210836 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens Klärschlamm-Notentsorgung der Kläranlagen Salierweg und Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210836
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 18.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210836 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens Klärschlamm-Notentsorgung der Kläranlagen Salierweg und Duisdorf Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Sicherstellung der Klärschlamm- Notentsorgung (Übernahme, Transport und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlagen Salierweg und Duisdorf) bei Ausfall der Klärschlammverbrennungsanlage Salierweg für einen Zeitraum von 3 Jahren wird zugestimmt. Begründung Um die Entsorgungs- und Betriebssicherheit zu gewährleisten, muss der ausgefaulte und entwässerte Klärschlamm im Falle eines Ausfalls der Klärschlammverbrennungsanlage nach den abfallrechtlichen Vorschriften kurzfristig ordnungsgemäß durch eine externe Firma entsorgt werden. Die Notwendigkeit der Notentsorgung erfolgt zeitlich diskontinuierlich nach Bedarf und ergibt sich aus den teils unvorhersehbaren, teils aufgrund des 2- Linien-Betriebs eher seltenen planmäßigen, Stillstands- bzw. Ausfallzeiten (z. B. Wartungen) der Klärschlammverbrennungsanlage. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit wird mit einer jährlichen Ausfallzeit von ca. 16 Tagen bzw. einer jährlichen Tonnage von rund 2.000 t gerechnet. Es ist nicht auszuschließen, dass innerhalb des Vertragszeitraumes kein konkreter Entsorgungsauftrag notwendig wird. Aus diesem Grund wird keine garantierte Mindestmengenverpflichtung seitens der Stadt übernommen, die jeweilige Beauftragung erfolgt nur im Notfall. Die Bereitschaft eines Unternehmens, bei einem nicht vorhersehbaren Stillstand der Klärschlammverbrennungsanlage innerhalb von 24 Std. teilweise auch nachts vor Ort zu sein, ist daher nur im Rahmen eines längerfristigen Vertrags realistisch erreichbar. Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt.Seite 1 von 2 Seite 2 Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-1671 VOB x UVgO VgV 10/2021 – 10/2024 930.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 528010 6630200, 6630230 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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