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210851 · Mitteilungsvorlage

Abschlussbericht Kommunale Koordinierung für Neuzugewanderte (BMBF Projekt mit vierjähriger Förderung)

Nummer
210851
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 08.09.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.08.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.08.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Integrationsrates 23.06.2021 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Kulturausschusses 08.06.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210851
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Abschlussbericht Kommunale Koordinierung für
Neuzugewanderte (BMBF Projekt mit vierjähriger
Förderung)
Beratungsfolge
Kulturausschuss 08.06.2021 Kenntnisnahme
Integrationsrat 23.06.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.08.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
26.08.2021 Kenntnisnahme
Schulausschuss 08.09.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Januar 2021 endete das Programm und damit auch die Arbeit der
Bildungskoordinatorinnen, die bei der Volkshochschule und bei Stabsstelle
Integration angesiedelt waren.
Bildungskoordination für Neuzugewanderte bei der VHS
Die Bildungskoordinatorin für neu zugewanderte Erwachsene – mit einem
Fokus auf Menschen über 27 Jahre – hat im Laufe ihrer vierjährigen Tätigkeit
ein Netzwerk von über 50 verschiedenen Institutionen und Arbeitskreisen
erfasst, bekanntgemacht und teilweise koordiniert. Mit dem regelmäßig
erscheinenden Newsletter wurden drei- bis viermal so viele Multiplikatoren
erreicht. Neben mehreren Multiplikatoren-Veranstaltungen unterschiedlicher Art
(in verschiedenen Formaten im Haus der Bildung) wurde die Zusammenarbeit
zwischen Arbeitsverwaltung und städtischen Ämtern verstetigt („Ämtertreffen“).
Die nachfolgende Beschreibung der weiteren Handlungsfelder nach Ende des
Projekts basiert auf den Erkenntnissen aus der Arbeit der Bildungskoordinatorin
(2017-2021), die auch auf die langjährige Expertise der Volkshochschule in
verschiedenen Handlungsfeldern zurückgreifen konnte (über 15jährige
Erfahrung mit mehreren tausend Neuzugewanderten in Beratungen und
Kursen; seit 2015/16 verstärkte sozialpädagogische und berufsvorbereitende
Beratung Neuzugewanderter, ESF geförderte BBB-Bildungsberatungen im
Einzelcoaching; berufsspezifische Sprachkurse (Pflege, Logistik (DPDHL), EPQ
etc.).
Die Arbeit der Bildungskoordinatorin sollte nach Abschluss des Projekts in
folgenden Feldern fortgeführt werden:Seite 1 von 66
Seite 2
1. Ältere/Bildungsferne: Nachhaltigkeit durch Teilqualifizierung
Fortführung der Qualifizierungsbörse für ältere und prekär beschäftigte
Zugewanderte (nachholende Teilqualifizierung für Personen, die keine
Ausbildung/Studium mehr realisieren können; bildungsfern, familiäre
Versorgungspflichten etc.). Entwicklung förderfähiger Ausbildungs- und
Umschulungsformate (ohne Verkürzung) für ältere oder schwach
alphabetisierte neuzugewanderte Frauen und Männern mit unterschiedlichem
Aufenthaltsstatus.
2. Nachhaltige Beschäftigung für Gründer und Studierende,
Netzwerksicherung
Fortführung der kommunalen Koordinierung über
Angebotsübersichten/Newsletter; Weiterführung und konzeptionelle Vor- und
Nachbereitung der Ämtertreffen zwischen Stadt Bonn und Arbeitsverwaltung;
Monitoring der Entwicklung im Bereich Beratung Gründungsinteressierter und
berufsorientierende Veranstaltungen für Studieninteressierte in
Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Integration, der Wirtschaftsförderung und
Hochschulen.
3. Coaching zur Sicherung eines nachhaltigen Arbeitsverhältnisses
Individuelle kommunale Begleitungsstrukturen vor und nach der klassischen
Arbeitsvermittlung aufbauen mit u.a. den Zielen a) Systemwissen frühzeitig
vermitteln und verankern, b) in arbeitsrechtlich abgesicherte Arbeitsstellen
beraten c) Zur Stabilisierung der Beschäftigung: Förderung der Bereitschaft,
weitere Sprachförderungsangebote ausbildungs- und berufsbegleitend zu
nutzen.
Die Personalisierung dieser in jeder Hinsicht nachhaltigenTätigkeitsfelder muss
gewährleistet sein; mit dem bestehenden Personal lassen sich diese Arbeiten
nicht fortführen.
Bildungskoordination für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche bei
der Stabsstelle Integration
Im Rahmen der Bildungskoordination der Bildungskoordination für
neuzugewanderte Kinder und Jugendliche bei der Stabsstelle Integration
wurden in den letzten beiden Jahren über hundert relevante Bildungsangebote
für neuzugewanderte Kinder bis sechs Jahre in Bonn identifiziert. Die
Bandbreite der Angebote reicht von Sprachförderangeboten über
psychomotorische Förderung bis hin zu Beratungsangeboten und
Sprachkursen mit Kinderbetreuung für die Eltern. Um dem großen Bedarf für
eine Angebotsübersicht nachzukommen, konnten diese Bildungsangebote in
Kooperation mit dem Netzwerk Frühe Hilfen in den digitalen Angebotskatalog
„Guter Start NRW“ aufgenommen werden. Dieser Angebotskatalog erfreut sich
bereits großer Beliebtheit in Bonn und wird von dem Team der Frühen Hilfen
regelmäßig gepflegt und überarbeitet. Über die Angebotssuche stehen diese
Angebote nun allen Interessierten zur Verfügung.
Neben den Angeboten für neuzugewanderte Kinder bis sechs Jahren sollten im
Rahmen des Projektes auch die Bedarfe dieser Zielgruppe erhoben werden.
Die Bildungskoordinatorin führte hierzu mehr als 15 vertiefende Gespräche mit
Bonner Bildungsakteuren.Seite 2 von 66
Seite 3
Die Sprachbildung und Sprachförderung von neuzugewanderten Kindern wurde
hierbei eindeutig als zentraler Bedarf identifiziert. Die Bildungskoordination
untersuchte daher in den letzten zwei Jahren, wie die Sprachbildung und die
Sprachförderung für Vorschulkinder in der Bundesstadt Bonn organisiert sind
und wo die Stärken und Schwächen dieses Systems liegen. Darüber hinaus
untersuchte sie die Bildungsintegration von Kindern im Grundschulalter mit dem
Schwerpunkt sprachliche Bildung. Die Berichte „Sprachbildung und
Sprachförderung von Vorschulkindern in der Bundesstadt Bonn“ und
„Sprachförderung von Grundschulkindern in der Bundesstadt Bonn“ sind dieser
Vorlage beigefügt.
Der Bildungskoordinator für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in der
ersten Projektphase und die Bildungskoordinatorin für neu zugewanderte
Kinder und Jugendliche in der zweiten Projektphase haben sich intensiv mit der
Thematik befasst, zahlreiche Kontakte im Bereich Bildung und Integration
neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher geknüpft, Recherchen
durchgeführt, Bedarfe ermittelt und mit der Angebotsübersicht sowie den
Analysen einen wichtigen Beitrag für die künftige Arbeit geleistet. Dem Auftrag
entsprechend hat die Bildungskoordination bei der Stabsstelle Integration mit
ihren Berichten auch Handlungsempfehlungen an die Kommune formuliert.
Dazu gehören unter anderem:
 Verankerung des Themas in der Verwaltung mit Erstellung eines
Konzeptes der Sprachbildung und Sprachförderung mit
Berücksichtigung mehrsprachig aufwachsender Kinder und unter
Beteiligung relevanter Akteure
 Stärkerer Kita-Ausbau in segregierten statistischen Bezirken und
Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil
 Sprachförderung für neuzugewanderte Kinder
 Durchgängige Sprachbildung
 Mehr kommunale Steuerung bei den vorhandenen Sprachförder- und
Sprachbildungsangeboten
 Ergänzende Sprachförder- und Sprachbildungsangebote im
Unterrichtsvormittag
 Sprachförderung im Rahmen des Offenen Ganztags
 Sprach- und Lernförderung durch verschiedene Anbieter
Aufgrund der Pandemie-Situation musste die verwaltungsinterne Diskussion
der Berichte und die Beratung über das weitere Vorgehen verschoben werden.
Die Stabsstelle Integration hierzu noch einladen.
Anlage/n
1 Sprachbildung und Sprachförderung Elementarbereich Analyse Final 2021
BiKo Stabsstelle Integration (öffentlich)Seite 3 von 66
Seite 4
2 Sprachförderung von Grundschulkindern Analyse Final 2021 BiKo Stabsstelle
Integration (öffentlich)
3 Endbericht KommunaleKoordinierungErwachsene-BMBF (nichtöffentlich)Seite 4 von 66
Sprachbildung und Sprachförderung von
Vorschulkindern in der Bundesstadt Bonn
Bildungskoordination für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche
Stabsstelle Integration der Bundesstadt Bonn
Stand: 15.01.2021Seite 5 von 66
2
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort .........................................................................................................................3
2.1 Delfin 4 ...................................................................................................................................6
2.2 Alltagsintegrierte Sprachbildung......................................................................................6
2.3 Anmeldegespräche in der Grundschule .........................................................................7
2.4 Schuleingangsuntersuchung ............................................................................................7
2.5 Zusätzliche Sprachförderangebote in Bonn ...................................................................8
3. Sprach- und Sprechvermögen von Bonner Kinder bis sechs Jahren .............8
3.1 Ergebnisse der flächendeckenden Delfin 4 Testung bis 2014 ....................................9
3.2 Ergebnisse der Delfin 4 Testung ab 2015 .......................................................................9
3.3 Schulanmeldung ................................................................................................................10
3.4 Schuleingangsuntersuchung ..........................................................................................10
3.5 Erklärungsansätze für die unterschiedlichen Messergebnisse................................12
4. Stärken und Schwächen des Bonner Sprachbildungs- und
Sprachfördersystems für Kinder bis 6 Jahre .............................................................14
4.1 Besuchsdauer einer Kindertageseinrichtung ..............................................................14
4.2 Segregation in Bonn .........................................................................................................15
4.3 Wirkung alltagsintegrierte Sprachbildung bei segregierten Kitas ...........................17
4.4 Sprachfördermaßnahmen nach Delfin 4 .......................................................................19
4.5 Sprachförderung durch andere Bildungsinstitutionen ..............................................20
5. Handlungsempfehlungen ..........................................................................................20
5.1 Verankerung des Themas in der Verwaltung ...............................................................20
5.2 Stärkerer Kitaausbau in segregierten statistischen Bezirken und statistischen
Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil...........................................................................21
5.3 Sprachförderung für neuzugewanderte Kinder ...........................................................22
5.4 Durchgängige Sprachbildung .........................................................................................23
5.5 Mehr kommunale Steuerung bei den vorhandenen Sprachförder- und
Sprachbildungsangeboten .....................................................................................................23
5.6 Sprachförderung durch andere Anbieter ......................................................................25
5.7 Abläufe in der Verwaltung ................................................................................................25
5.8 Sprachbildung und Sprachförderung in Zeiten von Covid 19 ..................................25
6. Literatur .........................................................................................................................26Seite 6 von 66
3
1. Vorwort
Das Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ wird Mitte 2021 nach einer
vierjährigen Förderperiode auslaufen. Die Bildungskoordination für neuzugewanderte
Kinder und Jugendliche ist seit Januar 2017 bei der Stabsstelle Integration
angesiedelt und hat unter anderem die Aufgabe, eine Bedarfsanalyse für die
Bildungsintegration von Kindern bis sechs Jahren zu erstellen, in der die sprachliche
Bildung zentral steht. Diese Bedarfsanalyse halten Sie nun in den Händen. In diesem
Bericht erfahren Sie, wie die Sprachbildung und der Sprachförderung für Kinder bis
sechs Jahre in der Bundesstadt Bonn organisiert ist und wo die Stärken und
Schwächen dieses Systems liegen.
Der aufmerksamen Leserin und dem aufmerksamen Leser wird auffallen, dass der
vorliegende Bericht nur am Rande auf die Sprachbildung in den Familiensprachen
der neuzugewanderten Kinder eingeht. Selbstverständlich sind für Kinder, die
mehrsprachig aufwachsen, die frühe Sprachbildung und die gezielte Unterstützung
sprachlicher Kompetenzen in all ihren Sprachen von grundlegender Bedeutung. Die
Fokussierung auf die deutsche Sprache in dem hier vorliegenden Bericht ist der
Tatsache geschuldet, dass eine erfolgreiche Bildungsintegration von
neuzugewanderten Kindern nur durch eine rechtzeitige und intensive Förderung der
deutschen Bildungssprache gelingen kann. Diesem Bericht liegt daher das
Verständnis zugrunde, dass die Beherrschung der deutschen Sprache unbestritten
eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für Bildungserfolge und eine gelingende
Integration dieser Kinder ist und dass hierbei dem frühen Beginn der
Sprachförderung und Sprachbildung ein besonderer Stellenwert zukommt.
Die Bedarfsanalyse basiert auf wissenschaftlichen Studien aus Nordrhein-Westfalen
und aus Deutschland, vorliegenden Bildungsdaten von Bonner Kindern bis sechs
Jahre und Gesprächen mit in Bonn tätigen Bildungsakteuren. Hinsichtlich der
Bildungsdaten ist es in vielen Fällen nicht möglich, das Augenmerk allein auf
neuzugewanderte Kinder zu richten, da diese oftmals nicht getrennt erfasst werden.
Um dennoch eine Datenbasierung herzustellen, werden hier neben Bildungsdaten
neuzugewanderter Kinder bis sechs Jahre auch allgemeine Daten von Bonnerinnen
und Bonnern mit Migrationshintergrund, Bonnerinnen und Bonnern mit einer nicht
deutschen Nationalität und Kindern mit einer anderen Familiensprache als Deutsch
gelistet. Somit ist diese Analyse breiter angelegt und bietet auch Einblicke in die
Bildungslage von Kindern bis sechs Jahren mit Migrationshintergrund in Bonn. Die
Homogenität dieser Gruppe ist gerade in Bonn sehr groß. Es sei daher angemerkt,
dass hinsichtlich von Neuzuwanderung und Migrationshintergrund gerade die
Gruppe der Kinder, die zusätzlich eine oder mehrere sozial ungünstige
Familienfaktoren wie Armut, geringer Bildungsstand und geringe Sprachkenntnisse
des Deutschen mitbringen, besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.
