210853 · Mitteilungsvorlage
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2021
Kerndaten
- Nummer
- 210853
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.06.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210853 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2021 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Kenntnisnahme Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach Ablauf des ersten Quartals 2021 legt die Verwaltung den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage auf Basis der Kostenarten der Bundesstadt Bonn vor. Der Inhalt umfasst u.a.: Ausführungen und Darstellungen über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Haushalts 2021 im Vergleich zu 2020. Erläuterungen zu besonderen Veränderungen einzelner Erträge und Aufwendungen. Soweit möglich, Aussagen zur voraussichtlichen Über- bzw. Unterschreitung von Haushaltsansätzen am Jahresende 2021. Ausführungen über den Schuldenstand. Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 1). Der Bericht wird nachgereicht. Anlage/n 1 Quartalsbericht 1. Quartal 2021 (öffentlich)Seite 1 von 24 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2021 Stadtkämmerei Bundesstadt BonnSeite 2 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3 2 Haushaltsvollzug 1. Quartal 2021 ......................................................................... 3 2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6 2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6 2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 7 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8 2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 8 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 8 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................ 9 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ............................................................. 9 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke ............................................................... 10 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 10 2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 10 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 11 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13 2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 14 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 15 2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16 2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 17 2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 17 3 Schuldenstand .................................................................................................... 18 4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel) ........................................... 20Seite 3 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 3 1 Ausgangslage Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2025 sowie der dritten Fortschreibung des Haushalts- sicherungskonzeptes bis zum Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 10.12.2020 einge- bracht. Die Ergebnisplanung für die Jahre 2022 bis 2025 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR): Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 1,2 -24,1 10,4 1,3 -11,8 Nach den derzeit laufenden Haushaltsberatungen in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen, soll die Verabschiedung des Haushaltes in der Ratssitzung am 24.06.2021 erfolgen. Mit dem Entwurf des Haushaltes 2021/2022 konnte die Auflage der Bezirksregierung, ab 2021 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, eingehalten werden. Dieses Ziel wird jedoch nur dadurch erreicht, dass von der Möglichkeit des globalen Minder- aufwandes Gebrauch gemacht und die noch bestehende Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen wurde. Darüber hinaus werden die coronabedingten Haushaltsbelastungen infolge der Corona- Pandemie gem. § 4 Abs. 5 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) zunächst als außerordentliche Erträge neutralisiert. Diese belaufen sich lt. Entwurf in 2021 auf rd. 49,9 Mio. EUR und in 2022 auf rd. 40,29 Mio. EUR, wobei nach aktuellen Erkenntnissen die Isolierungsbeträge deutlich ansteigen. In 2021 auf rund 71 Mio. EUR und in 2022 auf rund 101 Mio. EUR, wobei der Anstieg insbesondere auf steuerliche Gründe sowie Schlüsselzuweisungen zurückzuführen ist. Allerdings werden diese Belastungen auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2025 über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen. 2 Haushaltsvollzug 1. Quartal 2021 Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das laufende Haushaltsjahr folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 4 Bezeichnung Planansatz (Entwurf) Abweichung +/- Prognose Steuern u ähnl. Abgaben 655,0 Mio. EUR - 19,1 Mio. EUR 635,9 Mio. EUR Zuwend. u. allgem. Umlagen 321,9 Mio. EUR 321,9 Mio. EUR Sonst. Transfererträge 20,6 Mio. EUR 20,6 Mio. EUR Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 206,0 Mio. EUR 206,0 Mio. EUR P.