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210832 · Beschlussvorlage

Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn

Nummer
210832
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.12.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
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  1. 210832-01 ST Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn
  2. 210832-02 AA Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn Antrag zur Vorlage 210832

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Beschlussvorlage
öffentlich
210832
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von
Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung des unten genannten
Beschlusses ist unabdingbar, da ansonsten der Zeitplan bis zum eigentlichen
Betrauungsbeginn am 19.06.2023 und somit die vertraglich notwendigen
Vorläufe und Regelungen zu einer gesetzmäßigen Beauftragung zur
Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet und bei den
grenzüberschreitenden Linien nicht eingehalten werden können. Aufgrund
umfangreicher Abstimmungen mit verschiedenen Akteuren konnte die Vorlage
nicht fristgerecht fertiggestellt werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat bestätigt seine Grundsatzentscheidung vom 26.03.2020
(DS 190986-2), wonach die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
gemeinsam mit der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-
Sieg-Kreises - SSB - GmbH auch zukünftig Verkehrsdienstleister für die
kommunalen ÖPNV-Leistungen sein sollen.
2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Inhouse-Vergabe gemäß § 108
Abs. 1 GWB zur Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages
(„öDA“) über die Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV an die
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) und die Elektrische Bahnen
der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Dies
beinhaltet unter anderem die folgenden notwendigen Schritte
durchzuführen. Dies sind im Einzelnen:
a) Der Stadtrat stimmt der Bekanntgabe der Vergabeabsicht gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Inhouse-Vergabe (§ 108
Abs. 1 GWB) der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Amtsblatt der
Europäischen Union zu.
b) Der Stadtrat stimmt der hierfür notwendigen
Leistungsbeschreibung der Verkehrsleistungen zu.
c) Der Stadtrat stimmt der notwendigen interkommunalen
Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis über die Bestellbefugnis aufSeite 1 von 58
Seite 2
den grenzüberschreitenden Linien zu.
d) Der Stadtrat stimmt der notwendigen interkommunalen
Vereinbarung mit der Stadt Köln über die Bestellbefugnis eines
Linienverkehrs zum Flughafen Köln-Bonn zu.
e) Der Stadtrat stimmt der Erarbeitung eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags („öDA“) mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-
GmbH und der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-
Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Der Beschluss über den öDA soll
voraussichtlich Ende 2022 erfolgen.
Die Beschlüsse zur interkommunalen Vereinbarung (Ziffer 2 c und d) stehen
unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Überprüfung durch die
zuständige Bezirksregierung.
Begründung
Einleitung
Der Rat der Stadt Bonn hat die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (nachfolgend
„SWBV“) mit Betrauungsbeschluss vom 18. Juni 2008 mit der
Verkehrsleistungserbringung als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung betraut.
Diese Betrauung wurde mit Ratsbeschluss vom 14.11.2013 mit einer Laufzeit
bis zum 18. Juni 2023 auf der Grundlage der Verordnung (EG) 1370/2007
(nachfolgend: VO 1370/2007) ertüchtigt. Durch das Auslaufen der Betrauung ist
eine Neuvergabe der Verkehrsleistungen zum 19. Juni 2023 notwendig. Zur
Vorbereitung einer rechtskonformen Vergabe auf Grundlage des allgemeinen
Vergaberechts (GWB) sowie der VO 1370/2007, hat die Verwaltung eine
Rechtsberatung hinzugezogen. Mit einer entsprechenden Mitteilungsvorlage
(DS 210909) hat die Verwaltung über den Stand der Direktvergabe der
Verkehrsleistungen informiert.
Anwendbarkeit des Vergaberechts nach § 108 Abs. 1 GWB
Die Bundesstadt Bonn ist ÖPNV-Aufgabenträger nach § 3 ÖPNVG NRW.
Soweit der zu vergebende Verkehr als gemeinwirtschaftlich einzustufen ist,
besteht nach dem allgemeinen Vergaberecht (§ 108 Abs. 1 GWB) bzw. dem
Sondervergaberechtsregime der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (Art. 5 Abs. 2
VO) die Möglichkeit, die Bestellung bei einem eigenen kommunalen
Verkehrsunternehmen per Direktvergabe (sog. öDA, öffentlicher
Dienstleistungsauftrag) durchzuführen.
Entscheidend für die Anwendbarkeit des Rechtsregimes der VO 1370/2007
oder des allgemeinen Vergaberechts ist, ob der künftige öDA der SWBV und
der Elektrischen Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises – SSB –
GmbH (nachfolgend SSB) als Dienstleistungskonzession oder als
Dienstleistungsauftrag ausgestaltet wird. Vereinfacht dargestellt, übernimmt bei
einer Dienstleistungskonzession das Verkehrsunternehmen das überwiegende
Betriebsrisiko. Besteht jedoch – wie vorliegend – ein steuerlicher Querverbund
im Stadtwerkekonzern, so könnte die über den Ergebnisabführungsvertrag
erfolgende „automatische“ Verlustverrechnung der Gestaltung einer
Dienstleistungskonzession entgegenstehen, weil bei dieser die Übernahme
eines Betriebsrisikos verneint werden könnte.Seite 2 von 58
Seite 3
Daher empfiehlt die Verwaltung, die Direktvergabe an die SWBV und SSB auf
Grundlage des allgemeinen Vergaberechts in Form einer Inhouse-Vergabe
nach § 108 Abs. 1 GWB zu gestalten.
Zur Sicherstellung dieser Inhouse-Voraussetzungen muss die Bundesstadt
Bonn über eine hinreichende Kontrolle über ihre Verkehrsunternehmen SWBV
und SSB verfügen. Dies ist vorliegend, mit kleineren Änderungen auf
gesellschaftsvertraglicher Ebene, gestaltbar. Hierfür bedarf es einer
(geringfügigen) Anpassung der Gesellschaftsverträge, wie dies durch die von
der Verwaltung beauftragte Rechtsberatung vorgeschlagen wurde. Diese
sollten so zeitnah wie möglich, spätestens jedoch bis zur Erteilung des öDA,
erfolgen.
Erfordernis der interkommunalen Vereinbarungen
Die Bundesstadt Bonn muss als öffentlicher Aufgabenträger über die
erforderliche „Bestellbefugnis“ verfügen. Für die in den Rhein-Sieg-Kreis und
das Stadtgebiet Köln einbrechenden Verkehre sind daher diese Befugnisse auf
die Bundesstadt Bonn zu übertragen. Zu diesem Zwecke werden sog.
interkommunale Vereinbarungen zur delegierenden Übertragung dieser
Befugnisse abgeschlossen. Aufgrund des § 24 Abs. 2 Satz 1 GkG NRW bedarf
es hierzu einer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
Selbsterbringungsquote
Zur Erfüllung der Inhouse-Voraussetzungen muss die SWBV zudem einen
bedeutenden Teil der Verkehrsleistungen selbst erbringen. Nach den
vorliegenden Daten kann diese Selbsterbringungsquote in Höhe von 20-30%
durch die SWBV nur erreicht werden, wenn eine Hinzurechnung der Tätigkeiten
ihrer Tochtergesellschaften SSB und Fahrbetrieb Bonn GmbH (nachfolgend
„FBG“) erfolgt. Da insbesondere die Tätigkeit der SSB defizitär ist, ist auch die
SSB in den zu erteilenden öDA einzubeziehen. Die erforderliche
Selbsterbringungsquote wird somit erfüllt.
Laufzeit des öDA
Die möglichen Laufzeiten für einen öDA betragen laut der VO 1370/2007 für
den Busverkehr 10 Jahre und für die Straßenbahn 15 Jahre. Die Laufzeit kann
unter bestimmen Voraussetzungen auf 22,5 Jahre verlängert werden. Nach den
vorliegenden Berechnungen ist davon auszugehen, dass die entsprechenden
Voraussetzungen vorliegen. Um die Bundesstadt Bonn, die SWBV und die SSB
mit einer langfristigen Planungssicherheit auszustatten, soll der öDA mit einer
Laufzeit von 22,5 Jahren erteilt werden.
Weitere notwendige Schritte für die Direktvergabe
Wie eingangs beschrieben müssen für die Vergabe der ÖPNV-Leistungen an
die SWBV und die SSB in Form einer Inhouse-Vergabe gemäß § 108 Abs. 1
GWB folgende Veröffentlichungen und Vereinbarungen getroffen werden:
1. Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt
Das formale Verfahren zur Beauftragung der SWBV und SSB sieht eineSeite 3 von 58
Seite 4
Veröffentlichung der Vergabeabsicht im Amtsblatt der Europäischen
Union vor. Diese Veröffentlichung muss spätestens 18 Monate vor der
eigentlich geplanten Betriebsaufnahme (hier 19. Juni 2023) erfolgen.
Beabsichtigt ist eine Veröffentlichung jedoch möglichst noch zum
Anfang des dritten Quartals 2021, um einen zeitlichen Puffer zu
erhalten. Da das Direktvergabeverfahren die Gefahr von Anträgen
Dritter birgt, muss hierbei auch eine Einspruchsfrist für andere
Dienstleister berücksichtigt werden. Deshalb ist eine entsprechende
Veröffentlichung seitens der Stadt Bonn zu Beginn des dritten Quartals
unbedingt einzuhalten und ein entsprechender Beschluss zu fassen.
2. Leistungsbeschreibung
Die für die Inhouse-Beauftragung an die SWBV und der SSB
notwendige Vorabbekanntmachung bedingt eine genaue
Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1) für die zu erbringenden
Verkehrsleistungen. Da der Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Bonn aus
dem Jahr 2003 (NVP 2007) in einigen Teilen überholt und der Zeitraum
für eine Neuerstellung oder detaillierte Fortschreibung zu kurz ist, hat
die Verwaltung eine Leistungsbeschreibung auf Grundlage des Status
Quo erstellt. Diese beinhaltet auch die Beschlussfassungen zur
Fortschreibung der Fahrleistungen und durch die SWBV und SSB zu
erbringenden Qualitäten aus den vergangenen Jahren und ist mit der
SWBV und der SSB entsprechend abgestimmt worden. Insbesondere
werden die Leistungen auf den einzelnen Linien in Form von
Liniensteckbriefen, die Qualitäten der Fahrzeuge, die Qualifikation des
einzusetzenden Personals und die Qualitätsansprüche der Fahrgäste
definiert. Die Belange der Barrierefreiheit sind ebenso eingearbeitet, wie
die Definition zukünftiger Angebotsleistungen (z.B.
Fahrplananpassungen, Verlängerung der Stadtbahn bis Buschdorf,
Westbahn, Wasserbusse, Seilbahn). Die Definition zusätzlicher
Leistungen ist notwendig, um auch zukünftig Einsprüche Dritter
abwehren zu können. Bei Nichtdefinition könnte eine
Leistungserweiterung um mehr als 10% zu einem Einspruch im
Vergabeverfahren oder zu einem Widerspruch zur erfolgten Vergabe
führen.
Die jetzt vorliegende Leistungsbeschreibung als Anlage zur
Vorabbekanntmachung dient auch der Definition des noch zu
erstellenden öDA´s. Im Zuge der Erstellung des öDA´s können auch
noch Korrekturen, soweit sie den Leistungsumfang nicht wesentlich
tangieren, vorgenommen werden.
3. Interkommunale Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis
Damit die SWBV und die SSB auch Leistungen auf dem Gebiet anderer
Gebietskörperschaften erbringen können, muss diese
Gebietskörperschaft die Bestellbefugnis auf den Aufgabenträger Stadt
Bonn übertragen. Hierzu muss eine interkommunale Vereinbarung
(Anlage 2) zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis
(RSK) abgeschlossen werden. Die interkommunale Vereinbarung hat
die Definition der Bestellbefugnis auf den einzelnenSeite 4 von 58
Seite 5
grenzüberschreitenden Linien zum Inhalt ohne die jeweilige
Aufgabenträgerschaft im Übrigen einzugrenzen und muss durch die
Bezirksregierung genehmigt werden. Da hierbei auch die Beschreibung
der Linienleistungen (Fahrstrecke und Taktung), der Qualitäten der
durchzuführenden Fahrleistungen und der finanzielle Ausgleich für die
jeweils auf dem Gebiet des anderen Aufgabenträgers erbrachten
Leistungen definiert werden müssen, muss dies über eine noch
abzuschließende gesonderte Vereinbarung und entsprechender
Anlagen hierzu geregelt werden. Die gesonderte Vereinbarung und die
entsprechenden Anlagen werden im nichtöffentlichen Teil (DS 210841)
vorgestellt.
Bislang gab es keine Vereinbarung zu den grenzüberschreitenden
Linienverkehren zwischen den Aufgabenträgern Bonn und dem Rhein-
Sieg-Kreis, was zukünftig so nicht mehr möglich ist, da die Gestaltung
einer Inhouse-Vergabe eine Vereinbarung zwischen den
Aufgabenträgern verlangt. Eine solche Vereinbarung ermöglicht
zukünftig auch eine bessere Absprache bei Leistungsänderungen
zwischen den Aufgabenträgern. Zu den bislang mit
Gemeinschaftskonzessionen genehmigten Linien gab es zwischen den
Verkehrsunternehmen SWBV und RSVG Vereinbarungen zum
Ausgleich der Leistungen auf Kilometerbasis (Naturalausgleich). Die
Beantragung und Durchführung der Konzessionsgenehmigungen war
ebenfalls unterschiedlich und die Einnahmeaufteilung demnach in
Einzelfällen strittig.
Die Neuregelung auf der Ebene der Aufgabenträger sieht eine strikte
Trennung der links- und rechtsrheinischen Verkehrsleistungen vor.