In dieser Analyse finden Sie auch Forschungsergebnisse ohne kommunalen Bezug
zur Stadt Bonn, mit denen die Bonner Bildungsdaten wissenschaftlich eingebettetSeite 7 von 66
4
werden. An einigen Stellen werden zudem Bildungsdaten aus Mülheim an der Ruhr
erwähnt. Diese entstammen der wissenschaftlichen Begleitstudie des NRW-
Landesprogrammes „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“
(KeKiz), in der die Frage untersucht wurde, wie soziale Ungleichheiten und Armut die
Entwicklungschancen von Kindern beeinflussen und die diese Frage mit
kommunalen Routinedaten beantwortete. Mit Blick auf eine mögliche zukünftige
Erstellung eines Bonner Sprachbildungs- und Sprachförderkonzeptes wurde die
Datenbasierung in der hier vorliegenden Bedarfsanalyse schwerpunktmäßig durch
kommunal schon vorhandene Daten hergestellt. Die KeKiz-Begleitstudie wurde in
diesem Kontext gezielt aufgegriffen, um ergänzende Möglichkeiten einer
Datenbasierung mit kommunal vorhandenen Daten aufzuzeigen.Seite 8 von 66
5
2. Sprachbildung und Sprachförderung in Bonn
Es ist in Bonn wenig darüber bekannt, welche deutschen Sprachkenntnisse
neuzugewanderte Kinder bis sechs Jahre mitbringen und wie ihre Integration ins
Elementarsystem verläuft. Kommunale Daten, mit denen diese Fragen beantwortet
werden können, liegen nicht vor. In Nordrhein-Westfalen gibt es im Leben eines
Kindes bis zu seinem Eintritt in die Grundschule aber mindestens zwei Momente, in
denen sein Sprachstand überprüft wird. Besucht ein Kind eine Kindertagesstätte,
finden dort eine alltagsintegrierte Sprachbildung und eine Bildungsdokumentation
seiner sprachlichen Entwicklung statt. Besucht ein vierjähriges Kind keine
Kindertagesstätte oder stimmen seine Eltern der Bildungsdokumentation nicht zu,
wird es zu einem verpflichtenden Sprachtest eingeladen. Sprachauffälligen Kindern
wird der Besuch einer Kindertagesstätte empfohlen. Falls kein Kitaplatz zur
Verfügung steht oder Eltern den Besuch einer Kindertagesstätte ablehnen, werden
auffällig getestete Kinder zu der Teilnahme an einer Sprachfördermaßnahme
verpflichtet. Im Jahr vor der Einschulung wird ein Kind bei einer Grundschule
angemeldet. Gibt es während der Anmeldung Zweifel an der Sprachfähigkeit des
Kindes, wird erneut ein Sprachstandstest durchgeführt. Auch dieser kann bei
auffälligem Resultat zu dem Besuch einer verpflichtenden Sprachfördermaßnahme
führen. Bei der separat stattfindenden Schuleingangsuntersuchung wird die Sprach-
und Sprechfähigkeit aller Kinder erhoben. Zudem wird dort auch gezielt der
Sprachstand von Kindern, die zu Hause kein Deutsch sprechen, getestet.
Abbildung 1: Erhebungen des Sprachstands bei Bonner Kindern bis 6 Jahre
Im Verlaufe dieses Kapitels erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen
Erhebungen des Sprachstands. Zudem wird kurz auf das Angebot an
Sprachförderung und Sprachbildung für Kinder bis sechs Jahre in Bonn
eingegangen.
Kitabesuch:
Bildungsdoku-
mentation
Schuleingangs-
untersuchung
SchulanmeldungKein
Kitabesuch/
keine
Bildungsdoku-
mentation:
Delfin 4Seite 9 von 66
6
2.1 Delfin 4
In den Jahren 2007 bis 2014 mussten alle vierjährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen
den Sprachtest Delfin 4 (Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz In
Nordrhein-Westfalen bei Vierjährigen) absolvieren. Hierbei war es nicht wichtig, ob
sie eine Kita besuchten.
Seit 2015 nehmen nur noch diejenigen vierjährigen Kinder an dem Sprachtest teil,
die keine Kita besuchen oder deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kita
nicht zugestimmt haben. Mit dieser Feststellung des Sprachstands zwei Jahre vor
der Einschulung soll sichergestellt werden, dass alle Kinder, falls erforderlich,
Zugang zu frühzeitiger Sprachförderung erhalten und so nach der Einschulung
erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen können. Die Erhebung des Sprachstands
liegt in der Verantwortung der staatlichen Schulämter. Das bedeutet, dass
Grundschullehrkräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte der Grundschulen mit
diesen Kindern den circa halbstündigen Sprachtest durchführen. Kinder, die aufgrund
der Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung eine zusätzliche pädagogische
Sprachförderung benötigen, erhalten diese dann in einer wohnortnahen
Kindertageseinrichtung. Die Verpflichtung zum Besuch der Sprachfördermaßnahme
entfällt, wenn das Kind einen regulären Betreuungsplatz in Anspruch nimmt. Die
Zuweisung der auffällig getesteten Kinder zu einer Sprachfördermaßnahme obliegt
dem kommunalen Jugendamt. Die Teilnahme an dem Verfahren zur
Sprachstandsfeststellung ist verpflichtend. Sorgen Eltern nicht dafür, dass ihr Kind an
der Sprachstandsfeststellung teilnimmt, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen.
2.2 Alltagsintegrierte Sprachbildung
Für alle anderen Kinder erfolgt die Sprachbildung seit 2014 alltagsintegriert im
Elementarsystem. Grundprinzip der alltagsintegrierten Sprachbildung ist die Nutzung
von Sprachanlässen zur Sprachförderung, ohne dass Kinder in gesonderten
Gruppen gezielten Sprachförderunterricht erhalten. Zur Dokumentation des
Sprachstandes können in Einrichtungen verschiedene Dokumentationsbögen wie
beispielsweise BaSik oder Sismik/Seldak genutzt werden.
Um Kindertagesstätten für die Aufgabe der alltagsintegrierten Sprachbildung zu
rüsten, wurden im Kinderbildungsgesetz zusätzliche finanzielle Mittel zur
Finanzierung von plusKITAS und zur Finanzierung von Sprachförderung
festgeschrieben. PlusKITAS sind Kindertageseinrichtungen, die in ihrem Umfeld
einen hohen Anteil von Familien mit erschwerten Startbedingungen haben.
Zusätzliche Fördermittel für Kindertageseinrichtungen, in denen ein erhöhter
Sprachförderbedarf festgestellt wurde, können plusKITAS, aber auch anderen
Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Soweit die Kindertageseinrichtungen
Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team laut
§ 16b des KiBiz eine sozialpädagogische Fachkraft zu beschäftigen, die über
nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung
verfügen sollte.Seite 10 von 66
7
Im Kitajahr 2019/2020 – also vor der neusten Novellierung des
Kinderbildungsgesetzes - gab es in Bonn 20 plusKITAS. Die Zahl der Kitas, die
Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten haben, sind der
Bildungskoordination nicht bekannt.
Nach der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes ist die Zahl der plusKITAS stark
gestiegen. Aktuell gibt es in Bonn 47 solcher plusKITAS, an denen seit dem
Kindergartenjahr 2020/2021 auch die im Kinderbildungsgesetz NRW vorgesehene
zusätzliche Sprachförderung stattfindet.
Ein weiteres in Bonn weit verbreitetes Programm zur Sprachförderung ist das seit
2016 geförderte bundesweite Programm „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel
zur Welt ist“, an dem in Bonn 23 Kitas teilnehmen.
Zahlreiche andere Förderprogramme unterstützen Kindertagesstätten ebenfalls bei
der Umsetzung von Themen wie der Sprachbildung oder der Förderung der
Mehrsprachigkeit. Sie stellen in der Regel aber keine personellen Ressourcen zur
Verfügung.
2.3 Anmeldegespräche in der Grundschule
Im Rahmen der Anmeldegespräche sind Grundschulen verpflichtet, den Sprachstand
von Kindern, deren Sprachstand nicht ausreichend sein könnte, festzustellen. Hierfür
stehen neben dem oben bereits erwähnten Delfin 4 Test noch weitere zugelassene
Sprachtests zur Verfügung. Wird auf der Grundlage dieses Sprachtests bei einem
Kind, das keine Kindertageseinrichtung besucht, ein Bedarf an Sprachförderung
festgestellt, wird den Eltern empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung
anzumelden. Kommen die Eltern dieser Empfehlung nicht nach oder steht kein
Betreuungsplatz zur Verfügung, so vermittelt das Jugendamt dem Kind einen Platz in
einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer wohnortnahen
Kindertageseinrichtung. Für alle anderen Kinder erfolgt die Sprachbildung
alltagsintegriert im Elementarsystem.
2.4 Schuleingangsuntersuchung
Das Gesundheitsamt führt in dem Jahr vor der Einschulung flächendeckende
Schuleingangsuntersuchungen durch, bei denen auch die Sprachfähigkeit der Kinder
erhoben wird.
Im Rahmen dieser Schuleingangsuntersuchung werden gezielt Kinder ins Auge
genommen, die Deutsch nicht als Erstsprache sprechen. Mit dieser Untersuchung
kann festgestellt werden, ob das Sprachniveau den zukünftigen Anforderungen der
Schule gerecht wird1. Zudem wird im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung bei
allen Kindern der Bereich Sprache und Sprechen von einem Amtsarzt oder einer
Amtsärztin überprüft. Dieser Test dient dazu, eine mögliche
1 Daseking, M. (2009): Das Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen
(SOPESS). Power-Point PräsentationSeite 11 von 66
8
Sprachentwicklungsstörung festzustellen und wenn nötig eine Empfehlung zu einer
Sprachbehandlung auszusprechen.
2.5 Zusätzliche Sprachförderangebote in Bonn
Es gibt in Bonn auch zusätzliche Sprachförderangebote für Kinder. Der Besuch
dieser Sprachförderangebote ist freiwillig; eine Anmeldung zu diesen kostenfreien
oder kostengünstigen Angeboten ist aber oftmals erforderlich. Die zwei größten
Anbieter von Sprachförderangeboten für Kinder bis sechs Jahren sind der Verein
Känguru e.V. und die Internationale Begegnungsstätte der Stadt Bonn.
Der Verein Känguru e.V. hat sich in den letzten Jahren auf die Durchführung der
sogenannten „Brückenprojekte“ des Landes NRW für die Kinderbetreuung in
besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren
Lebenslagen spezialisiert und ist der größte Anbieter dieser „Brückenprojekte“ im
Bonner Stadtgebiet. Die aus den Brückenmittel finanzierten frühkindlichen
Sprachförderkurse richten sich vor allem an Eltern mit Kindern bis drei Jahren mit
einem Migrationshintergrund und sind für die Familien kostenfrei. Kurse finden aktuell
an 16 Standorten in Bonn statt.
Die Internationale Begegnungsstätte der Stadt Bonn (IB) bietet in der Quantiusstraße
und am Theaterplatz in Bad Godesberg Sprachförderkurse für Kinder ab drei Jahren
an. Das Kursangebot der IB richtet sich vor allem an Kinder, deren Familiensprache
nicht Deutsch ist und ist mit einem Teilnahmebeitrag von 10 Euro pro Halbjahr sehr
kostengünstig. Pro Halbjahr bietet die IB bis zu acht Sprachförderkurse für drei- bis
sechsjährige Kinder mit unterschiedlichen Deutschkenntnissen an. Ergänzend gibt es
noch Kreativkurse, in denen unter anderem vorbereitende schulische Fähigkeiten wie
die Arbeit mit Schere, Papier und Stiften geübt werden. In den Sommerferien bietet
die IB zusätzliche Sprachförderkurse für Vorschulkinder an.
3. Sprach- und Sprechvermögen von Bonner Kinder bis sechs
Jahren
Die oben skizzierten Sprachstandserhebungen werden in regelmäßigen Abständen
durchgeführt. Es liegen leider nicht für alle Verfahren jahresgenaue Daten vor. Aus
den vorliegenden Daten ist aber ersichtlich, dass die in Bonn ermittelten Daten über
die Jahre hinweg relativ stabil zu sein scheinen.
Jedes Jahr werden in Bonn etwa 3000 Kinder eingeschult. Etwa die Hälfte hat einen
Migrationshintergrund; rund ein Drittel der Schulneulinge spricht zu Hause kein oder
nicht dominant Deutsch. Etwa 15% der Kinder hat eine nicht-deutsche Nationalität.
Im Jahr 2019 gab es laut der Landesstatistikstelle IT NRW 647 Zuzüge von Kindern
unter 6 Jahren aus dem Ausland nach Bonn. Aus der Statistik ist die Familiensprache
dieser Kinder leider nicht ersichtlich. Ebenso ist nicht bekannt, wie viele
neuzugewanderte Kinder unter 6 Jahren aus einer anderen Kommune im
Bundesgebiet nach Bonn ziehen.Seite 12 von 66
9
3.1 Ergebnisse der flächendeckenden Delfin 4 Testung bis 2014
In den Testjahren 2012 bis 2014 wurden jedes Jahr circa 650 Kinder mit einem
Sprachförderbedarf ermittelt. Bei rund 30% dieser Kinder wurde zu Hause deutsch
gesprochen; etwa 70% sprach zu Hause ausschließlich eine andere
Familiensprache. Etwa 90% der auffällig getesteten Kinder besuchte eine Kita.
