210864 · Mitteilungsvorlage
Herbizideinsatz auf Gleisanlagen
Kerndaten
- Nummer
- 210864
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210864 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Herbizideinsatz auf Gleisanlagen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bonner Bürgerschaft hat in der Vergangenheit mehrfach die Verwendung von Glyphosat bei der Vegetationskontrolle an Gleisanlagen der DB Netz AG thematisiert und kritisch gesehen. Dabei wurde in erster Linie eine Gefährdung der Anwohner benannt (Drucksachen 190496, 201528). Die DB Netz AG hatte zugesagt, den Einsatz von Glyphosat im Jahr 2020 zu halbieren und in der Bonner Südstadt im Jahr 2020 gänzlich auf den Einsatz von Herbiziden zu verzichten. Mit dieser Mitteilungsvorlage mochte die Verwaltung zum aktuellen Sachstand berichten. Gleisanlagen können unterschiedlich aufgebaut sein. Eine Ausführung ist die Bettung der Gleise in einem Schotterbett. Dieses muss, um einen sicheren Betrieb der Gleise zu gewährleisten, frei von Vegetation gehalten werden. Ansonsten können Wurzeln den Schotterverbund lockern und Niederschlagswasser wird nicht ausreichend abgeführt, so dass es bei Frost zu Veränderungen im Schottergefüge kommen kann. Aufwachsende Vegetation kann Signale verdecken und Vegetation auf den Gleisen kann zu verlängerten Bremswegen führen. Somit stellt eine unkontrollierte Vegetation in einem Schotterbett ein Sicherheitsrisiko dar. Zur Entfernung von Vegetation in Schotterbetten sind verschiedene Vorgehensweisen denkbar. In der Prüfung ist die Anwendung von Heißdampf, von Schaum, von Strom oder eine händische Entfernung. Alle diese Verfahren wurden bislang als nicht ausreichend wirksam oder als unverhältnismäßig aufwändig eingestuft. Zu berücksichtigen ist zudem, dass einige der Verfahren dazu führen können, dass Lebewesen, die in den Schotterbetten leben, getötet werden. Zu denken ist an Reptilien. Momentan wird fast ausschließlich mit Herbiziden (in der Literatur und Gesetzgebung zumeist Pflanzenschutzmittel genannt) gearbeitet. Dabei wird mit für diese Arbeiten ausgerüsteten Fahrzeugen die jeweilige Strecke abgefahren und das Herbizid aufgetragen. Die Fahrzeuge sind mit Kameras ausgerüstet, die erkennen, ob Vegetation vorhanden ist. Nur wenn Vegetation erkannt wird, werden Herbizide aufgetragen. Die Anwendung von Herbiziden auf Flächen außerhalb der Landwirtschaft ist per Gesetz verboten. Es ist aber möglich, von diesem Verbot eine AusnahmeSeite 1 von 3 Seite 2 zu beantragen. Eine Ausnahme muss bei der Landwirtschaftskammer beantragt werden. Dies gilt beispielsweise für die Strecken der Stadtwerke Bonn. Für die Strecken der DB Netz AG gibt es eine Besonderheit: Für alle Überwachungen, Genehmigungen und Zulassungen ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Daher ist das Eisenbahnbundesamt auch für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von Herbiziden auf Strecken der DB Netz AG zuständig. Bei der Beantragung muss dargelegt werden, warum der Einsatz der Herbizide in diesem Ausnahmefall unbedingt notwendig ist. Die Behörde, also die Landwirtschaftskammer oder das Eisenbahnbundesamt, prüfen dann den Antrag. Üblicherweise beteiligen diese beiden Behörden die Unteren Wasserbehörden der Kommunen, in denen die Trassen liegen, für die eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Bonn prüft, ob Trassen im Wasserschutzgebiet liegen. Falls dem so ist, wird den jeweiligen Wasserwerksbetreibern die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern. In Bonn können dies die Wasserschutzgebiete Meindorf oder Urfeld sein. Nach Eingang der Rückmeldungen der Wasserwerksbetreiber erstellt die Untere Wasserbehörde dann eine Stellungnahme und sendet diese der Landwirtschaftskammer oder dem Eisenbahnbundesamt zu. Diese nehmen eine Gesamtbewertung vor und lehnen den Antrag ab oder erteilen eine Ausnahmegenehmigung. Eine solche Genehmigung ist immer zeitlich begrenzt und enthält Auflagen. Diese können sein: Nur qualifiziertes Fachpersonal, Streckenabschnitte, die nicht behandelt werden dürfen, Jahreszeiten, in denen nicht aufgetragen werden darf. Die Überwachung dieser Auflagen hat die Behörde vorzunehmen, die die Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Die Ausnahmegenehmigung enthält immer auch eine Auflistung der Herbizide, die aufgebracht werden dürfen. Eines der Herbizide ist Glyphosat. Dieses wird nur noch von dem Eisenbahnbundesamt genehmigt. