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210834 · Mitteilungsvorlage

Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2020

Nummer
210834
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 14.09.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210834
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht über das städtische Zins- und
Schuldenmanagement 2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Kenntnisnahme
Rechnungsprüfungsausschuss 14.09.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom
11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig
beauftragt, einmal jährlich über die "zur Optimierung der Zinsstruktur und
zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken" abgeschlossenen Geschäfte
zu berichten.
Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der
Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement
erweitert.
Da die städtischen Schulden letztlich Schulden der Bonner Bürger:innen
sind, dient der Bericht zudem als transparente Informationsquelle für die
interessierte Öffentlichkeit.
Anlage/n
2 Schuldenbericht 2020 - V2 (öffentlich)Seite 1 von 34
Bericht über das städtische
Zins- und Schuldenmanagement
Bundesstadt Bonn
2020
Bundesstadt Bonn
Stadtkämmerei
Stand: 03.05.2021Seite 2 von 34
2
Inhaltsverzeichnis
Einleitung................................................................................................................................... 1
1. Aufgaben und Ziele .............................................................................................................. 2
1.1 Strategien......................................................................................................................................................... 3
1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement ........................................................................... 4
2. Liquiditätsbeschaffungswege ............................................................................................. 5
3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen ................................................................... 6
3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen .............................................................................................. 6
3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ..................................................................... 6
3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn........................................................ 7
4. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank .......................................................................... 9
5. Marktrückblick .................................................................................................................... 10
6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen .......................................................................... 12
6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) .................... 13
6.1.1 Investiver Schuldenbestand ............................................................................................................ 13
6.1.2 Investive Kreditgeschäfte ................................................................................................................. 13
6.1.3 Investiver Schuldendienst ................................................................................................................ 16
6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios .............................................................. 17
6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate ....................................................................................................... 18
6.3 Liquiditätskredite ........................................................................................................................................ 21
7. Sonstiges ............................................................................................................................. 25
8. Fazit und Ausblick .............................................................................................................. 27
Anhang .................................................................................................................................... 28Seite 3 von 34
1
Einleitung
Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und
Beteiligungen vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610)
wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, ein-
mal jährlich über die „zur Optimierung der Zins-
struktur und zur Begrenzung von Zinsänderungs-
risiken“ abgeschlossenen Geschäfte zu berichten.
Um die Politik umfassend zu informieren, wurde
der Bericht seitens der Verwaltung auf das ge-
samte städtische Zins- und Schuldenmanagement
erweitert. Der Schuldenbericht transportiert Daten
und Fakten und zeigt Entwicklungen auf. Da die
städtischen Schulden letztlich Schulden der Bon-
ner Bürger:innen sind, soll er sowohl der Politik,
aber auch einer interessierten Öffentlichkeit als
transparente Informationsquelle dienen.
Der Schuldenbericht 2020 liefert einen Über-
blick über die Kreditmarktschulden des Kern-
haushaltes sowie der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung
Städtisches Gebäudemanagement undStädtische Seniorenzentren. Er stellt ein Informa-
tionsangebot dar, aus welchem Schlüsse für künf-
tiges finanzpolitisch und strategisch motiviertes
Handeln abgeleitet werden können.
Die Bundesstadt Bonn bedient sich aufgrund der
sensiblen Thematik des Zins- und Schuldenmana-
gements einer externen professionellen Beratung.
Im Zeitraum von 2020 bis 2024 wird diese Funk-
tion von der Landesbank Hessen-Thüringen
(Helaba) in Kooperation mit der Sparkasse
KölnBonn wahrgenommen.
1 Basiswert: 329.364 Einwohner zum 30.06.2020
(gem. IT.NRW).
Mit einer Pro-Kopf-Kreditmarktverschuldung1 von
rund 5.542 EUR zum Stichtag 31.12.2020 (+36
EUR ggü. 2019) gehört die Bundesstadt Bonn zu
den am höchsten verschuldeten Städten der Bun-
desrepublik Deutschland. Rund 1,825 Mrd. EUR
sind insgesamt an Kreditmarktschulden aufgelau-
fen, davon fast 645 Mio. EUR allein an Liquiditäts-
krediten. Letztere finanzieren damit einen Anteil
von ca. 44% an dem derzeit für 2021 geplanten
Haushaltsvolumen von rund 1,48 Milliarden EUR.
Liquiditätskrediten steht kein Anlagevermögen
gegenüber, sondern sie finanzieren den laufen-
den Konsum und sind insofern Gradmesser für die
Gesamtfinanzsituation einer Stadt.
An saldierten Zinszahlungen (Zinsauszahlungen
abzüglich -einnahmen durch Negativzins) für Kre-
ditmarktschulden fielen in 2020 insgesamt rund
23,5 Mio. EUR an. Dies entspricht (umgerechnet)
saldierten Zinszahlungen in 2020 von rund 64 Tsd.
EUR pro Tag oder (anders dargestellt) einer sal-
dierten Zinszahlung pro Einwohner iHv. 71,30 EUR
für das Gesamtjahr 2020.
Die saldierten Zinszahlungen konnten gegenüber
dem Vorjahr um 3,2 Mio. EUR reduziert werden,
dies vor allem aufgrund der weiterhin anhalten-
den Niedrigzinsphase.
Anhand des EZB-Einlagenzinses (Zinssatz, den Ge-
schäftsbanken für ihre Einlagen bei der EZB erhal-
ten) wird dies deutlich. Dieser hatte in 06/2014 mit
-0,10% erstmals einen negativen Wert angenom-
men, sodass die Banken keine Zinsen mehr auf
ihre Einlagen erhalten, sondern zahlen müssen. In
09/2014, 12/2015, 03/2016 und 09/2019 sank die-
ser Zins jeweils um weitere 10 Basispunkte ab. Seit
09/2019 liegt der Einlagenzins nun unverändert
bei -0,50%.Seite 4 von 34
2
1. Aufgaben und Ziele
Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe,
den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu
steuern.
Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die
im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite-
ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins-
und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin-
blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin-
dernd zu steuern.
Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die
Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbe-
stand zu steuern.
Der Vermeidung von sogenannten „Klumpenrisi-
ken“ kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die
Zinsbindungsausläufe sind so auszusteuern, dass
keine Belastungsspitzen in Form von Liquiditäts-
beschaffungsrisiken in einzelnen Haushaltsjahren
entstehen. Die Liquidität der Bundesstadt Bonn
muss durchgehend sichergestellt sein.
Gleiches gilt bei Auswahl und Steuerung von Til-
gungsstrukturen. Auch hier sind überdurch-
schnittliche Haushaltsbelastungen zu vermeiden.
Ein aktives Zinsmanagement gestaltet die Belas-
tungen des Kostenfaktors „Zins“ möglichst plan-
bar und unabhängig von der Beschaffung der Li-
quidität sowie den vorherrschenden Märkten.
Um die Zinsbelastung zudem so gering wie mög-
lich zu halten, ist es wichtig, nicht von einzelnen
Geldgebenden und deren Konditionen abhängig
zu sein. So sind stets die Zinskonditionen am brei-
ten Markt abzufragen, d.h. viele Kapitalgebenden
an Ausschreibungen zu beteiligen und dabei stets
auch mit neuen potenziellen Kapitalgebenden in
Kontakt zu treten. Dadurch können Konditionsan-
gebote verglichen und das wirtschaftlichste Ange-
bot ausgewählt werden.
Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist
häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von
Zinsaufwand, so dass stetig an der besten Mi-
schung zwischen beiden Zielen gearbeitet werden
muss.
Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchfüh-
rung des Zins- und Schuldenmanagements in Ab-
hängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsände-
rungsrisiken und Zinsänderungschancen laufend
verändern und sich damit auch das Risiko einer
Zinskostenerhöhung oder die Chance zur Zinsre-
duzierung verändert, kommt der systematischen
Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Auf-
gabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die
vollständige Risikovermeidung, sondern eine ziel-
konforme und systematische Risikohandhabung.
Aus den Aufgaben des Zins- und Schuldenmana-
gements ergeben sich folgende Ziele:
 Sicherstellung der Liquidität,
 Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi-
tätsrisiken,
 über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelas-
tungen im städtischen Haushalt,
 Senkung der Durchschnittsverzinsung des In-
vestitionskredit- und des Liquiditätskredit-
portfolios im Rahmen festgelegter Strategien.
Zur Erreichung dieser Ziele sind die angestrebte
maximale Zinsbelastung und das damit zusam-
menhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungs-
risiko) definiert und wird im jeweiligen Schulden-
portfolio umgesetzt.Seite 5 von 34
3
1.1 Strategien
Die bereits geschilderten Ziele des städtischen
Zins- und Schuldenmanagements, nämlich die
Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditäts-
risiken, langfristige planbare Zinsbelastungen so-
wie die Senkung der Durchschnittsverzinsung im
städtischen Haushalt, beinhalten grundsätzliche
Zielkonflikte:
 Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und
Liquiditätsrisikos wird am leichtesten durch
eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese
kann auf Dauer und im Durchschnitt zu höhe-
ren Zinslasten führen und beeinträchtigt da-
mit das Ziel der Senkung der Durchschnitts-
verzinsung.
 Das Ziel, langfristig kalkulierbare und ste-
tige Zinsbelastungen in den Haushalt einzu-
planen, wird vorwiegend über lange Zinsbin-
dungen erreicht, wodurch die Flexibilität, auf
günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu
können, stark beschränkt ist.
Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt
darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und un-
ter Berücksichtigung der Besonderheiten als kom-
munaler Schuldner zu ausgewogenen Entschei-
dungen zu kommen. Dabei können sich die Prio-
ritäten der verfolgten Ziele je nach Lage der An-
forderungen der Märkte oder der eigenen Bedürf-
nisse verschieben.
Zur Umsetzung eines aktiven Zins- und Schulden-
managements dienen Strategien, die in der Regel
mehrere Instrumente bzw. Methoden miteinander
verknüpfen und Marktgegebenheiten nutzen, z.B.:
 Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und
damit eine Reduzierung der Laufzeitenkom-
ponente führt in der Regel zu einer Senkung
der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch
entstehenden Zinsänderungsrisiken können
durch den Einsatz von Derivaten (bspw. durch
Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder
aber bewusst in Kauf genommen werden.
 Im Gegensatz zum EONIA-Referenzzins (Ta-
gesgeld) enthalten die längerfristigen Geld-
marktsätze höhere Liquiditätsaufschläge. Aus
kommunaler Sicht besteht nicht immer die
Notwendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu
zahlen, so dass bei einer beabsichtigten Ver-
kürzung der Zinsbindungsfristen unter ande-
rem der Abschluss von EONIA-Krediten be-
vorzugt wird. Alternativ kommt auch der Ab-
schluss möglichst kurzfristiger Geldmarktkre-
dite in Frage, da diese sehr geringen Liquidi-
tätsaufschläge enthalten.
 Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haus-
haltsjahre durch ein stark schwankendes
Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz
von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belas-
tung aus hochpreisigen Krediten aus Vorperi-
oden können – im Sinne der Stetigkeit – durch
eine derivategestützte „Umschuldung“ auf zu-
sätzliche Perioden verteilt bzw. gestreckt wer-
den. Außerdem können so günstige Marktla-
gen auch während der Kreditlaufzeit genutzt
werden.
