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210903-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone und Fußgängerüberweg mit Ampelschaltung in der Villemombler Straße 147-165

Nummer
210903-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210903 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone und Fußgängerüberweg mit Ampelschaltung in der Villemombler Straße 147-165

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210903-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone
und Fußgängerüberweg mit Ampelschaltung in der
Villemombler Straße 147-165
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Fußgängerüberwege können dann angelegt werden, wenn es
erforderlich ist, den Fußgänger*innen Vorrang zu geben, weil sie sonst
nicht sicher über die Straße kommen. Dies ist der Fall, wenn es das
Fahrzeugaufkommen zulässt und es das Fußgängeraufkommen
erfordert. Bei Annahme des Antrags kann eine Prüfung veranlasst und
die Örtlichkeit für den Überweg mit den Fachämtern abgestimmt werden.
Die Errichtung eines signalgeregelten Fußgängerüberwegs würde
Investitionskosten in Höhe von ca. 50.000 bis 60.000 (Tiefbau,
Netzanschluss, Schaltgerät, Maste + Signalgeber, etc.) verursachen. Die
jährlichen Unterhaltungskosten betragen ca. 2.000 EUR. Haushaltsmittel
stehen aktuell nicht zur Verfügung.
Alternativ können Querungsmöglichkeiten und evtl. erforderliche
bauliche Maßnahmen im Bereich der Haltestelle „In der Grächt“ im
Rahmen des barrierefreien Haltestellenumbaus geprüft werden. Für die
barrierefreie Umgestaltung sind Zuschüsse (bis zu 90 %) für die
Gesamtmaßnahme zu erwarten. Die Aufnahme der Haltestelle „In der
Grächt“ in die nächste Prioritätenstufe wird anhand der entsprechenden
Kriterien (DS-Nr: 200987) und der aktuellen Ein-/ Aussteigezahlen
geprüft. Die neuen Prioritätenlisten für das Programm zur barrierefreien
und fahrgastfreundlichen Umgestaltung von Haltestellen werden dann
den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorgelegt.
Eine Tempo 30-Zone ist aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich,
weil die Charakteristik des beantragten Bereichs nicht der
Rechtsnorm (§45 Abs. 1c StVO; hier u.a. aufgrund vorhandener
Lichtzeichenanlagen) entspricht. Denkbar wäre ggf. eine zeitlich
befristete streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo
30 zur Erforschung des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie
zur Erprobung geplanter verkehrssichernder Maßnahmen u.a. auch
hinsichtlich der in diesem Bereich wohnenden Menschen mit
Einschränkungen.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Verwaltung schlägt vor, dass bei Annahme des Antrags und bei
entsprechender Beschlussfassung eine Verkehrszählung (Kfz und
Fußgänger*innen) zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen des
Fußgängerüberwegs sowie eine Prüfung der verkehrsrechtlichen
Voraussetzungen für Tempo 30 im unmittelbaren Bereich des „Ville
Huus“ veranlasst wird.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Hardtberg:
Die Bezirksvertretung Hardtberg befürwortet den Verfahrensvorschlag
der Verwaltung und bittet über den Fortgang in der Sache unterrichtet zu
werden. Mit diesem Votum und der Beratung des Bürgerantrages in der
Bezirksvertretung Hardtberg ist das formelle Verfahren nach § 24 GO
NRW abgeschlossen.
Anlage/n
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