210865 · Mitteilungsvorlage
Ungenehmigte Baumfällung ehemalige Ziegelei Lengsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210865
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210865 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Ungenehmigte Baumfällung ehemalige Ziegelei Lengsdorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung berichtet zu Baumfällungen im Bereich der ehemaligen Ziegelei Lengsdorf: - Es handelt sich um eine Fläche für die sich ein Bebauungsplan (BP 6319-2 Wohnen an der Ziegelei) im Aufstellungsverfahren befindet. Auf dem 1 ha großen Plangebiet hat sich in den letzten Jahren ein Waldstück mit mittelaltem Baum- und Gehölzbestand entwickelt. Im Rahmen des B-Plan Verfahrens wurde 2018 eine Artenschutzprüfung und ein Baumgutachten erarbeitet. Es wurden insgesamt 65 satzungsgeschützte Laubbäume erfasst. Darüber hinaus ist weiterer Gehölz-/ Baumbestand vorhanden, der nicht satzungsgeschützt ist. - Ende Januar 2021 hat sich eine Baumpflege-Unternehmen bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) gemeldet und angekündigt, dass Rodungsarbeiten auf der Fläche durchgeführt werden sollen. Der Unternehmer wurde schriftlich (per E-Mail) und telefonisch durch verschiedenen MA der UNB darüber informiert, dass eine Genehmigung für Gehölzrodungen nicht erforderlich ist, solange die Rodungsarbeiten bis Ende Februar abgeschlossen sind. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Fällgenehmigung erforderlich ist, wenn satzungsgeschützter Baumbestand betroffen ist. - Am 19.02.2021 wurde die UNB über stattfindende Rodungsarbeiten auf dem Gelände informiert. Eine Mitarbeiterin der UNB und der Ordnungsaußendienst (OAD) haben sich am gleichen Tag in einem Ortstermin einen Überblick von der Situation vor Ort gemacht. Es wurde bestätigt, dass bis auf einzelne Bäume im Randbereich, der gesamte Baum- und Gehölzbestand im Plangebiet gerodet wurde. Ein Fällantrag liegt der UNB nicht vor. - Der Baumbestand der Liegenschaft wurde am 09.03.2021 von den städtischen Baumsachverständigen detailliert erfasst. Dabei wurde festgestellt, dass noch 29 Bäume auf der Fläche vorhanden sind, wovon 26 Bäume dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegen. DerSeite 1 von 2 Seite 2 überwiegende Teil des satzungsgeschützten Baumbestands (39 Bäume) sind somit ohne Fällgenehmigung gerodet worden. - Die ungenehmigte Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren wg. Verstoß gegen die Bestimmungen der Baumschutzsatzung, wird derzeit durch die UNB bearbeitet. Eine Bußgeldzahlung entbindet nicht von der Ersatzverpflichtung gem. § 7 der Baumschutzsatzung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de