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210875-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 96 Bonn gem. § 26 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i.V.m. § 36 Bundeswahlordnung (BWO)

Nummer
210875-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Kreiswahlausschusses 30.07.2021 Entscheidung federführend
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  1. 210875 Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 96 Bonn gem. § 26 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i.V.m. § 36 Bundeswahlordnung (BWO)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210875-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten
Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 96 Bonn
gem. § 26 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i.V.m.
§ 36 Bundeswahlordnung (BWO)
Beratungsfolge
Kreiswahlausschuss 30.07.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die eingereichten Kreiswahlvorschläge für
Rosenthal, Jessica -SPD-
Graf Lambsdorff, Alexander -FDP-
Berneiser, Gregor -dieBasis-
Bergen, Ilja -DIE LINKE-
Uhlig, Katrin -GRÜNE-
Acar, Jutta -FREIE WÄHLER-
Jansen, Christoph -CDU-
Limbach, Reinhard -LKR-
Dr. Stamm, Roger -MLPD-
Prof. Dr. Neuhoff, Hans -AfD-
Genn, Juliane -Volt-
van den Bergh, Moritz -Die PARTEI-
zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021
werden zugelassen.
Der eingereichte Kreiswahlvorschlag für
Haas, Gabriel - Kennwort "Für die Jugend - für die Zukunft -
Kandidatur von Gabriel Haas" (Einzelbewerber)
zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 wird
nicht zugelassen.
Inhalt der Stellungnahme:
Gemäß § 19 BWG konnten bis zum 69. Tag vor der Wahl (19. Juli 2021,
18 Uhr) Wahlvorschläge für den Wahlkreis 96 - Bonn eingereichtSeite 1 von 3
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werden. Die Kreiswahlvorschläge wurden in folgender zeitlichen
Reihenfolge eingereicht:
1. Rosenthal, Jessica -SPD-
2. Graf Lambsdorff, Alexander -FDP
3. Berneiser, Gregor -dieBasis-
4. Bergen, Ilja -DIE LINKE-
5. Uhlig, Katrin -GRÜNE-
6. Acar, Jutta -FREIE WÄHLER-
7. Jansen, Christoph -CDU-
8. Limbach, Reinhard -LKR-
9. Dr. Stamm, Roger -MLPD-
10. Prof. Dr. Neuhoff, Hans -AfD-
11. Genn, Juliane -Volt-
12. van den Bergh, Moritz -Die PARTEI-
13. Haas, Gabriel -Kennwort "Für die Jugend - für die Zukunft -
Kandidatur von Gabriel Haas" (Einzelbewerber)
Die Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge führte zu folgendem
Ergebnis:
Die Träger der Kreiswahlvorschläge zu lfd. Nr. 1 bis 12 sind vom
Bundeswahlausschuss am 8. und 9. Juli 2021 als Partei im Sinne von §
18 BWG zugelassen worden.
Die Kreiswahlvorschläge zu lfd. Nr. 1 bis 12 wurden fristgerecht auf den
amtlich vorgeschriebenen Vordrucken eingereicht.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Aufstellung der Bewerber*innen zu
lfd. Nr. 1 bis 12 wurde durch Vorlage der jeweiligen Niederschrift der
Aufstellungsversammlung und der eidesstattlichen Versicherung von
jeweils drei teilnehmenden Personen der Versammlung erbracht. Die
Zustimmungserklärung der Bewerber*innen sowie deren
Wählbarkeitsbescheinigung liegen ebenfalls vor.
Von der Verpflichtung zur Vorlage von Unterstützungsunterschriften
waren folgende Parteien befreit:
SPD
FDP
DIE LINKE
GRÜNE
FREIE WÄHLER
CDU
AfD
Den Kreiswahlvorschlägen für Gregor Berneiser (dieBasis), Reinhard
Limbach (LKR), Dr. Roger Stamm (MLPD), Juliane Genn (Volt) undSeite 2 von 3
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Moritz van den Bergh (Die PARTEI) wurden die erforderlichen
Unterstützungsunterschriften (mindestens 50) beigefügt.
Damit entsprechen die Kreiswahlvorschläge zu den lfd. Nr 1 bis 12 den
Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung.
Die Parteien haben Anspruch auf Zulassung ihrer Kreiswahlvorschläge
durch den Kreiswahlausschuss.
Der Kreiswahlvorschlag zu lfd. Nr. 13 wurde am 19. Juli 2021 um 18.39
Uhr und somit verfristet (§ 19 BWO) eingereicht. Weiterhin entspricht der
Kreiswahlvorschlag in einigen Punkten nicht den inhaltlichen und
formellen gesetzlichen Voraussetzungen des § 34 BWO:
in dem Kreiswahlvorschlag (Anlage 13 BWO) hat der Bewerber
sich selber als Vertrauensperson und stellvertretende
Vertrauensperson benannt und die Unterschriften und
persönlichen Angaben von drei Wahlberechtigten fehlen,
es wurden insgesamt 65 ungeprüfte Formblätter für
Unterstützungsunterschriften vorgelegt – hiervon waren 3
Formblätter ohne Angaben bzw. Unterschriften und 8 Formblätter
von außerhalb von Bonn wohnenden Personen. Eine
nachträgliche Durchsicht der restlichen 54 Formblätter ergab 47
gültige und 7 ungültige Unterstützungsunterschriften,
bei der Zustimmungserklärung für Bewerber eines
Kreiswahlvorschlages (Anlage 15 BWO) wurden keine Angaben
zu Beruf oder Stand sowie zu Punkt 3 der Informationen zum
Datenschutz gemacht,
die Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 16 BWO) wurde
ungeprüft vorgelegt und erhält keine Angaben zu Punkt 3 der
Informationen zum Datenschutz. Bei der nachträglichen Kontrolle
der Bescheinigung wurde festgestellt, dass der Bewerber
entgegen seinen Angaben nicht in Bonn gemeldet ist.
Der Kreiswahlvorschlag zu lfd. Nr. 13 entspricht somit nicht den
Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung
und kann somit nicht zugelassen werden
Die entsprechenden Unterlagen werden zur Sitzung vorliegen und
können auf Wunsch auch vorher im Wahlamt eingesehen werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de