210875-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 96 Bonn gem. § 26 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i.V.m. § 36 Bundeswahlordnung (BWO)
Kerndaten
- Nummer
- 210875-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kreiswahlausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210875-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 96 Bonn gem. § 26 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i.V.m. § 36 Bundeswahlordnung (BWO) Beratungsfolge Kreiswahlausschuss 30.07.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die eingereichten Kreiswahlvorschläge für Rosenthal, Jessica -SPD- Graf Lambsdorff, Alexander -FDP- Berneiser, Gregor -dieBasis- Bergen, Ilja -DIE LINKE- Uhlig, Katrin -GRÜNE- Acar, Jutta -FREIE WÄHLER- Jansen, Christoph -CDU- Limbach, Reinhard -LKR- Dr. Stamm, Roger -MLPD- Prof. Dr. Neuhoff, Hans -AfD- Genn, Juliane -Volt- van den Bergh, Moritz -Die PARTEI- zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 werden zugelassen. Der eingereichte Kreiswahlvorschlag für Haas, Gabriel - Kennwort "Für die Jugend - für die Zukunft - Kandidatur von Gabriel Haas" (Einzelbewerber) zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 wird nicht zugelassen. Inhalt der Stellungnahme: Gemäß § 19 BWG konnten bis zum 69. Tag vor der Wahl (19. Juli 2021, 18 Uhr) Wahlvorschläge für den Wahlkreis 96 - Bonn eingereichtSeite 1 von 3 Seite 2 werden. Die Kreiswahlvorschläge wurden in folgender zeitlichen Reihenfolge eingereicht: 1. Rosenthal, Jessica -SPD- 2. Graf Lambsdorff, Alexander -FDP 3. Berneiser, Gregor -dieBasis- 4. Bergen, Ilja -DIE LINKE- 5. Uhlig, Katrin -GRÜNE- 6. Acar, Jutta -FREIE WÄHLER- 7. Jansen, Christoph -CDU- 8. Limbach, Reinhard -LKR- 9. Dr. Stamm, Roger -MLPD- 10. Prof. Dr. Neuhoff, Hans -AfD- 11. Genn, Juliane -Volt- 12. van den Bergh, Moritz -Die PARTEI- 13. Haas, Gabriel -Kennwort "Für die Jugend - für die Zukunft - Kandidatur von Gabriel Haas" (Einzelbewerber) Die Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge führte zu folgendem Ergebnis: Die Träger der Kreiswahlvorschläge zu lfd. Nr. 1 bis 12 sind vom Bundeswahlausschuss am 8. und 9. Juli 2021 als Partei im Sinne von § 18 BWG zugelassen worden. Die Kreiswahlvorschläge zu lfd. Nr. 1 bis 12 wurden fristgerecht auf den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken eingereicht. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Aufstellung der Bewerber*innen zu lfd. Nr. 1 bis 12 wurde durch Vorlage der jeweiligen Niederschrift der Aufstellungsversammlung und der eidesstattlichen Versicherung von jeweils drei teilnehmenden Personen der Versammlung erbracht. Die Zustimmungserklärung der Bewerber*innen sowie deren Wählbarkeitsbescheinigung liegen ebenfalls vor. Von der Verpflichtung zur Vorlage von Unterstützungsunterschriften waren folgende Parteien befreit: SPD FDP DIE LINKE GRÜNE FREIE WÄHLER CDU AfD Den Kreiswahlvorschlägen für Gregor Berneiser (dieBasis), Reinhard Limbach (LKR), Dr. Roger Stamm (MLPD), Juliane Genn (Volt) undSeite 2 von 3 Seite 3 Moritz van den Bergh (Die PARTEI) wurden die erforderlichen Unterstützungsunterschriften (mindestens 50) beigefügt. Damit entsprechen die Kreiswahlvorschläge zu den lfd. Nr 1 bis 12 den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung. Die Parteien haben Anspruch auf Zulassung ihrer Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlausschuss. Der Kreiswahlvorschlag zu lfd. Nr. 13 wurde am 19. Juli 2021 um 18.39 Uhr und somit verfristet (§ 19 BWO) eingereicht. Weiterhin entspricht der Kreiswahlvorschlag in einigen Punkten nicht den inhaltlichen und formellen gesetzlichen Voraussetzungen des § 34 BWO: in dem Kreiswahlvorschlag (Anlage 13 BWO) hat der Bewerber sich selber als Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson benannt und die Unterschriften und persönlichen Angaben von drei Wahlberechtigten fehlen, es wurden insgesamt 65 ungeprüfte Formblätter für Unterstützungsunterschriften vorgelegt – hiervon waren 3 Formblätter ohne Angaben bzw. Unterschriften und 8 Formblätter von außerhalb von Bonn wohnenden Personen. Eine nachträgliche Durchsicht der restlichen 54 Formblätter ergab 47 gültige und 7 ungültige Unterstützungsunterschriften, bei der Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages (Anlage 15 BWO) wurden keine Angaben zu Beruf oder Stand sowie zu Punkt 3 der Informationen zum Datenschutz gemacht, die Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 16 BWO) wurde ungeprüft vorgelegt und erhält keine Angaben zu Punkt 3 der Informationen zum Datenschutz. Bei der nachträglichen Kontrolle der Bescheinigung wurde festgestellt, dass der Bewerber entgegen seinen Angaben nicht in Bonn gemeldet ist. Der Kreiswahlvorschlag zu lfd. Nr. 13 entspricht somit nicht den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung und kann somit nicht zugelassen werden Die entsprechenden Unterlagen werden zur Sitzung vorliegen und können auf Wunsch auch vorher im Wahlamt eingesehen werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de