 Zukünftige Zinsanpassungen können u.a.
durch Forward-Swaps vorgenommen werden,
um eine aktuelle günstige Marktlage für zu-
künftige Zinssicherungen auszunutzen und
um ggf. vorhandene „Klumpenrisiken“ zu glät-
ten.
 Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnah-
men sind in Zeiten historisch niedriger Zinsen
sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich so-
wohl eine langfristige Zinssicherung, als auchSeite 6 von 34
4
eine langfristige Liquiditätssicherung. Beson-
ders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben
traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finan-
zierte Liquiditätskredit-Portfolio machen lang-
fristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rah-
men der rechtlichen Möglichkeiten für einen
Teil des Liquiditätsportfolios durchaus Sinn.
So kann vermieden werden, dass steigende
Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu
leistenden Zinsaufwand für Liquiditätskredite
wirken. Umgekehrt bedeutet dies aber auch,
ggf. einen höheren Zins zu zahlen, als es die
tatsächliche Marktentwicklung notwendig ge-
macht hätte.
 Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen
wie bspw. der Platzierung von Schuldscheinen
oder Anleihen können neue Finanzierungs-
wege erschlossen und kann die Kontrahenten-
basis erweitert werden.
Durch die Kombination der unterschiedlichen In-
strumente bzw. Methoden und die Ausnutzung
der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten unter
Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage wird
angestrebt, bestehende Zielkonflikte so weit wie
möglich auszugleichen.
1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenma-
nagement
Durch Steuerung der Zinsbindungsfristen als eine
der wichtigsten Entscheidungsgrößen im Schul-
denmanagement werden die Kreditaufnahmen so
geplant, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jah-
ren (sog. „Klumpenrisiken“) vermieden werden.
Notwendige zukünftige Prolongationen bzw. Um-
schuldungen werden nach Bedarf auch schon
vorab möglichst günstig verteilt. Dadurch wird
vermieden, dass außergewöhnlich große Um-
schuldungen unter Umständen in einer Phase ho-
her Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen „Klum-
penrisiken“ sind zwar jederzeit auch nachträglich
durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar,
dennoch empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen
laufend „zu glätten“ (sofern strategisch ange-
bracht). Instrumente im Zins- und Schuldenma-
nagement sind:
 Investitionskredite
 Liquiditätskredite
 Schuldscheindarlehen
 Anleihen (Instrument durch die Stadt noch
nicht genutzt!)
 Strukturierte Kredite
 Derivate zur Zinssicherung
Im Anhang werden diese Instrumente näher er-
läutert.Seite 7 von 34
5
2. Liquiditätsbeschaffungswege
Zur Liquiditätsbeschaffung stehen dem Zins- und
Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn ver-
schiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Förderdarlehen können bei der KfW und der
NRW.Bank aufgenommen werden. Sie werden
zweckgebunden auf Antrag genehmigt und erfor-
dern einen Nachweis des Mitteleinsatzes. Auf-
grund der Subventionierung durch die Länder,
den Bund oder die EU sind Förderdarlehen zins-
günstig und werden daher durch die Stadt in An-
spruch genommen.
Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes schreibt
die Bundesstadt Bonn außerdem Kreditaufnah-
men (einschließlich derivativer Geschäfte) im
Wettbewerb aus. Die Ausschreibungen werden
einem ausgewählten Bieterkreis, der stetig ange-
passt wird, zur Verfügung gestellt.
Im Bieterkreis befinden sich auch diverse Makler-
häuser, die die Ausschreibungen wiederum ihren
Kontakten bereitstellen. Ebenso nutzt die Bun-
desstadt Bonn digitale Vermittlungsplattfor-
men, auf denen die Ausschreibungen den dort re-
gistrierten Geldgebern zugänglich gemacht wer-
den.
Der Bietendenkreis und die Anzahl der Angebote
werden so erhöht.
Bei den Kreditaufnahmen mittels Ausschreibung
handelt es sich i.d.R. um bilaterale Geschäfte di-
rekt zwischen der Bundesstadt Bonn als Schuldner
und einem Finanzdienstleister als Gläubiger. Der
Anbieter mit dem Bestgebot erhält den Zuschlag.
Das Ausschreibungsverfahren wird in den jeweili-
gen Dienstanordnungen geregelt. Dabei stehen
Transparenz, Wettbewerbsneutralität und Wirt-
schaftlichkeit im Vordergrund.
Als alternatives Finanzierungsinstrument gegen-
über den „normalen“ bilateralen Krediten kom-
men zudem auch Schuldscheindarlehen in Be-
tracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als auch An-
leihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung
auf den Markt gebracht, d.h. ein(e) Finanzdienst-
leister:in (sog. „Arrangeur:in“) vermarktet die Aus-
schreibung als Schuldscheindarlehen oder als An-
leihe professionell in seinem zur Verfügung ste-
henden Investorenkreis. Dafür erhält die/der Ar-
rangeur:in, sofern ihr/sein Angebot das wirt-
schaftlichste ist und den Zuschlag erhält, eine ein-
malige Platzierungsprovision. Mit der/dem Arran-
geur:in kann zudem gegen Gebühr eine Zahlstel-
lenvereinbarung abgeschlossen werden, sodass
dieser über die gesamte Laufzeit des Finanzie-
rungsinstruments die Zahlungsflüsse und Mittei-
lungen zwischen Investorenkreis und Schuldner:in
bündelt und verteilt. Die Einrichtung einer solchen
Zahlstellenfunktion ist entweder zwingend als Teil
des Angebotes oder optional. Da die Gläubiger:in-
nen-Anzahl aber bereits zu Geschäftsbeginn oder
aber während der Laufzeit durch Abtretungen auf
ein hohes Maß ansteigen kann, ist eine solche
Zahlstellenfunktion oft von Vorteil.
Ein weiteres Finanzierungsinstrument, welches
von der Bundesstadt Bonn bisher aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit nicht genutzt wurde, bilden An-
leihen. Die Vergabe von Anleihen erfolgt losge-
löst von einer Kreditausschreibung im Wettbe-
werb, nach einem vorgeschaltetem mehrwöchi-
gen Vermarktungsverfahren (siehe auch Erläute-
rungen im Anhang).Seite 8 von 34
6
3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen
Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bun-
desstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund-
lagen und Rahmenbedingungen.
3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen
Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haus-
haltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls
Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und
Schuldenmanagement.
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for-
melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma-
nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die
Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§
75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO
NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kredit-
aufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die
Aufnahme von Liquiditätskrediten.
Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und
Verordnungen, die primär zur Regulierung des Fi-
nanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Ge-
setze und Verordnungen des Bankwesens betref-
fen daher auch das Zins- und Schuldenmanage-
ment der Bundesstadt Bonn, so beispielsweise die
EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instru-
ments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte
für Finanzinstrumente), welche die Beratungs-
und Informationspflichten sowie Haftungsfragen
zwischen Bank und Kunde regelt und durch das
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in natio-
nales Recht umgesetzt wurde.
Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege-
lungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
(Basel II, Basel III, Basel IV) wirken zwar nur auf
Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch ha-
ben die dort festgelegten Eigenkapitalanforde-
rungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft
mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im
Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma-
nagements reagiert werden; daraus erwachsende
Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss-
endlich minimiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass sowohl auf EU- als
auch auf Bundesebene das Ziel formuliert wurde,
die Finanzmarktkräfte auf Nachhaltigkeitsgrund-
sätze auszurichten (Sustainable Finance), ist da-
von auszugehen, dass dieses Thema in den kom-
menden Jahren bei Kommunalfinanzierungen be-
rücksichtigt werden muss. Auch wenn Kommunen
grundsätzlich nur nachhaltig und sozial investie-
ren (Daseinsfürsorge), werden entsprechende Re-
gelungen zukünftig zu beachten und deren Ein-
haltung im Rahmen der Taxonomie (Kriterien für
klimaverträgliche Investments) zu berichten sein.
Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der
Bundesstadt Bonn als gemeindliches Ortsrecht die
Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenma-
nagements. Nicht nur die Festlegung der Haus-
haltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen,
sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme
von Investitionskrediten oder Liquiditätskrediten
erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bun-
desstadt Bonn beschlossenen Haushaltssatzung.
3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe-
rechtigter Stellen
Die Stadt orientiert sich bei ihrem Handeln am all-
gemeingültigen Recht (Gesetze, Verordnungen,
Satzungen). Darüber hinaus wird das Handeln
durch interne Dienst- und Handlungsanweisun-
gen konkretisiert.Seite 9 von 34
7
So haben Richtlinien und Erlasse des Ministeriums
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes NRW und der Bezirksregierung Köln
einen Weisungscharakter im Sinne einer auf-
sichtsrechtlichen Weisung an nachgeordnete Stel-
len (Gemeinden und Kreise). Solche Weisungen
sind zwingend zu beachten.
Die für das Zins- und Schuldenmanagement der
Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin-
gungen werden insbesondere durch den Runder-
lass des Ministeriums für Heimat, Kommunales
und Gleichstellung des Landes NRW „Kredite und
kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden
und Gemeindeverbände“ geregelt (34-
48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014; zuletzt geän-
dert am 04.06.2020).
3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien
der Bundesstadt Bonn
Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich
nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei-
sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah-
rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor-
tungsbereiche festlegen.
Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten
idR. die Musterdienstanweisungen des Städteta-
ges als Grundlage und wurden mit dem Rech-
nungsprüfungsamt und den zu beteiligenden
Ämtern (Kassen- und Steueramt) auf die städti-
schen Verfahrensabläufe abgestimmt.
Die Dienstanordnungen werden durch die Stadt-
kämmerin in Kraft gesetzt.
Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und
die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu-
ell in der Fassung v. 12.11.2019) und die
„Dienstanordnung für die Aufnahme von Krediten
zur Liquiditätssicherung sowie die Anlage von vo-
rübergehend nicht benötigten Finanzmitteln“ wie
auch die hieraus abgeleitete „Handlungsanwei-
sung für die Kassenliquidität“ (aktuell in der Fas-
sung v. 26.10.2017) legen in erster Linie das Ver-
fahren, die Zuständigkeiten und die Entschei-
dungskompetenzen für die Aufnahme von Kredi-
ten fest.
Darüber hinaus wurde eine neue „Dienstan-
ordnung für die Aufnahme, Abwicklung und
Umschuldung von Förderkrediten“ am
16.03.2021 in Kraft gesetzt. In Absprache mit
dem städtischen Rechnungsprüfungsamt wurde
es als sinnvoll erachtet, eine solche Dienstanord-
nung zu erarbeiten, da das Vorgehen bei der För-
derkreditaufnahme ein anderes ist, als bei Kom-
munalkrediten.
Weil eine Musterdienstanordnung speziell für För-
derkredite beim Städtetag nicht vorliegt, wurde
diese in Eigenregie von der Stadtkämmerei erstellt
und dem Städtetag als Vorlage zur Verfügung ge-
stellt.
Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deriva-
tiven Finanzinstrumenten im kommunalen Zins-
und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fas-
sung v. 07.05.2015) definiert darüber hinaus An-
forderungen an den Einsatz von Finanzderivaten
und trifft Aussagen über das Risikomanagement
und die Risikosteuerung.
Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über
Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt:
 Die Verwaltung wurde erstmalig mit Beschluss
vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durch-
führung von Zinssicherungs- und Zinsopti-
mierungsgeschäften ermächtigt. Dieser Be-
schluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr.
0712610) abgeändert und zwischenzeitlich
mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr.