Linksrheinisch werden die grenzüberschreitenden Verkehre zukünftig
bis auf zwei Ausnahmen (Linien 604 und N 9, da diese Linien nicht der
Erschließung des RSK dienen) durch die Regionalverkehr Köln (RVK)
durchgeführt. Der finanzielle Ausgleich erfolgt durch die Gesellschafter
(RSK und SWBV sind Gesellschafter der RVK) auf Grundlage des
vorhandenen Gesellschafts- bzw. Konsorrtialvertrags. Rechtsrheinisch
werden die Linienverkehre zukünftig gemeinschaftlich
(Gemeinschaftskonzessionen) durch die SWBV und die RSVG
durchgeführt (hier verbleibt die Durchführung der Linie N 8 ebenfalls bei
der SWBV, da die Linie keine Erschließungsfunktion für den RSK
erbringt). Die zukünftigen Verkehrsleistungen werden so erbracht, dass
ein Ausgleich der Kilometerleistungen zwischen den
Verkehrsunternehmen erfolgt. Nur in Ausnahmefällen, wenn ein
Ausgleich zwischen den Verkehrsunternehmen nicht möglich ist, erfolgt
eine Abrechnung der Kilometerleistungen zwischen den
Verkehrsunternehmen. Die Einnahmeaufteilung zwischen den
Verkehrsunternehmen wird gebietskörperscharf vorgenommen. Durch
diese Regelung wird ein sonst bei interkommunalen Vereinbarungen
üblicher finanzieller Ausgleich zwischen den Aufgabenträgern für die
Durchführung von Verkehrsleistungen auf dem jeweils anderen
Aufgabenträgergebiet vermieden.
Ausgenommen bleiben die Leistungen auf den Stadtbahnlinien 66, 67,
68, die auch zukünftig durch die SWBV/SSB auf Grundlage eines
Kooperationsvertrages und finanzieller Regelung zwischen SSB und
SWBV durchgeführt werden. Hier bedarf es noch einer Anpassung bzw.Seite 5 von 58
Seite 6
ggf. Neuerstellung des Kooperationsvertrags, der im Juni 2023 ausläuft.
4. Interkommunale Vereinbarung mit der Stadt Köln
Auch die Linienleistungen der SB 60 zwischen Bonn Hbf und dem
Flughafen Köln-Bonn bedingen eine Vereinbarung zwischen der
Bundesstadt Bonn und der Stadt Köln (siehe Anlage 4), da die Linie
über Kölner Stadtgebiet führt. Hier ist allerdings nur die Bestellbefugnis
zu regeln, da die Linie auf Kölner Stadtgebiet nur am Flughafen hält und
somit keine Erschließungsfunktion für das Kölner Stadtgebiet stattfindet.
Somit entfallen auch Regelungen zum Fahrplan, zu Qualitäten und zum
finanziellen Ausgleich. Die Definition der Linienleistung und Qualität
werden direkt in der unter 2) genannten Leistungsbeschreibung bzw. in
einem noch zu erstellenden öDA definiert. Die Finanzierung der
Leistungen erfolgt analog zur sonstigen Verkehrsleistungserbringung
der SWBV, wie dies auch heute schon auf dieser Linie erfolgt. Ein
finanzieller Ausgleich zwischen den Aufgabenträgern erfolgt nicht.
Auch diese interkommunale Vereinbarung muss durch die
Bezirksregierung Köln genehmigt werden.
5. Erstellung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA)
Zur Umsetzung der Inhouse-Vergabe gemäß § 108 Abs. 1 GWB an die
SWBV und SSB ist die Erstellung eines öDA notwendig. Dieser wird im
Anschluss an die obrige Beschlussfassung zur Einleitung der
Direktvergabe durch die Verwaltung unter juristischer Begleitung erstellt
und den politischen Gremien im Rahmen der Beschlussfassung Ende
2022 vorgelegt.
Anlage/n
1 Anlage 1: Leistungsbeschreibung als Anlage zur Vorabbekanntmachung der
Direktvergabe (öffentlich)
2 Interkommunale Vereinbarung BN RK (öffentlich)
3 Anlage 3: Interkommunale Vereinbarung mit der Stadt Köln (öffentlich)Seite 6 von 58
1
LEISTUNGSBESCHREIBUNG FÜR DIE
VERKEHRSLEISTUNGSERBRINGUNG
Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag der Bundesstadt Bonn über Ver-
kehrsleistungen im Stadtbahn-, Straßenbahn- und Bus-
verkehr
Ergänzendes Dokument
Mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinforma-
tionSeite 7 von 58
2
Inhalt
Einleitung.................................................................................................................................... 4
1 Verkehrlicher Leistungsumfang .......................................................................................... 5
1.1 Leistungsangebot......................................................................................................... 5
1.1.1 Stadtbahn ................................................................................................................. 5
1.1.2 Straßenbahn ............................................................................................................. 6
1.1.3 Bus ............................................................................................................................ 6
1.1.4 Alternative Bedienungsformen: Taxibus ................................................................. 9
1.2 Linienübergreifende Anforderungen an die Fahrplangestaltung................................ 9
1.2.1 Fahrzeugeinsatz, Beförderungskapazitäten........................................................... 10
1.2.2 Bedienungszeiten ................................................................................................... 11
1.2.3 Umsteigepunkte ..................................................................................................... 11
1.2.4 Konkrete Anforderungen an den Fahrplan ............................................................ 12
1.3 Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Leistungen im beabsichtigten
öffentlichen Dienstleistungsauftrag ..................................................................................... 13
2 Tarif ................................................................................................................................... 14
3 Qualitative Anforderungen an die Leistungen.................................................................. 15
3.1 Vergabe von Subunternehmerleistungen ................................................................. 15
3.2 Fahrzeugqualität ........................................................................................................ 16
3.2.1 Anforderungen an Stadtbahnen ............................................................................ 17
3.2.2 Anforderungen an Straßenbahnen ........................................................................ 20
3.2.3 Anforderungen an Linienbusse .............................................................................. 23
3.3 Platzangebot .............................................................................................................. 25
3.4 Fahrzeugkapazitäten ................................................................................................. 26
3.5 Betriebsqualität ......................................................................................................... 26
3.5.1 Pünktlichkeit .......................................................................................................... 26
3.5.2 Ausfälle................................................................................................................... 26
3.5.3 Anschlusssicherung ................................................................................................ 27
3.5.4 Halten zwischen Haltestellen ................................................................................. 27
3.6 Betriebsstörungsmanagement .................................................................................. 27
3.6.1 Mobilitätsgarantie.................................................................................................. 27
3.7 Information ................................................................................................................ 28Seite 8 von 58
3
3.7.1 Fahrplanangebot und Fahrzeiten........................................................................... 28
3.7.2 Geplante Änderungen sowie Betriebsstörungen .................................................. 28
3.7.3 Information über Rückerstattungen/Entschädigungen im Störungsfall ............... 29
3.7.4 Barrierefreiheit; Sicherheit .................................................................................... 29
3.7.5 Kundenbetreuung .................................................................................................. 30
3.8 Information an Haltestellen....................................................................................... 30
3.8.1 Kennzeichnung und Ausschilderung der Haltestellen ........................................... 30
3.8.2 Tarif- und Fahrplanaushänge an den Haltestellen................................................. 30
3.8.3 Dynamische Fahrgastinformation (DFI) an den Haltestellen................................. 31
3.9 Personal ..................................................................................................................... 31
3.9.1 Erscheinungsbild .................................................................................................... 32
3.9.2 Besondere Kundenunterstützung durch das Personal .......................................... 32
3.9.3 Schulungen ............................................................................................................. 33
3.9.4 Personalreserve ..................................................................................................... 33
3.10 Vertrieb, Marktauftritt, Kundendienst ...................................................................... 33
3.10.1 Vertrieb von Fahrausweisen .................................................................................. 33
3.10.2 Servicecenter ......................................................................................................... 34
3.10.3 Marktauftritt .......................................................................................................... 34
3.10.4 Beschwerden und Anregungen .............................................................................. 35
3.10.5 Verlorene Gegenstände/Fundsachen .................................................................... 35
3.11 Qualitätsmanagement ............................................................................................... 35
3.11.1 Fahrgastzählungen und –befragungen .................................................................. 36
3.11.2 Berichtspflichten .................................................................................................... 36
4 Infrastruktur ...................................................................................................................... 36
4.1 Stadt- und Straßenbahninfrastruktur ........................................................................ 38
4.2 Haltestellen ................................................................................................................ 38
4.2 Betriebshof ................................................................................................................ 39
4.3 Leitstelle..................................................................................................................... 39Seite 9 von 58
4
Einleitung
Die Bundesstadt Bonn als zuständige örtliche Behörde (Aufgabenträgerin) für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) beabsichtigt, zur Aufrechterhaltung des fahrplanmäßigen Ver-
kehrsangebotes sowie zur ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen
im ÖPNV, ein Verkehrsunternehmen mit der Erbringung der nachfolgenden beschriebenen
Gesamtleistungen im ÖPNV zu betrauen.
Die Bundesstadt Bonn hat die Absicht der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungs-
auftrags (ÖDA) über die zum Stadtverkehr Bonn gehörenden öffentlichen Personenverkehrs-
dienste als Gesamtleistung für den Zeitraum vom 19.06.2023 bis zum 18.12.2045 gemäß Art.
7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG im EU-Amtsblatt be-
kannt gemacht. Die Vorabbekanntmachung definiert zugleich die mit dem beabsichtigten ÖDA
verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Qualitätsstandards so-
wie die zur Gesamtleistung gehörenden Verkehrsdienste im Sinne von § 8a Abs. 2 Sätze 3 und
4 PBefG. Die Vorabbekanntmachung verweist diesbezüglich gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG
auf dieses Dokument.
In diesem Dokument werden gemäß § 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2ff.
PBefG Anforderungen festgelegt, die mit dem ÖDA verbunden sein werden und die nach Maß-
gabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden konkur-
rierenden Antrags führen können. Die nachstehenden Vorgaben enthalten wesentliche Anfor-
derungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 bis 5 PBefG.
Im Folgenden werden der Inhalt und der räumliche Geltungsbereich des ÖDA näher beschrie-
ben. Der beabsichtigte ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot, das
Gegenstand dieses ÖDA ist, innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernden Ver-
kehrsbedürfnissen und durch Beschlüsse zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans anzupas-
sen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Be-
stands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der
Qualitätsanforderungen ergeben. Die nachfolgenden Angaben enthalten verbindliche Vorga-
ben für die Leistungserbringung, die während der gesamten Laufzeit der Betrauung – vorbe-
haltlich einer Leistungsänderung nach Maßgabe und im Rahmen der vergaberechtlichen Vor-
gaben sowie der Leistungsänderungsklausel des ÖDA – von dem Verkehrsunternehmen um-
zusetzen sind.
.Seite 10 von 58
5
1 Verkehrlicher Leistungsumfang
1.1 Leistungsangebot
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Betriebs des gesamten ÖPNV-Netzes der
Bundesstadt Bonn, einschließlich der mit den benachbarten Aufgabenträgern vereinbarten
Durchführung der Linienangebote auf den aus dem Stadtgebiet Bonn ausbrechenden Linien.
Das integrierte Netz umfasst die Betriebszweige Stadtbahn, Straßenbahn und Bus. Die drei
Betriebszweige stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern bilden ein integriertes, aufei-
nander abgestimmtes Gesamtsystem. Zudem umfasst das Leistungsangebot alternative Be-
dienformen wie derzeit in Form von Taxibussen. Die Vergabe ist als Gesamtleistung beabsich-
tigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Auf den Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG
wird hingewiesen.
Die erfassten Linien/Verkehrsdienste werden nachfolgend im Einzelnen bezeichnet.
Der Betrieb der Linien im Gesamtnetz der Stadt Bonn sowie der Betrieb der in der interkom-
munalen Vereinbarung enthaltenen grenzüberschreitenden Linien erfordert einen Einsatz von
mindestens 16,7 Mio. Nutzwagen-km p.a. Diese Angabe umfasst die Nutzwagen-km p.a., die
in anderen Gebietskörperschaften im regulären Linienverkehr gefahren werden.
Als Ergänzung zum normalen Buslinienverkehr werden auf vielgenutzten Verbindungen zu-
sätzlich Einsatzwagen (E-Wagen) eingesetzt. Sie verkehren als Zu- und Abbringer zu den Bon-
ner Schulen und sind auf die Schulanfangs- und -endzeiten angepasst. Diese Verkehrsdienste
gehören ebenfalls zur Gesamtleistung. Mit den E-Wagen sind ca. 95.000 Nutzwagen-km p.a.
zu erbringen.
Zudem sind als Bestandteil der Gesamtleistung Sonderverkehre auf ggf. abweichenden Lini-
enwegen bei besonderen Veranstaltungen zu erbringen, z. B. Sportveranstaltungen, Groß-
und Eventveranstaltungen (z. B. Pützchens Markt und Rhein in Flammen).