-rechtl. Leistungsentgelte 29,3 Mio. EUR 29,3 Mio. EUR Kostenerst. u. -umlagen 110,4 Mio. EUR 110,4 Mio. EUR Sonst. ordentl. Erträge 61,7 Mio. EUR + 3,6 Mio. EUR 65,3 Mio. EUR Aktivierte Eigenleistungen 1,0 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR Summe Ordentliche Erträge 1.406,0 Mio. EUR - 15,5 Mio. EUR 1.390,5 Mio. EUR Personal- u. Vers.aufwend. - 394,4 Mio. EUR - 394,4 Mio. EUR Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. - 235,6 Mio. EUR - 235,6 Mio. EUR Bilanzielle Abschreibungen - 69,6 Mio. EUR - 69,6 Mio. EUR Transferaufwendungen - 593,6 Mio. EUR + 0,8 Mio. EUR - 592,8 Mio. EUR Sonst. ordentl. Aufwend. - 158,2 Mio. EUR - 10,5 Mio. EUR - 168,7 Mio. EUR Summe Ordentl. Aufwendungen - 1.451,4 Mio. EUR - 9,7 Mio. EUR - 1.461,1 Mio. EUR Finanzergebnis - 17,9 Mio. EUR - 3,2 Mio. EUR - 21,1 Mio. EUR Außerordentliche Erträge gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG (Isolierungsbeträge) 49,9 Mio. EUR + 20,7 Mio. EUR 70,6 Mio. EUR Globaler Minderaufwand 14,5 Mio. EUR 14,5 Mio. EUR Gesamtergebnis 1,2 Mio. EUR - 7,7 Mio. EUR - 6,5 Mio. EUR Bei den ordentlichen Erträgen muss coronabedingt mit deutlichen Mindererträgen gerech- net werden. Dies betrifft insbesondere die Gewerbe- und Einkommenssteuer. Auch bei den städtischen Beteiligungen wird es weiterhin zu negativen Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie kommen, die das Finanzergebnis verschlechtern werden. Die corona- bedingten Mindererträge und Mehraufwendungen können jedoch im Rahmen des Jahresabschlusses isoliert werden, indem sie aktiviert und damit entsprechende außerordentliche Erträge ausgewiesen werden. Somit reduziert sich die Haushaltsbe- lastung im Jahr 2021. Eine seriöse Prognose zum Gesamtergebnis des laufenden Haushaltes ist zurzeit jedoch nicht möglich, da die endgültigen Haushaltsplanansätze erst mit Beschlussfassung des Rats über die Haushaltssatzung 2021/2022 feststehen. - - -Seite 5 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 5 Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus- wertungen für den vorliegenden Quartalsbericht wurden zum Stichtag 31.03.2021 vorge- nommen. Hierbei ist zu beachten, dass noch nicht gebuchte Beträge – sofern möglich und sie noch den ersten drei Monaten zuzurechnen sind – bereits berücksichtigt wurden. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die aufgeführten Planwerte den Stand der Haus- haltsplaneinbringung haben (10.12.2020) und sich mit der Verabschiedung im Rat (24.06.2021) noch verändern werden. Eine belastbare Prognose für das laufende Haushaltsjahr insbesondere aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie ist zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich und daher mit großen Unsicherheiten verbunden. Die Verwaltung informiert den Rat regelmäßig in separaten Mitteilungsvorlagen über die zu erwartenden (ausschließlich) coronabedingten Plan-Ist-Abweichungen, zuletzt in der DS 201036-03 und hinsichtlich der städtischen Beteiligungen unter DS 201037-02 (nicht- öffentlich). Für den zweiten Quartalsbericht wird - wie in den vergangenen Jahren - eine detaillierte Abfrage aller Fachämter vorgenommen, so dass danach eine verbesserte Aussage zum voraussichtlichen Ergebnis des laufenden Haushaltsjahres möglich sein wird. Die aufgeführten Rechnungsergebnisse 2020 als Vergleichswerte haben den Stand 05.05.2021.Seite 6 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 6 2.1 Ordentliche Erträge Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung in den ersten drei Monaten insgesamt wie folgt dar, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Erträge nicht gleichmäßig verteilt über das Jahr eingehen: Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 1.464,7 316,7 21,6 % 1.406,0 345,8 24,6 % Damit sind bisher 24,6 % des Planwertes eingegangen. Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 31.03.2021 auf rd. 163,5 Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 655,0 Mio. EUR einen Anteil von 25,0 % aus. