← Vorlagen

210837 · Mitteilungsvorlage

Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die städtischen Bonner Grundschulen für das Schuljahr 2020/21

Nummer
210837
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 26.10.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 08.09.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 08.11.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 9,5 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210837-01 ST Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die städtischen Bonner Grundschulen für das Schuljahr 2020/21

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
210837
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die
städtischen Bonner Grundschulen für das Schuljahr
2020/21
Beratungsfolge
Schulausschuss 02.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Neuaufstellung des
Schulentwicklungsplanes für die städtischen Bonner Grundschulen
beschlossen (Drucksachennummer 1612838).
Die Verwaltung hatte seinerzeit in Aussicht gestellt, den Schulentwicklungsplan
für die städtischen Bonner Grundschulen jährlich fortzuschreiben, um über
aktuelle Entwicklungen und daraus ggf. resultierende Bedarfe informieren zu
können.
Die 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes Grundschulen wurde daher
auf Basis der Schülerzahlen für das Schuljahr 2020/21 aktualisiert.
Die vorliegende Fortschreibung des Schulentwicklungsplans wird prozesshaft
weiterentwickelt. Somit besteht die Möglichkeit, politische und/oder planerische
ergänzende Hinweise vorzunehmen. Gemäß § 76 Schulgesetz werden die
städtischen Bonner Grundschulen und gemäß § 80 Schulgesetz die
umliegenden Kommunen bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
beteiligt. Im Rahmen dessen wird den umliegenden Kommunen und
Grundschulleitungen der Schulentwicklungsplan nach Einstellung der
Mitteilungsvorlage in das Ratsinformationssystem parallel zur Verfügung
gestellt.
Anlage/n
1 SEP_GS_Fortschreibung_2020-2021 (öffentlich)Seite 1 von 207
Schulentwicklungsplan der Stadt Bonn
Grundschulen
Fortschreibung 2020/21 bis 2025/26
Dezernat V - Dezernat für Schule, Soziales und Jugend
Schulamt
Bonn, Mai 2021Seite 2 von 207
1
Inhaltsübersicht
VORBEMERKUNGEN ............................................................................................................................ 3
1. PLANUNGSRELEVANTE REGELUNGEN .................................................................................... 4
1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN ........................................................................................................ 4
1.2 RATSBESCHLUSS ....................................................................................................................... 9
2. PROGNOSERECHNUNG ............................................................................................................. 10
2.1 DATENBASIS ............................................................................................................................ 10
2.2 METHODISCHES VORGEHEN ..................................................................................................... 12
3. DEMOGRAPHISCHES POTENTIAL ............................................................................................ 16
3.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG ................................................................................................. 16
3.2 BAUGEBIETE ............................................................................................................................ 17
4. SCHULISCHE RAHMENDATEN .................................................................................................. 19
4.1 GRUNDSCHULLANDSCHAFT IN BONN ......................................................................................... 19
4.2 INKLUSIVE BILDUNG ................................................................................................................. 21
4.3 OFFENE GANZTAGSSCHULEN ................................................................................................... 28
4.4 SCHULSOZIALARBEIT ................................................................................................................ 30
4.5 RAUMBEDARF .......................................................................................................................... 32
4.6 ÜBERGÄNGE IN DEN SEKUNDARBEREICH ................................................................................... 34
5. GRUNDSCHULEN NACH STADTBEZIRKEN ............................................................................. 36
5.1 STADTBEZIRK BONN ................................................................................................................. 38
Schulbezugsraum 01 Bonn Nord .................................................................................................. 38
Bernhardschule ........................................................................................................................................ 41
KGS Buschdorf ......................................................................................................................................... 44
Jahnschule ............................................................................................................................................... 47
Karlschule................................................................................................................................................. 49
Grundschule Peter-Klein-Straße .............................................................................................................. 51
Schulbezugsraum 02 Tannenbusch .............................................................................................. 53
Carl-Schurz-Schule* ................................................................................................................................. 55
Elsa-Brändström-Schule........................................................................................................................... 58
Paulusschule ............................................................................................................................................ 60
Schulbezugsraum 03 Bonn West .................................................................................................. 63
Kettelerschule* ......................................................................................................................................... 66
Matthias-Claudius-Schule......................................................................................................................... 69
Schulbezugsraum 04 Innenstadt ................................................................................................... 72
Grundschulverbund Marienschule-Nordschule ......................................................................................... 75
Michaelschule ........................................................................................................................................... 78
Münsterschule* ......................................................................................................................................... 81
Stiftsschule ............................................................................................................................................... 84
Schulbezugsraum 05 Bonn Süd .................................................................................................... 86
Clemens-August-Schule ........................................................................................................................... 89
Erich-Kästner-Schule................................................................................................................................ 92
Montessori-Schule* .................................................................................................................................. 95
Nikolausschule* ........................................................................................................................................ 97
Till-Eulenspiegel-Schule*........................................................................................................................ 100
Waldschule ............................................................................................................................................. 103
5.2 STADTBEZIRK HARDTBERG ..................................................................................................... 105
Schulbezugsraum 06 Hardtberg Ost ........................................................................................... 105
Brüser Berg ............................................................................................................................................ 108
Engelsbachschule* ................................................................................................................................. 111
Finkenhofschule ..................................................................................................................................... 114
Kreuzbergschule .................................................................................................................................... 116Seite 3 von 207
2
Schlossbachschule ................................................................................................................................. 119
Schulbezugsraum 07 Hardtberg West ........................................................................................ 122
Laurentiusschule .................................................................................................................................... 125
Ludwig-Richter-Schule ........................................................................................................................... 128
GGS Medinghoven ................................................................................................................................. 131
Rochusschule ......................................................................................................................................... 133
5.3 STADTBEZIRK BAD GODESBERG ............................................................................................. 136
Schulbezugsraum 08 Bad Godesberg Nord ................................................................................ 136
Beethovenschule .................................................................................................................................... 139
Bodelschwingh-Schule ........................................................................................................................... 141
Burgschule ............................................................................................................................................. 143
Donatusschule ........................................................................................................................................ 145
Gotenschule ........................................................................................................................................... 147
Paul-Klee-Schule* .................................................................................................................................. 149
Servatiusschule ...................................................................................................................................... 151
Schulbezugsraum 09 Bad Godesberg Süd ................................................................................. 153
KGS Am Domhof .................................................................................................................................... 156
Andreasschule ........................................................................................................................................ 158
GGS Heiderhof ....................................................................................................................................... 160
Lyngsbergschule .................................................................................................................................... 162
Robert-Koch-Schule ............................................................................................................................... 164
École Française de Gaulle-Adenauer ..................................................................................................... 167
Independent Bonn International School.................................................................................................. 167
5.4 STADTBEZIRK BEUEL.............................................................................................................. 168
Schulbezugsraum 10 Beuel Mitte-Nord ....................................................................................... 168
Adelheidisschule .................................................................................................................................... 170
Arnold-von-Wied-Schule......................................................................................................................... 172
Josefschule ............................................................................................................................................ 174
Paul-Gerhardt-Schule ............................................................................................................................. 176
Schulbezugsraum 11 Beuel Süd-Ost .......................................................................................... 178
Ennertschule .......................................................................................................................................... 181
Gottfried-Kinkel-Schule........................................................................................................................... 183
KGS Holzlar............................................................................................................................................ 185
Marktschule ............................................................................................................................................ 187
Om Berg ................................................................................................................................................. 190
6. MAßNAHMEPLANUNG .............................................................................................................. 192
ANHANG ............................................................................................................................................. 194
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................................. 194
GLOSSAR .......................................................................................................................................... 195
AUF EINEN BLICK: STÄDTISCHE GRUNDSCHULEN IN BONN ................................................................... 196Seite 4 von 207
3
Vorbemerkungen
Die vorliegende Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes spiegelt die Situation der
Bonner Grundschulen zum Schuljahr 2020/2021 wider und stellt auf Basis der aktuellen
Datengrundlage die erwarteten Entwicklungen der nächsten fünf Jahre dar.
Der Schulentwicklungsplan ist inhaltlich wie folgt aufgebaut:
Kapitel 1 stellt die rechtlichen Grundlagen dar, aus denen sich Aufgaben und Zielstellungen
des Schulentwicklungsplanes ableiten.
Kapitel 2 beschreibt das methodische Vorgehen der Prognoserechnung, Kapitel 3 die
künftige Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur der Stadt Bonn.
Das nachfolgende 4. Kapitel gibt einen Überblick über die Grundschullandschaft in Bonn.
Dargestellt werden die Entwicklungen von Schüler*innenzahlen und Offenen
Ganztagsschulen, die Entwicklung von Inklusion im Schulbereich, die Schulsozialarbeit, der
Raumbedarf sowie die Übergänge von den Grundschulen in die weiterführenden Schulen.
Im 5. Kapitel werden die schulische Entwicklung und der Bedarf kleinräumig in den
Schulbezugsräumen1 dargestellt, so dass die vorhandenen Ressourcen in diesem Gebiet
möglichst gebündelt genutzt werden können.
Eine Einzelfallbetrachtung aller Grundschulen mit den wichtigsten Daten schließt jeweils an.
Der sich aus der erwarteten Anzahl von Schüler*innen ergebenden Zahl an Eingangsklassen
und dem entstehenden Platzbedarf werden die vorhandenen Raumkapazitäten
gegenübergestellt. Die für jeden Schulstandort aufgeführte Raumsituation dient als
Orientierungswert, bei auftretenden räumlichen Kapazitätsengpässen wird bei Bedarf vor Ort
eine detaillierte Bestandsanalyse durchgeführt.
Kapitel 6 listet die in den nächsten Jahren geplanten baulichen Maßnahmen an Schulen auf.
Der Schulentwicklungsplan für die Grundschulen der Bundesstadt Bonn wird grundsätzlich
jährlich aktualisiert und fortgeschrieben. Neben einer regelmäßigen Bestandsaufnahme
werden Veränderungen im Zeitverlauf dargestellt und Prognosen in einem
Betrachtungszeitraum von fünf Jahren vorgenommen. Die Grunddaten umfassen die Anzahl
der Schulen, die Anzahl der Schüler*innen und Klassen sowie die Versorgungsquoten
hinsichtlich der Offenen Ganztagsschulen.
Betrachtet werden, wenn möglich, alle städtischen sowie alle nicht-städtischen Schulen,
wobei von den letzteren nicht im gleichem Umfang Daten zur Verfügung stehen.
Die Entwicklung im Primarbereich der Förderschulen wird perspektivisch in einer Planung für
Förderschulen dargestellt.
Der Betrachtungszeitraum für die Grundschulen endet im Schuljahr 2025/26.
Bei dem vorliegenden Bericht ist zu beachten, dass Zusammenhänge im Bildungsbereich
komplex sind und dass gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen, aber auch
Präferenzen von Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler*innen bei der
Schulplatzwahl kontinuierlichen Veränderungen unterliegen. Die präzise und verbindliche
Vorhersage künftiger Entwicklungen ist angesichts der Vielzahl von möglichen
Einflussfaktoren nicht möglich.
1 Als Grundlange für eine integrierte Planung in den Bereichen Jugendhilfe und Schule und für eine fachübergreifendende
Bewertung gemeinsamer Planungsräume erfolgte 2015 eine Angleichung der Sozialräume des Fachdienstes für Familien- und
Erziehungshilfe, der Schulbezugsräume und der Planungsräume der Jugendhilfeplanung (siehe DS-Nr. 1510053).Seite 5 von 207
4
Bei der Interpretation von Vorausberechnungen ist weiter zu berücksichtigen, dass die
dargestellten Entwicklungen der Schüler*innen- und Bevölkerungszahlen Erwartungswerte
darstellen, die unter der Bedingung realisiert werden, dass die zugrundeliegenden
Annahmen der Prognoseberechnungen zutreffen.
Coronabedingte Entwicklungen, wie beispielsweise der erwartete längere Verbleib der
Schüler*innen in den Eingangsklassen, werden in der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes auf Basis der zu diesem Zeitpunkt aktuellen amtlichen
Schülerstatistik dargestellt.
Ein vorübergehender Anstieg von Schüler*innenzahlen an einzelnen Schulstandorten
der eine Beschulung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden
Raumkapazitäten übergangsweise nicht zulässt, rechtfertigt nicht zwangsläufig eine
dauerhafte bauliche Erweiterung. Vielmehr ist in diesen Fällen zu prüfen, ob
schulorganisatorische Maßnahmen, wie das Ausschöpfen der maximalen
Klassenbandbreite oder gegebenenfalls das Zusammenlegen von Klassen mit
geringen Klassenfrequenzen, durchgeführt werden. Geprüft werden kann ebenfalls,
inwieweit eine Kompensation durch die Bereitstellung von Temporärbauten erfolgen
kann.
1. Planungsrelevante Regelungen
Aufgaben und Zielstellungen der Schulentwicklungsplanung leiten sich aus nachfolgend
dargestellten rechtlichen Grundlagen sowie aus den Beschlüssen des Rates der
Bundesstadt ab.
1.1 Rechtliche Grundlagen
Mindestgrößte von Grundschulen
Nach § 82 Absatz 1 und 2 Schulgesetz NRW muss eine Schule bei der Errichtung für fünf
Jahre gesichert sein, dabei gelten für Grundschulen 25 Schülerinnen und Schüler als Klasse.
Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang
haben, bei der Fortführung 92 Schülerinnen und Schüler.
