210832-02 AA · Änderungsantrag
Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn Antrag zur Vorlage 210832
Kerndaten
- Nummer
- 210832-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 22.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210832-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn Antrag zur Vorlage 210832 Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Anregung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Stadtrat bestätigt seine Grundsatzentscheidung vom 26.03.2020 (DS 190986-2), wonach die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH gemeinsam mit der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein- Sieg-Kreises - SSB - GmbH auch zukünftig Verkehrsdienstleister für die kommunalen ÖPNV-Leistungen sein sollen. 2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Inhouse-Vergabe gemäß § 108 Abs. 1 GWB zur Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages („öDA“) über die Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) und die Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Dies beinhaltet unter anderem die folgenden notwendigen Schritte durchzuführen. Dies sind im Einzelnen: a) Der Stadtrat stimmt der Bekanntgabe der Vergabeabsicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Inhouse-Vergabe (§ 108 Abs. 1 GWB) der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Amtsblatt der Europäischen Union zu. b) Der Stadtrat stimmt der hierfür notwendigenSeite 1 von 2 Seite 2 Leistungsbeschreibung der Verkehrsleistungen zu. c) Der Stadtrat stimmt der notwendigen interkommunalen Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis über die Bestellbefugnis auf den grenzüberschreitenden Linien zu. d) Der Stadtrat stimmt der notwendigen interkommunalen Vereinbarung mit der Stadt Köln über die Bestellbefugnis eines Linienverkehrs zum Flughafen Köln-Bonn zu. e) Der Stadtrat stimmt der Erarbeitung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags („öDA“) mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH und der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Der Beschluss über den öDA soll voraussichtlich Ende 2022 erfolgen. 3. Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Leistungsbeschreibung des zukünftigen öDA festgelegte Anforderung an die Pünktlichkeit gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen sukzessive zu erhöhen und so die Verlässlichkeit zu verbessern. 4. Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, im Rahmen der Erarbeitung des öDA weiter darauf hinzuwirken, dass das Verkehrsunternehmen künftig die Verkehrswende auch dergestalt unterstützt, dass die negative Wirkung von Preismaßnahmen in Verhandlungen der regionalen Gremien berücksichtigt werden. Begründung Die Beschlüsse zur interkommunalen Vereinbarung (Ziffer 2 c und d) stehen unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Überprüfung durch die zuständige Bezirksregierung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de