1.1.1 Stadtbahn
Folgende Stadtbahnlinien verkehren in Bonn und sind in den Anlagen Liniensteckbriefen und
Darstellung des Liniennetzes beschrieben:
Linie Linienweg
Linienweg in be-
nachbarten Gebiets-
körperschaften
16
Bonn-Bad Godesberg - Hochkreuz/Dt. Museum Bonn - Heussal-
lee/Museumsmeile - Hbf - Buschdorf - Stadtgrenze (weiter bis
Köln-Niehl als Linie 16 der KVB)
18
Bonn Hbf - Dransdorf - Stadtgrenze (weiter bis Köln-Thielenbruch
als Linie 18 der KVB)Seite 11 von 58
6
63
Bonn-Bad Godesberg - Hochkreuz/Dt. Museum Bonn - Heussal-
lee/Museumsmeile - Hbf - Tannenbusch
66
Bad Honnef - Königswinter - Bonn-Oberkassel - Ramersdorf -
Rheinaue - Heussallee/Museumsmeile - Hbf - Beuel - Sankt Au-
gustin - Siegburg
Rhein-Sieg-Kreis
67
Siegburg - Sankt Augustin - Bonn-Beuel - Hbf - Heussallee/Muse-
umsmeile - Hochkreuz/Dt. Museum Bonn - Bad Godesberg Rhein-Sieg-Kreis
68
Bonn-Ramersdorf - Heussallee/Museumsmeile - Hbf - Dransdorf -
Alfter - Bornheim Rhein-Sieg-Kreis
1.1.2 Straßenbahn
Folgende Straßenbahnlinien verkehren in Bonn und sind in den Anlagen Liniensteckbriefen
und Darstellung des Liniennetzes beschrieben:
Linie Linienweg
61
Dottendorf - Kessenich - Hbf - Stadthaus - Chlodwigplatz - Innenministerium - Graurhein-
dorf – Auerberg
62
Dottendorf - Kessenich - Hbf - Stadthaus - Beuel Bf - Ramersdorf - Oberkassel Süd/Römling-
hoven
65
Ramersdorf - Beuel Bf - Bertha-von-Suttner-Platz - Chlodwigplatz - Innenministerium -
Graurheindorf – Auerberg
1.1.3 Bus
Folgende Buslinien verkehren in Bonn und sind in den Anlagen Liniensteckbriefen und Dar-
stellung des Liniennetzes beschrieben:
Linie Linienweg
Linienweg in be-
nachbarten Gebiets-
körperschaften
SB 55
Bonn Hbf - Beuel - Niederkassel - Lülsdorf (weiter bis Köln-Wahn
als Linie 164 der KVB) Rhein-Sieg-Kreis
SB 60 Bonn Hbf - Innenministerium - Köln/Bonn Flughafen Rhein-Sieg-Kreis, Stadt
Köln
SB 69 Brüser Berg - Finkenhof - Schieffelingsweg - Endenicher Straße –
Hbf -
516 Vilich-Müldorf - Gielgen - Hoholz - Birlinghoven - Rott - Söven -
Hennef Bf Rhein-Sieg-KreisSeite 12 von 58
7
529 Bonn-Hbf - Beuel - Sankt Augustin Zentrum - Niederpleis - Buis-
dorf - Hennef Bf Rhein-Sieg-Kreis
537 Oberpleis Busbf- Stieldorf - Vinxel - Niederholtorf - Pützchen -
Beuel - Bonn Hbf Rhein-Sieg-Kreis
540
Bonn Hbf - Beuel - Schwarzrheindorf - Geislar - Sankt Augustin-
Menden - Einsteinstraße - Sankt Augustin Zentrum/Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg (Stadtbahn)
Rhein-Sieg-Kreis
541 Oberpleis Busbahnhof - Bockeroth - Rauschendorf - Stieldorf -
Vinxel - Oberkassel Süd (Stadtbahn) - Königswinter Bahnhof Rhein-Sieg-Kreis
550
Bonn Hbf - Castell - Niederkassel (weiter bis Köln-Wahn als Linie
163 der KVB) Rhein-Sieg-Kreis
551
Bonn Hbf - Beuel - Müllekoven - Eschmar - Kriegsdorf - Rotter See
- Oberlar - Troisdorf Bf Rhein-Sieg-Kreis
552
Bonn Nord Am Neuen Lindenhof - Bergheim - Müllekoven -
Eschmar - Sieglar RSVG Rhein-Sieg-Kreis
600
Ippendorf Altenheim - Venusberg, Uniklinikum Nord – Südstadt -
Hbf - Römerstraße - Graurheindorf Kranenweg -
601
Venusberg, Uniklinikum - Poppelsdorf - Hbf - Römerstraße -
Graurheindorf - Auerberg - Tannenbusch Süd - Tannenbusch
Mitte - Tannenbusch, Agnetendorfer Straße -
602
(Venusberg, Uniklinikum/) Waldau - Ippendorf - Poppelsdorf -
Hbf - Bornheimer Str. - Tannenbusch Mitte - Tannenbusch, Agne-
tendorfer Straße -
603
Röttgen - Ippendorf - Poppelsdorf - Hbf - Beuel - Neu-Vilich -
Pützchen -
604
Bonn-Ückesdorf - Lengsdorf - Endenich - Endenicher Allee - Hbf -
Nordstadt - Auerberg - Buschdorf - Bornheim-Hersel (Stadtbahn) Rhein-Sieg-Kreis
605
Duisdorf Bf - Duisdorf Mitte - Lengsdorf - Endenich - Endenicher
Allee - Hbf - Nordstadt - Auerberg - Graurheindorf - Mondorfer
Fähre -
606
Malteser-Krankenhaus - Medinghoven - Duisdorf Bf - Schieffe-
lingsweg - Endenich Mitte - Endenicher Allee - Hbf - Beuel Kran-
kenhaus - Ramersdorf -
607
Malteser-Krankenhaus - Medinghoven - Duisdorf Bf - Schieffe-
lingsweg - Endenich Mitte - Endenicher Allee - Hbf - Beuel Bahn-
hof - Ramersdorf -
608
Brüser Berg - Finkenhof - Duisdorf Mitte - Endenich - Endenicher
Straße - Hbf - Beuel - Pützchen - Holzlar - Kohlkaul - Gielgen -
609
Brüser Berg - Hardthöhe Nordwache - Duisdorf Mitte - Endenich -
Endenicher Straße - Hbf - Beuel - Pützchen - Finkenweg - Kohlkaul
– Gielgen -Seite 13 von 58
8
610
Mehlem, Giselherstraße - Mehlem Ort - Mehlem Bf - Rüngsdorf -
Bad Godesberg Bf/Rheinallee - Plittersdorf - Rheinaue - Heussal-
lee/Museumsmeile - Hbf - Endenich Nord - Dransdorf - Lessenich
- Duisdorf Bf
-
611
Heiderhof - Muffendorf - Bad Godesberg Bf/Rheinallee - Plitters-
dorf - Rheinaue - Heussallee/Museumsmeile - Hbf - Endenich
Nord - Dransdorf - Lessenich -
612
Mehlem Fähre - Mehlem Ort - Lannesdorf - Bad Godesberg Mitte
- Friesdorf - Dottendorf -
613
Mehlem, Giselherstraße - Mehlem Ort - Mehlem Bf - Rüngsdorf -
Bad Godesberg Bf/Rheinallee - Heiderhof -
614
Mehlem, Im Rosenberg - Lannesdorf - Mehlem Bf - Pennenfeld -
Bad Godesberg Mitte (- Friesdorf - Dottendorf) -
630
(Gronau - Dottendorf -) Venusberg, Uniklinikum - Ippendorf -
Brüser Berg - Medinghoven - Duisdorf Bf - Dransdorf (Stadtbahn)
- Tannenbusch Mitte - Buschdorf - Tannenbusch, Agnetendorfer
Straße
-
631
Robert-Schuman-Platz - Friesdorf - Kessenich - Poppelsdorf -
Nußallee - Endenich Mitte - Endenich Nord - Dransdorf (Stadt-
bahn) - Tannenbusch Mitte - Tannenbusch, Agnetendorfer Straße -
632
Venusberg, Uniklinikum - Poppelsdorf - Endenich - Propsthof
Nord (Stadtbahn) - Nordstadt - Bertha-von-Suttner-Platz - Beuel
Bf -
635
Bonn-Ramersdorf - Küdinghoven - Pützchen - Holzlar - Sankt Au-
gustin-Hangelar Ost (Stadtbahn) Rhein-Sieg-Kreis
636
Bonn-Beuel Mitte - Küdinghoven - Ramersdorf - Holtorf - Gielgen
- Hoholz - Sankt Augustin-Hangelar Ost (Stadtbahn) Rhein-Sieg-Kreis
637
Bad Godesberg Bf/Rheinallee - Deutschherrenstraße - Muffen-
dorf - Marienforster Steinweg - Bad Godesberg Bf/Rheinallee -
638
Stadtwald/Ev. Krankenhaus - Schweinheim, Quellenstraße - Bad
Godesberg Bf/Rheinallee - Plittersdorf - Robert-Schuman-Platz -
639
Stadtwald/Ev. Krankenhaus - Schweinheim, Winterstraße - Bad
Godesberg Bf/Löbestraße -
640
Bonn Hbf - Beuel - Schwarzrheindorf - Geislar - Sankt Augustin-
Menden - Sankt Augustin-Mülldorf (Stadtbahn) - Siegburg Bf Rhein-Sieg-Kreis
641
Schul-Verstärkungsfahrten auf Strecken der konzessionierten Li-
nien
642
Schul-Verstärkungsfahrten auf Strecken der konzessionierten Li-
nien
N11
Hbf - Nordstadt - Auerberg - Buschdorf - Tannenbusch - Nord-
stadt – Hbf -
N21
Hbf - Endenicher Allee - Endenich Mitte - Schieffelingsweg - Duis-
dorf - Medinghoven - Brüser Berg - Lengsdorf - Endenicher Allee
– Hbf -Seite 14 von 58
9
N31
Hbf - Südstadt - Kessenich - Dottendorf - Friesdorf - Bad Godes-
berg Mitte - Plittersdorf - Friesdorf - Dottendorf - Kessenich -
Südstadt – Hbf -
N41
Hbf - Beuel - Neu-Vilich - Pützchen - Finkenweg - Kohlkaul - Giel-
gen - Holtorf - Beuel - Hbf -
N51
Hbf - Poppelsdorf - Venusberg - Ippendorf - Röttgen - Ückesdorf -
Ippendorf - Poppelsdorf - Hbf -
N61
Hbf - Südstadt - Poppelsdorf - Lengsdorf - Brüser Berg - Duisdorf -
Endenich - Poppelsdorf - Südstadt - Hbf -
N71
Hbf - Hochkreuz - Bad Godesberg Mitte - Pennenfeld - Lannes-
dorf - Mehlem - Rüngsdorf - Bad Godesberg Mitte - Hochkreuz -
Hbf -
N81
Hbf - Beuel Süd - Oberkassel - Ramersdorf - Küdinghoven - Beuel
- Hbf Rhein-Sieg-Kreis
N91
Hbf - Endenich Nord - Dransdorf - Lessenich - Duisdorf - Alfter-
Impekoven - Oedekoven - Alfter (Stadtbahn) - Bonn-Dransdorf -
Immenburgstraße - Hbf Rhein-Sieg-Kreis
N101
Hbf - Kaiserstraße - Rheinaue - Plittersdorf - Bad Godesberg Mitte
- Heiderhof - Bad Godesberg Mitte - Hochkreuz - Kaiserstraße -
Hbf -
1 Nachtverkehrslinie
1.1.4 Alternative Bedienungsformen: Taxibus
Folgende Taxibuslinien verkehren in Bonn und sind in den Anlagen Liniensteckbriefen und
Darstellung des Liniennetzes beschrieben:
Linie Linienweg
T650
Lotharstraße - Luisenstraße - Weberstraße - Sankt Petrus-Krankenhaus - Poppelsdorfer Al-
lee
T651 Röttgen Süd - Ückesdorf Reichsstraße - Ückesdorf Friedhof
T652 Bad Godesberg Bf/Rheinallee - Kapellenweg
1.2 Linienübergreifende Anforderungen an die Fahrplangestaltung
Die mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen an den Leistungsumfang sowie die Art und
Weise der Bedienung werden nachfolgend generell sowie unter 1.2.1 funktional beschrieben
sowie linienspezifisch in den Liniensteckbriefen (Anlage 1) und in Bestandsliniennetzen (Anla-
gen 2 und 3) dargestellt. Es handelt sich hierbei um Anforderungen zur Sicherstellung der aus-
reichenden Verkehrsbedienung insbesondere an Linienwegen und Haltestellen, an die Bedie-
nungshäufigkeit und an die Abstimmung der Fahrpläne i.S.v. § 13 Abs. 2a Sätzen 3 und 4
PBefG. Die Vorgabe eines konkreten Fahrplans erfolgt im Rahmen dieser Vorinformation
nicht.Seite 15 von 58
10
Der gemäß diesen Anforderungen vom Verkehrsunternehmen aufzustellende Fahrplan muss
den in diesem Dokument (insbesondere Kapitel 1.1.1 und 1.2.1) festgelegten Anforderungen
sowie darüber hinaus den Vorgaben des jeweils gültigen Nahverkehrsplans einschließlich der
jeweiligen Fortschreibungen der Bundesstadt Bonn entsprechen.
Der erforderliche Fahrzeugbedarf ergibt sich aus der Durchführung des Fahrplans einschließ-
lich einer angemessenen Reserve. Die mindestens einzusetzende Fahrzeuganzahl sowie Fahr-
zeugtypen werden in Kapitel 1.2.1 aufgeführt.
Das ÖPNV-Netz in Bonn ist in ein Tages- und ein Nachtnetz differenziert. Tagsüber überneh-
men sechs Stadtbahnlinien, drei Straßenbahnlinien sowie 40 Buslinien (davon drei vollständig
und drei teilweise als Taxibus betriebene Linien im Bedarfsverkehr) die ÖPNV-Bedienung. Ab
etwa Mitternacht erfolgt die Umstellung auf ein Nachtnetz mit zehn Busrundlinien, welche im
Stundentakt das Bonner Stadtgebiet erschließen. Das Busangebot wird nachts durch drei
Stadtbahnlinien verstärkt. Sämtliche Linien binden den Hauptbahnhof Bonn an und sichern
auf diese Weise einen Rundumanschluss zum/vom SPNV. In den Nächten vor Werktagen (au-
ßer Samstag) endet das Angebot mit der Abfahrt um ca. 2:30 Uhr, in den Nächten vor Woche-
nend- oder Feiertagen endet das Angebot mit der Abfahrt um ca. 4:30 Uhr.
