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210843-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand Planung der Veranstaltungshalle am Alten Schlachthof (Westwerk)

Nummer
210843-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.07.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 28.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210843 Sachstand Planung der Veranstaltungshalle am Alten Schlachthof (Westwerk)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210843-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Sachstand Planung der Veranstaltungshalle am
Alten Schlachthof (Westwerk)
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
26.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Wie ist der Sachstand um die Planungen der Veranstaltungshalle auf dem
Gelände des Alten Schlachthofs (Westwerk)?
Die Planungen der Veranstaltungshalle sind fortgeschritten. Die Stadtwerke teilt
mit, dass die Verhandlungen mit der Fa. Westwerk Betriebs-GmbH über einen
langfristigen Pachtvertrag sich in einem finalen Stadium befinden würden. Die
Verwaltung steht ebenfalls im engen Austausch mit den Vertretern der
Betreibergesellschaft.
Zu 2.:
Wann ist mit der Erstellung eines Bebauungsplans bzw. der Erteilung
einer Baugenehmigung zu rechnen?
Für das Areal besteht derzeit kein Bebauungsplan. Teile des Gebiets können
baulich bereits nach dem geltenden Planungsrecht entwickelt werden, falls sich
dort Vorhaben im Hinblick auf Art und Maß der baulichen Nutzung in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügen und ihre Erschließung gesichert ist.
Letzteres trifft für solche Flächen zu, die bereits durch die Immenburgstraße
erschlossen sind und deren vorgezogene Bebauung eine künftige Erschließung
des inneren Plangebiets nicht behindert. Hier könnten dann
Baugenehmigungen erteilt werden, sobald genehmigungsfähige Bauanträge
eingereicht würden. Für die übrigen Flächen bedarf es der Aufstellung eines
Bebauungsplanes, in dem u.a. öffentliche Erschließungen (Straße, Anschluss
an eine neue DB- Brücke) geplant werden. Dieses Verfahren ist sehr
umfangreich. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe zur B-Plan-Aufstellung initiiert.
Ebenfalls muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren angepasst
werden.
Der Vorhabenträger, in diesem Fall sind dies die Stadtwerke, muss hierzu eine
Vielzahl an Gutachten und Untersuchungen in die Wege leiten und einholen
sowie die Bürgerbeteiligung im Vollverfahren realisieren. Daher ist mit der
Rechtskraft dieses umfangreichen Bebauungsplanes in ca. 3 Jahren zu
rechnen.Seite 1 von 2
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Zu 3.:
Welche Planungshindernisse bestehen ggfs. noch?
Wie bei jeder größeren städtebaulichen Entwicklung, insbesondere bei
Projekten der Innenentwicklung, gibt es auch hier verschiedene
Problemstellungen zwischen bestehenden und neu hinzutretenden Nutzungen,
für die im weiteren Verfahren Lösungen gefunden werden müssen. Die
Verwaltung bereitet zzt. eine Beschlussvorlage über einen Zielbeschluss und
die Verfahrenseinleitung für diesen Bereich vor, die die zu behandelnden
Punkte näher beschreibt.
Anlage/n
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