210873-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers
Kerndaten
- Nummer
- 210873-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210873-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers Beratungsfolge Rat 16.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Sowohl der Ausschuss für Mobilität und Verkehr (02.06.2021) wie auch die Bezirksvertretung Bonn (15.06.2021) haben dem Rat die Beschlussfassung des Antrags DS-Nr. 210873 empfohlen. Die Verwaltung hatte zu dem Antrag die Stellungnahme DS-Nr. 210873-02 ST abgegeben. In den Ratssitzungen am 24./28.06.2021 wurde der Antrag noch nicht behandelt. Die Stadtverwaltung hat aufgrund der Komplexität der beantragten Maßnahmen während der Sommerpause weitere Prüfungen zum Antrag durchgeführt. Zusätzlich sind auch baustellenbedingte Veränderungen zu beachten gewesen. Die daraus folgenden Ergebnisse weichen hinsichtlich der Ausführung/Umsetzung der Maßnahmen von den bisher im Antrag genannten Maßnahmen bzw. der ersten Stellungnahme der Verwaltung teilweise ab, sodass diese hiermit in Form einer weiteren Stellungnahme mitgeteilt werden und die Verwaltung daher nun empfiehlt, die nachfolgende ergänzte Stellungnahme in die Beschlussfassung aufzunehmen: Anliegerverkehre / Entwidmung Die Beschränkung der Befahrung der Rheinufer-Straßen in dem in Rede stehenden Abschnitt auf Anlieger könnte nach vorläufiger verkehrsrechtlicher Prüfung so nicht vollständig umsetzbar sein bzw. weitere Änderungen der Verkehrsführung an Straßen erfordern. Verkehrsteilnehmende, welche beispielsweise die Erste Fährgasse erreichen wollen, müssen dafür das Brassertufer oder das Rathenauufer befahren, gelten jedoch in beiden Straßen nicht als „Anlieger“. Insofern sind für die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens und daraus folgend Beschränkungen des MIV auf Anlieger diverser Straßen noch weitere Detailplanungen und Prüfungen erforderlich. Die Verwaltung wird dies weiter ausarbeiten und dann gemäß Prüfergebnis entsprechende Maßnahmen einleiten. Jedoch kann auch unabhängig davon mit anderen folgenden Maßnahmen der MIV im Bereich des Rheinufers deutlich reduziert werden.Seite 1 von 5 Seite 2 Einsatz von Durchfahrverboten, Abbiegegeboten, bauliche Maßnahmen als Alternative. Um die Forderungen und Zielsetzungen des Antrags umzusetzen, hat die Verwaltung ein Konzept entwickelt, wie mit Durchfahrtsverboten, Abbiegegeboten und baulichen Maßnahmen durchgängige Kfz-Verkehre am Rheinufer unterbunden werden können. Dies ist in der anliegenden Skizze dargestellt. Für den Straßenzug wird eine Fahrradstraße angeordnet, mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Josefstraße und Rheingasse, wo eine Protected Bike Lane eingerichtet werden soll. Die kurzen für den MIV zu befahrenden Abschnitte als (unechte) Einbahnstraßen, die aber nicht durchgängig in eine Richtung führen, sollen zusätzlich mit bauliche Elementen (Absperrungen durch Poller) ergänzt werden. Dies und der Wegfall der Parkplätze wird nach Überzeugung der Verwaltung dafür sorgen, dass faktisch nur noch Anlieger diesen Bereich mit dem Kfz befahren werden und kein Durchgangsverkehr (außer im Bereich der Brückenumfahrt) mehr stattfinden wird. Bei entsprechendem Beschluss wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei unter Berücksichtigung weiterer verkehrsrechtlicher Details die skizzierte