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210836 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens Klärschlamm-Notentsorgung der Kläranlagen Salierweg und Duisdorf

Nummer
210836
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
18.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210836
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens
Klärschlamm-Notentsorgung der Kläranlagen
Salierweg und Duisdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Sicherstellung der Klärschlamm-
Notentsorgung (Übernahme, Transport und Verwertung von entwässertem
Klärschlamm der Kläranlagen Salierweg und Duisdorf) bei Ausfall der
Klärschlammverbrennungsanlage Salierweg für einen Zeitraum von 3 Jahren
wird zugestimmt.
Begründung
Um die Entsorgungs- und Betriebssicherheit zu gewährleisten, muss der
ausgefaulte und entwässerte Klärschlamm im Falle eines Ausfalls der
Klärschlammverbrennungsanlage nach den abfallrechtlichen Vorschriften
kurzfristig ordnungsgemäß durch eine externe Firma entsorgt werden.
Die Notwendigkeit der Notentsorgung erfolgt zeitlich diskontinuierlich nach
Bedarf und ergibt sich aus den teils unvorhersehbaren, teils aufgrund des 2-
Linien-Betriebs eher seltenen planmäßigen, Stillstands- bzw. Ausfallzeiten (z.
B. Wartungen) der Klärschlammverbrennungsanlage.
Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit wird mit einer jährlichen
Ausfallzeit von ca. 16 Tagen bzw. einer jährlichen Tonnage von rund 2.000 t
gerechnet.
Es ist nicht auszuschließen, dass innerhalb des Vertragszeitraumes kein
konkreter Entsorgungsauftrag notwendig wird.
Aus diesem Grund wird keine garantierte Mindestmengenverpflichtung seitens
der Stadt übernommen, die jeweilige Beauftragung erfolgt nur im Notfall.
Die Bereitschaft eines Unternehmens, bei einem nicht vorhersehbaren
Stillstand der Klärschlammverbrennungsanlage innerhalb von 24 Std. teilweise
auch nachts vor Ort zu sein, ist daher nur im Rahmen eines längerfristigen
Vertrags realistisch erreichbar.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt.Seite 1 von 2
Seite 2
Vergabeart
öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-1671 VOB x UVgO VgV 10/2021 – 10/2024 930.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
528010 6630200, 6630230
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de