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210885 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens Verbrauchsmittel Kläranlage Beuel, Lieferung von Natriumaluminat-Lösung

Nummer
210885
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
21.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210885
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens
Verbrauchsmittel Kläranlage Beuel, Lieferung von
Natriumaluminat-Lösung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Natriumaluminat-
Lösung für die Kläranlage Beuel wird zugestimmt.
Begründung
Die Ausschreibung umfasst für einen Abruf-Zeitraum von ca. 2 Jahren die
Lieferung von 1.300 t Natriumaluminat-Lösung gem. DIN EN 882.
Der Mengenbedarf richtet sich nach der Wirksubstanzkonzentration.
Bei höherer angebotener Konzentration als der standardmäßig eingesetzten
Lösung mit 7,1 % Aluminium-Wirksubstanz verringert sich die Auftragsmenge
im Bedarfszeitraum proportional entsprechend.
Die Metallsalzlösung dient der Fällung der im Abwasser gelösten
Phosphorverbindungen zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen
Grenzwertes an Phosphat und zur Erreichung von anderen
betriebsspezifischen Nebeneffekten wie der Schlammindexsteuerung.
Wegen des relativ hohen industriellen Anteils an den Abwasserinhaltsstoffen in
der Kläranlage Beuel ist das Verfahren mit diesem alkalischen Produkt
geeignet, dessen Einsatz sich in der Vergangenheit bewährt hat.
Die alternative Möglichkeit der Fällung mit Eisen- bzw. Aluminiumsalzlösung
und Kalkzugabe, wie bei den Kläranlagen Salierweg, Bad Godesberg und
Duisdorf praktiziert, kann derzeit nicht angewandt werden, da die
klärtechnischen Voraussetzungen (Kalksilo, Kalkaufbereitung) hierfür auf der
Kläranlage Beuel nicht bestehen.
Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Die Verfügbarkeit der Verbrauchsmittel
auf den Kläranlagen ist zur Erfüllung der rechtlichen Pflichtaufgabe
Abwasserentsorgung erforderlich. Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige
Haushaltsführung) sind erfüllt.Seite 1 von 2
Seite 2
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-1728 VOB x UVgO VgV 08.2021 – 08.2023 230.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
543160 6630220
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de