210855-02 · Mitteilungsvorlage
Sachstand Überdachung Bahnhof Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210855-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210855-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Sachstand Überdachung Bahnhof Duisdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 18.08.2021 bat die dort beratene Große Anfrage (DS 210855) und die Stellungnahme der Verwaltung der Bezirksvertretung Hardtberg in einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis zu geben. Fragestellung Die Verwaltung wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Maßnahme der Überdachung des Bahnsteiges der S 23 am Bahnhof Duisdorf? 2. Wie verhält es sich mit der Förderfähigkeit der Maßnahme? 3. Wann ist mit Beginn und Beendigung der Maßnahme zu rechnen? Begründung Bereits im April des Jahres 2018 hat die Verwaltung Stellung zu dieser Thematik genommen (Drucksachen-Nr.: 1810037ST2). Ein weiter Fortschritt in dieser Sache ist jedoch bisher nicht zu beobachten, sodass eine Anfrage zum Sachstand in dieser Sache geboten ist. Stellungnahme der Verwaltung Im Rahmen der Vorabstimmungen hat die Bahn eine Grobkostenschätzung von ca. 970.000 Euro einschließlich Planungskosten vorgelegt (Stand: 10.02.2021). Diese umfasst zwei Überdachungen und zusätzlichen Wind-/Wetterschutz unter den Dächern (drei Stück). Entsprechende Mittel (gemeinsam mit Überdachungen für den Haltepunkt Helmholtzstraße) sind in dem vom Rat am 24.06.2021 beschlossenen Haushaltsplan 2021/22 enthalten. Der Bahn liegt eine Planungsvereinbarung im Entwurf vor, die weiter abgestimmt wird und nach Genehmigung des Doppelhaushalts 2021/22 zum Abschluss gebracht werden kann. Die Maßnahme ist beim Fördergeber NVR angemeldet (Fördersatz 90 %). Nach Vorliegen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) kann derSeite 1 von 2 Seite 2 Förderantrag gestellt werden. Die Ausführung ist abhängig von der Förderzusage des NVR sowie vom Vorliegen der Baugenehmigung, so dass zum Ausführungszeitraum keine gesicherte Aussage möglich ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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