuchten für Lieferfahrzeuge
Bei der Neuordnung der Stellplatzflächen kann grundsätzlich eine Umwidmung
eines Stellplatzes zu einer Ladezone erfolgen. Durch die geplante Neuordnung
des Straßenraums inkl. der Herstellung von Baumscheiben wird zudem die zur
Verfügung stehende Fahrbahnbreite leicht erhöht.
zu 5.) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h
Das Musikerviertel zwischen Endenicher Straße und Endenicher Allee ist
bereits im Bestand als zusammenhängende Tempo-30 Zone ausgewiesen.
Eine entsprechende Ausschilderung befindet sich an sämtlichen
Einfahrtsstraßen in das Quartier. Zusätzliche Verkehrszeichen werden
innerhalb von Tempo-30 Zonen nicht angebracht. Sofern es zu
Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt, könnte
alternativ über ergänzende Bodenmarkierungen nachgedacht werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn schließt sich den inhaltlichen Ausführungen der
Stellungnahme der Verwaltung an und beauftragt eine vertiefende Prüfung der
Antragsinhalte zu den Ziffern 1, 2 und 3.
Mit diesem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn ist das formelle Verfahren für
die Beratung von Bürger*innenanträgen gemäß § 24 GO NRW abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de