210851 · Mitteilungsvorlage
Abschlussbericht Kommunale Koordinierung für Neuzugewanderte (BMBF Projekt mit vierjähriger Förderung)
Kerndaten
- Nummer
- 210851
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210851 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Abschlussbericht Kommunale Koordinierung für Neuzugewanderte (BMBF Projekt mit vierjähriger Förderung) Beratungsfolge Kulturausschuss 08.06.2021 Kenntnisnahme Integrationsrat 23.06.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.08.2021 Kenntnisnahme Schulausschuss 08.09.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Januar 2021 endete das Programm und damit auch die Arbeit der Bildungskoordinatorinnen, die bei der Volkshochschule und bei Stabsstelle Integration angesiedelt waren. Bildungskoordination für Neuzugewanderte bei der VHS Die Bildungskoordinatorin für neu zugewanderte Erwachsene – mit einem Fokus auf Menschen über 27 Jahre – hat im Laufe ihrer vierjährigen Tätigkeit ein Netzwerk von über 50 verschiedenen Institutionen und Arbeitskreisen erfasst, bekanntgemacht und teilweise koordiniert. Mit dem regelmäßig erscheinenden Newsletter wurden drei- bis viermal so viele Multiplikatoren erreicht. Neben mehreren Multiplikatoren-Veranstaltungen unterschiedlicher Art (in verschiedenen Formaten im Haus der Bildung) wurde die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung und städtischen Ämtern verstetigt („Ämtertreffen“). Die nachfolgende Beschreibung der weiteren Handlungsfelder nach Ende des Projekts basiert auf den Erkenntnissen aus der Arbeit der Bildungskoordinatorin (2017-2021), die auch auf die langjährige Expertise der Volkshochschule in verschiedenen Handlungsfeldern zurückgreifen konnte (über 15jährige Erfahrung mit mehreren tausend Neuzugewanderten in Beratungen und Kursen; seit 2015/16 verstärkte sozialpädagogische und berufsvorbereitende Beratung Neuzugewanderter, ESF geförderte BBB-Bildungsberatungen im Einzelcoaching; berufsspezifische Sprachkurse (Pflege, Logistik (DPDHL), EPQ etc.). Die Arbeit der Bildungskoordinatorin sollte nach Abschluss des Projekts in folgenden Feldern fortgeführt werden:Seite 1 von 66 Seite 2 1. Ältere/Bildungsferne: Nachhaltigkeit durch Teilqualifizierung Fortführung der Qualifizierungsbörse für ältere und prekär beschäftigte Zugewanderte (nachholende Teilqualifizierung für Personen, die keine Ausbildung/Studium mehr realisieren können; bildungsfern, familiäre Versorgungspflichten etc.). Entwicklung förderfähiger Ausbildungs- und Umschulungsformate (ohne Verkürzung) für ältere oder schwach alphabetisierte neuzugewanderte Frauen und Männern mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus. 2. Nachhaltige Beschäftigung für Gründer und Studierende, Netzwerksicherung Fortführung der kommunalen Koordinierung über Angebotsübersichten/Newsletter; Weiterführung und konzeptionelle Vor- und Nachbereitung der Ämtertreffen zwischen Stadt Bonn und Arbeitsverwaltung; Monitoring der Entwicklung im Bereich Beratung Gründungsinteressierter und berufsorientierende Veranstaltungen für Studieninteressierte in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Integration, der Wirtschaftsförderung und Hochschulen. 3. Coaching zur Sicherung eines nachhaltigen Arbeitsverhältnisses Individuelle kommunale Begleitungsstrukturen vor und nach der klassischen Arbeitsvermittlung aufbauen mit u.a. den Zielen a) Systemwissen frühzeitig vermitteln und verankern, b) in arbeitsrechtlich abgesicherte Arbeitsstellen beraten c) Zur Stabilisierung der Beschäftigung: Förderung der Bereitschaft, weitere Sprachförderungsangebote ausbildungs- und berufsbegleitend zu nutzen. Die Personalisierung dieser in jeder Hinsicht nachhaltigenTätigkeitsfelder muss gewährleistet sein; mit dem bestehenden Personal lassen sich diese Arbeiten nicht fortführen. Bildungskoordination für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche bei der Stabsstelle Integration Im Rahmen der Bildungskoordination der Bildungskoordination für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche bei der Stabsstelle Integration wurden in den letzten beiden Jahren über hundert relevante Bildungsangebote für neuzugewanderte Kinder bis sechs Jahre in Bonn identifiziert. Die Bandbreite der Angebote reicht von Sprachförderangeboten über psychomotorische Förderung bis hin zu Beratungsangeboten und Sprachkursen mit Kinderbetreuung für die Eltern. Um dem großen Bedarf für eine Angebotsübersicht nachzukommen, konnten diese Bildungsangebote in Kooperation mit dem Netzwerk Frühe Hilfen in den digitalen Angebotskatalog „Guter Start NRW“ aufgenommen werden. Dieser Angebotskatalog erfreut sich bereits großer Beliebtheit in Bonn und wird von dem Team der Frühen Hilfen regelmäßig gepflegt und überarbeitet. Über die Angebotssuche stehen diese Angebote nun allen Interessierten zur Verfügung. Neben den Angeboten für neuzugewanderte Kinder bis sechs Jahren sollten im Rahmen des Projektes auch die Bedarfe dieser Zielgruppe erhoben werden. Die Bildungskoordinatorin führte hierzu mehr als 15 vertiefende Gespräche mit Bonner Bildungsakteuren.Seite 2 von 66 Seite 3 Die Sprachbildung und Sprachförderung von neuzugewanderten Kindern wurde hierbei eindeutig als zentraler Bedarf identifiziert. Die Bildungskoordination untersuchte daher in den letzten zwei Jahren, wie die Sprachbildung und die Sprachförderung für Vorschulkinder in der Bundesstadt Bonn organisiert sind und wo die Stärken und Schwächen dieses Systems liegen. Darüber hinaus untersuchte sie die Bildungsintegration von Kindern im Grundschulalter mit dem Schwerpunkt sprachliche Bildung. Die Berichte „Sprachbildung und Sprachförderung von Vorschulkindern in der Bundesstadt Bonn“ und „Sprachförderung von Grundschulkindern in der Bundesstadt Bonn“ sind dieser Vorlage beigefügt. Der Bildungskoordinator für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in der ersten Projektphase und die Bildungskoordinatorin für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in der zweiten Projektphase haben sich intensiv mit der Thematik befasst, zahlreiche Kontakte im Bereich Bildung und Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher geknüpft, Recherchen durchgeführt, Bedarfe ermittelt und mit der Angebotsübersicht sowie den Analysen einen wichtigen Beitrag für die künftige Arbeit geleistet. Dem Auftrag entsprechend hat die Bildungskoordination bei der Stabsstelle Integration mit ihren Berichten auch Handlungsempfehlungen an die Kommune formuliert. Dazu gehören unter anderem: Verankerung des Themas in der Verwaltung mit Erstellung eines Konzeptes der Sprachbildung und Sprachförderung mit Berücksichtigung mehrsprachig aufwachsender Kinder und unter Beteiligung relevanter Akteure Stärkerer Kita-Ausbau in segregierten statistischen Bezirken und Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil Sprachförderung für neuzugewanderte Kinder Durchgängige Sprachbildung Mehr kommunale Steuerung bei den vorhandenen Sprachförder- und Sprachbildungsangeboten Ergänzende Sprachförder- und Sprachbildungsangebote im Unterrichtsvormittag Sprachförderung im Rahmen des Offenen Ganztags Sprach- und Lernförderung durch verschiedene Anbieter Aufgrund der Pandemie-Situation musste die verwaltungsinterne Diskussion der Berichte und die Beratung über das weitere Vorgehen verschoben werden. Die Stabsstelle Integration hierzu noch einladen. Anlage/n 1 Sprachbildung und Sprachförderung Elementarbereich Analyse Final 2021 BiKo Stabsstelle Integration (öffentlich)Seite 3 von 66 Seite 4 2 Sprachförderung von Grundschulkindern Analyse Final 2021 BiKo Stabsstelle Integration (öffentlich) 3 Endbericht KommunaleKoordinierungErwachsene-BMBF (nichtöffentlich)Seite 4 von 66 Sprachbildung und Sprachförderung von Vorschulkindern in der Bundesstadt Bonn Bildungskoordination für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche Stabsstelle Integration der Bundesstadt Bonn Stand: 15.01.2021Seite 5 von 66 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort .........................................................................................................................3 2.1 Delfin 4 ...................................................................................................................................6 2.2 Alltagsintegrierte Sprachbildung......................................................................................6 2.3 Anmeldegespräche in der Grundschule .........................................................................7 2.4 Schuleingangsuntersuchung ............................................................................................7 2.5 Zusätzliche Sprachförderangebote in Bonn ...................................................................8 3. Sprach- und Sprechvermögen von Bonner Kinder bis sechs Jahren .............8 3.1 Ergebnisse der flächendeckenden Delfin 4 Testung bis 2014 ....................................9 3.2 Ergebnisse der Delfin 4 Testung ab 2015 .......................................................................9 3.3 Schulanmeldung ................................................................................................................10 3.4 Schuleingangsuntersuchung ..........................................................................................10 3.5 Erklärungsansätze für die unterschiedlichen Messergebnisse................................12 4. Stärken und Schwächen des Bonner Sprachbildungs- und Sprachfördersystems für Kinder bis 6 Jahre .............................................................14 4.1 Besuchsdauer einer Kindertageseinrichtung ..............................................................14 4.2 Segregation in Bonn .........................................................................................................15 4.3 Wirkung alltagsintegrierte Sprachbildung bei segregierten Kitas ...........................17 4.4 Sprachfördermaßnahmen nach Delfin 4 .......................................................................19 4.5 Sprachförderung durch andere Bildungsinstitutionen ..............................................20 5. Handlungsempfehlungen ..........................................................................................20 5.1 Verankerung des Themas in der Verwaltung ...............................................................20 5.2 Stärkerer Kitaausbau in segregierten statistischen Bezirken und statistischen Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil...........................................................................21 5.3 Sprachförderung für neuzugewanderte Kinder ...........................................................22 5.4 Durchgängige Sprachbildung .........................................................................................23 5.5 Mehr kommunale Steuerung bei den vorhandenen Sprachförder- und Sprachbildungsangeboten .....................................................................................................23 5.6 Sprachförderung durch andere Anbieter ......................................................................25 5.7 Abläufe in der Verwaltung ................................................................................................25 5.8 Sprachbildung und Sprachförderung in Zeiten von Covid 19 ..................................25 6. Literatur .........................................................................................................................26Seite 6 von 66 3 1. Vorwort Das Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ wird Mitte 2021 nach einer vierjährigen Förderperiode auslaufen. Die Bildungskoordination für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche ist seit Januar 2017 bei der Stabsstelle Integration angesiedelt und hat unter anderem die Aufgabe, eine Bedarfsanalyse für die Bildungsintegration von Kindern bis sechs Jahren zu erstellen, in der die sprachliche Bildung zentral steht. Diese Bedarfsanalyse halten Sie nun in den Händen. In diesem Bericht erfahren Sie, wie die Sprachbildung und der Sprachförderung für Kinder bis sechs Jahre in der Bundesstadt Bonn organisiert ist und wo die Stärken und Schwächen dieses Systems liegen. Der aufmerksamen Leserin und dem aufmerksamen Leser wird auffallen, dass der vorliegende Bericht nur am Rande auf die Sprachbildung in den Familiensprachen der neuzugewanderten Kinder eingeht. Selbstverständlich sind für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, die frühe Sprachbildung und die gezielte Unterstützung sprachlicher Kompetenzen in all ihren Sprachen von grundlegender Bedeutung. Die