Klassenbildung
Die Klassenbildung auf Schulebene erfolgt auf Grundlage der Schüler*innenzahl in den
Eingangsklassen einer Schule. Eingangsklassen sind Klassen, die von neu eingeschulten
Schüler*innen besucht werden. Schüler*innen einer Eingangsklasse sind neben neu
einzuschulenden Schüler*innen auch jene, die bereits eingeschult sind und weiterhin die
Eingangsklasse besuchen werden. Dies betrifft in der Regel Schüler*innen in höheren
Schulbesuchsjahren bei jahrgangsübergreifendem Unterricht.
Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt gemäß den
Vorgaben der Verordnung zur Ausführung § 93 Abs. 2 SchulG, dort § 6a für
jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei der Schüler*innenzahl von
1. bis zu 29 eine Klasse
2. 30 bis 56 zwei Klassen
3. 57 bis 81 drei KlassenSeite 6 von 207
5
4. 82 bis 104 vier Klassen
5. 105 bis 125 fünf Klassen
6. 126 bis 150 sechs Klassen.
Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu
bilden. Die Zahl der zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen
oder baulichen Gründen unterschritten werden. Innerhalb dieser Schülerzahlwerte gilt die
Bandbreite von 15 bis 29.
Gebildete Klassen werden grundsätzlich unabhängig von später eintretenden
Veränderungen der Schüler*innenzahlen fortgeführt. In besonderen Ausnahmefällen kann
die Schulaufsichtsbehörde zulassen, dass Klassen in der Fortführung zusammengelegt oder
geteilt werden, wenn dies aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen
Gründen erforderlich wird.
Die Kommunale Klassenrichtzahl legt auf Grundlage der Schüler*innenzahl in den
Eingangsklassen einer Schule die maximale Anzahl der insgesamt zu bildenden
Eingangsklassen fest. Wie viele Klassen gebildet werden können, wird durch die
„kommunale Klassenrichtzahl“ berechnet. Dazu wird die Schüler*innenzahl der zu bildenden
Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Der Schulträger berechnet die
kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die
voraussichtliche Anzahl an Schüler*innen in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr
auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
Aufgrund der hohen Anzahl von schulpflichtigen neu hinzuziehenden Kindern2 entstand in
den letzten Jahren an vielen Schulen die Notwendigkeit der unterjährigen Aufnahme von
Schüler*innen in aufsteigenden Klassen. Festgelegt wurde daher, dass bei einer Erhöhung
der Schüler*innenzahl bis zum 1. August gegenüber dem Berechnungsstichtag 15. Januar,
die Einrichtung weiterer Eingangsklassen zulässig ist.
Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl über die
Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen. Nach
SchulG NRW § 46 entscheidet über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die
Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür
festgelegten Rahmens. Der Schulträger kann jedoch die Zahl der in die Eingangsklassen
aufzunehmenden Schüler*innen einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen,
wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist
oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden
sollen.
Aufnahmeanspruch
Das Aufnahmeverfahren für die Grundschulen wird in §1 Ausbildungsordnung Grundschulen
(AO-GS) geregelt. Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner
Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im
Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger
keinen Schuleinzugsbereich für diese Schulart gebildet hat (§ 46 Absatz 3 SchulG).
Kinder mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben Anspruch auf
Aufnahme in die von der Schulaufsicht vorgeschlagene, ihrer Wohnung nächstgelegene
2 Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerber*innen, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen wurden und ihr Aufenthalt
gestattet ist. Sie erstreckt sich nicht auf Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen.Seite 7 von 207
6
Grundschule der gewünschten Schulart in ihrer Gemeinde, an der Gemeinsames Lernen
eingerichtet ist.
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem
Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch.
Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem
Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber anderen Kindern.
Innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme der Schülerin
oder des Schülers (§ 46 Abs. 1 SchulG).
Für die Schulentwicklungsplanung ist in erster Linie die hinreichende Versorgung der
anspruchsberechtigten wohnsitznahen Kinder, im Rahmen der festgelegten Zügigkeit,
von Bedeutung.
Hinweis:
In dem vorliegenden Schulentwicklungsplan wurden bei den Prognosen der
Eingangsklassen an den einzelnen Schulstandorten die oben dargestellten Eckdaten zur
Klassenbildung laut VO zu § 93 Abs. 2 SchulG zugrunde gelegt. Dadurch kann sich
rechnerisch eine die festgelegte Zügigkeit überschreitende Zahl an Eingangsklassen
ergeben, obwohl die Schülerprognose die Obergrenze der zu bildenden Klassen nur
knapp überschreitet.
An vielen Schulen ist die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse aus baulichen
Gründen jedoch nicht möglich. In diesem Fall ist zu berücksichtigen, dass von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht werden kann, die Bandbreite von bis zu 29 Kindern in
einer Eingangsklasse auszuschöpfen. Erst dann würde im konkreten Fall geprüft, ob
weitere schulorganisatorische Maßnahmen erforderlich werden.
Inklusion
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (9. SchRÄG) trat am 01.08.2014 das Erste Gesetz
zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen in Kraft. Die allgemeine
Schule wird als der Regelförderort für Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung festgelegt, mit Rechtsanspruch auf Beschulung der Kinder in einer
allgemeinen Schule. Die Möglichkeit einer Beschulung in einer Förderschule bleibt bestehen.
Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung ist danach zum gesetzlichen Regelfall geworden.
Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz bietet für Grundschulen mit Gemeinsamen Lernen die
Möglichkeit, große Klassen zu vermeiden, indem die Aufnahmekapazität in den
Eingangsklassen durch den Schulträger begrenzt wird. Allerdings darf dabei nicht die zur
Verfügung stehende Kommunale Klassenrichtzahl überschritten werden.
Schüler*innen, die aufgrund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder
Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, werden gemäß § 19 Abs. 1
SchulG nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Schwerpunkte der
sonderpädagogischen Förderung sind:
 Emotionale und soziale Entwicklung (ES),
 geistige Entwicklung (GB),Seite 8 von 207
7
 Hören und Kommunikation (SG),
 körperliche und motorische Entwicklung (KB),
 Lernen (LB),
 Sprache (SB) und
 Sehen (SH).
Im Verlauf der letzten 15 Jahre ist die Anzahl der Schüler*innen mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung, die in allgemeinen, öffentlichen Grundschulen lernen,
nahezu stetig angestiegen. Die daraus für den Schulträger entstehenden Konsequenzen
umfassen unter anderem die Bereitstellung spezieller Hilfsmittel und bauliche Maßnahmen,
wie die Schaffung von barrierefreien Zugängen.
Zur Unterstützung der Schüler*innen mit Behinderung wurde vom Rat am 11.05.2017 ein
„Konzept zur Neuausrichtung der Integrationsassistenz“ verabschiedet. Zentrales Ziel des
Konzeptes ist es, Kindern (und Jugendlichen) mit Behinderung im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten die bestmögliche Unterstützung zur Erlangung einer angemessenen
Schulbildung zukommen zu lassen (vgl. DS-Nr. 1710854). Die Neuausrichtung wurde zum
Schuljahr 2018/2019 erstmalig praktisch umgesetzt.
Entwickelt wurde eine Pool-Lösung, bei der für mehrere Schulen innerhalb eines bestimmten
Gebietes (insgesamt 22 sogenannte „Zuteilungsräume“) nur ein Leistungserbringer die
Integrationsassistenz anbietet.
Darüber hinaus wurde mit der Einrichtung einer „Zentralen Anlaufstelle
Integrationsassistenz“ eine weitere wesentliche Forderung der Eltern und Politik umgesetzt.
Diese zentrale Anlaufstelle für ratsuchende Eltern hat im März 2018 ihre Arbeit
aufgenommen. Es handelt sich um eine gemeinsame Anlaufstelle des Amtes für Soziales
und Wohnen und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie.
Die Aufgaben der Anlaufstelle sind insbesondere die Bearbeitung der Erstanträge auf
Integrationsassistenz, die Klärung der sachlichen Zuständigkeit und die Weiterleitung der
Anträge an die zuständigen Fachbereiche der jeweiligen Ämter. Die Beratung der Eltern über
das Angebotsspektrum, die rechtlichen Rahmenbedingungen und weitere
Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne einer Lotsenfunktion wird dort ebenfalls geleistet (vgl.
DS-Nr. 1911899).Seite 9 von 207
8
Offener Ganztag
Die Durchführung der Offenen Ganztagsschulen basiert auf der Grundlage des
entsprechenden Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Gebundene
und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote
im Primarbereich und Sekundarstufe I“ in der jeweils aktuellen Fassung (hier: 23.12.2010).
Eine zentrale Grundlage des Offenen Ganztags ist die Zusammenarbeit von Schule, Kinder-
und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und
Sport, Wirtschaft und Handwerk sowie weiteren außerschulischen Partnern. Die Einrichtung
der Offenen Ganztagsschulen ist Gegenstand der Schulentwicklungsplanung und
Jugendhilfeplanung.
Mit dem Beschluss vom 25.02.2016 zur Neuausrichtung von OGS in Bonn (DS-Nr.
1513723EB8) hat der Rat der Bundesstadt Bonn wesentliche Rahmenbedingungen für die
Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschule in Bonn festgelegt. Die verabschiedeten
Inhalte wurden in einen OGS-Kooperationsvertrag überführt und von allen Trägern und
Schulen unterzeichnet.
Ab Schuljahr 2018/19 ist für den OGS-Ausbau eine Platzzahlerhöhung von 300 pro Jahr
geplant (DS-Nr. 1712071EB5). Notwendig sind dafür bauliche Erweiterungsmaßnahmen an
zahlreichen Schulen, um adäquate Betreuungs- und Verpflegungsbedingungen im
Mensabereich für die Schüler*innen zur Verfügung stellen zu können.
Bislang besteht – im Gegensatz zum Anspruch auf Bereitstellung eines Platzes in einer
Kindertageseinrichtung – kein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Diese Regelung wird
sich voraussichtlich ändern, da im Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien ein
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 vereinbart
wurde. Daraus folgende Handlungsbedarfe umfassen unter anderem umfangreiche
Erweiterungen der baulichen OGS-Infrastruktur, insbesondere für den Mensabereich, der mit
den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln an vielen Grundschulen nur für eine
Versorgungsquote von bis zu 50 Prozent konzipiert werden konnte.
Vor dem Hintergrund des weiteren Ausbaus an OGS-Plätzen wurde eine Schulbauleitlinie für
die städtischen Grundschulen entwickelt und vom Rat der Stadt Bonn beschlossen (DS-Nr.
190524). Dieses Konzept folgt den Grundsätzen, dass alle für die pädagogische Nutzung
vorgesehenen Räume der Schule über den ganzen Tag von den Kindern genutzt werden
(multifunktionale Nutzung). Erfordernisse, die sich im Rahmen des Inklusionsprozesses
ergeben, wurden ebenfalls berücksichtigt, um allen Kindern die Teilnahme an OGS zu
ermöglichen. Die Leitlinie dient als Planungsgrundlage für künftige Um-, Erweiterungs- und
Neubauten sowie Sanierungsmaßnahmen, mit deren Planung und Umsetzung bis dahin
noch nicht begonnen wurde.
Auf Basis der Bonner Schulbauleitlinie ist eine Priorisierung der erforderlichen
Baumaßnahmen an den städtischen Grundschulen vor dem Hintergrund des weiteren OGS-
Ausbaus erfolgt. Anhand dieses Priorisierungsleitfadens wird festgelegt, nach welcher
Reihenfolge Investitionen in einen OGS-Ausbau bzw. einen OGS-Mensaneubau an
Grundschulen getätigt werden können (DS-Nr. 202304).Seite 10 von 207
9
1.2 Ratsbeschluss
Laut Ratsbeschluss vom 27.03.2014 orientiert sich die Schulentwicklungsplanung an
folgenden Kriterien (siehe DS-Nr. 1410479):
1. sozialräumliche Betrachtung:
Die Schulentwicklungsplanung der Stadt Bonn verfolgt einen systemischen Ansatz, d.h. jede
Schule wird nicht nur isoliert betrachtet, sondern insbesondere hinsichtlich Auslastung und
Zusammensetzung der Schüler*innen in einen städtischen Gesamtzusammenhang gestellt.
Gleichzeitig wird angestrebt, eine wohnortnahe Beschulung von Grundschulkindern zu
ermöglichen. Um beiden Gesichtspunkten gerecht zu werden, erfolgt die Verteilung der
Eingangsklassen je Stadtbezirk bzw. je Schulbezugsraum.
2. Flexibilität
Der Schulträger hat die Möglichkeit, die Zahl der Eingangsklassen und deren Verteilung auf
die Schulen und Teilstandorte festlegen, sowie die Zahl der in die Eingangsklassen einer
einzelnen Grundschule aufzunehmenden zu Schülerinnen und Schüler begrenzen. Dabei ist
die kommunale Klassenrichtzahl zu berücksichtigen, welche nicht überschritten werden darf.
Diese ändert sich aufgrund von Veränderungen der Schüler*innenzahlen von Schuljahr zu
Schuljahr. Die Zahl der insgesamt zu bildenden Klassen sowie die Verteilung auf die
entsprechenden Grundschulen wird dementsprechend jedes Jahr an die Gegebenheiten
flexibel angepasst.
3. Einhaltung der festgelegten Zügigkeit
Der Schulträger hat u.a. die Verantwortung für eine sachgerechte sächliche und räumliche
Ausstattung der Schulen, er ist für den Bau, die Unterhaltung und Erweiterung und die
Instandsetzung der Schulgebäude sowie die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel
zuständig. Aufgrund der Entscheidung der Bundesstadt Bonn, die bedarfsgerechte
Versorgung von Kindern im schulpflichtigen Alter gemäß § 24 Absatz 4 SGB VIII im Rahmen
der Offenen Ganztagsschule als Jugendhilfemaßnahme am Ort Schule zu gewährleisten, ist
auch hierfür durch den Schulträger ein angemessenes Raumangebot sicherzustellen.
