← Vorlagen

210902 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Überarbeitung des Regionalplans

Nummer
210902
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
18.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.05.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,4 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (31.893 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210902
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
12.05.2021
Bürgerantrag: Überarbeitung des Regionalplans
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Verein Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge e.V. beantragt:
1. Der Stadtrat möge keine Flächen in Roleber und Holtorf für den neuen
Regionalplan anmelden.
2. Der Stadtrat möge eine Fläche in Roleber (der sog. V-förmige „Kragen“) aus
dem geltenden Regionalplan zur Streichung melden.
3. Der Stadtrat möge die Formulierung in der Planungsvereinbarung mit Sahle
Wohnen GmbH zur Übernahme der Kosten für den externen Kanalausbau
hinsichtlich LWK Roleber Teilfläche 1 (inkl. „Kragen“) genau analysieren, ob sie
auch im Fall des Verzichts auf die Erweiterung auf die Flächen 2 und 3 zur
Kostenübernahme durch den Investor führen würde. Der Stadtrat möge ebenso
die Aussagen des Tiefbauamtes über die Größe der freien Aufnahmekapazität
des externen Kanals genau analysieren und ggf beim Tiefbauamt anfragen, von
wie vielen zusätzlichen Wohneinheiten der vorhandene Kanal Schmutzwasser
aufnehmen könnte.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - Teil 1 (öffentlich)Seite 1 von 15
Seite 2
2 Bürgerantrag Teil 2 (öffentlich)Seite 2 von 15
1/5
Frau Oberbürgermeisterin
Katja Dörner
Stadthaus Berliner Platz 2
53111 Bonn
Bonn, 12.5.2021
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Der Verein Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge e.V. beantragt:
1. Der Stadtrat möge keine Flächen in Roleber und Holtorf für den neuen Regionalplan
anmelden.
2. Der Stadtrat möge eine Fläche in Roleber (der sog. V-förmige „Kragen“) aus dem gel-
tenden Regionalplan zur Streichung melden.
3. Der Stadtrat möge die Formulierung in der Planungsvereinbarung mit Sahle Wohnen
GmbH zur Übernahme der Kosten für den externen Kanalausbau hinsichtlich LWK
Roleber Teilfläche 1 (inkl. „Kragen“) genau analysieren, ob sie auch im Fall des Ver-
zichts auf die Erweiterung auf die Flächen 2 und 3 zur Kostenübernahme durch den
Investor führen würde. Der Stadtrat möge ebenso die Aussagen des Tiefbauamtes
über die Größe der freien Aufnahmekapazität des externen Kanals genau analysieren
und ggf beim Tiefbauamt anfragen, von wie vielen zusätzlichen Wohneinheiten der
vorhandene Kanal Schmutzwasser aufnehmen könnte.
Wir bitten, auch die Anlagen an die Gremienmitglieder weiter zu leiten.
Auf die Anonymisierung unseres Antrags bitten wir zu verzichten.
Begründung
1. Der Stadtrat möge keine Flächen in Roleber und Holtorf für den neuen Regionalplan
anmelden
In der vorherigen Legislaturperiode erfolgte 12 Tage vor der Kommunalwahl am 1.9.20 ein
Ratsbeschluss zum neuen Regionalplan, obwohl die Fachausschüsse sowie auch die BV
Bonn das Thema vertagt hatten. Der Rat folgte den Empfehlungen der Bezirksvertretungen
Beuel und Bad Godesberg, vorbehaltlich der Beratung in der BV Bonn. Zur Niederschrift,
TOP 5.3
Für die Ratssitzung hatte die Stadtverwaltung extrem kurzfristig einen neuen Vorschlag (ST-
10) erarbeitet. Er erreichte die Ratsmitglieder erst kurz vor der Sitzung (was bemängelt
wurde) und die Öffentlichkeit erst am Folgetag.
Die Verwaltung interpretierte darin die Formulierung der Bezirksvertretung Beuel (unrichtig):Seite 3 von 15
2/5
• Holtorf: Neue Siedlungsflächen beidseitig der Ungartenstraße. Die Begründung war,
um eine zusammenhängende ASB-Darstellung zu ermöglichen. Eine zusammenhän-
gende Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ist jedoch nicht erforder-
lich.
