210857-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Zukunftsfähiges Regenwassermanagement in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210857-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210857-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Zukunftsfähiges Regenwassermanagement in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im urbanen Raum ist es üblich, das Abwasser über eine Mischwasserkanalisation abzuleiten, so auch in der Stadt Bonn. Wie die Mischwasserkanalisation ist auch eine Trennkanalisation nicht darauf ausgelegt, die Niederschlagsmengen eines Starkregenereignisses abzuleiten. Die Kanalisation ist für die Aufnahme häufig vorkommender Regenereignisse (i.d.R. 5jährl. Bemessungsregen) ausgelegt/ dimensioniert. Nichtsdestotrotz wurden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in den letzten Jahrzenten zahlreiche Volumina im Kanalnetz (Rückhaltebecken bzw. große Kanalstauräume) geschaffen. Ein Wechsel von Misch- zu Trennkanalisation im Bestand wäre unwirtschaftlich und nicht stadtweit umsetzbar. Auch würde die Gefährdung durch Starkregen durch eine größere Kanalisation oder ein Trennsystem nicht gemildert werden können. Allerdings wird die Trennung des Abwassersystems bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen bereits praktiziert. Dies entspricht den Forderungen des Landeswassergesetzes, welches dazu verpflichtet, das Niederschlagswasser bei Grundstücken, die nach dem 1.1.1996 bebaut, befestigt oder an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Zudem wird das Bonner Kanalnetz permanent in Stand gehalten und erneuert, um das anfallende Regenwasser in der Bebauung aufzunehmen und möglichst schadlos ableiten zu können. In einigen Fällen werden aber auch Retentionsbecken zur Entlastung des örtlichen Kanalsystems gebaut, wie beispielsweise am Venusberg (Hauweg) oder in Niederholtorf (Scheidfeldstraße) zur alternativen Regenwasserbehandlung anstelle unterirdischer Lösungen. Detaillierte Informationen zur Abwasserbeseitigung in Bonn sind auch im Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 enthalten (öffentlich im Internet einsehbar). In der Starkregenvorsorge werden weiterhin die übergeordneten Ziele derSeite 1 von 4 Seite 2 Vermeidung von Personenschäden, der Verminderung von baulichen und infrastrukturellen Schäden sowie eine verbesserte Vorbereitung auf künftige Extremereignisse verfolgt. Der Umgang mit Starkregen wird bereits seit etlichen Jahren in Bebauungsplanverfahren untersucht und berücksichtigt. Für geplante Neubaugebiete werden bereits frühzeitig die Möglichkeiten für Versickerung und Rückhaltung untersucht und entsprechende Vorgaben gemacht. Seit einigen Jahren muss bei jedem Neubaugebiet der Nachweis erbracht werden, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie bestehender Baukörper benachbarter Grundstücke ausgeschlossen sind. Hieraus werden bei einer Gefährdung durch Starkregen Maßnahmen entwickelt und umgesetzt wie z.B. die in Punkt 2 des Bürgerantrags genannten Vorschläge: Regenrückhaltebecken, Pufferspeicher und offene Versickerungs- bzw. Verdunstungsflächen für Oberflächenwasser oder auch die in Punkt 3 genannte Ableitung aus einem Gebiet heraus, schadlos über Not-Wasserwege zur gezielten Einleitung in geeignete Flächen. Es sind einige Niederschlagswasserversickerungsanlagen derzeit in Planung bzw. bereits gebaut worden. Zu nennen sind hier u. a. der WohnPark II in Vilich-Müldorf, das Neubaugebiet Am Hölder oder am Quellenweg in Ippendorf. Der Vorschlag unter Punkt 4 - „Bei größeren Bauvorhaben – Mehrfamilienwohnanlagen – werden die Bauherren und Projektentwickler verpflichtet, Maßnahmen zur gezielten und umweltverträglichen Behandlung des Regenwassers zu berücksichtigen, um dies möglichst direkt dem Wasserkreislauf wieder zuzuführen.“ - wird derzeit in verschiedenen fachämterübergreifenden Arbeitskreisen thematisiert und steht damit bereits auf der Agenda. Gesetztes Ziel ist, Bauprojekte in der Stadt Bonn klimaangepasst und nachhaltig zu verwirklichen. Innerhalb dieser Arbeitsgruppen werden die Möglichkeiten zur Realisierung eines Schwammstadtkonzeptes wie auch einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung erarbeitet. Die sich hieraus ergebenden Lösungen sollen dann stadtweit und auch in den Bebauungsplangebieten Anwendung finden. Inmitten der städtischen Bebauung sind es überwiegend größere Grünflächen, wie Parks, Spielplätze, etc., die bei entsprechender Topographie als Speicherraum für Extremereignisse genutzt