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210855-02 · Mitteilungsvorlage

Sachstand Überdachung Bahnhof Duisdorf

Nummer
210855-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210855 Sachstand Überdachung Bahnhof Duisdorf

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210855-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand Überdachung Bahnhof Duisdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 18.08.2021 bat die dort beratene
Große Anfrage (DS 210855) und die Stellungnahme der Verwaltung der
Bezirksvertretung Hardtberg in einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis zu geben.
Fragestellung
Die Verwaltung wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Maßnahme der Überdachung des
Bahnsteiges der S 23 am Bahnhof Duisdorf?
2. Wie verhält es sich mit der Förderfähigkeit der Maßnahme?
3. Wann ist mit Beginn und Beendigung der Maßnahme zu rechnen?
Begründung
Bereits im April des Jahres 2018 hat die Verwaltung Stellung zu dieser
Thematik genommen (Drucksachen-Nr.: 1810037ST2). Ein weiter Fortschritt in
dieser Sache ist jedoch bisher nicht zu beobachten, sodass eine Anfrage zum
Sachstand in dieser Sache geboten ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Vorabstimmungen hat die Bahn eine Grobkostenschätzung von
ca. 970.000 Euro einschließlich Planungskosten vorgelegt (Stand: 10.02.2021).
Diese umfasst zwei Überdachungen und zusätzlichen Wind-/Wetterschutz unter
den Dächern (drei Stück).
Entsprechende Mittel (gemeinsam mit Überdachungen für den Haltepunkt
Helmholtzstraße) sind in dem vom Rat am 24.06.2021 beschlossenen
Haushaltsplan 2021/22 enthalten.
Der Bahn liegt eine Planungsvereinbarung im Entwurf vor, die weiter
abgestimmt wird und nach Genehmigung des Doppelhaushalts 2021/22 zum
Abschluss gebracht werden kann.
Die Maßnahme ist beim Fördergeber NVR angemeldet (Fördersatz 90 %).
Nach Vorliegen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) kann derSeite 1 von 2
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Förderantrag gestellt werden.
Die Ausführung ist abhängig von der Förderzusage des NVR sowie vom
Vorliegen der Baugenehmigung, so dass zum Ausführungszeitraum keine
gesicherte Aussage möglich ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de