210873 · Antrag
Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers
Kerndaten
- Nummer
- 210873
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 07.06.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 210873 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 12.05.2021 Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Entscheidung Rat 24.06.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung am Rheinufer auf der linksrheinischen Seite kurzfristig bis zum Spätsommer 2021 wie folgt zu ändern (Beschlusskompetenz Rat): 1. Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für 1. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind, 2. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für Menschen mit Gehbehinderungen, 3. den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein-/Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord-Süd-Richtung. Für das Befahren der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten Ausnahmetatbeständen ist Schrittgeschwindigkeit für verkehrsberuhigte Bereiche vorzusehen. Außer den Sonderhalteplätzen sind keine MIV-Parkplätze im gesamten Bereich der Rheinuferpromenade zw. Rosental und Zweiter Fährgasse vorzusehen. 2. Um Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu reduzieren, sollen diese beiden Verkehrsarten getrennt geführt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt den gewonnenen Platz für Menschen kurzfristig möglichst attraktiv zu gestalten, indem temporäre Gestaltungselemente wie Straßenmöbel oder Grünanlagen installiert werden. Beispiel hierfür sind Sitzgelegenheit, wie in der Bonngasse.Seite 1 von 3 Seite 2 (Beschlusskompetenz BV Bonn) 3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob im Bereich des Rheinufers auch Flächen kurzfristig für mobile Gastronomie (z.B. Caféroller) ausgewiesen werden können. Dabei soll auch mit den umliegenden Gastronomen (Rheinpavillion, Alter Zoll, Hayat) und den Hotels (Hilton, Ameron Kontakt aufgenommen werden. Gemäß dem Fall, dass dies möglich ist, weist die Stadt Flächen zur Verpachtung aus. Die Verpachtung endetspätestens mit dem Umbau des Rheinufers. (Beschlusskompetenz BV Bonn) Begründung In DS-Nr. 210228 wurde für die Ausschreibung des „Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn“ die oben beschriebene Verkehrsführung vorgegeben. Die kurzfristige Umsetzung dieser bietet die gute Gelegenheit die Verkehrsführung zu testen und so bereits in Kürze die Attraktivität des Radverkehrs im Bonner Stadtgebiet erheblich zu steigern. Das Rheinufer ist eine Hauptstrecke für den Radverkehr in Bonn und wird jährlich von über einer Millionen Fahrradfahrenden passiert. Die Strecke ist derzeit die einzige Radverbindung, die Bonn in Nord-Süd-Richtung ohne Unterbrechungen vollständig verbindet. Damit hat das Rheinufer eine hohe Bedeutung für den alltäglichen Radverkehr in Bonn, was sich an den durchschnittlich knapp dreitausend Fahrrädern pro Tag zeigt, die das Rheinufer zwischen Montag und Freitag passieren. Entlang des Rheinufers verlaufen insgesamt sechs Radfernwege, darunter drei EuroVelo-Routen sowie der Rheinradweg. Die Strecke hat damit eine hohe Relevanz für den Radtourismus. Gerade in diesem Jahr wird mangels Urlaubsalternativen der Radtourismus zunehmen. Der existierende Gehweg mit Fahrrad frei am Rheinufer ist für das jetzige Nutzungsverhalten von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen viel zu schmal. Laut Unfallstatistik kommt es dort gehäuft zu Unfällen insbesondere mit verletzten Radfahrer*innen. Wie unter den Pandemiebedingungen des vergangen Jahres ist auch in diesem Sommer mit hohem Rad- und Fußverkehrsaufkommen zu rechnen. Nicht zuletzt da sich anteilig der ÖPNV- Verkehr auf denRadverkehr verlagert hat. Auch kommt es häufig zu Konflikten zwischen Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, so dass diese beiden Verkehrsarten im Bereich des Rheinufers getrennt geführt werden müssen. Eine verbesserte Übersichtlichkeit im Bereich der Querungsstellen könnte zu einem ungefährlichen und rücksichtsvollen Verhalten zwischen Fußgänger- und Radverkehr beitragen. Das Rheinufer dient als innerstädtischer Naherholungsort und soll zum Flanieren, zum Verweilen und zu gesundheitsfördernder körperlicher Bewegung an frischer Luft einladen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de