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210864 · Mitteilungsvorlage

Herbizideinsatz auf Gleisanlagen

Nummer
210864
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210864
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Herbizideinsatz auf Gleisanlagen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bonner Bürgerschaft hat in der Vergangenheit mehrfach die Verwendung
von Glyphosat bei der Vegetationskontrolle an Gleisanlagen der DB Netz AG
thematisiert und kritisch gesehen. Dabei wurde in erster Linie eine Gefährdung
der Anwohner benannt (Drucksachen 190496, 201528).
Die DB Netz AG hatte zugesagt, den Einsatz von Glyphosat im Jahr 2020 zu
halbieren und in der Bonner Südstadt im Jahr 2020 gänzlich auf den Einsatz
von Herbiziden zu verzichten. Mit dieser Mitteilungsvorlage mochte die
Verwaltung zum aktuellen Sachstand berichten.
Gleisanlagen können unterschiedlich aufgebaut sein.
Eine Ausführung ist die Bettung der Gleise in einem Schotterbett.
Dieses muss, um einen sicheren Betrieb der Gleise zu gewährleisten, frei von
Vegetation gehalten werden. Ansonsten können Wurzeln den Schotterverbund
lockern und Niederschlagswasser wird nicht ausreichend abgeführt, so dass es
bei Frost zu Veränderungen im Schottergefüge kommen kann. Aufwachsende
Vegetation kann Signale verdecken und Vegetation auf den Gleisen kann zu
verlängerten Bremswegen führen. Somit stellt eine unkontrollierte Vegetation in
einem Schotterbett ein Sicherheitsrisiko dar.
Zur Entfernung von Vegetation in Schotterbetten sind verschiedene
Vorgehensweisen denkbar. In der Prüfung ist die Anwendung von Heißdampf,
von Schaum, von Strom oder eine händische Entfernung. Alle diese Verfahren
wurden bislang als nicht ausreichend wirksam oder als unverhältnismäßig
aufwändig eingestuft. Zu berücksichtigen ist zudem, dass einige der Verfahren
dazu führen können, dass Lebewesen, die in den Schotterbetten leben, getötet
werden. Zu denken ist an Reptilien.
Momentan wird fast ausschließlich mit Herbiziden (in der Literatur und
Gesetzgebung zumeist Pflanzenschutzmittel genannt) gearbeitet. Dabei wird
mit für diese Arbeiten ausgerüsteten Fahrzeugen die jeweilige Strecke
abgefahren und das Herbizid aufgetragen. Die Fahrzeuge sind mit Kameras
ausgerüstet, die erkennen, ob Vegetation vorhanden ist. Nur wenn Vegetation
erkannt wird, werden Herbizide aufgetragen.
Die Anwendung von Herbiziden auf Flächen außerhalb der Landwirtschaft ist
per Gesetz verboten. Es ist aber möglich, von diesem Verbot eine AusnahmeSeite 1 von 3
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zu beantragen. Eine Ausnahme muss bei der Landwirtschaftskammer
beantragt werden.
Dies gilt beispielsweise für die Strecken der Stadtwerke Bonn.
Für die Strecken der DB Netz AG gibt es eine Besonderheit: Für alle
Überwachungen, Genehmigungen und Zulassungen ist das
Eisenbahnbundesamt zuständig. Daher ist das Eisenbahnbundesamt auch für
die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Einsatz von Herbiziden auf
Strecken der DB Netz AG zuständig.
Bei der Beantragung muss dargelegt werden, warum der Einsatz der Herbizide
in diesem Ausnahmefall unbedingt notwendig ist.
Die Behörde, also die Landwirtschaftskammer oder das Eisenbahnbundesamt,
prüfen dann den Antrag. Üblicherweise beteiligen diese beiden Behörden die
Unteren Wasserbehörden der Kommunen, in denen die Trassen liegen, für die
eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird.
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Bonn prüft, ob Trassen im
Wasserschutzgebiet liegen. Falls dem so ist, wird den jeweiligen
Wasserwerksbetreibern die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern. In Bonn
können dies die Wasserschutzgebiete Meindorf oder Urfeld sein.
Nach Eingang der Rückmeldungen der Wasserwerksbetreiber erstellt die
Untere Wasserbehörde dann eine Stellungnahme und sendet diese der
Landwirtschaftskammer oder dem Eisenbahnbundesamt zu.