1.2.1 Fahrzeugeinsatz, Beförderungskapazitäten
Je nach Linie kommen unterschiedliche Fahrzeugtypen mit unterschiedlichen Kapazitäten zum
Einsatz. Je Fahrzeugtyp sind Mindestkapazitäten (Summe der Steh- und Sitzplätze bei 4 Perso-
nen/m² Stehplatzfläche) notwendig. In den Liniensteckbriefen (Anlage 1) ist für jede Linie de-
finiert, welche Fahrzeugtypen eingesetzt werden müssen, um die benötigte Mindestkapazität
zu erreichen.
In der Spitzenstunde zwischen 7 und 8 Uhr sind folgende Kapazitäten einzusetzen:
Mind. Spitzenstundeneinsatz mit Kapazitäten je angebotener Fahrt, inkl. unveröffentlichter Zusatzverkehre
zu Schulanfangs- und -endzeiten.
Fahrzeugtyp Mindestkapazität Davon: Sitzplätze
mind.
Benötigte Anzahl
Fahrzeuge in der
Spitzenstunde*
Hochflur-
Stadtbahnzug
ca. 350 Fahrgäste
/Doppelzug
ca. 120/Doppelzug 31 Doppeltraktionen
Niederflur-
Straßenbahnzug
ca. 170 Fahrgäste ca. 65 21
Gelenk-
Niederflurbus
ca. 100 Fahrgäste ca. 45 83
Standard-
Niederflurbus
ca. 70 Fahrgäste ca. 35 111
Kleinbus ca. 25 Fahrgäste ca. 12 3
TaxiBus Ein Fahrgast Ein Sitzplatz je Fahr-
gast
3
*benötigte Anzahl für die derzeitige FahrleistungSeite 16 von 58
11
Zusätzlich ist eine Reserve bei allen Fahrzeugtypen in ausreichendem Maße vorzuhalten.
1.2.2 Bedienungszeiten
Das Grundprinzip zu den Verkehrszeiten zeigt folgende Darstellung:
Verkehrszeiten Montag – Freitag Samstag Sonntag / Feiertag
Hauptverkehrszeit Ca. 5:45-20:30 Uhr Ca. 9:30-20:30 Uhr entfällt
Schwachverkehrszeit 1 Ca. 4:45-5:45 Uhr
und ca. 20:30-0:00
Uhr
Ca. 5:45-9:30 Uhr
und ca. 20:30-0:00
Uhr
Ca. 9:15-0:00 Uhr
Schwachverkehrszeit 2 Entfällt Entfällt Ca. 6:00-9:15 Uhr
Nachtverkehrszeit Ca. 0:30-2:30 Uhr* Ca. 0:30-4:30 Uhr* Ca. 0:30-4:30 Uhr*
*in den Nächten vor den oben angegebenen Tagen
Im Zusammenhang mit den Verkehrszeiten sind die Betriebszeiten, innerhalb derer eine
ÖPNV-Bedienung zu gewährleisten ist, vom Verkehrsunternehmen zu berücksichtigen. Der all-
gemeine Betriebsbeginn ist zwischen 4:00 und 4:15 Uhr und Betriebsende ist um 3:30 Uhr.
Einzelheiten sind den Liniensteckbriefen (Anlage 1) zu entnehmen.
1.2.3 Umsteigepunkte
Bei der Erstellung des Fahrplans sind Umsteigepunkte zu beachten und Umsteigemöglichkei-
ten sowohl innerhalb des Stadtverkehrs Bonn als auch zu anderen Verkehrsmitteln des ÖPNV-
Angebotes in der Bundesstadt Bonn zu gewährleisten. Bedeutende Umsteigeknoten sind:
 An der Josefshöhe
 Bad Godesberg Bahnhof
 Bad Godesberg Oberaustraße
 Bad Godesberg Rheinallee
 Bad Godesberg Stadthalle
 Bertha-von-Suttner-Platz
 Beuel Bahnhof
 Bonn Hauptbahnhof/Zentraler Omnibusbahnhof Bonn
 Colmantstr.
 Duisdorf Bahnhof
 Friedensplatz
 Gielgen
 Heussallee
 Hindenburgplatz
 Konrad-Adenauer-Platz
 Kopenhagener Straße
 Mehlem BfSeite 17 von 58
12
 Oberkassel Süd/Römlinghoven
 Olof-Palme-Allee
 Poppelsdorfer Platz
 Quirinusplatz
 Ramersdorf
 Robert-Schuman-Platz
 Stadthaus
 Tannenbusch Mitte
 Thomas-Mann-Straße
 UN Campus Bf
 Vilich-Müldorf
Fahrgastfreundliche Umsteigemöglichkeiten von einer Fahrt zu einer anderen Fahrt innerhalb
des Stadtnetzes sowie vom Stadtverkehrsnetz zum Regional- und Fernverkehr sind an zentra-
len Haltestellen planerisch zu berücksichtigen, insbesondere in Schwachverkehrszeiten.
1.2.4 Konkrete Anforderungen an den Fahrplan
Der Fahrplan für die nach dem ÖDA zu erstellende Verkehrsleistung muss den Anforderungen
aus den Liniensteckbriefen (Anlage 1) genügen. Die Liniensteckbriefe enthalten pro Linie fol-
gende Informationen:
 Liniennummer
 Betriebstyp/anzubietendes Produkt (Nacht- oder Taxibus, Straßenbahn, Stadt-
bahn)
 Fahrzeugeinsatz (Klein-/Solo-/Gelenkbus, Niederflurstraßenbahn/Hochflurstadt-
bahn in Doppeltraktion)
 Linienverlauf mit zu bedienenden Haltestellen inkl. Ort (Stadt, Stadtteil, Gemeinde)
 Gesamtlänge in Nutzwagenkilometer p.a. je Linie
 zu beachtende Anschlüsse und Takte
 Besonderheiten der Linie
 Tagesart (Kategorien Montag bis Freitag, Samstag, Sonn-/Feiertag zur Differenzie-
rung des Angebotes)
 Takt (mindestens erforderliche Taktdauer in Minuten je Linie unterschieden nach
Verkehrszeiten und Tagesart)
 Taktdifferenzierung Schultage – schulfreie Tage
Bei einigen der grenzüberschreitenden, d.h. in benachbarte Städte oder Kreise führenden, Li-
nien im Gesamtnetz „Bundesstadt Bonn“ handelt es sich um sogenannte Gemeinschaftslinien,
bei denen die Liniengenehmigung für jeweils zwei Unternehmen gemeinsam erteilt wird. Für
derartige Linien erbringt das mit dem hier in Rede stehenden ÖDA betraute Verkehrsunter-Seite 18 von 58
13
nehmen die Verkehrsdienste auf der Linie gemeinsam mit einem vom benachbarten Aufga-
benträger betrauten Verkehrsunternehmen. Diese Gemeinschaftslinien sind ebenfalls in den
Liniensteckbriefen aufgeführt.
Innerhalb des durch die Liniensteckbriefe und die generellen Anforderungen (siehe Kapitel
1.1.1) gesteckten Rahmens kann das Verkehrsunternehmen die genauen Abfahrtszeiten im
eigenen Ermessen festlegen.
Der Liniensteckbrief stellt jeweils die Linie in ihrer Gesamtheit mit allen zugehörigen Fahrten
und Abschnitten bis zum Linienende dar. Hinsichtlich der Gemeinschaftslinien gilt, dass durch
geeignete Regelungen mit den vom benachbarten Aufgabenträger betrauten Verkehrsunter-
nehmen für einen durchgebundenen grenzüberschreitenden Betrieb der Linie zu sorgen ist,
der insgesamt den Anforderungen des Liniensteckbriefs entspricht.
1.3 Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Leistungen im beabsich-
tigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag
Der ÖDA umfasst für seine Laufzeit die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Perso-
nenverkehrsdiensten gleich welcher Art im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet.
Der ÖDA wird daher mit der Anforderung verbunden sein, das Bedienungsangebot nach den
Vorgaben der Aufgabenträgerin fortlaufend an die jeweiligen öffentlichen Belange und verän-
derten Rahmenbedingungen anzupassen. Der ÖDA wird hierfür auch Regelungen beinhalten,
wonach das Verkehrsangebot auf Verlangen der Aufgabenträgerin oder unter Berücksichti-
gung des Nahverkehrsplans innerhalb eines bestimmten Korridors auch durch das Verkehrs-
unternehmen selbst an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, eine geänderte Nahverkehrspla-
nung oder andere veränderte Umstände wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Um-
welt- oder Klimaschutzes, der Stadtentwicklung o.a. anzupassen ist. Demzufolge können sich
Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des
Fahrplan- und Tarifangebots sowie der Qualitätsstandards und/oder sonstigen Anforderungen
ergeben. Beispielsweise können neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen, die
Linienwege angepasst werden, Verknüpfungen der Linien(-äste) an den Knotenpunkten in-
folge von Angebotsoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen an die Nachfrageent-
wicklung anders festgelegt, Bedienzeiten und Takte verändert oder − zu gegebener Zeit − nach
der VO 1370/2007 zulässige, ergänzende Angebote (z. B. Fahrrad- und E-Scooter-Verleihsys-
teme, Wassertaxis oder Fähren) aufgenommen werden. Diese Anpassungen sind vorbehaltlich
der genehmigungsrechtlichen Zustimmungen umzusetzen und erfolgen ausschließlich im Rah-
men der vergaberechtlich zulässigen Grenzen (§ 132 GWB).
Im Stadtbahn- und Straßenbahnnetz bestehen folgende konkrete Ausbaupläne bzw. Überle-
gungen zu Linienverlängerungen bzw. Linienänderungen, die auch zu Änderungen im beste-
henden Busliniennetz führen können:Seite 19 von 58
14
- Erweitertes Stadtbahnangebot ab 2023 mit bereits beschlossener Taktverdichtung
- Bau einer Bahnverbindung von der Thomas-Mann-Straße/Hbf über Endenich nach Du-
isdorf und zum Hardtberg mit eventl. Anbindung zum Uni-Campus Poppelsdorf
- Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 von Tannenbusch über Buschdorf bis Auerberg
über die Industriebahntrasse der HGK
- Verlängerung der Straßenbahnlinie 61 bis zu einer Anbindung an die geplante Stadt-
bahnverlängerung der Linie 63
- Verlängerung der bestehenden Stadtbahn ab Bad Godesberg nach Mehlem
- Verlängerung der bestehenden Straßenbahn ab Dottendorf bis Friesdorf
- Straßenbahnstrecke zwischen Beuel Bf und Kohlkaul
- Bau einer rechtsrheinischen Stadtbahn von Bonn über Niederkassel nach Köln
- Taktverdichtung auf der Linie 18 nach zweigleisigem Ausbau der Strecke
Darüber hinaus sind neue ÖPNV-Angebote in Planung bzw. angedacht:
- Bau einer Seilbahn vom rechtsrheinischen Stadtbezirk Beuel über das Bundesviertel
zum Universitätsklinikum auf dem Venusberg mit Anbindung der beiden SPNV-Halte-
punkte UN-Campus und Ramersdorf (Planung der sich im Bau befindlichen S13). Eine
beihilferechtliche Klärung, ob eine Aufnahme eines Seilbahnbetriebs als ÖPNV-Leis-
tung möglich ist, muss noch mit der EU-Kommission vorgenommen werden
- Aufbau eines On-Demand-Systems zur Anbindung von Stadtbereichen mit schwacher
Fahrgastnutzung bzw. Abdeckung eines ÖPNV-Angebotes in Schwachlastzeiten
- Wasserbussystem auf dem Rhein
- Flugtaxis (bei technischer Weiterentwicklung)
- Autonome Shuttles (bei technischer Weiterentwicklung)
- Zusätzliche Taktverdichtung auf bestehenden Linien
- Veränderte Bedienzeiträume
- Zusätzliche Ausstattung der Fahrzeuge zu Kapitel 3.2
- Ausbau der Infrastruktur
- Umstellung der Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Antriebe inkl. Ausbau der zugehöri-
gen Infrastruktur
2 Tarif
Das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, ausschließlich die jeweils aktuellen Beförderungs-
bedingungen und Tarifbestimmungen des VRS-Gemeinschaftstarifs, die hierzu genehmigten
Übergangs- und Sondertarife sowie sonstige im VRS-Gemeinschaftstarif jeweils gültigen rele-
vanten Tarife, wie z. B. den NRW-Tarif, anzuwenden. Die Beförderungsbedingungen und Ta-
rifbestimmungen können in der derzeit gültigen Fassung eingesehen werden unter
www.vrsinfo.de.Seite 20 von 58
15
Das Verkehrsunternehmen ist gem. §11a ÖPNVG NRW sowie der jeweils gültigen Satzung der
Stadt Bonn zu §11 a Abs. 2 ÖPNVG NRW verpflichtet, und soweit die jeweils gültige Gesetzes-
lage keine anderen Regelungen vorsieht, die Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsver-
kehrs gegenüber den Tarifen für die entsprechenden allgemeinen Zeitfahrausweise in ihrer
Höhe um mehr als 20 % zu unterschreiten.
Das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, den Inhabern eines durch die Stadt Bonn ausgege-
benen Bonn-Ausweises ein vergünstigtes 4er- und MonatsTicket anzubieten. Diese vergüns-
tigten Tickets sind im Vergleich zu den entsprechenden allgemeinen Fahrausweisen (4erTi-
cket, MonatsTicket) um mehr als 40 % (vergünstigtes 4erTicket zu allgemeinem 4erTicket)
bzw. um mehr als 60 % (vergünstigtes MonatsTicket zu allgemeinem MonatsTicket) vergüns-
tigt.
Das Verkehrsunternehmen hat die VRS GmbH zu ermächtigen, in seinem Namen die erforder-
lichen Tarifanträge zu stellen. Das Verkehrsunternehmen wird keine eigenen Tarifanträge für
den jeweils aktuellen Geltungsbereich des VRS-Gemeinschaftstarifs stellen. Das Verkehrsun-
ternehmen wird Vertragspartner der für die Anwendung des VRS-Gemeinschaftstarifes erfor-
derlichen Verträge in der jeweils geltenden Fassung. Das Verkehrsunternehmen wird die be-
stehenden Regelwerke im VRS vollumfänglich akzeptieren und alle dazu erforderlichen von
dem Zweckverband VRS bzw. der VRS GmbH vorgegebenen Verträge abschließen und für die
Laufzeit des ÖDA aufrechterhalten. Derzeit sind dies u.a. der VRS-Verbundkooperationsver-
trag und die Vereinbarungen über die VRS-Einnahmenaufteilung.
