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210857-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Zukunftsfähiges Regenwassermanagement in Bonn

Nummer
210857-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210857 Bürgerantrag: Zukunftsfähiges Regenwassermanagement in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210857-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Zukunftsfähiges
Regenwassermanagement in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im urbanen Raum ist es üblich, das Abwasser über eine
Mischwasserkanalisation abzuleiten, so auch in der Stadt Bonn. Wie die
Mischwasserkanalisation ist auch eine Trennkanalisation nicht darauf
ausgelegt, die Niederschlagsmengen eines Starkregenereignisses abzuleiten.
Die Kanalisation ist für die Aufnahme häufig vorkommender Regenereignisse
(i.d.R. 5jährl. Bemessungsregen) ausgelegt/ dimensioniert. Nichtsdestotrotz
wurden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in den letzten
Jahrzenten zahlreiche Volumina im Kanalnetz (Rückhaltebecken bzw. große
Kanalstauräume) geschaffen.
Ein Wechsel von Misch- zu Trennkanalisation im Bestand wäre unwirtschaftlich
und nicht stadtweit umsetzbar. Auch würde die Gefährdung durch Starkregen
durch eine größere Kanalisation oder ein Trennsystem nicht gemildert werden
können. Allerdings wird die Trennung des Abwassersystems bei der
Neuaufstellung von Bebauungsplänen bereits praktiziert. Dies entspricht den
Forderungen des Landeswassergesetzes, welches dazu verpflichtet, das
Niederschlagswasser bei Grundstücken, die nach dem 1.1.1996 bebaut,
befestigt oder an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu
versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit
Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies
ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Zudem wird das Bonner Kanalnetz permanent in Stand gehalten und erneuert,
um das anfallende Regenwasser in der Bebauung aufzunehmen und möglichst
schadlos ableiten zu können.
In einigen Fällen werden aber auch Retentionsbecken zur Entlastung des
örtlichen Kanalsystems gebaut, wie beispielsweise am Venusberg (Hauweg)
oder in Niederholtorf (Scheidfeldstraße) zur alternativen
Regenwasserbehandlung anstelle unterirdischer Lösungen.
Detaillierte Informationen zur Abwasserbeseitigung in Bonn sind auch im
Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023 enthalten (öffentlich im Internet
einsehbar).
In der Starkregenvorsorge werden weiterhin die übergeordneten Ziele derSeite 1 von 4
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Vermeidung von Personenschäden, der Verminderung von baulichen und
infrastrukturellen Schäden sowie eine verbesserte Vorbereitung auf künftige
Extremereignisse verfolgt.
Der Umgang mit Starkregen wird bereits seit etlichen Jahren in
Bebauungsplanverfahren untersucht und berücksichtigt. Für geplante
Neubaugebiete werden bereits frühzeitig die Möglichkeiten für Versickerung
und Rückhaltung untersucht und entsprechende Vorgaben gemacht. Seit
einigen Jahren muss bei jedem Neubaugebiet der Nachweis erbracht werden,
dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie
bestehender Baukörper benachbarter Grundstücke ausgeschlossen sind.
Hieraus werden bei einer Gefährdung durch Starkregen Maßnahmen entwickelt
und umgesetzt wie z.B. die in Punkt 2 des Bürgerantrags genannten
Vorschläge: Regenrückhaltebecken, Pufferspeicher und offene Versickerungs-
bzw. Verdunstungsflächen für Oberflächenwasser oder auch die in Punkt 3
genannte Ableitung aus einem Gebiet heraus, schadlos über Not-Wasserwege
zur gezielten Einleitung in geeignete Flächen.
Es sind einige Niederschlagswasserversickerungsanlagen derzeit in Planung
bzw. bereits gebaut worden. Zu nennen sind hier u. a. der WohnPark II in
Vilich-Müldorf, das Neubaugebiet Am Hölder oder am Quellenweg in Ippendorf.
Der Vorschlag unter Punkt 4 - „Bei größeren Bauvorhaben –
Mehrfamilienwohnanlagen – werden die Bauherren und Projektentwickler
verpflichtet, Maßnahmen zur gezielten und umweltverträglichen Behandlung
des Regenwassers zu berücksichtigen, um dies möglichst direkt dem
Wasserkreislauf wieder zuzuführen.“ - wird derzeit in verschiedenen
fachämterübergreifenden Arbeitskreisen thematisiert und steht damit bereits auf
der Agenda. Gesetztes Ziel ist, Bauprojekte in der Stadt Bonn klimaangepasst
und nachhaltig zu verwirklichen. Innerhalb dieser Arbeitsgruppen werden die
Möglichkeiten zur Realisierung eines Schwammstadtkonzeptes wie auch einer
nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung erarbeitet. Die sich hieraus
ergebenden Lösungen sollen dann stadtweit und auch in den
Bebauungsplangebieten Anwendung finden.
