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210865 · Mitteilungsvorlage

Ungenehmigte Baumfällung ehemalige Ziegelei Lengsdorf

Nummer
210865
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210865-01 AA Ungenehmigte Baumfällung ehemalige Ziegelei Lengsdorf Antrag zur Vorlage 210865

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210865
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Ungenehmigte Baumfällung ehemalige Ziegelei
Lengsdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung berichtet zu Baumfällungen im Bereich der ehemaligen Ziegelei
Lengsdorf:
- Es handelt sich um eine Fläche für die sich ein Bebauungsplan (BP
6319-2 Wohnen an der Ziegelei) im Aufstellungsverfahren befindet. Auf
dem 1 ha großen Plangebiet hat sich in den letzten Jahren ein
Waldstück mit mittelaltem Baum- und Gehölzbestand entwickelt. Im
Rahmen des B-Plan Verfahrens wurde 2018 eine Artenschutzprüfung
und ein Baumgutachten erarbeitet. Es wurden insgesamt 65
satzungsgeschützte Laubbäume erfasst. Darüber hinaus ist weiterer
Gehölz-/ Baumbestand vorhanden, der nicht satzungsgeschützt ist.
- Ende Januar 2021 hat sich eine Baumpflege-Unternehmen bei der
Unteren Naturschutzbehörde (UNB) gemeldet und angekündigt, dass
Rodungsarbeiten auf der Fläche durchgeführt werden sollen. Der
Unternehmer wurde schriftlich (per E-Mail) und telefonisch durch
verschiedenen MA der UNB darüber informiert, dass eine Genehmigung
für Gehölzrodungen nicht erforderlich ist, solange die Rodungsarbeiten
bis Ende Februar abgeschlossen sind. Es wurde ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass eine Fällgenehmigung erforderlich ist, wenn
satzungsgeschützter Baumbestand betroffen ist.
- Am 19.02.2021 wurde die UNB über stattfindende Rodungsarbeiten auf
dem Gelände informiert. Eine Mitarbeiterin der UNB und der
Ordnungsaußendienst (OAD) haben sich am gleichen Tag in einem
Ortstermin einen Überblick von der Situation vor Ort gemacht. Es wurde
bestätigt, dass bis auf einzelne Bäume im Randbereich, der gesamte
Baum- und Gehölzbestand im Plangebiet gerodet wurde. Ein Fällantrag
liegt der UNB nicht vor.
- Der Baumbestand der Liegenschaft wurde am 09.03.2021 von den
städtischen Baumsachverständigen detailliert erfasst. Dabei wurde
festgestellt, dass noch 29 Bäume auf der Fläche vorhanden sind, wovon
26 Bäume dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegen. DerSeite 1 von 2
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überwiegende Teil des satzungsgeschützten Baumbestands (39
Bäume) sind somit ohne Fällgenehmigung gerodet worden.
- Die ungenehmigte Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet
wird. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren wg. Verstoß
gegen die Bestimmungen der Baumschutzsatzung, wird derzeit durch
die UNB bearbeitet. Eine Bußgeldzahlung entbindet nicht von der
Ersatzverpflichtung gem. § 7 der Baumschutzsatzung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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