Verkehrsführung anordnen. Die Verwaltung möchte darüber hinaus jedoch explizit darauf hinweisen, dass für die Gesamtplanung unbedingt noch weitere Fachstellen (hier insbesondere die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, BonnOrange) einbezogen werden müssen. Umsetzungszeitraum Der – noch nicht beschlossene – Antrag fordert eine Umsetzung der Maßnahmen „kurzfristig bis zum Spätsommer“. Dies ist aufgrund des Umfangs der Maßnahmen – Erarbeitung Verkehrszeichenplan, Abstimmung mit der Polizei, Anordnung, Ausführung durch Beschilderung und Markierung – nicht zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass frühestens im November Maßnahmen umgesetzt werden könnten. Zusätzlich ist Folgendes zu bedenken: A. 2022 sollen Sanierungen der Reuterstraße stattfinden, die zeitlich mit dem von der Autobahn GmbH betriebenen Neubau von Lärmschutzwänden in der Anschlussstelle Poppelsdorf koordiniert sind. B. Im ersten Halbjahr 2022 soll, abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens, die Straße Am Hauptbahnhof umgebaut werden. C. Mit Beschluss DS-Nr. 210459 wurde im Zusammenhang zur ZOB- Planung beschlossen: „Die Kaiserstraße wird an ihrem Ende für den Individualverkehr abgebunden, sodass die Durchfahrt über die Maximilianstraße und das oben beschrieben Areal des neuen ZOB entfällt. Die Verwaltung wird gebeten, für die bereits vorab zugunsten des ÖPNV und insbesondere der Fahrgäste vorzunehmenden MIV- Abbindungen Vorschläge zu unterbreiten.“ Es ist noch festzulegen, ob im Zuge der Maßnahme auch die Wesselstraße wieder abgebunden werden soll. D. Aufgrund von Deckenschäden muss ein Bauwerk der Adenauerallee (B9) unterhalb des Koblenzer Tores kurzfristig umfassend saniertSeite 2 von 5 Seite 3 werden, so dass eine Tordurchfahrt gesperrt werden muss. Damit werden für ca. 6 Monate Einschränkungen einhergehen. Die Umsetzung soll voraussichtlich in 2022 von Januar bis Juni erfolgen. Dass das Bauwerk unterhalb des Koblenzer Tors in Fahrtrichtung Süden saniert werden muss, ist seit längerem bekannt. Bislang scheiterte eine Sanierung an Plänen der Universität zur Sanierung einer in dem Raum unterhalb der Fahrbahn befindlichen Heizungsanlage. Bereits seit geraumer Zeit wird das Bauwerk durch ein Ingenieurbüro für Baustatik engmaschig überwacht, der Prüfstatiker hat eine Überprüfung der bereits mit Hilfsstützen unterbauten Decke in 3-monatlichem Rhythmus empfohlen. Vor einigen Wochen hat die Universität bekannt gegeben, von Umbauplänen der Heizungsanlage absehen zu wollen und eine Freigabe zur Sanierung der Decke erteilt. Da verhindert werden muss, dass das Bauwerk in den nächsten Monaten plötzlich stark lastreduziert oder gar gesperrt werden muss, ist die Ausführung der Arbeiten nunmehr möglich und dringend erforderlich. Für die Umleitung der entstehenden Baustellenverkehre des Koblenzer Tors kommen nach Einschätzung der Verwaltung grundsätzlich drei Möglichkeiten in Frage. Diese sind in Folge genannt und mit einer Einschätzung der Umsetzbarkeit versehen: 1. Signaltechnische Lösung mittels einer Baustellenampel o Der Verkehr auf der B 9 könnte mit einer wechselseitigen Baustellen-Ampel zwar aufrechterhalten werden, die Länge der Baustelle (Abstand zwischen den Signalen) würde jedoch so groß sein, dass ganztägig mit erheblichen Staus zu rechnen wäre, die sich weit über den Bertha-von-Suttner-Platz und damit massiv auf den Busverkehr auswirken sowie in Gegenrichtung bis zum Bundeskanzlerplatz erstrecken würden. 