Tabelle 1: Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung Delfin 4 in den Jahren 2012-2014
Delfin 4 N getestete
Kinder
Sprachförderbedarf Sprachförderbedarf
Familiensprache
nicht Deutsch
Sprachförderbedarf
und Kita-Besuch
2014 2.999 654 444 595
2013 2.904 653 438 603
2012 3.110 660 435 604
Quelle: Mitteilungsvorlagen der Stadt Bonn. Ergebnis der Sprachstandsfeststellung Delfin 4
3.2 Ergebnisse der Delfin 4 Testung ab 2015
Seit 2015 werden nur noch Kinder mittels Delfin 4 getestet, die keine
Kindertagesstätte besuchen oder deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kita
nicht zugestimmt haben. Seit 2015 wurden rund 10% aller Jahrgangskinder zu einer
Delfin 4 Testung eingeladen. Im Schnitt wurde bei knapp über 40% dieser Kinder ein
Sprachförderbedarf festgestellt, wobei bei der letzten Testung im Jahr 2019 54% der
Kinder einen Sprachförderbedarf aufwiesen. Im Schnitt etwa 80% der Kinder mit
einem Sprachförderbedarf sprach zu Hause kein Deutsch, wobei dieser Anteil im
letzten Jahr mit 72% etwas geringer war. Auffallend ist, dass von den eingeladenen
Kindern ein erheblicher Teil den Sprachtest nicht ablegt. In etwa 5% der Fälle, weil
die Familie der Einladung nicht nachkommt. Je nach Jahr werden aber bis zu einem
Drittel der eingeladenen Kinder vom Sprachtest freigestellt, etwa weil die Familie
verzogen ist oder sich nur vorübergehend in Bonn aufhält. Auch eine Behinderung
des Kindes, die Annahme eines Betreuungsplatzes oder der geplante Besuch einer
internationalen Schule sind anerkannte Gründe für eine Freistellung. Zudem werden
auch Kinder getestet, bei denen kein Sprachförderbedarf festgestellt wird. Im Jahr
2019 waren dies 74 Kinder.Seite 13 von 66
10
Tabelle 2: Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung Delfin 4 in den Jahren 2015-2019
Einschulungs
jahr
Anzahl
Schulneu-
linge
Datum Delfin
4 Test
Delfin 4
eingeladene
Kinder
Delfin 4
Kinder mit
Sprachförder
bedarf
Davon
Familienspra-
che nicht
Deutsch
2017 3042 Mai/Juni 2015 355 124 101
2018 2866 Mai/Juni 2016 326 143 121
2019 unbekannt Mai/Juni 2017 279 106 84
2020 unbekannt Mai/Juni 2018 341 152 129
2021 Ca. 3077 Mai/Juni 2019 282 152 110
Total N - - 1583 677 545
Total % - - 100 43 80
Quelle: Mitteilungsvorlagen der Stadt Bonn. Ergebnis der Sprachstandsfeststellung Delfin 4
3.3 Schulanmeldung
Über die bei der Schulanmeldung auffällig getesteten Kinder erstellt das Jugendamt
keine Mitteilungsvorlagen. Laut Angabe der zuständigen Mitarbeiterin werden ihr pro
Jahr etwa 20 bis 30 Kinder gemeldet. Aufgrund der Förderlogik ist davon
auszugehen, dass Schulen diesen Test vor allem dann durchführen, wenn
sprachauffällige Kinder bislang keine Kita besuchen oder keiner
Sprachfördermaßnahme nach Delfin 4 zugeordnet wurden. In allen anderen Fällen
würde die Testung für die Schulen einen zusätzlichen Aufwand ohne erkennbaren
Nutzen bedeuten. Dies würde dafür sprechen, dass die 20 bis 30 auffällig getesteten
Kinder nach der Delfin 4 Testung zugewandert sind und bislang keine Kita besucht
haben.
3.4 Schuleingangsuntersuchung
Bei den Schuleingangsuntersuchungen werden gezielt Kinder ins Auge genommen,
deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Dies sind pro Jahr etwa ein Drittel der
Kinder eines Jahrgangs. Es gibt insgesamt fünf mögliche Klassifikationen der
Deutschkenntnisse dieser Kinder: (1) „das Kind spricht kein Deutsch“, (2) „das Kind
spricht nur radebrechend Deutsch“, (3) „das Kind spricht flüssig Deutsch, jedoch mit
erheblichen Fehlern“, (4) „das Kind spricht flüssig Deutsch, jedoch mit leichten
Fehlern“ und (5) „das Kind spricht fehlerfrei und flüssig Deutsch“. Werden die
Deutschkenntnisse mit 1 oder 2 beurteilt, gilt das Sprachniveau als auffällig und wird
den zukünftigen Anforderungen der Schule nicht gerecht2. Bei flüssigem Deutsch mit
erheblichen Fehlern gelten die Deutschkenntnisse als grenzwertig.
Im Jahr 2016/2017 wurden in Bonn 18,9% der Schulneulinge, deren Familiensprache
nicht Deutsch ist, mit einem auffälligen Sprachniveau im Deutschen eingeschult, das
laut Daseking den zukünftigen Anforderungen der Schule nicht gerecht wird. Dies
entspricht etwa 6,8% (n ~ 206) aller Bonner Schulneulinge.
2 Daseking, M. (2009): Das Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen
(SOPESS). Power-Point PräsentationSeite 14 von 66
11
Im darauffolgenden Jahr wurden etwa 7,4% (n ~ 223) aller Schulneulinge mit einem
auffälligen Sprachniveau im Deutschen eingeschult, das den zukünftigen
Anforderungen der Schule nicht gerecht wird. Zudem ist für diesen Jahrgang
bekannt, dass etwa 8,4% (n ~ 257) aller Schulneulinge grenzwertige
Deutschkenntnisse (flüssiges Deutsch mit erheblichen Fehlern) aufweist. Für den
Einschulungsjahrgang 2017/2018 bedeutet dies, dass 21,6% der Schulneulinge,
deren Familiensprache nicht Deutsch ist, mit unzureichenden Deutschkenntnissen
eingeschult werden. Fast ein Viertel der Schulneulinge, deren Familiensprache nicht
Deutsch ist, verfügt über grenzwertige Deutschkenntnisse.
Tabelle 3: Deutschkenntnisse der Schulneulinge mit nicht-deutscher Familiensprache im
Einschulungsjahr 17/18
Keine
Deutschkenntnisse
Spricht
radebrechend
Spricht flüssig
Deutsch, aber mit
erheblichen
Fehlern
Spricht flüssig
Deutsch, aber
mit leichten
Fehlern
Spricht
fehlerfrei
Deutsch
Prozent 13 8,6 24,8 39,6 14,1
Anzahl
(ermittelt)
134 89 257 410 146
Quelle: Maywald, I.: Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2017/2018 – ein
Überblick
Tabelle 4: Deutschkenntnisse der Schulneulinge mit nicht-deutscher Familiensprache im
Einschulungsjahr 16/17
Anzahl
Schulneulinge
Familiensprache nicht
Deutsch
Davon
Klassifikation (1)
Davon
Klassifikation (2)
Prozent 36% 11% 7,9%
Anzahl
(ermittelt)
3038 1096 120 87
Quelle: Generalanzeiger vom 01.02.2017: Vier von 100 Schulanfängern können kein Deutsch
Altersentsprechendes Sprach- und Sprechvermögen bildet die Grundlage für die
aktive Teilnahme am Unterricht, für die Vermittlung von Lerninhalten und erleichtert
den Erwerb der Schriftsprache. Bei allen Kindern wird daher im Rahmen der
Schuleingangsuntersuchung unabhängig von der Familiensprache zudem eine
Untersuchung zum Sprach- und Sprechvermögen durchgeführt. Mithilfe dieser
Untersuchung können Kinder ermittelt werden, die eine Sprachentwicklungsstörung
aufweisen und einer Sprachtherapie bedürfen. Beim Entwicklungsstand der Sprache
wird unterschieden zwischen der Beeinträchtigung beim Verstehen der
gesprochenen Sprache (Rezeptive Sprachstörung, dem aktiven sprachlichen
Ausdrucksvermögen (Expressive Sprachstörung) sowie der Aussprache (Artikulation)
zum Beispiel Stottern und Stammeln. Getestet werden zum Beispiel
grammatikalische Kenntnisse und Fähigkeiten zur Wortbildung anhand vom
Einzeltests zur „Pluralbildung“ und zu der Anwendung von „Präpositionen“. Ebenso
wird das phonologische Arbeitsgedächtnis anhand eines Einzeltests überprüft, indem
das Kind „Pseudowörter“ nachspricht. Pseudowörter sind Kunstwörter, denen
sprachlich keine Bedeutung zugeordnet werden kann. Die Einzeltests Präpositionen
und Pluralbildung werden nur bei Kindern mit deutscher Familiensprache oder beiSeite 15 von 66
12
Kindern mit einer anderen Familiensprache und Deutschkenntnissen der
Klassifikation (3), (4) oder (5) abgenommen.
Im Einschulungsjahr 2017/2018 erreichten 9,5% der getesteten Schulneulinge
auffällige Werte bei Präpositionen (n ~ 268); weitere 4,9% (n ~ 138) erreichten
grenzwertige Ergebnisse. Bei der Pluralbildung erreichten 8,8% (n ~ 248) auffällige
Testwerte; 8,2% erreichten grenzwertige Testwerte (n ~ 231). Diese Ergebnisse sind
zusätzlich zu den oben bereits erwähnten 7,4% mit auffälligen Deutschkenntnissen
zu werten, da Präpositionen und Pluralbildung bei Kindern mit unzureichenden
Deutschkenntnissen nicht ermittelt wurden. Dem Bericht von Frau Dr. Maywald ist
nicht zu entnehmen, welchen Anteil Kinder mit einer anderen Familiensprache und
grenzwertigen Deutschkenntnissen an den auffällig getesteten Kindern bei den
Untertests „Präpositionen“ und „Pluralbildung“ haben. Eine Empfehlung zu
Sprachbehandlung wurde bei 13,7% der Schulneulinge ausgesprochen.
Tabelle 5: Sprach- und Sprechvermögens der Schulneulinge im Einschulungsjahr 17/18
Quelle: Maywald, I.: Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2017/2018 – ein
Überblick
3.5 Erklärungsansätze für die unterschiedlichen Messergebnisse
Die flächendeckenden Delfin 4 Testung in den Jahren 2012 bis 2014 zeigt, dass –
zumindest bei der damals üblichen Sprachbildung im Elementarbereich - ein
erheblicher Teil der Kinder eines Jahrgangs einen Sprachförderbedarf hat. Etwa
jedes fünfte Kind wies zwei Jahre vor der Einschulung einen Sprachförderbedarf auf.
Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, waren in der Gruppe der Kinder mit
Sprachförderbedarf übermäßig stark vertreten. Es fanden sich aber auch viele Kinder
mit deutscher Familiensprache (etwa 30%) in dieser Gruppe. Dies deckt sich mit
Forschungsergebnissen aus anderen Kommunen, die nahelegen, dass der soziale
Hintergrund der Herkunftsfamilie sogar einen größeren Einfluss auf die
Sprachentwicklung hat als der Migrationshintergrund3.
Das Land NRW wird diesem Sprachförderbedarf seit 2015 dadurch gerecht, dass
Kinder, die keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, einer
Sprachfördermaßnahme zugeordnet werden. Alle anderen Kinder werden im
Rahmen der alltagsintegrierten Sprachbildung in der Kindertageseinrichtung
gefördert.
Hierdurch verfügen wir seit dem Jahr 2015 nicht mehr über Informationen bezüglich
des Sprachstands aller vierjährigen Bonner Kinder.
3 Jehles, N. (2018). Lupe statt Gießkanne. Analyse der Verteilung der Landeszuschüsse für plusKita-
Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf durch die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen.
Herausgeber: Forschungsverbund TU + DJI
Einschulungsjahr 17/18 Auffällig Grenzwertig Unauffällig
Präpositionen 9,5% 4,9% 85,6%
Pluralbildung 8,8% 8,2% 83%
Pseudowörter 11,3% 9,9% 78,7%Seite 16 von 66
13
Bei den Schulanmeldungen werden vergleichsweise wenige Kinder mit einem
Sprachförderbedarf ermittelt. Pro Einschulungsjahrgang geht es schätzungsweise um
20 bis 30 Kinder. Aufgrund der Förderlogik ist anzunehmen, dass es sich hierbei um
Kinder handelt, die nach der Einladung zum Delfin 4 Test nach Bonn gezogen sind,
keinen Kitaplatz erhalten haben und bei der Einschulungsuntersuchung noch durch
einen Sprachförderbedarf auffallen.
Anders sieht dies bei den Schuleingangsuntersuchungen aus. Hier fallen trotz
alltagsintegrierter Sprachbildung in der Kita beziehungsweise Sprachförderung nach
Delfin 4 relativ viele Kinder auf, die auffällige oder grenzwertige Testergebnisse
aufweisen.
Von den Kindern, die zu Hause kein Deutsch sprechen, verfügen etwa 20% über
Deutschkenntnisse, die den zukünftigen Anforderungen der Schule nicht gerecht
werden. Etwa 25% der Kinder, die zu Hause kein Deutsch sprechen, weisen bei der
Einschulungsuntersuchung zwar flüssige Deutschkenntnisse auf, machen aber im
Deutschen noch erhebliche Fehler. Auf alle Schulneulinge gerechnet spricht etwa 7%
„kein“ oder nur „radebrechend“ Deutsch. 10% der Schulneulinge erreicht zudem
auffällige Testergebnisse bei der Untersuchung des Sprach- und Sprechvermögens.
Bei der Schuleingangsuntersuchung wird also trotz flächendeckender
Sprachförderung etwa jedes sechste Kind als sprachlich auffällig beschrieben. Ein
Teil dieser Kinder spricht Deutsch auf einem Niveau, das den Anforderungen der
Schule nicht gerecht wird.
Zumindest der Anteil der bei der Einschulungsuntersuchung auffällig getesteten
Kinder mit nicht deutscher Familiensprache hat sich seit der Einführung der
alltagsintegrierten Sprachbildung in der Kita nicht wesentlich verändert. Der
Einschulungsjahrgang 2017/2018 wurde größtenteils alltagsintegriert in der Kita
gefördert, während der Einschulungsjahrgang 2016/2017 bei Sprachauffälligkeiten
noch separaten Sprachfördermaßnahmen zugeordnet wurde. Bei einem Vergleich
der Erhebungen der Schuleingangsuntersuchung dieser beiden Jahrgänge fällt auf,
dass im Einschulungsjahrgang 2016/2017 prozentual weniger Kinder, deren
Familiensprache nicht Deutsch ist, mit „keinen“ oder „radebrechenden“
Deutschkenntnissen eingeschult wurden.
Grundsätzlich lassen sich aber über die Gründe für die vergleichsweise hohe Zahl
der Kinder, die bei der Einschulungsuntersuchung auffällig getestet werden, auf
Basis der aktuellen Datenlage nur Vermutungen anstellen.Seite 17 von 66
14
4. Stärken und Schwächen des Bonner Sprachbildungs-
und Sprachfördersystems für Kinder bis 6 Jahre
4.1 Besuchsdauer einer Kindertageseinrichtung
Ein wichtiges Element für die hohe Zahl der auffällig getesteten Kinder könnte die
relativ kurze Verweildauer in einer Kindertagesstätte sein. Nur die Hälfte aller Bonner
Kinder besuchte zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr
2017/2018 länger als drei Jahre eine Kindertagesstätte. 12,5% besuchte sogar
weniger als 2 Jahre eine Kindertagesstätte. Für eine relativ kurze Kitaverweildauer
spricht auch, dass etwa 10% der Kinder eines Jahrgangs aktuell zum
Sprachstandstest Delfin 4 eingeladen werden und somit höchstwahrscheinlich keine
Kita besuchen.