3 Qualitative Anforderungen an die Leistungen
Folgende Qualitätsstandards sind einzuhalten, wobei einige der Anforderungen auch zur Her-
stellung der Barrierefreiheit i.S.d. § 13 Abs. 2a Satz 4 PBefG wesentlich sind.
3.1 Vergabe von Subunternehmerleistungen
Das Verkehrsunternehmen kann die Durchführung von Verkehrsleistungen an Subunterneh-
mer übertragen. In diesem Fall trägt er für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung der be-
auftragten Subunternehmer nach Maßgabe des ÖDA Sorge. Das Verkehrsunternehmen stellt
sicher, dass ihm erteilte Weisungen der Aufgabenträgerin insbesondere in Bezug auf die Er-
bringung von Personenverkehrsleistungen und die Inhalte des ÖDA auch gegenüber den Sub-
unternehmern durchgesetzt werden.
Es ist die Vorgabe aus Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 zu beachten. Nach dieser Vorschrift
muss der interne Betreiber den bedeutenden Teil der Verkehrsleistungen selbst erbringen. Bei
der Vergabe von Subunternehmerleistungen hat das Verkehrsunternehmen insbesondere da-
für Sorge zu tragen, dass der beauftragte Subunternehmer zumindest einen branchenspezifi-
schen, für repräsentativ erklärten, Spartentarifvertrag anwendet.Seite 21 von 58
16
3.2 Fahrzeugqualität
Zum Fuhrpark des Verkehrsunternehmens gehören die Hochflur- und Niederflurbahn-, Linien-
bus- und Sonderfahrzeugflotten. Der Fahrzeugbestand ist auf eine Weise zu bemessen, dass
die Vorgaben bezüglich Taktung, Betriebszeiten sowie Auslastung ohne Einschränkung einge-
halten werden. Ausnahmen dieser Regelung können in Abstimmung mit der Aufgabenträge-
rin, z. B. bei Großveranstaltungen, getroffen werden. Das Fahrgastaufkommen bestimmt die
Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge, wobei die Empfehlungen des VDV bezüglich der zuläs-
sigen Auslastung nicht regelmäßig überschritten werden dürfen (65 % Auslastung während
der Spitzenstunde sowie 80 % Auslastung während einer 20-Minutenspitze bei 4 Perso-
nen/m²). Es ist eine ausreichende Fahrzeugreserve vorzuhalten, sodass zu jedem Zeitpunkt ein
Fahrzeugtausch auf dem Linienweg innerhalb des Stadtgebiets von maximal 30 Minuten bzw.
bei begründeten Ausnahmen innerhalb von 60 Minuten gewährleistet ist.
Das Verkehrsunternehmen hat zu gewährleisten, dass die sich im Betrieb befindlichen Fahr-
zeuge sich stets in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen, sauberen
und gepflegten Zustand befinden. Die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften sowie Ver-
ordnungen (z. B. StVZO, BOKraft, BOStrab, EBO, sämtliche relevanten Anforderungen der EU-
Gesetzgebung) sind vom Verkehrsunternehmen einzuhalten. Das Verkehrsunternehmen ist
für die fristgerechte Einhaltung der nach der StVZO vorgeschriebenen Untersuchungen der
Busse verantwortlich und hat der Aufgabenträgerin auf ihr Verlangen hin die Prüfbücher nach
§ 29 StVZO Anlage VIII zur Einsicht vorzulegen.
Neben den Fahrzeugen zur Fahrgastbeförderung ist eine Sonderfahrzeugflotte zu Instandhal-
tungs-, Störungsbeseitigungs- und Pflegezwecken vorzuhalten, die beispielsweise Schienen-
reiniger, Turmwagen, Hubsteiger, LKWs und PKWs umfasst. Die Vorhaltung selten verwende-
ter Sonderfahrzeuge ist auch über Leihfahrzeuge möglich. Der Unterhalt und die Wartung der
Fahrzeuge erfolgt in eigenen Werkstätten mit überwiegend eigenem Personal.
Beschädigungen der Fahrzeuge durch einen Unfall oder Vandalismus sind in einem angemes-
senen Zeitraum, längstens aber innerhalb einer Kalenderwoche nach dessen Meldung zu be-
heben. Längere Fristen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Alle Fahrzeuge sind
durch geeignete Maßnahmen und Anlagen täglich innen sowie grundsätzlich mindestens ein-
mal wöchentlich von außen zu reinigen. Bei Bedarf, z. B. bei groben Verunreinigungen oder
aus Gründen des Infektionsschutzes, sind die Reinigungsintervalle zu erhöhen. Die Fahrzeuge
sind rauchfrei zu halten.
Das maximale Alter der Busse darf 14 Jahre nicht übersteigen, das Durchschnittsalter der Bus-
flotte darf maximal 8 Jahre betragen. Das maximale Alter der Bahnen darf 40 Jahre nicht über-
steigen. Die bei Auslegung projektierte Fahrzeuglebensdauer soll um nicht mehr als 15 % über-
schritten werden. Dabei dürfen in Einzelfällen für eine Zweiterstellung vorgesehene Fahrzeuge
auch mit einem höheren Alter als normalerweise zulässig eingesetzt werden. Fahrzeuge, die
umfassend erneuert wurden („Zweiterstellung“), werden für diese Berechnung mit maximal
30 Jahren ab dem Zeitpunkt der Neuerstellung betrachtet. Eine längere Nutzungsdauer der
Fahrzeuge kann nach Abwägung wirtschaftlicher, betrieblicher oder kundenrelevanter Rah-
menbedingungen mit der Aufgabenträgerin vereinbart werden. Diese ist durch umfassende
Modernisierungsmaßnahmen möglich. Die Instandhaltung gewährleistet das vereinbarteSeite 22 von 58
17
Qualitätsniveau und den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb gemäß BOKraft, BOStrab
bzw. EBO.
Alle technischen Einrichtungen sind funktionstüchtig und erfüllen die sich aus der geforderten
Qualität ergebenden betrieblichen Anforderungen.
Alle Fahrgastfahrzeuge haben über ein Betriebsleitsystem zu verfügen, durch welches zu je-
dem Zeitpunkt die Kommunikation jedes Fahrzeugs mit der Leitstelle gewährleistet sein muss.
Eine Notruffunktion ist in jedem Fahrgastfahrzeug vorzusehen. Grundsätzlich sind die Linien-
nummer, der aktuelle Standort und ein Soll-Ist-Vergleich der Fahrt in Bezug auf Standort und
Zeit an das System zu übertragen. Über das System wird die Fahrgastinformation sowie An-
schlusssicherung gesteuert. Die Ist-Daten der Fahrzeuge werden dem Verkehrsverbund für die
Fahrplanauskunft und Anschlusssicherungen entsprechend der VDV-Schnittstellen 453 und
454 zur Verfügung gestellt. Sämtliche Linienfahrzeuge verfügen über Einrichtungen zur An-
meldung an Lichtsignalanlagen. Die entsprechenden Anforderungen sind mit der Aufgaben-
trägerin abzustimmen. Mindestens 20 % der Fahrzeugflotte verfügt spätestens ab dem Jahr
2024 über automatische Fahrgastzählsysteme (u.a. Ein- und Aussteigererfassung, Erfassung
des Besetzungsgrads).
Durch Subunternehmer eingesetzte Fahrzeuge, durch Verkehrsunternehmen anderer Aufga-
benträger eingesetzte Fahrzeuge sowie Reservebusse für Ersatzverkehre entsprechen grund-
sätzlich der Ausstattung der im Regelverkehr eingesetzten Fahrzeuge. Die Kontrolle obliegt
dem regulär beauftragten Verkehrsunternehmen.
3.2.1 Anforderungen an Stadtbahnen
Bauart
- Alle Stadtbahnfahrzeuge sind traktionsfähig, derzeit Kupplungen Scharfenberg Typ 37
(Kupplungshöhe 700 mm), 2,65 m breit, max. 30 m lang, elektrisch betrieben, Hoch-
flurfahrzeug, tunneltauglich, gemäß Stadtbahnerlass NRW gebaut.
- Fahrzeuge müssen sowohl im Bonner als auch im Kölner Stadtbahnnetz und auf den
dazwischenliegenden Strecken eingesetzt werden können (inkl. Kompatibilität zu den
jeweiligen Zugsicherungssystemen und Kommunikationssystemen).
- Bei Neubeschaffungen zur Minimierung des Verschleißes der Infrastruktur und Opti-
mierung des Fahrkomforts frei ausdrehbare Drehgestelle mit Luftfederung.
- Für die Betriebsbedingungen geeignete Antriebsadhäsion in allen Beladungszuständen
- Weitgehend redundante Antriebsauslegung mit Optimierung auf Doppeltraktion.
- Fahrdynamik (Antriebs- und Bremswerte) bei Neubeschaffungen mindestens wie Be-
standsfahrzeuge.
Barrierefreiheit
- Die Barrierefreiheit ist gemäß den jeweils zum Beschaffungszeitpunkt gültigen Richtli-
nien herzustellen.
- Der Fahrzeugboden im Fahrgastraum ist durchgängig stufenfrei.Seite 23 von 58
18
- Die Fahrzeuge verfügen über technische Möglichkeiten an allen Türen, um – sofern
erforderlich – unterschiedliche Bahnsteighöhen bedienen zu können.
- Sämtliche Fahrzeuge verfügen über eine behindertengerechte Ausstattung gemäß den
jeweils geltenden Regelwerken mit ausgewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
für mobilitätseingeschränkte Personen.
- Bei Neubeschaffungen ist eine Absprache mit den Behindertenbeauftragten der Stadt
Bonn vorzunehmen.
Fenster und Türen
- Stadtbahnwagen verfügen über vier Doppeltüren je Seite, welche sich gegenüberlie-
gen.
- Türen können personalbedient einzeln (nur 1. Tür), auf Wunsch des Fahrgastes und
automatisch geöffnet werden. Neufahrzeuge sind mit beiden Verfahren (zentrales/lo-
kales Schließen) ausgestattet.
- Alle Türen verfügen über einen Einklemmschutz.
- Die Schließung der Automatiktüren wird über optische/akustische Signale angekün-
digt, die mit den Behindertenbeauftragten im Vorfeld der Beschaffung abgestimmt
werden.
- Bei geöffneten Türen ist die Anfahrsperre aktiviert.
- Die Stadtbahnwagen verfügen über Klappfenster.
Mehrzweckbereiche
- Fahrzeuge der derzeitigen Flotte behalten die derzeit eingerichteten Mehrzweckberei-
che bei.
- Neubeschaffte Stadtbahnen verfügen über zwei Mehrzweckbereiche für Rollstühle,
Rollatoren, Kinderwagen, o.ä.
o Diese verfügen über Möglichkeiten, um Rollatoren, Kinderwagen o.ä. einen fes-
ten Stand zu verschaffen.
Sitzplätze
- Die Zahl der Sitzplätze ist dem jeweils aktuellen Stand der Technik sowie den Standards
zu Kundenfreundlichkeit anzupassen.
- Alle Sitze von Neufahrzeugen sind gepolstert und verfügen über einen textilen Bezug.
Festhaltemöglichkeiten inkl. Haltewunschtasten
- Alle im Fahrbetrieb eingesetzten Fahrzeuge verfügen über genügend Haltemöglichkei-
ten für stehende Fahrgäste in Form von Haltestangen und ggf. Halteschlaufen, sodass
sich Personen von jeder Stelle im Fahrzeug festhalten können.
- Es gibt behindertengerechte Haltegriffe und Handläufe sowie Haltewunschtasten und
Notrufknöpfe in entsprechender Höhe in den Mehrzweckbereichen.
- Neubeschaffte Stadtbahnwagen verfügen über Notrufknöpfe in ausreichender Zahl.
Haltewunschtasten werden bei neubeschafften Wagen nicht mehr benötigt.
Fahrscheinsysteme
- Die derzeitige Fahrzeugflotte verfügt über einen Fahrscheinautomaten in der Mitte
des Fahrzeugs und mindestens zwei Fahrausweisentwerter in der Nähe der Türen.Seite 24 von 58
19
o Der Fahrscheinautomat nimmt allgemein genutzte Geldsysteme an. Im Jahr
2023 sind dies mindestens Münz- und Scheingeld sowie Debit-Karten.
- Neubeschaffungen sind mit Fahrschein- und Fahrgeldsystemen nach dem jeweils ak-
tuellen Stand der Vorgaben des Verkehrsverbundes auszustatten, Bestandsfahrzeuge
sind ggf. anzupassen.
Fahrgastinformation außen
- Fahrzeugfront und Seiten: Anzeige der Liniennummer und Fahrtziel auf hochauflösen-
den, leuchtstarken Zielschildanzeigen nach aktuellem Stand der Technik, bei Neube-
schaffungen Anzeige der Liniennummer auch in Farbe.
- Lautsprecheranlage für Sonder- bzw. Störfallinformationen.
Fahrgastinformation innen
- Jeder Stadtbahnwagen verfügt über mindestens vier Multifunktions-Innenanzeigen
(MFI).
o Diese zeigen die nächsten vier Haltestellen, das Fahrtziel, Umsteigeinformatio-
nen in Echtzeit und Informationen zu Baustellenmaßnahmen bzw. aktuellen
Meldungen der Verkehrsleitstelle an.