Da die inhaltliche Ausgestaltung der schulischen und der Jugendhilfeangebote in der
Verantwortung der Schule bzw. des Jugendhilfeträgers liegt, orientiert sich die räumliche
Versorgung an allgemeinen Standards, die vor Ort die Umsetzung unterschiedlicher
konzeptioneller Ansätze zulassen. Ein Mittel, solche Standards zu gewährleisten, ist die
Festlegung der Zügigkeit der einzelnen Schule.
Mit der Zügigkeit muss ein grundlegendes Raumprogramm verbunden werden, das nicht
allein die Zahl der Klassenräume umfasst, sondern alle Ressourcen, die eine fachlich
angemessene Durchführung von Unterricht sowie im besonderen Fall der Bundesstadt Bonn
eine den Grundsätzen des SGB VIII entsprechende Ausgestaltung der Jugendhilfeangebote
des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe am Ort Schule (OGS, Sozialarbeit an Schulen,
Eingliederungshilfen) ermöglichen.Seite 11 von 207
10
2. Prognoserechnung
Mit Wegfall der Grundschuleinzugsbereiche zum 01.08.2008 stellt sich für die
Schulentwicklungsplanung die Anforderung, für die Erstellung von Prognosezahlen der
einzelnen Grundschulen das Elternwahlverhalten einzuschätzen bzw. vorherzusagen.
Anhand einer Analyse der Neuanmeldungen von Schüler*innen in den Schuljahren von
2011/12 bis 2020/21 zeigt sich, dass jährlich im gesamtstädtischen Durchschnitt 16 Prozent
der Kinder an wohnsitzfernen Grundschulen angemeldet werden.
Zwischen den einzelnen Schulstandorten sind große Unterschiede sichtbar, die Bandbreite
bei den wohnortfernen Neuanmeldungen reicht von einem Anteil von 0 Prozent bis 68
Prozent. Durch den hohen Anteil wohnortferner Kinder wird für solche Standorte eine
verlässliche Prognose zur Schülerzahlenentwicklung in dem Schulbezugsraum
wesentlich erschwert.
Die Prognose der Schüler*innenzahlen schreibt im Wesentlichen die Anzahl der
Schülerinnen und Schüler fort, die im aktuellen Schuljahr die Bonner Grundschulen
besuchen. Das Prognoseverfahren basiert auf einem „Verlaufsquotenmodell“, bei dem die
Bestände der Schüler*innen von Schuljahr zu Schuljahr „weitergereicht“ werden. Durch
Multiplikation der Ist-Bestände mit der jeweiligen Übergangsquote in die nächsthöhere
Klasse wird ein Erwartungswert für die Bestände der Schüler*innen im darauffolgenden Jahr
berechnet. Analog dazu wird die Prognose für die weiteren Jahre bis zum Ende des
Prognosezeitraume durchgeführt.
Relevant für die Schulentwicklungsplanung ist in erster Linie die hinreichende Versorgung
der anspruchsberechtigten wohnsitznahen Kinder. Für jeden Schulstandort werden daher
zwei unterschiedliche Szenarien berechnet und dargestellt. Ein Szenario beschreibt die
Entwicklung der Schüler*innenzahlen, die unter der Bedingung erwartet werden kann,
ausschließlich wohnortnahe Kinder würden an einem Schulstandort beschult. Ein zweites
Szenario beinhaltet auch die wohnsitzfernen Kinder, die nach § 46 Abs. 3 SchulG keinen
Anspruch auf Aufnahme in der Schule haben.
2.1 Datenbasis
Zur Berechnung der künftig erwarteten Schüler*innenzahlen wurden folgende Datenquellen
herangezogen:
1. Anzahl der einzuschulenden Kinder für die Schuljahre 2021/22 bis 2025/26
(Einwohnermeldeamt)
2. Anzahl der schulpflichtigen Kinder in Bonn für die Schuljahre 2018/19 bis 2020/21
(Einwohnermeldeamt)
3. Anzahl der Schüler*innen an den Grundschulen je Jahrgangstufe in den Schuljahren
2016/17 bis 2020/21 (Schulstatistik)
4. Anonymisierte Wohnortdaten der Schüler*innen in Jahrgangstufe 1 (Schule und
Schulamt)
5. Anzahl der durch Neubaugebiete zu erwartenden Anzahl an zusätzlichen
Schüler*innen (Prognosewert).
Grundlage der Prognose sind die beim Einwohnermeldeamt verfügbaren Bestandsdaten der
Kinder, die im Zeitraum der nächsten fünf Jahre das schulpflichtige Alter erreichen. DieSeite 12 von 207
11
Prognose der Schüler*innenzahlen basiert demnach auf Daten von Kindern, die zum
Zeitpunkt der Erstellung der Schulentwicklungsplanung bereits geboren sind.
Die Daten des Bonner Melderegisters umfassen die relevanten Einschulungsjahrgänge
(jeweils 01.10. bis 30.09. eines Jahres) und den räumlichen Bezug (Statistische Bezirke).
Stichtag der Datenabfrage ist jeweils der 31.12. eines Jahres. Die Einwohnerdaten beziehen
sich auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz in Bonn jeweils am Stichtag 31.12.
Eine weitere für die Prognoseerstellung relevante Datenquelle ist die Schulstatistik des
Landes (IT.NRW) für die Schuljahre 2018/19 bis 2020/21. Die Daten werden jeweils im
Oktober von den Schulen weitergeleitet und umfassen u.a. die Anzahl der Schüler*innen je
Jahrgangsstufe, Informationen zum Gemeinsamen Lernen und den Migrationshintergrund
der Kinder. Von IT.NRW werden aus Datenschutzgründen ab dem Schuljahr 2019/20 die
Schüler*innenzahlen auf ein Vielfaches von fünf auf- bzw. abgerundet zur Verfügung gestellt.
Für die Schulentwicklungsplanung werden mögliche Zuwächse an Schüler*innen aus
Neubaugebieten beschreibend dargestellt. Für Bonn liegt bislang für die durch
Siedlungsmaßnahmen entstehenden zusätzlichen Platzbedarfe an Grundschulen kein
valides Berechnungsmodell vor. Bei der Errechnung möglicher Zuwächse an Schüler*innen
wurde daher auf Erfahrungswerte und Modelle anderer Kommunen zurückgegriffen, die
hinsichtlich Größe und Bevölkerungswachstum mit Bonn vergleichbar sind. Grundsätzlich
ist die Prognose von Zuwächsen an Schüler*innen aus Neubaugebieten schwierig. Die
Fertigstellung der Baugebiete und die Bezugsfertigkeit der Wohnungen kann zeitlich nur sehr
grob geschätzt werden. Wohnungen müssen nicht notwendigerweise mit der erwarteten
Zielgruppe, d.h. Familien mit Kindern belegt werden. Kaum vorhersehbar ist, inwieweit die
Wohnungen durch Zuzüge außerhalb Bonns oder durch Umzüge innerhalb des
Stadtgebietes belegt werden, so dass die Kinder an anderen Schulstandorten „fehlen“.
Weitere verwendete Daten basieren auf folgenden Quellen:
 Zum Stichtag 15.01. und bis zum 1. Tag der Einschulung leiten die Schulen die
Anzahl der Neuanmeldungen für das kommende Schuljahr an das Schulamt weiter,
differenziert nach wohnsitzfernen bzw. wohnsitznahen Kindern,
 die Angaben zum Raumbestand mit Stand Januar 2020 wurden vom Städtischen
Gebäudemanagement zur Verfügung gestellt,
 die Daten zum Offenen Ganztag basieren auf den Angaben der jeweiligen Träger und
Grundschulen jeweils mit Stichtag 15.10., die OGS-Wartelisten mit Stichtag 31.10.
Zu beachten sind bei der Interpretation der Daten die Grenzen der Datenverfügbarkeit und
der Aktualität. Die Daten stellen eine Momentaufnahme dar. Die Anzahl der Schüler*innen
kann sich im Laufe des Schuljahres abweichend vom Stichtag verändern. Differierende
Erhebungsmethoden oder unterschiedliche Definitionen können zu Unschärfen führen.
Bonn verfügt über keine kleinräumige Bevölkerungsprognose. Dargestellt werden kann nur
die voraussichtliche gesamtstädtische Bevölkerungsentwicklung.Seite 13 von 207
12
2.2 Methodisches Vorgehen
Die Prognose über die künftige Entwicklung der Schüler*innenzahlen hängt im Wesentlichen
von zwei Faktoren ab:
1. die Anzahl der künftigen Einschulungen (Einschulungsquoten),
2. dem Übergangsverhalten der Kinder zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen
(Durchgangsquoten).
Anzahl der künftigen Einschulungen
Für die Schulentwicklungsplanung ist in erster Linie die hinreichende Versorgung der
anspruchsberechtigten wohnsitznahen Kinder von Bedeutung. Für die Prognoseerstellung
werden daher zwei unterschiedliche Szenarien entwickelt, um zum einen die voraussichtliche
Entwicklung der Schüler*innenzahlen basierend auf dem vergangenen
Einschulungsverhalten beschreiben zu können sowie zum zweiten eine Entwicklung, die sich
voraussichtlich zeigen würde, falls an den Schulen ausschließlich anspruchsberechtigte
wohnsitznahe Kinder aufgenommen würden.
Beide Verfahren basieren auf dem vergangenen Einschulungsverhalten an den Bonner
Grundschulen. Vorgegangen wurde wie folgt:
1) Berechnung des Verhältnisses „Einschulung/Geburten“ für die Schuljahre 2018/19 bis
2020/21 (Gesamtstädtische Einschulungsquote)
2) Berechnung des Verhältnisses „Einschulung je Grundschule/Kinder im
einschulungsrelevanten Alter je Statistischem Bezirk der Einschulungsjahrgänge
2018/19, 2019/20 und 2020/21 (Standortbezogene Einschulungsquote)
3) Berechnung des Verhältnisses „Eingeschulte wohnortnahe Kinder je Grundschule /
Anzahl anspruchsberechtigter wohnortnaher Kinder je Grundschule“ (Standortbezogene
Einschulungsquote – wohnortnahe Kinder)
Zu 1) Gesamtstädtische Einschulungsquote
Die Einschulungsquote bezeichnet das Verhältnis von schulpflichtigen Kindern zu den
tatsächlich im 1. Schuljahr an einer städtischen Grundschule aufgenommenen Kinder. Die
Division der Einschulungszahl durch die Zahl der Schulpflichtigen ergibt die
Einschulungsquote.
Nicht alle im Einwohnermeldeamt registrierten und im Schuljahr 2020/21 neu eingeschulten
Kinder besuchen eine städtische Bonner Grundschule, z.B. aufgrund Rückstellungen,
Einschulungen zu einem früheren Zeitpunkt, Wegzug oder aufgrund des Besuchs einer
privaten Grundschule.
So waren Ende 2019 3.170 Kinder im Schuleingangsalter in Bonn registriert, davon wurden
zum Schuljahr 2020/21 2.883 Kinder an einer städtischen Grundschule angemeldet. Die
Einschulungsquote beträgt damit 91 Prozent. Der für die Prognosen verwendete
Durchschnitt der letzten drei Jahre liegt bei 93 Prozent.
Dementsprechend wird ein „Korrekturfaktor“ von sieben Prozent bei der Berechnung der
Anzahl der künftigen Einschulungen abgezogen, da im Durchschnitt der letzten drei Jahre
ein Anteil an schulpflichtigen Kindern in dieser Größenordnung nicht an einer städtischen
Bonner Grundschule Schule neu angemeldet wurde.Seite 14 von 207
13
Zu 2) Standortbezogene Einschulungsquote
Die Berechnung des künftigen Einschulungsverhaltens an den einzelnen Schulstandorten
basiert auf der Fortschreibung des Einschulungsverhaltens der vergangenen Jahre. Dazu
werden verschiedene Verhältniszahlen verwendet.
Grundlage der Berechnung ist die Herkunft der Schüler*innen nach Statistischem Bezirk
(Wohnort) auf der Basis der Schüler*innen in Klasse 1 in den Schuljahren 2018/19 bis
2020/21. In einem ersten Schritt wurde in jedem Schuljahr für jeden Schulstandort mittels
anonymisierter Adressabfrage3 der Statistische Bezirk (STA) ermittelt, in dem die Kinder der
aktuellen ersten Klasse wohnen.
Beispiel: An Schule X wohnen in den letzten drei Jahren durchschnittlich 79 Kinder der
Klasse 1 in folgenden Statistischen Bezirken:
 Lengsdorf (4 Kinder),
 Medinghoven (8),
 Neu-Duisdorf (14),
 Duisdorf-Nord (17) und
 Duisdorf-Zentrum (36).
Aus der Anzahl der in einem Bezirk wohnenden Kinder wird der prozentuale Anteil der
Kinder eines STA berechnet, die an dem jeweiligen Schulstandort eingeschult wurden. Dazu
wird für die Schuljahre 2018/19 bis 2020/21 die von der Statistikstelle zur Verfügung gestellte
Auswertung der Anzahl der neu einzuschulenden Kinder in den genannten Statistischen
Bezirken herangezogen. Basis der Prognoseberechnungen sind demnach bereits geborene
Kinder gemäß Bonner Melderegister.
Beispiel: In Duisdorf-Zentrum leben im Durchschnitt der letzten drei Jahre 46 Kinder im
einschulungsrelevanten Alter. Davon wurden durchschnittlich 78 Prozent neu an Schule X
angemeldet.