Anhand kommunaler Daten aus Mülheim an der Ruhr aus dem Jahr 2010 ist
ersichtlich, wie positiv sich gerade ein langjähriger Kitabesuch auf den Sprachstand
der Kinder auswirkt. In Mülheim an der Ruhr wird der Sprachstand von Kindern im
Kindergartenscreening, bei der Delfin 4 Testung und bei der
Schuleingangsuntersuchung erhoben. Die Daten zeigen, dass gerade ein Kitabesuch
von über drei Jahren zu unauffälligeren Sprachstandsuntersuchungen führt.
Abbildung 2: Sprachauffälligkeiten und Kita-Besuchsdauer in Mülheim an der Ruhr
Quelle: Groos et al (2020). Die Illusion der Chancengleichheit (Seite 66)
Für Bonn sind ähnliche Daten nicht bekannt. Für den Einschulungsjahrgang
2017/2018 wurde aber erhoben, wie die Kita-Besuchsdauer sich auf Auffälligkeiten
bei der Schuleingangsuntersuchung auswirkt. Auch hier sehen wir, dass Kinder mit
einer Kitabesuchsdauer über drei Jahren am seltensten auffällige Werte im
standardisierten Sozialpädiatrischen Entwicklungsscreening für
Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS) erzielen, während mehr als die Hälfte der
Kinder mit einer Besuchsdauer unter zwei Jahren mindestens einen auffälligen
Punktwert bei der Schuleingangsuntersuchung aufweist. Mit SOPESS wird in Bonn
der Entwicklungsstand der Kinder schulärztlich untersucht und erfasst.
22%
8% 3%
72%
45%
30%28%
55%
70%
0
10
20
30
40
50
60
70
80
1-2 Jahre 2-3 Jahre > 3 Jahre
auffällig in allen drei
Untersuchungen
auffällig in mind. einer
Untersuchung
unauffällig in allen 3
UntersuchungenSeite 18 von 66
15
Tabelle 6: Kita-Besuchsdauer in Relation zu SOPESS-Auffälligkeiten in Bonn
Kita-Besuchsdauer % der Kinder mit dieser Besuchsdauer Auffälligkeiten bei SOPESS
Kinder mit mind. 1 auffälligen Punktwert
< 2 Jahre 12,5 51,5
2-3 Jahre 35 31,2
>3 Jahre 52,5 21,9
Alle Kinder 100 28,7
Quelle: Maywald, I.: Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2017/2018 – ein
Überblick
4.2 Segregation in Bonn
Zu dem Schluss, dass Bonn eine segregierte Stadt ist, in der die Schere zwischen
arm und reich auf Stadtteilniveau extrem auseinandergeht, kommt der gerade erst
erschienene Sozialbericht „Bonn – soziale Probleme auf den zweiten Blick“4. Die
Verfasser der Studie berichten, dass - um das regionale Preisniveau bereinigt - fast
jeder vierte Einwohner Bonns unter der Armutsgrenze lebt. Dies ist der fünfthöchste
Wert aller Städte in Deutschland. Bonn besteht aus 62 statistischen Bezirken, die
sich deutlich unterscheiden. Die acht Bezirke mit den schlechtesten Teilhabewerten
sind laut des Berichtes Alt-Tannenbusch, Auerberg, Dransdorf, Ellerviertel,
Lannesdorf, Medinghoven, Neu-Tannenbusch und Pennenfeld. Viele dieser
statistischen Bezirke sind auch stark durch Zuwanderung geprägt. Die Statistikstelle
der Stadt Bonn stellt Daten zur Zusammensetzung der Bevölkerung in den einzelnen
statistischen Bezirken zur Verfügung. In diesen Daten wird
Zuwanderungshintergrund anhand der Nationalität definiert. Menschen mit einer
nicht-deutschen Staatsangehörigkeit und Menschen mit einer doppelten
Staatsangehörigkeit gelten als Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Davon
abgrenzend werden Ausländer als Menschen mit einer nicht-deutschen
Staatsangehörigkeit definiert. Diese Definition lässt keine Schlussfolgerungen über
Neuzugewanderte oder Menschen mit Migrationshintergrund in den einzelnen
statistischen Bezirken zu; kann aber als Indiz gewertet werden. Sieben der acht oben
genannten statistischen Bezirke mit den schlechtesten Teilhabequoten finden sich
unter den zehn Bonner statistischen Bezirken, die am stärksten durch Zuwanderung
geprägt werden. Lediglich das Ellerviertel fällt hier aus der Reihe. Die
Zuwanderungsquote liegt aber auch dort über dem städtischen Durchschnitt.
4 Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. (2020). Bonn – soziale Probleme auf den zweiten Blick. Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn 2020Seite 19 von 66
16
Tabelle 7: Statistische Bezirke mit der stärksten Prägung durch Zuwanderung und Ellerviertel
Stadtteil Zuwanderungshintergrund Ausländer
Anzahl Prozent Anzahl Prozent der
Zuwanderer
Alt-Tannenbusch 2.982 43,8 1.606 53,9
Auerberg 4.290 42,6 2.181 50,8
Dransdorf 2.131 38,7 1.117 52,4
Godesberg Nord 794 45,7 536 67,5
Godesberg
Zentrum
3.158 56,4 2.492 78,9
Lannesdorf 2.766 39,8 1.474 53,3
Medinghoven 2493 55 1.402 56,2
Neu-Plittersdorf 3.240 41,9 2.038 62,9
Neu-
Tannenbusch
6.506 61,5 4.086 62,8
Pennenfeld 1.623 42,5 948 58,4
Ellerviertel 2.337 35,4 1.305 55,8
Bonn gesamt 99.366 29,9 57.652 58,0
Quelle: Bundesstadt Bonn - Statistikstelle 31.12.2019
In Fettschrift sind die Bezirke mit den schlechtesten Teilhabewerten dargestellt
In Tabelle 8 ist die Kitaversorgungsquote in den segregierten statistischen Bezirken
und den stark durch Zuwanderung geprägten statistischen Bezirken dargestellt.
Auffallend ist, dass die Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter drei
Jahren in diesen Stadtteilen in fast allen Fällen unterdurchschnittlich ist. Nur in
Godesberg Nord sehen wir eine überdurchschnittliche Versorgung mit
Betreuungsplätzen. Schaut man sich nur die Versorgung mit Kitaplätzen an, so
verbessert sich das Bild etwas. Neben Godesberg Nord liegen dann auch Neu-
Tannenbusch und Medinghoven über dem städtischen Durchschnitt.
Tabelle 8: Versorgungsquote mit unter Dreijährigen mit Betreuungs- und Kitaplätzen in
segregierten statistischen Bezirken und statistischen Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil
Anzahl der
U 3 Kinder
Platzangebot U3
in Kita 17/18
Versorgung U 3
in Kita 17/18 in %
Versorgung U 3 in Kita
und Tagespflege 17/18
in %
Alt-
Tannenbusch
254 48 18,9 21,3
Auerberg 348 90 25,9 31,3
Bad Godesberg
Zentrum
132 20 15,2 21,2
Dransdorf 174 42 24,1 29,3
Godesberg Nord 42 16 38,7 42,9
Lannesdorf 209 52 24,9 30,1
Neu-Plittersdorf 246 56 22,8 32,1
Neu-
Tannenbusch
396 129 32,6 34,1
Medinghoven 183 55 30,1 33,9
Pennenfeld 116 23 19,8 25,0
Ellerviertel 176 43 24,4 35,2
Bonn gesamt 9636 2736 29 39,4
Quelle: Kindertagesstättenbedarfsplan 2018-2022 - Bundesstadt Bonn
In Fettschrift sind die Bezirke mit den schlechtesten Teilhabewerten dargestellt
In roter Farbe sind Bezirke mit unterdurchschnittlicher Versorgungsquote dargestellt
In grüner Schrift sind Bezirke mit überdurchschnittlicher Versorgungsquote dargestelltSeite 20 von 66
17
Bei den Kindern über drei Jahren ist die Versorgungsquote grundsätzlich viel besser.
Im städtischen Durchschnitt kann hier jedes Kind mit einem Betreuungsplatz versorgt
werden. Allerdings trifft dies nicht für alle segregierten statistischen Bezirke und alle
stark durch Zuwanderung geprägten statistischen Bezirke zu. Die Versorgung mit
Betreuungsplätzen ist in Alt-Tannenbusch, Godesberg Zentrum, Lannesdorf,
Medinghoven, Neu-Plittersdorf, Pennenfeld und Ellerviertel unterdurchschnittlich.
Gerade in Neu Plittersdorf und Pennenfeld liegt sie mit Werten um die 60% extrem
niedrig. In Auerberg und Neu-Tannenbusch befindet sich die Versorgungsquote der
drei- bis sechsjährigen Kinder im städtischen Mittel; in Dransdorf und Godesberg
Nord ist sie überdurchschnittlich hoch.
Tabelle 9: Versorgungsquote mit über Dreijährigen mit Betreuungs- und Kitaplätzen in
segregierten statistischen Bezirken und statistischen Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil
Anzahl der
Ü 3 Kinder
Platzangebot Ü3
in Kita 17/18
Versorgung Ü3
in Kita 17/18 in %
Versorgung Ü3 in Kita
und Tagespflege
17/18 in %
Alt-
Tannenbusch
260 207 79,6 79,6
Auerberg 350 353 100,9 100,9
Dransdorf 190 240 126,3 126,3
Godesberg
Nord
41 81 197,6 200
Godesberg
Zentrum
119 101 84,9 86,6
Lannesdorf 235 199 84,7 85,1
Medinghoven 207 171 82,6 83,1
Neu-Plittersdorf 297 175 58,9 58,9
Neu-
Tannenbusch
459 457 99,6 99,8
Pennenfeld 126 75 61 63,4
Ellerviertel 176 132 75 76,1
Bonn gesamt 9134 9495 99,6 100
Quelle: Kindertagesstättenbedarfsplan 2018-2022 - Bundesstadt Bonn
In Fettschrift sind die Bezirke mit den schlechtesten Teilhabewerten dargestellt
In roter Farbe sind Bezirke mit unterdurchschnittlicher Versorgungsquote dargestellt
In grüner Schrift sind Bezirke mit überdurchschnittlicher Versorgungsquote dargestellt
4.3 Wirkung alltagsintegrierte Sprachbildung bei segregierten Kitas
Die alltagsintegrierte Sprachbildung im Deutschen kann in einer Kindertagesstätte
besonders gut gelingen, wenn die soziale und sprachliche Mischung in den Kitas
ausgewogen ist. Dies ist in Bonn – wie in anderen Städten auch – nur bedingt
gegeben. Es gibt in Bonn – wie oben erläutert – segregierte Wohnumfelde und
Wohnumfelde, die stark durch Zuwanderung geprägt werden. Hierdurch ist die
soziale und sprachliche Mischung der Bevölkerung in den Einzugsgebieten vieler
Bonner Kitas nicht ausgewogen.Seite 21 von 66
18
Erschwerend kann sich die Trägervielfalt in Nordrhein-Westfalen auswirken. Gerade
in städtischen Kitas tummeln sich oftmals viele Kinder aus besonders belasteten
Familien; in Kitas in anderer Trägerschaft zeigt sich nicht selten ein anderes Bild.
Hinsichtlich dieser Kita-Segregation liegen keine Daten aus Bonn vor. Eine Studie
aus Mülheim zeigt aber exemplarisch für viele andere Städte in Nordhrein-Westfalen,
dass gerade städtische Kitas überproportional viele Kinder mit Migrationshintergrund
und/oder Armutsproblematik aufnehmen. Die fiktive Verteilung in Tabelle 10 geht von
der Annahme aus, dass jedes Kind in Mülheim die wohnortnahste Kita besucht.
Zumindest in Mülheim sind die Kita-Zugänge stark selektiv und erfolgen nicht in der
nächstgelegenen Kita.
Tabelle 10: Reale und fiktive SGB-II- und Migrationsanteile der Mülheimer Kitas
Reale Verteilung Fiktive Verteilung
Anteil % Anzahl Anteil % Anzahl
Trägerschaft SGB II Leistungen
Andere 17 114 22 178
Evangelisch 15 88 29 279
Katholisch 14 125 25 224
städtisch 35 862 25 508
Durchschnitt 26 1.189 - -
Trägerschaft Migrationshintergrund
Andere 41 275 45 358
Evangelisch 23 141 48 454
Katholisch 38 337 43 380
städtisch 56 1.390 47 951
Durchschnitt 47 2.143 - -
Quelle: Groos et al (2020). Die Illusion der Chancengleichheit (Seite 43)
Die Kita-Segregation könnte durch die aktuelle Förderlogik in Nordrhein-Westfalen
noch verschärft werden. Das Land NRW stellt zusätzliche finanzielle Mittel für
plusKITAS und zur Sprachförderung zur Verfügung. Kitas, die Sprachfördermittel
erhalten, beschäftigen speziell ausgebildete Sprachförderkräfte. Da sich die
Fördermittelvergabe aber in der Regel an den Familienstrukturen der Kitas orientiert,
erhalten oftmals gerade bereits stark segregierte Kitas finanzielle und personelle
Mittel zur Sprachförderung. Dies könnte dazu führen, dass diese Kitas in der Folge
vermehrt sprachauffällige Kinder aufnehmen.
Daten aus Bonn liegen zu dieser Hypothese nicht vor. In Bonn sind es aber in der
Regel städtische Kitas, die Sprachfördermaßnahmen für die bei Delfin 4 auffällig
getesteten Kinder anbieten und diese Kinder in der Folge oftmals auch aufnehmen.
Zumindest hier sehen wir also auch in Bonn eine zusätzliche Belastung der
städtischen Kitas im Vergleich zu Kitas in anderer Trägerschaft.