Fokussierung auf die deutsche Sprache in dem hier vorliegenden Bericht ist der Tatsache geschuldet, dass eine erfolgreiche Bildungsintegration von neuzugewanderten Kindern nur durch eine rechtzeitige und intensive Förderung der deutschen Bildungssprache gelingen kann. Diesem Bericht liegt daher das Verständnis zugrunde, dass die Beherrschung der deutschen Sprache unbestritten eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für Bildungserfolge und eine gelingende Integration dieser Kinder ist und dass hierbei dem frühen Beginn der Sprachförderung und Sprachbildung ein besonderer Stellenwert zukommt. Die Bedarfsanalyse basiert auf wissenschaftlichen Studien aus Nordrhein-Westfalen und aus Deutschland, vorliegenden Bildungsdaten von Bonner Kindern bis sechs Jahre und Gesprächen mit in Bonn tätigen Bildungsakteuren. Hinsichtlich der Bildungsdaten ist es in vielen Fällen nicht möglich, das Augenmerk allein auf neuzugewanderte Kinder zu richten, da diese oftmals nicht getrennt erfasst werden. Um dennoch eine Datenbasierung herzustellen, werden hier neben Bildungsdaten neuzugewanderter Kinder bis sechs Jahre auch allgemeine Daten von Bonnerinnen und Bonnern mit Migrationshintergrund, Bonnerinnen und Bonnern mit einer nicht deutschen Nationalität und Kindern mit einer anderen Familiensprache als Deutsch gelistet. Somit ist diese Analyse breiter angelegt und bietet auch Einblicke in die Bildungslage von Kindern bis sechs Jahren mit Migrationshintergrund in Bonn. Die Homogenität dieser Gruppe ist gerade in Bonn sehr groß. Es sei daher angemerkt, dass hinsichtlich von Neuzuwanderung und Migrationshintergrund gerade die Gruppe der Kinder, die zusätzlich eine oder mehrere sozial ungünstige Familienfaktoren wie Armut, geringer Bildungsstand und geringe Sprachkenntnisse des Deutschen mitbringen, besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. In dieser Analyse finden Sie auch Forschungsergebnisse ohne kommunalen Bezug zur Stadt Bonn, mit denen die Bonner Bildungsdaten wissenschaftlich eingebettetSeite 7 von 66 4 werden. An einigen Stellen werden zudem Bildungsdaten aus Mülheim an der Ruhr erwähnt. Diese entstammen der wissenschaftlichen Begleitstudie des NRW- Landesprogrammes „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ (KeKiz), in der die Frage untersucht wurde, wie soziale Ungleichheiten und Armut die Entwicklungschancen von Kindern beeinflussen und die diese Frage mit kommunalen Routinedaten beantwortete. Mit Blick auf eine mögliche zukünftige Erstellung eines Bonner Sprachbildungs- und Sprachförderkonzeptes wurde die Datenbasierung in der hier vorliegenden Bedarfsanalyse schwerpunktmäßig durch kommunal schon vorhandene Daten hergestellt. Die KeKiz-Begleitstudie wurde in diesem Kontext gezielt aufgegriffen, um ergänzende Möglichkeiten einer Datenbasierung mit kommunal vorhandenen Daten aufzuzeigen.Seite 8 von 66 5 2. Sprachbildung und Sprachförderung in Bonn Es ist in Bonn wenig darüber bekannt, welche deutschen Sprachkenntnisse neuzugewanderte Kinder bis sechs Jahre mitbringen und wie ihre Integration ins Elementarsystem verläuft. Kommunale Daten, mit denen diese Fragen beantwortet werden können, liegen nicht vor. In Nordrhein-Westfalen gibt es im Leben eines Kindes bis zu seinem Eintritt in die Grundschule aber mindestens zwei Momente, in denen sein Sprachstand überprüft wird. Besucht ein Kind eine Kindertagesstätte, finden dort eine alltagsintegrierte Sprachbildung und eine Bildungsdokumentation seiner sprachlichen Entwicklung statt. Besucht ein vierjähriges Kind keine Kindertagesstätte oder stimmen seine Eltern der Bildungsdokumentation nicht zu, wird es zu einem verpflichtenden Sprachtest eingeladen. Sprachauffälligen Kindern wird der Besuch einer Kindertagesstätte empfohlen. Falls kein Kitaplatz zur Verfügung steht oder Eltern den Besuch einer Kindertagesstätte ablehnen, werden auffällig getestete Kinder zu der Teilnahme an einer Sprachfördermaßnahme verpflichtet. Im Jahr vor der Einschulung wird ein Kind bei einer Grundschule angemeldet. Gibt es während der Anmeldung Zweifel an der Sprachfähigkeit des Kindes, wird erneut ein Sprachstandstest durchgeführt. Auch dieser kann bei auffälligem Resultat zu dem Besuch einer verpflichtenden Sprachfördermaßnahme führen. Bei der separat stattfindenden Schuleingangsuntersuchung wird die Sprach- und Sprechfähigkeit aller Kinder erhoben. Zudem wird dort auch gezielt der Sprachstand von Kindern, die zu Hause kein Deutsch sprechen, getestet. Abbildung 1: Erhebungen des Sprachstands bei Bonner Kindern bis 6 Jahre Im Verlaufe dieses Kapitels erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Erhebungen des Sprachstands. Zudem wird kurz auf das Angebot an Sprachförderung und Sprachbildung für Kinder bis sechs Jahre in Bonn eingegangen. Kitabesuch: Bildungsdoku- mentation Schuleingangs- untersuchung SchulanmeldungKein Kitabesuch/ keine Bildungsdoku- mentation: Delfin 4Seite 9 von 66 6 2.1 Delfin 4 In den Jahren 2007 bis 2014 mussten alle vierjährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen den Sprachtest Delfin 4 (Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz In Nordrhein-Westfalen bei Vierjährigen) absolvieren. Hierbei war es nicht wichtig, ob sie eine Kita besuchten. Seit 2015 nehmen nur noch diejenigen vierjährigen Kinder an dem Sprachtest teil, die keine Kita besuchen oder deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kita nicht zugestimmt haben. Mit dieser Feststellung des Sprachstands zwei Jahre vor der Einschulung soll sichergestellt werden, dass alle Kinder, falls erforderlich, Zugang zu frühzeitiger Sprachförderung erhalten und so nach der Einschulung erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen können. Die Erhebung des Sprachstands liegt in der Verantwortung der staatlichen Schulämter. Das bedeutet, dass Grundschullehrkräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte der Grundschulen mit diesen Kindern den circa halbstündigen Sprachtest durchführen. Kinder, die aufgrund der Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung eine zusätzliche pädagogische Sprachförderung benötigen, erhalten diese dann in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung. Die Verpflichtung zum Besuch der Sprachfördermaßnahme entfällt, wenn das Kind einen regulären Betreuungsplatz in Anspruch nimmt. Die Zuweisung der auffällig getesteten Kinder zu einer Sprachfördermaßnahme obliegt dem kommunalen Jugendamt. Die Teilnahme an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung ist verpflichtend. Sorgen Eltern nicht dafür, dass ihr Kind an der Sprachstandsfeststellung teilnimmt, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. 2.2 Alltagsintegrierte Sprachbildung Für alle anderen Kinder erfolgt die Sprachbildung seit 2014 alltagsintegriert im Elementarsystem. Grundprinzip der alltagsintegrierten Sprachbildung ist die Nutzung von Sprachanlässen zur Sprachförderung, ohne dass Kinder in gesonderten Gruppen gezielten Sprachförderunterricht erhalten. Zur Dokumentation des Sprachstandes können in Einrichtungen verschiedene Dokumentationsbögen wie beispielsweise BaSik oder Sismik/Seldak genutzt werden. Um Kindertagesstätten für die Aufgabe der alltagsintegrierten Sprachbildung zu rüsten, wurden im Kinderbildungsgesetz zusätzliche finanzielle Mittel zur Finanzierung von plusKITAS und zur Finanzierung von Sprachförderung festgeschrieben. PlusKITAS sind Kindertageseinrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil von Familien mit erschwerten Startbedingungen haben. Zusätzliche Fördermittel für Kindertageseinrichtungen, in denen ein erhöhter Sprachförderbedarf festgestellt wurde, können plusKITAS, aber auch anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team laut § 16b des KiBiz eine sozialpädagogische Fachkraft zu beschäftigen, die über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügen sollte.Seite 10 von 66 7 Im Kitajahr 2019/2020 – also vor der neusten Novellierung des Kinderbildungsgesetzes - gab es in Bonn 20 plusKITAS. Die Zahl der Kitas, die Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten haben, sind der Bildungskoordination nicht bekannt. Nach der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes ist die Zahl der plusKITAS stark gestiegen. Aktuell gibt es in Bonn 47 solcher plusKITAS, an denen seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 auch die im Kinderbildungsgesetz NRW vorgesehene zusätzliche Sprachförderung stattfindet. Ein weiteres in Bonn weit verbreitetes Programm zur Sprachförderung ist das seit 2016 geförderte bundesweite Programm „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, an dem in Bonn 23 Kitas teilnehmen. Zahlreiche andere Förderprogramme unterstützen Kindertagesstätten ebenfalls bei der Umsetzung von Themen wie der Sprachbildung oder der Förderung der Mehrsprachigkeit. Sie stellen in der Regel aber keine personellen Ressourcen zur Verfügung. 2.3 Anmeldegespräche in der Grundschule Im Rahmen der Anmeldegespräche sind Grundschulen verpflichtet, den Sprachstand von Kindern, deren Sprachstand nicht ausreichend sein könnte, festzustellen. Hierfür stehen neben dem oben bereits erwähnten Delfin 4 Test noch weitere zugelassene Sprachtests zur Verfügung. Wird auf der Grundlage dieses Sprachtests bei einem Kind, das keine Kindertageseinrichtung besucht, ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, wird den Eltern empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Kommen die Eltern dieser Empfehlung nicht nach oder steht kein Betreuungsplatz zur Verfügung, so vermittelt das Jugendamt dem Kind einen Platz in einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung. Für alle anderen Kinder erfolgt die Sprachbildung alltagsintegriert im Elementarsystem. 2.4 Schuleingangsuntersuchung Das Gesundheitsamt führt in dem Jahr vor der Einschulung flächendeckende Schuleingangsuntersuchungen durch, bei denen auch die Sprachfähigkeit der Kinder erhoben wird. Im Rahmen dieser Schuleingangsuntersuchung werden gezielt Kinder ins Auge genommen, die Deutsch nicht als Erstsprache sprechen. Mit dieser Untersuchung kann festgestellt werden, ob das Sprachniveau den zukünftigen Anforderungen der Schule gerecht wird1. Zudem wird im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung bei allen Kindern der Bereich Sprache und Sprechen von einem Amtsarzt oder einer Amtsärztin überprüft. Dieser Test dient dazu, eine mögliche 1 Daseking, M. (2009): Das Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS). Power-Point PräsentationSeite 11 von 66 8 Sprachentwicklungsstörung festzustellen und wenn nötig eine Empfehlung zu einer Sprachbehandlung auszusprechen. 2.5 Zusätzliche Sprachförderangebote in Bonn Es gibt in Bonn auch zusätzliche Sprachförderangebote für Kinder. Der Besuch dieser Sprachförderangebote ist freiwillig; eine Anmeldung zu diesen kostenfreien oder kostengünstigen Angeboten ist aber oftmals erforderlich. Die zwei größten Anbieter von Sprachförderangeboten für Kinder bis sechs Jahren sind der Verein Känguru e.V. und die Internationale Begegnungsstätte der Stadt Bonn. Der Verein Känguru e.V. hat sich in den letzten Jahren auf die Durchführung der sogenannten „Brückenprojekte“ des Landes NRW für die Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen spezialisiert und ist der größte Anbieter dieser „Brückenprojekte“ im Bonner Stadtgebiet. Die aus den Brückenmittel finanzierten frühkindlichen Sprachförderkurse richten sich vor allem an Eltern mit Kindern bis drei Jahren mit einem Migrationshintergrund und sind für die Familien kostenfrei. Kurse finden aktuell an 16 Standorten in Bonn statt. Die Internationale Begegnungsstätte der Stadt Bonn (IB) bietet in der Quantiusstraße und am Theaterplatz in Bad Godesberg Sprachförderkurse für Kinder ab drei Jahren an. Das Kursangebot der IB richtet sich vor allem an Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist und ist mit einem Teilnahmebeitrag von 10 Euro pro Halbjahr sehr kostengünstig. Pro Halbjahr bietet die IB bis zu acht Sprachförderkurse für drei- bis sechsjährige Kinder mit unterschiedlichen Deutschkenntnissen an. Ergänzend gibt es noch Kreativkurse, in denen unter anderem vorbereitende schulische Fähigkeiten wie die Arbeit mit Schere, Papier und Stiften geübt werden. In den Sommerferien bietet die IB zusätzliche Sprachförderkurse für Vorschulkinder an. 3. Sprach- und Sprechvermögen von Bonner Kinder bis sechs Jahren Die oben skizzierten Sprachstandserhebungen werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Es liegen leider nicht für alle Verfahren jahresgenaue Daten vor. Aus den vorliegenden Daten ist