210885 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens Verbrauchsmittel Kläranlage Beuel, Lieferung von Natriumaluminat-Lösung
Kerndaten
- Nummer
- 210885
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 21.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210885 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens Verbrauchsmittel Kläranlage Beuel, Lieferung von Natriumaluminat-Lösung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Natriumaluminat- Lösung für die Kläranlage Beuel wird zugestimmt. Begründung Die Ausschreibung umfasst für einen Abruf-Zeitraum von ca. 2 Jahren die Lieferung von 1.300 t Natriumaluminat-Lösung gem. DIN EN 882. Der Mengenbedarf richtet sich nach der Wirksubstanzkonzentration. Bei höherer angebotener Konzentration als der standardmäßig eingesetzten Lösung mit 7,1 % Aluminium-Wirksubstanz verringert sich die Auftragsmenge im Bedarfszeitraum proportional entsprechend. Die Metallsalzlösung dient der Fällung der im Abwasser gelösten Phosphorverbindungen zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes an Phosphat und zur Erreichung von anderen betriebsspezifischen Nebeneffekten wie der Schlammindexsteuerung. Wegen des relativ hohen industriellen Anteils an den Abwasserinhaltsstoffen in der Kläranlage Beuel ist das Verfahren mit diesem alkalischen Produkt geeignet, dessen Einsatz sich in der Vergangenheit bewährt hat. Die alternative Möglichkeit der Fällung mit Eisen- bzw. Aluminiumsalzlösung und Kalkzugabe, wie bei den Kläranlagen Salierweg, Bad Godesberg und Duisdorf praktiziert, kann derzeit nicht angewandt werden, da die klärtechnischen Voraussetzungen (Kalksilo, Kalkaufbereitung) hierfür auf der Kläranlage Beuel nicht bestehen. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Die Verfügbarkeit der Verbrauchsmittel auf den Kläranlagen ist zur Erfüllung der rechtlichen Pflichtaufgabe Abwasserentsorgung erforderlich. Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt.Seite 1 von 2 Seite 2 Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-1728 VOB x UVgO VgV 08.2021 – 08.2023 230.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 543160 6630220 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de