210858 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen im schulnahen Umfeld am Kreisverkehr Hohe Straße/Schlesienstraße/Maximilian-Kolbe-Brücke, Bonn-Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 210858
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 12.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210858 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 10.05.2021 Bürgerantrag: Verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen im schulnahen Umfeld am Kreisverkehr Hohe Straße/Schlesienstraße/Maximilian-Kolbe-Brücke, Bonn-Tannenbusch Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf verkehrssichernde und verkehrsberuhigende Maßnahmen im schulnahen Umfeld am Kreisverkehr Hohe Straße/Schlesienstraße/Maximilian- Kolbe-Brücke, Bonn-Tannenbusch, gerichtet. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 8 1 Schulpflegschaft der Bertolt-Brecht-Gesamtschule Bonn, 07.05.2021 An den Bezirksbürgermeister und die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Bonn Berliner Platz 2 53111 Bonn Bürgerantrag zur Verkehrsregelung im schulnahen Umfeld am Kreisverkehr Hohe Straße / Schlesienstraße / Maximilian-Kolbe-Brücke, Bonn-Tannenbusch Sehr geehrter Herr Reh-Schaal, sehr geehrte Vertreter*innen in der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Bonn, hiermit beantragen wir, die Schulpflegschaft der Bertolt-Brecht-Gesamtschule Bonn-Tannenbusch, eine Verbesserung der Straßenverkehrssituation direkt am sowie im Umfeld des neu eingerichteten Kreisverkehrs an der Hohen Straße / Schlesienstraße / Maximilian-Kolbe-Brücke, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit der Schulwege von Schüler:innen der direkt anliegenden Bertolt-Brecht-Gesamtschule (Schlesienstraße 21-23). Im Einzelnen: 1. Verkehrsstärkenprüfung im Kreuzungsumfeld Hohe Straße / Schlesienstraße / Maximilian-Kolbe-Brücke. 2. Umlaufende Radwege um den gesamten Kreisel, getrennt von Fußwegen, oder der Freigabe der Gehwege für den Radverkehr (Gehweg, Radfahrer frei). 3. Rückverlegung der Bushaltestelle an den alten, bisherigen Platz. Dies kann bis auf die Barrierefreiheit schnell und nahezu kostenfrei durch Umhängen der Schilder von einem an den anderen Laternenmast und neuen Markierungen umgesetzt werden. Hier muss sich die Stadt entscheiden: Sicherheit für Kinder oder bequemeres Busfahren oder beides! 4. Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) im und um den Kreisverkehr, aus allen Richtungen, insbesondere bereits oben auf der Maximilian-Kolbe-Brücke und im Bereich der Schlesienstraße vor der Gesamtschule (zwischen Kreisverkehr und Kreuzung Schlesienstraße/Riesengebirgsstraße). 5. Ausreichende Beschilderung: „Achtung Schule!“, „Achtung Schulweg!“Seite 2 von 8 2 Problemsituation: Der Kreisverkehr Hohe Straße / Schlesienstraße / Maximilian-Kolbe-Brücke wurde im Januar/Februar 2021 ohne vorherige Beteiligung der Schulleitung oder gar der Schüler- und Elternvertreter der Bertolt-Brecht- Gesamtschule eingerichtet, obwohl diese mit ihren ca. 1.300 Schüler:innen unmittelbar von der Neugestaltung der verkehrsreichen Straßenkreuzung sowie der damit einhergehenden Verlegung der Bushaltestelle Schlesienstraße (Linie 601, 630, 631) betroffen ist. In der Folge ergeben sich post-Corona (also bei normalem und vollständigem Präsenzunterricht) für die Schulwege der Schüler:innen folgende Probleme (siehe dazu auch