In Medinghoven liegt der Anteil der Kinder, die die Schule X besuchen, bei knapp 13 Prozent
(siehe Tabelle 1).
Tabelle 1 Beispiel: Anzahl und Anteil von Neueinschulungen an Beispielschule X je Statistischem Bezirk
In einem weiteren Schritt wird diese prozentuale Verteilung für die Prognosejahre bis
2025/26 fortgeschrieben. Hierzu wurden wiederum die Auswertung der
Einwohnermeldestatistik nach relevanten Geburtenzeiträumen, differenziert nach
Statistischen Bezirken, herangezogen (siehe Tabelle 2).
3 Straße, Hausnummer, Postleitzahl; kein Vor- oder Nachname.Statistischer Bezirk (STA)
Im STA lebende, neu
einzuschulende Kinder
(Ø 3 Jahre)
An Schule X neu
eingeschulte Kinder
(Ø 3 Jahre)
Anteil der Kinder eines
STA, die an Schule X
eingeschult wurden in %
(Ø 3 Jahre)
491 Duisdorf-Zentrum 46 36 78,3
493 Medinghoven 63 8 12,7
495 Lengsdorf 66 4 6,1
496 Duisdorf-Nord 36 17 47,2
497 Neu-Duisdorf 67 14 20,9
Summe 278 79Seite 15 von 207
14
Tabelle 2 Beispiel: Anzahl der Kinder im einschulungsrelevanten Alter bis SJ 2025/26
Die durchschnittlichen Anteile der Kinder eines Statistischen Bezirks, die an den jeweiligen
Standorten neu angemeldet wurden bezogen auf die Anzahl der Kinder im
einschulungsrelevanten Alter ergeben die Prognosezahlen der Kinder, die in den
kommenden Jahren neu an den Schulstandorten erwartet werden.
Rechenbeispiel: Zum Schuljahr 2021/22 werden laut Einwohnermeldestatistik im
Statistischen Bezirk Duisdorf-Zentrum 50 Kinder schulpflichtig. Angenommen wird, dass
nicht alle Kinder an einer städtischen Grundschule eingeschult werden, sondern wie in den
vergangenen drei Jahren, nur 93 Prozent (Korrekturfaktor). Weiter wird angenommen, dass
von diesen 47 Kindern 78,3 Prozent, also 36 Kinder aus dem Bezirk Duisdorf-Zentrum an der
Grundschule X neu angemeldet werden.
Insgesamt werden also für das Schuljahr 2021/22 74 Neuanmeldungen an Schule X erwartet
(siehe Tabelle 3).
Die vorliegende Prognose spiegelt demnach das durchschnittliche Wahlverhalten der Eltern
in den letzten drei Jahren wider.
Tabelle 3 Beispiel: Rechenschritte für die Schülerprognose an Schule X
Die Eingangsklassen werden nach VO zu § 93 Abs. 2 SchulG gebildet, für die aufsteigenden
Schuljahre werden 29 Schüler*innen als Obergrenze festgelegt (siehe Kapitel 1.1).
Zu 3) Standortbezogene Einschulungsquote – wohnortnahe Kinder
Für die in den nächsten fünf Jahren in Bonn einzuschulenden Kinder wird anhand des
Einwohnermelderegisters und unter Anwendung der historischen standortbezogenen
Einschulungsquote (Mittelwert aus 3 Jahren) die Anzahl der pro Schule zu erwartenden
wohnortnahen Kinder ermittelt.
Durchgangsquoten
Sogenannte „Durchgangsquoten“ beschreiben das Übergangsverhalten der Schüler*innen
von einer Jahrgangsstufe in die nächst höhere Jahrgangsstufe. Bleibt von einem Schuljahr
zum nachfolgenden die Zahl der Kinder einer Jahrgangsstufe unverändert, wird dies mit der
Quote 1,0 ausgedrückt. Ist dagegen im nachfolgenden Schuljahr die Zahl der SchülerinnenSTA 2021/2022 2022/2023 2023/24 2024/25 2025/26
491 Duisdorf-Zentrum 50 37 46 44 55
493 Medinghoven 73 76 64 59 63
495 Lengsdorf 63 59 41 56 58
496 Duisdorf-Nord 25 15 28 30 34
497 Neu-Duisdorf 75 56 70 71 75STA Im STA lebende, neu
einzuschulende Kinder
Einzuschulende Kinder
(inkl. Korrekturfaktor 7%)
erwartete Anzahl
Neueinschulungen im STA
491 Duisdorf-Zentrum 50 47 36
493 Medinghoven 73 68 9
495 Lengsdorf 63 59 4
496 Duisdorf-Nord 25 23 11
497 Neu-Duisdorf 75 70 15
Summe 286 267 74Seite 16 von 207
15
und Schüler gestiegen, beispielsweise durch Wiederholer oder Zuzüge, liegt die Quote höher
als 1,0.
Die Quote ergibt sich durch eine einfache Division. Beispielsweise besuchten im Schuljahr
2019/20 71 Kinder die Jahrgangsstufe 1 der Schule X, im darauffolgenden Schuljahr
besuchten 77 Kinder die Jahrgangsstufe 2. Die Durchgangsquote beträgt damit 77 / 71=
1,08, d.h. die Anzahl der Kinder nimmt um 8 Prozent zu.
Für die Berechnung der künftig zu erwartenden Schüler*innenzahlen wird der Mittelwert der
Durchgangsquoten aus drei zurückliegenden Schuljahren verwendet. An der Schule X
verzeichnet im Durchschnitt der letzten drei Schuljahre die Jahrgangsstufe 2 gegenüber der
Jahrgangsstufe 1 einen Zuwachs um 6 Prozent, von der Jahrgangsstufe 2 in die nächste
höhere Jahrgangsstufe 3 einen Rückgang um 5 Prozent und zur Jahrgangsstufe 4 einen
Rückgang um knapp ein Prozent.
Zur Erstellung der Schülerzahlprognose wird die Zahl der Kinder eines bestimmten
Jahrgangs mit der zugehörigen Durchgangsquote multipliziert. Das Ergebnis findet sich im
nächsten Schuljahr.
Coronabedingt ist damit zu rechnen, dass sich durch den zu erwartenden längeren Verbleib
der Schüler*innen in den Eingangsklassen die bisherigen Durchgangsquoten in
nennenswertem Umfang verändern werden. Auf Basis der vorliegenden Daten ist eine valide
Berücksichtigung dieser Veränderungen im vorliegenden Schulentwicklungsplan noch nicht
möglich, eine Darstellung erfolgt in der Fortschreibung des Planes.
Tabelle 4 Durchgangsquoten an Schule XSchuljahr 1. Jhg
Quote
Jhg 1 - 2 2. Jhg
Quote
Jhg 2 - 3 3. Jhg
Quote
Jhg 3 - 4 4. Jhg Gesamt
2019/20 71 72 75 64 282
2020/21 76 1,08 77 0,99 71 0,93 70 294
2021/22 76 1,08 82 0,99 76 0,93 66 300
2022/23 61 1,08 83 0,99 81 0,93 71 296Seite 17 von 207
16
3. Demographisches Potential
3.1 Bevölkerungsentwicklung
Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose wird die Bevölkerung in Bonn ansteigen.
Ausgehend vom Jahr 2018 wird Bonn um 12,1% auf 367.00 Einwohner im Jahr 2040
wachsen4.
Der Zuwachs der Bevölkerung ist im Wesentlichen auf den Zuzug von Personen
zurückzuführen (+8,7 Prozent) und, zu einem geringeren Anteil, auf einen
Geburtenüberschuss (+3,4 Prozent)5. Zum Stichtag 31.12.2019 waren 332.769 Personen mit
einzigem oder Hauptwohnsitz in Bonn gemeldet.
Nach Prognosen der Statistikstelle Bonn wird auch die Anzahl der Kinder im
einschulungsrelevanten Alter ansteigen, mit Höchstwerten von über 3.500 Kindern ab dem
Jahr 2031. Im Vergleich zum Jahr 2019 werden danach voraussichtlich bis 480 Kinder mehr
in die erste Klasse eingeschult. Weitere 21 Klassen6 müssen eingerichtet werden (siehe
Abbildung 1).
Bereits jetzt zeigt sich, dass die reale Bevölkerungsentwicklung die Prognosezahlen
übertreffen. Von einer höheren Anzahl an einzuschulenden Kindern als der laut
Vorausrechnung zu erwartenden ist dementsprechend auszugehen.
Abbildung 1 Bevölkerungsentwicklung der Altersgruppe 6 bis unter 7 Jahren
Quellen: *Bundesstadt Bonn – Statistikstelle sowie
Abschätzung der Entwicklung der Bevölkerung in Bonn auf Basis der Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien
Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2014bis 2040/2060. IT.NRW Statistische Studien und Analysen; Berechnung der
Statistikstelle Bonn.
Insgesamt wird die grundschulrelevante Altersgruppe von 6 bis unter 10 Jahren bis ins Jahr
2037 stetig ansteigen. Ausgehend vom Jahr 2020 wird ein Zuwachs von 1.700 Kindern
erwartet (+15,4 Prozent), weitere 76 Klassen müssten im Primarbereich eingerichtet werden
(vgl. Abbildung 2).
4 Vgl. Information und Technik NRW: NRW (ge)zählt: Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und
Kreisen Nordrhein-Westfalens 2018 bis 2040/60. 2019. URL: https://webshop.it.nrw.de/details.php?id=22537 (Stand:
01.02.2021).
5 Lebendgeborene abzüglich Gestorbene.
6 Anzahl der Klassen = Anzahl der Kinder im einschulungsrelevanten Alter / mittlere Klassenfrequenz von 23Seite 18 von 207
17
Abbildung 2 Prognose Bevölkerungsentwicklung der Altersgruppe 6 bis unter 10 Jahre
Quelle: Abschätzung der Entwicklung der Bevölkerung in Bonn auf Basis der Vorausberechnung der Bevölkerung in den
kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2014bis 2040/2060. IT.NRW Statistische Studien und Analysen;
Berechnung der Statistikstelle Bonn.
3.2 Baugebiete
In Bonn ist für die kommenden Jahre von der Schaffung einer erheblichen Anzahl neuer
Wohneinheiten auszugehen. Dabei lässt sich oft schwer vorhersagen, in welchem zeitlichen
Ablauf insbesondere größere Baugebiete realisiert werden können. Konkrete Aussagen zu
den Zeithorizonten für die Fertigstellung von Baugebieten können auf mittel- oder langfristige
Sicht nicht getroffen werden.
Zum einen nimmt die Komplexität von Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen stetig
zu, so dass Verfahren, deren Abschlüsse für ein bestimmtes Jahr kalkuliert werden, unter
Umständen durch Verzögerungen im Planungsablauf erst im Folgejahr oder sogar noch
später zur Rechtskraft gebracht werden können. Dies betrifft beispielsweise die
Bebauungsplanverfahren „Am Vogelsang“ (300 Wohneinheiten in 2020 statt 2019), „An den
Lappenstrünken“ (350 WE in 2021 statt 2020) oder „Wohnpark II“ (350 WE in 2021 statt
2020).
Ein weiterer Faktor, der den Zeithorizont wohnbaulicher Entwicklung schwer vorhersagbar
macht, liegt darin begründet, dass für nahezu alle größeren Baumaßnahmen7 die
Zeitsteuerung der Fertigstellung den jeweiligen Bauherren obliegt. Vertragliche
Durchführungsverpflichtungen mit Fristsetzungen liegen dabei nicht vor. Von Investoren wird
die Entwicklung ihrer Bauprojekte teilweise auch zurückgestellt. Beispiele hierfür sind die
Projekte
 „Langwarthöfe“,
 „Wielandstraße“,
 „Postgrundstück Dorotheenstraße“,
 „Landwirtschaftskammer Roleber“.
7 z.B. Gallwitzkaserne, West-Side, Wilhelmstr., Zurich-Gelände, Opel-Reuterbrücke, Nideggerstr., Karlstr., Ledenhof, Ziegelei,
Lappenstrünken, Roleber.Seite 19 von 207
18
Insgesamt befanden sich mit Stand 31.12.2020 365 Neubau-Wohngebäude mit einem
potentiellen Netto-Wohnungszuwachs von 2.560 Wohnungen im Bauüberhang, d. h. die
Baugenehmigungen lagen vor und waren noch nicht „erloschen“, die Wohnungen wurden
aber auch noch nicht fertiggestellt. In Nordrhein-Westfalen verfallen Baugenehmigungen
nach drei Jahren ohne Baubeginn, bzw. nach einjährigem Baustopp, können aber verlängert
werden. In Einzelfällen können Bauvorhaben viele Jahre im Bauüberhang verbleiben.8
Wie in Tabelle 5 aufgelistet, wird in den kommenden Jahren in den einzelnen
Schulbezugsräumen eine unterschiedlich große Anzahl an Bauvorhaben geplant bzw.
befinden sich in Durchführung, die einen Zuwachs von Kindern im Grundschulalter vermuten
lassen. Aufgeführt sind diejenigen Baugebiete, deren Fertigstellung nach derzeitigem
Wissensstand voraussichtlich in den dargestellten Prognosezeitraum fallen.