werden könnten. So wird u. a. in Beuel-Limperich derzeit ein entsprechendes Projekt geplant. Auch die Anlage von Rückhaltebecken, wie zuletzt im Neubaugebiet Niederholtorf-Süd, sind praktizierte Vorsorgeprojekte. Wald- und Feldflächen im Bonner Stadtgebiet liegen zumeist in den höher gelegenen, randlichen Stadtbereichen und sind aufgrund der topographischen Lage und ihrer wirtschaftlichen Nutzung für eine Ableitung von Regenwasser aus den tiefer gelegenen besiedelten Gebieten nicht geeignet. Des Weiteren werden im Bereich von Fließgewässern und deren potentiellen Überflutungsflächen von Seiten des Tiefbauamts verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregenereignissen betrieben. Dazu gehören sowohl Renaturierungsmaßnahmen zur ökologischen Aufwertung als auch der bauliche Hochwasserschutz an den Bonner Bächen. Durch Renaturierungsmaßnahmen wird mit dem Erhalt und der Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Bonner Bäche ein nachhaltiger Ressourcenschutz angestrebt. Naturnah entwickelte Gewässer sindSeite 2 von 4 Seite 3 widerstandsfähiger gegenüber klimatisch bedingten Veränderungen im Wasserhaushalt. Die geschaffene Strukturvielfalt an den Bächen wirkt sich ebenso positiv auf das Stadtklima aus. Renaturierungsmaßnahmen werden an den Bonner Bächen gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), beispielsweise am Lengsdorfer Bach, Rheindorfer Bach, Vilicher Bach, Holtorfer Bach etc. fortlaufend geplant und umgesetzt. Der bauliche Hochwasserschutz wird vornehmlich im urbanen Bereich der Bäche aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit eingesetzt. So wird die Überflutungsgefahr in der Bebauung reduziert und damit ein bestmöglicher Schutz vor Überschwemmungsereignissen vorgenommen. Aktuelle Beispiele sind - - die Erneuerung des Holzlarer „Sees“ als Rückhaltebecken inkl. Renaturierung des Holtorfer Bachs - - das Abschlagbauwerk am Mehlemer Bach, um überschüssiges Bachhochwasser über einen Entlastungskanal direkt in den Rhein zu leiten und damit aus dem Mehlemer Ortskern fern zu halten - - das Abschlagbauwerk am Dransdorfer Bach, bei dem Bachhochwasser in den Bonner Randkanal abgeleitet werden wird. Auch im baulichen Hochwasserschutz werden kontinuierlich weitere mögliche Maßnahmen an allen Bonner Bächen geprüft und umgesetzt. Zudem betreibt das Tiefbauamt ein selbst entwickeltes Alarmpegelsystem an den Bonner Bächen, um im Überflutungsfall in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr, die für den Katastrophenschutz zuständig ist, möglichst frühzeitig vor einer nahenden Hochwasserwelle warnen zu können. Das Tiefbauamt führt, wie vorstehend beschrieben, vielfältige notwendige Maßnahmen zur Minimierung der Überflutungsgefahr zum Schutz der Bevölkerung vor Starkregenereignissen auf den städtischen zur Verfügung stehenden Flächen durch. In der Starkregenvorsorge auf den privaten Flächen sind die Bonner Bürgerinnen und Bürger gefragt. Da das Tiefbauamt die Starkregenvorsorge als eine klare Gemeinschaftsaufgabe sieht, unterstützen wir, zusätzlich zu den eigenen baulichen Tätigkeiten, alle Bürgerinnen und Bürger mit vielfältigen Informationsmöglichkeiten zum Thema Eigenvorsorge vor Starkregenereignissen. Um die betroffene Bürgerschaft und Unternehmen möglichst umfassend zu informieren, betreibt die Verwaltung eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Starkregen und Hochwasser und stellt aktuell entsprechende Informationen bereit: - - www.bonn.de/Hochwasser und www.bonn.de/starkregen, Inkl. weiterführender Links zur privaten Eigenvorsorge und Elementarschadensversicherung sowie Broschüren-Download - - Veröffentlichung von Starkregen- und Hochwasserkarten unter stadtplan.bonn.de. In den Karten können sich alle Bürgerinnen und Bürger über die Gefährdung durch Überflutungen an den Bächen, aber auchSeite 3 von 4 Seite 4 abseits davon, im Stadtgebiet informieren. - - Die Kampagne „Bonn unterstützt“ (bonn-unter.de) beinhaltet Informationen zum Hochwasserrisiko am Wohnort, zum baulichen HW- Schutz und Versicherungsmöglichkeiten, sowie weiterführende Informationen rund um die Themen Hochwasser und Starkregen. - - persönliche und telefonische technische Beratung zur Grundstücksentwässerung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamts - - regelmäßige Pressemitteilungen zu den o. g. baulichen Maßnahmen Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bürgerantrag zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung. Damit ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de