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210832-02 AA · Änderungsantrag

Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn Antrag zur Vorlage 210832

Nummer
210832-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
22.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210832 Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
210832-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von
Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn
Antrag zur Vorlage 210832
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Stadtrat bestätigt seine Grundsatzentscheidung vom 26.03.2020
(DS 190986-2), wonach die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
gemeinsam mit der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-
Sieg-Kreises - SSB - GmbH auch zukünftig Verkehrsdienstleister für die
kommunalen ÖPNV-Leistungen sein sollen.
2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Inhouse-Vergabe gemäß § 108
Abs. 1 GWB zur Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages
(„öDA“) über die Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV an die
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) und die Elektrische Bahnen
der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Dies
beinhaltet unter anderem die folgenden notwendigen Schritte
durchzuführen.
Dies sind im Einzelnen:
a) Der Stadtrat stimmt der Bekanntgabe der Vergabeabsicht
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Inhouse-Vergabe
(§ 108 Abs. 1 GWB) der Verkehrsleistungen im ÖPNV im
Amtsblatt der Europäischen Union zu.
b) Der Stadtrat stimmt der hierfür notwendigenSeite 1 von 2
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Leistungsbeschreibung der Verkehrsleistungen zu.
c) Der Stadtrat stimmt der notwendigen interkommunalen
Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis über die Bestellbefugnis
auf den grenzüberschreitenden Linien zu.
d) Der Stadtrat stimmt der notwendigen interkommunalen
Vereinbarung mit der Stadt Köln über die Bestellbefugnis eines
Linienverkehrs zum Flughafen Köln-Bonn zu.
e) Der Stadtrat stimmt der Erarbeitung eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags („öDA“) mit der Stadtwerke Bonn
Verkehrs-GmbH und der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und
des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Der Beschluss über
den öDA soll voraussichtlich Ende 2022 erfolgen.
3. Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, um die in der Leistungsbeschreibung des zukünftigen öDA
festgelegte Anforderung an die Pünktlichkeit gemeinsam mit dem
Verkehrsunternehmen sukzessive zu erhöhen und so die Verlässlichkeit
zu verbessern.
4. Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, im Rahmen der Erarbeitung
des öDA weiter darauf hinzuwirken, dass das Verkehrsunternehmen
künftig die Verkehrswende auch dergestalt unterstützt, dass die negative
Wirkung von Preismaßnahmen in Verhandlungen der regionalen
Gremien berücksichtigt werden.
Begründung
Die Beschlüsse zur interkommunalen Vereinbarung (Ziffer 2 c und d) stehen unter dem
Vorbehalt der kommunalrechtlichen Überprüfung durch die zuständige
Bezirksregierung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de