Tabelle 5 Geplante Neubautätigkeit in Schulbezugsräumen
8 Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle. Bauüberhang.Stadtteil Schulbezugsraum Baugebiete
Angenommene
Wohneinheiten
Bonn Bonn Nord
Didinkirica, Im Rosenfeld, Kölnstraße/Otto-Hahn-
Straße 410
Bonn Tannenbusch
Schneidemühler Straße, ehem. Gelände Möbel Boss
(Projekt "Neues Wohnen im Zentrum“) 175
Bonn Bonn-West
Am Vogelsang, west.side, Sebastianstraße
(Schumannshöhe), Grootestraße-Lenaustraße 1.155
Bonn Innenstadt Zurich-Versicherung 200
Bonn Bonn Süd Quirinusplatz, Langwarthöfe 62
Bonn; Hardtberg Hardtberg Ost
An der Ziegelei, ehem. Gallwitzkaserne ("Pandion
Ville"), Villehuus 720
Hardtberg Hardtberg West An den Lappenstrünken 350
Godesberg Godesberg Nord
Im Bendel, Kennedyallee 41, Kennedyallee 62-72
(ehem. Postgelände) 542
Godesberg Godesberg Süd
Kronprinzenpark/Wielandstraße, Mainzer Straße
250, Mainzer Straße 100, Deutschherrenstraße 175-
187 (ehem. Firma Lubig), In den Schleiden,
Schloßallee (ehem. Jugoslawische Botschaft) 510
Beuel Beuel-Mitte-Nord Am Ledenhof, Rheinwohnen (ehem. Landgrabenweg) 335
Beuel Beuel-Süd-Ost
WTP II, Niederholtorf-Süd, Landwirtschaftskammer
Roleber 805Seite 20 von 207
19
4. Schulische Rahmendaten
4.1 Grundschullandschaft in Bonn
Entwicklungen an Bonner Grundschulen
Aufgrund seinerzeit rückläufiger Schüler*innenzahlen wurden Ende 2006/2007 und
2008/2009 je eine Grundschule geschlossen. Wieder steigende Schüler*innenzahlen
machten die Errichtung einer neuen Grundschule erforderlich. Seit dem Schuljahr 2019/20
gibt es insgesamt 52 Grundschulen, davon 50 in städtischer Trägerschaft, zwei in freier
Trägerschaft.
Im Schuljahr 2020/21 besuchen insgesamt 12.230 Kinder in 509 Klassen die Bonner
Grundschulen. 11.998 Kinder werden an städtischen Grundschulen unterrichtet (98 Prozent),
232 Kinder besuchen eine private Grundschule (2 Prozent).
Seit dem Schuljahr 2011/12 steigt die Zahl der Schüler*innen nahezu kontinuierlich an. Einen
stark überdurchschnittlichen Anstieg zeigte das Schuljahr 2016/17 im Vergleich zum Jahr
davor (+305). Im aktuellen Schuljahr sinkt die Zahl der Kinder an den Grundschulen im
Vergleich zum Vorjahr leicht (-0,1 Prozent).
Die Anzahl der Klassen steigt in den letzten 10 Jahren ebenfalls an. Die durchschnittliche
Klassenfrequenz verändert sich daher nur geringfügig. Im Schuljahr 2020/21 liegt sie bei
24,0 im Schuljahr 2011/12 bei 24,2 (vgl. Tabelle 6). Die Klassenfrequenzen der einzelnen
Schulen unterscheiden sich dabei beträchtlich (vgl. Tabelle 342).
Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass 2006 im Schulgesetz die Reduzierung
des Schuleingangsalters verankert wurde. Durch die stufenweise Reduzierung um je einen
Monat setzten sich in den Schuljahren 2010/11 bis 2014/15 die Eingangsklassen aus 13-
Monate starken Jahrgängen zusammen. Ab 2015/16 umfassen die Jahrgänge dann wieder
12 Monate.
Tabelle 6 Schüler*innenzahlen an Bonner Grundschulen, Schuljahre 2011/12 bis 2020/21
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten
Bei den Grundschulen zeigt sichSchuljahr
Anzahl Grund-
schulen Klassen
Schüler*
innen
Schüler*
innen je Klasse
2011/12 51 475 11.473 24,2
2012/13 51 487 11.569 23,8
2013/14 51 482 11.638 24,2
2014/15 51 488 11.796 24,2
2015/16 51 491 11.767 24,0
2016/17 51 497 12.072 24,3
2017/18 51 504 12.200 24,2
2018/19 51 507 12.134 23,9
2019/20 52 508 12.239 24,1
2020/21 52 509 12.230 24,0Seite 21 von 207
20
Entwicklungen an Förderschulen im Primarbereich
Die Zahl der Schüler*innen an Förderschulen (ohne Freie Waldorfschule) liegt im Schuljahr
2020/21 bei 537 Kindern und damit um 5,9 Prozent höher als im Vorjahr.
Im Vergleich zu den Grundschulen sind bei den Förderschulen im Primarbereich in den
vergangenen Jahren stärkere Schwankungen zu verzeichnen. Die Zahl der Schüler*innen
stieg bis 2009/10 zunächst kontinuierlich an, ging dann in den darauffolgenden Jahren stetig
zurück, bis zu einem Tiefstand von 426 Kindern im Schuljahr 2014/15. Danach ist die Zahl
wieder deutlich angestiegen (vgl. Abbildung 3).
Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass seit dem Schuljahr 2017/18 die
Waldorf-Förderschule Johannesschule in der amtlichen Schulstatistik als Waldorfschule und
nicht mehr als Förderschule gezählt wird. Die Daten sind ab Schuljahr 2017/18 daher nicht
direkt mit den Vorjahren vergleichbar. Der Primarbereich der Johannesschule umfasst
durchschnittlich ungefähr 40 Kinder.
Abbildung 3 Anzahl der Schüler*innen an Förderschulen im Primarbereich, Schuljahre 2011/12-2020/21
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten.Seite 22 von 207
21
Zukünftige Entwicklung der Schüler*innenzahlen
Die Prognose einer steigenden Bevölkerungszahl in Bonn spiegelt sich bei den
voraussichtlichen Zahlen an Grundschulkindern wider. Die Fortschreibung der Zahl von
Schüler*innen an Bonner Grundschulen zeigt für die nächsten 5 Jahre eine steigende Anzahl
von Kindern.
Ohne Berücksichtigung möglicher Zuwächse an Schüler*innen aus noch nicht terminierter
zusätzlicher Bebauung wird für das kommende Schuljahr 2021/22 von ungefähr 12.300
Kindern an Bonner Grundschulen ausgegangen. Für das letzte Prognosejahr ergibt sich ein
weiterer Anstieg auf knapp 13.000 Kinder (vgl. Abbildung 4).
Bei der erwarteten Entwicklung der Schüler*innenzahlen ist zu beachten, dass
verschiedene Gründe, wie etwa Veränderungen bei Wanderungsbewegungen oder
Verzögerungen bei der Erschließung größerer geplanter Neubaugebiete, zu
Veränderungen in der Entwicklung führen können und Zuwächse gegebenenfalls nicht
in der prognostizierten Höhe eintreten.
Die Entwicklung der künftigen Schüler*innenzahlen fällt in den einzelnen
Schulbezugsräumen sehr unterschiedlich aus. Detaillierte Darstellungen finden sich in
Kapitel 5.
Abbildung 4 Bisherige Entwicklung und erwartete Anzahl von Schüler*innen an städtischen und privaten
Bonner Grundschulen
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten; eigene Berechnungen.
4.2 Inklusive Bildung
Bedarf an sonderpädagogischer Förderung
Inklusive Bildung und die Sicherung chancengerechter Teilhabe aller Kinder und
Jugendlichen an Bildung sind bildungspolitische Ziele der Stadt Bonn. Grundlagen und
zentrale Rahmenbedingungen sind internationale rechtliche Vorgaben und Gesetze auf
Landesebene.
Nach dem am 01.08.2014 in Kraft getretene 9. Schulrechtsänderungsgesetz sollen
Schüler*innen mit und ohne Behinderung in der Regel in allgemeinen Schulen gemeinsamSeite 23 von 207
22
unterrichtet und erzogen werden; die Eltern können davon abweichend die Förderschule
wählen. Den Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird ein Platz
an der von den Eltern gewählten Schulform garantiert. Bonn hatte bereits vorher eine lange
Tradition im Gemeinsamen Lernen, allerdings nicht an allen Schulformen.
Schüler*innen, die auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder
Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, werden nach ihrem individuellen
Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Inhalte und Verfahren der sonderpädagogischen
Förderung regelt insbesondere die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung,
den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF).
Im Primarbereich (ohne Freie Waldorfschule) haben im Schuljahr 2020/21 insgesamt 7,5
Prozent aller Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Zahl dieser
Schüler*innen stieg im Vergleich zum Vorjahr an. Sie lag mit 952 Kindern um knapp 4
Prozent höher als im Schuljahr 2019/20.
Sowohl an Grundschulen als auch an Förderschulen ist die Zahl der Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf gestiegen. An Grundschulen um 1 Prozent auf 415
Kinder, an Förderschulen um 6 Prozent auf 537 Kinder.
In den vergangenen Jahren sind sowohl die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf als auch die
Förderquote, d.h. der prozentuale Anteil der Schüler*innen mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung an der Gesamtzahl aller Schüler*innen, nahezu
kontinuierlich angestiegen (vgl. Abbildung 5).
Abbildung 5 Schüler*innen im Primarbereich mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten.
Anm.: seit SJ 2017/18 wird die Johannesschule in der amtlichen Schulstatistik als Waldorfschule und nicht mehr als
Förderschule gezählt. Die Daten sind ab SJ 2017/18 daher nicht direkt mit den Vorjahren vergleichbar. Der Primarbereich der
Johannesschule umfasst durchschnittlich 40 KinderSeite 24 von 207
23
Inklusionsquote
Im Schuljahr 2020/21 wurden 43,6 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf an Grundschulen unterrichtet. Diese sogenannte Inklusionsquote ist gegenüber
dem Vorjahr gesunken. Der Trend der seit Schuljahr 2016/17 sinkenden Inklusionsquote9
setzt sich damit fort. In den Jahren davor stieg die Quote kontinuierlich an (vgl. Abbildung 6).
Abbildung 6 Entwicklung der Inklusionsquote
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten.
Nach Jahren mit einer steigenden Anzahl an Schüler*innen, die inklusiv beschult wurden und
sinkenden Zahlen an Förderschulen, hat sich der Trend wieder umgekehrt. Es werden mehr
Kinder mit Unterstützungsbedarf an Förderschulen unterrichtet als inklusiv an Grundschulen
(vgl. Abbildung 7).
Zu beachten ist dabei, dass seit Schuljahr 2017/18 die Johannesschule in der amtlichen
Schulstatistik als Waldorfschule und nicht mehr als Förderschule gezählt wird. Die Anzahl
der in Förderschulen unterrichteten Kinder liegt daher über den hier dargestellten Daten.
9 Anteil der Schüler*innen, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben und inklusiv an einer Regelschule
beschult werden, an der Gesamtzahl der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.Seite 25 von 207
24
Abbildung 7 Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Primarbereich
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten.
Förderschwerpunkte im Gemeinsamen Lernen
Im Gemeinsamen Lernen werden unterschiedliche Förderschwerpunkte angeboten.
Entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen werden Kinder in sieben Schwerpunkten
unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert:
 emotionale und soziale Entwicklung (ES),
 geistige Entwicklung (GB),
 Hören und Kommunikation/Schwerhörige (SG),
 körperliche und motorische Entwicklung (KB),
 Lernen (LB),
 Sprachliche Qualifikation (SB) und
 Sehen (SH).
Von allen im Schuljahr 2020/21 inklusiv an Grundschulen unterrichteten Kindern sind
diejenigen mit Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen mit 38 Prozent die größte Gruppe (siehe
Abbildung 8).
Die Mehrheit der Kinder mit diesem Förderbedarf wird an Grundschulen unterrichtet (88
Prozent), 12 Prozent werden an Förderschulen.
Den zweitgrößten Schwerpunkt ist mit einem Drittel aller inklusiv unterrichteten Kinder der
Bereich Sprache. Allerdings wird die Mehrheit der Kinder mit diesem Unterstützungsbedarf
an Förderschulen unterrichtet, nur knapp 38 Prozent wird inklusiv beschult.
Dem Bereich Emotionale und soziale Entwicklung als dritten großen Schwerpunkt im
Gemeinsamen Lernen werden 17 Prozent der Kinder zugeordnet. Auch in diesemSeite 26 von 207
25
Schwerpunkt werden die meisten Kinder in Förderschulen unterrichtet, nur etwas mehr als
ein Drittel wird inklusiv gefördert.
Abbildung 8 Anteile der Förderschwerpunkte im Gemeinsamen Lernen im SJ 2020/21
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten.
Der Schwerpunkt Lernen ist der einzige Förderbereich, in dem die absolute Zahl und der
Anteil der inklusiv unterrichteten Kinder in den letzten fünf Jahren nahezu kontinuierlich
zunimmt. In den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung sowie körperliche und
motorische Entwicklung geht die Anzahl dagegen jeweils tendenziell zurück. In den anderen
Schwerpunktbereichen ist keine eindeutige Tendenz sichtbar, die absoluten Zahlen
schwanken jeweils leicht um die Durchschnittswerte der einzelnen Förderschwerpunkte
(siehe Abbildung 9).Seite 27 von 207
26
Abbildung 9 Entwicklung der Anzahl inklusiv unterrichteter Grundschulkinder nach
Förderschwerpunkten
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten.
Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte und sonderpädagogischem
Förderschwerpunkt
Im Schuljahr 2019/20 hatte mehr als die Hälfte aller Kinder im Primarbereich der städtischen
Förderschulen und an städtischen Grundschulen einen Migrationshintergrund10. Sieben
Prozent dieser Kinder benötigten sonderpädagogische Unterstützung.
