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210873-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers

Nummer
210873-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 16.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210873 Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210873-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers
Beratungsfolge
Rat 16.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Sowohl der Ausschuss für Mobilität und Verkehr (02.06.2021) wie auch die
Bezirksvertretung Bonn (15.06.2021) haben dem Rat die Beschlussfassung des
Antrags DS-Nr. 210873 empfohlen.
Die Verwaltung hatte zu dem Antrag die Stellungnahme DS-Nr. 210873-02 ST
abgegeben.
In den Ratssitzungen am 24./28.06.2021 wurde der Antrag noch nicht
behandelt.
Die Stadtverwaltung hat aufgrund der Komplexität der beantragten
Maßnahmen während der Sommerpause weitere Prüfungen zum Antrag
durchgeführt. Zusätzlich sind auch baustellenbedingte Veränderungen zu
beachten gewesen. Die daraus folgenden Ergebnisse weichen
hinsichtlich der Ausführung/Umsetzung der Maßnahmen von den bisher
im Antrag genannten Maßnahmen bzw. der ersten Stellungnahme der
Verwaltung teilweise ab, sodass diese hiermit in Form einer weiteren
Stellungnahme mitgeteilt werden und die Verwaltung daher nun empfiehlt,
die nachfolgende ergänzte Stellungnahme in die Beschlussfassung
aufzunehmen:
Anliegerverkehre / Entwidmung
Die Beschränkung der Befahrung der Rheinufer-Straßen in dem in Rede
stehenden Abschnitt auf Anlieger könnte nach vorläufiger verkehrsrechtlicher
Prüfung so nicht vollständig umsetzbar sein bzw. weitere Änderungen der
Verkehrsführung an Straßen erfordern. Verkehrsteilnehmende, welche
beispielsweise die Erste Fährgasse erreichen wollen, müssen dafür das
Brassertufer oder das Rathenauufer befahren, gelten jedoch in beiden Straßen
nicht als „Anlieger“.
Insofern sind für die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens und daraus
folgend Beschränkungen des MIV auf Anlieger diverser Straßen noch weitere
Detailplanungen und Prüfungen erforderlich. Die Verwaltung wird dies weiter
ausarbeiten und dann gemäß Prüfergebnis entsprechende Maßnahmen
einleiten.
Jedoch kann auch unabhängig davon mit anderen folgenden Maßnahmen der
MIV im Bereich des Rheinufers deutlich reduziert werden.Seite 1 von 5
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Einsatz von Durchfahrverboten, Abbiegegeboten, bauliche Maßnahmen als
Alternative.
Um die Forderungen und Zielsetzungen des Antrags umzusetzen, hat die
Verwaltung ein Konzept entwickelt, wie mit Durchfahrtsverboten,
Abbiegegeboten und baulichen Maßnahmen durchgängige Kfz-Verkehre am
Rheinufer unterbunden werden können. Dies ist in der anliegenden Skizze
dargestellt.
Für den Straßenzug wird eine Fahrradstraße angeordnet, mit Ausnahme des
Abschnitts zwischen Josefstraße und Rheingasse, wo eine Protected Bike Lane
eingerichtet werden soll.
Die kurzen für den MIV zu befahrenden Abschnitte als (unechte)
Einbahnstraßen, die aber nicht durchgängig in eine Richtung führen, sollen
zusätzlich mit bauliche Elementen (Absperrungen durch Poller) ergänzt
werden. Dies und der Wegfall der Parkplätze wird nach Überzeugung der
Verwaltung dafür sorgen, dass faktisch nur noch Anlieger diesen Bereich mit
dem Kfz befahren werden und kein Durchgangsverkehr (außer im Bereich der
Brückenumfahrt) mehr stattfinden wird.
Bei entsprechendem Beschluss wird die Verwaltung in Abstimmung mit der
Polizei unter Berücksichtigung weiterer verkehrsrechtlicher Details die
skizzierte Verkehrsführung anordnen.
Die Verwaltung möchte darüber hinaus jedoch explizit darauf hinweisen, dass
für die Gesamtplanung unbedingt noch weitere Fachstellen (hier insbesondere
die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, BonnOrange) einbezogen werden
müssen.
