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210840-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbleib Gedenktafel für Sinti und Roma Hbf

Nummer
210840-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 15.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Entscheidung federführend
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  1. 210840 Verbleib Gedenktafel für Sinti und Roma Hbf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210840-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Verbleib Gedenktafel für Sinti und Roma Hbf
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 15.06.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Gedenktafel befindet sich im Kulturamt.
Erinnerungskultur bildet und manifestiert sich im individuellen wie im kollektiven
Umgang mit der Geschichte. Bonn steht für eine lebendige, offene und
durchaus streitbare Erinnerungskultur. Das gilt auch und insbesondere für die
Themen Krieg und Gewalt, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und
Nationalismus, manifestiert in historischen Phänomenen und
Gewaltherrschaften wie „Kolonialismus“ bzw. „Postkolonialismus“ oder
„Nationalsozialismus“ sowie deren Wahrnehmbarkeit beispielsweise an Hand
von „Denkmälern“ und „Straßennamen“.
Um das Thema insgesamt, mit allen erforderlichen Facetten, wissenschaftlich
fundiert und systematisch aufarbeiten zu können, plant die Verwaltung die
Durchführung eines eigenen Projekts für die Erarbeitung eines
Gesamtkonzeptes „Aktive Erinnerungskultur“.
Dafür wurden beim Landschaftsverband Rheinland für 2022 Fördermittel
beantragt.
Bei dieser geplanten grundlegenden Aufarbeitung werden die Fragen nach den
geeigneten Orten auch der geeigneten Dokumentation und Vermittlung eine
wichtige Rolle spielen, für die es eine von der Politik zu beschließende und
dann gesamtstädtisch umzusetzende Konzeption braucht.
In diesem Zusammenhang sollte auch die Anbringung von Gedenktafeln einer
grundsätzlichen Aufarbeitung unterzogen werden.
Die Verwaltung bittet daher um Vertagung der Entscheidung bis mit der Arbeit
an dem Konzept begonnen werden kann (voraussichtlich 1. Quartal 2022).
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de