Lageskizze auf Seite 4): 1. Die aus Dransdorf, Endenich und dem Stadtbezirk Hardtberg über die Maximilian-Kolbe-Brücke mit dem Fahrrad ankommenden Schüler:innen und andere Radfahrende werden durch die Zusammenführung des Radwegstreifens und der Fahrbahn (sog. Mischverkehr) unmittelbar vor dem Kreisverkehr eminent gefährdet. Die absichtlich und bewusst verengte Fahrbahnbreite im Ein- und Ausgang des Kreisverkehrs erlaubt es dort nicht, Radfahrende mit dem vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,50 m zu überholen. Der von der Maximilian-Kolbe-Brücke „bergab“ kommende, motorisierte Straßenverkehr weist aber eine zum Teil hohe Geschwindigkeit auf und hält die gesetzlich vorgeschriebene Abstandsregel überwiegend nicht ein, zumal beide – motorisierter Straßenverkehr und Radfahrende! – bis zur Zusammenführung von Radwegstreifen und Fahrbahn unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg (!) und der Einfahrt in den Kreisverkehr (!) auf der Brücke selbst in einem großem Abstand voneinander geführt werden. Diese absichtlich-bewusste, plötzliche und „bergab“ erfolgende Zusammenführung von motorisiertem und nicht-motorisiertem Straßenverkehr bei gleichzeitiger Fahrbahnverengung direkt vor einem Fußgängerüberweg (!) und der Einfahrt in den Kreisverkehr, stellt eine unmittelbare Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit der nicht-motorisierten Straßenverkehrsteilnehmenden, insbesondere der morgens anfahrenden Schüler:innen der Bertolt-Brecht-Gesamtschule, unserer Kinder, dar! DieseSeite 3 von 8 3 Verkehrsführung ist außerordentlich fahrlässig konzipiert und wartet nur darauf, dass post-Corona Unfälle mit mehr als nur Sachschäden passieren! Beinahe-Situationen wurden bereits vielfach gemeldet, unter anderem auch durch den stellvertretenden Schulleiter der Bertolt-Brecht-Gesamtschule. 2. Die sodann erfolgende Durchfahrt des Radverkehrs über die enge Kreisfahrbahn im Neben- oder Hintereinander mit dem motorisierten Straßenverkehr ist ein weiteres Risikopotential für Schüler:innen. Dies umso mehr, als der Schulbeginn für die allermeisten der entweder zu Fuß, mit dem Rad oder Bus ankommenden 1.300 Schüler:innen um kurz vor 8 Uhr mit einem erheblichen motorisierten Straßenverkehrsaufkommen (Rush-Hour) an dieser wichtigen innerstädtischen Durchgangsstelle im Bonner Stadtviertel mit der höchsten und dichtesten Bevölkerungskonzentration zusammen fällt! Im Übrigen gilt dies auch in etwas abgeschwächter Weise für das Schulende vieler Schüler:innen um 13:20 Uhr und um 15:10 Uhr. 3. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist die Vorverlegung der Bushaltestelle Schlesienstraße in Fahrtrichtung der Schlesienstraße um ca. 100 m. Konnten die zwischen 7:20 und 7:55 Uhr aus den morgens überwiegend verkehrenden Gelenkbussen aussteigenden Schüler:innen von der alten Haltstelle unmittelbar über die sich jenseits der Bushaltestelle anschließende Wiese auf das Schulgelände der Bertolt-Brecht-Gesamtschule gehen, ist dies nun nicht mehr möglich, da eine hochgewachsene Sträuchergalerie alle Fußgänger und Aussteigenden von der Bushaltestelle in einem engen Korridor ca. 40 m parallel zur Fahrtrichtung der Schlesienstraße in Richtung Schule führt. Auf dem Weg dorthin müssen die Schüler:innen die Einfahrt zum Lehrer:innen-Parkplatz queren, ohne dass hier ein Fußgängerüberweg eingerichtet worden wäre. Es versteht sich von