Umsetzungszeitraum
Der – noch nicht beschlossene – Antrag fordert eine Umsetzung der
Maßnahmen „kurzfristig bis zum Spätsommer“. Dies ist aufgrund des Umfangs
der Maßnahmen – Erarbeitung Verkehrszeichenplan, Abstimmung mit der
Polizei, Anordnung, Ausführung durch Beschilderung und Markierung – nicht zu
erreichen. Es ist davon auszugehen, dass frühestens im November
Maßnahmen umgesetzt werden könnten.
Zusätzlich ist Folgendes zu bedenken:
A. 2022 sollen Sanierungen der Reuterstraße stattfinden, die zeitlich mit
dem von der Autobahn GmbH betriebenen Neubau von
Lärmschutzwänden in der Anschlussstelle Poppelsdorf koordiniert sind.
B. Im ersten Halbjahr 2022 soll, abhängig vom Verlauf des
Planfeststellungsverfahrens, die Straße Am Hauptbahnhof umgebaut
werden.
C. Mit Beschluss DS-Nr. 210459 wurde im Zusammenhang zur ZOB-
Planung beschlossen: „Die Kaiserstraße wird an ihrem Ende für den
Individualverkehr abgebunden, sodass die Durchfahrt über die
Maximilianstraße und das oben beschrieben Areal des neuen ZOB
entfällt. Die Verwaltung wird gebeten, für die bereits vorab zugunsten
des ÖPNV und insbesondere der Fahrgäste vorzunehmenden MIV-
Abbindungen Vorschläge zu unterbreiten.“ Es ist noch festzulegen, ob
im Zuge der Maßnahme auch die Wesselstraße wieder abgebunden
werden soll.
D. Aufgrund von Deckenschäden muss ein Bauwerk der Adenauerallee
(B9) unterhalb des Koblenzer Tores kurzfristig umfassend saniertSeite 2 von 5
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werden, so dass eine Tordurchfahrt gesperrt werden muss. Damit
werden für ca. 6 Monate Einschränkungen einhergehen. Die Umsetzung
soll voraussichtlich in 2022 von Januar bis Juni erfolgen. Dass das
Bauwerk unterhalb des Koblenzer Tors in Fahrtrichtung Süden saniert
werden muss, ist seit längerem bekannt. Bislang scheiterte eine
Sanierung an Plänen der Universität zur Sanierung einer in dem Raum
unterhalb der Fahrbahn befindlichen Heizungsanlage. Bereits seit
geraumer Zeit wird das Bauwerk durch ein Ingenieurbüro für Baustatik
engmaschig überwacht, der Prüfstatiker hat eine Überprüfung der
bereits mit Hilfsstützen unterbauten Decke in 3-monatlichem Rhythmus
empfohlen.
Vor einigen Wochen hat die Universität bekannt gegeben, von
Umbauplänen der Heizungsanlage absehen zu wollen und eine
Freigabe zur Sanierung der Decke erteilt. Da verhindert werden muss,
dass das Bauwerk in den nächsten Monaten plötzlich stark lastreduziert
oder gar gesperrt werden muss, ist die Ausführung der Arbeiten
nunmehr möglich und dringend erforderlich.
Für die Umleitung der entstehenden Baustellenverkehre des Koblenzer
Tors kommen nach Einschätzung der Verwaltung grundsätzlich drei
Möglichkeiten in Frage. Diese sind in Folge genannt und mit einer
Einschätzung der Umsetzbarkeit versehen:
1. Signaltechnische Lösung mittels einer Baustellenampel
o Der Verkehr auf der B 9 könnte mit einer wechselseitigen
Baustellen-Ampel zwar aufrechterhalten werden, die Länge der
Baustelle (Abstand zwischen den Signalen) würde jedoch so
groß sein, dass ganztägig mit erheblichen Staus zu rechnen
wäre, die sich weit über den Bertha-von-Suttner-Platz und damit
massiv auf den Busverkehr auswirken sowie in Gegenrichtung
bis zum Bundeskanzlerplatz erstrecken würden.