• Roleber: Die BV Beuel habe alle Agrarflächen nördlich der Hoholzstraße gemeint,
weil der Kragen ja schon im alten Regionalplan sei. (Das hat die BV Beuel natürlich
nicht gewusst, denn es war ihr nicht mitgeteilt worden. Sie meinte jedoch den V-förmi-
gen sog. Kragen.)
Dem kurzfristigen Vorschlag der Stadtverwaltung wurde nicht gefolgt. Folgender nicht sofort
verständlicher Beschluss steht in der Niederschrift, TOP 5.3
"Mehrheit gegen Grüne, Linke bei Enth. 1 AfB wie die BVen Beuel, Bad Godesberg
vorbehaltlich der Beratung in der BV Bonn (wie ST-10 ohne die Ergänzungen der
Verwaltung)"
Grüne und Linke wollten die klare Ablehnung von weiteren Siedlungsbereichen in Holtorf und
Roleber, genauso klar wie in Hoholz und Gielgen. Dafür gab es im damaligen Rat keine
Mehrheit. Die damalige Mehrheit hat kurz vor der Kommunalwahl, u.a. die unklaren Formu-
lierungen für Roleber und Holtorf durchgesetzt:
Holtorf
"Die arrondierte Bestandsbebauung der drei Ortsteile Niederholtorf, Oberholtorf und
Ungarten einschließlich des Neubaugebietes Niederholtorf-Süd wird als ASB- Fläche
vorgeschlagen."
Die Erläuterung der Verwaltung, die richtiger Weise abgelehnt wurde, lautet: „Über die vom
Beschluss der BV Beuel erfasste Fläche hinaus empfiehlt die Verwaltung auch die Benen-
nung der unbebauten Fläche zwischen Ober-, Niederholtorf und Ungarten, nördlich und süd-
lich der Ungartenstraße als ASB, um eine zusammenhängende ASB-Darstellung zu ermögli-
chen.“
Der neue Stadtrat muss gegenüber der für den neuen Regionalplan verantwortlichen Be-
zirksregierung Köln eindeutig klarstellen, dass in Niederholtorf, Oberholtorf und Ungarten ne-
ben dem bestehenden Neubaugebiet Niederholtorf-Süd keine weitere Fläche in ein Allgemei-
nes Siedlungsgebiet (ASB) aufgenommen wird. Bisher besteht kein ASB-Status.
Roleber
"In Roleber/Gielgen/Hoholz wird der Bereich um die ehemalige Landwirtschaftskam-
mer Roleber als ASB vor vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine Ausweisung."
Welcher Bereich genau gemeint ist, muss der neue Stadtrat gegenüber der für den neuen
Regionalplan verantwortlichen Bezirksregierung Köln klarstellen oder besser einen neuen
Beschluss fassen, siehe Punkt 2.
Siehe Karte in Anlage 4.
Mehr dazu: https://www.ennertaufstieg.de/regionalplan
2. Der Stadtrat möge eine Fläche in Roleber (der sog. V-förmige „Kragen“) aus dem gel-
tenden Regionalplan streichen.
Der Kragen ist Teil des „Baufeld 1“, das Gegenstand des Ratsbeschlusses vom 4.7.19 war.
Es liegen seit dem Ratsbeschluß (entspricht Drucksache 1911147 Antrag CDU, SPD und
FDP vom 4.7.2019 neue klimatologische Erkenntnisse vor, die eine mögliche Entscheidung
über eine Besiedlung und Bebauung infrage stellen.
Der Ratsentscheidung lag ein Klimagutachten vom 31.8.2018 (Drucksache 1812161ST3, s.
Anlage 1 inkl. „stadtklimatische Ersteinschätzung“) auf Basis der ZURES-Daten zugrunde.Seite 4 von 15
3/5
Im Januar 2020 wurde die Klimawandelvorsorgestrategie für unsere Region vorgelegt. Autor
ist der Verband Region Köln/Bonn e.V., ein Zusammenschluss von Kommunen und
Wirtschaftsvereinigungen.