1312046) neu gefasst. Hiernach kann die Ver-Seite 10 von 34
8
waltung maximal 30% des Gesamtschulden-
standes aus der Investitionstätigkeit als unge-
sicherte, variable Darlehen aufnehmen.
 Die politischen Gremien werden im Nachgang
über die Aufnahme von Investitionskrediten
als Geschäft der laufenden Verwaltung infor-
miert (Zuständigkeitsordnung der Stadt
Bonn).
Die politischen Gremien wurden erstmals in
2008 (DS-Nr. 0712610) über das städtische
Zins- und Schuldenmanagement in Form ei-
nes Berichtes über das abgelaufene Jahr um-
fassend informiert. Diese jährliche Informati-
onspflicht wurde mit der Beschlussvorlage
(DS-Nr. 1312046) aus dem Jahr 2013 aktuali-
siert.Seite 11 von 34
9
4. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank
Wie bereits in der Einleitung angesprochen,
herrscht derzeit eine Niedrigzinsphase vor. In der
Eurozone regelt die Europäische Zentralbank
(EZB) die Märkte anhand von Leitzinsen, d.h. sie
legt die Zinssätze fest, zu denen Geschäftsbanken
ihr Guthaben bei einer Zentral-/Notenbank anle-
gen oder aber Kapital beschaffen können. Durch
Zinssenkungen wird das Wirtschaftswachstum ge-
fördert, da Investitionskredite günstiger zu be-
schaffen sind. Das Ziel der EZB ist es, die Inflati-
onsrate niedrig und das Preisniveau stabil zu hal-
ten.1 Die drei verschiedenen Leitzinssätze der EZB
sind daher als ein finanzpolitisches Steuerungs-
instrument zu verstehen. Sie markieren derzeit
Allzeittiefststände. Das Bundesministerium der
Finanzen2 definiert die drei EZB-Leitzinssätze wie
folgt:
Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsge-
schäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins
der Europäischen Zentralbank und wird häufig als
"der" Leitzins bezeichnet. Zu diesem Zinssatz wird
den Geschäftsbanken Zentralbankgeld gegen no-
tenbankfähige Sicherheiten ab einer Woche Lauf-
zeit (Wochentender) zur Verfügung gestellt.
Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazili-
tät: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurz-
fristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Si-
cherheiten Geld von der Europäischen Zentral-
bank beschaffen. Da eine Geschäftsbank bei kurz-
fristigem Liquiditätsbedarf nicht bereit sein wird,
mehr als den Satz für die Spitzenrefinanzierungs-
fazilität zu zahlen, stellt dieser Zins faktisch die
obere Zinsgrenze für das Tagesgeld dar.
1 vgl. Bundesministerium der Finanzen: „Leitzinsen“, unter:
https://
www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/F
Unctions/glossar.html?lv2=e8d0433e-a3aa-4d25-91d4-332fbb221
8ef (abgerufen am 06.04.2021).
2 ebenda.
Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zins-
satz können Banken überschüssiges Zentralbank-
guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eu-
rosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine
Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird,
ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des
Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt.“
Zinsschritte der EZB seit 01.01.1999 (in % p.a.)3
3 Zinsblog Leitzinsen.info (Hrsg.), unter:
http://www.leitzinsen.info/e
urozone.htm (abgerufen am 06.04.2021).12.09.2019 0.00 - 0.50 0.25
10.03.2016 0.00 - 0.40 0.25
03.12.2015 0.05 - 0.30 0.30
04.09.2014 0.05 - 0.20 0.30
05.06.2014 0.15 - 0.10 0.40
07.11.2013 0.25 0.00 0.75
02.05.2013 0.50 0.00 1.00
05.07.2012 0.75 0.00 1.50
08.12.2011 1.00 0.25 1.75
03.11.2011 1.25 0.50 2.00
07.07.2011 1.50 0.75 2.25
07.04.2011 1.25 0.50 2.00
07.05.2009 1.00 0.25 1.75
02.04.2009 1.25 0.25 2.25
05.03.2009 1.50 0.50 2.50
15.01.2009 2.00 1.00 3.00
04.12.2008 2.50 2.00 3.00
06.11.2008 3.25 2.75 3.75
08.10.2008 3.75 3.25 4.25
03.07.2008 4.25 3.25 5.25
06.06.2007 4.00 3.00 5.00
08.03.2007 3.75 2.75 4.75
07.12.2006 3.50 2.50 4.50
05.10.2006 3.25 2.25 4.25
03.08.2006 3.00 2.00 4.00
08.06.2006 2.75 1.75 3.75
02.03.2006 2.50 1.50 3.50
06.12.2005 2.25 1.25 3.25
05.06.2003 2.00 1.00 3.00
06.03.2003 2.50 1.50 3.50
05.12.2002 2.75 1.75 3.75
08.11.2001 3.25 2.25 4.25
17.09.2001 3.75 2.75 4.75
30.08.2001 4.25 3.25 5.25
10.05.2001 4.50 3.50 5.50
05.10.2000 4.75 3.75 5.75
31.08.2000 4.50 3.50 5.50
08.06.2000 4.25 3.25 5.25
27.04.2000 3.75 2.75 4.75
16.03.2000 3.50 2.50 4.50
03.02.2000 3.25 2.25 4.25
04.11.1999 3.00 2.00 4.00
08.04.1999 2.50 1.50 3.50
01.01.1999 3.00 2.00 Apr 50
Datum Haupt-
refin.
Einlage-
faz.
Spitzen-
refin.Seite 12 von 34
10
5. Marktrückblick
Die Landesbank Hessen-Thüringen (beratende
Bank der Stadt) beschreibt das Marktgeschehen
2020 wie folgt (Auszug):
Das Jahr 2020 stand in weiten Teilen ganz im Zei-
chen der Coronavirus-Pandemie und ihren globa-
len Auswirkungen auf die Gesellschaft, Politik und
Wirtschaft. Daneben waren der Brexit und die US-
Präsidentschaftswahlen weitere bedeutende The-
men. Ökonomisch sorgten die zur Eindämmung
der Neuinfektionsraten politisch angeordneten
Lockdowns für dramatische Konjunktureinbrüche.
Während China, als das von der Pandemie zuerst
betroffene Land, vor allem in den ersten Monaten
des Jahres seine Wirtschaft herunterfuhr, traf die
Krise Europa und die USA im zweiten Quartal mit
voller Härte. Infolge dieses massiven Schocks
schrumpfte die Weltwirtschaft 2020 um 3,3% so
deutlich wie noch nie seit dem Ende des Zweiten
Weltkriegs. In den USA liegt der kalenderberei-
nigte Rückgang des Bruttoinlandsproduktes 2020
bei 3,5%, in der Eurozone bei 6,8%.
Auch Deutschland ist von der Pandemie massiv
betroffen, wenngleich das Bruttoinlandsprodukt
mit 5,3% weniger stark zurückging als in der Eu-
rozone. Nach dem Einbruch der Wirtschaftsleis-
tung im Frühjahr und einer kräftigen Gegenbewe-
gung im dritten Quartal ist das Wachstum im
Schlussquartal 2020 aufgrund der verschärften
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung weitge-
hend zum Erliegen kommen. Über das Jahr hin-
weg hat die Rettungspolitik des Staates die Schä-
den verringert. Zusätzliche Impulse gibt das Kon-
junkturprogramm von rund 130 Mrd. EUR.
Im Gegensatz zu Frankreich oder Italien sind die
öffentlichen Konsumausgaben im Frühjahr 2020
gestiegen. Sie stehen immerhin für ein Fünftel des
Bruttoinlandsprodukts und haben im Jahr 2020
um 2,6% zugelegt. Ausgeweitet wurden insbeson-
dere die monetären Sozialleistungen. Den Ein-
kommensverlust durch Kurzarbeit und gestiegene
Arbeitslosigkeit haben die Sozialversicherungen
abgepuffert.
Die Zahl der Kurzarbeiter:innen lag im Dezember
2020 noch bei etwa 2,2 Millionen und dürfte im
Jahr 2021 weiter sinken. Auch die Arbeitslosigkeit
sollte zurückgehen. Die Menschen kehren schritt-
weise in die reguläre Beschäftigung zurück. Dies
braucht allerdings Zeit. Der Jahresdurchschnitt
der Arbeitslosenzahl lag 2020 mit 2,7 Millionen
um etwa 436.000 Personen höher als im Jahr 2019.
Die privaten Konsumausgaben sind im Jahr 2020
um 6,5% gesunken, sollten im Laufe des Jahres
2021 aber wieder deutlich ansteigen. Aktuell sind
die Verbraucher allerdings aufgrund der noch an-
gespannten Pandemielage in Deutschland in ih-
ren Möglichkeiten vor allem bei Dienstleistungen
beschränkt. Profitiert hat der Einzelhandel, wenn
auch nicht in allen Bereichen. Das Umsatzniveau
der Vorkrisenzeit ist schon überschritten. Gewin-
ner ist vor allem der Internethandel, die Lage im
stationären Handel hat sich aber ebenfalls verbes-
sert.
Die Erholung der globalen Ausrüstungsinvestitio-
nen braucht Zeit. Die Kapazitäten im Verarbeiten-
den Gewerbe sind noch unterausgelastet, sodass
Erweiterungen erstmal nicht vordringlich sind. Zu-
dem hat die scharfe Rezession die Ertragslage der
Unternehmen verschlechtert. Seit langem belas-
ten protektionistische Tendenzen und die Folgen
des Brexit. Dies spürt gerade die deutsche Indust-
rie, die stark auf Kapitalgüter konzentriert ist.
Die Exporte sind im Jahr 2020 besonders stark von
der Pandemie in Mitleidenschaft gezogen worden
und um 12% zurückgegangen. VoraussichtlichSeite 13 von 34
11
wird es noch mehrere Jahre dauern, bis das Vor-
krisenniveau erreicht ist.
Das öffentliche Defizit ist 2020 auf schätzungs-
weise 6,5% des Bruttoinlandsprodukts hochge-
schnellt, deutlich mehr als während der Finanz-
krise (2009: -3,2%). Die Staatsverschuldung dürfte
um mehr als 10 Prozentpunkte auf dann gut 70%
des Bruttoinlandsprodukts steigen.
Das ablaufende Jahr hat auch die Europäische
Union nachhaltig verändert. 2021 stellt den Be-
ginn einer neuen Ära dar. Prägende Ereignisse des
Jahres 2020 sind das Ausscheiden des Vereinigten
Königreichs aus der Gemeinschaft im Frühjahr so-
wie die Beschlüsse zum europäischen Aufbauplan
und zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU im
Juli.
Nie dagewesene Wirtschaftseinbrüche, millionen-
fache Arbeitsplatzverluste und an Grenzen sto-
ßende Gesundheitssysteme sind Herausforderun-
gen, die den Trend zum engeren Zusammenrü-
cken der verbliebenen 27 EU-Staaten verstärken.
Im Rahmen des Aufbauplans „Next Generation
EU“ (NGEU) wurde beschlossen, dass die Mit-
gliedsländer erhebliche Finanzhilfen beantragen
können.