aber ersichtlich, dass die in Bonn ermittelten Daten über die Jahre hinweg relativ stabil zu sein scheinen. Jedes Jahr werden in Bonn etwa 3000 Kinder eingeschult. Etwa die Hälfte hat einen Migrationshintergrund; rund ein Drittel der Schulneulinge spricht zu Hause kein oder nicht dominant Deutsch. Etwa 15% der Kinder hat eine nicht-deutsche Nationalität. Im Jahr 2019 gab es laut der Landesstatistikstelle IT NRW 647 Zuzüge von Kindern unter 6 Jahren aus dem Ausland nach Bonn. Aus der Statistik ist die Familiensprache dieser Kinder leider nicht ersichtlich. Ebenso ist nicht bekannt, wie viele neuzugewanderte Kinder unter 6 Jahren aus einer anderen Kommune im Bundesgebiet nach Bonn ziehen.Seite 12 von 66 9 3.1 Ergebnisse der flächendeckenden Delfin 4 Testung bis 2014 In den Testjahren 2012 bis 2014 wurden jedes Jahr circa 650 Kinder mit einem Sprachförderbedarf ermittelt. Bei rund 30% dieser Kinder wurde zu Hause deutsch gesprochen; etwa 70% sprach zu Hause ausschließlich eine andere Familiensprache. Etwa 90% der auffällig getesteten Kinder besuchte eine Kita. Tabelle 1: Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung Delfin 4 in den Jahren 2012-2014 Delfin 4 N getestete Kinder Sprachförderbedarf Sprachförderbedarf Familiensprache nicht Deutsch Sprachförderbedarf und Kita-Besuch 2014 2.999 654 444 595 2013 2.904 653 438 603 2012 3.110 660 435 604 Quelle: Mitteilungsvorlagen der Stadt Bonn. Ergebnis der Sprachstandsfeststellung Delfin 4 3.2 Ergebnisse der Delfin 4 Testung ab 2015 Seit 2015 werden nur noch Kinder mittels Delfin 4 getestet, die keine Kindertagesstätte besuchen oder deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kita nicht zugestimmt haben. Seit 2015 wurden rund 10% aller Jahrgangskinder zu einer Delfin 4 Testung eingeladen. Im Schnitt wurde bei knapp über 40% dieser Kinder ein Sprachförderbedarf festgestellt, wobei bei der letzten Testung im Jahr 2019 54% der Kinder einen Sprachförderbedarf aufwiesen. Im Schnitt etwa 80% der Kinder mit einem Sprachförderbedarf sprach zu Hause kein Deutsch, wobei dieser Anteil im letzten Jahr mit 72% etwas geringer war. Auffallend ist, dass von den eingeladenen Kindern ein erheblicher Teil den Sprachtest nicht ablegt. In etwa 5% der Fälle, weil die Familie der Einladung nicht nachkommt. Je nach Jahr werden aber bis zu einem Drittel der eingeladenen Kinder vom Sprachtest freigestellt, etwa weil die Familie verzogen ist oder sich nur vorübergehend in Bonn aufhält. Auch eine Behinderung des Kindes, die Annahme eines Betreuungsplatzes oder der geplante Besuch einer internationalen Schule sind anerkannte Gründe für eine Freistellung. Zudem werden auch Kinder getestet, bei denen kein Sprachförderbedarf festgestellt wird. Im Jahr 2019 waren dies 74 Kinder.Seite 13 von 66 10 Tabelle 2: Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung Delfin 4 in den Jahren 2015-2019 Einschulungs jahr Anzahl Schulneu- linge Datum Delfin 4 Test Delfin 4 eingeladene Kinder Delfin 4 Kinder mit Sprachförder bedarf Davon Familienspra- che nicht Deutsch 2017 3042 Mai/Juni 2015 355 124 101 2018 2866 Mai/Juni 2016 326 143 121 2019 unbekannt Mai/Juni 2017 279 106 84 2020 unbekannt Mai/Juni 2018 341 152 129 2021 Ca. 3077 Mai/Juni 2019 282 152 110 Total N - - 1583 677 545 Total % - - 100 43 80 Quelle: Mitteilungsvorlagen der Stadt Bonn. Ergebnis der Sprachstandsfeststellung Delfin 4 3.3 Schulanmeldung Über die bei der Schulanmeldung auffällig getesteten Kinder erstellt das Jugendamt keine Mitteilungsvorlagen. Laut Angabe der zuständigen Mitarbeiterin werden ihr pro Jahr etwa 20 bis 30 Kinder gemeldet. Aufgrund der Förderlogik ist davon auszugehen, dass Schulen diesen Test vor allem dann durchführen, wenn sprachauffällige Kinder bislang keine Kita besuchen oder keiner Sprachfördermaßnahme nach Delfin 4 zugeordnet wurden. In allen anderen Fällen würde die Testung für die Schulen einen zusätzlichen Aufwand ohne erkennbaren Nutzen bedeuten. Dies würde dafür sprechen, dass die 20 bis 30 auffällig getesteten Kinder nach der Delfin 4 Testung zugewandert sind und bislang keine Kita besucht haben. 3.4 Schuleingangsuntersuchung Bei den Schuleingangsuntersuchungen werden gezielt Kinder ins Auge genommen, deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Dies sind pro Jahr etwa ein Drittel der Kinder eines Jahrgangs. Es gibt insgesamt fünf mögliche Klassifikationen der Deutschkenntnisse dieser Kinder: (1) „das Kind spricht kein Deutsch“, (2) „das Kind spricht nur radebrechend Deutsch“, (3) „das Kind spricht flüssig Deutsch, jedoch mit erheblichen Fehlern“, (4) „das Kind spricht flüssig Deutsch, jedoch mit leichten Fehlern“ und (5) „das Kind spricht fehlerfrei und flüssig Deutsch“. Werden die Deutschkenntnisse mit 1 oder 2 beurteilt, gilt das Sprachniveau als auffällig und wird den zukünftigen Anforderungen der Schule nicht gerecht2. Bei flüssigem Deutsch mit erheblichen Fehlern gelten die Deutschkenntnisse als grenzwertig. Im Jahr 2016/2017 wurden in Bonn 18,9% der Schulneulinge, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, mit einem auffälligen Sprachniveau im Deutschen eingeschult, das laut Daseking den zukünftigen Anforderungen der Schule nicht gerecht wird. Dies entspricht etwa 6,8% (n ~ 206) aller Bonner Schulneulinge. 2 Daseking, M. (2009): Das Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS). Power-Point PräsentationSeite 14 von 66 11 Im darauffolgenden Jahr wurden etwa 7,4% (n ~ 223) aller Schulneulinge mit einem auffälligen Sprachniveau im Deutschen eingeschult, das den zukünftigen Anforderungen der Schule nicht gerecht wird. Zudem ist für diesen Jahrgang bekannt, dass etwa 8,4% (n ~ 257) aller Schulneulinge grenzwertige Deutschkenntnisse (flüssiges Deutsch mit erheblichen Fehlern) aufweist. Für den Einschulungsjahrgang 2017/2018 bedeutet dies, dass 21,6% der Schulneulinge, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, mit unzureichenden Deutschkenntnissen eingeschult werden. Fast ein Viertel der Schulneulinge, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, verfügt über grenzwertige Deutschkenntnisse. Tabelle 3: Deutschkenntnisse der Schulneulinge mit nicht-deutscher Familiensprache im Einschulungsjahr 17/18 Keine Deutschkenntnisse Spricht radebrechend Spricht flüssig Deutsch, aber mit erheblichen Fehlern Spricht flüssig Deutsch, aber mit leichten Fehlern Spricht fehlerfrei Deutsch Prozent 13 8,6 24,8 39,6 14,1 Anzahl (ermittelt) 134 89 257 410 146 Quelle: Maywald, I.: Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2017/2018 – ein Überblick Tabelle 4: Deutschkenntnisse der Schulneulinge mit nicht-deutscher Familiensprache im Einschulungsjahr 16/17 Anzahl Schulneulinge Familiensprache nicht Deutsch Davon Klassifikation (1) Davon Klassifikation (2) Prozent 36% 11% 7,9% Anzahl (ermittelt) 3038 1096 120 87 Quelle: Generalanzeiger vom 01.02.2017: Vier von 100 Schulanfängern können kein Deutsch Altersentsprechendes Sprach- und Sprechvermögen bildet die Grundlage für die aktive Teilnahme am Unterricht, für die Vermittlung von Lerninhalten und erleichtert den Erwerb der Schriftsprache. Bei allen Kindern wird daher im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung unabhängig von der Familiensprache zudem eine Untersuchung zum Sprach- und Sprechvermögen durchgeführt. Mithilfe dieser Untersuchung können Kinder ermittelt werden, die eine Sprachentwicklungsstörung aufweisen und einer Sprachtherapie bedürfen. Beim Entwicklungsstand der Sprache wird unterschieden zwischen der Beeinträchtigung beim Verstehen der gesprochenen Sprache (Rezeptive Sprachstörung, dem aktiven sprachlichen Ausdrucksvermögen (Expressive Sprachstörung) sowie der Aussprache (Artikulation) zum Beispiel Stottern und Stammeln. Getestet werden zum Beispiel grammatikalische Kenntnisse und Fähigkeiten zur Wortbildung anhand vom Einzeltests zur „Pluralbildung“ und zu der Anwendung von „Präpositionen“. Ebenso wird das phonologische Arbeitsgedächtnis anhand eines Einzeltests überprüft, indem das Kind „Pseudowörter“ nachspricht. Pseudowörter sind Kunstwörter, denen sprachlich keine Bedeutung zugeordnet werden kann. Die Einzeltests Präpositionen und Pluralbildung werden nur bei Kindern mit deutscher Familiensprache oder beiSeite 15 von 66 12 Kindern mit einer anderen Familiensprache und Deutschkenntnissen der Klassifikation (3), (4) oder (5) abgenommen. Im Einschulungsjahr 2017/2018 erreichten 9,5% der getesteten Schulneulinge auffällige Werte bei Präpositionen (n ~ 268); weitere 4,9% (n ~ 138) erreichten grenzwertige Ergebnisse. Bei der Pluralbildung erreichten 8,8% (n ~ 248) auffällige Testwerte; 8,2% erreichten grenzwertige Testwerte (n ~ 231). Diese Ergebnisse sind zusätzlich zu den oben bereits erwähnten 7,4% mit auffälligen Deutschkenntnissen zu werten, da Präpositionen und Pluralbildung bei Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen nicht ermittelt wurden. Dem Bericht von Frau Dr. Maywald ist nicht zu entnehmen, welchen Anteil Kinder mit einer anderen Familiensprache und grenzwertigen Deutschkenntnissen an den auffällig getesteten Kindern bei den Untertests „Präpositionen“ und „Pluralbildung“ haben. Eine Empfehlung zu Sprachbehandlung wurde bei 13,7% der Schulneulinge ausgesprochen. Tabelle 5: Sprach- und Sprechvermögens der Schulneulinge im Einschulungsjahr 17/18 Quelle: Maywald, I.: Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2017/2018 – ein Überblick 3.5 Erklärungsansätze für die unterschiedlichen Messergebnisse Die flächendeckenden Delfin 4 Testung in den Jahren 2012 bis 2014 zeigt, dass – zumindest bei der damals üblichen Sprachbildung im Elementarbereich - ein erheblicher Teil der Kinder eines Jahrgangs einen Sprachförderbedarf hat. Etwa jedes fünfte Kind wies zwei Jahre vor der Einschulung einen Sprachförderbedarf auf. Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, waren in der Gruppe der Kinder mit Sprachförderbedarf übermäßig stark vertreten. Es fanden sich aber auch viele Kinder mit deutscher Familiensprache (etwa 30%) in dieser Gruppe. Dies deckt sich mit Forschungsergebnissen aus anderen Kommunen, die nahelegen, dass der soziale Hintergrund der Herkunftsfamilie sogar einen größeren Einfluss auf die Sprachentwicklung hat als der Migrationshintergrund3. Das Land NRW wird diesem Sprachförderbedarf seit 2015 dadurch gerecht, dass Kinder, die keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, einer Sprachfördermaßnahme zugeordnet werden. Alle anderen Kinder werden im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachbildung in der Kindertageseinrichtung gefördert. Hierdurch verfügen wir seit dem Jahr 2015 nicht mehr über Informationen bezüglich des Sprachstands aller vierjährigen Bonner Kinder. 3 Jehles, N. (2018). Lupe statt Gießkanne. Analyse der Verteilung der Landeszuschüsse für plusKita- Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf durch die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen. Herausgeber: Forschungsverbund TU + DJI Einschulungsjahr 17/18 Auffällig Grenzwertig Unauffällig Präpositionen 9,5% 4,9% 85,6% Pluralbildung 8,8% 8,2% 83% Pseudowörter 11,3% 9,9% 78,7%Seite 16 von 66 13 Bei den Schulanmeldungen werden vergleichsweise wenige Kinder mit einem Sprachförderbedarf ermittelt. Pro Einschulungsjahrgang geht es schätzungsweise um 20 bis 30 Kinder. Aufgrund der Förderlogik ist anzunehmen, dass es sich hierbei um Kinder handelt, die nach der Einladung zum Delfin 4 Test nach Bonn gezogen sind, keinen Kitaplatz erhalten haben und bei der Einschulungsuntersuchung noch durch einen Sprachförderbedarf auffallen. Anders sieht dies bei den Schuleingangsuntersuchungen aus. Hier fallen trotz alltagsintegrierter Sprachbildung in der Kita beziehungsweise Sprachförderung nach Delfin 4 relativ viele Kinder auf, die auffällige oder grenzwertige Testergebnisse aufweisen. Von den Kindern, die zu Hause kein Deutsch sprechen, verfügen etwa 20% über Deutschkenntnisse, die den zukünftigen Anforderungen der Schule nicht gerecht werden. Etwa 25% der Kinder, die zu Hause kein Deutsch sprechen, weisen bei der Einschulungsuntersuchung zwar flüssige Deutschkenntnisse auf, machen aber im Deutschen noch erhebliche Fehler. Auf alle Schulneulinge gerechnet spricht etwa 7% „kein“ oder nur „radebrechend“ Deutsch. 