210870-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zur Nutzung von Tablets in Schulen; hier Diebstahlschutz, Support, Schulung
Kerndaten
- Nummer
- 210870-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210870-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V BBB-Anfrage zur Nutzung von Tablets in Schulen; hier Diebstahlschutz, Support, Schulung Beratungsfolge Schulausschuss 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme 1. Wie werden die städtischen Tablets der Schulen sowie die, die den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden, vor Diebstahl gesichert? Die schulischen iPads, auch diejenigen, die Schülerinnen und Schüler im Wege der Ausleihe zur Verfügung gestellt werden, können im Fall eines Diebstahls für die nichtschulische Nutzung unbrauchbar gemacht werden. Die Verwaltung ist gerne bereit, im Bedarfsfall in nicht öffentlicher Sitzung etwaige Fragen mündlich zu beantworten. 2. Wird für die Einrichtung der Tablets ein externer Dienstleister beauftragt und wenn ja, nach welchen Kriterien wird dieser ausgewählt und umfasst dessen Leistung auch den technischen Support der Tablets an den jeweiligen Schulen und in welchem Umfang? Die Ersteinrichtung (Betankung) der schulischen iPads für die Schülerinnen und Schüler ist unter Verwendung eines Standardimages durch den Lieferanten der iPads erfolgt. Vor der Betankung waren initiale Vorarbeiten durch den aktuellen Schulsupportdienstleister erforderlich. Die initiale Erstinbetriebnahme der dienstlichen iPads für Lehrkräfte mit einem vorgegebenen und vom Supportdienstleister eingepflegten Standardimage, wurde nach Annahme der Nutzungsvereinbarung durch die jeweilige Lehrkraft angestoßen. Bis zum 30.09.2021 erfolgt der Support der iPads durch den aktuellen Schulsupportdienstleister. Zum 01.10.2021 wird der externe Schulsupport neu vergeben. Kalkuliert werden muss mit einem durchschnittlichen Zeitaufwand von 1,5 Arbeitsstunden je iPad und Kalenderjahr für Ersteinrichtung und bspw. Nachinstallation oder Aktualisierung von Software. Alle Nutzerinnen und Nutzer der iPads haben die Möglichkeit, eine Hotline des Herstellers für technischen Support für die Hardware, das herstellerspezifische Betriebssystem, sowie Standard-Apps des Herstellers der iPads telefonisch zu kontaktieren. 3. Gibt es Schulen, die den Support in Eigenregie organisieren und wenn ja, welche Support-Aufgaben werden von den Schulen selbständigSeite 1 von 2 Seite 2 erledigt? Um keine personenbezogenen Daten an den Hersteller zu übermitteln, sind automatisiert erstellte pseudonymisierte Benutzerkonten je Benutzerin bzw. Benutzer erforderlich. Jede Schule hat dem Schulsupportdienstleister zwei sogenannte Inhaltsmanagerinnen bzw. Inhaltsmanager benannt, die für die Verwaltung der Benutzerinnen und Benutzer der jeweiligen Schule verantwortlich sind sowie für die zukünftige Zuweisung von nachgekauften Apps zu konkreten Nutzergruppen. 4. Wurden zwischenzeitlich alle vorhandenen Tablets an die Schülerinnen und Schüler verteilt? Die Entscheidung über eine Ausleihe und der Verleih erfolgt unmittelbar und eigenverantwortlich durch die jeweilige Schule. Dem Schulamt liegen keine Rückmeldungen vor, dass bedürftigen Schülerinnen und Schülern, die bei ihrer Schule ein Leihgerät nachgefragt haben, eine Ausleihe verweigert wurde. 5. Finden für die Lehrkräfte entsprechende Schulungen statt? Die unter Ziffer 3 genannten Inhaltsmanagerinnen bzw. Inhaltsmanager wurden entsprechend für die Umsetzung dieser Aufgabe geschult. Zudem wurden gemeinsam mit dem Hersteller der iPads ein Schulungskonzept entwickelt, um die iPads bestmöglich pädagogisch im Schulbetrieb einsetzen zu können. Dieses Angebot konnte von allen Lehrkräften in Anspruch genommen werden und wird auch zukünftig fortgesetzt. Auch das BONNEUM bietet Aus- und Fortbildungsmodule an. Zurzeit erfolgt eine Unterstützung in virtueller Form. Sobald Präsenzformate wieder möglich sind, steht das BONNEUM Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern auch als außerschulischer Lernort wieder für Aus-, Fort- und Weiterbildungen zur Verfügung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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