Quelle: Verband Region Köln/Bonn e.V. (2020): Klimawandelvorsorgestrategie für die Region
Köln/Bonn, Download 6.2 Regional wirksame Luftleitbahnen und Kaltluft-Einzugsgebiete
(PDF) www.klimawandelvorsorge.de
Mithilfe der dort angewendeten Methode werden regional wirksame Faktoren erkannt, wie
die Kaltluft-Leitbahn in Roleber (Siehe Karte in Anlage 3). Bei der detaillierteren Analyse von
ZURES (z.B. digitales Geländemodell) fehlt die regionale Perspektive, die die
Klimavorsorgestrategie mit ihrer weniger hohen Auflösung erzielt hat. ZURES kann die
regional wirksame Kaltluft-Leitbahn mit seiner kleinteiligeren Methode nicht erkennen.
Es ist nicht eine Methode besser als die andere, sondern sie blicken auf unterschiedliche
Faktoren. Beide Erkenntnisse schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich
und müssen zusammen betrachtet werden.
ZURES bewertet das Gebiet als Kaltluftentstehungsfläche mit hoher bioklimatischer
Bedeutung (Anlagen 1 und 2), für das ein Detailgutachten erforderlich ist. Die regionale
Klimawandelvorsorgestrategie bewertet es als regional bedeutsame Kaltluftleitbahn.
Kaltluft-Leitbahnen sollen dem geltenden VDI-Standard (VDI 3787 Blatt 5) zufolge nicht
bebaut werden. Zur Bebauung von Flächen, auf denen Kaltluft entsteht, liegen keine VDI-
Standards vor. Eine Kaltluftleitbahn ist aber abhängig von der Entstehung von Kaltluft. Die
VDI Standards wurden im übrigen seit vielen Jahren nicht aktualisiert.
Ein vor dem Bebauungsplanbeschluss fälliges klimatologisches Gutachten könnte zu dem
Ergebnis führen, dass kein Baurecht für den bisher unbebauten sog. „Kragen“ erteilt werden
kann. Allerdings könnte die Gutachterempfehlung auch lauten, dass eine Bebauung parallel
zum Luftstrom zulässig wäre. Denn das Gutachten braucht die Entstehung von Kaltluft
mangels VDI Standards nicht unbedingt zu berücksichtigen. Unklar ist, ob eine Bewertung im
gesamtstädtischen Zusammenhang vorgenommen oder nur die fragliche Fläche betrachtet
wird.
Die Erkenntnis einer regional wirksamen Kaltluft-Leitbahn sowie Kaltluft-Entstehungsfläche
sollte aber eigentlich zu dem Schluss führen, dass eine Besiedlung einer der nur wenigen im
Stadtgebiet noch vorhandenen derartigen Flächen für das Stadtklima besonders ungünstig
wäre und daher als Allgemeine Siedlungsfläche (ASB) nicht mehr geeignet und aus dem
Regionalplan herauszunehmen ist.
3. Der Stadtrat möge die Formulierung in der Planungsvereinbarung mit Sahle Wohnen
GmbH zur Übernahme der Kosten für den externen Kanalausbau hinsichtlich LWK
Roleber Teilfläche 1 (inkl. „Kragen“) genau analysieren, ob sie auch im Fall des Ver-
zichts auf die Erweiterung auf die Flächen 2 und 3 zur Kostenübernahme durch den
Investor führen würde. Der Stadtrat möge ebenso die Aussagen des Tiefbauamtes
über die Größe der freien Aufnahmekapazität des externen Kanals genau analysieren
und ggf beim Tiefbauamt anfragen, von wie vielen zusätzlichen Wohneinheiten der
vorhandene Kanal Schmutzwasser aufnehmen könnte.
Die Stadtverwaltung informierte (Drucksache 201901-1 ST) auf eine SPD-Anfrage (Drucksa-
che 201901) hin, dass Entwässerungsanlagen vom Vorhabenträger zu finanzieren sein wür-
den. Ob damit nur die Entwässerung auf dem beplanten Gebiet oder auch die äußere Er-
schließung gemeint ist, blieb offen.