Kita-Segregation kann weitreichende Folgen haben. Laut Kiziak et al (2012)5 führt sie
dazu: „dass Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache selbst bei regelmäßigem
5 Kiziak, T., Kreuter, V. & Klingholz, R. (2012). Dem Nachwuchs eine Chance geben. Im Internet abrufbar unter:
https://www.hamm.de/fileadmin//user_upload/Medienarchiv_neu/Dokumente/Kinderbuero/Informationsma
terial/Dem_Nachwuchs_eine_Sprache_geben.pdf [09.03.2020]Seite 22 von 66
19
Kitabesuch nicht immer das Sprachbad erhalten, das für ein leichtes und schnelles
Erlernen einer Zweitsprache so wichtig ist. Für ein Drittel der Kinder mit
nichtdeutscher Familiensprache ergibt sich wenig Gelegenheit, im spielerischen
Umgang mit Gleichaltrigen deutsche Sprachkompetenzen zu entwickeln, weil sie
eine Kita besuchen, in der die Mehrheit aller Kinder zu Hause ebenfalls kein Deutsch
spricht. Besonders problematisch ist die mangelnde Durchmischung in der Kita,
wenn die Kinder großenteils die gleiche nichtdeutsche Sprache sprechen. Im
schlechtesten Fall lernen die Kinder auch nach mehrjährigem Besuch einer solchen
Kita nicht ausreichend Deutsch, weil es für sie im Alltag kaum Notwendigkeit gibt,
sich auf Deutsch verständigen zu können. Kinder, die stark segregierte
Tageseinrichtungen besucht haben, weisen bei der Einschulung erwartungsgemäß
deutliche Rückstände in ihren Sprachkompetenzen auf.“
Auch eine Bielefelder Untersuchung zur Effektivität der dortigen Sprachförderung
kommt zu dem Schluss, dass „besonders Kinder sehr niedrige Ausgangs- und
Endwerte [bei der Feststellung des Sprachstands] haben, die
Kindertageseinrichtungen besuchen, deren Anteil an Kindern mit
Migrationshintergrund besonders hoch ist und zwischen 50% und über 90%
beträgt.“6
4.4 Sprachfördermaßnahmen nach Delfin 4
Das Jugendamt der Stadt Bonn ordnet den auffällig getesteten Kindern
Sprachfördermaßnahmen in wohnortnahen Kitas zu. Inhaltlich gibt es für die
Kindertageseinrichtungen keine Vorgaben hinsichtlich der Sprachförderung. Auch ein
zweiter Testmoment zur Überprüfung des Sprachstands nach vollendeter
Sprachfördermaßnahme findet nicht statt. Dies führt dazu, dass es vermutlich große
Qualitätsunterschiede innerhalb dieser Sprachfördermaßnahmen gibt.
Die zuständige Mitarbeiterin beim Jugendamt wertet die Sprachförderung der mit vier
Jahren getesteten Kinder positiv. Sie sieht oftmals, dass diesen Kindern während
oder nach der Sprachfördermaßnahme ein Platz in der Kindertagesstätte angeboten
wird, so dass die Kinder im Anschluss an die Sprachfördermaßnahme in den Genuss
der alltagsintegrierten Sprachbildung kommen. Hierdurch erhalten viele dieser Kinder
nach der auffälligen Testung ein relativ intensives Sprachbad.
Anders sieht dies bei der Zuweisung zu einer Sprachfördermaßnahme nach einer
auffälligen Testung bei der Schulanmeldung aus. Das aktuelle Vorgehen wird durch
die zuständige Mitarbeiterin kritisch bewertet, da hier keine zeitintensive
Sprachförderung mehr stattfinde. Viele Kinder würden ihr erst einige Monate vor der
Einschulung gemeldet. Selbst bei einer zeitnahen Zuweisung zu einer
Sprachfördermaßnahme lernten sie in den verbleibenden Monaten bis zum Sommer
kaum noch ausreichend Deutsch. Zudem müssten die Kinder erst noch eingewöhnt
6 Bender, N. (2012). Der Bielefelder Bildungstag. Im Internet abrufbar: http://biecoll.ub.uni-
bielefeld.de/volltexte/2013/5273/pdf/Tagungsband_BiBit_2.pdfSeite 23 von 66
20
werden, wodurch nochmals Förderzeit verloren gehe. Gerade neuzugewanderte
Kinder dürften hier die Leidtragenden sein.
4.5 Sprachförderung durch andere Bildungsinstitutionen
Die größten Anbieter für Sprachförderangebote für Kinder bis sechs Jahre, die
außerhalb des regulären Bildungssystems stattfinden, sind der Verein Känguru e.V.
und die Internationale Begegnungsstätte der Stadt Bonn. Mit diesen beiden
Anbietern hat die Stadt Bonn ein großes Angebot an zusätzlichen
Sprachförderangeboten, das sich vorteilhaft auf die Sprachentwicklung der hiesigen
Kinder auswirken dürfte. Die Angebote erfreuen sich zudem großer Beliebtheit bei
der Bonner Elternschaft. Dies spricht dafür, dass viele Eltern den Sprachförderbedarf
ihrer Kinder erkennen und rechtzeitig gegensteuern möchten.
Der Verein Känguru e.V. bietet vor allem für Eltern mit Kindern bis 3 Jahren
frühkindliche Sprachförderung an, die sich gezielt an Familien mit
Migrationshintergrund richtet. Die Leiterin des Vereins gab in einem persönlichen
Gespräch an, dass es in Bonn circa 40 Kurse an 16 Standorten gibt. Jeder Kurs
umfasst 32 Lektionen, die ritualisiert ablaufen. Die Kursteilnehmenden setzen sich
aus Geflüchteten und Neuzugewanderten ebenso wie Teilnehmenden mit
Migrationshintergrund zusammen. Die Teilnahme ist freiwillig und zeugt von einer
großen Bereitschaft der Elternschaft, sich schon früh für die Sprachförderung ihrer
Kinder einzusetzen.
Ein ähnliches Bild sehen wir beim Kursangebot der Internationalen
Begegnungsstätte. Diese bietet in der Quantiusstraße und am Theaterplatz in Bad
Godesberg Sprachförderkurse für Kinder ab drei Jahren an. Das Kursangebot der IB
richtet sich vor allem an Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Im Jahr
2019 nahmen 168 Kinder von 3 bis 6 Jahren an einem Kurs der IB in der
Quantiusstraße teil, zusätzlich besuchten 32 Kinder von 3 bis 6 Jahren die Kurse in
Bad Godesberg. Die Verantwortlichen bei der IB berichten, dass die Nachfrage nach
den Kursen in der Regel größer ist als das Angebot, so dass regelmäßig nicht alle
Kurswünsche erfüllt werden können. Die Internationale Begegnungsstätte erreicht mit
ihrem freiwilligen Sprachförderangebot sogar mehr Kinder als die verpflichtende
Sprachförderung nach einem auffälligen Delfin 4 Test. Obwohl diese Kurse freiwillig,
zeitaufwendig und kostenpflichtig sind, zeigen viele Eltern auch hier eine große
Bereitschaft, sich für die Sprachförderung ihrer Kinder einzusetzen.
5. Handlungsempfehlungen
5.1 Verankerung des Themas in der Verwaltung
Im aktuellen Integrationskonzept der Bundesstadt Bonn wurde 2018 die Entwicklung
eines kommunalen Konzeptes der Sprachbildung und Sprachförderung
festgeschrieben. An der Konzeptentwicklung sollen relevante Akteure beteiligt
werden, um gemeinsam Ziele, Konzepte und Maßnahmen der Sprachbildung undSeite 24 von 66
21
Sprachförderung zu erarbeiten. Die konkrete Umsetzung ist bislang noch nicht
erfolgt.
Einige andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind diesen Schritt bereits
gegangen und zeigen, wie das Thema in der Kommunalverwaltung angegangen
werden kann.
In Dortmund wurde von der dortigen Bildungskommission 2013 die Entwicklung eines
durchgängigen Sprachbildungskonzeptes empfohlen. Diese Empfehlung resultierte in
der Erstellung eines „Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung an
Dortmunder Kitas und Grundschulen“ durch den Arbeitskreis „Kooperation
Kindertageseinrichtung – Grundschule“. Die dort festgeschriebenen Maßnahmen
haben inzwischen die Pilotphase durchlaufen und werden in der Kommune
verankert.
In Duisburg gibt es ein „Gesamtkonzept zur sprachlichen Bildung in Duisburg“, das
sich an der Bildungskette orientiert. Im Duisburger „Handlungsforum Sprache“ sind
relevante Akteure vertreten, die das Sprachbildungskonzept in regelmäßigen
Abständen überarbeiten. Eine Evaluation der einzelnen Maßnahmen findet statt.
In Aachen liegt kein schriftliches Konzept vor; dort nimmt sich ein Arbeitskreis des
Themas an. In dem Arbeitskreis „Durchgängige Sprachbildung“ kommen
verschiedene Ämter auf Leitungsebene zusammen, um das Thema zu verfolgen und
Projekte zu installieren.
Die Bildungskoordination empfiehlt, auch in Bonn die Entwicklung eines kommunalen
Konzeptes der Sprachbildung und Sprachförderung anzugehen und die weiteren hier
nun folgenden Handlungsempfehlungen in dieses Konzept zu integrieren. Ergänzend
sollte in diesem Konzept auch die Sprachbildung- und Sprachförderung von
mehrsprachig aufwachsenden Kindern in ihren Familiensprachen berücksichtigt
werden.
5.2 Stärkerer Kitaausbau in segregierten statistischen Bezirken und
statistischen Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil
In Bonn zeigen Kinder, die länger als drei Jahre eine Kita besucht haben, weniger
Auffälligkeiten bei der Schuleingangsuntersuchung. Dies deckt sich mit den
Erkenntnissen aus Mülheim an der Ruhr, wo eine Kitabesuchsdauer von über drei
Jahren zu weniger Auffälligkeiten bei den dort durchgeführten
Sprachstandsuntersuchungen führt. Allerdings ist es in Bonn – wie an vielen Orten im
Westen der Republik – noch immer nicht die Regel, dass Kinder vor ihrem dritten
Lebensjahr eine Kindertagesstätte besuchen. Die Besuchsdauer von über drei
Jahren wird somit trotz großer, kontinuierlicher Fortschritte beim Kitaausbau von
vielen Kindern nicht erreicht. Ein Blick auf die Betreuungsquote in besonders
segregierten statistischen Bezirken und statistischen Bezirken mit hohem
Zuwanderungsanteil zeigt, dass dort die Versorgungsquote oftmals unter dem
städtischen Durchschnitt liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder aus einemSeite 25 von 66
22
segregierten statistischen Bezirk oder einem statistischen Bezirk mit hohem
Zuwanderungsanteil länger als drei Jahre eine Kita besuchen, ist somit sogar
geringer als für Kinder aus anderen statistischen Bezirken. Daher sollte mit Blick auf
den Kitaausbau gerade in segregierten statistischen Bezirken und Bezirken mit
hohem Zuwanderungsanteil auf eine frühzeitige und ausreichende Versorgung der
Kinder geachtet werden.
5.3 Sprachförderung für neuzugewanderte Kinder
Die Schuleingangsuntersuchung zeigt einen deutlichen Sprachförderbedarf von
vielen Bonner Kindern. Besonders Kinder, die nach dem Versand der Einladung zur
Delfin 4 Testung zuwandern, fallen aktuell durch das Raster an
Sprachförderangeboten. Diese Kinder erhalten frühestens nach einer auffälligen
Testung während der Schulanmeldung noch einen Platz in einer
Sprachfördergruppe. Oftmals werden diese Kinder erst im 2. Halbjahr ermittelt; nicht
für alle Kinder steht dann noch ein Platz in einer Sprachfördermaßnahme zur
Verfügung. Hierdurch erhalten sie trotz fehlender Deutschkenntnisse in der Regel
weniger Sprachförderung als Kinder, die bereits bei der Delfin 4 Testung im Alter von
vier Jahren auffällig getestet wurden.
Durch die Knappheit an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten und die langwierige
Vergabeprozedur ist zudem die Chance, dass neuzugewanderte Kinder zeitnah zum
Zuzug einen regulären Betreuungsplatz erhalten, sehr gering. Gerade bei vier-, fünf-
und sechsjährigen neuzugewanderten Kindern findet im ersten Jahr nach dem Zuzug
wahrscheinlich kaum eine Sprachförderung statt, obwohl der Bedarf in den meisten
Fällen durchaus vorhanden wäre.
Im Sinne einer möglichst baldigen und intensiven sprachlichen Förderung wäre es
daher wünschenswert, neuzugewanderte Kinder ohne Deutschkenntnisse im ersten
Jahr nach dem Zuzug automatisch einer Sprachfördermaßnahme in einer
Kindertagesstätte zuzuordnen. Hierdurch erhielten die demnächst schulpflichtigen
Kinder zumindest erste Basiskenntnisse im Deutschen. Bei jüngeren Kindern stiege
so zudem die Chance, dass sie im Anschluss an die Sprachförderung einen
Betreuungsplatz erhielten und somit zusätzlich in den Genuss der alltagsintegrierten
Sprachbildung kämen. Die Notwendigkeit einer besseren Förderung dieser Kinder ist
auch der Verantwortlichen beim Jugendamt bewusst, kann aber ihrer Einsicht nach
nur durch die Politik umgesetzt werden.
Über die genaue Anzahl der betroffenen Kinder ist wenig bekannt. Aufgrund der
Ergebnisse der Sprachstandsfeststellungen bei der Schulanmeldung und der
Schuleingangsuntersuchung ist anzunehmen, dass es sich um 20 bis circa 130
Kinder pro Schuljahrgang handelt. Auf Basis der Zuwanderungszahlen dürften etwa
100 bis 200 Kinder zwischen dem Moment der Delfin 4 Einladung und der
Schuleingangsuntersuchung aus dem Ausland zuwandern.Seite 26 von 66
23
5.4 Durchgängige Sprachbildung
Es gibt in Bonn eine rege und gute Zusammenarbeit zwischen vielen Kitas und
Grundschulen, um eine durchgängige Sprachbildung zu ermöglichen. Auch gab es in
Bonn mit dem Programm „Bildung braucht Sprache“ und der Festschreibung der
durchgängigen Sprachbildung als Schwerpunkt im „Handbuch Inklusive Bildung“
erste Bemühungen, das Thema strukturell und bereichsübergreifend zu verankern.
