210900 · Dringlichkeitsantrag
Wettannahmebüro mit Bistro, Borsigallee 9, Brüser Berg
Kerndaten
- Nummer
- 210900
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 28.06.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 210900 Antragsteller/in: Bert Moll CDU-Bezirksfraktion Hardtberg 18.05.2021 gez. Trützler Wettannahmebüro mit Bistro, Borsigallee 9, Brüser Berg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 29.06.2021 Anregung Begründung der Dringlichkeit: Der Antrag ist dringlich, da das Wettannahmebüro in der Borsigallee 9 trotz der Covid 19 - Pandemie wegen der angeblich vorliegenden Genehmigung geöffnet werden darf und sichergestellt werden muss, dass aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes keine unzulässigen Live - Wetten stattfinden. Dies muss durch regelmäßige Kontrollen geprüft und der Bezirksvertretung berichtet werden. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Bezirksvertretung Hardtberg beschließt aus Gründen der Dringlichkeit folgende Anregung an die Verwaltung zu geben: 1. Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass in dem Wettannahmebüro mit Bistro in der Borsigallee 9 auf dem Brüser Berg keine Live-Wetten stattfinden. 2. Der Außenordnungsdienst wird gebeten die Aktivitäten des Wettannahmebüros auf seinen regelmäßigen Kontrollfahrten zu überprüfen und die Gewerbeaufsicht wird gebeten der Bezirksvertretung Hardtberg einen Bericht zukommen zu lassen. Begründung Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln gilt, dass Wettbüros ohnehin nicht in unmittelbarer Nähe (350 m Umkreis) zu Kinder- und Jugendeinrichtungen zugelassen werden dürfen und somit Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des Wettbüros bestehen. In unmittelbarer Nähe zur Betriebsstätte in der Borsigalle 9 liegen das Jugendzentrum, 4 Kindergärten, die Grundschule, das Nachbarschafts-zentrum mit vielen Angeboten für diesen Personenkreis, sowie die Stadtbibliothek, Kirchen usw., so dass nicht nur die ca. 35 - 40 Kinder bis 14 Jahre als direkte Anlieger in der Wohnanlage an der Betriebsstätte, sondern auch zahlreiche weitere Kinder- und Jugendlichen in ihren SchutzrechtenSeite 1 von 2 Seite 2 betroffen sind. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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