210843-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand Planung der Veranstaltungshalle am Alten Schlachthof (Westwerk)
Kerndaten
- Nummer
- 210843-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.07.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210843-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Sachstand Planung der Veranstaltungshalle am Alten Schlachthof (Westwerk) Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Wie ist der Sachstand um die Planungen der Veranstaltungshalle auf dem Gelände des Alten Schlachthofs (Westwerk)? Die Planungen der Veranstaltungshalle sind fortgeschritten. Die Stadtwerke teilt mit, dass die Verhandlungen mit der Fa. Westwerk Betriebs-GmbH über einen langfristigen Pachtvertrag sich in einem finalen Stadium befinden würden. Die Verwaltung steht ebenfalls im engen Austausch mit den Vertretern der Betreibergesellschaft. Zu 2.: Wann ist mit der Erstellung eines Bebauungsplans bzw. der Erteilung einer Baugenehmigung zu rechnen? Für das Areal besteht derzeit kein Bebauungsplan. Teile des Gebiets können baulich bereits nach dem geltenden Planungsrecht entwickelt werden, falls sich dort Vorhaben im Hinblick auf Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und ihre Erschließung gesichert ist. Letzteres trifft für solche Flächen zu, die bereits durch die Immenburgstraße erschlossen sind und deren vorgezogene Bebauung eine künftige Erschließung des inneren Plangebiets nicht behindert. Hier könnten dann Baugenehmigungen erteilt werden, sobald genehmigungsfähige Bauanträge eingereicht würden. Für die übrigen Flächen bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes, in dem u.a. öffentliche Erschließungen (Straße, Anschluss an eine neue DB- Brücke) geplant werden. Dieses Verfahren ist sehr umfangreich. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe zur B-Plan-Aufstellung initiiert. Ebenfalls muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren angepasst werden. Der Vorhabenträger, in diesem Fall sind dies die Stadtwerke, muss hierzu eine Vielzahl an Gutachten und Untersuchungen in die Wege leiten und einholen sowie die Bürgerbeteiligung im Vollverfahren realisieren. Daher ist mit der Rechtskraft dieses umfangreichen Bebauungsplanes in ca. 3 Jahren zu rechnen.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 3.: Welche Planungshindernisse bestehen ggfs. noch? Wie bei jeder größeren städtebaulichen Entwicklung, insbesondere bei Projekten der Innenentwicklung, gibt es auch hier verschiedene Problemstellungen zwischen bestehenden und neu hinzutretenden Nutzungen, für die im weiteren Verfahren Lösungen gefunden werden müssen. Die Verwaltung bereitet zzt. eine Beschlussvorlage über einen Zielbeschluss und die Verfahrenseinleitung für diesen Bereich vor, die die zu behandelnden Punkte näher beschreibt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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