selbst, dass die morgendliche Hauptanreisezeit der Schüler:innen mit der von Lehrpersonen komplett identisch ist (eben ca. 7:20 bis 8:00 Uhr). Erst nach der Überquerung der Einfahrt zum Lehrer:innen-Parkplatz öffnet sich das Gelände und die Schüler:innen können über die Wiese zum Eingang des Schulgeländes der Bertolt-Brecht-Gesamtschule strömen. Es ist somit klar, dassSeite 4 von 8 4 Radfahrenden, die von der Maximilian-Kolbe-Brücke durch den Kreisverkehr kommen oder alternativ von der Hohen Straße aus Alt- bzw. Neu-Tannenbusch ebenfalls durch den Kreisverkehr kommen, in der genannten Zeit ein Ausweichen über den Gehweg und eine Querung des Kreisverkehrs über die Fußgängerüberwege aufgrund der Raumenge infolge des fußläufigen Schüler:innen-Aufkommens nicht möglich ist. Somit müssen die Radfahrenden zwangsläufig gemeinsam mit dem motorisierten Straßenverkehr die enge Fahrbahn teilen und auf diesem Wege den Kreisverkehr durchfahren, um dann morgens zwischen 7:20 und 8:00 Uhr im Kreiselausgang Schlesienstraße oftmals hinter einem an der neuen Bushaltestelle haltenden Bus stehen bleiben zu müssen! Denn infolge der bewussten Fahrbahnverengung können die an der Haltestelle haltenden Bussen nun nicht mehr überholt werden – weder vom motorisierten Straßenverkehr noch von Radfahrenden. Dies wird post-Corona zu erheblichen Rückstaus in den Kreisverkehr und darüber hinaus führen – auch und gerade wenn man berücksichtigt, dass die motorisiert anfahrenden Lehrpersonen genau denselben Weg zu genau derselben Zeit nehmen! Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass es an der Kreuzung bereits einen radfahrenden Verkehrstoten im September 2016 gegeben hat (dies vor der Umgestaltung in einen Kreisverkehr). Dies sollte Mahnung sein für alle am Gestaltungsprozess Beteiligten!Seite 5 von 8 5 Hier nun die beschriftete Lageskizze: Quelle: openstreetmap.de Alter Standort Bushaltestelle (bis ca. Feb.) Neuer Standort Bushaltestelle (ab ca. Feb.) Neuer Standort Bushaltestelle (ab ca. Feb.) Einfahrt! Fahrbahn- verengungen!Seite 6 von 8 6 Bisherige Ortstermine und Ergebnisse: Am 08.03.2021 fand ein erster Ortstermin statt – anwesend waren . Zur Verbesserung und Entschärfung der Situation wurden folgende Vorschläge diskutiert (rechtschreibkorrigierter Auszug aus dem Protokoll vom 12.04.2021): • Die Schule soll mittels Beschilderung an der Straße als solche kenntlich gemacht werden. Dieses ist zurzeit noch nicht der Fall. • Ab etwa Mitte der Maximilian-Kolbe-Brücke in Fahrtrichtung Kreisel soll Tempo 30 angeordnet werden. • Ein Hinweis auf vermehrt auftretende Schulkinder soll ebenfalls bereits auf der Brücke erfolgen. • Eine mobile Geschwindigkeitsanzeige mit Warnfunktion soll auf der Brücke angebracht werden. • Der Bus soll beim Halt vor der Schule den Warnblinker einschalten. • Nachtrag, Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde: Es ist ein allgemeiner Wunsch –auch der Politik – Dialogdisplays aufzustellen. Allerdings haben wir dafür momentan weder Haushaltsmittel noch Personal. Wie wäre es denn, wenn die Schule ein Dialogdisplay anschafft und per Gestattungsvertrag mit Amt 66 anbringt? • Ergänzung: Eine 30 Km/h Beschilderung ist zurzeit nicht vorgesehen. Die Beantragung einer solchen Geschwindigkeitsbeschränkung und eines Hinweisschildes „Schule“ könnte im Rahmen eines Bürgerantrages an die Stadt Bonn erfolgen. Keine dieser Maßnahmen