Diese nehmen eine Gesamtbewertung vor und lehnen den Antrag ab oder
erteilen eine Ausnahmegenehmigung. Eine solche Genehmigung ist immer
zeitlich begrenzt und enthält Auflagen. Diese können sein: Nur qualifiziertes
Fachpersonal, Streckenabschnitte, die nicht behandelt werden dürfen,
Jahreszeiten, in denen nicht aufgetragen werden darf.
Die Überwachung dieser Auflagen hat die Behörde vorzunehmen, die die
Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Die Ausnahmegenehmigung enthält immer auch eine Auflistung der Herbizide,
die aufgebracht werden dürfen. Eines der Herbizide ist Glyphosat. Dieses wird
nur noch von dem Eisenbahnbundesamt genehmigt. In Nordrhein-Westfalen
dürfen die Landwirtschaftskammern keinen Einsatz von Glyphosat mehr
erlauben. Andere Mittel sind erlaubnisfähig.
Die Untere Wasserbehörde hat eine mögliche Gefährdung oder
Beeinträchtigung der Gewässer zu betrachten. Oberflächengewässer sind
zumeist durch eine Auflage in der Ausnahmegenehmigung geschützt. So
dürfen Herbiziden nur in einer Mindestentfernung von Oberflächengewässern
eingesetzt werden.
Das im Gleisbereich eingesetzte Herbizid kann mit dem Niederschlagswasser
in tiefere Schichten bis in das Grundwasser verlagert werden. Auf diesem Weg
kann es metabolisiert, also ab- oder umgebaut werden. Das
Grundwassermonitoring der Stadt Bonn belegt bislang keine Auffälligkeiten
hinsichtlich Herbizide, auch wenn es vereinzelte Nachweise im Grundwasser
gibt. Es ist allerdings nicht belegbar, dass diese Vorkommen auf den Einsatz
von Herbiziden in Gleisbereichen zurückzuführen sind. Denkbar sind Einträge
im Bereich der Landwirtschaft oder in privaten Gärten.
Bei der Betrachtung des Grundwassers sind die Bereiche, die als
Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind, besonders aufmerksam zu bewerten.
Insbesondere der Wahnbachtalsperrenverband äußert sich regelmäßig kritisch
zu einem Einsatz von Herbiziden in Wasserschutzgebieten. Diese kritischen
Anmerkungen wurden regelmäßig von der Unteren WasserbehördeSeite 2 von 3
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aufgegriffen und an das Eisenbahnbundesamt und die Landwirtschaftskammer
weitergetragen.
Bislang haben das Eisenbahnbundesamt und die Landwirtschaftskammer in
ihrem Abwägungsprozess regelmäßig die Notwendigkeit des Einsatzes von
Herbiziden auf Gleisanlagen als vordringlich angesehen und
Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Die Untere Wasserbehörde war im laufenden Jahr 2021 bislang mit zwei
Anträgen beschäftigt:
Die Stadtwerke Bonn haben bei der Landwirtschaftskammer beantragt, eine
Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Herbiziden auf ihren Gleisanlagen
zu erhalten. Die Untere Wasserbehörde hat sich kritisch zu einem Einsatz in
Wasserschutzgebieten geäußert. Daraufhin wurde von der
Landwirtschaftskammer die Ausnahmegenehmigung nur für Gleisanlagen
außerhalb von Wasserschutzgebieten erteilt. Die Stadtwerke bemühen sich
darum, bei der Unteren Wasserbehörde eine Zustimmung zu einem Einsatz
von Herbiziden auch in Wasserschutzgebieten zu erhalten, um dann bei der
Landwirtschaftskammer eine Ausweitung der Ausnahmegenehmigung zu
erwirken.
Die DB Netz AG hat beim Eisenbahnbundesamt beantragt, eine
Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Herbiziden auf ihren Gleisanlagen
zu erhalten. Die Ausnahmegenehmigung wurde ausschließlich für Strecken
beantragt, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen.
Unabhängig von dieser Tatsache hat sich die Untere Wasserbehörde kritisch
geäußert.
Von der DB Netz AG ist auch der Einsatz von Glyphosat beantragt worden.
Nach aktuellen Sachstand, wird erwartet, dass das Eisenbahnbundesamt die
Ausnahmegenehmigung erteilen wird.
Die Untere Wasserbehörde hat sowohl mit dem Eisenbahnbundesamt, mit der
Landwirtschaftskammer als auch mit der DB Netz AG und der SWB Gespräche
geführt, um auf eine Reduktion des Einsatzes von Herbiziden zu drängen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de