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 639,5 149,6 23,4 % 655,0 163,5* 25,0 % * anteilige Abschlagszahlungen für das 1. Quartal mit Eingang April (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt. 2.1.1.1 Grundsteuer Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund- stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund- steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H. Die Grundsteuern sind für das Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von 96,1 Mio. EUR eingeplant. Sie erreichen in den ersten drei Monaten mit Erträgen von rd. 22,7 Mio. EUR eine Quote von 23,6 %. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 96,4 22,3 23,1 % 96,1 22,7 23,6 % Auf Basis der Grundsteuereingänge in 2020 wird aktuell davon ausgegangen, dass der bisherige Planansatz um rd. 2,0 Mio. EUR überschritten werden kann.Seite 7 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 7 2.1.1.2 Gewerbesteuer Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle dar. Der Planwert für 2021 beläuft sich auf 219,7 Mio. EUR. Nach den ersten drei Monaten beträgt die Gewerbesteuer rd. 60,0 Mio. EUR und liegt damit bei einer Quote von 27,3 % gegenüber dem Planansatz. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 211,9 48,2 22,7 % 219,7 60,0 27,3 % Aufgrund der neuen Steuerschätzung im Mai 2021 sowie stadtindividueller Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass der bisherige Planansatz nochmals deutlich um rd. 10, 8 Mio. EUR unterschritten wird. Dieser zusätzliche Minderertrag kann allerdings coronabedingt isoliert werden, so dass die Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 neutralisiert werden können. 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 195,2 54,0 27,7 % 201,0 51,2* 25,5 % * anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April in Höhe von 51,2 Mio. EUR ist berücksichtigt. Der Gemeindeanteil für das erste Quartal 2021 wird Ende April überwiesen. Berück- sichtigt man diese Zahlung i.H.v. 51,2 Mio. EUR, so unterschreitet das Ergebnis zum 31.03.2021 den Betrag des Vorjahres um rd. 2,8 Mio. EUR. Insgesamt sind 25,5 % des Planansatzes von 201,0 Mio. EUR eingegangen. Auf Basis dieser ersten Quartalszahlung muss für das gesamte Jahr coronabedingt mit nochmals geringeren Erträgen gerechnet werden. Unter der Annahme, dass sich die gleiche prozentuale Verteilung wie im Vorjahr ergibt, müssten danach eigentlich Minder- einnahmen i.H.v. rd. 19,0 Mio. EUR prognostiziert werden. Da aber der Arbeitskreis Steuerschätzung im Mai 2021 davon ausgeht, dass im Jahr 2021 ein Anstieg um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr erfolgt, ist gegenüber dem bisherigen Planansatz mit Minder- erträgen von rd. 7,3 Mio. EUR zu rechnen. Dieser Betrag kann im Rahmen des Jahres- abschlusses zusätzlich isoliert werden, so dass der Verlust damit in 2021 ebenfalls neutralisiert wird.Seite 8 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 8 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten drei Monate auf 11,7 Mio. EUR, womit 23,2 % des Ansatzes erreicht sind. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 53,1 12,5 23,5 % 50,5 11,7* 23,2 % * anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April ist berücksichtigt. In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im ersten Quartal rd. 5,3 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten. Auch bei der Umsatzsteuer zeigt sich mit der Einzahlung für das erste Quartal eine nega- tive Entwicklung. Nach der aktuellen Steuerschätzung werden jedoch lediglich geringe Änderungen erwartet, so dass für das laufende Jahr coronabedingt mit zusätzlichen Mindererträgen von rd. 0,2 Mio. EUR gegenüber dem bisherigen Planansatz gerechnet werden muss. 2.1.1.5 Sonstige Steuern Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 31.03.2021 rd. 1,4 Mio. EUR. Das sind 17,9 % des Haushaltsansatzes von 7,8 Mio. EUR. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 6,8 2,0 29,4 % 7,8 1,4 17,9 % Bei den sonstigen Steuern bleibt zunächst abzuwarten, ob die coronabedingten Minder- einnahmen bei der Beherbergungs- und Vergnügungssteuer im Verlauf des Jahres ggf. durch Verbesserungen bei der Zweitwohnungs- und Hundesteuer noch kompensiert werden können. 