wurde bisher umgesetzt oder gar konzeptionell in Abstimmung mit der Schulleitung weiter verfolgt. Aus dem Vorschlag, die Bertolt-Brecht-Gesamtschule möge doch bitte selbst einen Dialogdisplay anschaffen, sprechen aus Sicht der Antragstellenden Hohn und Verzweiflung! Am 14.04.2021 fand ein zweiter Ortstermin statt – anwesend waren . Aus dieser Besichtigung und der Hinzuziehung der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06)“ ergeben sich folgende Punkte: • Kreisverkehre mit Mischverkehr sollen nur bei Verkehrsstärken von unter 15.000 KFZ/Tag errichtet werden – siehe Auszug RASt06:Seite 7 von 8 7 Fraglich ist, wie hoch die Verkehrsstärke am Kreisverkehr Hohe Straße / Schlesienstraße / Maximilian- Kolbe-Brücke ist – Zahlen dazu müsste die Verwaltung kennen. Bei höheren Verkehrsstärken soll laut Regelwerk geprüft werden, ob die Gehwege für den Radverkehr freigegeben werden können oder, wenn der Platz vorhanden ist, umlaufende Radwege gebaut werden. Eine Freigabe des Gehweges für Radfahrende erscheint aus unserer Sicht problematisch, eben wegen der oben geschilderten, wahrscheinlichen Konflikte mit dem Fußverkehr und den Wartenden, Ein- und Aussteigenden an der verlegten Bushaltestelle Schlesienstraße, auch infolge des engen Gehweges dort ohne Ausweichmöglichkeiten. Die Tatsache, dass viele Radfahrende bereits heute den Gehweg benutzen, wäre jedoch ein Argument, die Gehwege für den Radverkehr im Bereich des Kreisverkehrs freizugeben. • Bushaltestellen sollen laut RASt06 direkt an Kreisverkehren über eine Busbucht verfügen, damit es nicht zur Rückstauung in den Kreisverkehr kommt: Genau dies ist aber am Kreiselausgang in die Schlesienstraße zu beobachten. Andererseits wäre eine Busbucht an der Stelle, wo die Bushaltestelle aktuell liegt, keine gute Idee, weil der Radverkehr dann ebenso wie der motorisierte Straßenverkehr den wartenden Bus überholen möchten, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Dies umso mehr, als direkt hinter den haltenden Bussen nach rechts die Einfahrt zum Lehrer:innen-Parkplatz abbiegt und Busse ja auch wieder anfahren, wodurch es jeweils erneut zu Konflikten kommen kann. Daher erscheint die alte Lage der Bushaltestelle wesentlich geeigneter und für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer. Wir möchten diesen Bürgerantrag mit dem Hinweis schließen, dass auf Kosten der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit unserer Kinder und Jugendlichen unabgestimmte Planungen seitens der Verwaltung umgesetzt wurden, dies in einem Stadtteil Bonns, der höchste Bevölkerungs- und Problemdichten aufweist und in dem die Bertolt-Brecht-Gesamtschule ein Ort von Bildung, von integrativ- sozialer Kommunikation, von kinder- und jugendgerechten Anliegen und Lösungen und von Zusammenhalt darstellt – ein Fels in der Brandung, um den sich Schulleitung, Kollegium, Schüler- und Elternvertreter:innen Tag für Tag in vorbildlichster Weise bemühen und dabei durch die nicht voran kommende Digitalisierung der Schule, die nicht voran kommende Sanierung des Schulaltbaus von der Verwaltung schon offensichtlich genug ausgebremst werden, so dass es eines weiteren Problemfeldes wie des neuen Kreisverkehrs wirklich nicht bedurft hätte! Mit freundlichen Grüßen Schulpflegschaft der Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Bonn-TannenbuschSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de