2. Umleitung der Verkehre in Nord-Süd-Richtung auf der B9 über Teile Cityring (Rathausgasse, Am Neutor, Am Hofgarten) o Diese Variante wird von der Verwaltung ebenfalls als sehr kritisch gesehen. Die zusätzliche Belastung auf diesem Straßenzug wird zu erheblichen Beeinträchtigungen des Busverkehrs in Richtung ZOB führen. Die Verkehrsführung des MIV, der Busse und des Radverkehrs lassen eine Bevorrechtigung des ÖPNV nicht zu. Es steht keine separate Busspur zur Verfügung. Weiterhin ist zu bedenken, dass im Bereich Am Hofgarten/Maarflach Schulwege betroffen wären. 3. Umfahrung über das Rheinufer (Zweite Fährgasse, Rathenauufer, Brassertufer, Rheingasse) o Eine Verkehrsführung über die oben genannten Straßen wäre aus Sicht der Verwaltung gegenüber den beiden anderen vorher genannten Verkehrsführungen hingegen praktikabel umsetzbar. Für die querenden Fußgänger sind Zebrastreifen vorhanden, sodass diesbezügliche Konflikte minimiert werden können.Seite 3 von 5 Seite 4 Aus vorgenannten Gründen und nach Abwägung der Vor- und Nachteile wäre die bereits erprobte Verkehrsführung über das Rheinufer die eindeutige Vorzugsvariante für den Umleitungsverkehr. Allerdings wäre eine komplette Umsetzung des Beschlusses zur kurzfristigen Aufwertung des Rheinufers bis Mitte 2022 nicht möglich. Eine phasenweise Umsetzung der Maßnahmen am Rheinufer könnte jedoch erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt eine schrittweise Umsetzung der Maßnahmen des Antrags in Teilabschnitten den Rheinufer-Straßen. So kann im Bereich zwischen Rosental und Rheingasse die Umsetzung der gewünschten Veränderungen weitgehend unabhängig von den Baumaßnahmen am Koblenzer Tor umgesetzt werden. Es ist möglich, wie im beigefügten Plan dargestellt, eine Sperrung des Fritz-Schroeder-Ufers für den KFZ-Verkehr unter Beachtung der Baustelle der Beethovenhalle vorzusehen. Die Einfahrt von der Josefstraße in das Erzbergerufer wird untersagt, so dass eine Fahrradstraße („Anlieger frei“ Regelung von An der Windmühle bis Josefstraße) zwischen Rosental und Josefstraße eingerichtet werden kann. An der Einmündung Rheingasse / Brassertufer wird auf dem Brassertufer die Fahrtrichtung Norden für den KFZ-Verkehr gesperrt. Damit kann eine Protected-Bike-Lane zwischen Josefstraße und Rheingasse eingerichtet werden. Die restlichen im Plan dargestellten Maßnahmen (zwischen Rheingasse und Zweiter Fährgasse) sollen nach Beendigung der Baumaßnahme am Koblenzer Tor umgesetzt werden. Anlage/n 1 Lageplan_Rheinufer Verkehr (öffentlich)Seite 4 von 5 Bereich Nord Bereich Mitte Bereich Süd Protected Bike Lane Durchfahrsperre für den MIV mittels Poller Durchfahrsperre für den MIV mittels Pollern Durchfahrsperre für den MIV Stadt Bonn - StadtplanungsamtZeichnungsname: Z:\61-3\_Bonn\Ortsteil Bonn-Zentrum\Rheinuferpromenade\AutoCad\DWG-Dateien\201110_Rheinufer_Masterplan.dwg BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geprüft 61-3 Mobilität und Verkehr Verkehr Rheinufer kein Maßstab NR-LP-01 Jankowiak / Haux / Maus Maus 08/2021 08/2027 Legende Fahrradstraße Protected Bike Lane Radfahrstreifen Fahrtrichtung KFZ-Verkehr Fahrtrichtung in der unechten Einbahnstraße Fahrtrichtung außerhalb des PlangebietesSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de