Die EU-Kommission wird die Fondsmittel über
den Kapitalmarkt finanzieren. Damit wird die EU
zukünftig der fünftgrößte Schuldner in Europa
sein. Während mit dem Brexit die Rückbesinnung
auf nationale Politik für Großbritannien die Ober-
hand gewonnen hat, geht die EU damit einen gro-
ßen Schritt in Richtung Vergemeinschaftung. Eine
generelle Einführung von Eurobonds ist dies noch
nicht. EU-Anleihen werden aber auf Jahre hinaus
das Emissionsgeschehen mitbestimmen.
Neben den fiskalpolitischen Maßnahmen haben
auch die Notenbanken rund um den Globus dazu
beigetragen, mit historischen Interventionen die
Finanzmärkte und die Nachfrage zu stabilisieren.
Dies gilt auch für die Europäische Zentralbank.
Seit der Euro-Schuldenkrise greifen die Wäh-
rungshüter über ihre Kaufprogramme massiv an
den Anleihemärkten ein, insbesondere um die Ge-
fahr deutlich steigender Risikoaufschläge zu ban-
nen. Die Liquiditätsmaßnahmen und regulatori-
sche Änderungen während der Pandemie sollten
Banken und Unternehmen stützen, vor allem aber
die Kapitalmärkte stabilisieren.
Die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen notierte
im Jahr 2020 in einer Bandbreite von -0,86% bis
-0,16%. Das Hoch verzeichnete sie Mitte Januar,
das Tief Mitte März. In der zweiten Jahreshälfte
notierten die Anleihen in einer Bandbreite von
-0,60% bis -0,40% p.a.
An den Geldmärkten notierte der 6-Monats-Euri-
bor zu Beginn des Jahres 2020 bei -0,33% p.a. Mit
Verschärfung der Pandemie und dem ersten Lock-
down im März sank der Euribor zunächst bis auf -
0,45% p.a. ab, bevor er kräftig bis auf -0,11% an-
stieg. Am Ende des Jahresnotierte der 6-Monats-
Euribor -0,52% p.a.Seite 14 von 34
12
6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen
Schuldenentwicklung, in Mio. EUR
Zum Stichtag 31.12.2020 betrug die Gesamtkre-
ditmarktverschuldung der Stadt Bonn inklusive
ihrer beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtun-
gen Städtischen Gebäudemanagements (SGB)
und Städtische Seniorenzentren (SZB)
1.825.373.595,68 EUR. Dies entspricht einem
Kreditmarktschuldenanstieg um rund 21 Mio.
EUR gegenüber dem Vorjahr.
Das Gesamtkreditmarktschuldenportfolio ist zum
Stichtag 31.12.2020 mit 1,29% p.a. (Vorjahr:
1,35%) verzinst. Bezogen auf das gesamte Haus-
haltsjahr 2020 (Berechnungszeitraum 01.01. –
31.12.) beträgt der Durchschnittszins 1,39% p.a.
(Vorjahr: 1,44%). Somit konnte auch in 2020 das
niedrige Zinsumfeld genutzt werden, um das
Portfolio weiter zu vergünstigen, indem Prolonga-
tionen und Erstaufnahmen von Darlehen zu güns-
tigeren Zinskonditionen (re-)finanziert wurden.
So wurde z.B. im Portfolio des SGBs im Dezember
2020 zum Zinsbindungsende ein Investitionskre-
dit, der die vergangenen 8 Jahre mit 1,658% p.a.
verzinst war, umgeschuldet, wobei ein Festzins-
satz von 0,00% p.a. für die Restlaufzeit von 14 Jah-
ren vereinbart wurde.
Durchschnittszins (p.a.) Gesamtjahr:
Portfolio 2020 2019
∆ zum Vorjahr
Liquiditätskredite 0,39% 0,43% ↓ -
0,04%
Investitionskredite
Kernhaushalt 1,86% 2,02% ↓
-0,16%
Investitionskredite SGB 2,61% 2,58% ↑
+0,03%
Investitionskredite SZB 0,86% 0,86%
0,00%
Gesamtportfolio: 1,39% 1,44% ↓
-0,05%
Durchschnittszins (p.a.) zum Stichtag 31.12.:
Portfolio 2020 2019
∆ zum Vorjahr
Liquiditätskredite 0,39% 0,30% ↑
+0,09%
Investitionskredite
Kernhaushalt 1,73% 1,94% ↓
-0,21%
Investitionskredite SGB 2,61% 2,62% ↓
-0,01%
Investitionskredite SZB 0,86% 0,86%
0,00%
Gesamtportfolio: 1,29% 1,35% ↓
-0,06%
1.696 1.742 1.804 1.825
-
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000
2017 2018 2019 2020
Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamtverschuldung
+62
1.084
612
1.100
1.118
1.180
642
686
645
+46 +21Seite 15 von 34
13
6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen)
6.1.1 Investiver Schuldenbestand
Das investive Schuldenportfolio umfasst zum
31.12.2020 ein Volumen von insgesamt
1.180.451.817,47 EUR (+62,4 Mio. EUR ggü. dem
Vorjahr). Davon weisen aus
- der Kernhaushalt: 1.065.903.275,73 EUR
- das SGB: 110.052.901,83 EUR
- die SZB: 4.495.639,91 EUR.
Die Kredite wurden bei 22 verschiedenen Darle-
hensgebenden aufgenommen. Nachfolgendes
Diagramm zeigt die Darlehensgebendenstreuung.
Dargestellt sind alle Darlehensgeber:innen ab ei-
nem Kreditvolumen von mindestens 1 Mio. EUR:
Schulden je Darlehensgeber:in (Inv.kredite), in Mio. EUR
Rund 45% (537 Mio. EUR) der investiven Kredit-
verbindlichkeiten bestehen gegenüber dem sel-
ben Darlehensgebenden. Es handelt sich hierbei
um ein Kreditinstitut, welches auch Förderkredite
vergibt. So entfallen hier von den 537 Mio. EUR
knapp 141 Mio. EUR (12%) auf Förderkredite. Bei
einem weiteren Kreditinstitut hat die Bundesstadt
Bonn Förderkredite iHv. 65,8 Mio. EUR (5,6%) auf-
genommen, sodass das investive Schuldenportfo-
lio insgesamt zu etwa 17,6% aus Förderkrediten
besteht.
Bei den übrigen Darlehensgebenden handelt es
sich überwiegend um weitere Kreditinstitute wie
Sparkassen, Landesbanken oder Privatbanken
und um Versicherungsunternehmen. Bei Letzteren
wurden die Investitionskredite nicht direkt aufge-
nommen, sondern es handelt sich hier um Schuld-
scheindarlehen, d.h. die Verbindlichkeiten bestan-
den zunächst gegenüber Kreditinstituten, welche
die Forderungen aus dem Vertrag dann abgetre-
ten haben. Gegenüber Versicherungsunterneh-
men belaufen sich die investiven Kreditverbind-
lichkeiten auf insg. 67,6 Mio. EUR, also etwa 5,7%.
6.1.2 Investive Kreditgeschäfte
Aus den beiden Tabellen auf den Seiten 14 – 15
sind die in 2020 getätigten investiven Kreditge-
schäfte (Neuaufnahmen und Umschuldun-
gen/Prolongationen) zu entnehmen.
Neuaufnahmen 2020:
Insgesamt wurden 20 investive Darlehen mit ei-
nem Gesamtvolumen von rund 115,6 Mio. EUR
finanzrechnungsrelevant aufgenommen.
Davon wurden 16 Darlehen mit einem Volumen
von insg. rund 36,6 Mio. EUR als Förderdarlehen
aufgenommen, eines zu einem Festzinssatz iHv.
0,01% p.a. und die übrigen allesamt zu 0%. Zwei
dieser Förderdarlehen (Neuaufnahmen Nr. 19 und
Nr. 20) wurden im Rahmen des Förderprogram-
mes
Gute Schule 2020 aufgenommen. Bei diesem
Förderprogramm übernimmt das Land NRW die
14
62 23
11
20
50
78
8 14
88
29
66
29
11
19
537
32
18
50
19Seite 16 von 34
14
Tilgung, im Haushalt der Bundesstadt Bonn wer-
den die Verbindlichkeiten der
Gute Schule 2020-
Kredite sozusagen fiktiv jährlich reduziert, d.h.
ohne Geldfluss.
Des Weiteren wurden mit einem Volumen von je
20 Mio. EUR zwei Kommunaldarlehen aufge-
nommen, eines zu 0,23% p.a. bei 10-jähriger Zins-
bindung und das andere zu 0,26% bei 15-jähriger
Zinsbindung. Beide Kommunaldarlehen haben
eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren bis 2050.
Außerdem wurden zwei Schuldscheindarlehen
abgeschlossen. Eines davon dient als Refinanzie-
rung des Gesellschafterdarlehens, welches im
Rahmen einer Konzernfinanzierung als 1. Tranche
an die Stadtwerke für das Projekt „Beschaffung
Niederflurbahnen“ vergeben wurde. Das Kredit-
nominal beläuft sich auf 19 Mio. EUR, die Verzin-
sung des Schuldscheindarlehens beträgt 0,08%
p.a. bei 20 Jahren Zinsbindung und Gesamtlauf-
zeit bis 2047 (27 Jahre). Das Gesellschafterdarle-
hen ist aufgrund des europäischen Beihilferechts
mit einem marktgerechten Zinsaufschlag iHv.
0,83% versehen, sodass die Stadt von den Stadt-
werken einen Zins iHv. 0,91% erhält.
Das zweite Schuldscheindarlehen zur Finanzie-
rung des Gesamthaushaltes umfasst ein Volumen
iHv. 20 Mio. EUR und ist für die Gesamtlaufzeit bis
2050 mit 0,26% p.a. verzinst.
Produktart
Ausgangs-nomi-
nal
in EUR
Laufzeitbe-
ginn
Zinssatz
(p.a.)
Zinsbindung
bis
Zinsbindung
in Jahren
Endgetilgt
am
Neuaufnahme 01 Schuldscheindarlehen 19.000.000,00 16.03.2020 0,08% 15.02.2040 19,83 15.11.2047
Neuaufnahme 02 Förderdarlehen 4.000.000,00 24.03.2020 0,01% 15.05.2029 9,08 15.02.2049
Neuaufnahme 03 Kommunaldarlehen 20.000.000,00 26.03.2020 0,23% 26.03.2030 10,00 26.03.2050
Neuaufnahme 04 Förderdarlehen 1.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 05 Förderdarlehen 2.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 06 Förderdarlehen 2.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 07 Förderdarlehen 2.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 08 Förderdarlehen 2.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 09 Förderdarlehen 2.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 10 Förderdarlehen 1.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 11 Förderdarlehen 1.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 12 Förderdarlehen 2.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 13 Förderdarlehen 2.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 14 Förderdarlehen 2.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 15 Förderdarlehen 2.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 16 Förderdarlehen 1.000.000,00 29.06.2020 0,00% 15.08.2030 10,08 15.05.2050
Neuaufnahme 17 Schuldscheindarlehen 20.000.000,00 17.11.2020 0,39% 17.11.2050 30,00 17.11.2050
Neuaufnahme 18 Kommunaldarlehen 20.000.000,00 12.11.2020 0,26% 19.11.2035 15,00 17.11.2050
Neuaufnahme 19 Förderdarlehen 1.143.500,00 15.12.2020 0,00% 15.11.2040 19,92 15.11.2040
Neuaufnahme 20 Förderdarlehen 9.424.436,00 15.12.2020 0,00% 15.11.2040 19,92 15.11.2040
Summe 115.567.936,00Seite 17 von 34
15
Umschuldungen/Prolongationen 2020:
Mit einem Volumen von rund 82,2 Mio. EUR wur-
den 8 Darlehen zu ihren Zinsbindungsauslaufter-
minen prolongiert bzw. umgeschuldet.