Der Bericht der Stadtverwaltung an den Stadtrat vom 26.3.2018 (Drucksache 1810873) über
die Planungsvereinbarung mit der Sahle Wohnen GmbH gibt in diesem Punkt Anlass zur
Sorge. Die Planungsvereinbarung selbst ist nicht öffentlich zugänglich. Auf der dritten SeiteSeite 5 von 15
4/5
des Berichtes in der rechten Spalte zum Inhalt der Planungsvereinbarung steht unten, dass
ein Erschließungsvertrag vorgesehen ist. Dieser soll
„eine Vereinbarung zur Kostenregelung in Bezug auf die äußere Anbindung
des Plangebiets im Fall einer Erweiterung auf Teilfläche 2 und 3)…“
enthalten.
Laut Maßgabe des Stadtrates, die in der linken Spalte zitiert wird, ist die äußere Erschlie-
ßung durch den Vorhabenträger durchzuführen und zu zahlen. In einer Situation, in der nicht
eindeutig geklärt ist, ob die vorhandene äußere Kanalerschließung für die Bebauung der
Teilfläche 1 ausreichen würde (siehe Punkt 4), muss der Vorhabenträger - aktuell der Immo-
bilienkonzern Sahle Wohnen GmbH - zur Zahlung der äußeren Erschließung der Teilfläche 1
(Bebautes Gelände sowie sog. Kragen) herangezogen werden können, unabhängig davon
ob der Fall der Erweiterung auf die Flächen 2 und 3 vorliegt. Zumal die Fraktionen der neuen
Ratskoalition erklärtermaßen die Flächen 2 und 3 keinesfalls bebauen wollen.
Die Klausel könnte, wenn nur Teilfläche 1 bebaut würde, der Maßgabe des Stadtrates zuwi-
derlaufen, selbst wenn sie von der Verwaltung anders gemeint gewesen sein sollte.
Die Misere der Investorenverträge des früheren OB Sridharan will die neue Ratskoalition
nicht wiederholen. Sie sollte deshalb Inhalt und Bedeutung der Planungsvereinbarung mit
Sahle Wohnen GmbH genau analysieren, BEVOR sie weitere Schritte in Erwägung zieht.
Der Bericht der Stadtverwaltung (Drucksache 1810873) genügt nicht, um große finanzielle
Schäden für die Stadt auszuschließen.
Das Bonner Tiefbauamt hatte in der DSK-Studie darauf hingewiesen, dass im örtlichen Ka-
nalnetz (Holzlarer Kanal) Kapazitäten kaum noch vorhanden und mit erhöhtem Finanzie-
rungsbedarf für die äußere Erschließung zu rechnen sei.
Quelle: Deutsche Stadt- und Grundstückentwicklungsgesellschaft (DSK) 2016: Vorbereitende Untersu-
chungen für einen möglichen Entwicklungsbereich Roleber, S. 77-78
Entscheidend wäre die maximale Anzahl zusätzlicher Standard-Wohneinheiten, von denen
das Schmutzwasser durch den vorhandenen Kanal aufgenommen werden kann.
Dann wäre bereits jetzt klar, wie viele Standard-Wohneinheiten in Roleber maximal entste-
hen könnten (durch Umbau des Bestandsgebäudes bzw zusätzlich), ohne dass der Holzlarer
Kanal erweitert werden müsste.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Warnungen vor hohen Erschließungskosten für eine
neue Wohnbebauung in Roleber hatten im November 2020 die SPD-Fraktionen des Stadt-
rats und der Beueler Bezirksvertretung die Stadtverwaltung auf öffentlichem Weg in einer
sog. „Kleine Anfrage“ (undatiert, Drucksache 201901) gefragt, ob die äußere Kanalanbin-
dung (über den ca 2 km langen Kanal durch Holzlar) für etwa 100 neue Wohnungen ohne
Erweiterung ausreicht. Zur Erinnerung: Der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs
plant 512 neue Wohnungen.
Warum nach 100 Wohnungen gefragt wurde, war nicht begründet. Allerdings: 100 Wohnun-
gen würden in das LWK-Bestandsgebäude passen und wohl kaum das ehemalige Schmutz-
wasseraufkommen der Landwirtschaftskammer übersteigen.