Trotzdem fehlt bis heute ein kommunales Konzept der durchgängigen
Sprachbildung. Auch fallen Lücken im bestehenden System auf. Grundschulen
werden beispielsweise aktuell vom Jugendamt nicht über die Kinder informiert, die
eine Sprachfördermaßnahme nach Delfin 4 besucht haben und bei denen somit eine
erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie auch nach der Einschulung einen
Bedarf an Anschlussförderung oder anderweitiger Sprachförderung haben. Dies
dürfte auch viele neuzugewanderte Kinder betreffen. Zum Thema „durchgängige
Sprachbildung“ wurden in anderen Kommunen bereits kommunale
Sprachbildungskonzepte und geeignete Maßnahmen entwickelt, die teilweise unter
Punkt 6.1 kurz umrissen werden. Ähnlich sollte auch die Stadt Bonn vorgehen, um
die durchgängige Sprachbildung der Bonner Schulneulinge sicherzustellen.
5.5 Mehr kommunale Steuerung bei den vorhandenen Sprachförder- und
Sprachbildungsangeboten
Kinder, die nach einer auffälligen Delfin 4 Testung oder nach einer auffälligen
Testung bei der Schulanmeldung einer wohnortnahen Sprachfördermaßnahme nach
Delfin 4 zugeordnet werden, müssen dieses Angebot wahrnehmen. Allerdings gibt es
keine Richtlinien hinsichtlich der Methodik der Sprachförderung. Dies wird von
Experten durchaus kritisch gesehen. So kommt beispielsweise Egert in ihrer Studie
zu dem Schluss, dass „die Ergebnisse von additiver Sprachförderung ohne
Fördermanual, bei denen lediglich der Umfang der Förderung und die Förderung in
Kleingruppen vorgeschrieben wurden, eher ernüchternd“ seien.7
Um mehr über die Wirksamkeit der Sprachförderung nach Delfin 4 in Bonn zu
erfahren, wäre es sinnvoll, einen zweiten Test nach Beendigung der
Sprachfördermaßnahme durchzuführen. Die Dokumentation der Anwesenheit der
Kinder und der verwendeten Sprachfördermethodik könnten die Analyse ergänzen.
So könnte eine stärkere kommunale Steuerung erfolgen, um die Effektivität der
Sprachfördermaßnahme zu erhöhen.
Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung lassen Lücken im bestehenden
System der alltagsintegrierten Sprachbildung vermuten. Bei der
Schuleingangsuntersuchung werden auch Kinder auffällig getestet, die eine Kita
besucht haben. Es scheint daher annehmbar, dass die alltagsintegrierte
Sprachbildung nicht bei allen Kindern und in allen Einrichtungen umfassend gelingt.
7Egert, F. (2017). Wirkung vorschulischer Sprachförderung - Stolpersteine und Praxisimplikation. In: Diagnose
und Förderung von Kindern mit Zuwanderungshintergrund im Sprach- und Schriftspracherwerb, Publisher:
Klinkhardt, Editors: Richard Sigel & Elke Inckemann, pp.65.78Seite 27 von 66
24
Auch das Jugendamt gibt zu bedenken, dass die sprachliche Bildung gerade in Kitas
mit vielen Kindern, die zu Hause Deutsch sprechen, gut gelinge. In Kitas, in denen
viele Kinder zu Hause eine andere Familiensprache sprechen, seien keine so großen
Fortschritte möglich. Das Jugendamt berichtet dennoch von einer großen fachlichen
Weiterentwicklung beim Thema Sprachbildung seit der Einführung der
alltagsintegrierten Sprachbildung. Auch das Bundesprogramm Sprachkitas habe zu
diesem fachlichen Fortschritt beigetragen.
Grundsätzlich fehlen aktuell Daten zur Segregation an Bonner Kitas. Hier könnte die
Schuleingangsuntersuchung als aktuell einzige stadtweite Erhebung zum
Entwicklungsstand von Vorschulkindern als Basis für ein kommunales Monitoring im
vorschulischen Bereich dienen.
Die Schuleingangsuntersuchung wird originär vom Gesundheitsamt durchgeführt und
dokumentiert. Die dort erhobenen Daten könnten neben der
Gesundheitsberichterstattung beispielsweise auch zur Kita- und Schulprofilierungen,
zur gezielten Mittelsteuerung und für eine institutionenscharfe
Bildungsberichterstattung genutzt werden. Groos et al (2020) kommen zu dem
Schluss, dass „das Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW (MI NRW 2016b), das die
Grundlage für die Erfassung und Nutzung von Daten der
Schuleingangsuntersuchung darstellt, keine gesonderte vorherige Genehmigung zur
Verwendung dieser Daten zu wissenschaftlichen Zwecken durch eine übergeordnete
Behörde vorsieht“ und dass es in besonderen Fällen gesetzlich zulässig ist,
Patientendaten auch ohne deren gesonderte Einwilligung auszuwerten.
Verschiedene Kommunen in NRW nutzen aktuell bereits die Daten der
Schuleingangsuntersuchung für die oben genannten Zwecke. Über einen freiwilligen
Elternfragebogen könnten zudem zusätzliche Daten erhoben werden.
Mit Blick auf die Sprachbildung und Sprachförderung könnten die in der
Schuleingangsuntersuchung erhobenen Daten zu Migrationshintergrund,
Familiensprache und Deutschkenntnissen in zukünftigen Analysen mit der besuchten
Kita in Zusammenhang gebracht werden, um zuwanderungsbezogene Segregation
im Elementarbereich aufzudecken. Zudem wäre dies auch ein möglicher Weg, um
Erkenntnisse über den Erfolg der alltagsintegrierten Sprachbildung und der
Sprachfördermaßnahmen nach Delfin 4 an einzelnen Kindertagesstätten zu
gewinnen.
Die Besuchsdauer der Kita könnte mit den Ergebnissen der Erhebung der
Deutschkenntnisse und des Sprach- und Sprechvermögens bei der
Schuleingangsuntersuchung korreliert werden, um die Auswirkung eines
(langjährigen) Kitabesuchs auf den Sprachstand zu dokumentieren.
Gerade bei neuzugewanderten Kindern könnte die Erhebung des Zeitpunkt der
Zuwanderung und der Länge des Besuchs einer Kindertageseinrichtung und/oder
Sprachfördermaßnahme nach Delfin 4 zudem Aufschluss über die
Bildungsintegration dieser Kinder in den Elementarbereich geben.Seite 28 von 66
25
5.6 Sprachförderung durch andere Anbieter
Aktuell finanziert sich das Sprachförderangebot des Vereins Känguru e.V. vor allem
aus den Mitteln für die sogenannten „Brückenprojekte“ des Landes NRW. Der Verein
ist hierdurch hochgradig abhängig von diesen Fördermitteln. Zudem handelt es sich
nicht um eine nachhaltige Förderung; bei einer Beendigung des Förderprogramms
wird der Verein das Sprachförderangebot nicht im bisherigen Umfang
aufrechterhalten können.
Das Sprachförderkonzept des Vereins wurde bislang noch nicht evaluiert. Hierdurch
sind keine gesicherten Informationen über die Effektivität des Sprachförderangebots
verfügbar. Dies wäre aus Sicht der Bildungskoordination wünschenswert.
Hinsichtlich des Angebots der Internationalen Begegnungsstätte fällt auf, dass die
aktuellen Angebote im Zentrum und in Bad Godesberg gerade für Kinder aus den
segregierten statistischen Bezirken Medinghoven, Auerberg, Dransdorf, Neu-
Tannenbusch und Alt-Tannenbusch nur schlecht erreichbar sind. Hier wären
wohnortnähere Angebote im Bonner Norden und im Bezirk Hardtberg
wünschenswert.
Auch hinsichtlich der Kurse bei der Internationalen Begegnungsstätte sei angemerkt,
dass bislang keine Evaluierung der Effektivität vorliegt. Dies wäre aus Sicht der
Bildungskoordination ebenfalls wünschenswert. Die früher einmal in Kooperation mit
der Internationalen Begegnungsstätte in Tannenbusch angebotenen
Sprachförderkurse für Vorschulkinder wurden beispielsweise aufgrund der Präferenz
für ein verspielteres Konzept wieder eingestellt. Hier könnte ein Nachweis über die
Effektivität für dezentrale Anbieter ausschlaggebend sein, um in Kooperation mit der
Internationalen Begegnungsstätte eine vorschulische Sprachförderung in ihren
Räumlichkeiten anzubieten.
5.7 Abläufe in der Verwaltung
In verschiedenen Ausschüssen stehen die Ergebnisse der Delfin 4 Testungen und
der Schuleingangsuntersuchungen Jahr für Jahr auf der Agenda. Die beiden
Erhebungen werden aber in der Regel nicht in der gleichen Ausschusssitzung
besprochen. Dies wäre wünschenswert, um in den Ausschusssitzungen ein
vollständigeres Bild der Bedarfe hinsichtlich der Sprachförderung von Kindern bis
sechs Jahre zu erhalten und – wenn gewünscht – geeignete Maßnahmen
beschließen zu können.
5.8 Sprachbildung und Sprachförderung in Zeiten von Covid 19
Vorschulkinder, die während der Corona-Pandemie eine Sprachfördermaßnahme
nach Delfin 4 besuchen sollten oder die einen hohen Entwicklungsbedarf hinsichtlich
der alltagsintegrierter Sprachbildung hatten, konnten diese Angebote nur in zeitlich
begrenzter Form wahrnehmen. Hier hat die Stadt Bonn inzwischen Maßnahmen
ergriffen, um dieser Benachteiligung entgegenzuwirken. Die
Sprachstandsfeststellung von Mai 2019 wird ab Oktober 2020 nachgeholt. Auch soll
es laut Informationen des Schulamtes eine extra Sprachförderung dieser Kinder inSeite 29 von 66
26
separaten Gruppen geben, um der Benachteiligung durch Corona entgegen zu
wirken.8
Allerdings ist bei den Schulneulingen des Einschulungsjahrgangs 2020/2021 ist zu
vermuten, dass sie durch den neuerlichen Lockdown im Winter 2020/2021 nicht
allumfänglich in den Genuss der Erst- oder Anschlussförderung im DaZ-Unterricht
kommen. Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten somit seit Beginn der Pandemie
wahrscheinlich eine weit weniger intensive Förderung, als sie eigentlich benötigen.
Daher wäre für die betroffenen Kinder eine Ausweitung bzw. Intensivierung des
Förderunterrichts – eventuell auch nach der Pandemie - erforderlich, um die
gewünschten sprachlichen Fortschritte sicherzustellen.
Auch ist zu bedenken, dass im Jahr 2020 keine flächendeckende
Schuleingangsuntersuchung stattgefunden hat. Empfehlungen zu
Sprachheilbehandlungen wurden nicht ausgesprochen. Auch hier sind
Gegenmaßnahmen wünschenswert.
6. Literatur
 Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn (2018).
Kindertagesstättenbedarfsplan 2018-2022 - Bundesstadt Bonn. In Internet
abrufbar: https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/18/1811203ED2.pdf
 Bender, N. (2012). Der Bielefelder Bildungstag. Im Internet abrufbar:
http://biecoll.ub.uni-
bielefeld.de/volltexte/2013/5273/pdf/Tagungsband_BiBit_2.pdf
 Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. (2020). Bonn – soziale Probleme auf
den zweiten Blick. Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn 2020. Im Internet
abrufbar: https://caritas-bonn.de/export/sites/caritas-
bonn/.content/.galleries/downloads/presse/Sozialbericht-Bonn.pdf
 Daseking, M. (2009). Das Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für
Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS). Power-Point-Präsentation. Im
Internet abrufbar:
file:///C:/Users/GRUNEN~1/AppData/Local/Temp/SOPESS_Oldenburg_2016-
1.pdf
 Daseking, M. & Petermann, F. (2011). Der Einfluss von Vorläuferfähigkeiten
auf die Rechtschreib-, Lese- und Rechenleistung in der Grundschule.
Gesundheitswesen 2011; 73: 644–649
 Dortmunder Arbeitskreis „Kooperation Kindertageseinrichtung – Grundschule“
(2015). Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung in Dortmunder
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Im Internet abrufbar:
https://www.dortmund.de/media/p/sprachbruecken/downloads_26/Orientierung
srahmen_fuer_durchgaengige_Sprachbildung.pdf
 Dortmunder Bildungskommission (2013). Empfehlung der Dortmunder
Bildungskommission zur
8 Quelle: Anlage zu TOP 5.1 („Maßnahmenplan für eine bedarfsgerechte deutsche Sprachförderung an Bonner
Grundschulen“) aus der Sitzung des Integrationsrates vom 17.06.2020Seite 30 von 66
27
Entwicklung eines durchgängigen Sprachbildungskonzeptes für die Stadt
Dortmund. Im Internet abrufbar:
https://www.dortmund.de/media/p/schulverwaltungsamt/downloads_sva/Empf
ehlung_Bildungskommission_Sprachbildung.pdf
 Egert, F. (2017). Wirkung vorschulischer Sprachförderung - Stolpersteine und
Praxisimplikation. In: Diagnose und Förderung von Kindern mit
Zuwanderungshintergrund im Sprach- und Schriftspracherwerb. In: E.
Inckemann & R. Sigel (Herausgeber): Diagnose und Förderung von Kindern
mit Zuwanderungshintergrund im Sprach- und Schriftspracherwerb: 65-78
 Groos, T., Trappmann, C., Kersting, V. & Jehles, N. (2020). Die Illusion der
Chancengleichheit. Ausgewählte Ergebnisse der kommunalen
Wirkungsforschung mit Mikrodaten. Herausgeber: Bertelsmann Stiftung. Im
Internet abrufbar: https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/KeKiz_WB13
_gruen_Illusion_der_Chancengleichheit_2019.pdf
 Jehles, N. (2018). Lupe statt Gießkanne. Analyse der Verteilung der
Landeszuschüsse für plusKita-Einrichtungen und zusätzlichen
Sprachförderbedarf durch die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen.
Herausgeber: Forschungsverbund TU + DJI
 Kiziak, T., Kreuter, V. & Klingholz, R. (2012). Dem Nachwuchs eine Chance
geben. Im Internet abrufbar unter:
https://www.hamm.de/fileadmin//user_upload/Medienarchiv_neu/Dokumente/K
inderbuero/Informationsmaterial/Dem_Nachwuchs_eine_Sprache_geben.pdf
 Lisker, A. (2011): Additive Maßnahmen zur vorschulischen Sprachförderung in
den Bundesländern – Expertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts.