Für zwei der Darlehen wurde ein Festzinssatz von
0% bzw. 0,16% p.a. für die Restlaufzeit von 13,92
bzw. 18 Jahren gesichert.
Für die übrigen Umschuldungen wurden Zinsbin-
dungen von bis zu 3 Jahren vereinbart, dies ent-
weder zu einem negativen Festzins von bis zu
-0,40% p.a. oder aber zum variablen 6-Monats-
Euribor (zzgl. Marge). Letzterer ist weiterhin nega-
tiv, sodass auch bei diesen Darlehen ein Zinsertrag
für die Stadt entsteht, da kein Floor des negativen
Euribors bei 0% vereinbart ist, sondern dieser voll-
ständig mit seinem negativen Wert angerechnet
wird.
umgeschuldeter/
prolongierter Be-
trag
in EUR
Umschuldungs-/
Prolongations-
datum
Zinssatz
(p.a.)
Zinsbindung
bis
Zinsbindung
in Jahren
Endgetilgt
am
Umschuldung/
Prolongation 01 790.405,70 30.03.2020 -0,38% 30.09.2020 0,50 30.09.2020
Stadt
Umschuldung/
Prolongation 02 11.541.783,24 15.06.2020 6M-EURIBOR + 0,03% 15.12.2020 0,50 15.06.2049
Umschuldung/
Prolongation 03 14.978.333,39 30.06.2020 6M-EURIBOR + 0,20% 30.06.2023 3,00 30.06.2042
Umschuldung/
Prolongation 04 10.600.000,00 30.06.2020 0,160% 30.06.2038 18,00 30.06.2038
Umschuldung/
Prolongation 05 14.000.000,06 29.07.2020 6M-EURIBOR + 0,25% 28.07.2023 2,92 29.01.2042
Umschuldung/
Prolongation 06 11.341.783,24 15.12.2020 -0,400% 15.06.2021 0,50 15.06.2049
Umschuldung/
Prolongation 07 7.368.961,03 30.12.2020 -0,400% 30.06.2021 0,50 30.12.2044
Umschuldung/
Prolongation 08 11.605.695,44 30.12.2020 0,00% 29.12.2034 13,92 30.12.2034 SGB
Summe 82.226.962,10Seite 18 von 34
16
6.1.3 Investiver Schuldendienst
Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR
Der Schuldendienst (Zins + Tilgung) für Investiti-
onskredite in 2020 ist gegenüber dem Vorjahr um
5,67 Mio. EUR deutlich gesunken. Dabei ist her-
vorzuheben, dass sich die zu zahlenden Zinsen
trotz steigender Verschuldung (+62,4 Mio. EUR)
um 2,36 Mio. EUR reduziert haben auf 20,98
Mio. EUR. Dies ist auf das äußerst günstige Zins-
umfeld zurückzuführen. So konnten sowohl Neu-
aufnahmen als auch Umschuldungen/
Prolongationen zu zinsgünstigen Konditionen ab-
geschlossen werden. Dies spiegelt sich auch in der
gesunkenen durchschnittlichen Verzinsung des
Portfolios wieder (vgl. Seite 12).
Das Tilgungsvolumen 2020 hat sich gegenüber
dem Vorjahr um rund 3,31 Mio. EUR reduziert
auf 50,17 Mio. EUR. Zu berücksichtigen ist hier,
dass es 2019 einen „Sondereffekt“ im Teilportfolio
Städtischen Seniorenzentren gab. So wurden in
2019 vier Investitionskredite von 1972/1973 mit
einer Restschuld von insg. rund 0,37 Mio. EUR auf-
grund der – vor dem Hintergrund der aktuellen
Marktlage – nicht mehr als wirtschaftlich erachte-
ten Verzinsung vorzeitig zurückgezahlt.
Ebenfalls führt die fortlaufende Schuldenreduzie-
rung im Teilportfolio Städtisches Gebäudema-
nagement zu abnehmenden Tilgungsleistungen.
So werden in diesem Portfolio keine Kreditneu-
aufnahmen mehr getätigt, sondern lediglich be-
reits bestehende Investitionskredite zu ihren Zins-
bindungsterminen umgeschuldet. Auslaufende,
also vollständig getilgte Kredite, führen dann zu
geringeren Tilgungsvolumina, da für eben diese
getilgten Kredite keine Zahlungen mehr zu leisten
sind und gleichzeitig aufgrund der wegbleiben-
den Neuaufnahmen keine neuen Verbindlichkei-
ten hinzukommen. Gegenüber 2019 haben sich
die Tilgungen im Teilportfolio SGB daher in 2020
um rund 1,19 Mio. EUR reduziert.
Im Portfolio für den Kernhaushalt kommt es eben-
falls regelmäßig zur vollständigen Tilgung von
Einzelkrediten, jedoch ergeben sich hier aus regel-
mäßigen Kreditneuaufnahmen auch wieder neue
Verbindlichkeiten. Allerdings werden verstärkt In-
vestitionskredite in Form von Förderdarlehen neu
aufgenommen. Bei diesen sind oft Tilgungsfrei-
jahre vereinbart, sodass die Tilgung erst zu einem
späteren Termin einsetzt. Gegenüber 2019 war die
Tilgung der investiven Schulden des Kernhaushal-
tes daher in 2020 um rund 1,75 Mio. EUR geringer.
24,61 23,34 20,98
51,21 53,47 50,17
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
90,00
2018 2019 2020
Tilgungszahlungen Investitionskredite
Zinszahlungen Investitonskredite saldiertSeite 19 von 34
17
6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios
Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt
Bonn ist es, dem Investitionskreditportfolio lang-
fristige Kontinuität beim Schuldendienst zu ver-
schaffen und Klumpen- und Liquiditätsrisiken un-
bedingt zu verhindern. Dies geschieht, indem Um-
schuldungsvolumina mit einem handelbaren Vo-
lumen auf mehrere Jahre gestreut werden. Ne-
benstehendes Diagramm stellt die Liquiditätsbin-
dungsstruktur des Investitionskreditportfolios dar.
Diese ist – auch aus Sicht der beratenden Bank –
gut gestreut.
In der Praxis erfolgt die Steuerung der Liquiditäts-
bindungsausläufe durch gezielte Auswahl der
Zinsbindungen bei Neugeschäften und Umschul-
dungen.
Zur Portfoliosteuerung wird ein Limitsystem ein-
gesetzt, in dem Obergrenzen bzw. Bandbreiten für
verschiedene Finanzkennzahlen definiert sind. Die
Limitgrenzen werden stetig überwacht, sodass
eventueller Handelsbedarf rechtzeitig erkannt
werden kann. Außerdem ist die Analyse des Limit-
systems stets Kernthema bei den halbjährlichen
Portfoliobeiratssitzungen mit den beratenden
Banken.
Liquiditätsbindungsstruktur Investitionskredite,
in Mio. EUR
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
90,00
2021
2023
2025
2027
2029
2031
2033
2035
2037
2039Seite 20 von 34
18
6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate
Derivat-
Nr. Art des Derivats Vertrags-
abschluss
Laufzeit anfänglicher
Bezugsbetrag
in EUR
Bezugsbetrag
31.12.2020
in EUR
Marktwert
31.12.2020
in EURvon bis
012 Payerswap 09.05.2007 21.01.2008 20.01.2021 22.259.668,89 11.348.066,39 - 274.642,00
014 Payerswap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 7.368.961,03 - 1.381.738,16
027 Payerswap mit Bank-
kündigungsrecht 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 17.100.392,52 - 6.629.122,86
028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 - - 1.959.306,13
030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 - - 2.828.845,28
035 Payerswap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 19.250.666,80 - 9.468.005,34
037a/b Payerswap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 11.341.783,24 - 5.162.820,60
040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 14.000.000,06 - 6.351.716,28
047 Payerswap 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 18.571.428,52 - 4.334.061,14
048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 14.630.000,06 - 5.306.316,79
036 SGB Payerswap 17.05.2011 30.12.2011 30.12.2037 22.273.806,91 14.563.642,99 - 7.688.837,29
038 SGB Payerswap 16.05.2011 29.07.2011 30.01.2037 20.027.691,26 12.959.094,32 - 4.709.113,35
Summe 224.465.713,48 141.134.035,93 - 56.094.525,22
Zum Stichtag 31.12.2020 bestehen insgesamt 12
Zinssicherungsgeschäfte in Form von Payerswaps.
Davon sind 2 dem SGB und 10 dem Kernhaushalt
zugeordnet, wobei 2 der Geschäfte erst in den
Jahren 2024 bzw. 2031 starten (Forward Payers-
waps).
Mitte 2013 wurde ausführlich in der Stellung-
nahme (DS-Nr. 1311807ST2) im Ausschuss für Fi-
nanzen und Beteiligungen über die abgeschlosse-
nen derivativen Geschäfte berichtet. Neue deriva-
tive Geschäfte wurden aufgrund der Marktlage
seit dem Jahr 2012 nicht mehr abgeschlossen.
Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen
Zentralbank (EZB) als Reaktion auf die Finanz-
marktkrise und die Staatsschuldenkrise und der
damit verbundenen Preisentwicklung ist seit 2011
der Leitzins in acht Schritten von 1,5% auf 0% p.a.
und der Einlagensatz für Banken auf aktuell
-0,50% p.a. gesenkt worden mit entsprechenden
Auswirkungen auf die Referenzzinssätze. Dies
wird in der Grafik auf der folgenden Seite deutlich.
So war der 6-Monats-EURIBOR (6-Monats-Inter-
bankensatz in der Eurozone), der als Referenzzins-
satz der Stadt Bonn sowohl bei variablen Investi-
tionskrediten als auch bei darauf abgeschlosse-
nen Payerswaps dient, seit 2011 fallend und seit
November 2015 im negativen Bereich. Der
Schlusskurs am 31.12.2020 lag p.a. bei -0,52%.
Mit Beginn weitreichender Maßnahmen in Folge
der COVID 19-Pandemie kam es auch auf dem
Zinsmarkt zu Impulsen, sodass der
6-Monats-EURIBOR ab Mitte März 2020 kurzfris-
tig in einen Aufwärtstrend (steigende Zinsen)
drehte, der Mitte Juni 2020 allerdings bereits wie-
der verpuffte und im weiteren Jahresverlauf 2020
dann neue Zinstiefs markiert wurden.
Aktuell (30.04.2021) beträgt der 6M-Euribor
-0,521%.Seite 21 von 34
19
Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2010
Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlosse-
nen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um
Payerswaps. Diese bestehen aus einer Zahlerseite
und eine Empfängerseite.
Grundkonstellation eines „synthetischen Fest-
zinskredites“:
Auf der Zahlerseite zahlt die Stadt einen verein-
barten Festzins an den Swappartner.
Auf der Empfängerseite erhält die Stadt von dem
Swappartner den variablen 6-Monats-EURIBOR.
Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundge-
schäft (= bestehender oder neu aufgenommener
Investitionskredit) verknüpft, in dem die Stadt an
den Darlehensgebenden den variablen 6-Monats-
EURIBOR (zzgl. Marge) zahlt.
Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen
Payerswap und Grundgeschäft dieselben Bezugs-
beträge zu Grunde. Die Sicherungsfunktion dieser
Konstellationen besteht dann darin, dass sich die
variablen Zahlungsströme ausgleichen, d.h. dass
die Stadt im Grundgeschäft den 6-Monats-EURI-
BOR zahlt, ihn aber im zugehörigen Payerswap in
selber Höhe zurückerhält. Unterm Strich verbleibt
– in der Theorie – der im Payerswap zu zahlende
Festzinssatz sowie die Marge im Grundgeschäft.
Dieses System hat – bevor die Situation negativer
Zinssätze eingetreten ist – funktioniert und war
ein verlässliches Instrument zur Sicherung von
Zinsänderungsrisiken im Rahmen eines aktiven
Schuldenmanagements. Diese Form der Zinssi-
cherung wurde von vielen Kommunen genutzt
und ist durch die Kommunalaufsicht erlaubt und
von den Spitzenverbänden empfohlen worden.
Problematik negativer Referenzzinssatz (6-
Monats-Euribor):
Dadurch, dass die Darlehensgeber:innen nun aber
in der Praxis den negativen Referenzzinssatz im
Grundgeschäft nicht bzw. nur zur Höhe der Marge
an die Kommunen weitergeben, die Swappartner
-0,7%
-0,6%
-0,5%
-0,4%
-0,3%
-0,2%
-0,1%
0,0%
0,1%
0,2%
0,3%
0,4%
0,5%
0,6%
0,7%
0,8%
0,9%
1,0%
1,1%
1,2%
1,3%
1,4%
1,5%
1,6%
1,7%
1,8%
1,9%
2,0%
Jan 10
Mai 10
Sep 10
Jan 11
Mai 11
Sep 11
Jan 12
Mai 12
Sep 12
Jan 13
Mai 13
Sep 13
Jan 14
Mai 14
Sep 14
Jan 15
Mai 15
Sep 15
Jan 16
Mai 16
Sep 16
Jan 17
Mai 17
Sep 17
Jan 18
Mai 18
Sep 18
Jan 19
Mai 19
Sep 19
Jan 20
Mai 20
Sep 20
Jan 21
Am 06.11.2015 unterschreitet der
6-Monats-Euribor mit -0,002%
erstmals die 0%-Marke.Seite 22 von 34
20
in den Payerswaps jedoch gleichzeitig die volle
Zahlung des negativen 6-Monats-EURIBOR auf
der Empfängerseite fordern, ist die beabsichtigte
Zinssicherungsfunktion durch den Ungleichlauf
nicht mehr gegeben und es besteht eine De-
ckungsdifferenz, die zusätzlich durch den Haus-
halt zu tragen ist. Um dieser zusätzlichen Belas-
tung entgegenzuwirken, geht die Stadtkämmerei
bei umzuschuldenden Grundgeschäften aktuell
wie folgt vor: Per Ausschreibung wird zum einen
der variable 6-Monats-Euribor abgefragt. Sofern
lediglich Kreditangebote unterbreitet werden, bei
denen der negative 6-Monats-Euribor nicht zu
Gunsten der Stadt mit seinem vollen negativen
Betrag anerkannt wird, ist ein Gleichlauf der Kon-
ditionen (Konnexität) nicht realisierbar. In diesen
Fällen wird auf ein rollierendes Termingeschäft (6
Monate Laufzeit) ausgewichen. Hier erhält die
Stadt einen negativen Festzins und kann die Be-
lastung auf der Zahlerseite des Payerswaps zu-
mindest teilweise kompensieren.
Die Behandlung eines negativen Zinssatzes ist
rechtlich noch nicht abschließend geklärt. So gibt
es einerseits Stimmen, die einen negativen Zins-
satz für zahlungspflichtig halten, auch ohne dass
dies vertraglich explizit benannt ist. Andere Mei-
nung gehen wiederum in die Richtung, dass ein
negativer Zins eben nur dann zu zahlen ist, wenn
dies ausdrücklich vereinbart wurde. In Darlehens-
verträgen ist es bei vielen Banken Standard ge-
worden, dass diese in ihren Verträgen ausdrück-
lich regeln, dass ein negativer Referenzzinssatz so
behandelt wird, als betrage er Null.
Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Ver-
waltung in den Berichten über das städtische Zins-
und Schuldenmanagement seit dem Jahr 2014 im
Rechnungsprüfungsausschuss und Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen berichtet (DS-Nr.
1512070 (2014),1611819 (2015); 1710893 (2016),
1811607 (2017), 1911256 (2018), 200860 (2019).
In der Stellungnahme DS-Nr. 1811996 wurde der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am
25.09.2018 detailliert über die Auswirkungen ne-
gativer Zinsen informiert.
Im Vorfeld möglicher Verjährungen von Ansprü-
chen der Stadt, wurden Vorschläge zum weiteren
Vorgehen erarbeitet, die der Ausschuss für Finan-
zen und Beteiligungen sowie der Rat am 06. bzw.
11.12.2018 beschlossen haben (DS-Nr.
1812973NV2). Im März 2019 (DS-Nr. 1910732)
wurde über den aktuellen Stand der noch offenen
Punkte mit der Sparkasse KölnBonn und der Com-
merzbank berichtet.
Im Nachgang, konnte mit der Sparkasse am
14.05.2019 eine Vergleichsvereinbarung durch
Beschluss (DS-Nr. 1911224) des Rates abge-
schlossen werden.
Die Klage zur Beratungshaftung gegen die Com-
merzbank, die Ende 2018 eingereicht wurde,
wurde mit Urteil v. 27.02.2020 durch die 5. Zivil-
kammer des Landgerichts Frankfurt a.M. abgewie-
sen. Mit Dringlichkeitsentscheidung (DS-Nr.
200535) vom März 2020 hat der Rat beschlossen,
in die Berufung zu gehen. Die Berufung wurde
Ende März 2020 eingelegt, das Urteil wird am
12.05.2021 verkündet. Nach dem Anhörungster-
min im April ist davon auszugehen, dass das Ge-
richt dazu neigt, die Klage abzulehnen.
Seit dem Jahr 2012 wurden aufgrund der Niedrig-
zinspolitik keine neuen derivativen Geschäfte
mehr getätigt. Aktuell ist bei der derzeitigen
Marktsituation ein Einsatz von derivativen Instru-
menten nicht geplant. Der Zinsaufwand und damit
auch die Zinsrisiken werden über die Kreditausge-
staltung hinsichtlich der Zinsbindungsdauer sowie
der Tilgungsstruktur gesteuert.Seite 23 von 34
21
6.3 Liquiditätskredite
Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) belaufen
sich zum 31.12.2020 auf insgesamt
644.921.778,21 EUR und sind somit gegenüber
dem 31.12. des Vorjahres um rund 41,4 Mio. EUR
gesunken.
Die Zusammensetzung des Liquiditätskreditport-
folios wird in der nachfolgenden Tabelle zum
Stichtag 31.12.2020 im Detail dargestellt:
Nominal
in EUR Zinssatz Startdatum Enddatum Ursprungs-
laufzeit
Tagesgeld 1 28.000.000 -0,480% 18.12.2020 04.01.2021 17 Tage
Restlaufzeit
≤ 1 Jahr
Tagesgeld 2 56.900.000 -0,450% 29.12.2020 04.01.2021 6 Tage
Kassenkredit 1 50.000.000 -0,050% 24.04.2020 26.04.2021 1 Jahr
Kassenkredit 2 50.000.000 -0,280% 10.06.2020 10.06.2021 1 Jahr
Kassenkredit 3 50.000.000 -0,311% 17.06.2020 17.03.2021 0,75 Jahre
Kassenkredit 4 50.000.000 -0,414% 28.10.2020 28.10.2021 1 Jahr
284.900.000
Kassenkredit 5 50.000.000 1,242% 16.09.2014 16.09.2022 8 Jahre
RLZ
> 1 ≤ 5 JahreKassenkredit 6 35.000.000 1,370% 25.08.2014 25.08.2023 9 Jahre
Kassenkredit 7 50.000.000 1,215% 19.11.2014 20.11.2023 9 Jahre
Kassenkredit 8 50.000.000 1,600% 15.08.2014 15.08.2024 10 Jahre
Kassenkredit 9 50.000.000 1,281% 16.12.2014 16.12.2024 10 Jahre
235.000.000
Kassenkredit 10 70.000.000 0,985% 02.03.2017 02.03.2027 10 Jahre
Restlaufzeit
> 5 Jahre
Kassenkredit 11 50.000.000 -0,120% 12.03.2020 13.03.2028 8 Jahre
GS2020.4 171.986,70 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre
GS2020.5 700.654,35 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre
GS2020.6 503.280 0,000% 16.09.2019 15.08.2039 19,83 Jahre
GS2020.7 986.840 0,000% 15.10.2019 15.08.2039 19,83 Jahre
GS2020.9 200.000 0,000% 16.12.2019 15.11.2039 19,83 Jahre
GS2020.10 344.000 0,000% 16.12.2019 15.11.2039 19,83 Jahre
GS2020.11 1.912.500 0,000% 16.12.2019 15.11.2039 19,83 Jahre
GS2020.13 202.517,16 0,000% 16.12.2019 15.11.2039 19,83 Jahre
125.021.778,21
Die Tagesgelder in 2020 wurden täglich zu Zins-
sätzen zwischen -0,33% und -0,49% p.a. aufge-
nommen. Das Tagesgeldvolumen bewegte sich
im Bereich zwischen 10,1 Mio. EUR und 309,8 Mio.
EUR.
Als im März 2020 erkennbar wurde, dass COVID-
19 eine ernstzunehmende Krise auslösen könnte,
wurden von der Stadtkämmerei unmittelbar Maß-
nahmen getroffen, um sich vorsorglich gegen
eventuelle Unruhen an den Kapitalmärkten und
mögliche Liquiditätsengpässe zu schützen.Seite 24 von 34
22
So wurde bereits am 10. März 2020 der Tages-
geldbedarf reduziert, indem ein 6-Monats-Ter-
mingeld iHv. 50 Mio. EUR aufgenommen wurde:
Valuta Nominal Laufzeit
Zinssatz
p.a.
(effektiv)
10.03.2020 50 Mio. EUR 6 Monate -0,4480%
Nachdem die WHO dann am 11. März 2020 CO-
VID-19 als Pandemie einstufte, wurden zur Sicher-
stellung der Liquidität der Bundesstadt Bonn am
17., 18. und 20. März weitere kurzfristige Termin-
gelder aufgenommen, um die Liquidität in den
Folgemonaten weiter abzusichern:
Valuta Nominal Laufzeit
Zinssatz
p.a.
(effektiv)
17.03.2020 50 Mio. EUR 3 Monate -0,445%
18.03.2020 100 Mio. EUR 3 Monate -0,4485%
20.03.2020 50 Mio. EUR 6 Monate -0,30%
Außerdem wurde zur langfristigen Liquiditätssi-
cherung ein Liquiditätskredit iHv. 50 Mio. EUR am
12.03.2020 für 8 Jahre aufgenommen:
Valuta Nominal Laufzeit
Zinssatz
p.a.
(effektiv)
12.03.2020 50 Mio. EUR 8 Jahre -0,12%
So wurde im März 2020 das Tagesgeld durch den
Abschluss der vorgenannten Termingelder iHv.
insg. 300 Mio. EUR auf einen 2-stelligen Millionen-
betrag reduziert und durch den Abschluss eines
zusätzlichen 1-Jahres- Termingeldes bis Mitte Juni
in diesem Bereich gehalten.