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung (Drucksache 201901-1 ST, undatiert) bezieht sich
aber NICHT auf eine bestimmte Anzahl Wohnungen.
Sie verweist auf ein bisher nicht öffentlich gemachtes hydrogeologisches Gutachten, das be-
sagt hinsichtlich des kanalpflichtigen Schmutzwassers:Seite 6 von 15
5/5
„Schmutzwasser aus der geplanten Bebauung macht nach derzeitigem Wis-
sensstand eine Vergrößerung des Holzlarer Kanals nicht erforderlich.“
Worauf sich der "derzeitige Wissensstand" bezieht, lässt das Tiefbauamt offen. Zu ähnlichen
Anfragen in der Vergangenheit hatte das Tiefbauamt argumentiert, dass man noch nicht
wisse, wie viele Wohnungen in welcher Größe gebaut würden, daher könne man noch nicht
sagen, ob der vorhandene Kanal ausreiche.
Für die Bewertung der Situation in Roleber ist aber nicht nur entscheidend, wieviel Wohnein-
heiten ein Investor planen würde, sondern auch die maximale Anzahl zusätzlicher Wohnein-
heiten, von denen das Schmutzwasser durch den vorhandenen Kanal aufgenommen werden
kann.
Das Tiefbauamt könnte genau wie in der DSK Studie bereits jetzt Standardwohnungsgrößen
(und ihre Standardschmutzwassermenge) für derartige Schätzungen nutzen.
Links zu bisherigen Anfragen und Antworten zur Kanalfrage s. https://www.ennertaufstieg.de/riesen-bauge-
biete/bonn-roleber
Gez.
Dr. Susanne Gura
Stv. Vorsitzende
Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge e.V.
www.siebengebirgsregion.de
www.ennertaufstieg.de
Mob 0177 669 1400
Cc:
Koalitionsfraktionen
Anlage 1: Auszug ZURES Planungshinweiskarte Nachtsituation
Anlage 2: Auszug Erläuterungen ZURES Planungshinweiskarte Nacht
Anlage 3: Bonner Umweltzeitung März 2020 Kalte Luft aus Roleber (mit Karte aus der regionalen
Klimawandelvorsorgestrategie)
Anlage 4: Bonner Umweltzeitung Nov 2020: Regionalpolitik braucht Bürgerengagement (mit Karte
der Meldungsvorschläge rechtsrh.)
Anlage 5: Bonner Umweltzeitung Mai 2021 Mut zum Klimaschutz Zur Siedlungs- und
Wohnungspolitik im Bonner KoalitionsvertragSeite 7 von 15
Auszug aus der ZURES Planungshinweiskarte Nachtsituation Quelle: https://www.bonn.de/zures