Mehr als die Hälfe der Kinder mit Förderbedarf wurde in einem der Bereiche „Sprache“ (29
Prozent) sowie „Lernen“ (26 Prozent) unterstützt. Jeweils ungefähr 15 Prozent entfielen auf
die Schwerpunkte „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Geistige Entwicklung“ und
„Emotionale und soziale Entwicklung“.
Gemeinsames Lernen
Im Schuljahr 2019/20 besaßen 52,6 Prozent der Schüler*innen der städtischen
Grundschulen einen Migrationshintergrund. Davon wurden 4,4 Prozent sonderpädagogisch
gefördert.
Drei Viertel dieser Kinder wurde in den Bereichen „Lernen“ (41 Prozent) und „Sprache“ (33
Prozent) unterstützt.
10 In der Schulstatistik verfügen Schüler*innen über eine Zuwanderungsgeschichte, wenn sie (a) im Ausland geboren und nach
Deutschland zugewandert sind und/oder (b) mindestens ein Elternteil im Ausland geboren und nach Deutschland zugewandert
ist und/oder (c) die Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist. Von Zuwanderungsgeschichte wird ausgegangen, sobald
mindestens eines dieser Kriterien zutrifft.
Die Staatsangehörigkeit der Schüler*innen ist dabei ohne Bedeutung. Es gibt sowohl Schüler*innen mit
Zuwanderungsgeschichte und deutscher Staatsangehörigkeit als auch Schüler*innen, die trotz fehlender deutscher
Staatsangehörigkeit keine Zuwanderungsgeschichte haben (z.B. Migranten und Migrantinnen in der dritten Generation).Seite 28 von 207
27
Auf den Bereich „Emotionale und soziale Entwicklung“ entfielen 14 Prozent, auf den Bereich
„Geistige Entwicklung“ noch sieben Prozent. Auf die anderen Förderbereiche entfielen
jeweils unter 5 Prozent.
Tabelle 7 Schüler*innen mit Zuwanderungshintergrund und sonderpädagogischer Förderung an
städtischen Grundschulen im SJ 2019/20
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten.
Förderschulen
Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund lag bei den Förderschulen im Schuljahr
2019/20 bei 46,8 Prozent und damit unter dem Anteil der im GL unterrichteten Kinder mit
Zuwanderungshintergrund.
Die sonderpädagogische Förderung der Schüler*innen mit Migrationshintergrund verteilt sich
in den Förderschulen relativ gleichmäßig auf die Schwerpunkte „Emotionale und soziale
Entwicklung“, „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ sowie
„Sprache“. Jeweils ungefähr 25 Prozent der Schüler*innen, die eine Förderschule besuchen,
benötigt Unterstützung in einem dieser vier Bereiche.
Der Förderschwerpunkt „Lernen“ spielt mit fünf Prozent nur eine untergeordnete Rolle, der
Bereich „Hören und Kommunikation“ überhaupt keine.
Tabelle 8 Schüler*innen mit Zuwanderungshintergrund und sonderpädagogischer Förderung an
städtischen Förderschulen im SJ 2019/20
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten.Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Anzahl Anteil
Emotionale und soziale Entwicklung 38 14%
Geistige Entwicklung 19 7%
Hören und Kommunikation 7 3%
Körperliche und motorische Entwicklung 9 3%
Lernen 114 41%
Sehen (Sehbehinderte) 0 0%
Sprache 91 33%
Insgesamt 278 100%Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Anzahl Anteil
Emotionale und soziale Entwicklung 36 19%
Geistige Entwicklung 47 24%
Hören und Kommunikation (Schwerhörige) 0 0%
Körperliche und motorische Entwicklung 52 27%
Lernen 9 5%
Sprache 48 25%
Insgesamt 192 100%Seite 29 von 207
28
4.3 Offene Ganztagsschulen
Konzept der Offenen Ganztagsschulen
Die offene Ganztagsschule (OGS) wird in Bonn als ein Betreuungs-, Erziehungs- und
Bildungsangebot der Jugendhilfe verstanden, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
ermöglicht, die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellt sowie ein chancengerechtes
Aufwachsen unterstützt (siehe DS-Nr. 1510715). Das außerunterrichtliche Betreuungs- und
Bildungsangebot beinhaltet sowohl eine pädagogische Betreuung als auch eine umfassende
Bildungsförderung im nicht-schulischen Bereich. Die pädagogische Arbeit umfasst die
Förderung der Kinder in folgenden Bereichen:
 Sprache und Kommunikation
 Bewegung und Sport
 Ernährung und Gesundheit
 Kulturelle Bildung
 Natur und Umweltbildung.
Neben der OGS werden schulspezifisch weitere Betreuungsmöglichkeiten für
Grundschulkinder angeboten:
 Frühstücksangebot
 Betreuung Übermittag (Ümi) bis 14 Uhr.
Darüber existiert als weitere Betreuungsmöglichkeiten die Betreuung in Tagesgruppen im
Rahmen von Hilfen zur Erziehung nach § 32 SGB VIII.
Ausbau der Offenen Ganztagsschule
Alle städtischen Grundschulen sind Offene Ganztagesschulen. Der Anteil der Kinder, die an
den Grundschulen OGS in Anspruch nehmen11, steigt kontinuierlich, von 4 Prozent im
Schuljahr 2003/04 auf 71 Prozent im Schuljahr 2020/21.
Aktuell stehen 8.622 OGS-Plätze an den städtischen Grund- und Förderschulen im
Primarbereich zur Verfügung, davon 8.503 Plätze an Grundschulen. Gegenüber dem letzten
Schuljahr bedeutet dies eine Erhöhung um 262 Plätze an den städtischen Grundschulen.
Seit Schuljahr 2018/19 ist ein OGS-Ausbau von 300 Plätzen pro Schuljahr vorgesehen (DS-
Nr. 1712071EB5).
In der Übermittagsbetreuung stehen im aktuellen Schuljahr zusätzlich zu den OGS-Plätzen
998 Kurzzeitplätze an Grundschulen zur Verfügung, damit wurde eine Betreuungsquote von
78 Prozent erreicht.
Gemäß Ratsbeschluss sollte bis zum Schuljahr 2024/25 eine Versorgungsquote von rund 80
Prozent im Bereich der Ganztagsbetreuung erzielt und perspektivisch OGS für alle Kinder
erreicht werden (siehe DS-Nr. 1712071EB5). Dieses Vorhaben wird inzwischen zeitlich
durch den Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien forciert, der ab 2025 einen
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorsieht.
11 Ohne OGS-Plätze an Förderschulen im Primarbereich (Klassen 1 bis 6).Seite 30 von 207
29
Abbildung 10 Anteil der Schüler*innenzahl im offenen Ganztag an Kindern an städtischen Grundschulen
Quelle: Meldungen der Schulen.
OGSplus-Programm
Bereits 2005 wurde vom Rat der Stadt Bonn mit dem OGSplus-Programm ein Konzept zur
Unterstützung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen beschlossen.
Durch das Programm wird Schulen die Möglichkeit geboten, Kinder, für die das Angebot
eines OGS-Regelplatzes nicht ausreicht, mit zusätzlichen Angeboten gezielt sprachlich,
schulisch und im Sozialverhalten zu fördern.
Um die Offenen Ganztagsschulen in Bonn zukunftssicher zu gestalten und den Zugang für
alle Kinder sicherzustellen, hat der Rat am 4. Juli 2019 beschlossen, ein an die aktuellen
Bedarfe angepasstes OGSplus-Konzept im gesamten Stadtgebiet umzusetzen (DS-Nr.
1911757).
Die Ermittlung der Offenen Ganztagsschulen mit erhöhtem Förderbedarf erfolgt anhand
eines neuen Verteilerschlüssels. Berücksichtigt sind aktuell Kriterien, die Aufschluss über die
sozioökonomische Situation und Heterogenität der Schülerschaft geben.Seite 31 von 207
30
4.4 Schulsozialarbeit
Zielsetzungen und Leitlinien der Schulsozialarbeit
Im Rahmen des 2011 in Kraft getretenen Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wurde die
Schulsozialarbeit in Bonn konzeptionell, finanziell und personell neu aufgestellt. Die zunächst
über das BuT finanzierten Stellen der Sozialarbeiter*innen im Umfang von 25
Vollzeitäquivalenten wurden 2016 entfristet.
Im Zuge der Neuausrichtung wurden die Leitlinien der Schulsozialarbeit neu formuliert (siehe
DS-Nr. 1112939):
 Die nachhaltige Ausrichtung der Schulsozialarbeit basiert auf einem sozialräumlich
bezogenen Handlungskonzept (Schulbezugsräume).
 Die Sozialarbeit an Schulen bildet einen zentralen Baustein innerhalb des Konzeptes
"Inklusive Bildung".
 Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Schule, Jugendamt, Schulamt
und den freien Trägern der Jugendhilfe wird angestrebt.
Gleichzeitig wurden die Zielsetzungen der Schulsozialarbeit neu definiert. Erreicht werden
soll:
 Alle Kinder und Jugendlichen an allen Schulformen so zu fördern, dass sie den
Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind.
 Herkunftsbedingte Ungleichheiten auszugleichen.
 Eigenständige gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
 Ein chancengerechtes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendliche aktiv zu fördern.
 Benachteiligungen durch Prävention abzubauen.
Als Zielgruppen der sozialen Arbeit an Schulen wurden festgelegt:
 Alle Kinder und Jugendlichen an allen Schulformen, insbesondere solche, die
besonderen Belastungen wie (Bildungs-) Armut, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit,
Mobbing etc. ausgesetzt sind,
 Eltern / Erziehungsberechtigte,
 Lehrerinnen und Lehrer.
Basierend auf der Neukonzeption und dem sozialräumlich ausgerichteten Handlungskonzept
sind die Sozialarbeiter*innen mit einer Kapazität von 25 Vollzeitäquivalenten in elf
Schulbezugsraumteams organisiert. Vier weitere Stellen sind zusätzlich zu den
sozialräumlich organisierten Schulsozialarbeiter*innen fest an einzelnen Schulstandorten
verankert.
Im Zentrum der Arbeit steht die Gruppen- und Projektarbeit, Beratung und Einzelfallhilfe
sowie Vernetzungsarbeit. Die Schwerpunkte der Arbeit der Sozialarbeiter*innen liegen auf
 der Beratung von Erziehungsberechtigten sowie Kindern und Jugendlichen über die
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets und die Möglichkeit der
Inanspruchnahme sowie in der Beratung und Einzelfallhilfe bei individuellen
Problemsituationen,
 der Unterstützung und Weiterentwicklung in grundlegenden sozialpädagogischen
Themenbereichen, Stärkung der Sozialkompetenz, Stärkung der Bildungsbiographie
sowie präventive und intervenierende Angebote im Bereich der Gewalt- und
Mobbingarbeit und Genderarbeit undSeite 32 von 207
31
 der Wahrnehmung der wichtigen „Scharnierfunktion“ zwischen Schulen, städtischen
Angebote der Jugendhilfe und anderen Institutionen im Schulbezugsraum
(Vernetzung).
Zentraler Schwerpunkt der Gruppen- und Projektarbeit liegt auf der Gewaltprävention, die
durch Maßnahmen zur sozialen Kompetenzförderung und der Gewalt- und
Mobbingprävention umgesetzt werden.
Mit ihren Beratungsangeboten und der Möglichkeit der Unterstützung in Einzelfällen stellt die
Sozialarbeit an Schulen darüber hinaus eine niedrigschwellige Anlaufstelle bei akuten
Problemlagen dar, sowohl für Kinder und Jugendliche und deren Eltern, als auch für das
Fachpersonal der Schulen.
Die Vernetzungsarbeit dient zur Abstimmung und Weiterentwicklung der Vielfalt von
Initiativen und Angeboten unterschiedlichster Gruppen und Institutionen und soll dazu
beitragen, Problemlagen frühzeitig zu erkennen, vorhandene Ressourcen im Sozialraum zu
ermitteln und übergreifende Ressourcen zielgerichtet einzusetzen.Seite 33 von 207
32
4.5 Raumbedarf
Die Standards für Schulneu- und/oder Erweiterungsbauten richteten sich in der
Vergangenheit nach den „Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für
allgemeinbildende Schulen und Förderschulen“. Diese verbindliche Vorgabe des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Aufstellung von Raumprogrammen wurde Ende 2011 außer Kraft
gesetzt. Eine Nachfolge-Regelung mit gesetzlichen Vorgaben bezüglich baulicher Standards
existiert bisher nicht.12 Mittlerweile liegen jedoch mehrere Ansätze von verschiedenen
Akteuren vor, wie beispielsweise dem Städtetag NRW, die bei der Entwicklung einer Bonner
Schulbauleitlinie für den Primarbereich berücksichtigt werden konnten.
Vor dem Hintergrund steigender Schüler*innenzahlen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf an Grundschulen sowie des zunehmenden Ausbaus von Plätzen im
Offenen Ganztag, haben sich die Anforderungen, die an ein Standardraumprogramm zu
stellen sind, grundlegend verändert. Aus dem Anspruch heraus, OGS-Plätze für alle Kinder
bereit zu stellen, ergibt sich für die Schulen die Notwendigkeit einer räumlichen
Verschneidung von schulischen Angeboten mit Angeboten der Jugendhilfe.