Valuta Nominal Laufzeit
Zinssatz
p.a.
(effektiv)
24.04.2020 50 Mio. EUR 1 Jahr -0,05%
Die Liquiditätsausläufe von drei Märzgeschäften
(siehe oben) wurden im Juni in neue Termingelder
überführt:
Valuta Nominal Laufzeit
Zinssatz
p.a.
(effektiv)
10.06.2020 50 Mio. EUR 1 Jahr -0,27%
17.06.2020 100 Mio. EUR 9 Monate -0,301%
19.06.2020 50 Mio. EUR 6 Monate -0,3585%
Bis Mitte Dezember bewegte sich das Tagesgeld
dann wieder im 3-stelligen Millionenbereich und
erreichte in der Spitze 289,3 Mio. EUR Ende Okto-
ber. Die letzten Monate hatten aufgezeigt, dass
trotz der aus der Pandemie resultierenden Unru-
hen keine Liquiditätsengpässe an den Märkten
entstanden waren, sodass wieder mehr Liquidität
über Tagesgeld abgewickelt wurde, welches be-
sonders günstig verzinst ist und somit wirtschaft-
lich betrachtet einen höheren Ertrag für die Stadt
einbringt.
Mit Blick auf das Jahresende wurde das Tagesgeld
dann wieder runtergefahren, da es zum Jahres-
wechsel zu geringerer Liquidität am Markt kom-
men kann. So wurde Ende Oktober noch einmal
ein Termingeld für 1 Jahr aufgenommen und Li-
quidität iHv. 50 Mio. EUR gesichert:
Valuta Nominal Laufzeit
Zinssatz
p.a.
(effektiv)
28.10.2020 50 Mio. EUR 1 Jahr -0,404%
Über den Jahreswechsel betrug das Tagesgeld
dann 84,9 Mio. EUR.Seite 25 von 34
23
An Kreditgeschäften in 2020 kommen drei Liqui-
ditätskredite aus dem Förderprogramm Gute
Schule 2020 mit einer Gesamtlaufzeit von jeweils
rund 20 Jahren hinzu mit einem Volumen von
insg. rund 2,5 Mio. EUR (näher erläutert auf Seite
25).
Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt auf-
grund der längerfristigen Zinsfestschreibungen
zum 31.12.2020 bei rund 2,63 Jahren.
So werden weiterhin das Liquiditätsrisiko und das
Risiko erhöhter Aufwendungen durch plötzlich
stark ansteigende Zinsen in einem vertretbaren
Rahmen gehalten. Das Portfolio ist in Bezug auf
die Laufzeiten breit gestreut und damit der aktu-
ellen Marktlage gut angepasst:
Liquiditätsbindungsstruktur Liquiditätskredite,
in Mio. EUR
Auf der einen Seite ist ca. 44% der Liquidität bei
kurzfristigen Laufzeiten bis zu 1 Jahr zu historisch
niedrigen Zinsen aufgenommen, zum anderem
geben Aufnahmen zwischen 1 und 10 Jahren dem
Portfolio entsprechende Planungssicherheit.
Hinzu kommt noch ein geringer Anteil Liquiditäts-
kredite mit Laufzeiten von jeweils rund 20 Jahren.
Hierbei handelt es sich um Kredite aus dem För-
derprogramm Gute Schule 2020. Somit ist die Li-
quidität zu rund 56% längerfristig gebunden.
Neben der Laufzeitenstreuung sind auch Klum-
penrisiken in Bezug auf die Darlehensgebenden-
struktur zu vermeiden. Zum Stichtag 31.12.2020
hat die Bundesstadt Bonn daher bei insgesamt 7
verschiedenen Darlehensgeber:innen Liquiditäts-
kredite aufgenommen:
Schulden je Darlehensgeber:in (Liqui.kredite),
in Mio. EUR
0,00
50,00
100,00
150,00
200,00
250,00
300,00
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2038
2039
28,00
50,00
150,00
70,00
85,00
105,02
156,90Seite 26 von 34
24
Mit Ausnahme der geförderten GS2020-Liquidi-
tätskredite wurden sämtliche in 2020 neu abge-
schlossene Liquiditätskredite (sowohl Tagesgel-
der als auch Termingelder und mehrjährige Liqui-
ditätskredite) zu negativen Zinssätzen abge-
schlossen und damit – wie auch schon im Vorjahr
– Zinserträge von ca. 1,4 Mio. EUR in 2020 erwirt-
schaftet.
Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR
Die in 2020 entstandenen Zinsaufwendungen von
rund 3,9 Mio. EUR resultieren somit aus den län-
gerfristigen Liquiditätskreditaufnahmen zu positi-
ven Zinssätzen aus den Jahren 2014 und 2017.
Der Durchschnittszins lag am Stichtag 31.12.2020
bei 0,39% p.a. (Vorjahr 0,30%) und bezogen auf
den Berechnungszeitraum 01.01. bis 31.12. bei
0,39% p.a. (Vorjahr 0,43%), bei einem Festsatzan-
teil (Liquiditätskredite Ursprungslaufzeit > 1 Jahr)
von 55,8% (Vorjahr 44,8%). Der durchschnittliche
Zinssatz hat sich somit bezogen auf den Stichtag
31.12. gegenüber dem Vorjahr um 9 Basispunkte
leicht erhöht, während sich der Durchschnittszins
bezogen auf das Gesamtjahr um 4 Basispunkte re-
duziert hat.
Grund für den zum Stichtag 31.12. gestiegenen
Durchschnittszins ist das insgesamt geringere Li-
quiditätskreditvolumen. So war dieses am
31.12.2019 um rund 41,4 Mio. EUR höher als am
31.12.2020 und dementsprechend waren auch die
äußerst negativ verzinsten Tagesgelder und Ter-
mingelder zum 31.12.2019 höher, was den Durch-
schnittszins positiv beeinflusst.
4,84 4,45 3,90
-1,03 -1,40 -1,40
-2,00
-1,00
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
Zinseinnahmen Liquiditätskredite
Zinsausgaben Liquiditätskredite
2018 2019 2020Seite 27 von 34
25
7. Sonstiges
Förderprogramm „Gute Schule 2020“
Im Rahmen des Förderprogrammes Gute Schule
2020 wurde der Bundesstadt Bonn im Zeitraum
2017 bis 2020 ein Gesamtkontingent iHv.
29.256.436,00 EUR an Fördermitteln zur Moderni-
sierung von Schulen bereitgestellt.
Die Besonderheit bei diesem Förderprogramm ist,
dass die Fördermittel als Kredite bereitgestellt
werden, die eine Laufzeit von 20 Jahren haben
und als Schulden der Stadt zu führen sind. Die Til-
gungsleistungen werden allerdings vom Land
übernommen, sodass eine Rückzahlung der Mittel
nur fiktiv stattfindet.
In 2020 wurde das Restkontingent iHv.
13.026.953,16 EUR abgerufen, davon rund 2,5
Mio. EUR als Liquiditätskredite für konsumtive
Maßnahmen und rund 10,6 Mio. EUR als Investiti-
onskredite für investive Maßnahmen. Das Kontin-
gent wurde somit komplett ausgeschöpft.
Bürgschaften
Zum Stichtag 31.12.2020 bürgt die Bundesstadt
Bonn für Darlehen von diversen Institutionen iHv.
insg. 31.251.152,04 EUR, d.h. sie übernimmt ge-
genüber den jeweiligen Banken die Ausfallbürg-
schaft für sämtliche Forderungen, die der Bank
aus dem jeweiligen Kredit gegen die Darlehens-
nehmer:in zustehen.
Ein von der Bundesstadt Bonn als Bürge zu de-
ckender Ausfall würde dann entstehen, wenn Zah-
lungsunfähigkeit der Darlehensnehmer:in durch
Zahlungseinstellung, Eröffnung des Konkurs-,
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder auf
sonstige Weise erwiesen ist, spätestens jedoch
nach Ablauf von zwölf Monaten nach Fälligkeit
des rückständigen Betrages.
Konzernfinanzierung
Mit Beschluss des Rates (DS-Nr. 1912476) wurde
die Verwaltung beauftragt in Abstimmung mit
den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definie-
ren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet
werden können. Um auch Aufwandsminderungs-
potenziale in den Blick zu nehmen, wurde eine
Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung ge-
bildet (siehe DS-Nr. 200652 aus April 2020).
Durch das Modell Konzernfinanzierung, bei dem
die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern
ein Gesellschafterdarlehen gewährt und dieses
selbst bei einem Kreditinstitut refinanziert, ergibt
sich aus Sicht der Arbeitsgruppe eine Win-Win-Si-
tuation für Stadt und Stadtwerke als „Konzern
Kommune“, welche sich durch nachstehend ge-
nannte Aspekte ausdrückt:
 Entlastung der Kreditlinien der Stadt-
werke/Stadtwerketöchter bei Kreditinstituten
und damit Aufrechterhaltung der Bonität,
 verbesserter Informationsfluss bzgl. Investiti-
onsvorhaben der Stadtwerke/Stadtwerke-
töchter,
 Erzielung günstigerer Finanzierungskonditio-
nen für die Stadtwerke/Stadtwerketöchter,
 Erzielung von Erträgen für den Kernhaushalt
der Stadt in Form eines markgerechten Zins-
aufschlages im Gesellschafterdarlehen.
Aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Kon-
zernfinanzierung heraus hat die Bundesstadt
Bonn nach Ratsbeschluss (DS-Nr. 190840) mit Va-
luta 16.03.2020 den Stadtwerken ein Gesellschaf-
terdarlehen mit insolvenzrechtlicher Rangrück-
trittsvereinbarung in Höhe von 19 Mio. EUR als 1.
von 3 geplanten Tranchen (Gesamtsumme aller 3
Tranchen: 70 Mio. EUR) gewährt. Zur Refinanzie-
rung hat die Bundesstadt Bonn in entsprechender
Höhe von 19 Mio. EUR ein „Konzerndarlehen“ zuSeite 28 von 34
26
einem Zinssatz von 0,08% p.a. zzgl. 27.500 EUR
Bank-Courtage (Vermittlungsprovision Schuld-
scheindarlehen) bei einem Kreditinstitut aufge-
nommen.
Die „Weiterreichung“ an die Stadtwerke erfolgte
aus beihilferechtlichen Gründen mit einem Auf-
schlag von 83 Basispunkten. Damit ist das Gesell-
schafterdarlehen zu einem marktgerechten Zins-
satz von 0,91% p.a. verzinst. Der Aufschlag von
0,83% p.a. entspricht somit dem Ertrag, der zu
Gunsten der Stadt aus der Konzernfinanzierung
resultiert. Zusätzlich erstatten die Stadtwerke der
Bundesstadt Bonn den entstandenen Aufwand für
die Bank-Courtage.
Über den Aufschlag ergibt sich über die Laufzeit
des Darlehens bis 2047 ein Ergebnisbeitrag für
den städtischen Haushalt in Höhe von rund 2,4
Mio. EUR.
