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210866 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Neuvergabe einer Brandmeldekonzession in der Bundesstadt Bonn

Nummer
210866
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
21.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210866
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Neuvergabe
einer Brandmeldekonzession in der Bundesstadt
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Neuvergabe einer
Brandmeldekonzession in der Bundesstadt Bonn wird zugestimmt.
Begründung
Die Feuerwehr der Bundesstadt Bonn ist gesetzlich verpflichtet automatisierte
Brandmeldealarme entgegenzunehmen. Dazu muss sie eine
Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen unterhalten. Zur Sicherstellung
hat die Feuerwehr Bonn einen Konzessionsvertrag über eine
Brandmeldekonzession (Einrichtung und Betrieb einer normenkonformen
Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen in der Bundesstadt Bonn)
geschlossen. Dieser Vertrag läuft zum 31.12.2021 aus und kann unter anderem
aus kartellrechtlichen Gründen nicht verlängert werden. Damit die
automatisierte Alarmweiterleitung auch nach dem 31.12.2021 gewährleistet
wird, muss der neue Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren in
offener Ausschreibung ausgeschrieben werden.
Über die Alarmübertragungsanlage werden zur Zeit Brandmeldungen aus ca.
650 Objekten im Bonner Stadtgebiet zur Leitstelle der Feuerwehr übertragen.
Der Bundesstadt Bonn entstehen durch die Konzessionsvergabe keine Kosten
und es werden keine Einnahmen vom Konzessionär generiert. Lediglich die
konzessionsbedingt entstehenden Verwaltungskosten werden gemäß
Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr mit dem Konzessionär
abgerechnet.
Die Aufschaltung von Brandmeldungen an die Leitstelle der Feuerwehr ist eine
Forderung aus dem Baurecht. Damit den Objektbetreibern keine zusätzlichen
finanziellen Aufwände entstehen, wird auf eine Beteiligung an den Einnahmen
des Konzessionärs verzichtet.Seite 1 von 2
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Mit der Ausschreibung der Brandmeldekonzession werden die Kosten für die
Bereitstellung und den Betrieb der Alarmübertragungstechnik des
Konzessionärs für die Objektbetreiber festgelegt.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe x Verhandlungsverfahren (EU) nach
der Konzessionsvergabeverordnung
Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
370253 VOB x UVgO VgV 05.2021 – 12.2021 0,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.02.19 Brandschutz - -
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de