- Je Stadtbahnwagen ist ein Liniennetzplan in analoger Form und ausreichender Größe
obligatorisch vorhanden. Der Linienverlauf der Stadtbahnlinien ist nach Möglichkeit in
analoger Form befestigt und immer auf dem aktuellen Stand bzw. im aktuellen Design.
- Es gibt eine automatische Haltestellenansage sowie im Fahrerstand eine Lautsprecher-
anlage für Sonder- bzw. Störfallinformationen.
- Die Fahrzeuge verfügen über genügend Innenlautsprecher zur Erfüllung dieser Zwecke.
Außen- und Innen-Design
- Einem Scheibenscratching ist z. B. durch die Anbringung von Fensterfolien vorzubeu-
gen. Beschädigte Fensterfolien sind bedarfsweise auszutauschen.
- Das Außen- und Innen-Design ist in Absprache mit der Aufgabenträgerin möglichst ein-
heitlich zu gestalten. Neubeschaffte Stadtbahnen sind grundsätzlich gemäß dem je-
weils gültigen Design lackiert und/oder foliert (derzeit „Punkte-Design“ in Rot
(RAL3020) und Lichtgrau (RAL7035)).
- Der Innenraum ist den gesetzlichen Vorgaben entsprechend kontrastreich zu gestal-
ten.
- Die Innenbeleuchtung des Fahrzeuges ist durchgängig freundlich und angenehm ohne
dunkle Ecken.
- Die Fensterscheiben müssen nahezu komplett frei von Werbung sein. Es sind lediglich
Inneneinkleber mit den Maximalmaßen 15 cm x 50 cm erlaubt.
- Im Innenraum des Fahrzeuges ist Werbung zwischen Fenstern und Fahrzeugdecke er-
laubt, sowie in Form von Swing Cards (Anhängen), wobei durch letztere keine Halte-
möglichkeiten beeinträchtigt werden dürfen.
Kundenkomfort und Sicherheit
- Alle neubeschafften Fahrzeuge sind mit einer klimatechnischen Einrichtung sowie Hei-
zungen ausgestattet. Die Innenraumtemperatur der Fahrzeuge muss sich an der VDV
181 orientieren und die darin empfohlenen Werte müssen eingehalten werden.Seite 25 von 58
20
- Die Klimageräte sollen mit klimafreundlichen Kältemitteln betrieben werden.
- Alle im Fahrbetrieb eingesetzten Fahrzeuge sind mit genügend Videoüberwachungs-
kameras ausgerüstet, um den Fahrgastraum im Rahmen der jeweils gültigen gesetzli-
chen Vorgaben komplett zu überwachen.
o Aufzeichnungen werden datenschutzkonform behandelt, und nach den jeweils
gültigen gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt bzw. gelöscht.
- Es gibt Gegensprechmöglichkeiten im Fahrgastraum, sodass Kontakt zum Fahrer auf-
genommen werden kann.
- Bei Neubeschaffungen ist eine mobile Datenversorgung privater Endgeräte möglich.
3.2.2 Anforderungen an Straßenbahnen
Bauart
- Alle Straßenbahnfahrzeuge sind 2,40 m breit, bei künftigen Beschaffungen sollen 2,65
m breite Fahrzeuge zum Einsatz kommen, max. 30,6 m lang, elektrisch betrieben, Nie-
derflurfahrzeuge, tunneltauglich.
- Gebaut nach dem Stadtbahnerlass NRW, Möglichkeit des Abschleppens durch Hilfs-
fahrzeuge.
- Fahrzeuge müssen im aktuellen Bonner Stadtbahn- und Straßenbahnnetz eingesetzt
werden können (inkl. Kompatibilität zum Zugsicherungssystem und Kommunikations-
system).
- Bei Neubeschaffungen zur Minimierung des Verschleißes der Infrastruktur und Opti-
mierung des Fahrkomforts frei ausdrehbare Drehgestelle.
- Für die Bonner Betriebsbedingungen geeignete Antriebsadhäsion in allen Beladungs-
zuständen.
- Weitgehend redundante Antriebsauslegung.
- Fahrdynamik (Antriebs- und Bremswerte) mindestens wie Bestandsfahrzeuge.
- Separate Fahrerstandsaußentür rechts oder Fahrgasttür unmittelbar an der Fahrer-
standsrückwand.
Barrierefreiheit
- Die Barrierefreiheit ist gemäß den jeweils zum Beschaffungszeitpunkt gültigen Richtli-
nien herzustellen.
- Der Fahrzeugboden im Fahrgastraum ist im Mittelgang durchgängig stufenfrei.
- Sämtliche Fahrzeuge verfügen über eine behindertengerechte Ausstattung gemäß je-
weils geltenden Regelwerken, u.a. mit ausgewiesenen und gekennzeichneten Sitzplät-
zen für mobilitätseingeschränkte Personen.
- Bei Neubeschaffungen ist eine Absprache mit den Behindertenbeauftragten der Stadt
Bonn vorzunehmen.
Fenster und Türen
- Ab 2024 eingesetzte Straßenbahnwagen verfügen über vier Doppeltüren je Seite, wel-
che sich gegenüberliegen.Seite 26 von 58
21
- Türen können personalbedient einzeln (nur 1. Tür), auf Wunsch des Fahrgastes und
automatisch geöffnet werden. Neufahrzeuge sind mit beiden Verfahren (zentrales/lo-
kales Schließen) ausgestattet.
- Alle Türen verfügen über einen Einklemmschutz.
- Die Schließung der Automatiktüren wird über optische/akustische Signale angekün-
digt, die mit den Behindertenbeauftragten im Vorfeld der Beschaffung abgestimmt
werden.
- Bei geöffneten Türen ist die Anfahrsperre aktiviert.
- Die Straßenbahnwagen verfügen über Klappfenster.
Mehrzweckbereiche
- Fahrzeuge der derzeitigen Flotte behalten die derzeit eingerichteten Mehrzweckberei-
che bei.
- Neubeschaffte Straßenbahnen verfügen über zwei Mehrzweckbereiche für Rollstühle,
Rollatoren, Kinderwagen, o.ä.
o Diese verfügen über Möglichkeiten, Rollatoren, Kinderwagen o.ä. einen festen
Stand zu verschaffen.
Sitzplätze
- Die Zahl der Sitzplätze ist dem jeweils aktuellen Stand der Technik sowie den Standards
zu Kundenfreundlichkeit anzupassen.
- Alle Sitze sind gepolstert und verfügen über einen textilen Bezug.
Festhaltemöglichkeiten inkl. Haltewunschtasten
- Alle im Fahrbetrieb eingesetzten Fahrzeuge verfügen über genügend Haltemöglichkei-
ten für stehende Fahrgäste in Form von Haltestangen und ggf. Halteschlaufen, sodass
sich Personen von jeder Stelle im Fahrzeug festhalten können.
- Es gibt behindertengerechte Haltegriffe und Handläufe sowie Türöffnungstaster und
Notrufknöpfe in entsprechender Höhe in den Mehrzweckbereichen. Die Türoffnungs-
taster sind mit den Behindertenbeauftragten abgestimmt und erfüllen die jeweils gül-
tigen Regelwerke.
- Neubeschaffte Straßenbahnwagen verfügen über Notrufknöpfe in ausreichender Zahl.
Haltewunschtasten werden bei neubeschafften Wagen nicht mehr benötigt.
Fahrscheinsysteme
- Die derzeitige Fahrzeugflotte verfügt über einen Fahrscheinautomaten und Fahraus-
weisentwerter in der Nähe der Türen.
o Der Fahrscheinautomat nimmt allgemein genutzte Geldsysteme an. Im Jahr
2023 sind dies mindestens Münz- und Scheingeld sowie Debit-Karten.
- Neubeschaffungen sind mit Fahrschein- und Fahrgeldsystemen nach dem jeweils ak-
tuellen Stand der Vorgaben des Verkehrsverbundes auszustatten, Bestandsfahrzeuge
sind ggf. anzupassen.
Fahrgastinformation außen
- Fahrzeugfront und Seiten: Anzeige der Liniennummer und Fahrtziel auf hochauflösen-
den, leuchtstarken Zielschildanzeigen nach aktuellem Stand der Technik, bei Neube-
schaffungen auch in Farbe.Seite 27 von 58
22
- Lautsprecheranlage für Sonder- bzw. Störfallinformationen.
Fahrgastinformation innen
- Jeder Straßenbahnwagen verfügt über mindestens drei Multifunktions-Innenanzeigen
(MFI).
o Diese zeigen die nächsten vier Haltestellen, das Fahrtziel, Umsteigeinformatio-
nen in Echtzeit und Informationen zu Baustellenmaßnahmen bzw. aktuellen
Meldungen der Verkehrsleitstelle an.
- Je Straßenbahnwagen ist ein Liniennetzplan in analoger Form und ausreichender
Größe obligatorisch vorhanden. Der Linienverlauf der jeweiligen Straßenbahnlinien ist
nach Möglichkeit in analoger Form befestigt und immer auf dem aktuellen Stand bzw.
im aktuellen Design.
- Es gibt eine automatische Haltestellenansage sowie im Fahrerstand eine Lautsprecher-
anlage für Sonder- bzw. Störfallinformationen.
- Die Fahrzeuge verfügen über genügend Innenlautsprecher zur Erfüllung dieser Zwecke.
Außen- und Innen-Design
- Das Außen- und Innen-Design ist in Absprache mit der Aufgabenträgerin möglichst ein-
heitlich zu gestalten. Neubeschaffte Straßenbahnen sind grundsätzlich gemäß dem je-
weils gültigen Design lackiert und/oder foliert (derzeit „Punkte-Design“ in Rot
(RAL3020) und Lichtgrau (RAL7035)).
- Der Innenraum ist den gesetzlichen Vorgaben entsprechend kontrastreich zu gestal-
ten.
- Die Innenbeleuchtung des Fahrzeuges ist durchgängig freundlich und angenehm ohne
dunkle Ecken.
- Die Fensterscheiben müssen nahezu komplett frei von Werbung sein. Es sind Innen-
aufkleber mit den Maßen 50 cm x 15 cm erlaubt.
- Im Innenraum des Fahrzeuges ist Werbung zwischen Fenstern und Fahrzeugdecke er-
laubt, sowie in Form von Swing Cards (Anhängen), wobei durch letztere keine Halte-
möglichkeiten beeinträchtigt werden dürfen.
Kundenkomfort und Sicherheit
- Alle neubeschafften Fahrzeuge sind mit einer klimatechnischen Einrichtung sowie Hei-
zungen ausgestattet. Die Innenraumtemperatur der Fahrzeuge muss sich an der VDV
181 orientieren und die darin empfohlenen Werte müssen eingehalten werden.
- Die Klimageräte sollen mit klimafreundlichen Kältemitteln betrieben werden.
- Alle im Fahrbetrieb eingesetzten Fahrzeuge sind mit genügend Videoüberwachungs-
kameras ausgerüstet, um den Fahrgastraum im Rahmen der jeweils gültigen gesetzli-
chen Vorgaben komplett zu überwachen.
o Aufzeichnungen werden datenschutzkonform behandelt, und nach den jeweils
gültigen gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt bzw. gelöscht.
- Es gibt Gegensprechmöglichkeiten im Fahrgastraum, sodass Kontakt zum Fahrer auf-
genommen werden kann.
- Neubeschaffungen verfügen über die technischen Einrichtungen zur mobilen Daten-
versorgung.Seite 28 von 58
23
3.2.3 Anforderungen an Linienbusse
Antrieb
- Sämtliche Fahrzeuge der derzeitigen Busflotte erfüllen die Werte der Abgasnorm
Euro 6.
- Die Beschaffungsstrategie ist mit der Aufgabenträgerin abzustimmen und muss so er-
folgen, dass Betriebskonzept und eingesetzte Fahrzeuge bis 2035 einen lokal emissi-
onsfreien Verkehr ermöglichen. Angestrebt wird die Beschaffung von ausschließlich
lokal emissionsfreien Fahrzeugen ab 2024.
o Elektrofahrzeuge müssen zu 100 % mit Ökostrom geladen werden.
Assistenzsysteme
- Fahrzeuge der derzeitigen Flotte sind mit Antiblockiersystem (ABS), Antriebsschlupfre-
gulierung (ASR) und Elektronischem Bremssystem (EBS) ausgestattet
- Bei Neubeschaffungen werden – neben den oben beschriebenen – weitere Assistenz-
systeme wie Abstandskontrollsysteme, Spurhaltesysteme und Systeme zur Eliminie-
rung des "Toten Winkels" geprüft.
- Grundsätzlich werden aktuelle Standards bzgl. dieser Systeme eingehalten.
Barrierefreiheit
- Sämtliche im Fahrbetrieb eingesetzten Busse sind Niederflurbusse.
- Der Fahrzeugboden ist im Mittelgang durchgängig stufenfrei.
- Bei Neubeschaffungen sind Podeste im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen
Möglichkeiten zu minimieren.
- Die Busse verfügen über die Möglichkeit zum Kneeling und eine Klapprampe nach VDV-
Standard (gemäß EU-Vorschrift UN/ECE R 107).
- Neubeschaffte Gelenkbusse verfügen über zwei, neubeschaffte Standardbusse über
einen barrierefrei zugänglichen Einstiegsbereich.
o Diese sind an der Außenseite des Fahrzeuges durch Piktogramme erkennbar.
- Sämtliche Fahrzeuge verfügen über eine behindertengerechte Ausstattung gemäß ent-
sprechender DIN-Normen, u.a. mit ausgewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
für mobilitätseingeschränkte Personen.
- Bei Neubeschaffungen ist eine Absprache mit den Behindertenverbänden der Stadt
Bonn vorzunehmen.
Fenster und Türen
- Neu zu beschaffende Gelenkbusse verfügen über vier und Standardbusse über drei Tü-
ren.
- Türen können personalbedient einzeln, auf Wunsch des Fahrgastes und automatisch
geöffnet werden.
- Alle Türen verfügen über einen Einklemmschutz.