Um auf eine für alle Schulen verlässliche Planungsgrundlage zurückgreifen zu können und
um den sich verändernden Anforderungen an die Bereitstellung von räumlichen Ressourcen
zu begegnen, wurde in Bonn eine Schulbauleitlinie entwickelt, die zum einen je nach
funktionalen und pädagogischen Anforderungen flexibel einsetzbar ist, zugleich aber auch
Standards setzt. Diese Leitlinie wurde mit dem Ziel konzipiert, den Bedarfen aller Kinder in
unterschiedlichen Lern- und Freizeitphasen in dem vorhandenen Raumangebot möglichst
angemessen gerecht zu werden. Dabei werden multifunktionale Nutzungen von Klassen-
und Gruppenräumen als Bedingungen für den OGS-Ausbau vorausgesetzt. Auch im Hinblick
auf den demografischen Wandel sollen ein hoher Flexibilisierungsgrad und die Möglichkeit
zur Umnutzung gegeben sein (siehe DS-Nr. 190524).
Tabelle 9 Soll 3-zügig Bonner Schulbauleitlinie
Die Schulbauleitlinie soll – sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen – bei Um-,
Erweiterungs- und Neubauten sowie Sanierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen.
Dabei erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen auch in Abhängigkeit von
Wirtschaftsplankapazitäten und der für die Umsetzung notwendiger Personalressourcen.
Verzögerungen können dadurch entstehen. Zusätzlich entstehen Planungsunsicherheiten
12 Die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung erlassenen Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen galten
befristet bis 31.12.2011. Orientierungshilfen zur Planung bieten die „Materialien zum Schulbau, Pädagogische Architektur und
Ganztag Teil 1“ der Serviceagentur „Ganztägig Lernen in Nordrhein-Westfalen“.Raumart Anzahl Fläche / Raum (m2) Gesamtfläche
(m2)
Tagesräume (4 je Zug á 75m²) 12 75,00 900,00
Themenräume (2 je Zug á 65m²) 6 65,00 390,00
Differenzierungsräume (2 je Zug á 30m²) 6 30,00 180,00
Mensa (inkl. Nebenräume) 1
Die Mensa muss so dimensioniert sein,
dass 100% der Schülerschaft das
Mittagessen in drei Schichten einnehmen
können.Seite 34 von 207
33
aufgrund Prognoseschwierigkeiten, bedingt durch unberechenbare, nicht vorhersehbare
Ereignisse.
Bei der Planung von Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie Sanierungsmaßnahmen wird
von den zulässigen Klassenfrequenzhöchstwerten sowie im Bereich des offenen Ganztags
von der maximalen Gruppenstärke ausgegangen, die sich in den nächsten zehn Jahren auf
der Basis der Einwohnerprognose und der Schulentwicklungsplanung voraussichtlich
ergeben werden. Grundlegend für die Planungen sind außerdem die Zügigkeiten der
jeweiligen Grundschule.
Bis zur Verabschiedung der Schulbauleitlinie durch den Rat am 06.02.2020 (siehe DS-Nr.
190524) wurde das sogenannte „Herforder Modell“ bei schulischen Baumaßnahmen
herangezogen und von zusätzlich einem Verfügungsraum pro zwei Klassen sowie einem
Differenzierungsraum pro Zug ausgegangen.
Einige Schulen haben aufgrund der bislang in ausreichendem Maße zur Verfügung
stehenden Raumkapazitäten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Klassen mit
vergleichsweise geringen Klassenfrequenzen zu bilden. Insofern können die prognostizierten
Klassenzahlen, die auf dem standardisiert rechtlich zulässigen Rahmen für die Bildung von
Klassenfrequenzen basieren, von den tatsächlichen abweichen.
Mobile Ergänzungsbauten
Aufgrund der weiterhin hohen Anzahl an Schüler*innen und der damit verbundenen
Nachfrage nach Schulräumen für Unterricht und außerunterrichtliche Angebote (OGS,
Förderkurse, Schülerselbstverwaltung, Inklusion etc.) wurden an unterschiedlichen
Standorten mobile Anlagen unterschiedlicher Bauart (Varielbauten, Container) errichtet. Zum
Schuljahr 2020/21 bestanden an folgenden Grundschulen mobile Einrichtungen:
 Adelheidisschule
 Astrid-Lindgren-Schule
 Bodelschwinghschule
 Elsa-Brändström-Schule / Paulusschule
 Engelsbachschule
 Gotenschule
 Laurentiusschule
 Ludwig-Richter-Schule
 Matthias-Claudius-Schule
 Grundschule Peter-Klein-Straße
 Om Berg
 Rochusschule
 Schlossbachschule
 WaldschuleSeite 35 von 207
34
4.6 Übergänge in den Sekundarbereich
Abbildung 11 zeigt die Übergangsquoten der Kinder aus den Bonner Grundschulen in die
weiterführenden Schulen in Bonn für den Zeitraum 2012/13 bis 2019/20:
Im Durchschnitt wechseln knapp 5 Prozent der Kinder nach der Grundschule auf eine
Hauptschule, 16 Prozent auf eine Realschule, 24 Prozent auf eine Gesamtschule und 55
Prozent auf ein Gymnasium. Unter einem Prozent der Kinder wechselt von der Grundschule
auf eine Förderschule13. Die Quoten sind in den letzten Jahren vergleichsweise stabil.
Bonn verfügt innerhalb Nordrhein-Westfalens mit Abstand über die höchste Anzahl an
privaten Gymnasien. Dies spiegelt sich auch in den Übergangsquoten. 40 Prozent der
Kinder, die von der Grundschule auf ein Gymnasium wechseln, wählen eine private Schule.
Abbildung 11 Übergangsquoten Bonner Kinder in Bonner weiterführende Schulen
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten
Große Unterschiede in den Übergangsquoten zeigen sich auf der Ebene der
Schulbezugsräume (vgl. Tabelle 10).
Die größte Bandbreite zeigt sich beim Übergang zum Gymnasium, mit Übergangsquoten
zwischen 25 Prozent und 73 Prozent. Aus den Grundschulen in Tannenbusch, Bonn Nord
und Bonn West wechseln weniger als ein Drittel der Kinder auf ein Gymnasium. In
Godesberg Nord, Hardtberg Ost und Bonn Süd wählen dagegen zwei Drittel und mehr diese
Schulform. Diese Anteile sind seit Jahren vergleichsweise stabil.
Bei den anderen Schulformen zeigen sich deutlich geringere Bandbreiten in den
Übergangsquoten.
13 Der Rückgang der Übergangsquote auf die Förderschule im Schuljahr 2017/18 erklärt sich u.a. damit, dass ab dem Schuljahr
2017/18 die Johannesschule, eine Waldorfschule-Förderschule, in der Schulstatistik nicht mehr als Förderschule, sondern als
Walddorfschule gewertet wird. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist damit nur eingeschränkt möglich.Seite 36 von 207
35
Der Übergang zur Hauptschule liegt in Hardtberg West, Bonn West, Bonn Nord sowie
Tannenbusch im zweistelligen Prozentbereich und damit deutlich über dem
gesamtstädtischen Durchschnitt von 5 Prozent.
Bei der Realschule liegen die Übergangsquoten in Beuel Süd-Ost, Bonn Süd und Godesberg
Nord bei ungefähr 5 Prozent und damit weit unter dem Gesamtdurchschnitt von 16 Prozent.
Deutlich über dem Mittelwert liegen Tannenbusch und Hardtberg West mit 30 Prozent.
Die geringste Übergangsquote zur Gesamtschule zeigt sich mit 10 Prozent in Hardtberg
West, die höchste mit 35 Prozent in Beuel Süd-Ost.
Tabelle 10 Übergangsquoten auf weiterführende Schulen zum Schuljahr 2019/20Förderschule Gesamtschule Gymnasium Hauptschule Realschule
1 Bonn-Nord 0,00% 30,9% 30,9% 11,2% 27,1%
2 Tannenbusch 0,43% 26,0% 32,3% 9,8% 31,5%
3 Bonn-West 2,27% 31,8% 25,0% 15,9% 25,0%
4 Innenstadt 0,45% 23,6% 65,0% 0,5% 10,5%
5 Bonn Süd 0,00% 21,0% 73,1% 1,1% 4,8%
6 Hardtberg Ost 0,35% 13,5% 65,1% 2,8% 18,3%
7 Hardtberg West 0,00% 17,2% 42,7% 9,7% 30,4%
8 Godesberg Nord 0,76% 24,9% 65,4% 3,1% 5,9%
9 Godesberg Süd 1,16% 25,1% 55,6% 3,1% 15,1%
10 Beuel-Mitte-Nord 0,45% 33,6% 53,4% 2,7% 9,9%
11 Beuel-Süd-Ost 0,00% 36,2% 59,3% 0,8% 3,7%
Bonn insgesamt 0,46% 25,0% 54,9% 4,6% 15,1%
SchulbezugsraumSeite 37 von 207
36
5. Grundschulen nach Stadtbezirken
Das folgende Kapitel gibt einen Überblick über die schulische Situation in den einzelnen
Schulbezugsräumen. Durch die kleinräumige Betrachtungsweise lässt sich ableiten, in
welchen Schulbezugsräumen Handlungsbedarf besteht, wo freie Platzkapazitäten vorhanden
sind und an welchen Standorten schulorganisatorische Maßnahmen durchgeführt werden
sollten.
Die vier Bonner Stadtbezirke gliedern sich in 11 Schulbezugsräume (siehe Tabelle 11) mit
unterschiedlichen schulischen, sozioökonomischen und demographischen
Rahmenbedingungen.
Tabelle 11 Planungsräume mit Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich
Für die einzelnen Schulstandorte wird die Anzahl der Schüler*innen des Schuljahres 2020/21
sowie die zu erwartenden Entwicklungen der nächsten 5 Jahre dargestellt.
Weiterhin wird der Raumbestand der jeweiligen Schule dargestellt, getrennt nach den
Kategorien Tages-/Themenräume, Mensa sowie sonstigen Räumen (Stand: Januar 2020).
Bei weiteren Fortschreibungen des Schulentwicklungsplanes Grundschulen werden die
Festlegungen zum Raumbedarf auf Grundlage der Bonner Schulbauleitlinien definiert
werden.Nummer
Schul-
bezugs-
raum
Bezeichnung
Schulbezugsraum Im Planungsraum eingeschlossene Statistische Bezirke
1 Bonn-Nord Rheindorfer Vorstadt (114), Ellerviertel (115), Buschdorf (133), Auerberg (134), Grau-Rheindorf (135)
2 Tannenbusch Alt-Tannenbusch (131), Neu-Tannenbusch (132)
3 Bonn-West Bonn-Güterbahnhof (116), Neu-Endenich (120), Alt-Endenich (121), Dransdorf (136)
4 Innenstadt Zentrum-Rheinviertel (110), Zentrum-Münsterviertel (111), Wichelshof (112), Vor dem Sterntor (113),
Baumschulviertel (117), Bonner Talviertel (118), Vor dem Koblenzer Tor (119)
5 Bonn Süd Poppelsdorf (122), Kessenich (123), Dottendorf (124), Venusberg (125), Gronau-Bundesviertel (141)
6 Hardtberg Ost Ippendorf (126), Röttgen und Kottenforst (127/129), Ückesdorf (128)
7 Hardtberg West Lessenich/Meßdorf (137)
6 Hardtberg Ost Findenhof (492), Brüser Berg (494), Lengsdorf (495)
7 Hardtberg West Duisdorf-Zentrum (491), Medinghoven (493), Duisdorf-Nord (496), Neu-Duisdorf (497)
8 Godesberg Nord
Hochkreuz-Bundesviertel (242), Godesberg-Zentrum (251), Godesberg-Kurviertel (252), Schweinheim
(253), Godesberg-Nord (254), Godesberg-Villenviertel (255), Friesdorf (260), Neu-Plittersdorf (261), Alt-
Plittersdorf (262)
9 Godesberg Süd Rüngsdorf (263), Muffendorf (264), Pennenfeld (265), Lannesdorf (266), Mehlem-Rheinaue (267),
Obermehlem (268), Heiderhof (269)
10 Beuel-Mitte-Nord Beuel-Zentrum (371), Vilich/Rheindorf (372), Beuel-Süd (374), Geislar und Siegaue (381/380)
11 Beuel-Süd-Ost Beuel-Ost (373), Vilich-Müldorf (382), Pützchen/Bechlinghoven (383), Limperich/Kündinghoven/Ramersdorf
(384), Oberkassel (385), Holzlar (386), Hoholz (387), Holtorf und Ennert (388/389)
Stadtbezirk Bonn
Stadtbezirk Hardtberg
Stadtbezirk Bad Godesberg
Stadtbezirk BeuelSeite 38 von 207
37
Der Ist-Stand der Belegungen und Warteliste im OGS-Bereich sowie der
Übermittagsbetreuung wird für die Schuljahre 2015/16 bis 2020/21beschrieben (Stand:
jeweils zum 01.10.).
Die Angaben zu der festgelegten Zügigkeit und den Förderschwerpunkten geben den Stand
zum Schuljahr 2020/21 wieder. Daten über den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund
und mit ausländischer Staatsbürgerschaft liegen für das Schuljahr 2019/20 vor.
Als Eingangsklassen gelten alle Klassen, die von Erstklässler*innen besucht werden. Neben
den neu einzuschulenden Schüler*innen sind auch jene Kinder zu berücksichtigen, die
bereits eingeschult sind und im zu planenden Schuljahr weiterhin eine Eingangsklasse
besuchen; in Schulen mit Jahrgangsmischung betrifft diese Regelung alle
jahrgangsgemischte Klassen, in die Erstklässler*innen aufgenommen werden.
