210903-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone und Fußgängerüberweg mit Ampelschaltung in der Villemombler Straße 147-165
Kerndaten
- Nummer
- 210903-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210903-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone und Fußgängerüberweg mit Ampelschaltung in der Villemombler Straße 147-165 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Fußgängerüberwege können dann angelegt werden, wenn es erforderlich ist, den Fußgänger*innen Vorrang zu geben, weil sie sonst nicht sicher über die Straße kommen. Dies ist der Fall, wenn es das Fahrzeugaufkommen zulässt und es das Fußgängeraufkommen erfordert. Bei Annahme des Antrags kann eine Prüfung veranlasst und die Örtlichkeit für den Überweg mit den Fachämtern abgestimmt werden. Die Errichtung eines signalgeregelten Fußgängerüberwegs würde Investitionskosten in Höhe von ca. 50.000 bis 60.000 (Tiefbau, Netzanschluss, Schaltgerät, Maste + Signalgeber, etc.) verursachen. Die jährlichen Unterhaltungskosten betragen ca. 2.000 EUR. Haushaltsmittel stehen aktuell nicht zur Verfügung. Alternativ können Querungsmöglichkeiten und evtl. erforderliche bauliche Maßnahmen im Bereich der Haltestelle „In der Grächt“ im Rahmen des barrierefreien Haltestellenumbaus geprüft werden. Für die barrierefreie Umgestaltung sind Zuschüsse (bis zu 90 %) für die Gesamtmaßnahme zu erwarten. Die Aufnahme der Haltestelle „In der Grächt“ in die nächste Prioritätenstufe wird anhand der entsprechenden Kriterien (DS-Nr: 200987) und der aktuellen Ein-/ Aussteigezahlen geprüft. Die neuen Prioritätenlisten für das Programm zur barrierefreien und fahrgastfreundlichen Umgestaltung von Haltestellen werden dann den Bezirksvertretungen zum Beschluss vorgelegt. Eine Tempo 30-Zone ist aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich, weil die Charakteristik des beantragten Bereichs nicht der Rechtsnorm (§45 Abs. 1c StVO; hier u.a. aufgrund vorhandener Lichtzeichenanlagen) entspricht. Denkbar wäre ggf. eine zeitlich befristete streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zur Erforschung des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder Maßnahmen u.a. auch hinsichtlich der in diesem Bereich wohnenden Menschen mit Einschränkungen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung schlägt vor, dass bei Annahme des Antrags und bei entsprechender Beschlussfassung eine Verkehrszählung (Kfz und Fußgänger*innen) zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen des Fußgängerüberwegs sowie eine Prüfung der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 im unmittelbaren Bereich des „Ville Huus“ veranlasst wird. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Hardtberg: Die Bezirksvertretung Hardtberg befürwortet den Verfahrensvorschlag der Verwaltung und bittet über den Fortgang in der Sache unterrichtet zu werden. Mit diesem Votum und der Beratung des Bürgerantrages in der Bezirksvertretung Hardtberg ist das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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