- Die Schließung der Automatiktüren wird über ein akustisches Signal angekündigt. Bei
Neubeschaffungen wird die Schließung der Automatiktüren über ein akustisches und
optisches Signal angekündigt.Seite 29 von 58
24
- Bei geöffneten Türen ist die Anfahrsperre aktiviert.
- Die Linienbusse verfügen über Klappfenster.
Mehrzweckbereiche
- Fahrzeuge der derzeitigen Flotte behalten die derzeit eingerichteten Mehrzweckberei-
che bei.
- Neubeschaffte Gelenkbusse verfügen über zwei Mehrzweckbereiche für Rollstühle,
Rollatoren, Kinderwagen, o.ä., neubeschaffte Standardbusse über einen.
- Diese verfügen über Möglichkeiten zur Rollatorenbefestigung o.ä., gepolsterte Anlehn-
hilfen sowie Klappsitze.
Sitzplätze
- Die Zahl der Sitzplätze ist dem jeweils aktuellen Stand der Technik sowie den Standards
zu Kundenfreundlichkeit anzupassen.
- Alle Sitze sind gepolstert und verfügen über einen textilen Bezug.
Festhaltemöglichkeiten inkl. Haltewunschtasten
- Alle im Fahrbetrieb eingesetzten Fahrzeuge verfügen über genügend Haltemöglichkei-
ten für stehende Fahrgäste in Form von Haltestangen und Halteschlaufen mindestens
an den Mehrzweckbereichen, sodass sich jede Person von jeder Stelle im Fahrzeug
festhalten kann.
- Es gibt behindertengerechte Haltegriffe und Handläufe sowie Haltewunschtasten in
entsprechender Höhe. Haltewunschtasten sind in ausreichender Zahl vorhanden, so-
dass sie von allen Plätzen aus erreichbar sind. Die Haltewunschtasten sind in Abspra-
che mit den Behindertenverbänden mit oder ohne Braille-Schrift gekennzeichnet.
- Die Tasten befinden sich auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Sollte sich die
Technik diesbezüglich weiterentwickeln, können die Tasten zukünftig obsolet werden.
Fahrscheinsysteme
- Die derzeitige Fahrzeugflotte verfügt über einen Fahrscheindrucker, ein Fahrgeldsys-
tem im Fahrerstand und einen Fahrausweisentwerter in Solobussen, zwei Fahrauswei-
sentwerter in Gelenkbussen.
- Neubeschaffungen sind mit Fahrschein- und Fahrgeldsystemen nach dem jeweils ak-
tuellen Stand der Vorgaben des Verkehrsverbundes auszustatten, Bestandsfahrzeuge
sind ggf. anzupassen.
Fahrgastinformation außen
- Fahrzeugfront und Einstiegsseite: Liniennummer in der jeweiligen Linienfarbe und
Fahrtziel mit Zwischenstation(en) auf hochauflösenden und leuchtstarken Anzeigen.
- Linke Seite des Fahrzeugs sowie Heck: Liniennummer in der jeweiligen Linienfarbe auf
hochauflösenden und leuchtstarken Anzeigen.
Fahrgastinformation innen
- Gelenkbusse verfügen über mindestens zwei Multifunktions-Innenanzeigen (MFI),
Standardbusse über eine.
o Diese zeigen die nächsten vier Haltestellen, das Fahrtziel, Umsteigeinformatio-
nen in Echtzeit und Informationen zu Baustellenmaßnahmen bzw. aktuellen
Meldungen der Verkehrsleitstelle anSeite 30 von 58
25
o Ein Haltewunsch wird akustisch und optisch quittiert.
- Es gibt eine automatische Haltestellenansage sowie im Fahrerstand eine Lautsprecher-
anlage für Sonder- bzw. Störfallinformationen.
- Die Fahrzeuge verfügen über genügend Innenlautsprecher zur Erfüllung dieser Zwecke.
Außen- und Innen-Design
- Das Außen- und Innen-Design ist in Absprache mit der Aufgabenträgerin möglichst ein-
heitlich zu gestalten. Neubeschaffte Busse sind grundsätzlich gemäß dem jeweils gül-
tigen Design lackiert und/oder foliert (derzeit „Punkte-Design“ in Rot (RAL3020) und
Lichtgrau (RAL7035)).
- Der Innenraum ist den gesetzlichen Vorgaben entsprechend kontrastreich zu gestal-
ten.
- Die Innenbeleuchtung des Fahrzeuges ist durchgängig freundlich und angenehm ohne
dunkle Ecken.
- Auf den Fensterscheiben ist keine Werbung oder Beklebung zulässig (Ausnahme Heck-
scheibe).
- Im Innenraum des Fahrzeuges ist Werbung zwischen Fenstern und Fahrzeugdecke er-
laubt, sowie in Form von Swing Cards (Anhängen), wobei durch letztere keine Halte-
möglichkeiten beeinträchtigt werden dürfen.
Kundenkomfort und Sicherheit
- Alle im Betrieb eingesetzten Fahrzeuge sind mit einer klimatechnischen Einrichtung
sowie Heizungen ausgestattet. Die Temperatur des Innenraums muss die Empfehlun-
gen der VDV Schrift 236 einhalten.
o Die Klimageräte sollen mit klimafreundlichen Kältemitteln betrieben werden.
- Alle im Fahrbetrieb eingesetzten Fahrzeuge sind im Rahmen der jeweils gültigen ge-
setzlichen Vorgaben mit genügend Videoüberwachungskameras ausgerüstet, um den
Fahrgastraum komplett zu überwachen.
o Aufzeichnungen werden datenschutzkonform behandelt und nach den jeweils
gültigen gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt bzw. gelöscht.
- Gratis-WLAN und USB-Anschlüsse (bzw. die technischen Einrichtungen zur mobilen Da-
tenversorgung für sowie Laden des Akkus von privaten Endgeräten) sind auf der Flug-
hafenlinie vorgesehen. Dem Verkehrsunternehmen bleibt freigestellt, diese auch in
anderen Bussen anzubieten.
3.3 Platzangebot
Die Fahrzeugbemessung sowie die Planung zusätzlicher Einsatzwagenfahrten ist so zu gestal-
ten, dass der durchschnittliche Besetzungsgrad gemäß den Empfehlungen des VDV in der Spit-
zenstunde 65 % und innerhalb der 20-Minuten-Spitze 80 % der Gesamtplätze (alle Steh- und
Sitzplätze bei 4 Personen/m²) auf keinem Linienabschnitt übersteigt. Außerhalb der Spitzen-
zeiten soll allen Fahrgästen ein Sitzplatz angeboten werden. Nur bei GroßveranstaltungenSeite 31 von 58
26
(bspw. Pützchens Markt, Rhein in Flammen, Karneval) darf von diesem Standard nach Abspra-
che mit der Aufgabenträgerin im Rahmen der betrieblichen und wirtschaftlichen Erfordernisse
abgewichen werden.
3.4 Fahrzeugkapazitäten
Die Zahl der vorzuhaltenden Fahrzeuge ergibt sich aus den Liniensteckbriefen (Anlage 1) und
den beschriebenen Anforderungen an das Platzangebot. Die Kapazitäten werden so weiter-
entwickelt, dass das regelmäßige Beförderungsaufkommen bewältigt werden kann. Soweit im
Grundtakt auch bei Einsatz größerer Fahrzeuge die entsprechenden Kapazitäten nicht bereit-
gestellt werden können, sind Maßnahmen wie z. B. Einsatzwagen vorzusehen.
3.5 Betriebsqualität
3.5.1 Pünktlichkeit
Angestrebt wird ein möglichst pünktlicher Betrieb gemäß Fahrplan. Als pünktlich gelten Fahr-
ten, die nicht später als 2:59 Minuten nach Fahrplanzeit an Haltestellen ankommen bzw. ab-
fahren. Es ist eine Pünktlichkeitsquote von durchschnittlich mindestens 80 % zu gewährleis-
ten. Eine zu frühe Abfahrt an Haltestellen ist grundsätzlich untersagt.
Die Fahrtzeitprofile sind anhand der ITCS-Daten (oder Nachfolge-Technik) kontinuierlich aus-
zuwerten und bei Bedarf im Hinblick auf die pünktliche Fahrtendurchführbarkeit anzupassen.
Dabei sind die anwendbaren Fahrtzeitprofile im Sinne der Kundenfreundlichkeit/Merkbarkeit
auf maximal drei beschränkt.
Von besonderer Bedeutung bei Verspätungen ist eine frühestmögliche und umfangreiche In-
formation der Fahrgäste.
Falls aufgrund von Sondersituationen (wie z. B. Umleitungen) auf einer Linie trotz sorgfältiger
Planung die gewünschten Pünktlichkeitsquoten nicht eingehalten werden können, wird zwi-
schen Aufgabenträgerin und Verkehrsunternehmen abgestimmt, ob die Verspätungen aus-
nahmsweise akzeptiert werden oder ob ein Sonderfahrplan eingerichtet werden kann.
3.5.2 Ausfälle
Fahrtausfälle sind zu vermeiden. Als ausgefallen gelten Fahrten, die zu früh, überhaupt nicht
oder mit einer Verspätung erfolgen, die den Zeitraum bis zur nächsten fahrplanmäßigen Ab-
fahrt der Linie überschreitet. Die Ausfallquote darf maximal 1 % betragen. Alle Ausfälle sind
zu dokumentieren, wenn sie durch Eigenverschulden des Verkehrsunternehmens oder der
von ihm beauftragten Subunternehmer verursacht worden sind (z. B. Ausfall des Personals
oder des Fahrzeugs aus technischen Gründen). Es existiert ein effizientes Störungsmanage-
ment zur schnellen Störungsbeseitigung bzw. Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen.
Eine höhere Ausfallhäufigkeit wird von der Aufgabenträgerin akzeptiert, wenn Schienenstre-
cken und/oder Straßen aufgrund extremer äußerer Umstände (Schnee, Hochwasser o.ä.) über
einen längeren Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt befahrbar sind.Seite 32 von 58
27
3.5.3 Anschlusssicherung
Die beste Art der Anschlusssicherung ist ein möglichst pünktlicher Betrieb aller Linien. Da sich
Verspätungen jedoch nicht immer vermeiden lassen, sind wichtige Anschlüsse im Rahmen der
betrieblichen Möglichkeiten zu sichern. Insbesondere der Anschlusssicherung zu Linien mit
geringerer Fahrtenhäufigkeit kommt zur Vermeidung langer Wartezeiten für die Fahrgäste
große Bedeutung zu.
Bei den mit Priorität zu berücksichtigenden Anschlüssen (siehe Kapitel 1.2.3) sollen abbrin-
gende Buslinien, die seltener als alle 20 Minuten fahren, daher im Falle verspäteter Zubringer-
verkehre bei Bedarf eine Wartezeit von bis zu drei Minuten einhalten. Bei bestehendem Sicht-
kontakt zum ankommenden Fahrzeug sind grundsätzlich auch Anschlüsse geringerer Priorität
durch kurze Wartezeit herzustellen. Verspätungen, die aus einer Anschlusssicherung resultie-
ren, können in der Pünktlichkeitsstatistik separat aufgeführt werden und fließen nicht in die
geforderte Pünktlichkeitsquote ein.
3.5.4 Halten zwischen Haltestellen
In den Außenbereichen Bonns dürfen Buslinienfahrgäste ab 21:00 Uhr auf Wunsch auch zwi-
schen den regulären Haltestellen aussteigen. Der besondere Haltewunsch ist dem Fahrer
rechtzeitig bekannt zu geben. Der Fahrer entscheidet dann abhängig von der örtlichen Situa-
tion, ob dem Ausstiegswunsch entsprochen werden kann.
3.6 Betriebsstörungsmanagement
Das Verkehrsunternehmen hat seiner aus der personenbeförderungsrechtlichen Genehmi-
gung folgenden Betriebspflicht nachzukommen (vgl. § 21 Abs. 1 PBefG). Bei geplanten Be-
triebsunterbrechungen wie z. B. Baustellen wird eine Ersatzlösung (z. B. Umleitungsfahrplan)
angeboten. Bei ungeplanten Betriebsunterbrechungen wie z. B. Fahrzeugstörungen oder Stö-
rungen durch Dritte wird ebenfalls eine Ersatzlösung wie z. B. Ersatzverkehr mit Bus oder Taxi
gemäß der VRS-Mobilitätsgarantie angeboten.
Bei Auftreten einer Betriebsstörung erfolgt die unverzügliche adäquate Information der Fahr-
gäste (z. B. per Anzeige auf DFI, MFI, per Durchsage, per Internetauftritt, Kanäle der Sozialen
Medien sowie der verkehrsunternehmenseigenen Mobilitätsapp).
3.6.1 Mobilitätsgarantie
Auf Bonner Stadtgebiet gilt die VRS-Mobilitätsgarantie.Seite 33 von 58
28
3.7 Information
Zahlreiche Studien- und Umfrageergebnisse zeigen, dass eine grundsätzlich aktuelle und kor-
rekte Information eines der wichtigsten Kriterien für die Fahrgäste im ÖPNV ausmacht. Ver-
spätungen und Ausfälle werden mit einer höheren Bereitschaft toleriert, wenn die Informa-
tion über ebendiese so genau wie möglich ist. Das Kapitel behandelt die präzise, vollständige
und fehlerfreie Information durch Personal sowohl im Normalbetrieb als auch im Störungsfall,
an Haltestellen, in allen gedruckten Informationsmedien, auf der Webseite des Verkehrsun-
ternehmens sowie in der elektronischen Fahrplanauskunft und in sämtlichen mit dem Ver-
kehrsunternehmen verbundenen Apps. Die in diesem Kapitel beschriebenen Möglichkeiten
zur Information stellen den derzeitigen Stand dar. Es können in Abstimmung der Stadt Bonn
und des Verkehrsunternehmens Anpassungen vorgenommen werden, da sich voraussichtlich
die technischen Informationsmöglichkeiten weiterentwickeln werden, während andere Me-
dien an Relevanz verlieren.
