210866 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Neuvergabe einer Brandmeldekonzession in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210866
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 21.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210866 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Neuvergabe einer Brandmeldekonzession in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Neuvergabe einer Brandmeldekonzession in der Bundesstadt Bonn wird zugestimmt. Begründung Die Feuerwehr der Bundesstadt Bonn ist gesetzlich verpflichtet automatisierte Brandmeldealarme entgegenzunehmen. Dazu muss sie eine Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen unterhalten. Zur Sicherstellung hat die Feuerwehr Bonn einen Konzessionsvertrag über eine Brandmeldekonzession (Einrichtung und Betrieb einer normenkonformen Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen in der Bundesstadt Bonn) geschlossen. Dieser Vertrag läuft zum 31.12.2021 aus und kann unter anderem aus kartellrechtlichen Gründen nicht verlängert werden. Damit die automatisierte Alarmweiterleitung auch nach dem 31.12.2021 gewährleistet wird, muss der neue Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren in offener Ausschreibung ausgeschrieben werden. Über die Alarmübertragungsanlage werden zur Zeit Brandmeldungen aus ca. 650 Objekten im Bonner Stadtgebiet zur Leitstelle der Feuerwehr übertragen. Der Bundesstadt Bonn entstehen durch die Konzessionsvergabe keine Kosten und es werden keine Einnahmen vom Konzessionär generiert. Lediglich die konzessionsbedingt entstehenden Verwaltungskosten werden gemäß Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr mit dem Konzessionär abgerechnet. Die Aufschaltung von Brandmeldungen an die Leitstelle der Feuerwehr ist eine Forderung aus dem Baurecht. Damit den Objektbetreibern keine zusätzlichen finanziellen Aufwände entstehen, wird auf eine Beteiligung an den Einnahmen des Konzessionärs verzichtet.Seite 1 von 2 Seite 2 Mit der Ausschreibung der Brandmeldekonzession werden die Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb der Alarmübertragungstechnik des Konzessionärs für die Objektbetreiber festgelegt. Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe x Verhandlungsverfahren (EU) nach der Konzessionsvergabeverordnung Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 370253 VOB x UVgO VgV 05.2021 – 12.2021 0,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.02.19 Brandschutz - - Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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