10% der Schulneulinge erreicht zudem auffällige Testergebnisse bei der Untersuchung des Sprach- und Sprechvermögens. Bei der Schuleingangsuntersuchung wird also trotz flächendeckender Sprachförderung etwa jedes sechste Kind als sprachlich auffällig beschrieben. Ein Teil dieser Kinder spricht Deutsch auf einem Niveau, das den Anforderungen der Schule nicht gerecht wird. Zumindest der Anteil der bei der Einschulungsuntersuchung auffällig getesteten Kinder mit nicht deutscher Familiensprache hat sich seit der Einführung der alltagsintegrierten Sprachbildung in der Kita nicht wesentlich verändert. Der Einschulungsjahrgang 2017/2018 wurde größtenteils alltagsintegriert in der Kita gefördert, während der Einschulungsjahrgang 2016/2017 bei Sprachauffälligkeiten noch separaten Sprachfördermaßnahmen zugeordnet wurde. Bei einem Vergleich der Erhebungen der Schuleingangsuntersuchung dieser beiden Jahrgänge fällt auf, dass im Einschulungsjahrgang 2016/2017 prozentual weniger Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, mit „keinen“ oder „radebrechenden“ Deutschkenntnissen eingeschult wurden. Grundsätzlich lassen sich aber über die Gründe für die vergleichsweise hohe Zahl der Kinder, die bei der Einschulungsuntersuchung auffällig getestet werden, auf Basis der aktuellen Datenlage nur Vermutungen anstellen.Seite 17 von 66 14 4. Stärken und Schwächen des Bonner Sprachbildungs- und Sprachfördersystems für Kinder bis 6 Jahre 4.1 Besuchsdauer einer Kindertageseinrichtung Ein wichtiges Element für die hohe Zahl der auffällig getesteten Kinder könnte die relativ kurze Verweildauer in einer Kindertagesstätte sein. Nur die Hälfte aller Bonner Kinder besuchte zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2017/2018 länger als drei Jahre eine Kindertagesstätte. 12,5% besuchte sogar weniger als 2 Jahre eine Kindertagesstätte. Für eine relativ kurze Kitaverweildauer spricht auch, dass etwa 10% der Kinder eines Jahrgangs aktuell zum Sprachstandstest Delfin 4 eingeladen werden und somit höchstwahrscheinlich keine Kita besuchen. Anhand kommunaler Daten aus Mülheim an der Ruhr aus dem Jahr 2010 ist ersichtlich, wie positiv sich gerade ein langjähriger Kitabesuch auf den Sprachstand der Kinder auswirkt. In Mülheim an der Ruhr wird der Sprachstand von Kindern im Kindergartenscreening, bei der Delfin 4 Testung und bei der Schuleingangsuntersuchung erhoben. Die Daten zeigen, dass gerade ein Kitabesuch von über drei Jahren zu unauffälligeren Sprachstandsuntersuchungen führt. Abbildung 2: Sprachauffälligkeiten und Kita-Besuchsdauer in Mülheim an der Ruhr Quelle: Groos et al (2020). Die Illusion der Chancengleichheit (Seite 66) Für Bonn sind ähnliche Daten nicht bekannt. Für den Einschulungsjahrgang 2017/2018 wurde aber erhoben, wie die Kita-Besuchsdauer sich auf Auffälligkeiten bei der Schuleingangsuntersuchung auswirkt. Auch hier sehen wir, dass Kinder mit einer Kitabesuchsdauer über drei Jahren am seltensten auffällige Werte im standardisierten Sozialpädiatrischen Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS) erzielen, während mehr als die Hälfte der Kinder mit einer Besuchsdauer unter zwei Jahren mindestens einen auffälligen Punktwert bei der Schuleingangsuntersuchung aufweist. Mit SOPESS wird in Bonn der Entwicklungsstand der Kinder schulärztlich untersucht und erfasst. 22% 8% 3% 72% 45% 30%28% 55% 70% 0 10 20 30 40 50 60 70 80 1-2 Jahre 2-3 Jahre > 3 Jahre auffällig in allen drei Untersuchungen auffällig in mind. einer Untersuchung unauffällig in allen 3 UntersuchungenSeite 18 von 66 15 Tabelle 6: Kita-Besuchsdauer in Relation zu SOPESS-Auffälligkeiten in Bonn Kita-Besuchsdauer % der Kinder mit dieser Besuchsdauer Auffälligkeiten bei SOPESS Kinder mit mind. 1 auffälligen Punktwert < 2 Jahre 12,5 51,5 2-3 Jahre 35 31,2 >3 Jahre 52,5 21,9 Alle Kinder 100 28,7 Quelle: Maywald, I.: Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2017/2018 – ein Überblick 4.2 Segregation in Bonn Zu dem Schluss, dass Bonn eine segregierte Stadt ist, in der die Schere zwischen arm und reich auf Stadtteilniveau extrem auseinandergeht, kommt der gerade erst erschienene Sozialbericht „Bonn – soziale Probleme auf den zweiten Blick“4. Die Verfasser der Studie berichten, dass - um das regionale Preisniveau bereinigt - fast jeder vierte Einwohner Bonns unter der Armutsgrenze lebt. Dies ist der fünfthöchste Wert aller Städte in Deutschland. Bonn besteht aus 62 statistischen Bezirken, die sich deutlich unterscheiden. Die acht Bezirke mit den schlechtesten Teilhabewerten sind laut des Berichtes Alt-Tannenbusch, Auerberg, Dransdorf, Ellerviertel, Lannesdorf, Medinghoven, Neu-Tannenbusch und Pennenfeld. Viele dieser statistischen Bezirke sind auch stark durch Zuwanderung geprägt. Die Statistikstelle der Stadt Bonn stellt Daten zur Zusammensetzung der Bevölkerung in den einzelnen statistischen Bezirken zur Verfügung. In diesen Daten wird Zuwanderungshintergrund anhand der Nationalität definiert. Menschen mit einer nicht-deutschen Staatsangehörigkeit und Menschen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit gelten als Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Davon abgrenzend werden Ausländer als Menschen mit einer nicht-deutschen Staatsangehörigkeit definiert. Diese Definition lässt keine Schlussfolgerungen über Neuzugewanderte oder Menschen mit Migrationshintergrund in den einzelnen statistischen Bezirken zu; kann aber als Indiz gewertet werden. Sieben der acht oben genannten statistischen Bezirke mit den schlechtesten Teilhabequoten finden sich unter den zehn Bonner statistischen Bezirken, die am stärksten durch Zuwanderung geprägt werden. Lediglich das Ellerviertel fällt hier aus der Reihe. Die Zuwanderungsquote liegt aber auch dort über dem städtischen Durchschnitt. 4 Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. (2020). Bonn – soziale Probleme auf den zweiten Blick. Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn 2020Seite 19 von 66 16 Tabelle 7: Statistische Bezirke mit der stärksten Prägung durch Zuwanderung und Ellerviertel Stadtteil Zuwanderungshintergrund Ausländer Anzahl Prozent Anzahl Prozent der Zuwanderer Alt-Tannenbusch 2.982 43,8 1.606 53,9 Auerberg 4.290 42,6 2.181 50,8 Dransdorf 2.131 38,7 1.117 52,4 Godesberg Nord 794 45,7 536 67,5 Godesberg Zentrum 3.158 56,4 2.492 78,9 Lannesdorf 2.766 39,8 1.474 53,3 Medinghoven 2493 55 1.402 56,2 Neu-Plittersdorf 3.240 41,9 2.038 62,9 Neu- Tannenbusch 6.506 61,5 4.086 62,8 Pennenfeld 1.623 42,5 948 58,4 Ellerviertel 2.337 35,4 1.305 55,8 Bonn gesamt 99.366 29,9 57.652 58,0 Quelle: Bundesstadt Bonn - Statistikstelle 31.12.2019 In Fettschrift sind die Bezirke mit den schlechtesten Teilhabewerten dargestellt In Tabelle 8 ist die Kitaversorgungsquote in den segregierten statistischen Bezirken und den stark durch Zuwanderung geprägten statistischen Bezirken dargestellt. Auffallend ist, dass die Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in diesen Stadtteilen in fast allen Fällen unterdurchschnittlich ist. Nur in Godesberg Nord sehen wir eine überdurchschnittliche Versorgung mit Betreuungsplätzen. Schaut man sich nur die Versorgung mit Kitaplätzen an, so verbessert sich das Bild etwas. Neben Godesberg Nord liegen dann auch Neu- Tannenbusch und Medinghoven über dem städtischen Durchschnitt. Tabelle 8: Versorgungsquote mit unter Dreijährigen mit Betreuungs- und Kitaplätzen in segregierten statistischen Bezirken und statistischen Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil Anzahl der U 3 Kinder Platzangebot U3 in Kita 17/18 Versorgung U 3 in Kita 17/18 in % Versorgung U 3 in Kita und Tagespflege 17/18 in % Alt- Tannenbusch 254 48 18,9 21,3 Auerberg 348 90 25,9 31,3 Bad Godesberg Zentrum 132 20 15,2 21,2 Dransdorf 174 42 24,1 29,3 Godesberg Nord 42 16 38,7 42,9 Lannesdorf 209 52 24,9 30,1 Neu-Plittersdorf 246 56 22,8 32,1 Neu- Tannenbusch 396 129 32,6 34,1 Medinghoven 183 55 30,1 33,9 Pennenfeld 116 23 19,8 25,0 Ellerviertel 176 43 24,4 35,2 Bonn gesamt 9636 2736 29 39,4 Quelle: Kindertagesstättenbedarfsplan 2018-2022 - Bundesstadt Bonn In Fettschrift sind die Bezirke mit den schlechtesten Teilhabewerten dargestellt In roter Farbe sind Bezirke mit unterdurchschnittlicher Versorgungsquote dargestellt In grüner Schrift sind Bezirke mit überdurchschnittlicher Versorgungsquote dargestelltSeite 20 von 66 17 Bei den Kindern über drei Jahren ist die Versorgungsquote grundsätzlich viel besser. Im städtischen Durchschnitt kann hier jedes Kind mit einem Betreuungsplatz versorgt werden. Allerdings trifft dies nicht für alle segregierten statistischen Bezirke und alle stark durch Zuwanderung geprägten statistischen Bezirke zu. Die Versorgung mit Betreuungsplätzen ist in Alt-Tannenbusch, Godesberg Zentrum, Lannesdorf, Medinghoven, Neu-Plittersdorf, Pennenfeld und Ellerviertel unterdurchschnittlich. Gerade in Neu Plittersdorf und Pennenfeld liegt sie mit Werten um die 60% extrem niedrig. In Auerberg und Neu-Tannenbusch befindet sich die Versorgungsquote der drei- bis sechsjährigen Kinder im städtischen Mittel; in Dransdorf und Godesberg Nord ist sie überdurchschnittlich hoch. Tabelle 9: Versorgungsquote mit über Dreijährigen mit Betreuungs- und Kitaplätzen in segregierten statistischen Bezirken und statistischen Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil Anzahl der Ü 3 Kinder Platzangebot Ü3 in Kita 17/18 Versorgung Ü3 in Kita 17/18 in % Versorgung Ü3 in Kita und Tagespflege 17/18 in % Alt- Tannenbusch 260 207 79,6 79,6 Auerberg 350 353 100,9 100,9 Dransdorf 190 240 126,3 126,3 Godesberg Nord 41 81 197,6 200 Godesberg Zentrum 119 101 84,9 86,6 Lannesdorf 235 199 84,7 85,1 Medinghoven 207 171 82,6 83,1 Neu-Plittersdorf 297 175 58,9 58,9 Neu- Tannenbusch 459 457 99,6 99,8 Pennenfeld 126 75 61 63,4 Ellerviertel 176 132 75 76,1 Bonn gesamt 9134 9495 99,6 100 Quelle: Kindertagesstättenbedarfsplan 2018-2022 - Bundesstadt Bonn In Fettschrift sind die Bezirke mit den schlechtesten Teilhabewerten dargestellt In roter Farbe sind Bezirke mit unterdurchschnittlicher Versorgungsquote dargestellt In grüner Schrift sind Bezirke mit überdurchschnittlicher Versorgungsquote dargestellt 4.3 Wirkung alltagsintegrierte Sprachbildung bei segregierten Kitas Die alltagsintegrierte Sprachbildung im Deutschen kann in einer Kindertagesstätte besonders gut gelingen, wenn die soziale und sprachliche Mischung in den Kitas ausgewogen ist. Dies ist in Bonn – wie in anderen Städten auch – nur bedingt gegeben. Es gibt in Bonn – wie oben erläutert – segregierte Wohnumfelde und Wohnumfelde, die stark durch Zuwanderung geprägt werden. Hierdurch ist die soziale und sprachliche Mischung der Bevölkerung in den Einzugsgebieten vieler Bonner Kitas nicht ausgewogen.Seite 21 von 66 18 Erschwerend kann sich die Trägervielfalt in Nordrhein-Westfalen auswirken. Gerade in städtischen Kitas tummeln sich oftmals viele Kinder aus besonders belasteten Familien; in Kitas in anderer Trägerschaft zeigt sich nicht selten ein anderes Bild. Hinsichtlich dieser Kita-Segregation liegen keine Daten aus Bonn vor. Eine Studie aus Mülheim zeigt aber exemplarisch für viele andere Städte in Nordhrein-Westfalen, dass gerade städtische Kitas überproportional viele Kinder mit Migrationshintergrund und/oder Armutsproblematik aufnehmen. Die fiktive Verteilung in Tabelle 10 geht von der Annahme aus, dass jedes Kind in Mülheim die wohnortnahste Kita besucht. Zumindest in Mülheim sind die Kita-Zugänge stark selektiv und erfolgen nicht in der nächstgelegenen Kita. Tabelle 10: Reale und fiktive SGB-II- und Migrationsanteile der Mülheimer Kitas Reale Verteilung Fiktive Verteilung Anteil % Anzahl Anteil % Anzahl Trägerschaft SGB II Leistungen Andere 17 114 22 178 Evangelisch 15 88 29 279 Katholisch 14 125 25 224 städtisch 35 862 25 508 Durchschnitt 26 1.189 - - Trägerschaft Migrationshintergrund Andere 41 275 45 358 Evangelisch 23 141 48 454 Katholisch 38 337 43 380 städtisch 56 1.390 47 951 Durchschnitt 47 2.143 - - Quelle: Groos et al (2020). Die Illusion der Chancengleichheit (Seite 43) Die Kita-Segregation könnte durch die aktuelle Förderlogik in Nordrhein-Westfalen noch verschärft werden. Das Land NRW stellt zusätzliche finanzielle Mittel für plusKITAS und zur Sprachförderung zur Verfügung. Kitas, die Sprachfördermittel erhalten, beschäftigen speziell ausgebildete Sprachförderkräfte. Da sich die Fördermittelvergabe aber in der Regel an den Familienstrukturen der Kitas orientiert, erhalten oftmals gerade bereits stark segregierte Kitas finanzielle und personelle Mittel zur Sprachförderung. Dies könnte dazu führen, dass diese Kitas in der Folge vermehrt sprachauffällige Kinder aufnehmen. Daten aus Bonn liegen zu dieser Hypothese nicht vor. In Bonn sind es aber in der Regel städtische Kitas, die Sprachfördermaßnahmen für die bei Delfin 4 auffällig getesteten Kinder anbieten und diese Kinder in der Folge oftmals auch aufnehmen. Zumindest hier sehen wir also auch in Bonn eine zusätzliche Belastung der städtischen Kitas im Vergleich zu Kitas in anderer Trägerschaft. Kita-Segregation kann weitreichende Folgen haben. Laut Kiziak et al (2012)5 führt sie dazu: „dass Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache selbst bei regelmäßigem 5 Kiziak, T., Kreuter, V. & Klingholz, R. (2012). Dem Nachwuchs eine Chance geben. Im Internet abrufbar unter: https://www.hamm.de/fileadmin//user_upload/Medienarchiv_neu/Dokumente/Kinderbuero/Informationsma terial/Dem_Nachwuchs_eine_Sprache_geben.pdf [09.03.2020]Seite 22 von 66 19 Kitabesuch nicht immer das Sprachbad erhalten, das für ein leichtes und schnelles Erlernen einer Zweitsprache so wichtig ist. Für ein Drittel der Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache ergibt sich wenig Gelegenheit, im spielerischen Umgang mit Gleichaltrigen deutsche Sprachkompetenzen zu entwickeln, weil sie eine Kita besuchen, in der die Mehrheit aller Kinder zu Hause ebenfalls kein Deutsch spricht. Besonders problematisch ist die mangelnde Durchmischung in der Kita, wenn die Kinder großenteils die gleiche nichtdeutsche Sprache sprechen. Im schlechtesten Fall lernen die Kinder auch nach mehrjährigem Besuch einer solchen Kita nicht ausreichend Deutsch, weil es für sie im Alltag kaum Notwendigkeit gibt, sich auf Deutsch verständigen zu können. Kinder, die stark segregierte Tageseinrichtungen besucht haben, weisen bei der Einschulung erwartungsgemäß deutliche Rückstände in ihren Sprachkompetenzen auf.