Im Haushaltsplanentwurf sind aktuell zusätzlich
zur o.g. Konzernfinanzierung der Niederflurbah-
nen p.a. 15 Mio. EUR als Ermächtigung eingestellt,
wobei aktuell noch Veränderungen zu erwarten
sind.Seite 29 von 34
27
8. Fazit und Ausblick
Das Jahr 2020 stand ganz im Zeichen der COVID-
19-Pandemie und der daraus entstandenen Wirt-
schaftskrise 2020 – 2021 (auch: Corona-Wirt-
schaftskrise). Im Bereich der Geldpolitik wurden
von der EZB Maßnahmen ergriffen, um den Aus-
wirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft ent-
gegenzuwirken und Bürger:innen zu unterstützen.
So wurden die Leitzinsen auf einem historisch
niedrigen Niveau gehalten. Daraus resultieren
niedrige Kreditkosten, auch für die „Kreditnehme-
rin Kommune“. So konnten in 2020 die Zinskosten
weiter gesenkt werden. Dank des niedrigen Zins-
umfeldes wurde der durchschnittliche Zinssatz
des Gesamtportfolios – wie bereits in den Vorjah-
ren – weiter vergünstigt. Zum 31.12.2020 liegt der
Durchschnittszins bei 1,29%.
Das Jahr 2020 hat gezeigt, dass die Geldpolitik mit
Krisen umgehen kann. So hat die EZB die Fähigkeit
der Banken, Kredite zu vergeben, während der
Coronavirus-Pandemie gestärkt. Für die Bun-
desstadt Bonn kam es zu keinem Zeitpunkt zu Li-
quiditätsbeschaffungsengpässen. Dennoch wurde
letzteres zu Beginn der Pandemie als ein mögli-
ches Risiko betrachtet, weshalb sich die Stadt im
April 2020 rechtzeitig entsprechende Liquidität si-
cherte, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.
Die Stadt Bonn wird auch in Zukunft im Betrach-
tungszeitraum bis 2025 weiteren Kreditbedarf ha-
ben, um die geplanten Investitionen finanzieren
können:
Haushalts-
jahr
Plan-
Investitionssaldo
(EUR)
2021 208.656.358,61
2022 276.283.205,35
2023 183.600.678,42
2024 162.299.468,71
2025 103.963.862,30
Planzahlen gemäß eingebrachten Haushaltsentwurf
Entsprechend hohe Aufnahmen von Investitions-
krediten wurden im Haushaltsentwurf 2021/2022
eingeplant, wobei auch Konzerndarlehen berück-
sichtigt wurden.
Bei der Finanzierung wird die Verwaltung weiter-
hin das Ziel verfolgen, günstige Zinssätze (in Ab-
hängigkeit vom Zinsumfeld) zu erzielen, gleichzei-
tig aber auch die Liquiditätsbindungsstruktur op-
timal auszugestalten, um Liquiditätsrisiken in
Form von zu beschaffenden Liquiditätsspitzen in
einzelnen Haushaltsjahren zu vermeiden. Somit
wird es sowohl kurzfristige Zinsbindungen, als
auch mittel- bis langfristige Abschlüsse geben,
letzteres, um von der Niedrigzinsphase durch die
Vereinbarung langer Zinsbindungen auch lang-
fristig profitieren zu können.
Im investiven Kreditportfolio werden zudem wei-
terhin fortlaufend förderfähige Maßnahmen in
Abstimmung mit den Fachämtern ausgemacht,
um besonders zinsgünstige, subventionierte För-
derdarlehen bei der NRW.Bank und der KfW auf-
nehmen zu können genommen.
Bei den Liquiditätskrediten wird im Haushaltsent-
wurf 2021/2022 aktuell von folgender Entwick-
lung ausgegangen:
Haushalts-
jahr
Plan-
veränderung
(EUR)
Plan-Liquiditäts-
kredit-Schul-
denstand am
31.12.
2021 +26.579.096,03 721.298.424,48
2022 +26.764.033,70 748.062.458,18
2023 +5.542.128,01 753.604.586,19
2024 +22.947.154,48 776.551.740,67
2025 +37.882.701,78 814.434.442,45
Planzahlen gemäß eingebrachtem Haushaltsentwurf
Aufgrund der Planzahlen ist somit in den nächsten
Jahren von einer zunehmenden Verschuldung der
Bundesstadt Bonn auszugehen.Seite 30 von 34
28
Anhang
Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement
1. Investitionskredite
Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenom-
men werden, wenn eine andere Finanzierung
nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmä-
ßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschul-
dung aufgenommen werden. Die daraus über-
nommenen Verpflichtungen müssen mit der dau-
ernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Ein-
klang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu
dem in der Haushaltssatzung festgesetzten
Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Er-
mächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis
zum Erlass der neuen Haushaltssatzung.
2. Liquiditätskredite
Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch
eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzu-
stellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszah-
lungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditäts-
sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit
dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr
hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssat-
zung.
3. Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilate-
ralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie-
rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und ein-
zelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) wei-
chen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Ra-
ting-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer
Börsenzulassung.
Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem
verhältnismäßig einfach strukturierten und für
Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungs-
instrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und
einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500
TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt
werden.
Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie
nicht im üblichen Kontrahent(inn)enkreis für Kre-
ditgeschäfte platziert werden müssen. Auf diese
Weise können neue Kapitalgeber - wenn gewollt
- in neuen Sektoren (bspw. Versicherungswirt-
schaft und andere Kapitalsammelstellen) gewon-
nen werden.
4. Anleihen
Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind An-
leihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und wer-
den hauptsächlich von institutionellen Investoren
gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist bei Anlei-
hen größer als bei Schuldscheindarlehen. Anlei-
hen müssen im Rahmen einer Fremdplatzierung
auf den Markt gebracht werden, erfordern die Ein-
haltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfällige Til-
gung) und ggf. die Erstellung eines Prospektes, in
dem sich der Schuldner (Bundesstadt Bonn) dar-
stellt (nebst unter Umständen erforderlicher ex-
terner Prüfung des Prospektes und Haftung für
dessen Inhalte).
Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzie-
rendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber
500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestoren
sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die
Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von den
Marktteilnehmern als ausreichend liquide undSeite 31 von 34
29
entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch
lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der
umfangreiche Vorbereitungsaufwand
und die höheren Platzierungskosten. Das spricht
derzeit gegen die Platzierung einer (Einzel-) An-
leihe, da so Klumpenrisiken bei einer Anschlussfi-
nanzierung entstehen; auch könnten ggf. Um-
schuldungsvolumina des betreffenden Jahres
nicht ausreichend zwischen verschiedenen Gläu-
bigern und Zinsbindungen gestreut werden.
Die Vorbereitung und Durchführung des Platzie-
rungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Beglei-
tung durch einen ausgewählten Arrangeur um-
fangreicher und dauert daher länger als das Ver-
fahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und
kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses
Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz
von Schuldscheindarlehen.
Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument
des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommu-
nen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte
am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsan-
leihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Ein-
satz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn
Schuldscheindarlehen bzw. Darlehen zukünftig
schwieriger platzierbar oder deutlich teurer wer-
den sollten.
Nach der 1. NRW Städteanleihe aus dem Jahr
2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folg-
ten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolg-
reich am Markt platziert wurden.
5. Strukturierte Kredite
Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen
Kredit mit Elementen der Derivate und lassen ne-
ben der mit einem Kredit primär beabsichtigten
Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungs-
spielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite
sind Kredite mit Gläubiger(innen)kündigungs-
recht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wäh-
rend eines bestimmten Zeitraumes hat die/der
Gläubiger:in das Recht, den Kredit zu kündigen.
Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zins-
periode. Damit geht dann das Risiko einher, dass
der Gläubiger von seinem Kündigungsrecht Ge-
brauch macht, wenn er zu diesem Zeitpunkt am
Markt einen höheren Zins erzielen kann. Für einen
Anschlusskredit für die entgangene Restlaufzeit
des Kredites müsste die/der Schuldner:in dann ei-
nen höheren Zins am Markt zahlen, hat aber in der
ersten fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten
Zins gezahlt. Der Kredit mit Gläubiger(innen)kün-
digungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit
einer Option.
6. Derivate
Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der we-
sentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites
von diesem abspalten und damit getrennt vom
Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich
vom Kredit unabhängige Verträge und können
daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden;
auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in
Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur
auf ein real existierendes Grundgeschäft abge-
schlossen werden (Konnexität). Sie gewähren ma-
ximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, kön-
nen Risiken am Finanzmarkt absichern und auch
Zinsreduzierungen generieren. Derivate können
jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten
führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und
Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten
Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine
besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung
für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumen-
ten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen
Finanzderivate aufgeführt. Die gängigsten einfa-
chen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) werden
im Folgenden dargestellt:Seite 32 von 34
30
Swap
Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung
zweier Partner:innen für einen bestimmen Zeit-
raum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbe-
trag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme
zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur
auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht
auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise
den Tausch von einem variablen gegen einen fes-
ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Ver-
tragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende
Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt
Bonn):
 Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Fest-
zins und erhält einen variablen Zins
 Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen va-
riablen Zins und erhält einen Festzins
Forward-Swap
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun-
gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche
Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je-
doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap
beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren).
Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unter-
teilt in Vorlaufzeit und Laufzeit)
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
Swaption
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun-
gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“
ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h.
sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen
Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap be-
steht also darin, dass zu einem bestimmten zu-
künftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten
zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten
Vertragspartner gewählt werden kann, ob er den
Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht.
Für dieses Recht muss die/der Rechteinha-
ber:in/Käufer:in bei Vertragsabschluss eine Prä-
mie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit des Swaps
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
 Ausübungszeitpunkt/Ausübungszeitraum
(Optionslaufzeit)
 (Options-)Prämie (als Ausgleich für das
Recht, den Swap nicht eingehen zu müs-
sen)
Cap / Floor
Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwi-
schen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze.
Gegen Zahlung einer Prämie garantiert die/der
Cap-Verkäufer:in die Erbringung von Ausgleichs-
zahlungen, falls der festgelegte
(Referenz-)Zinssatz die vorher fixierte Zinsober-
grenze überschreitet. Auf diese Weise kann
die/der Cap-Käufer:in (bspw. die Stadt Bonn) die
Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen
und sich zugleich gegen mögliche Zinssteigerun-
gen absichern.
Der Floor hingegen ist eine vertragliche Verein-
barung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spie-
gelbild zum Cap und verpflichtet die/den Floor-Seite 33 von 34
31
Verkäufer:in die Differenz zwischen der vereinbar-
ten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen
gefixten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Re-
ferenzzinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze
festgestellt wird. Die/Der Floor-Verkäufer:in
(bspw. die Stadt Bonn) erhält für den Verkauf ei-
nes Floors eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbun-
den mit dem Risiko, bei sinkenden Zinsen ab einer
bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen
Zinsen zu partizipieren. Wesentliche Vertragsin-
halte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit
 Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsunter-
grenze (Floor)
 kurzfristiger Referenzzinssatz
 Prämie
Collar
Der Collar ist eine Kombination aus Cap und
Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein
Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den
Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu ver-
einnahmende Prämie für den Floor gemindert.
Mit Abschluss des Collars kann man sich gegen
steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sin-
kenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis
zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der
durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite
kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zah-
lende Prämie für den Cap mit der zu vereinnah-
menden Prämie für den Floor übereinstimmt,
muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht
dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche
Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag / Bezugsbetrag
 Laufzeit
 Zinsobergrenze (Cap) und Zinsunter-
grenze (Floor)
 kurzfristiger Referenzzinssatz
 PrämieSeite 34 von 34

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de