2. Umleitung der Verkehre in Nord-Süd-Richtung auf der B9 über Teile Cityring
(Rathausgasse, Am Neutor, Am Hofgarten)
o Diese Variante wird von der Verwaltung ebenfalls als sehr
kritisch gesehen. Die zusätzliche Belastung auf diesem
Straßenzug wird zu erheblichen Beeinträchtigungen des
Busverkehrs in Richtung ZOB führen. Die Verkehrsführung des
MIV, der Busse und des Radverkehrs lassen eine
Bevorrechtigung des ÖPNV nicht zu. Es steht keine separate
Busspur zur Verfügung. Weiterhin ist zu bedenken, dass im
Bereich Am Hofgarten/Maarflach Schulwege betroffen wären.
3. Umfahrung über das Rheinufer (Zweite Fährgasse, Rathenauufer,
Brassertufer, Rheingasse)
o Eine Verkehrsführung über die oben genannten Straßen wäre
aus Sicht der Verwaltung gegenüber den beiden anderen vorher
genannten Verkehrsführungen hingegen praktikabel umsetzbar.
Für die querenden Fußgänger sind Zebrastreifen vorhanden,
sodass diesbezügliche Konflikte minimiert werden können.Seite 3 von 5
Seite 4
Aus vorgenannten Gründen und nach Abwägung der Vor- und Nachteile wäre
die bereits erprobte Verkehrsführung über das Rheinufer die eindeutige
Vorzugsvariante für den Umleitungsverkehr.
Allerdings wäre eine komplette Umsetzung des Beschlusses zur kurzfristigen
Aufwertung des Rheinufers bis Mitte 2022 nicht möglich. Eine phasenweise
Umsetzung der Maßnahmen am Rheinufer könnte jedoch erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt eine schrittweise Umsetzung der Maßnahmen des
Antrags in Teilabschnitten den Rheinufer-Straßen. So kann im Bereich
zwischen Rosental und Rheingasse die Umsetzung der gewünschten
Veränderungen weitgehend unabhängig von den Baumaßnahmen am
Koblenzer Tor umgesetzt werden. Es ist möglich, wie im beigefügten Plan
dargestellt, eine Sperrung des Fritz-Schroeder-Ufers für den KFZ-Verkehr unter
Beachtung der Baustelle der Beethovenhalle vorzusehen. Die Einfahrt von der
Josefstraße in das Erzbergerufer wird untersagt, so dass eine Fahrradstraße
(„Anlieger frei“ Regelung von An der Windmühle bis Josefstraße) zwischen
Rosental und Josefstraße eingerichtet werden kann.
An der Einmündung Rheingasse / Brassertufer wird auf dem Brassertufer die
Fahrtrichtung Norden für den KFZ-Verkehr gesperrt. Damit kann eine
Protected-Bike-Lane zwischen Josefstraße und Rheingasse eingerichtet
werden.
Die restlichen im Plan dargestellten Maßnahmen (zwischen Rheingasse und
Zweiter Fährgasse) sollen nach Beendigung der Baumaßnahme am Koblenzer
Tor umgesetzt werden.
Anlage/n
1 Lageplan_Rheinufer Verkehr (öffentlich)Seite 4 von 5
Bereich Nord
Bereich Mitte
Bereich Süd
Protected Bike Lane
Durchfahrsperre für den
MIV mittels Poller
Durchfahrsperre für den MIV mittels Pollern
Durchfahrsperre für den MIV
Stadt Bonn - StadtplanungsamtZeichnungsname: Z:\61-3\_Bonn\Ortsteil Bonn-Zentrum\Rheinuferpromenade\AutoCad\DWG-Dateien\201110_Rheinufer_Masterplan.dwg
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geprüft
61-3 Mobilität und Verkehr
Verkehr Rheinufer
kein Maßstab
NR-LP-01
Jankowiak / Haux / Maus
Maus
08/2021
08/2027
Legende
Fahrradstraße
Protected Bike Lane
Radfahrstreifen
Fahrtrichtung KFZ-Verkehr
Fahrtrichtung in der unechten
Einbahnstraße
Fahrtrichtung außerhalb des
PlangebietesSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 04:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de