“ Auch eine Bielefelder Untersuchung zur Effektivität der dortigen Sprachförderung kommt zu dem Schluss, dass „besonders Kinder sehr niedrige Ausgangs- und Endwerte [bei der Feststellung des Sprachstands] haben, die Kindertageseinrichtungen besuchen, deren Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund besonders hoch ist und zwischen 50% und über 90% beträgt.“6 4.4 Sprachfördermaßnahmen nach Delfin 4 Das Jugendamt der Stadt Bonn ordnet den auffällig getesteten Kindern Sprachfördermaßnahmen in wohnortnahen Kitas zu. Inhaltlich gibt es für die Kindertageseinrichtungen keine Vorgaben hinsichtlich der Sprachförderung. Auch ein zweiter Testmoment zur Überprüfung des Sprachstands nach vollendeter Sprachfördermaßnahme findet nicht statt. Dies führt dazu, dass es vermutlich große Qualitätsunterschiede innerhalb dieser Sprachfördermaßnahmen gibt. Die zuständige Mitarbeiterin beim Jugendamt wertet die Sprachförderung der mit vier Jahren getesteten Kinder positiv. Sie sieht oftmals, dass diesen Kindern während oder nach der Sprachfördermaßnahme ein Platz in der Kindertagesstätte angeboten wird, so dass die Kinder im Anschluss an die Sprachfördermaßnahme in den Genuss der alltagsintegrierten Sprachbildung kommen. Hierdurch erhalten viele dieser Kinder nach der auffälligen Testung ein relativ intensives Sprachbad. Anders sieht dies bei der Zuweisung zu einer Sprachfördermaßnahme nach einer auffälligen Testung bei der Schulanmeldung aus. Das aktuelle Vorgehen wird durch die zuständige Mitarbeiterin kritisch bewertet, da hier keine zeitintensive Sprachförderung mehr stattfinde. Viele Kinder würden ihr erst einige Monate vor der Einschulung gemeldet. Selbst bei einer zeitnahen Zuweisung zu einer Sprachfördermaßnahme lernten sie in den verbleibenden Monaten bis zum Sommer kaum noch ausreichend Deutsch. Zudem müssten die Kinder erst noch eingewöhnt 6 Bender, N. (2012). Der Bielefelder Bildungstag. Im Internet abrufbar: http://biecoll.ub.uni- bielefeld.de/volltexte/2013/5273/pdf/Tagungsband_BiBit_2.pdfSeite 23 von 66 20 werden, wodurch nochmals Förderzeit verloren gehe. Gerade neuzugewanderte Kinder dürften hier die Leidtragenden sein. 4.5 Sprachförderung durch andere Bildungsinstitutionen Die größten Anbieter für Sprachförderangebote für Kinder bis sechs Jahre, die außerhalb des regulären Bildungssystems stattfinden, sind der Verein Känguru e.V. und die Internationale Begegnungsstätte der Stadt Bonn. Mit diesen beiden Anbietern hat die Stadt Bonn ein großes Angebot an zusätzlichen Sprachförderangeboten, das sich vorteilhaft auf die Sprachentwicklung der hiesigen Kinder auswirken dürfte. Die Angebote erfreuen sich zudem großer Beliebtheit bei der Bonner Elternschaft. Dies spricht dafür, dass viele Eltern den Sprachförderbedarf ihrer Kinder erkennen und rechtzeitig gegensteuern möchten. Der Verein Känguru e.V. bietet vor allem für Eltern mit Kindern bis 3 Jahren frühkindliche Sprachförderung an, die sich gezielt an Familien mit Migrationshintergrund richtet. Die Leiterin des Vereins gab in einem persönlichen Gespräch an, dass es in Bonn circa 40 Kurse an 16 Standorten gibt. Jeder Kurs umfasst 32 Lektionen, die ritualisiert ablaufen. Die Kursteilnehmenden setzen sich aus Geflüchteten und Neuzugewanderten ebenso wie Teilnehmenden mit Migrationshintergrund zusammen. Die Teilnahme ist freiwillig und zeugt von einer großen Bereitschaft der Elternschaft, sich schon früh für die Sprachförderung ihrer Kinder einzusetzen. Ein ähnliches Bild sehen wir beim Kursangebot der Internationalen Begegnungsstätte. Diese bietet in der Quantiusstraße und am Theaterplatz in Bad Godesberg Sprachförderkurse für Kinder ab drei Jahren an. Das Kursangebot der IB richtet sich vor allem an Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Im Jahr 2019 nahmen 168 Kinder von 3 bis 6 Jahren an einem Kurs der IB in der Quantiusstraße teil, zusätzlich besuchten 32 Kinder von 3 bis 6 Jahren die Kurse in Bad Godesberg. Die Verantwortlichen bei der IB berichten, dass die Nachfrage nach den Kursen in der Regel größer ist als das Angebot, so dass regelmäßig nicht alle Kurswünsche erfüllt werden können. Die Internationale Begegnungsstätte erreicht mit ihrem freiwilligen Sprachförderangebot sogar mehr Kinder als die verpflichtende Sprachförderung nach einem auffälligen Delfin 4 Test. Obwohl diese Kurse freiwillig, zeitaufwendig und kostenpflichtig sind, zeigen viele Eltern auch hier eine große Bereitschaft, sich für die Sprachförderung ihrer Kinder einzusetzen. 5. Handlungsempfehlungen 5.1 Verankerung des Themas in der Verwaltung Im aktuellen Integrationskonzept der Bundesstadt Bonn wurde 2018 die Entwicklung eines kommunalen Konzeptes der Sprachbildung und Sprachförderung festgeschrieben. An der Konzeptentwicklung sollen relevante Akteure beteiligt werden, um gemeinsam Ziele, Konzepte und Maßnahmen der Sprachbildung undSeite 24 von 66 21 Sprachförderung zu erarbeiten. Die konkrete Umsetzung ist bislang noch nicht erfolgt. Einige andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind diesen Schritt bereits gegangen und zeigen, wie das Thema in der Kommunalverwaltung angegangen werden kann. In Dortmund wurde von der dortigen Bildungskommission 2013 die Entwicklung eines durchgängigen Sprachbildungskonzeptes empfohlen. Diese Empfehlung resultierte in der Erstellung eines „Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung an Dortmunder Kitas und Grundschulen“ durch den Arbeitskreis „Kooperation Kindertageseinrichtung – Grundschule“. Die dort festgeschriebenen Maßnahmen haben inzwischen die Pilotphase durchlaufen und werden in der Kommune verankert. In Duisburg gibt es ein „Gesamtkonzept zur sprachlichen Bildung in Duisburg“, das sich an der Bildungskette orientiert. Im Duisburger „Handlungsforum Sprache“ sind relevante Akteure vertreten, die das Sprachbildungskonzept in regelmäßigen Abständen überarbeiten. Eine Evaluation der einzelnen Maßnahmen findet statt. In Aachen liegt kein schriftliches Konzept vor; dort nimmt sich ein Arbeitskreis des Themas an. In dem Arbeitskreis „Durchgängige Sprachbildung“ kommen verschiedene Ämter auf Leitungsebene zusammen, um das Thema zu verfolgen und Projekte zu installieren. Die Bildungskoordination empfiehlt, auch in Bonn die Entwicklung eines kommunalen Konzeptes der Sprachbildung und Sprachförderung anzugehen und die weiteren hier nun folgenden Handlungsempfehlungen in dieses Konzept zu integrieren. Ergänzend sollte in diesem Konzept auch die Sprachbildung- und Sprachförderung von mehrsprachig aufwachsenden Kindern in ihren Familiensprachen berücksichtigt werden. 5.2 Stärkerer Kitaausbau in segregierten statistischen Bezirken und statistischen Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil In Bonn zeigen Kinder, die länger als drei Jahre eine Kita besucht haben, weniger Auffälligkeiten bei der Schuleingangsuntersuchung. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen aus Mülheim an der Ruhr, wo eine Kitabesuchsdauer von über drei Jahren zu weniger Auffälligkeiten bei den dort durchgeführten Sprachstandsuntersuchungen führt. Allerdings ist es in Bonn – wie an vielen Orten im Westen der Republik – noch immer nicht die Regel, dass Kinder vor ihrem dritten Lebensjahr eine Kindertagesstätte besuchen. Die Besuchsdauer von über drei Jahren wird somit trotz großer, kontinuierlicher Fortschritte beim Kitaausbau von vielen Kindern nicht erreicht. Ein Blick auf die Betreuungsquote in besonders segregierten statistischen Bezirken und statistischen Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil zeigt, dass dort die Versorgungsquote oftmals unter dem städtischen Durchschnitt liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder aus einemSeite 25 von 66 22 segregierten statistischen Bezirk oder einem statistischen Bezirk mit hohem Zuwanderungsanteil länger als drei Jahre eine Kita besuchen, ist somit sogar geringer als für Kinder aus anderen statistischen Bezirken. Daher sollte mit Blick auf den Kitaausbau gerade in segregierten statistischen Bezirken und Bezirken mit hohem Zuwanderungsanteil auf eine frühzeitige und ausreichende Versorgung der Kinder geachtet werden. 5.3 Sprachförderung für neuzugewanderte Kinder Die Schuleingangsuntersuchung zeigt einen deutlichen Sprachförderbedarf von vielen Bonner Kindern. Besonders Kinder, die nach dem Versand der Einladung zur Delfin 4 Testung zuwandern, fallen aktuell durch das Raster an Sprachförderangeboten. Diese Kinder erhalten frühestens nach einer auffälligen Testung während der Schulanmeldung noch einen Platz in einer Sprachfördergruppe. Oftmals werden diese Kinder erst im 2. Halbjahr ermittelt; nicht für alle Kinder steht dann noch ein Platz in einer Sprachfördermaßnahme zur Verfügung. Hierdurch erhalten sie trotz fehlender Deutschkenntnisse in der Regel weniger Sprachförderung als Kinder, die bereits bei der Delfin 4 Testung im Alter von vier Jahren auffällig getestet wurden. Durch die Knappheit an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten und die langwierige Vergabeprozedur ist zudem die Chance, dass neuzugewanderte Kinder zeitnah zum Zuzug einen regulären Betreuungsplatz erhalten, sehr gering. Gerade bei vier-, fünf- und sechsjährigen neuzugewanderten Kindern findet im ersten Jahr nach dem Zuzug wahrscheinlich kaum eine Sprachförderung statt, obwohl der Bedarf in den meisten Fällen durchaus vorhanden wäre. Im Sinne einer möglichst baldigen und intensiven sprachlichen Förderung wäre es daher wünschenswert, neuzugewanderte Kinder ohne Deutschkenntnisse im ersten Jahr nach dem Zuzug automatisch einer Sprachfördermaßnahme in einer Kindertagesstätte zuzuordnen. Hierdurch erhielten die demnächst schulpflichtigen Kinder zumindest erste Basiskenntnisse im Deutschen. Bei jüngeren Kindern stiege so zudem die Chance, dass sie im Anschluss an die Sprachförderung einen Betreuungsplatz erhielten und somit zusätzlich in den Genuss der alltagsintegrierten Sprachbildung kämen. Die Notwendigkeit einer besseren Förderung dieser Kinder ist auch der Verantwortlichen beim Jugendamt bewusst, kann aber ihrer Einsicht nach nur durch die Politik umgesetzt werden. Über die genaue Anzahl der betroffenen Kinder ist wenig bekannt. Aufgrund der Ergebnisse der Sprachstandsfeststellungen bei der Schulanmeldung und der Schuleingangsuntersuchung ist anzunehmen, dass es sich um 20 bis circa 130 Kinder pro Schuljahrgang handelt. Auf Basis der Zuwanderungszahlen dürften etwa 100 bis 200 Kinder zwischen dem Moment der Delfin 4 Einladung und der Schuleingangsuntersuchung aus dem Ausland zuwandern.Seite 26 von 66 23 5.4 Durchgängige Sprachbildung Es gibt in Bonn eine rege und gute Zusammenarbeit zwischen vielen Kitas und Grundschulen, um eine durchgängige Sprachbildung zu ermöglichen. Auch gab es in Bonn mit dem Programm „Bildung braucht Sprache“ und der Festschreibung der durchgängigen Sprachbildung als Schwerpunkt im „Handbuch Inklusive Bildung“ erste Bemühungen, das Thema strukturell und bereichsübergreifend zu verankern. Trotzdem fehlt bis heute ein kommunales Konzept der durchgängigen Sprachbildung. Auch fallen Lücken im bestehenden System auf. Grundschulen werden beispielsweise aktuell vom Jugendamt nicht über die Kinder informiert, die eine Sprachfördermaßnahme nach Delfin 4 besucht haben und bei denen somit eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie auch nach der Einschulung einen Bedarf an Anschlussförderung oder anderweitiger Sprachförderung haben. Dies dürfte auch viele neuzugewanderte Kinder betreffen. Zum Thema „durchgängige Sprachbildung“ wurden in anderen Kommunen bereits kommunale Sprachbildungskonzepte und geeignete Maßnahmen entwickelt, die teilweise unter Punkt 6.1 kurz umrissen werden. Ähnlich sollte auch die Stadt Bonn vorgehen, um die durchgängige Sprachbildung der Bonner Schulneulinge sicherzustellen. 