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien- leistungsausgleichs in Höhe von 19,1 Mio. EUR eingeplant. Die erste Abschlagszahlung erfolgt Ende April in Höhe von rund 2,1 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 19,6 4,6 23,5 % 19,1 2,1* 11,0 % * anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April ist berücksichtigt.Seite 9 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 9 Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 26.03.2021 ist bereits bekannt, dass die Stadt Bonn im Jahr 2021 insgesamt rd. 16,3 Mio. EUR erhalten wird. Dies bedeutet eine Unterschreitung des bisherigen Planansatzes um rd. 2,8 Mio. EUR. Ein Großteil der Unterschreitung in Höhe von rund 2,4 Mio. EUR kann isoliert werden. 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 56,5 6,0 10,6 % 60,8 14,4 23,7 % Von dem geplanten Betrag in Höhe von 60,8 Mio. EUR sind für die ersten drei Monaten rd. 14,4 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 23,7 % vom Planwert. Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den KdU-Kosten entlastet. Danach wird der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 % (und damit um weitere 25 %) übernehmen. 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2021 mit einem Ertrag in Höhe von 321,9 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 363,8 Mio. EUR). Derzeit sind insgesamt 103,9 Mio. EUR (= 32,3 %) ertragswirksam zugeflossen. Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 130,1 48,8 37,5 % 151,6 56,8 37,5 % Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere Schlüsselzuweisungen erhalten als steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2021 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom 01.07.2019 bis 30.06.2020.Seite 10 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 10 Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz) dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer- kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde. Derzeit sind bereits 56,8 Mio. EUR (= 37,5 %) eingegangen. Auf Basis des Festsetzungs- bescheids vom 25.01.2021 ist bekannt, dass die Stadt in 2021 rd. 151,6 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird, was dem Planwert entspricht. 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2021 mit 140,6 Mio. EUR geplant, darunter z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 79,8 Mio. EUR. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 210,8 34,1 16,2 % 140,6 41,5 29,5 % Insgesamt sind bis zum 31.03.201 rd. 41,5 Mio. EUR und damit 29,5 % eingegangen. 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 29,7 Mio. EUR als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 23,0 Mio. EUR). Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden. Für das erste Quartal sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 5,6 Mio. EUR zu berücksichtigen. Dies entspricht einem Anteil von 18,9 % des Planansatzes. 2.1.3 Sonstige Transfererträge Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 20,6 Mio. EUR geplant sind (Rech- nungsergebnis Vorjahr 24,3 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rück- zahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum 31.03.2021 sind hiervon rund 1,8 Mio. EUR bzw. 8,7 % ertragswirksam eingegangen.Seite 11 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 11 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun- gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen. Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2021 in Höhe von 206,0 Mio. EUR geplant. Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) stellen davon die größte Position dar und sind mit 161,3 Mio. EUR geplant. Die Gebüh- renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 197,5 42,0 21,3 % 206,0 43,1* 20,9 % * einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge. Für die ersten drei Monate sind rd. 43,1 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen, was einem Anteil von 20,9 % entspricht. Aufgrund der Corona-Pandemie wird auch weiterhin mit verminderten Erträgen bei den Gebühren gerechnet. Dies betrifft insbesondere die Elternbeiträge für die Kindertages- stätten und Tagespflege sowie die Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst. 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Für 2021 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 29,3 Mio. EUR (Rech- nungsergebnis 2020 rd. 17,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend genannten Positionen: Bezeichnung Plan 2021 (Entwurf) Ist 2021 (Jan. – März) Erträge aus Mieten und Pachten 10,3 2,4 Erträge aus Verkauf 2,6 1,2 Sonstige privatrechtliche Leistungs- entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…) 16,4 1,0 Damit sind bis einschließlich März 2021 insgesamt 4,6 Mio. EUR bzw. 15,7 % des An- satzes vereinnahmt.Seite 12 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 12 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an- dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2021 sind hierfür Erträge in Höhe von 110,4 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 114,7 12,8 11,2 % 110,4 14,9* 13,5 % * ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 4,5 Mio. EUR für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge aus den Jahren 2017 bis 2020. Im ersten Quartal sind bisher rd. 14,9 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 13,5 % des Planansatzes entspricht. 