Landwirtschaftskammer
RoleberSeite 8 von 15
Auszug aus den Erläuterungen der ZURES Planungshinweiskarte (Nacht)Seite 9 von 15
 !"#$%&'"(%!"!)'(*!+,-./0123%%4!5+6!'75+)%,89:;<5+7+):5+'&0123!,-'%4&5+6.5+!&,=>?@ABC??DEAFCA?GHI>FBJD?KLMFDNIJ
OPQRPSTUC?ACFVWVWXAFGDGYDZLYTCXC?GDL=>FB>F[D\BJFCJD[YD]^FA?BDFD_D[Y>?GAFNIGD?`DFMC?G_D[Y>?ZaL?bc>??Dd`d=>F[DLD[JdeYDBYBJDY?fABCTTD?\BNILABB=>?@JgGJD?A?GhYFJBNIC]JB=DFDY?Y[A?[D?dK?GDFBCLBGCBc>??DFZLYTCiF>jDkJfl_m@nGCBkLDY?JDYLY[DF=>F[DIJn?AJoJGYDpDJI>GDGDFZLYTCXC?GDL=>FB>F[DBJFCJD[YDFD[Y>?CLDZLYTCGCJD?A?GDFkD??JGCIDFCANIFD[Y>?CLXYFkBCTDqCkJ>FD?nXYDGYDZCLJLA]J\rDYJMCI?Y?_>LDMDFd@>LNIDrDYJMCI?D?XDFGD?[FA?GBgJoLYNI?YNIJMDMCAJd
@>?GDFGFANk\sc>??DFlTXDLJ\fDYJA?[spgFobKiFYLVWVW
tuvwxyz{w|}~}€€x~|}‚w}ƒx~cYBIDFXDFGD?mY?oA[B[DMYDJD=>??gNIJLYNIDFZCLJLA]JY?GDF_D[DL„`eS\@JC?GCFGB…?YNIJ=>FcDMCAA?[[DBNI^JoJnB>?GDF??AFZCLJLA]J\rDYJMCI?D?dZLYTCD†iDFJD?BY?GBYNICMDFDY?Y[‡ˆI?DGYDm?JBJDIA?[=>?ZCLJLA]JTCNIJDY?DZCLJLA]J\rDYJMCI?XD?Y[@Y??d
ZCFJD?[FA?GLC[D‡_D[Y>?ZaL?bc>??Dd`d‰Zh`@
STiFDBBATA?GTDIFS?]>‡rDMD?BXDFJD_D[Y>?c>??\@YDMD?[DMYF[DDd`dXXXdBYDMD?[DMYF[BFD[Y>?dGDnXXXdBADGJC?[D?JDdGDdB[ŠBYDMD?[DMYF[BFD[Y>?dGDnHDLdWVV‹bŒ‹WŽW„@dEAFC…cS_>LDMDF‡CLMFDNIJdJI>FŠ[TCYLdN>T„HdKLMFDNIJ…Seite 10 von 15
  ! "# $% !& %%  '% ( ) "$ *)+,-,-#&%./012/30345671183#) ! %9 )  "$ #*):   9" % )  ) &   #9 *) "$ % #)  "9)!#*;#!% )"*! 9"))  #)<9;#* 9*#!*)!=> > ) $ ) !% ')"!  %?7@204AB8CDECF28BF83>' G>,-H,!> >I&;JK% L%M%HN  %9 O P *!   !# )!%QRR8358S75683TUVW0X8V8YV5Z[2B8X034 ) '  )O !!    \ \ (%)!G") :   (%   ]K ^*) ]&J! ^ *_ ! "*,-H`"#) !)%
 &#  )%  #) : OaH*,b c!d--\eL%---cbfaL*db c!g--b#eh%`--cbfaH,b c!H beH,%---cbf%\   , )i_()\ ]\&#^% \    )! ! ,-b c%\ " %j3F8k/[2F/V85l7[383,-b !(  i=#,-HN* Hhb %9 )  )* )  )!% \ )!  !%#!)#) P"J)%((% :   (!! ,h%g%HN!*(;# %) !%;#*9*G)    %.UV48VAB228F28BF6@2/V03mF856W3mB4 !)!)#9#=$ )"!!!)"*%J! ;%P%*) *JG*=& )% ) #!!% ) *#) L-%---,* HNhg  =*)#!%S2BR/03mS/3/2nm/5oB8583p./048FB86B3o728F8VAUVm8R8[VqV7F28R8r8V0V5/Z[83/252s583tuO' &v%'%e,-,-fO ) #!&v*)`%, ) $  " e:Jf)))% ) #%   KG *)))%%v"=!) e f,-H`O'!&) *%MM"Mh