München. Im Internet abrufbar unter:
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/Expertise_Sprachfoerderung_Li
sker_2011.pdf
 Maywald, I. (2018): Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen für das
Schuljahr 2017/2018 – ein Überblick. Bundesstadt Bonn
 Stabsstelle Integration der Bundesstadt Bonn (2018). Integrationskonzept der
Bundesstadt Bonn
 Stadt Dortmund (2019). Sprachbrücken. Durchgängige Sprachbildung in
Kindertageseinrichtungen
und Grundschulen (2016–2019). Projektabschlussbericht. Im Internet abrufbar
https://www.dortmund.de/media/p/rbb/downloads_rbb/SB_Abschlussbericht.pd
f
 Stadt Duisburg. Gesamtkonzept zur sprachlichen Bildung in Duisburg. Im
Internet abrufbar:
https://www.duisburg.de/microsites/bildungsregion_duisburg/sprachliche_bildu
ng/index.php.media/99682/Sprachbildungskonzept-der-Stadt-
Duisburg_170322.pdfSeite 31 von 66
28
Weitere Quellen:
 Bundesstadt Bonn: Anlage zu TOP 5.1 („Maßnahmenplan für eine
bedarfsgerechte deutsche Sprachförderung an Bonner Grundschulen“) aus
der Sitzung des Integrationsrates vom 17.06.2020
 Bundesstadt Bonn – Statistikstelle: Diverse Statistiken vom 31.12.2019
 Bundesstadt Bonn – Amt für Kinder, Jugend und Familie: Jährliche
Mitteilungsvorlagen der Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung Delfin 4
 Generalanzeiger vom 01.02.2017: Vier von 100 Schulanfängern können kein
DeutschSeite 32 von 66
1
Sprachförderung von Grundschulkindern in der
Bundesstadt Bonn
Bildungskoordination für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche
Stabsstelle Integration der Bundesstadt Bonn
Stand: 15.01.2021Seite 33 von 66
2
Inhalt
1. Vorwort................................................................................................................. 3
2. System der Sprachförderung an Grundschulen ................................................... 5
2.1 Sprachförderung im Rahmen der Integrationsstellen ........................................ 5
2.2 Ergänzende Angebote im Vormittagsbereich .................................................... 7
2.3 Angebote des Offenen Ganztags ...................................................................... 7
2.4 Zusätzliche Sprachförderangebote für Grundschulkinder.................................. 9
3. Sprachförderbedarf von Bonner Grundschulkindern............................................. 11
4. Sprachkompetenzen von Grundschulkindern in Nordrhein-Westfalen.................. 15
5. Grundschulen in benachteiligten sozialen Lagen ................................................. 18
6. Stärken und Schwächen der Sprachförderung an Bonner Grundschulen ............ 23
6.1 Sprachförderung im Rahmen des Unterrichtsvormittags ................................. 23
6.2 Sprach- und Lernförderung im Rahmen des Offenen Ganztags ..................... 24
6.2.1 Leseförderung durch Arbeitsgemeinschaften ............................................ 25
6.3 Ergänzende Sprach und Lernförderangebote ................................................. 26
7. Handlungsempfehlungen ...................................................................................... 27
7.1 Verankerung des Themas in der Verwaltung .................................................. 27
7.2 Durchgängige Sprachbildung .......................................................................... 28
7.3 Ergänzende Sprachförder- und Sprachbildungsangeboten im
Unterrichtsvormittag .............................................................................................. 29
7.4 Kommunale Steuerung der Sprachförderangebote ......................................... 30
7.5 Sprachförderung im Rahmen des Offenen Ganztags ...................................... 31
7.6 Sprach- und Lernförderung durch andere Anbieter ......................................... 31
7.6 Sprachbildung und Sprachförderung in Zeiten von Covid 19 .......................... 31
8. Literatur ................................................................................................................ 33
8.1 Weitere Quellen............................................................................................... 34Seite 34 von 66
3
1. Vorwort
Das Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ wird Mitte 2021 nach einer
vierjährigen Förderperiode auslaufen. Die Bildungskoordination für neuzugewanderte
Kinder und Jugendliche ist seit Januar 2017 bei der Stabsstelle Integration
angesiedelt und hat unter anderem die Aufgabe, eine Bedarfsanalyse für die
Bildungsintegration von Kindern im Grundschulalter zu erstellen, in der die
sprachliche Bildung zentral steht. Diese Bedarfsanalyse halten Sie nun in den
Händen.
In diesem Bericht erfahren Sie, wie die Sprachförderung für Kinder im
Grundschulalter in der Bundesstadt Bonn organisiert ist und wo die Stärken und
Schwächen dieses Systems liegen. Hierbei wird insbesondere auf die Frage
eingegangen, ob mit dem aktuellen Sprachförderangebot eine erfolgreiche
Bildungsintegration erreicht werden kann.
Die Bedarfsanalyse basiert auf wissenschaftlichen Studien aus Nordrhein-Westfalen
und aus Deutschland, vorliegenden Bildungsdaten von Bonner Grundschulkindern
und Gesprächen mit in Bonn tätigen Bildungsakteuren. Hinsichtlich der
Bildungsdaten ist es in vielen Fällen nicht möglich, das Augenmerk allein auf
neuzugewanderte Kinder zu richten, da diese oftmals nicht getrennt erfasst werden.
Um dennoch eine Datenbasierung herzustellen, werden hier neben Bildungsdaten
neuzugewanderter Kinder im Grundschulalter auch allgemeine Daten von
Bonnerinnen und Bonnern mit Migrationshintergrund, Bonnerinnen und Bonnern mit
einer nicht deutschen Nationalität und Kindern mit einer anderen Familiensprache als
Deutsch gelistet. Somit ist diese Analyse breiter angelegt und bietet auch Einblicke in
die Bildungslage von Grundschulkindern mit Migrationshintergrund in Bonn. Die
Homogenität dieser Gruppe ist gerade in Bonn sehr groß. Es sei daher angemerkt,
dass hinsichtlich von Neuzuwanderung und Migrationshintergrund gerade die
Gruppe der Kinder, die zusätzlich eine oder mehrere sozial ungünstige
Familienfaktoren wie Armut, geringer Bildungsstand und geringe Sprachkenntnisse
des Deutschen mitbringen, besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.
In dieser Analyse finden Sie auch Forschungsergebnisse ohne kommunalen Bezug
zur Stadt Bonn, mit denen die Bonner Bildungsdaten wissenschaftlich eingebettet
werden. Eine zentrale Rolle nehmen hier die Ergebnisse der Lernstandserhebung
VERA3 ein, die flächendeckend in den 3. Klassen des Landes Nordrhein-Westfalen
durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Erhebung werden die Kompetenzen der
Drittklässler in den Bereichen Sprache und Mathematik untersucht. Hierbei sei
angemerkt, dass bei dieser Erhebung – anders als Systemmonitoringstudien wie
PISA – keine vergleichbaren Durchführungsbedingungen gewährleistet sind. Die
Lernstandserhebungen werden aktuell dann auch vor allem dazu genutzt, den Erfolg
der Bildungs- und Erziehungsarbeit in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und
dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung des Unterrichts. Die Verwendung der
Lernstandserhebung zum Vergleich der Leistungsfähigkeit einzelner Schulen oderSeite 35 von 66
4
der Bildungsqualität in bestimmten Regionen wird abgeraten. Die
Bildungskoordination hat sich aus verschiedenen Gründen dennoch dafür
entschieden, den Ergebnissen dieser Erhebung einen zentralen Platz einzuräumen.
So handelt es sich um die einzige flächendeckende Studie, an der alle Drittklässler in
NRW beteiligt werden. Obwohl die Tests nicht unter vergleichbaren
Durchführungsbedingungen abgenommen wurden, lassen sich anhand der Zahlen
durchaus Rückschlüsse auf den Erfolg des Unterrichts in NRW ziehen, da dieser sich
für alle teilnehmenden Kindern an den Rahmenlehrplänen für das Land NRW und
den hier gültigen Erlassen richtet. Zum anderen erlauben die Vergleichsarbeiten sehr
viel detailliertere Informationen zum Lernstand von Schüler*innen in NRW mit einer
nicht deutschen Familiensprachen und von Schüler*innen in NRW an ungünstigen
Schulstandorten, als dies bei bei Systemmonitoringstudien wie PISA der Fall ist.
Nicht zuletzt bieten die Lernstandserhebungen auf kommunalem Niveau eine seltene
Gelegenheit, präzise Bildungsdaten zur kommunalen Steuerung nutzen zu können,
um besonders förderbedürftige Kinder adäquat zu unterstützen.
Der aufmerksamen Leserin und dem aufmerksamen Leser wird vielleicht auffallen,
dass der vorliegende Bericht nur am Rande auf die Sprachbildung in den
Familiensprachen der neuzugewanderten Kinder eingeht. Selbstverständlich sind für
Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, die Sprachbildung und die gezielte
Unterstützung sprachlicher Kompetenzen in all ihren Sprachen von grundlegender
Bedeutung. Die Fokussierung auf die deutsche Sprache in dem hier vorliegenden
Bericht ist der Tatsache geschuldet, dass eine erfolgreiche Bildungsintegration von
neuzugewanderten Kindern nur durch eine rechtzeitige und intensive Förderung der
deutschen Bildungssprache gelingen kann. Diesem Bericht liegt daher das
Verständnis zugrunde, dass die Beherrschung der deutschen Sprache unbestritten
eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für Bildungserfolge und eine gelingende
Integration dieser Kinder ist.Seite 36 von 66
5
2. System der Sprachförderung an Grundschulen
Nach der Zuweisung zu einer Kommune gilt für neuzugewanderte Kinder und
Jugendliche ab sechs Jahren in Bonn die Schulpflicht. Kinder, die vor oder mit
Beginn ihrer Schulpflicht zuwandern, werden regulär an einer Bonner Grundschule
eingeschult. Eltern von Kindern, die zu einem späteren Zeitpunkt zuwandern, können
bei der Schulplatzsuche Hilfe bei der „Beratungsstelle für schulpflichtige Kinder und
Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse“ beim Schulamt für die Stadt
Bonn erhalten. Die Dauer von der Beratung bis Schulplatz ist in Bonn
verhältnismäßig kurz und dauert in der Regel nur ein paar Tage.
Grundschulkinder nehmen in Bonn oftmals direkt am Regelunterricht teil und
erwerben dort alltagsintegriert deutsche Sprachkenntnisse. Diese Förderung richtet
sich nach den Lehrplänen für die Grundschulen des Landes NRW. Internationale
Klassen, in denen die Kinder gezielt Deutschkenntnisse erwerben und auf die
Teilnahme am regulären Schulunterricht vorbereitet werden, gibt es an Grundschulen
nicht. Neuzugewanderte Kinder erhalten aber in der Regel stundenweise eine
gesonderte Deutschförderung.
2.1 Sprachförderung im Rahmen der Integrationsstellen
Diese Sprachförderung findet im Rahmen der Integrationshilfestunden statt und ist im
Erlass „Teilhabe und Integration durch Bildung ermöglichen“ geregelt. Der Erlass
sieht die Schaffung zusätzlicher Integrationsstellen vor, die von der oberen
Schulaufsicht bewirtschaftet und den einzelnen Schulen zugeteilt werden. Die Stellen
sind für Lehrkräfte mit Kenntnissen im Bereich Deutsch als Zweitsprache oder
Deutsch als Fremdsprache vorgesehen. Durch die Integrationsstellen sollen solche
Kinder und Jugendliche gefördert werden, die neuzugewandert sind oder die schon
seit längerer Zeit in Nordrhein-Westfalen leben und sprachliche Defizite aufweisen.
Die Integrationsstellen dienen der zusätzlichen Lern- und Unterrichtszeit und sind
laut Erlass eng mit dem Unterricht, neuen oder bestehenden Ganztagsangeboten
und herkunftssprachlichem Unterricht verknüpft. In Bonn findet die Deutschförderung
in der Regel im Unterrichtsvormittag statt.
Im Erlass ist festgelegt, dass sich die Erstförderung vor allem an neuzugewanderte
Kinder in den ersten zwei Jahren nach der Zuwanderung richtet. Für die übrigen
Kinder mit Sprachförderbedarf greift die Anschlussförderung. Integrationsstellen
werden durch die Schulaufsicht verteilt; hierbei wird zwischen Stellen für Erst-,
Anschluss- und Projektförderung unterschieden. Erstförderung erhalten Kinder, die
zwischen null und zwei Jahren neu in Deutschland leben und die deutsche Sprache
lernen. Für 15 bis 18 Kinder steht eine halbe Lehrerstelle (14 Stunden) zur
Verfügung. Andere Kinder mit Sprachförderbedarf und Kinder, die die Erstförderung
bereits durchlaufen haben, werden im Rahmen der Anschlussförderung gefördert.
Für bis zu 28 Kinder wird eine weitere halbe Lehrerstelle verteilt. Für die
Erstförderung müssen Schulen einen Antrag stellen; der Bedarf an
Anschlussförderung wird durch Sozialindizes erhoben; hier ist kein gesonderterSeite 37 von 66
6
Antrag notwendig. Für Integrations- und Sprachförderprojekte ist wiederrum ein
Antrag notwendig; hier werden von der Schulaufsicht weitere Unterrichtsstunden
nach Prüfung vergeben.
Insgesamt standen den 50 Bonner Grundschulen laut einer Stellungnahme der
Verwaltung vom 18.12.20191 für die Sprachförderung 1348 Integrationshilfestunden
(dies entspricht 51,5 Lehrerstellen) zur Verfügung. Im Mai 2019 befanden sich 750
Bonner Grundschulkinder in der Erstförderung; 1145 Bonner Grundschulkinder
erhielten eine Anschlussförderung. Somit erhalten etwa 15% der Bonner
Grundschulkinder aktuell eine Förderung im Rahmen der Integrationshilfestunden.
Die Bildungskoordination geht davon aus, dass im Rahmen der
Integrationshilfestunden vor allem Kinder mit Migrationshintergrund gefördert werden,
deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Betrachtet man daher nur die Bonner
Grundschulkinder mit Migrationshintergrund, so erhalten aktuell etwa 30% dieser
Kinder eine Förderung im Rahmen der Integrationshilfestunden. Schaut man sich
nun die Bonner Grundschulkinder an, deren Familiensprache nicht Deutsch ist (laut
Schuleingangsuntersuchung sind dies etwa 36% der Schulneulinge, also etwa 4368
Bonner Grundschulkinder), so erhalten etwa 43% dieser Kinder eine
Sprachförderung im Rahmen der Integrationshilfestunden.