Die für die einzelnen Schulstandorte dargestellte Maßnahmeplanung ist im Arbeits- und
Wirtschaftsplan des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) berücksichtigt. Zu beachten
ist, dass die Umsetzung von Maßnahmen in Abhängigkeit von Wirtschaftsplankapazitäten
(SGB) erfolgt. Dadurch können Verzögerungen entstehen. Zusätzlich entstehen
Planungsunsicherheiten aufgrund Prognoseschwierigkeiten, bedingt durch unberechenbare
Ereignisse (z.B. Flüchtlingsthematik).
Hinweis:
Bei den Prognosen der Eingangsklassen an den einzelnen Schulstandorten wurden die in
Kapitel 1 dargestellten Eckdaten zur Klassenbildung laut VO zu § 93 Abs. 2 SchulG
zugrunde gelegt. Dadurch kann sich rechnerisch eine die festgelegte Zügigkeit
überschreitende Zahl an Eingangsklassen ergeben, obwohl die Obergrenze der
Klassenbildungswerte nur knapp überschritten wurde.
An vielen Schulen ist die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse aus baulichen
Gründen jedoch nicht möglich. In diesem Fall ist zu berücksichtigen, dass von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht werden kann, die Bandbreite von bis zu 29 Kindern in
einer Eingangsklasse auszuschöpfen.
Bei der Fortführung der Klassen in aufsteigenden Jahrgängen wurde daher die Bandbreite
bis 29 Schüler*innen pro Klasse angelegt.Seite 39 von 207
38
5.1 Stadtbezirk Bonn
Der Stadtbezirk Bonn ist mit 23 Grundschulen und vier Förderschulen der größte
Stadtbezirk, er umfasst die Schulbezugsräume Bonn Nord, Bonn Süd, Bonn West,
Innenstadt und Tannenbusch.
Teile der Schulbezugsräume Hardtberg West und Hardtberg/Kottenforst liegen ebenfalls im
Stadtbezirk Bonn, diese Planungsräume werden in Kapitel 5.2 dargestellt.
Schulbezugsraum 01 Bonn Nord
Statistische Bezirke Rheindorfer Vorstadt, Ellerviertel, Buschdorf, Auerberg, Grau-Rheindorf
Kartengrundlage: Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, 2019.Seite 40 von 207
39
Schulische Situation
Tabelle 12 Grundschulen im Schulbezugsraum Bonn Nord im Schuljahr 2020/21
*Anm.: Die Obergrenze der an der GGS Peter-Klein-Straße in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler*innen wird ab
dem Schuljahr 2019/2020 auf 25 festgelegt.
Zukünftige Entwicklung
Die folgenden dargestellten Entwicklungen der Schüler*innenzahlen sind als
Erwartungswerte aufzufassen, die unter der Bedingung realisiert werden, dass die zugrunde
liegenden Annahmen der Prognoseberechnungen zutreffen ( → siehe hierzu Kapitel 2.2).
Im Schuljahr 2020/21 besuchen 1.142 Schüler und Schülerinnen die Grundschulen im
Schulbezugsraum Bonn Nord. In den nächsten fünf Jahren wird die Anzahl bis auf über
1.300 Kinder ansteigen. Darüber hinaus ist die Realisierung der Baugebiete Didinkirica,
Kölnstraße/Otto-Hahn-Straße und Im Rosenfeld vorgesehen, durch die in den nächsten
Jahren insgesamt ungefähr 410 Wohneinheiten entstehen können. Nach Fertigstellung der
Neubaugebiete ist ein weiterer Anstieg der Schüler*innenzahlen zu erwarten.
Zur Sicherstellung einer wohnortnahen Beschulung wurde mit einem Teilstandort der
Paulusschule, der seit dem Schuljahr 2019/20 als eigenständiger, perspektivisch dreizügiger
Standort in der Peter-Klein-Straße geführt wird, ein zusätzliches Grundschulangebot
geschaffen. Darüber hinaus wird die KGS Bernhardschule derzeit ausgebaut und mit Beginn
des Schuljahres 2021/22 vierzügig geführt.
Insgesamt können zum aktuellen Schuljahr im Schulbezugsraum in 52 Klassen 1.414
Grundschulkinder unter Beachtung der festgelegten Zügigkeit beschult werden bzw. 1.508
Kinder unter Ausschöpfung der maximalen Klassenbandbreite. Zum Schuljahr 2021/22
stehen durch den Ausbau des Raumbestandes 1.506 bzw. maximal 1.624 Schulplätze zur
Verfügung. Die räumlichen Ressourcen in Bonn Nord können die Nachfrage nach
Grundschulplätzen derzeit sowie auch perspektivisch gut abdecken.Schulname
Schulart Zügigkeit Jahrgangs-
mischung
Anzahl
Klassen lt.
Zügigkeit
Festlegung
Aufnahme-
kapazität
max. Anzahl
Schüler*innen
nach Zügigkeit
Bernhardschule KGS 3 Nein 12 324 348
Buschdorfschule KGS 2 Nein 8 224 232
Jahnschule GGS 3 Nein 12 324 348
Karlschule GGS 2 Nein 8 224 232
Peter-Klein-Straße* GGS 3 Nein 12 318 348
Schulbezugsraum 1 gesamt 13 52 1.414 1.508Seite 41 von 207
40
Abbildung 12 Bisherige und erwartete Schülerentwicklung (2021/22 bis 2025/26) im Schulbezugsraum
Bonn Nord
Der Anteil wohnortfern angemeldeter Kinder liegt im Schulbezugsraum dicht bei den
gesamtstädtischen Mittelwerten.
Tabelle 13 Neuanmeldungen Klasse 1: Anteil wohnsitzferner Kinder im Schulbezugsraum2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
12,9% 15,7% 8,9% 15,0% 18,9%Seite 42 von 207
41
Standortbezogene Betrachtung
Bernhardschule
Städtische katholische Grundschule
Bisherige Entwicklung
Die KGS Bernhardschule in Auerberg wird von drei auf vier Züge erweitert. Dafür entsteht
ein Erweiterungsneubau mit Tagesräumen (multifunktionale Nutzung im Vor- und
Nachmittagsbereich) und einer Mensa. Die Neubaumaßnahme befindet sich aktuell im Bau.
Die Fertigstellung ist zum Schuljahr 2021/22 geplant.
In den vergangenen Jahren wurden durchgängig 12 Klassen beschult, die Schule blieb stabil
dreizügig.
Tabelle 14 Anzahl der Klassen und Schüler*innen, bisherige Entwicklung
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten.
Durchwachsender Jahrgang
Tabelle 15 Neuanmeldungen Klasse 1 (Stand August): Anzahl und Anteil wohnsitzferne KinderSuS Kl. SuS Kl. SuS Kl. SuS Kl. SuS Kl.
E1 79 3 72 3 73 3 79 3 72 3
E2/E3 81 3 83 3 81 3 80 3 85 3
3 76 3 73 3 86 3 81 3 70 3
4 77 3 79 3 69 3 78 3 74 3
Gesamt 313 12 307 12 309 12 318 12 301 12
Klassen 2016/17
bisherige Schulentwicklung, auf Basis Oktoberstatistik
2019/20 2020/212017/18 2018/19Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
3 3,5% 5 6,2% 1 1,4% 0 0,0% 5 6,7%
2020/212018/192016/17 2017/18 2019/20Seite 43 von 207
42
Prognose
Die Eingangsklassen der Bernhardschule werden nach VO zu § 93 Abs. 2 SchulG gebildet.
Für die aufsteigenden Schuljahre wird die maximale Bandbreite von 29 festgelegt (siehe
Kapitel 1.1).
In der Prognose steigen in den kommenden fünf Jahren die Schüler*innenzahlen und die
Anzahl der Klassen an. Durch das zunächst geplante und inzwischen zurück gestellte
Baugebiet „Am Petrusacker“ könnte sich die Zahl der zu beschulenden Kinder zu einem
späteren Zeitpunkt zusätzlich erhöhen. Aufgrund des vierzügigen Ausbau der
Bernhardschule zum Schuljahr 2021/22ist jedoch zu erwarten, dass die vorhandenen
räumlichen Kapazitäten für die Aufnahme der zu beschulenden Kinder ausreichend sein
werden.
Tabelle 16 Erwartete Entwicklung Schüler*innenzahlen, mit wohnsitzfernen Kindern
Tabelle 17 Erwartete Entwicklung Schüler*innenzahlen, wohnortnahe KinderSuS Kl. SuS Kl. SuS Kl. SuS Kl. SuS Kl.
E1 80 3 82 4 73 3 91 4 70 3
E2/E3 79 3 88 4 90 4 80 3 100 4
3 83 3 77 3 85 3 87 3 78 3
4 64 3 76 3 71 3 78 3 80 3
Gesamt 306 12 323 14 319 13 336 13 328 13
Erwartungswerte
2025/262021/22 2022/23 2023/24 2024/25KlassenSuS Kl. SuS Kl. SuS Kl. SuS Kl. SuS Kl.
E1 77 3 78 3 71 3 85 4 64 3
E2/E3 77 3 85 3 86 3 78 3 93 4
3 83 3 75 3 83 3 84 3 76 3
4 64 3 76 3 69 3 76 3 77 3
Gesamt 301 12 314 12 309 12 323 13 310 13
2025/26
Erwartungswerte
2024/252023/242021/22 2022/23Seite 44 von 207
43
Schulprofil
Tabelle 18 Raumsituation Tabelle 19 OGS und Übermittagsbetreuung
Festgelegte Zügigkeit: 3 (ab SJ 2021/22: 4)
Max. Aufnahmekapazität auf Grundlage
des Raumprogramms:
Bis zu 14 (unter multifunktionaler Nutzung
der zur Verfügung stehender Räume)
Prognose Zügigkeit (rechnerisch): 3 - 4
Förderschwerpunkte: 8 Kinder; emotionale und soziale Entwicklung,
Lernen, Sprache
Barrierefrei: Trakt A: Eingangsbereich und Verwaltung im
EG barrierefrei, Klassenräume nicht
barrierefrei.
Trakt B: Eingeschossig, barrierefrei.
Kinder mit Migrationshintergrund: 63,5%
Kinder mit ausl. Staatsbürgerschaft: 11,0%
Maßnahmeplanung: Aktuell erfolgt der vierzügige Ausbau.
Niederlegung des Feldhauses und des
Varielbaus sowie Entfernung des OGS-
Containers und Ersatz durch einen
zweigeschossigen Neubau:
Mensa mit Ausgabe- und Spülküche,
Tagesräume zur multifunktionalen Nutzung im
Vor- und Nachmittagsbereich (10x)
Differenzierungsräume (4x), Sanitätsraum,
Aufzug. Geplante bauliche Fertigstellung zum
Schuljahr 2021/22 (siehe DS-Nr. 200980).
Fazit:
Die tatsächliche Umsetzung der prognostizierten Zügigkeit erfolgt – vorbehaltlich der
Finanzierung – unter anderem auch in Abhängigkeit der realen Schülerzahlenentwicklung,
der jährlichen Festlegung der Eingangsklassen, des Raumprogrammes, des pädagogischen
Konzeptes der Schule sowie der Genehmigung der Bezirksregierung Köln.
Auf Basis der erwarteten Entwicklung der Schüler*innenzahlen und der geplanten
Schulbaumaßnahmen sind keine darüber hinausgehenden schulorganisatorischen
Maßnahmen notwendig.Anzahl
Räume Fläche (m2)
Durchschn.
Raum-
größe (m2)
Tages- und Themenräume 21 1.141 54
Mensa/Essensraum 1 61 61
sonstige Räume 2 93 47
Gesam tergebnis 24 1.295 542016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
OGS Belegungen 135 135 136 136 140
OGS Warteliste 68 28 k.A. 91 k.A.
OGS Belegungsquote 43% 44% 44% 43% 47%
Ümi Belegungen 33 25 33 33 33
Betreuungsquote
OGS+Ümi 55% 52% 55% 53% 58%Seite 45 von 207
44
KGS Buschdorf
Städtische katholische Grundschule
Bisherige Entwicklung
Die Schule ist zweizügig, beschult wurden in den vergangenen Jahren durchgängig 8
Klassen. Der Anteil wohnortfern beschulter Kinder lag bis zum Schuljahr 2017/18 deutlich
über dem gesamtstädtischen Schnitt, inzwischen werden überwiegend wohnortnahe Kinder
beschult.
Tabelle 20 Anzahl der Klassen und Schüler*innen, bisherige Entwicklung
Quelle: IT.NRW. Amtliche Schuldaten.
Durchwachsender Jahrgang
Tabelle 21 Neuanmeldungen Klasse 1 (Stand August): Anzahl und Anteil wohnsitzferne KinderSuS Kl. SuS Kl. SuS Kl. SuS Kl. SuS Kl.
E1 53 2 51 2 52 2 55 2 50 2
E2 55 2 57 2 58 2 58 2 54 2
3 57 2 51 2 49 2 57 2 57 2
4 50 2 59 2 50 2 55 2 58 2
Gesamt 215 8 218 8 209 8 225 8 219 8
Klassen 2017/18 2018/19 2019/20 2020/212016/17
bisherige Schulentwicklung, auf Basis OktoberstatistikAnzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
13 24,1% 15 23,4% 5 9,4% 7 12,7% 3 5,6%
2020/212016/17 2017/18 2018/19 2019/20Seite 46 von 207
45
Prognose
Die Eingangsklassen werden nach VO zu § 93 Abs. 2 SchulG gebildet. Für die
aufsteigenden Schuljahre wird die maximale Bandbreite von 29 festgelegt (siehe Kapitel 1.1).
Die Zahl der Grundschulkinder steigt im Pro

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de