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2021 in Höhe von 61,7 Mio. EUR geplant wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 106,1 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammen- gefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können. Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen: Bezeichnung Plan 2021 (Entwurf) Ist 2021 (Jan. – März) Erträge aus Konzessionen 19,2 4,8 Ordnungsrechtl. Erträge (Buß-, Zwangsgelder) 9,2 2,0 Nebenforderungen, Säumniszuschläge 8,8 1,4 Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 13,7 Mio. EUR zu berücksichtigen (einschließ- lich ¼ der Planwerte aus der Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen), was einen Anteil von 22,2 % am geplanten Jahreswert ausmacht. Das Ergebnis der sonstigen ordentlichen Erträge wird sich durch die Auflösung von Wert- berichtigungen (nach aktuellem Stand rd. 3,6 Mio. EUR) verbessern. Da diesen Erträgen allerdings auch entsprechende Aufwendungen in Höhe von rd. 10,5 Mio. EUR gegenüber- stehen, ergibt sich tatsächlich eine Haushaltsverschlechterung von rd. 6,9 Mio. EUR.Seite 13 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 13 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2021 ein Betrag von 1,0 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis 2020: 0,8 Mio. EUR). Für die ersten drei Monate sind bisher noch keine Erträge ausgewiesen. Da die aktivierten Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden, sind zunächst ein Viertel des Planansatzes i.H.v. 250.000 EUR berück- sichtigt.Seite 14 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 14 2.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 31.03.2021 auf rd. 348,8 Mio. EUR und machen damit einen Anteil von 24,0 % an der Jahresplanung aus. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 1.412,9 332,3 23,5 % 1.451,4 348,8 24,0 % Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen- den Positionen: 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 384,6 89,1 23,2 % 394,4 93,1* 23,6 % * inklusive ¼ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden. Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten drei Monaten insgesamt auf rd. 93,1 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt ermittelt, so dass ein Viertel der geplanten Zuführungen zu den Perso- nalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden. Bisher werden coronabedingte Mehraufwendungen in Höhe von rd.5,0 Mio. EUR für eine befristete Aufstockung des Personals und Überstunden erwartet. Allerdings lautet die Gesamtprognose aus gegenwärtiger Sicht, dass die Haushaltsansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr 2021 nicht überschritten werden. 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 204,5 43,8 21,4 % 235,6 37,9 16,1 % Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 235,6 Mio. EUR ist in den ersten drei Monaten mit rd. 37,9 Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Ver- waltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 16,1 %. Coronabedingt werden beim Gesundheitsamt weiterhin deutliche Mehraufwendungen erwartet.Seite 15 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 15 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen sind mit 69,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 67,7 Mio. EUR) p.a. geplant. Für das erste Quartal sind hierfür Aufwendungen von rd. 17,6 Mio. EUR zu berücksichtigen (inkl. ein Viertel des Planwertes für Abschreibungen auf Finanzanlagen, da diese erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden). Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Straßen, Wege und Plätze (Planwert jeweils rd. 20,9 Mio. EUR) dar. Bis zum 31.03.2021 werden für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 5,2 Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze rd. 5,1 Mio. EUR abgeschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirtschaftsplan des SGB enthalten sind. 2.2.4 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 593,6 Mio. EUR in 2021 stellen den größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den ersten drei Monaten rd. 160,4 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit auf 27,0 %. * inkl. Gewerbesteuerumlage. Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke: Bezeichnung Plan (Entwurf) Gesamtjahr Ist Jan. – März %-Anteil Ist/Ansatz Landschaftsumlage 104,0 26,0 25,0 % Gewerbesteuerumlage 15,7 4,2* 26,8 % Städtisches Gebäudemanagement 27,6 13,7 49,6 % Theater 31,1 7,3 23,5 % Soziale Leistungen 137,9 39,3 28,5 % Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 188,1 45,2 24,0 % * inkl. Gewerbesteuerumlage für das 1. Quartal mit Zahlung im April. Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 31.03.2021 in Höhe von 26,0 Mio. EUR zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 25,0 % abgeflossen. Der Umlagesatz für 2021 wurde auf 15,70 % (Vorjahr: 15,10 %) erhöht. Lt. Bescheid vom 15.02.2021 beträgt die Landschaftsumlage insgesamt rd. 104,0 Mio. EUR, was dem Haushaltsansatz entspricht. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 564,8 147,1 26,0 % 593,6 160,4* 27,0 %Seite 16 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 16 Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten drei Monate auf rd. 4,2 Mio. EUR. Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger - wie im letzten Jahr - 35,0 v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewer- besteuerentwicklung. Da mit deutlich geringeren Erträgen gerechnet werden muss, wird sich die Gewerbesteuerumlage voraussichtlich um 0,8 Mio. EUR verringern. Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe von 27,6 Mio. EUR (Vorjahr: 20,6 Mio. EUR) geplant. In den ersten drei Monaten wurden bisher schon rd. 13,7 Mio. EUR benötigt. Hierbei sind bereits die notwendigen Umbuchun- gen zum investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. Das gesamte konsumtive Budget beträgt rd.91,1 Mio. EUR und kann über den Deckungsring ausgeglichen werden. Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 31,1 Mio. EUR (Vorjahr: 29,7 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spielzeit 2020/2021 und die ersten Monate der Spielzeit 2021/2022. Im ersten Quartal sind Mittel in Höhe von 7,3 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 23,5 % entspricht. Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale Leistungen" auf 137,9 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 138,2 Mio. EUR), davon sind nach den ersten drei Monaten bereits 39,3 Mio. EUR abgeflossen. Von den Trans- feraufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 188,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 176,2 Mio. EUR) sind rd. 45,2 Mio. EUR in den ersten drei Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 25,9 %. 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – März Ist/Jahresre. 2021 Jan. – März Ist/Ansatz 191,3 34,7 18,1 % 158,2 39,8 25,2 % Zum Stichtag 31.03.2021 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 39,8 Mio. EUR ausgewiesen. Dies sind 25,2 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 158,2 Mio. EUR. Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen in Höhe von 90,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 85,6 Mio. EUR) für die Grund- sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen- hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten drei Monaten rd. 21,6 Mio. EUR abgeflossen sind. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis durch ungeplante Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellem Stand um rd. 10,5 Mio. EUR - verschlechtern, denen lediglich entsprechende Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen i.H.v. 3,6 Mio. EUR gegenüberstehen.Seite 17 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 17 2.3 Finanzergebnis Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge (einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert- papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das Finanzergebnis des Jahres 2021 wurde mit rund -17,9 Mio. EUR geplant (Rechnungs- ergebnis Vorjahr -20,3 Mio. EUR). Nach den ersten drei Monaten beträgt das Ergebnis rd. -4,2 Mio. EUR, was einem Anteil von 23,5 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen nicht gleichmäßig abfließen. Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für das erste Quartal zusätzlich rund 0,6 Mio. EUR addiert werden. Der Planansatz im Wirtschaftsplan des SGB beträgt für die Zinsaufwendungen rd. 2,8 Mio. EUR. Wie bereits im letzten Jahr muss mit geringeren Erträgen aus den Gewinnanteilen städti- scher Beteiligungen gerechnet werden. So können die geplanten Gewinnausschüttungen der Stadtwerke (SWB GmbH) i.H.v. 3,2 Mio. EUR voraussichtlich coronabedingt nicht realisiert werden. 2.4 Investitionsmaßnahmen Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 272,1 Mio. EUR (Planwert Vorjahr 203,4 Mio. EUR) geplant, wobei Haushaltsreste aus 2020 in Höhe von rd. 185,6 Mio. EUR hinzuzurechnen sind. In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von 77,8 Mio. EUR (Vorjahr 53,0 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus- haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd. 7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt. Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:Seite 18 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 18 Bezeichnung Plan 2021 (Entwurf) Ist 2021 (Jan. – März) Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 5,0 0,2 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen über 800 EUR 15,3 2,9 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen bis 800 EUR 0,5 0,1 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen* 109,1 8,1 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 17,0 2,2 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 81,5 16,6 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 41,1 2,1 Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0 * inklusive Anteile für SGB. Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 272,1 Mio. EUR in den ersten drei Monaten rd. 32,3 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem Anteil von 11,9 % gegenüber dem Planansatz. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung bis zur Genehmigung des Doppelhaushaltes 2021/2022 und den damit verbundenen gesetz- lichen Vorgaben dürfen Investitionsauszahlungen nur in eingeschränktem Umfang ge- tätigt werden. 3 Schuldenstand Der Schuldenstand zum 31.03.2021 beläuft sich für - die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.166,9 Mio. EUR (inklusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 109,3 Mio. EUR), - die Liquiditätskredite auf 725,3 Mio. EUR. In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 1.892,2 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.03.2021 beträgt damit 5.774 EUR, wobei die Einwohner- zahl von 329.364 zum 30.06.2020 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011) zugrunde gelegt wurde. In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:Seite 19 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 19 Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liquiditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen werden. Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi- tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Unsicherheiten wurde ab Mitte März 2020 das immer noch vorhandene hohe Volumen im Tagesgeldbereich deut- lich reduziert und Termingelder mit verschiedenen Laufzeiten über mehrere Monate auf- genommen, wobei auch hierfür noch negative Zinssätze erzielt werden konnten. Aktuell erhält die Stadt für ein Volumen von 415,3 Mio. EUR an Liquiditätskrediten Zins- erträge (negative Zinsen). Hierfür konnten in den ersten drei Monaten rd. 450.000 EUR vereinnahmt werden.Seite 20 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 20 4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel) Die Stadt Bonn erhält nach dem 1. Kapitel Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) insgesamt Zuwendungen i.H.v. 12.890.864,98 EUR. Hierbei handelt es sich um Mittel des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen, die über das Land NRW ausgezahlt werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 10% der förderfähigen Kosten. Nachdem Bundestag und Bundesrat einer Fristverlängerung um ein weiteres Jahr zugestimmt haben, müssen die angemeldeten Fördermaßnahmen nunmehr bis zum 31.12.2021 vollständig abgenommen und spätestens im Jahr 2022 voll- ständig abgerechnet worden sein. Für eine Förderung nach dem 1. Kapitel KInvFG wurden von der Stadtkämmerei bisher folgende Maßnahmen angemeldet: Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 1 Kindergarten Ringstraße, Ü3-Plätze SGB 1.709.974,41 2 2 Elektro-PKW für allg. Fahrzeugpool 10-FPM 35.694,88 3 Bushaltestelle "Agentur für Arbeit" Amt 66 122.118,66 4 Bushaltestelle "Dreholzstraße" Amt 66 37.593,44 5 LKW (Euro 6) für Amt 66 10-FPM 59.780,62 6 2 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 134.818,81 7 Fahrbahndecke