5.5 Mehr kommunale Steuerung bei den vorhandenen Sprachförder- und Sprachbildungsangeboten Kinder, die nach einer auffälligen Delfin 4 Testung oder nach einer auffälligen Testung bei der Schulanmeldung einer wohnortnahen Sprachfördermaßnahme nach Delfin 4 zugeordnet werden, müssen dieses Angebot wahrnehmen. Allerdings gibt es keine Richtlinien hinsichtlich der Methodik der Sprachförderung. Dies wird von Experten durchaus kritisch gesehen. So kommt beispielsweise Egert in ihrer Studie zu dem Schluss, dass „die Ergebnisse von additiver Sprachförderung ohne Fördermanual, bei denen lediglich der Umfang der Förderung und die Förderung in Kleingruppen vorgeschrieben wurden, eher ernüchternd“ seien.7 Um mehr über die Wirksamkeit der Sprachförderung nach Delfin 4 in Bonn zu erfahren, wäre es sinnvoll, einen zweiten Test nach Beendigung der Sprachfördermaßnahme durchzuführen. Die Dokumentation der Anwesenheit der Kinder und der verwendeten Sprachfördermethodik könnten die Analyse ergänzen. So könnte eine stärkere kommunale Steuerung erfolgen, um die Effektivität der Sprachfördermaßnahme zu erhöhen. Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung lassen Lücken im bestehenden System der alltagsintegrierten Sprachbildung vermuten. Bei der Schuleingangsuntersuchung werden auch Kinder auffällig getestet, die eine Kita besucht haben. Es scheint daher annehmbar, dass die alltagsintegrierte Sprachbildung nicht bei allen Kindern und in allen Einrichtungen umfassend gelingt. 7Egert, F. (2017). Wirkung vorschulischer Sprachförderung - Stolpersteine und Praxisimplikation. In: Diagnose und Förderung von Kindern mit Zuwanderungshintergrund im Sprach- und Schriftspracherwerb, Publisher: Klinkhardt, Editors: Richard Sigel & Elke Inckemann, pp.65.78Seite 27 von 66 24 Auch das Jugendamt gibt zu bedenken, dass die sprachliche Bildung gerade in Kitas mit vielen Kindern, die zu Hause Deutsch sprechen, gut gelinge. In Kitas, in denen viele Kinder zu Hause eine andere Familiensprache sprechen, seien keine so großen Fortschritte möglich. Das Jugendamt berichtet dennoch von einer großen fachlichen Weiterentwicklung beim Thema Sprachbildung seit der Einführung der alltagsintegrierten Sprachbildung. Auch das Bundesprogramm Sprachkitas habe zu diesem fachlichen Fortschritt beigetragen. Grundsätzlich fehlen aktuell Daten zur Segregation an Bonner Kitas. Hier könnte die Schuleingangsuntersuchung als aktuell einzige stadtweite Erhebung zum Entwicklungsstand von Vorschulkindern als Basis für ein kommunales Monitoring im vorschulischen Bereich dienen. Die Schuleingangsuntersuchung wird originär vom Gesundheitsamt durchgeführt und dokumentiert. Die dort erhobenen Daten könnten neben der Gesundheitsberichterstattung beispielsweise auch zur Kita- und Schulprofilierungen, zur gezielten Mittelsteuerung und für eine institutionenscharfe Bildungsberichterstattung genutzt werden. Groos et al (2020) kommen zu dem Schluss, dass „das Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW (MI NRW 2016b), das die Grundlage für die Erfassung und Nutzung von Daten der Schuleingangsuntersuchung darstellt, keine gesonderte vorherige Genehmigung zur Verwendung dieser Daten zu wissenschaftlichen Zwecken durch eine übergeordnete Behörde vorsieht“ und dass es in besonderen Fällen gesetzlich zulässig ist, Patientendaten auch ohne deren gesonderte Einwilligung auszuwerten. Verschiedene Kommunen in NRW nutzen aktuell bereits die Daten der Schuleingangsuntersuchung für die oben genannten Zwecke. Über einen freiwilligen Elternfragebogen könnten zudem zusätzliche Daten erhoben werden. Mit Blick auf die Sprachbildung und Sprachförderung könnten die in der Schuleingangsuntersuchung erhobenen Daten zu Migrationshintergrund, Familiensprache und Deutschkenntnissen in zukünftigen Analysen mit der besuchten Kita in Zusammenhang gebracht werden, um zuwanderungsbezogene Segregation im Elementarbereich aufzudecken. Zudem wäre dies auch ein möglicher Weg, um Erkenntnisse über den Erfolg der alltagsintegrierten Sprachbildung und der Sprachfördermaßnahmen nach Delfin 4 an einzelnen Kindertagesstätten zu gewinnen. Die Besuchsdauer der Kita könnte mit den Ergebnissen der Erhebung der Deutschkenntnisse und des Sprach- und Sprechvermögens bei der Schuleingangsuntersuchung korreliert werden, um die Auswirkung eines (langjährigen) Kitabesuchs auf den Sprachstand zu dokumentieren. Gerade bei neuzugewanderten Kindern könnte die Erhebung des Zeitpunkt der Zuwanderung und der Länge des Besuchs einer Kindertageseinrichtung und/oder Sprachfördermaßnahme nach Delfin 4 zudem Aufschluss über die Bildungsintegration dieser Kinder in den Elementarbereich geben.Seite 28 von 66 25 5.6 Sprachförderung durch andere Anbieter Aktuell finanziert sich das Sprachförderangebot des Vereins Känguru e.V. vor allem aus den Mitteln für die sogenannten „Brückenprojekte“ des Landes NRW. Der Verein ist hierdurch hochgradig abhängig von diesen Fördermitteln. Zudem handelt es sich nicht um eine nachhaltige Förderung; bei einer Beendigung des Förderprogramms wird der Verein das Sprachförderangebot nicht im bisherigen Umfang aufrechterhalten können. Das Sprachförderkonzept des Vereins wurde bislang noch nicht evaluiert. Hierdurch sind keine gesicherten Informationen über die Effektivität des Sprachförderangebots verfügbar. Dies wäre aus Sicht der Bildungskoordination wünschenswert. Hinsichtlich des Angebots der Internationalen Begegnungsstätte fällt auf, dass die aktuellen Angebote im Zentrum und in Bad Godesberg gerade für Kinder aus den segregierten statistischen Bezirken Medinghoven, Auerberg, Dransdorf, Neu- Tannenbusch und Alt-Tannenbusch nur schlecht erreichbar sind. Hier wären wohnortnähere Angebote im Bonner Norden und im Bezirk Hardtberg wünschenswert. Auch hinsichtlich der Kurse bei der Internationalen Begegnungsstätte sei angemerkt, dass bislang keine Evaluierung der Effektivität vorliegt. Dies wäre aus Sicht der Bildungskoordination ebenfalls wünschenswert. Die früher einmal in Kooperation mit der Internationalen Begegnungsstätte in Tannenbusch angebotenen Sprachförderkurse für Vorschulkinder wurden beispielsweise aufgrund der Präferenz für ein verspielteres Konzept wieder eingestellt. Hier könnte ein Nachweis über die Effektivität für dezentrale Anbieter ausschlaggebend sein, um in Kooperation mit der Internationalen Begegnungsstätte eine vorschulische Sprachförderung in ihren Räumlichkeiten anzubieten. 5.7 Abläufe in der Verwaltung In verschiedenen Ausschüssen stehen die Ergebnisse der Delfin 4 Testungen und der Schuleingangsuntersuchungen Jahr für Jahr auf der Agenda. Die beiden Erhebungen werden aber in der Regel nicht in der gleichen Ausschusssitzung besprochen. Dies wäre wünschenswert, um in den Ausschusssitzungen ein vollständigeres Bild der Bedarfe hinsichtlich der Sprachförderung von Kindern bis sechs Jahre zu erhalten und – wenn gewünscht – geeignete Maßnahmen beschließen zu können. 5.8 Sprachbildung und Sprachförderung in Zeiten von Covid 19 Vorschulkinder, die während der Corona-Pandemie eine Sprachfördermaßnahme nach Delfin 4 besuchen sollten oder die einen hohen Entwicklungsbedarf hinsichtlich der alltagsintegrierter Sprachbildung hatten, konnten diese Angebote nur in zeitlich begrenzter Form wahrnehmen. Hier hat die Stadt Bonn inzwischen Maßnahmen ergriffen, um dieser Benachteiligung entgegenzuwirken. Die Sprachstandsfeststellung von Mai 2019 wird ab Oktober 2020 nachgeholt. Auch soll es laut Informationen des Schulamtes eine extra Sprachförderung dieser Kinder inSeite 29 von 66 26 separaten Gruppen geben, um der Benachteiligung durch Corona entgegen zu wirken.8 Allerdings ist bei den Schulneulingen des Einschulungsjahrgangs 2020/2021 ist zu vermuten, dass sie durch den neuerlichen Lockdown im Winter 2020/2021 nicht allumfänglich in den Genuss der Erst- oder Anschlussförderung im DaZ-Unterricht kommen. Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten somit seit Beginn der Pandemie wahrscheinlich eine weit weniger intensive Förderung, als sie eigentlich benötigen. Daher wäre für die betroffenen Kinder eine Ausweitung bzw. Intensivierung des Förderunterrichts – eventuell auch nach der Pandemie - erforderlich, um die gewünschten sprachlichen Fortschritte sicherzustellen. Auch ist zu bedenken, dass im Jahr 2020 keine flächendeckende Schuleingangsuntersuchung stattgefunden hat. Empfehlungen zu Sprachheilbehandlungen wurden nicht ausgesprochen. Auch hier sind Gegenmaßnahmen wünschenswert. 6. Literatur Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn (2018). Kindertagesstättenbedarfsplan 2018-2022 - Bundesstadt Bonn. In Internet abrufbar: https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/18/1811203ED2.pdf Bender, N. (2012). Der Bielefelder Bildungstag. Im Internet abrufbar: http://biecoll.ub.uni- bielefeld.de/volltexte/2013/5273/pdf/Tagungsband_BiBit_2.pdf Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. (2020). Bonn – soziale Probleme auf den zweiten Blick. Sozialbericht zur Lage der Stadt Bonn 2020. Im Internet abrufbar: https://caritas-bonn.de/export/sites/caritas- bonn/.content/.galleries/downloads/presse/Sozialbericht-Bonn.pdf Daseking, M. (2009). Das Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS). Power-Point-Präsentation. Im Internet abrufbar: file:///C:/Users/GRUNEN~1/AppData/Local/Temp/SOPESS_Oldenburg_2016- 1.pdf Daseking, M. & Petermann, F. (2011). Der Einfluss von Vorläuferfähigkeiten auf die Rechtschreib-, Lese- und Rechenleistung in der Grundschule. Gesundheitswesen 2011; 73: 644–649 Dortmunder Arbeitskreis „Kooperation Kindertageseinrichtung – Grundschule“ (2015). Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Im Internet abrufbar: https://www.dortmund.de/media/p/sprachbruecken/downloads_26/Orientierung srahmen_fuer_durchgaengige_Sprachbildung.pdf Dortmunder Bildungskommission (2013). Empfehlung der Dortmunder Bildungskommission zur 8 Quelle: Anlage zu TOP 5.1 („Maßnahmenplan für eine bedarfsgerechte deutsche Sprachförderung an Bonner Grundschulen“) aus der Sitzung des Integrationsrates vom 17.06.2020Seite 30 von 66 27 Entwicklung eines durchgängigen Sprachbildungskonzeptes für die Stadt Dortmund. Im Internet abrufbar: https://www.dortmund.de/media/p/schulverwaltungsamt/downloads_sva/Empf ehlung_Bildungskommission_Sprachbildung.pdf Egert, F. (2017). Wirkung vorschulischer Sprachförderung - Stolpersteine und Praxisimplikation. In: Diagnose und Förderung von Kindern mit Zuwanderungshintergrund im Sprach- und Schriftspracherwerb. In: E. Inckemann & R. Sigel (Herausgeber): Diagnose und Förderung von Kindern mit Zuwanderungshintergrund im Sprach- und Schriftspracherwerb: 65-78 Groos, T., Trappmann, C., Kersting, V. & Jehles, N. (2020). Die Illusion der Chancengleichheit. Ausgewählte Ergebnisse der kommunalen Wirkungsforschung mit Mikrodaten. Herausgeber: Bertelsmann Stiftung. Im Internet abrufbar: https://www.bertelsmann- stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/KeKiz_WB13 _gruen_Illusion_der_Chancengleichheit_2019.pdf Jehles, N. (2018). Lupe statt Gießkanne. Analyse der Verteilung der Landeszuschüsse für plusKita-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf durch die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen. Herausgeber: Forschungsverbund TU + DJI Kiziak, T., Kreuter, V. & Klingholz, R. (2012). Dem Nachwuchs eine Chance geben. Im Internet abrufbar unter: https://www.hamm.de/fileadmin//user_upload/Medienarchiv_neu/Dokumente/K inderbuero/Informationsmaterial/Dem_Nachwuchs_eine_Sprache_geben.pdf Lisker, A. (2011): Additive Maßnahmen zur vorschulischen Sprachförderung in den Bundesländern – Expertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts. München. Im Internet abrufbar unter: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/Expertise_Sprachfoerderung_Li sker_2011.pdf Maywald, I. (2018): Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2017/2018 – ein Überblick. Bundesstadt Bonn Stabsstelle Integration der Bundesstadt Bonn (2018). Integrationskonzept der Bundesstadt Bonn Stadt Dortmund (2019). Sprachbrücken. Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen (2016–2019). Projektabschlussbericht. Im Internet abrufbar https://www.dortmund.de/media/p/rbb/downloads_rbb/SB_Abschlussbericht.pd f Stadt Duisburg. Gesamtkonzept zur sprachlichen Bildung in Duisburg. Im Internet abrufbar: https://www.duisburg.de/microsites/bildungsregion_duisburg/sprachliche_bildu ng/index.php.media/99682/Sprachbildungskonzept-der-Stadt- Duisburg_170322.pdfSeite 31 von 66 28 Weitere Quellen: Bundesstadt Bonn: Anlage zu TOP 5.1 („Maßnahmenplan für eine bedarfsgerechte deutsche Sprachförderung an Bonner Grundschulen“) aus der Sitzung des Integrationsrates vom 17.06.2020 Bundesstadt Bonn – Statistikstelle: Diverse Statistiken vom 31.12.2019 Bundesstadt Bonn – Amt für Kinder, Jugend und Familie: Jährliche Mitteilungsvorlagen der Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung Delfin 4 Generalanzeiger vom 01.02.2017: Vier von 100 Schulanfängern können kein DeutschSeite 32 von 66 1 Sprachförderung von Grundschulkindern in der Bundesstadt Bonn Bildungskoordination für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche Stabsstelle Integration der Bundesstadt Bonn Stand: 15.01.2021Seite 33 von 66 2 Inhalt 1. Vorwort................................................................................................................. 3 2. System der Sprachförderung an Grundschulen ................................................... 5 2.1 Sprachförderung im Rahmen der Integrationsstellen ........................................ 5 2.2 Ergänzende Angebote im Vormittagsbereich .................................................... 7 2.3 Angebote des Offenen Ganztags ...................................................................... 7 2.4 Zusätzliche Sprachförderangebote für Grundschulkinder.................................. 9 3. Sprachförderbedarf von Bonner Grundschulkindern............................................. 11 4. Sprachkompetenzen von Grundschulkindern in Nordrhein-Westfalen.................. 15 5. Grundschulen in benachteiligten sozialen Lagen ................................................. 18 6. Stärken und Schwächen der Sprachförderung an Bonner Grundschulen ............ 23 6.1 Sprachförderung im Rahmen des Unterrichtsvormittags ................................. 23 6.2 Sprach- und Lernförderung im Rahmen des Offenen Ganztags ..................... 24 6.2.1 Leseförderung durch Arbeitsgemeinschaften ............................................ 25 6.3 Ergänzende Sprach und Lernförderangebote ................................................. 26 7. Handlungsempfehlungen ...................................................................................... 27 7.1 Verankerung des Themas in der Verwaltung .................................................. 27 7.2 Durchgängige Sprachbildung .......................................................................... 28 7.3 Ergänzende Sprachförder- und Sprachbildungsangeboten im Unterrichtsvormittag .............................................................................................. 29 7.4 Kommunale Steuerung der Sprachförderangebote ......................................... 30 7.5 Sprachförderung im Rahmen des Offenen Ganztags ...................................... 31 7.6 Sprach- und Lernförderung durch andere Anbieter ......................................... 31 7.6 Sprachbildung und Sprachförderung in Zeiten von Covid 19 .......................... 31 8. Literatur ................................................................................................................ 33 8.1 Weitere Quellen............................................................................................... 34Seite 34 von 66 3 1. Vorwort Das Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ wird Mitte 2021 nach einer vierjährigen Förderperiode auslaufen. Die Bildungskoordination für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche ist seit Januar 2017 bei der Stabsstelle Integration angesiedelt und hat unter anderem die Aufgabe, eine Bedarfsanalyse für die Bildungsintegration von Kindern im Grundschulalter zu erstellen, in der die sprachliche Bildung zentral steht. Diese Bedarfsanalyse halten Sie nun in den Händen. In diesem Bericht erfahren Sie, wie die Sprachförderung für Kinder im Grundschulalter in der Bundesstadt Bonn organisiert ist und wo die Stärken und Schwächen dieses Systems liegen. Hierbei wird insbesondere auf die Frage eingegangen, ob mit dem aktuellen Sprachförderangebot eine erfolgreiche Bildungsintegration erreicht werden kann. Die Bedarfsanalyse basiert auf wissenschaftlichen Studien aus Nordrhein-Westfalen und aus Deutschland, vorliegenden Bildungsdaten von Bonner Grundschulkindern und Gesprächen mit in Bonn tätigen Bildungsakteuren. Hinsichtlich der Bildungsdaten ist es in vielen Fällen nicht möglich, das Augenmerk allein auf neuzugewanderte Kinder zu richten, da diese oftmals nicht getrennt erfasst werden. Um dennoch eine Datenbasierung herzustellen, werden hier neben Bildungsdaten neuzugewanderter Kinder im Grundschulalter auch allgemeine Daten von Bonnerinnen und Bonnern mit Migrationshintergrund, Bonnerinnen und Bonnern mit einer nicht deutschen Nationalität und Kindern mit einer anderen Familiensprache als Deutsch gelistet. Somit ist diese Analyse breiter angelegt und bietet auch Einblicke in die Bildungslage von Grundschulkindern mit Migrationshintergrund in Bonn. Die Homogenität dieser Gruppe ist gerade in Bonn sehr groß. Es sei daher angemerkt, dass hinsichtlich von Neuzuwanderung und Migrationshintergrund gerade die Gruppe der Kinder, die zusätzlich eine oder mehrere sozial ungünstige Familienfaktoren wie Armut, geringer Bildungsstand und geringe Sprachkenntnisse des Deutschen mitbringen, besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. In dieser Analyse finden Sie auch Forschungsergebnisse ohne kommunalen Bezug zur Stadt Bonn, mit denen die Bonner Bildungsdaten wissenschaftlich eingebettet werden. Eine zentrale Rolle nehmen hier die Ergebnisse der Lernstandserhebung VERA3 ein, die flächendeckend in den 3. Klassen des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Erhebung werden die Kompetenzen der Drittklässler in den Bereichen Sprache und Mathematik untersucht. Hierbei sei angemerkt, dass bei dieser Erhebung – anders als Systemmonitoringstudien wie PISA – keine vergleichbaren Durchführungsbedingungen gewährleistet sind. Die Lernstandserhebungen werden aktuell dann auch vor allem dazu genutzt, den Erfolg der Bildungs- und Erziehungsarbeit in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung des Unterrichts. Die Verwendung der Lernstandserhebung zum Vergleich der Leistungsfähigkeit einzelner Schulen oderSeite 35 von 66 4 der Bildungsqualität in bestimmten Regionen wird abgeraten. Die Bildungskoordination hat sich aus verschiedenen Gründen dennoch dafür entschieden, den Ergebnissen dieser Erhebung einen zentralen Platz einzuräumen. So handelt es sich um die einzige flächendeckende Studie, an der alle Drittklässler in NRW beteiligt werden. Obwohl die Tests nicht unter vergleichbaren Durchführungsbedingungen abgenommen wurden, lassen sich anhand der Zahlen durchaus Rückschlüsse auf den Erfolg des Unterrichts in NRW ziehen, da dieser sich für alle teilnehmenden Kindern an den Rahmenlehrplänen für das Land NRW und den hier gültigen Erlassen richtet. Zum anderen erlauben die Vergleichsarbeiten sehr viel detailliertere Informationen zum Lernstand von Schüler*innen in NRW mit einer nicht deutschen Familiensprachen und von Schüler*innen in NRW an ungünstigen Schulstandorten, als dies bei bei Systemmonitoringstudien wie PISA der Fall ist. Nicht zuletzt bieten die Lernstandserhebungen auf kommunalem Niveau eine seltene Gelegenheit, präzise Bildungsdaten zur kommunalen Steuerung nutzen zu können, um besonders förderbedürftige Kinder adäquat zu unterstützen. Der aufmerksamen Leserin und dem aufmerksamen Leser wird vielleicht auffallen, dass der vorliegende Bericht nur am Rande auf die Sprachbildung in den Familiensprachen der neuzugewanderten Kinder eingeht. Selbstverständlich sind für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, die Sprachbildung und die gezielte Unterstützung sprachlicher Kompetenzen in all ihren Sprachen von grundlegender Bedeutung. Die Fokussierung auf die deutsche Sprache in dem hier vorliegenden Bericht ist der Tatsache geschuldet, dass eine erfolgreiche Bildungsintegration von neuzugewanderten Kindern nur durch eine rechtzeitige und intensive Förderung der deutschen Bildungssprache gelingen kann. Diesem Bericht liegt daher das Verständnis zugrunde, dass die Beherrschung der deutschen Sprache unbestritten eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für Bildungserfolge und eine gelingende Integration dieser Kinder ist.Seite 36 von 66 5 2. System der Sprachförderung an Grundschulen Nach der Zuweisung zu einer Kommune gilt für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren in Bonn die Schulpflicht. Kinder, die vor oder mit Beginn ihrer Schulpflicht zuwandern, werden regulär an einer Bonner Grundschule eingeschult. Eltern von Kindern, die zu einem späteren Zeitpunkt zuwandern, können bei der Schulplatzsuche Hilfe bei der „Beratungsstelle für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse“ beim Schulamt für die Stadt Bonn erhalten. Die Dauer von der Beratung bis Schulplatz ist in Bonn verhältnismäßig kurz und dauert in der Regel nur ein paar Tage. Grundschulkinder nehmen in Bonn oftmals direkt am Regelunterricht teil und erwerben dort alltagsintegriert deutsche Sprachkenntnisse. Diese Förderung richtet sich nach den Lehrplänen für die Grundschulen des Landes NRW. Internationale Klassen, in denen die Kinder gezielt Deutschkenntnisse erwerben und auf die Teilnahme am regulären Schulunterricht vorbereitet werden, gibt es an Grundschulen nicht. Neuzugewanderte Kinder erhalten aber in der Regel stundenweise eine gesonderte Deutschförderung. 2.1 Sprachförderung im Rahmen der Integrationsstellen Diese Sprachförderung findet im Rahmen der Integrationshilfestunden statt und ist im Erlass „Teilhabe und Integration durch Bildung ermöglichen“ geregelt. Der Erlass sieht die Schaffung zusätzlicher Integrationsstellen vor, die von der oberen Schulaufsicht bewirtschaftet und den einzelnen Schulen zugeteilt werden. Die Stellen sind für Lehrkräfte mit Kenntnissen im Bereich Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache vorgesehen. Durch die Integrationsstellen sollen solche Kinder und Jugendliche gefördert werden, die neuzugewandert sind oder die schon seit längerer Zeit in Nordrhein-Westfalen leben und sprachliche Defizite aufweisen. Die Integrationsstellen dienen der zusätzlichen Lern- und Unterrichtszeit und sind laut Erlass eng mit dem Unterricht, neuen oder bestehenden Ganztagsangeboten und herkunftssprachlichem Unterricht verknüpft. In Bonn findet die Deutschförderung in der Regel im Unterrichtsvormittag statt. Im Erlass ist festgelegt, dass sich die Erstförderung vor allem an neuzugewanderte Kinder in den ersten zwei Jahren nach der Zuwanderung richtet. Für die übrigen Kinder mit Sprachförderbedarf greift die Anschlussförderung. Integrationsstellen werden durch die Schulaufsicht verteilt; hierbei wird zwischen Stellen für Erst-, Anschluss- und Projektförderung unterschieden. Erstförderung erhalten Kinder, die zwischen null und zwei Jahren neu in Deutschland leben und die deutsche Sprache lernen. Für 15 bis 18 Kinder steht eine halbe Lehrerstelle (14 Stunden) zur Verfügung. Andere Kinder mit Sprachförderbedarf und Kinder, die die Erstförderung bereits durchlaufen haben, werden im Rahmen der Anschlussförderung gefördert. Für bis zu 28 Kinder wird eine weitere halbe Lehrerstelle verteilt. Für die Erstförderung müssen Schulen einen Antrag stellen; der Bedarf an Anschlussförderung wird durch Sozialindizes erhoben; hier ist kein gesonderterSeite 37 von 66 6 Antrag notwendig. Für Integrations- und Sprachförderprojekte ist wiederrum ein Antrag notwendig; hier werden von der Schulaufsicht weitere Unterrichtsstunden nach Prüfung vergeben. Insgesamt standen den 50 Bonner Grundschulen laut einer Stellungnahme der Verwaltung vom 18.12.20191 für die Sprachförderung 1348 Integrationshilfestunden (dies entspricht 51,5 Lehrerstellen) zur Verfügung. Im Mai 2019 befanden sich 750 Bonner Grundschulkinder in der Erstförderung; 1145 Bonner Grundschulkinder erhielten eine Anschlussförderung. Somit erhalten etwa 15% der Bonner Grundschulkinder aktuell eine Förderung im Rahmen der Integrationshilfestunden. Die Bildungskoordination geht davon aus, dass im Rahmen der Integrationshilfestunden vor allem Kinder mit Migrationshintergrund gefördert werden, deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Betrachtet man daher nur die Bonner Grundschulkinder mit Migrationshintergrund, so erhalten aktuell etwa 30% dieser Kinder eine Förderung im Rahmen der Integrationshilfestunden. Schaut man sich nun die Bonner Grundschulkinder an, deren Familiensprache nicht Deutsch ist (laut Schuleingangsuntersuchung sind dies etwa 36% der Schulneulinge, also etwa 4368 Bonner Grundschulkinder), so erhalten etwa 43% dieser Kinder eine Sprachförderung im Rahmen der Integrationshilfestunden. Würde eine Förderung in der größtmöglichen Gruppengröße von 18 Kindern in der Erstförderung und 28 Kindern in der Anschlussförderung angeboten, so würden lediglich 41,5 Lehrerstellen gebunden werden. Daher ist davon auszugehen, dass die Förderung in der Stadt Bonn in kleineren Gruppen erfolgt2. Es findet eine jährliche Abfrage des Bedarfes der Bonner Grundschulen an diesen bedarfserhöhenden Stellen statt. Aus den vom Schulamt Mitte Oktober 2020 zu Verfügung gestellten Informationen ist ersichtlich, dass im laufenden Schuljahr 54 Lehrerstellen für die 50 Bonner Grundschulen zur Verfügung stehen. Leider ist der Übersicht nicht zu entnehmen, wie die Lehrerstellen sich auf Erstförderung, Anschlussförderung und Projektförderung verteilen. Allerdings ist deutlich vermerkt, dass eine großzügige Auslegung der Erstförderdauer erwünscht ist. Auch wird in einer exemplarischen Übersicht von ausgewählten Grundschulen deutlich, dass alleine die Carl Schurz Schule, die Grundschule Medinghoven und die Gotenschule zusammen zwölf dieser Lehrerstellen bündeln3. 