o728F8VB563BZ[6/228B3  w,-HN) "$ )%Seite 11 von 15
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
-+,B13B3.U[M`<+,,13^>91;:M\17:.,8`a+*bK1@cdcd
4>X31//.>e?1Q1,/913:1N187+,<+,,M-71Q1,81Q73811LSL/8f/71Q1,81Q738/3187+,LB1Ig1;LdcchbijhdkldE-L2.30H999L/71Q1,81Q738/3187+,LB1I999L1,,13:0.F/:718LB1Seite 12 von 15
          !"#$%&'(  %( ")*+%#& !  ,-%  &' %( +(.%'#  / '0123456723895569:;<::" .%   "     =    %(") %('    %(( '# %  %' %>  %'?@  )& ))&%A     @ '( ( B&B &&.  '%"+ -+% &( C    DE > %'
 &  ( !%  %'0123456723895569:FG:9H4I9:568  %(" )( C   + )C>& % *J%(@  '&#+ (K +     ('C)%(%( %K $>"+' ) %&) %'>" )%$& %'
L68MN235O6:P6H9<:NQRQN:S= %* @"+-  & %( %" = ( %&# E( ' " )') ))@"+E)  ,&# -D " ) ?TU= '>   = %'  "   & ))& '@E" V( - ** %) @  'W = %= % " ) (   )'C(XD Y" 'C"  ?(  'EC%$)$ZZ'+'''
[\\6:5Q9236;6569Q9H]:H= > " )  ^%% 'W  &# T& U%%  % ' %" >    B% '>>#+   %"  E  = %  % '>    *%&  " '&  + ?+) &%A " )' W X_Seite 13 von 15
       !"#$%&!"#'()'(*(+',()'((+-.'',&'/!#',0!(+',1'+()!2(+.3#(()!435/'+',(''(),6(2,32,327 !53 3((+'(53'(+'(86(89 #,'(+' 33(!2:',,)83)'4,5!"# '!;)"#<='+',8(53(',+ !>13&3#! "#>("#',<?@ABCDEAAFGCHEIJHKKJFL@EMJNJ@AKJFAONJPFALHQRNFJAKJFAFCFAS@MJNJTEADQNUFJA?FDNJFHFAVCAKECWXKFAAONJPFAYCNECRZHJAPFAVKJF?FHNHECNFTMJ[EDWXQKMJWXFBJFKMCAPD\@MJNJTEZUCMFXAFA]^_HZFUEXMZEHFI@XACAPFA`JHKKFHYEHTN`JFZJDXFHECWXT_ARNJPAJWXND@HPFAabJAFKFHTMEHFA\H@PHE[[ENJDWXFAcADEPFAJ[L@EMJNJ@AD?FHNHEPJDNKJFdFH[FJKCAPKFDdFHTECRD?@ADNQKNJDWXFA^MQWXFAVUCPCADNFA?@ADNQKNJDWXF[I@XACAPDZECCAKbHZ\EWXNMODCAPFAaGFA@DDFADWXERNFAXEZFAZFJ[I@XACAPDZECeFNUNA@WXZFDDFHFfXEAWFAV`FAA[FXHg_HPFHhAAFA[JN[EWXFAiDJFXFgjklEAm^FZnonpqa)'='',!(+!435rJFS@MJNJTPFPFAk`FWTFANRHF[KCAPCAKPFPFAsFFHDNEAKPFHEKFECWXZFJPH@tFAh[[@ZJMJFAuFJPFAN_[FHA`JFKF[gCAKTOAANF?JFMAFCFAI@XAHEC[@XAFAFCFdFHDJFPFMCAPDWXERRFAarJFECRPFDN@WTNFdFH`EMNCAP[CDDDJFFANDWXM@DDFAC[DFNUFAavZFHKEDS@NFAUJEMCAKIFPFUC[GFAFHENJ@ADu`FWXDFMJ[gFDNEAKEAbJARE[JMJFAXQCDFHA[CDD?@HFHDN`FJNFHPFHQNDFMN`FHKFAVKJFL@EMJNJ@AXENA@WXUC`FAJPbHXFMMFAKFD?@HarJFPF\MEANFI@XACAPDNECDWXZOHDFD@MMNFUFJNAEXC[PFDFNUN`FHKFAVC[KFAFAVKJFDJWXTMFJAFHDFNUFA`@MMFAVCAKKFAFAVKJFgFDNEAKDXQCDFHAJWXN?FHDWX[QXFAVFJAFAFCFfXEAWFUCPFZFAaI@XAHEC[ECWXJAg_H@ZECNFAUCJANFPHJFHFAVJDNAJWXNwFJMKFDL@EMJNJ@AD?FHNHEPDVD@MMEZFH[JNKF[
