← Vorlagen

210873 · Antrag

Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers

Nummer
210873
Art
Antrag
Veröffentlicht
07.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.06.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 16.08.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210873-03 ST Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers
  2. 210873-04 Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers
  3. 210873-02 ST Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers
  4. 210873-01 ST Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.642 Zeichen)
Antrag
öffentlich
210873
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
12.05.2021
Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Entscheidung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung am Rheinufer auf
der linksrheinischen Seite kurzfristig bis zum Spätsommer 2021 wie folgt
zu ändern (Beschlusskompetenz Rat):
1. Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen
Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten.
Ausnahmen sind vorzusehen für
1. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen,
sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich
sind,
2. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu
den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse,
Taxen und MIV-Fahrten für Menschen mit
Gehbehinderungen,
3. den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit
der Ein-/Ausfahrt der Operngarage möglichst
ausschließlich in Nord-Süd-Richtung. Für das Befahren
der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten
Ausnahmetatbeständen ist Schrittgeschwindigkeit für
verkehrsberuhigte Bereiche vorzusehen. Außer den
Sonderhalteplätzen sind keine MIV-Parkplätze im
gesamten Bereich der Rheinuferpromenade zw. Rosental
und Zweiter Fährgasse vorzusehen.
2. Um Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu
reduzieren, sollen diese beiden Verkehrsarten getrennt geführt
werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den gewonnenen Platz für
Menschen kurzfristig möglichst attraktiv zu gestalten, indem temporäre
Gestaltungselemente wie Straßenmöbel oder Grünanlagen installiert
werden. Beispiel hierfür sind Sitzgelegenheit, wie in der Bonngasse.Seite 1 von 3
Seite 2
(Beschlusskompetenz BV Bonn)
3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob im Bereich
des Rheinufers auch Flächen kurzfristig für mobile
Gastronomie (z.B. Caféroller) ausgewiesen werden können. Dabei soll
auch mit den umliegenden Gastronomen (Rheinpavillion, Alter Zoll,
Hayat) und den Hotels (Hilton, Ameron Kontakt aufgenommen
werden. Gemäß dem Fall, dass dies möglich ist, weist die Stadt Flächen
zur Verpachtung aus. Die Verpachtung endetspätestens mit dem Umbau
des Rheinufers. (Beschlusskompetenz BV Bonn)
Begründung
In DS-Nr. 210228 wurde für die Ausschreibung des „Masterplan 2.0 -
Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn“ die oben beschriebene
Verkehrsführung vorgegeben. Die kurzfristige Umsetzung dieser bietet die gute
Gelegenheit die Verkehrsführung zu testen und so bereits in Kürze die
Attraktivität des Radverkehrs im Bonner Stadtgebiet erheblich zu steigern. Das
Rheinufer ist eine Hauptstrecke für den Radverkehr in Bonn und wird jährlich
von über einer Millionen Fahrradfahrenden passiert. Die Strecke ist derzeit die
einzige Radverbindung, die Bonn in Nord-Süd-Richtung ohne Unterbrechungen
vollständig verbindet. Damit hat das Rheinufer eine hohe Bedeutung für den
alltäglichen Radverkehr in Bonn, was sich an den durchschnittlich knapp
dreitausend Fahrrädern pro Tag zeigt, die das Rheinufer zwischen Montag und
Freitag passieren. Entlang des Rheinufers verlaufen insgesamt sechs
Radfernwege, darunter drei EuroVelo-Routen sowie der Rheinradweg. Die
Strecke hat damit eine hohe Relevanz für den Radtourismus. Gerade in diesem
Jahr wird mangels Urlaubsalternativen der Radtourismus zunehmen.
Der existierende Gehweg mit Fahrrad frei am Rheinufer ist für das
jetzige Nutzungsverhalten von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen viel
zu schmal. Laut Unfallstatistik kommt es dort gehäuft zu Unfällen insbesondere
mit verletzten Radfahrer*innen. Wie unter den Pandemiebedingungen des
vergangen Jahres ist auch in diesem Sommer mit hohem Rad- und
Fußverkehrsaufkommen zu rechnen. Nicht zuletzt da sich anteilig der ÖPNV-
Verkehr auf denRadverkehr verlagert hat. Auch kommt es häufig zu Konflikten
zwischen Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, so dass diese beiden
Verkehrsarten im Bereich des Rheinufers getrennt geführt werden müssen.
Eine verbesserte Übersichtlichkeit im Bereich der Querungsstellen könnte zu
einem ungefährlichen und rücksichtsvollen Verhalten zwischen Fußgänger- und
Radverkehr beitragen. Das Rheinufer dient als innerstädtischer
Naherholungsort und soll zum Flanieren, zum Verweilen und zu
gesundheitsfördernder körperlicher Bewegung an frischer Luft einladen.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de