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Landwirtschaftskammern keinen Einsatz von Glyphosat mehr erlauben. Andere Mittel sind erlaubnisfähig. Die Untere Wasserbehörde hat eine mögliche Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gewässer zu betrachten. Oberflächengewässer sind zumeist durch eine Auflage in der Ausnahmegenehmigung geschützt. So dürfen Herbiziden nur in einer Mindestentfernung von Oberflächengewässern eingesetzt werden. Das im Gleisbereich eingesetzte Herbizid kann mit dem Niederschlagswasser in tiefere Schichten bis in das Grundwasser verlagert werden. Auf diesem Weg kann es metabolisiert, also ab- oder umgebaut werden. Das Grundwassermonitoring der Stadt Bonn belegt bislang keine Auffälligkeiten hinsichtlich Herbizide, auch wenn es vereinzelte Nachweise im Grundwasser gibt. Es ist allerdings nicht belegbar, dass diese Vorkommen auf den Einsatz von Herbiziden in Gleisbereichen zurückzuführen sind. Denkbar sind Einträge im Bereich der Landwirtschaft oder in privaten Gärten. Bei der Betrachtung des Grundwassers sind die Bereiche, die als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind, besonders aufmerksam zu bewerten. Insbesondere der Wahnbachtalsperrenverband äußert sich regelmäßig kritisch zu einem Einsatz von Herbiziden in Wasserschutzgebieten. Diese kritischen Anmerkungen wurden regelmäßig von der Unteren WasserbehördeSeite 2 von 3 Seite 3 aufgegriffen und an das Eisenbahnbundesamt und die Landwirtschaftskammer weitergetragen. Bislang haben das Eisenbahnbundesamt und die Landwirtschaftskammer in ihrem Abwägungsprozess regelmäßig die Notwendigkeit des Einsatzes von Herbiziden auf Gleisanlagen als vordringlich angesehen und Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Untere Wasserbehörde war im laufenden Jahr 2021 bislang mit zwei Anträgen beschäftigt: Die Stadtwerke Bonn haben bei der Landwirtschaftskammer beantragt, eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Herbiziden auf ihren Gleisanlagen zu erhalten. Die Untere Wasserbehörde hat sich kritisch zu einem Einsatz in Wasserschutzgebieten geäußert. Daraufhin wurde von der Landwirtschaftskammer die Ausnahmegenehmigung nur für Gleisanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten erteilt. Die Stadtwerke bemühen sich darum, bei der Unteren Wasserbehörde eine Zustimmung zu einem Einsatz von Herbiziden auch in Wasserschutzgebieten zu erhalten, um dann bei der Landwirtschaftskammer eine Ausweitung der Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Die DB Netz AG hat beim Eisenbahnbundesamt beantragt, eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Herbiziden auf ihren Gleisanlagen zu erhalten. Die Ausnahmegenehmigung wurde ausschließlich für Strecken beantragt, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen. Unabhängig von dieser Tatsache hat sich die Untere Wasserbehörde kritisch geäußert. Von der DB Netz AG ist auch der Einsatz von Glyphosat beantragt worden. Nach aktuellen Sachstand, wird erwartet, dass das Eisenbahnbundesamt die Ausnahmegenehmigung erteilen wird. Die Untere Wasserbehörde hat sowohl mit dem Eisenbahnbundesamt, mit der Landwirtschaftskammer als auch mit der DB Netz AG und der SWB Gespräche geführt, um auf eine Reduktion des Einsatzes von Herbiziden zu drängen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de