Römerstraße Amt 66 157.746,69 8 2 Elektro-LKW für Amt 68 10-FPM 66.501,91 9 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 65.775,76 10 2 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 197.322,38 11 Umgestaltung des Ria-Maternus- Platzes (o. Fahrradabstellplätze) Amt 66 1.513.813,56 12 1 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 84.919,50 13 Neubau Feuerwehrübungshaus, Feuerwache II (Bonn-Beuel) SGB 448.843,04 14 2 LKW (Euro 6) für Amt 66 Hochwasserschutz/Gewässer- unterhaltung, BN-BN 6662/6679 10-FPM 97.152,16Seite 21 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 21 Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 15 LKW (Euro 6) für Amt 66 Straßenunterhaltung, BN-BN 6694 10-FPM 35.713,80 16 LKW (Euro 6) für Amt 52 Sportstättenunterhaltung, BN-BN 5201 10-FPM 62.016,30 17 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, BN-BN 6928 10-FPM 63.702,45 18 Elektro-PKW für allg. Fahrzeugpool 10-FPM 18.851,34 20 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, BN-BN 6810 10-FPM 72.739,93 21 Vermessungsfahrzeug für Amt 62, BN-BN 6205 10-FPM 48.983,67 22 2 Forstfahrzeuge für Amt 68, BN-BN 6993 u. 6994 10-FPM 132.863,11 23 2 Elektro-PKW für allg. Fahrzeugpool 10-FPM 35.786,07 24 Mobilbagger für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, R-18002 10-FPM 140.020,84 25 Radlader für Amt 68 Grünpflege Bonn-Nord, R-18004 10-FPM 77.991,44 26 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege Bonn-Nord, BN-BN 6811 10-FPM 93.673,35 27 Kastenwagen Mercedes Sprinter (Euro 6) für Amt 41, BN-BN 4101 10-FPM 41.153,40 28 LKW Allrad-Kipper (Euro 6) für Amt 66 Straßenunterhaltung, BN-BN 6661 10-FPM 136.228,50 29 Kleinschlepper für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, BN-BN 6804 10-FPM 31.329,04 30 Erweiterung des Dienstleistungszentrums im Stadthaus SGB 1.249.630,42 31 Sanierung der Mehrzweckhalle Schmittstraße SGB 1.863.000,00 32 Sanierung der Turnhalle Lannesdorf SGB 1.268.100,00 35 10 Pedelecs für den allg. Fahrzeugpool 10-FPM 31.914,00Seite 22 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 22 Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 36 Werkstattwagen für Amt 66 , Straßenunterhaltung, BN-BN 6607 10-FPM 67.352,85 37 LKW (Euro 6-d) für Amt 66, Straßenbau, BN-BN 6608 10-FPM 65.148,30 38 LKW (Euro 6-d) für das Theater, BN-BN 4100 10-FPM 198.214,20 39 PKW (EURO 6-d) für Amt 56, Lebensmittelüberwachung, BN-BN 5605 10-FPM 16.204,53 40 Teilneubau Feuerwehrhaus Bonn- Röttgen SGB 1.071.000,00 41 Sanierung Tribünengebäude Sportpark Nord SGB 100.000,00 42 Elektro-LKW Streetscooter für Amt 68 (Wirtschaftshof Grünpflege), BN-E 9693 E 10-FPM 45.153,00 43 Elektro-Hochdach-Kastenfahrzeug für Amt 40, BN-E 9401 E 10-FPM 37.692,72 44 7 Pedelecs für den allg. Fahrzeugpool (Stadthaus, Rathaus, Grünbezirke) 10-FPM 25.193,70 45 Elektro-Transporter MAN TGE-E für das Amt 50 10-FPM 40.759,34 46 Einsatzleitwagen (Euro-Norm 6) für Amt 33, BN-BN 3312 10-FPM 74.538,00 47 LKW (Fahrgestell mit Hubsteigeaufbau, Euro-Norm 6) für das Amt 68, BN-BN 6840 (alt: BN-BN 6826) 10-FPM 303.628,50 48 Elektro-Kastenfahrzeug für den allg. Fahrzeugpool, BN-BN 1004 10-FPM 37.483,60 49 2 Elektro-Hochdach- Kastenfahrzeug für Amt 67 (Spielplatzkolonne), BN-E 9698 und 9699 10-FPM 160.217,31 50 Elektro-Hochdach-Kastenfahrzeug für Amt 51 (Jugendzentren/ Spielhäuser), BN-E 9510 E 10-FPM 69.174,81 51 LKW für Amt 67 (Baumpflege- kolonne), BN-BN 6813 10-FPM 61.036,29 52 LKW für Amt 52 (Sportstätten- unterhaltung, BN-BN 5202 10-FPM 87.124,77 53 LKW für Amt 66 (Bachunter- haltung), BN-BN 6616 10-FPM 104.422,50 54 LKW für Amt 67 (Grünpflege), BN-BN 6837 10-FPM 83.697,57Seite 23 von 24 Quartalsbericht I/2021 Seite 23 Gesamtsumme der angemeldeten Maßnahmen: 12.783.795,47 davon bereits vollständig abgerechnet: 2017 559.894,36 2018 473.899,16 2019 722.709,34 2020 2.898.267,71 2021 1.328.512,25 noch verfügbare Fördermittel: 107.069,51 Für die farblich markierten Maßnahmen hat die Stadt Bonn, da diese vollständig abge- rechnet sind, die Fördermittel bereits erhalten. Die weiteren Maßnahmen werden mit Vorliegen der Schlussrechnung abgerechnet. Damit sind aktuell noch Fördergelder i.H.v. 107.069,51 EUR frei verfügbar. Diese werden z.Zt. noch offengehalten, um sie ggf. flexibel bei weiteren immissionsarmen Fahrzeugbeschaffungen einsetzten zu können. Die letztlich noch übrigen Mittel können dann bei der Abrechnung der Baumaßnahmen (z.B. Maßnahmen-Nr. 41) berücksichtigt werden.Seite 24 von 24
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