Inmitten der städtischen Bebauung sind es überwiegend größere Grünflächen,
wie Parks, Spielplätze, etc., die bei entsprechender Topographie als
Speicherraum für Extremereignisse genutzt werden könnten. So wird u. a. in
Beuel-Limperich derzeit ein entsprechendes Projekt geplant. Auch die Anlage
von Rückhaltebecken, wie zuletzt im Neubaugebiet Niederholtorf-Süd, sind
praktizierte Vorsorgeprojekte. Wald- und Feldflächen im Bonner Stadtgebiet
liegen zumeist in den höher gelegenen, randlichen Stadtbereichen und sind
aufgrund der topographischen Lage und ihrer wirtschaftlichen Nutzung für eine
Ableitung von Regenwasser aus den tiefer gelegenen besiedelten Gebieten
nicht geeignet.
Des Weiteren werden im Bereich von Fließgewässern und deren potentiellen
Überflutungsflächen von Seiten des Tiefbauamts verschiedene Maßnahmen
zum Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregenereignissen betrieben.
Dazu gehören sowohl Renaturierungsmaßnahmen zur ökologischen
Aufwertung als auch der bauliche Hochwasserschutz an den Bonner Bächen.
Durch Renaturierungsmaßnahmen wird mit dem Erhalt und der Verbesserung
der ökologischen Funktionsfähigkeit der Bonner Bäche ein nachhaltiger
Ressourcenschutz angestrebt. Naturnah entwickelte Gewässer sindSeite 2 von 4
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widerstandsfähiger gegenüber klimatisch bedingten Veränderungen im
Wasserhaushalt. Die geschaffene Strukturvielfalt an den Bächen wirkt sich
ebenso positiv auf das Stadtklima aus.
Renaturierungsmaßnahmen werden an den Bonner Bächen gemäß
europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), beispielsweise am
Lengsdorfer Bach, Rheindorfer Bach, Vilicher Bach, Holtorfer Bach etc.
fortlaufend geplant und umgesetzt.
Der bauliche Hochwasserschutz wird vornehmlich im urbanen Bereich der
Bäche aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit eingesetzt. So wird die
Überflutungsgefahr in der Bebauung reduziert und damit ein bestmöglicher
Schutz vor Überschwemmungsereignissen vorgenommen.
Aktuelle Beispiele sind
- - die Erneuerung des Holzlarer „Sees“ als Rückhaltebecken inkl.
Renaturierung des Holtorfer Bachs
- - das Abschlagbauwerk am Mehlemer Bach, um überschüssiges
Bachhochwasser über einen Entlastungskanal direkt in den Rhein zu
leiten und damit aus dem Mehlemer Ortskern fern zu halten
- - das Abschlagbauwerk am Dransdorfer Bach, bei dem
Bachhochwasser in den Bonner Randkanal abgeleitet werden wird.
Auch im baulichen Hochwasserschutz werden kontinuierlich weitere mögliche
Maßnahmen an allen Bonner Bächen geprüft und umgesetzt.
Zudem betreibt das Tiefbauamt ein selbst entwickeltes Alarmpegelsystem an
den Bonner Bächen, um im Überflutungsfall in Zusammenarbeit mit der
Berufsfeuerwehr, die für den Katastrophenschutz zuständig ist, möglichst
frühzeitig vor einer nahenden Hochwasserwelle warnen zu können.
Das Tiefbauamt führt, wie vorstehend beschrieben, vielfältige notwendige
Maßnahmen zur Minimierung der Überflutungsgefahr zum Schutz der
Bevölkerung vor Starkregenereignissen auf den städtischen zur Verfügung
stehenden Flächen durch.
In der Starkregenvorsorge auf den privaten Flächen sind die Bonner
Bürgerinnen und Bürger gefragt.
Da das Tiefbauamt die Starkregenvorsorge als eine klare
Gemeinschaftsaufgabe sieht, unterstützen wir, zusätzlich zu den eigenen
baulichen Tätigkeiten, alle Bürgerinnen und Bürger mit vielfältigen
Informationsmöglichkeiten zum Thema Eigenvorsorge vor
Starkregenereignissen.
Um die betroffene Bürgerschaft und Unternehmen möglichst umfassend zu
informieren, betreibt die Verwaltung eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu
den Themen Starkregen und Hochwasser und stellt aktuell entsprechende
Informationen bereit:
- - www.bonn.de/Hochwasser und www.bonn.de/starkregen, Inkl.
weiterführender Links zur privaten Eigenvorsorge und
Elementarschadensversicherung sowie Broschüren-Download
- - Veröffentlichung von Starkregen- und Hochwasserkarten unter
stadtplan.bonn.de. In den Karten können sich alle Bürgerinnen und Bürger
über die Gefährdung durch Überflutungen an den Bächen, aber auchSeite 3 von 4
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abseits davon, im Stadtgebiet informieren.
- - Die Kampagne „Bonn unterstützt“ (bonn-unter.de) beinhaltet
Informationen zum Hochwasserrisiko am Wohnort, zum baulichen HW-
Schutz und Versicherungsmöglichkeiten, sowie weiterführende
Informationen rund um die Themen Hochwasser und Starkregen.
- - persönliche und telefonische technische Beratung zur
Grundstücksentwässerung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Tiefbauamts
- - regelmäßige Pressemitteilungen zu den o. g. baulichen Maßnahmen
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bürgerantrag zur
Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt im Sinne der
Stellungnahme der Verwaltung. Damit ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de