1 Stellungnahme der Verwaltung auf eine große Anfrage des Integrationsrats zum Thema: Sprachförderung an Bonner Grundschulen. 190852-1 ST; FF Amt 40 2 Eine genauere Abklärung der Art und Umfang der Integrationshilfestunden und der Verteilung des Förderangebots auf die Grundschulen der Stadt Bonn war der Bildungskoordination aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie leider nicht möglich. Ein Gespräch mit der unteren Schulaufsicht konnte aufgrund des neuerlichen Lockdowns im Dezember 2020 nicht mehr stattfinden. 3 Quelle: Anlage zu TOP 5.1 („Maßnahmenplan für eine bedarfsgerechte deutsche Sprachförderung an Bonner Grundschulen“) aus der Sitzung des Integrationsrates vom 17.06.2020Seite 38 von 66 7 2.2 Ergänzende Angebote im Vormittagsbereich Im Vormittagsbereich stehen teilweise auch ergänzende Instrumentarien der Sprachförderung zur Verfügung. Die Organisation und Finanzierung dieser ergänzenden Angebote obliegt den einzelnen Grundschulen; es gibt hierfür keine einheitliche kommunale Regelung. Daher findet sich eine große Bandbreite an ergänzenden Förderangeboten: neben der oben bereits erwähnten Projektförderung im Rahmen der Integrationsstellen finden sich an vielen Grundschulen ehrenamtliche Lesepat*innen. An anderen Schulen wird die ergänzende Sprachförderung durch die Schulsozialarbeit übernommen. An wieder anderen Grundschulen unterstützt die gemeinnützige Initiative „German Angel“ mit gezielten Sprachförderangeboten. Des Weiteren führt das Kommunale Integrationszentrum an fünf Bonner Grundschulen das Sprach- und Elternbildungsprogramm „Rucksack Schule“ des Landes NRW durch, das vom Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bezuschusst wird und sich an Eltern mit Grundschulkindern wendet. Ziel dieses Programms ist es, über die Einbindung der Eltern den Lernprozess der Kinder zu begleiten und zu stärken. Unterrichtsinhalte des Faches Deutsch, des Fachunterrichts und des Herkunftssprachlichen Unterrichts werden mit den Inhalten, die der Elterngruppe vermittelt werden, abgestimmt und den Kindern werden Unterrichtsinhalte in der deutschen Sprache und in der jeweiligen Familiensprache zeitlich und inhaltlich parallel vermittelt4. An neun Bonner Grundschulen wird zudem das Unterstützungsprogramm QuisS umgesetzt. Mit diesem Programm der Bezirksregierung Köln werden gezielt Schulen unterstützt, die sich durch sprachliche Heterogenität und Mehrsprachigkeit auszeichnen. Die Unterstützung ist fachlicher und personeller Art und zielt auf die vier Handlungsfelder Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklung, Vernetzung in der Kommune und ergänzende Angebote. Im Rahmen der Schulentwicklung wird beispielsweise sprachsensibler Unterricht in möglichst allen Fächern eingeführt. 2.3 Angebote des Offenen Ganztags Im Rahmen des Offenen Ganztags, der in Bonn von etwa 65% der Grundschulkinder besucht wird, finden sich oft weitere, der Sprachförderung dienliche Angebote wie Leseclubs oder Schülerzeitungen. Gebundene Ganztagsschulen mit einer weitergehenden Verzahnung von Vor- und Nachmittagsunterricht gibt es in Bonn nicht. Das Angebot der Ganztagsschule wird durch das Angebot der Übermittagsbetreuung ergänzt, die von 1100 Bonner Grundschulkindern besucht wird (dies entspricht 9% der Bonner Grundschulkinder). Im Rahmen der Übermittagsbetreuung werden die Kinder nach Schulschluss in der Schule betreut und erhalten dort ein Mittagessen. Hausaufgaben fertigen diese Kinder in der Regel zu Hause an. 4 Quelle: Stellungnahme der Verwaltung auf eine große Anfrage des Integrationsrats zum Thema: Sprachförderung an Bonner Grundschulen. 190852-1 ST; FF Amt 40Seite 39 von 66 8 Zusätzlich besuchen auch 207 Grundschulkinder ein Silentium an ihrer Schule. Im Rahmen des Silentiums wird eine Hausaufgabenbetreuung angeboten. Eine weitere Nachmittagsbetreuung oder ein Mittagessen steht in der Regel nicht zur Verfügung. Silentien werden von etwa 1,7% der Bonner Grundschulkinder besucht. Trotz dieses mannigfaltigen Angebots ist festzuhalten, dass rund 25% der Bonner Grundschulkinder aktuell ausschließlich den Unterrichtsvormittag besuchen. Schon bei der Einführung des Offenen Ganztags im Jahr 2005 kam die Stadt Bonn zu der Einsicht, dass es Schulstandorte gibt, an denen Kinder gezielte zusätzliche sprachliche und schulische Förderung benötigen5. Daher wurde in Bonn bereits mit der Einführung der OGS im Jahr 2005 beschlossen, Schulen, an denen beispielsweise eine gezielte sprachliche Förderung der Kinder notwendig ist, mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Die Erfahrung aus dieser Zeit zeigt, dass diese zusätzlichen Mittel einen erheblichen Anteil daran haben, dass Kinder mit besonderen Förderbedarfen nicht „untergehen“ sondern zielgerichtet betreut, erzogen und gebildet werden. Allerdings konnten die für OGSplus zur Verfügung stehenden Mittel bereits seit dem Jahr 2008 nicht mehr die tatsächlichen Bedarfe abbilden, da der Offene Ganztag seit dieser Zeit massiv ausgebaut wurde, die Mittel jedoch nicht dynamisiert wurden. Dies führte dazu, dass bei der Verteilung der OGSplus-Mittel die OGSplus-Schülerzahl trotz einer steigenden Zahl an Kindern gedeckelt werden musste. Nach zehn Jahren der Unterfinanzierung wurden die Mittel im Jahr 2018 dann doch dynamisiert. Im Ratsbeschluss für die Neuausrichtung von OGS aus dem Jahr 2016 wurde zudem die Erarbeitung eines neuen Instrumentariums zur Verteilung der OGSplus-Mittel festgeschrieben; dieses wird seit dem Schuljahr 2019/2020 umgesetzt. Die Sprachförderung nimmt in dieser Neuausrichtung keinen zentralen Platz mehr ein; die Mehrbedarfe einer OGSplus umfassen die Bereiche personelle Ausstattung, Qualifizierung der Mitarbeitenden, Vernetzung und Kommunikation mit der Schule und im Sozialraum, Berichtswesen, Mittagessen, Hausaufgaben-/Lernzeiten, Freispiel, Arbeitsgemeinschaften, Ferienprogramm und Elternarbeit. Auch wurden Indikatoren entwickelt, mit denen der Förderbedarf der OGSsen ermittelt werden kann. Diese sind der Ausländer- Migrationshintergrund sowie die Elternbeiträge (Stufen I und II). Die OGSplus- Förderung erfolgt in zwei Förderstufen, die unterschiedlichen Anforderungsniveaus an den einzelnen Offenen Ganztagsschulen entsprechen: eine Förderstufe mit zusätzlichem Förderbedarf gegenüber der Basis-OGS, die aber keinen Bedarf nach strukturverändernden Maßnahmen hat (OGS „gelb“) und eine Förderstufe, die gegenüber der Basis-OGS einen zusätzlichen Förderungsbedarf hat, der strukturverändernde Maßnahmen mit sich bringt (OGS „blau“). Sieben Bonner Grundschulen werden aktuell als OGS „blau“ eingestuft; acht Grundschulen werden als OGS gelb eingestuft6. 5 Quelle: Beschlussvorlage „Stadtweite Umsetzung des OGSplus-Programms“ vom 28.05.2019 (Drucksache 1911757) 6 Quelle: Beschlussvorlage „Stadtweite Umsetzung des OGSplus-Programms“ vom 28.05.2019 (Drucksache 1911757)Seite 40 von 66 9 Bei beiden Klassifikationen wird hierbei die OGS für alle angestrebt. Die wichtigsten Unterschiede zwischen den drei Klassifikationsstufen sind in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1: Förderungsbausteine im Konzept OGS Plus OGS-Regelförderung OGSplus „gelb“ OGSplus „blau“ teilfreigestellte pädagogische Leitung (20 Stunden Leitungsaufgaben) freigestellte pädagogische Leitung (39 Stunden Leitungsaufgaben) freigestellte pädagogische Leitung (39 Stunden Leitungsaufgaben) Stellvertretende Leitung (0 Stunden Leitungsaufgaben) Stellvertretende Leitung (0 Stunden Leitungsaufgaben) Stellvertretende Leitung (19,5 Stunden Leitungsaufgaben) Gruppenleitung (122 Stunden) Gruppenleitung (150 Stunden) Gruppenleitung (196,50 Stunden) Ergänzungskraft (105 Stunden) Ergänzungskraft (120 Stunden) Ergänzungskraft (138 Stunden) Zusatzkräfte: Heilpädagogik, etc. (0 Stunden) Zusatzkräfte: Heilpädagogik, etc. (2 Stunden) Zusatzkräfte: Heilpädagogik, etc. (5 Stunden) ./. 1 Minijob pro Gruppe 1 Minijob pro Gruppe Kinderschutzfachkraft (0 Stunden) Kinderschutzfachkraft (0,5 Stunden) Kinderschutzfachkraft (2 Stunden) Fortbildungsbudget (150,00 Euro pro MA) Fortbildungsbudget (200,00 Euro pro MA) Fortbildungsbudget (200,00 Euro pro MA) Supervision (4 x im Jahr) Supervision (8 x im Jahr) Supervision (16 x im Jahr) Zusätzlicher Spiel- und Materialverbrauch (0,00 Euro pro Gruppe) Zusätzlicher Spiel- und Materialverbrauch (400,00 Euro pro Gruppe) Zusätzlicher Spiel- und Materialverbrauch (1.000,00 Euro pro Gruppe) Zusätzliches Projekt (0,00 Euro pro Schuljahr) Zusätzliches Projekt (1.350,00 Euro pro Schuljahr) Zusätzliches Projekt (1.350,00 Euro pro Schuljahr) Kennmerkend für OGSsen mit einem erhöhten Förderbedarf sind neben der OGS für alle also auch eine bessere personelle Ausstattung der OGSsen, eine bessere Ausbildung des Personals und eine bessere finanzielle Ausstattung der OGSsen. Anzunehmen ist, dass sich dies positiv auf den Sprachstand der Kinder auswirken wird. Diese profitieren bei OGSsen mit erhöhtem Förderbedarf von einer kleineren Gruppengröße, mehr geschultem Fachpersonal, einer besseren Ausstattung der OGS-Räumlichkeiten, mehr Individualtherapie und mehr Möglichkeiten der konzeptionellen Verbesserung durch die Leitung. Eine gezielte Sprach- und Lernförderung findet in dem Konzept keine Erwähnung; sie lässt sich aber beispielsweise sehr gut in die Förderbausteine „Lernzeit/Hausaufgabenbetreuung“, „Verzahnung von Vor- und Nachmittagsangeboten“ und „Arbeitsgemeinschaften“ integrieren. 2.4 Zusätzliche Sprachförderangebote für Grundschulkinder Im Freizeitbereich bietet vor allem die Internationale Begegnungsstätte der Stadt Bonn gezielte Deutschkurse und andere Lernförderangebote für Grundschulkinder an. In der Quantiusstraße und in den Bezirken Bad Godesberg, Beuel und HardtbergSeite 41 von 66 10 finden Sprachförderkurse für Grundschulkinder im Nachmittagsbereich statt7. Das Kursangebot der IB richtet sich vor allem an Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist und ist mit einem Teilnahmebetrag von 10 Euro pro Halbjahr sehr kostengünstig. Pro Halbjahr werden in der Quantiusstrasse aktuell für Grundschulkinder fünf Sprachförderkurse, zwei Mathematikkurse, einen Englischkurs, ein Psychomotorikangebot und ein Kreativangebot angeboten. Im Kalenderjahr 2019 besuchten laut Information der Internationalen Begegnungsstätte insgesamt 226 Grundschulkinder einen dieser Kurse in der Quantiusstraße. Zudem nahmen 140 Grundschulkinder an einem externen Angebot teil. Für das erste Halbjahr 2019 sind dem Konzept der Internationalen Begegnungsstätte die Teilnehmerzahlen und die Standorte der externen Kurse zu entnehmen8. Es gibt: zwei Kurse für Grundschulkinder (Deutsch) in der Marktschule in Beuel mit 17 Teilnehmenden zwei Kurse Psychomotorikförderung in Castell mit 24 Teilnehmenden vier Kurse für
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