cCDZECKFDxXFJA?JFHNFMDC[REDDFAKHFEMJDJFHN`FHKFAayZFD`@XMPMFJWX[JNKF[FHDNFAT@ATHFNFASH@eFTNVKFHbCH@\QJDWXFAIFNNFHZFXOHKFVPFMJAPN] 83+',(''1'+()'(zYEWXFA`JHCADAJWXND?@H{hAg@AAMQDDNDJWXECRKFAA@WX?FHZMJFZFAFA^HFJRMQWXFAACHFJAD?@AZFJKFAVEZFHTEC[ZFJKFDUCPMFJWXFHUJFMFAarJFJARHEPFDNFXFAKFAxFDNFKFHLCMNCHMEAKDWXERNDJAKZJDXFHA@WXAJWXNZFZECN`@HKFAVPFHEKF`FPFAJXHFDX@XFAIFHNDR_H|ENCHCAKLMJ[EabDPJZNZFDDFHFCAKDWXMFWXNFHFdFHDJFPFMCAPVEZFH?FHDJFPFMAR_XHNJ[[FHUC`FAJPFHLEMNMCRNVKEgF`CWXDVdFHDJWTFHCAPCAKdFHKCADNCAP?FHHJAPFHN`FHKFAagFJ[BWXCNUKFHLEMNMCRNZFHCRNDJWXKFHL@EMJNJ@AD?FHNHEPECRZJDXFHUEXAM@DPFZMJFZFAFhADNHC[FANF`JFh^BCAKkjxbBarJFDNQKNJDWXFYJTH@uLMJ[EEAEM}DFkjxbBZFUJFXNDJWXACHECRsFJNZEXAFAVKJF@XAFKJFbANDNFXCAP?@ALEMNMCRNEZFH`FAJPA_NUFAaGFZQCKFAEWXKF[sCRNDNH@[ECDUCHJWXNFAZHJAPN`FAJPV`FAAKEZFJ^MQWXFAVECRKFAFATEMNFsCRNFANDNFXNV?FHDJFPFMN`FHKFAaGFAECKED`QHFJAx@MFZFHCAKJ[YFtK@HRFH^FMKKFH^EMMarEDhANFPHJFHNFA^HFJHEC[D}DNF[Dih^Bq`JMMHJWXNJPFHIFJDFZFJKFDVLEMNMCRNDWXAFJDFACAKLEMNMCRNuFANDNFXCAPDPFZJFNFFHXEMNFAacCWXKEDJARHEPFDNFXFAKFgECPFZJFNJAx@MFZFHD@`JFKEDYFtK@HRFH^FMKDJAKh^Bu^MQWXFAa|CHMFJKFHJDNh^BCA?FHZJAKMJWXVCAKKED`JHKKCHWXKFAL@EMJNJ@ADu?FHNHEPAJWXNPFQAKFHNadJFMFg_HPFHhAAFAFH`EHNFAVKEDDKJFxENDT@EMJNJ@AKFHgFCFMFHgFUJHTDT@EMJNJ@AKEHJAR@MPFA`JHKVTFJA`FJNFHFDgECHFWXNECRKF[sILuGFMQAKFJAx@MFZFHUCPF`QXHFAVECWXAJWXNR_HKFA~LHEPFA~a
B@AKFHKHCWTu~g@AAFHj[`FMNukFJNCAP~YEJmlCAJnonpSeite 14 von 15
        !"#$! %  %&%&% %%'( %)&'*"%+%, %%-.&  %%%/( % %# %"!& % *% &* &0% &-%"( %% '&0 "( %%1(   & %  % '%%23&& (4% &&'%&%(%&'%%. 0%%56789:;<=<;:9=>89:?:76:?>@>&*& # -'(&(%*( 4&% #  %0. %" #%
&&     A3+BCA/%%'"%&&*!& %%(% B 0'  - # 0*(%&%%&%% "&'D% %&(%  %  %(# &* # (%(%*#& % %"%&% *'-!%&'(&(%E?FGHI;:J9?<<6H:6:K;?LMNOH59<6I6H"+ %B  "%%  P% % "40 A23,4 %(#*&%.!.%&&%! %(  A(   &*QR-!%" %%%2 %%'*" %' " %%&P(%4'  *%#" %( %& '(P&QRST,%"& UV68>6H6W:N9HX;>89:6:Y' %WX=H6FF?X$, ""2$"%0%'/RQQZ[\ZRT]R
 0%,  & &*SRR"B#4% B(%. A% %%&Seite 15 von 15

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de