Würde eine Förderung in der größtmöglichen Gruppengröße von 18 Kindern in der
Erstförderung und 28 Kindern in der Anschlussförderung angeboten, so würden
lediglich 41,5 Lehrerstellen gebunden werden. Daher ist davon auszugehen, dass die
Förderung in der Stadt Bonn in kleineren Gruppen erfolgt2.
Es findet eine jährliche Abfrage des Bedarfes der Bonner Grundschulen an diesen
bedarfserhöhenden Stellen statt. Aus den vom Schulamt Mitte Oktober 2020 zu
Verfügung gestellten Informationen ist ersichtlich, dass im laufenden Schuljahr 54
Lehrerstellen für die 50 Bonner Grundschulen zur Verfügung stehen. Leider ist der
Übersicht nicht zu entnehmen, wie die Lehrerstellen sich auf Erstförderung,
Anschlussförderung und Projektförderung verteilen. Allerdings ist deutlich vermerkt,
dass eine großzügige Auslegung der Erstförderdauer erwünscht ist. Auch wird in
einer exemplarischen Übersicht von ausgewählten Grundschulen deutlich, dass
alleine die Carl Schurz Schule, die Grundschule Medinghoven und die Gotenschule
zusammen zwölf dieser Lehrerstellen bündeln3.
1 Stellungnahme der Verwaltung auf eine große Anfrage des Integrationsrats zum Thema: Sprachförderung an
Bonner Grundschulen. 190852-1 ST; FF Amt 40
2 Eine genauere Abklärung der Art und Umfang der Integrationshilfestunden und der Verteilung des
Förderangebots auf die Grundschulen der Stadt Bonn war der Bildungskoordination aufgrund der
Einschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie leider nicht möglich. Ein Gespräch mit der unteren
Schulaufsicht konnte aufgrund des neuerlichen Lockdowns im Dezember 2020 nicht mehr stattfinden.
3 Quelle: Anlage zu TOP 5.1 („Maßnahmenplan für eine bedarfsgerechte deutsche Sprachförderung an Bonner
Grundschulen“) aus der Sitzung des Integrationsrates vom 17.06.2020Seite 38 von 66
7
2.2 Ergänzende Angebote im Vormittagsbereich
Im Vormittagsbereich stehen teilweise auch ergänzende Instrumentarien der
Sprachförderung zur Verfügung. Die Organisation und Finanzierung dieser
ergänzenden Angebote obliegt den einzelnen Grundschulen; es gibt hierfür keine
einheitliche kommunale Regelung. Daher findet sich eine große Bandbreite an
ergänzenden Förderangeboten: neben der oben bereits erwähnten Projektförderung
im Rahmen der Integrationsstellen finden sich an vielen Grundschulen ehrenamtliche
Lesepat*innen. An anderen Schulen wird die ergänzende Sprachförderung durch die
Schulsozialarbeit übernommen. An wieder anderen Grundschulen unterstützt die
gemeinnützige Initiative „German Angel“ mit gezielten Sprachförderangeboten.
Des Weiteren führt das Kommunale Integrationszentrum an fünf Bonner
Grundschulen das Sprach- und Elternbildungsprogramm „Rucksack Schule“ des
Landes NRW durch, das vom Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration bezuschusst wird und sich an Eltern mit Grundschulkindern wendet. Ziel
dieses Programms ist es, über die Einbindung der Eltern den Lernprozess der Kinder
zu begleiten und zu stärken. Unterrichtsinhalte des Faches Deutsch, des
Fachunterrichts und des Herkunftssprachlichen Unterrichts werden mit den Inhalten,
die der Elterngruppe vermittelt werden, abgestimmt und den Kindern werden
Unterrichtsinhalte in der deutschen Sprache und in der jeweiligen Familiensprache
zeitlich und inhaltlich parallel vermittelt4.
An neun Bonner Grundschulen wird zudem das Unterstützungsprogramm QuisS
umgesetzt. Mit diesem Programm der Bezirksregierung Köln werden gezielt Schulen
unterstützt, die sich durch sprachliche Heterogenität und Mehrsprachigkeit
auszeichnen. Die Unterstützung ist fachlicher und personeller Art und zielt auf die
vier Handlungsfelder Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklung, Vernetzung in der
Kommune und ergänzende Angebote. Im Rahmen der Schulentwicklung wird
beispielsweise sprachsensibler Unterricht in möglichst allen Fächern eingeführt.
2.3 Angebote des Offenen Ganztags
Im Rahmen des Offenen Ganztags, der in Bonn von etwa 65% der Grundschulkinder
besucht wird, finden sich oft weitere, der Sprachförderung dienliche Angebote wie
Leseclubs oder Schülerzeitungen. Gebundene Ganztagsschulen mit einer
weitergehenden Verzahnung von Vor- und Nachmittagsunterricht gibt es in Bonn
nicht.
Das Angebot der Ganztagsschule wird durch das Angebot der Übermittagsbetreuung
ergänzt, die von 1100 Bonner Grundschulkindern besucht wird (dies entspricht 9%
der Bonner Grundschulkinder). Im Rahmen der Übermittagsbetreuung werden die
Kinder nach Schulschluss in der Schule betreut und erhalten dort ein Mittagessen.
Hausaufgaben fertigen diese Kinder in der Regel zu Hause an.
4 Quelle: Stellungnahme der Verwaltung auf eine große Anfrage des Integrationsrats zum Thema:
Sprachförderung an Bonner Grundschulen. 190852-1 ST; FF Amt 40Seite 39 von 66
8
Zusätzlich besuchen auch 207 Grundschulkinder ein Silentium an ihrer Schule. Im
Rahmen des Silentiums wird eine Hausaufgabenbetreuung angeboten. Eine weitere
Nachmittagsbetreuung oder ein Mittagessen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Silentien werden von etwa 1,7% der Bonner Grundschulkinder besucht.
Trotz dieses mannigfaltigen Angebots ist festzuhalten, dass rund 25% der Bonner
Grundschulkinder aktuell ausschließlich den Unterrichtsvormittag besuchen.
Schon bei der Einführung des Offenen Ganztags im Jahr 2005 kam die Stadt Bonn
zu der Einsicht, dass es Schulstandorte gibt, an denen Kinder gezielte zusätzliche
sprachliche und schulische Förderung benötigen5. Daher wurde in Bonn bereits mit
der Einführung der OGS im Jahr 2005 beschlossen, Schulen, an denen
beispielsweise eine gezielte sprachliche Förderung der Kinder notwendig ist, mit
zusätzlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Die Erfahrung aus dieser Zeit zeigt,
dass diese zusätzlichen Mittel einen erheblichen Anteil daran haben, dass Kinder mit
besonderen Förderbedarfen nicht „untergehen“ sondern zielgerichtet betreut,
erzogen und gebildet werden. Allerdings konnten die für OGSplus zur Verfügung
stehenden Mittel bereits seit dem Jahr 2008 nicht mehr die tatsächlichen Bedarfe
abbilden, da der Offene Ganztag seit dieser Zeit massiv ausgebaut wurde, die Mittel
jedoch nicht dynamisiert wurden. Dies führte dazu, dass bei der Verteilung der
OGSplus-Mittel die OGSplus-Schülerzahl trotz einer steigenden Zahl an Kindern
gedeckelt werden musste. Nach zehn Jahren der Unterfinanzierung wurden die Mittel
im Jahr 2018 dann doch dynamisiert. Im Ratsbeschluss für die Neuausrichtung von
OGS aus dem Jahr 2016 wurde zudem die Erarbeitung eines neuen
Instrumentariums zur Verteilung der OGSplus-Mittel festgeschrieben; dieses wird seit
dem Schuljahr 2019/2020 umgesetzt. Die Sprachförderung nimmt in dieser
Neuausrichtung keinen zentralen Platz mehr ein; die Mehrbedarfe einer OGSplus
umfassen die Bereiche personelle Ausstattung, Qualifizierung der Mitarbeitenden,
Vernetzung und Kommunikation mit der Schule und im Sozialraum, Berichtswesen,
Mittagessen, Hausaufgaben-/Lernzeiten, Freispiel, Arbeitsgemeinschaften,
Ferienprogramm und Elternarbeit. Auch wurden Indikatoren entwickelt, mit denen der
Förderbedarf der OGSsen ermittelt werden kann. Diese sind der Ausländer-
Migrationshintergrund sowie die Elternbeiträge (Stufen I und II). Die OGSplus-
Förderung erfolgt in zwei Förderstufen, die unterschiedlichen Anforderungsniveaus
an den einzelnen Offenen Ganztagsschulen entsprechen: eine Förderstufe mit
zusätzlichem Förderbedarf gegenüber der Basis-OGS, die aber keinen Bedarf nach
strukturverändernden Maßnahmen hat (OGS „gelb“) und eine Förderstufe, die
gegenüber der Basis-OGS einen zusätzlichen Förderungsbedarf hat, der
strukturverändernde Maßnahmen mit sich bringt (OGS „blau“). Sieben Bonner
Grundschulen werden aktuell als OGS „blau“ eingestuft; acht Grundschulen werden
als OGS gelb eingestuft6.
5 Quelle: Beschlussvorlage „Stadtweite Umsetzung des OGSplus-Programms“ vom 28.05.2019
(Drucksache 1911757)
6 Quelle: Beschlussvorlage „Stadtweite Umsetzung des OGSplus-Programms“ vom 28.05.2019
(Drucksache 1911757)Seite 40 von 66
9
Bei beiden Klassifikationen wird hierbei die OGS für alle angestrebt. Die wichtigsten
Unterschiede zwischen den drei Klassifikationsstufen sind in Tabelle 1 dargestellt.
Tabelle 1: Förderungsbausteine im Konzept OGS Plus
OGS-Regelförderung OGSplus „gelb“ OGSplus „blau“
teilfreigestellte pädagogische
Leitung
(20 Stunden Leitungsaufgaben)
freigestellte pädagogische
Leitung (39 Stunden
Leitungsaufgaben)
freigestellte pädagogische
Leitung
(39 Stunden Leitungsaufgaben)
Stellvertretende Leitung
(0 Stunden Leitungsaufgaben)
Stellvertretende Leitung
(0 Stunden Leitungsaufgaben)
Stellvertretende Leitung
(19,5 Stunden
Leitungsaufgaben)
Gruppenleitung
(122 Stunden)
Gruppenleitung
(150 Stunden)
Gruppenleitung
(196,50 Stunden)
Ergänzungskraft
(105 Stunden)
Ergänzungskraft
(120 Stunden)
Ergänzungskraft
(138 Stunden)
Zusatzkräfte: Heilpädagogik,
etc. (0 Stunden)
Zusatzkräfte: Heilpädagogik,
etc. (2 Stunden)
Zusatzkräfte: Heilpädagogik,
etc. (5 Stunden)
./. 1 Minijob pro Gruppe 1 Minijob pro Gruppe
Kinderschutzfachkraft
(0 Stunden)
Kinderschutzfachkraft
(0,5 Stunden)
Kinderschutzfachkraft
(2 Stunden)
Fortbildungsbudget
(150,00 Euro pro MA)
Fortbildungsbudget
(200,00 Euro pro MA)
Fortbildungsbudget
(200,00 Euro pro MA)
Supervision
(4 x im Jahr)
Supervision
(8 x im Jahr)
Supervision
(16 x im Jahr)
Zusätzlicher Spiel- und
Materialverbrauch
(0,00 Euro pro Gruppe)
Zusätzlicher Spiel- und
Materialverbrauch
(400,00 Euro pro Gruppe)
Zusätzlicher Spiel- und
Materialverbrauch
(1.000,00 Euro pro Gruppe)
Zusätzliches Projekt
(0,00 Euro pro Schuljahr)
Zusätzliches Projekt
(1.350,00 Euro pro Schuljahr)
Zusätzliches Projekt
(1.350,00 Euro pro Schuljahr)
Kennmerkend für OGSsen mit einem erhöhten Förderbedarf sind neben der OGS für
alle also auch eine bessere personelle Ausstattung der OGSsen, eine bessere
Ausbildung des Personals und eine bessere finanzielle Ausstattung der OGSsen.
Anzunehmen ist, dass sich dies positiv auf den Sprachstand der Kinder auswirken
wird. Diese profitieren bei OGSsen mit erhöhtem Förderbedarf von einer kleineren
Gruppengröße, mehr geschultem Fachpersonal, einer besseren Ausstattung der
OGS-Räumlichkeiten, mehr Individualtherapie und mehr Möglichkeiten der
konzeptionellen Verbesserung durch die Leitung. Eine gezielte Sprach- und
Lernförderung findet in dem Konzept keine Erwähnung; sie lässt sich aber
beispielsweise sehr gut in die Förderbausteine „Lernzeit/Hausaufgabenbetreuung“,
„Verzahnung von Vor- und Nachmittagsangeboten“ und „Arbeitsgemeinschaften“
integrieren.
2.4 Zusätzliche Sprachförderangebote für Grundschulkinder
Im Freizeitbereich bietet vor allem die Internationale Begegnungsstätte der Stadt
Bonn gezielte Deutschkurse und andere Lernförderangebote für Grundschulkinder
an. In der Quantiusstraße und in den Bezirken Bad Godesberg, Beuel und HardtbergSeite 41 von 66
10
finden Sprachförderkurse für Grundschulkinder im Nachmittagsbereich statt7. Das
Kursangebot der IB richtet sich vor allem an Kinder, deren Familiensprache nicht
Deutsch ist und ist mit einem Teilnahmebetrag von 10 Euro pro Halbjahr sehr
kostengünstig. Pro Halbjahr werden in der Quantiusstrasse aktuell für
Grundschulkinder fünf Sprachförderkurse, zwei Mathematikkurse, einen
Englischkurs, ein Psychomotorikangebot und ein Kreativangebot angeboten. Im
Kalenderjahr 2019 besuchten laut Information der Internationalen Begegnungsstätte
insgesamt 226 Grundschulkinder einen dieser Kurse in der Quantiusstraße. Zudem
nahmen 140 Grundschulkinder an einem externen Angebot teil.
Für das erste Halbjahr 2019 sind dem Konzept der Internationalen Begegnungsstätte
die Teilnehmerzahlen und die Standorte der externen Kurse zu entnehmen8. Es gibt:
 zwei Kurse für Grundschulkinder (Deutsch) in der Marktschule in Beuel mit 17
Teilnehmenden
 zwei Kurse Psychomotorikförderung in Castell mit 24 Teilnehmenden
 vier Kurse für 

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Datenstand: 02.11.2026, 18:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de