3.7.1 Fahrplanangebot und Fahrzeiten
Die allgemeine sowie die Echtzeit-Information über das Fahrplanangebot und Fahrzeiten er-
folgt über
- eine elektronische Fahrplanauskunft des Verkehrsunternehmens im Internet
- Smartphone-Apps zur Fahrplanauskunft
- Minifahrpläne und Linienflyer zur kostenlosen Mitnahme sowie zum Download
- eine telefonische Fahrplanauskunft
- das Personal in den Servicecentern
- Aushangfahrpläne an den Haltestellen
Die in der elektronischen Fahrplanauskunft angegebenen Bezeichnungen der Linienendziele
müssen mit den Bezeichnungen auf den Fahrzeugen und an den Haltestellen übereinstimmen,
um eine leichte Orientierung auch für nicht ortskundige Fahrgäste zu gewährleisten. Lange
Haltestellennamen können ggf. abgekürzt werden.
Änderungen im Fahrplanangebot werden je nach Ausmaß über Sonderbroschüren, Pressemit-
teilungen und -konferenzen sowie ggf. Informationsveranstaltungen bekannt gegeben. Ver-
kehrsunternehmen und Aufgabenträgerin stimmen die Maßnahmen im Vorfeld jedes Fahr-
planwechsels ab.
3.7.2 Geplante Änderungen sowie Betriebsstörungen
Die Information über geplante Änderungen (bspw. Umleitung wegen Baustelle) und Betriebs-
störungen umfasst Ursache, Auswirkung und eine alternative Reiseroute sowie – falls notwen-
dig – eine Information über vorübergehende Hemmnisse hinsichtlich der Barrierefreiheit. Die
umfangreiche Information erfolgt frühestmöglich und über
- Durchsagen an Haltestellen und in den Fahrzeugen sowie Anzeige von Kurzinformati-
onen auf den Infotafeln der dynamischen Fahrgastinformation (DFI)Seite 34 von 58
29
- bei vorhersehbaren, geplanten Störungen Aushänge an den Haltestellen, Sonderbro-
schüren und -fahrpläne zur kostenlosen Mitnahme sowie zum Download
- die Webseite des Verkehrsunternehmens
- Pressemitteilungen/ggf. Pressemeldungen an lokale Zeitungen und Radiosender
- aktuelle Hinweise in der elektronischen Fahrplanauskunft des Verkehrsunternehmens
- die Smartphone-Apps des Verkehrsunternehmens zur Fahrplanauskunft
- einen Hinweis über die Kanäle der Sozialen Medien des Verkehrsunternehmens
- die telefonische Fahrplanauskunft
- das Personal in den Servicecentern
- Fahr- und Servicepersonal (während Betriebsstörungen)
Eine unverzügliche Versorgung der o.g. Stellen mit aktuellen Störungsinformationen ist sicher-
zustellen.
Bei Haltestellenverlegungen bzw. Nichtbedienungen von Haltestellen sind an ebendiesen Hal-
testellen Kartenausschnitte mit Lage der Ersatzhaltestellen/Ersatzlinienwege und auch ggf. Er-
satzwegeführung für Fußgänger auszuhängen. Abweichungen hiervon sind mit der Aufgaben-
trägerin abzustimmen. Tagesbaustellen sowie Auswirkungen ungeplanter Betriebsstörungen
sind hiervon nicht betroffen.
3.7.3 Information über Rückerstattungen/Entschädigungen im Störungsfall
Die Information über Rückerstattungsmöglichkeiten und Entschädigungen im Störungsfalle er-
folgt
- aktiv durch das Servicepersonal vor Ort bei Störungen
- aktiv durch das Personal bei der Aufnahme von Beschwerden
- durch die Websites und Apps der Verkehrsunternehmen und des VRS
- durch eine spezielle Kundenbroschüre
- in Druckmedien an angemessener Stelle
3.7.4 Barrierefreiheit; Sicherheit
Die Information über die Barrierefreiheit der Fahrzeuge und Haltestellen erfolgt über
- spezielle Hinweise in der elektronischen Fahrplanauskunft des Verkehrsunternehmens
im Internet
- Smartphone-Apps
- Hinweise in den Liniennetzplänen, Minifahrplänen und Linienflyern zur kostenlosen
Mitnahme
- die telefonische Fahrplanauskunft
- das Personal in den Servicecentern
- die Liniennetzpläne an den Haltestellen
- ggf. Sonderbroschüren (wenn erforderlich)Seite 35 von 58
30
Die Abrufbarkeit von Echtzeit-Informationen zur Verfügbarkeit von Aufzügen ist notwendig.
Die Information über Sicherheit und die zu diesem Zwecke durch das Verkehrsunternehmen
durchgeführten Maßnahmen erfolgt über die Webseite des Verkehrsunternehmens und re-
gelmäßige Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Pressemitteilungen über Neuerungen in diesem Bereich,
Erfolge in der Vandalismusbekämpfung u.a.). Videoüberwachte Bereiche werden mit entspre-
chenden Hinweisen gekennzeichnet.
3.7.5 Kundenbetreuung
Die Information über Möglichkeiten zur Kundenbetreuung erfolgt über
- die Tarifaushänge an den Haltestellen
- die Webseite des Verkehrsunternehmens und des VRS
- Aushänge/Aufkleber in und an Fahrzeugen mit Internetadresse und Telefonnummer
- Broschüren zur kostenlosen Mitnahme und zum Download
- Auflistung der ServiceCenter, Servicestellen und Fahrscheinautomaten in Apps
Neuerungen in der Kundenbetreuung werden je nach Ausmaß über Sonderbroschüren, Pres-
semitteilungen und -konferenzen sowie ggf. Informationsveranstaltungen bekannt gegeben.
3.8 Information an Haltestellen
3.8.1 Kennzeichnung und Ausschilderung der Haltestellen
Zusätzlich zum Haltestellensymbol werden die Haltestellenschilder mit folgenden Informatio-
nen versehen:
- Haltestellenname in serifenfreier Schrift
- Liniennummern (in Linienkennfarbe) und Fahrziele aller dort verkehrenden Linien ein-
schließlich wichtiger Zwischenziele, soweit technisch umsetzbar
- Logos von VRS und Verkehrsunternehmen
3.8.2 Tarif- und Fahrplanaushänge an den Haltestellen
Die Tarifaushänge haben folgende Informationen zum Inhalt: Gültigkeitsdatum, Zielverzeich-
nis mit erforderlicher Preisstufe und Kurzstreckenziele, Tarifzonenkarte, Preistabelle, Anwen-
dungsleitfaden in deutscher und englischer Sprache, Hinweis zum HandyTicket und eTicket,
Bezahlmöglichkeiten am Automaten, die Kontaktmöglichkeiten zum Verkehrsunternehmen
und ein QR-Code, welcher direkt auf die Webseite des Verkehrsunternehmens führt.
Die Fahrplanaushänge beinhalten alle Fahrpläne aller dort verkehrenden Linien mit Linien-
nummer (in Linienkennfarbe), Linienwegbeschreibung, Abfahrtszeiten, Reisezeiten, Gültig-
keitsdatum und Kontaktmöglichkeiten zum Verkehrsunternehmen. Die Fahrpläne sind nach
Liniennummer zu sortieren.Seite 36 von 58
31
Der Austausch der Fahrplanaushänge zum Fahrplanwechsel wird frühestens 24 Stunden vor
und ist spätestens 24 Stunden nach Fahrplanwechsel abgeschlossen.
3.8.3 Dynamische Fahrgastinformation (DFI) an den Haltestellen
An allen Haltestellen mit mehr als 500 Einsteigern pro Werktag sollen im Rahmen der bauli-
chen Möglichkeiten dynamische Fahrgastinformationsanzeiger installiert sein, die die nächs-
ten Abfahrten mit ihrer tatsächlichen Abfahrtszeit sowie Sonderinformationen z. B. im Stö-
rungsfall anzeigen. Neubeschaffte DFI-Anzeigen besitzen eine Vorlesefunktion, ältere Modelle
werden nachgerüstet. Wenn der Fahrgast an diesen Haltestellen für die Fahrt in eine Haupt-
richtung unterschiedliche Haltepositionen zur Auswahl hat, sind als Entscheidungshilfe für den
Fahrgast auch Anzeigen vorzusehen, die die Abfahrten an der jeweiligen anderen Position dar-
stellen (Beispiel: Konrad-Adenauer-Platz, an dem alle Fahrten stadteinwärts an Großanzeigern
dargestellt werden und auch jeweils von den anderen Haltestellenpositionen erkennbar sind).
Die DFI-Anzeiger zeigen eine Prognose der tatsächlichen Abfahrtszeit für alle dort verkehren-
den Linien an. Wenn Linien außerplanmäßig z. B. wegen Umleitung die Haltestelle anfahren,
sind diese ebenfalls anzuzeigen. Wenn Linien die Haltestelle nicht anfahren können, wird dies
ebenfalls auf dem DFI-Anzeiger dargestellt.
Die Errichtung, Unterhalt und Betrieb von DFI-Anzeigen werden durch das Verkehrsunterneh-
men gewährleistet.
3.9 Personal
Dem freundlichen und sympathischen Auftreten des Personals im ÖPNV kommt besondere
Bedeutung zu. Der ÖPNV darf keinesfalls nur auf funktionierende Technik reduziert werden,
sondern muss seine Serviceorientierung täglich neu durch kundenorientierte, kompetente Re-
präsentanten beweisen. Das Personal sollte sich seiner Dienstleistungsrolle zu jedem Zeit-
punkt vollkommen bewusst sein und danach handeln.
Besonders das Fahrpersonal ist durch seine anspruchsvolle Tätigkeit und Verantwortung oft
großer Stressbelastung ausgesetzt. Deswegen sind beim Fahrpersonal besondere Anforderun-
gen zu berücksichtigen. Das Fahrpersonal wird nach dem in Nordrhein-Westfalen gültigen Ta-
rifverträgen für den Öffentlichen Nahverkehr bezahlt. Alle im Tarifvertrag getroffenen Verein-
barungen werden befolgt.
Grundsätzlich sollten alle Mitarbeitenden über folgende Qualifikationen/Merkmale verfügen:
- sichere deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2), die die erforderliche Kommunikation
insbesondere mit der Leitstelle und den Fahrgästen gewährleisten
- hilfsbereites, verständnisvolles und positiv-konstruktives Auftreten
- freundliche, höfliche und respektvolle Umgangsweise
- Qualitätsbewusstsein und konsequente Kundenorientierung
- aktives Zugehen auf Personen mit erkennbarem Hilfe- oder InformationsbedarfSeite 37 von 58
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- Sicherheits-, Konflikt- und Deeskalationskompetenz, Verhalten bei Extremereignissen
(Fahrzeugbrand, Übergriffe im Fahrzeug etc.)
- Kommunikation von Sonderinformationen im Fahrzeug (z. B. bei Betriebsstörungen)
- unverzügliche Weiterleitung von zur Kenntnis genommenen Störungen im Fahrbetrieb
und an Betriebsanlagen sowie die unverzügliche Mitteilung an die Leitstelle, wenn auf
Grund von Kapazitätsengpässen an Haltestellen Kunden nicht befördert werden kön-
nen (betrifft Fahrpersonal)
- ökonomische, vorausschauende und kundenorientierte Fahrweise (betrifft Fahrperso-
nal)
- Kenntnis des ÖPNV-Angebots in Bonn einschließlich fahrgastrelevanter betrieblicher
Sondersituationen (betrifft Mitarbeitende mit Kundenkontakt, Fahrpersonal)
- Kenntnis der in Bonn gültigen ÖPNV-Tarife einschließlich anlassbezogener Sonderta-
rife (betrifft Mitarbeitende mit Kundenkontakt, Fahrpersonal)
- Förderung eines geordneten Betriebsablaufes durch pünktlichen Dienstbeginn und
pünktliche Ausfahrten
- Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten
3.9.1 Erscheinungsbild
Sämtliches Personal des Verkehrsunternehmens mit Kundenkontakt sowie Präsenz in der Öf-
fentlichkeit hat in gepflegtem Erscheinungsbild aufzutreten. Service- und Fahrpersonal wird
eine einheitliche Dienstkleidung angeboten.
3.9.2 Besondere Kundenunterstützung durch das Personal
In Ausnahmesituationen ist es wichtig, die Kunden bestmöglich zu unterstützen. Bei Betriebs-
störungen wird das vorhandene Servicepersonal mit Priorität an und auf den von Störungen
betroffenen Linien eingesetzt und unterstützt die Fahrgäste dort mit Informationen und Rei-
seempfehlungen. Dabei wird auch auf die VRS-Mobilitätsgarantie hingewiesen und auf
Wunsch ein Taxi für von der Störung betroffene Fahrgäste gerufen.
Fahrgäste, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, werden durch das Fahr- und Servicepersonal
auf Wunsch unterstützt. Insbesondere wird Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen einschließ-
lich Bedienung der Rampen in den Bussen gegeben. Das Personal geht aktiv dabei auf Perso-
nen mit erkennbarem Bedarf an Unterstützung zu. Das Fahrpersonal setzt seine Fahrt von der
Haltestelle möglichst erst fort, wenn Fahrgäste mit erkennbaren Schwierigkeiten sich einen
festen Halt verschafft bzw. einen Sitzplatz erreicht haben. Der Umgang mit mobilitätseinge-
schränkten Fahrgästen wird im Rahmen der Schulungen in Anlehnung an die VDV – Mitteilung
7034 „Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen“
vermittelt.
Für besondere Fahrgastgruppen wie z. B. Menschen mit Rollatoren und anderen Einschrän-
kungen in der Mobilität werden durch das Verkehrsunternehmen ggf. in Zusammenarbeit mitSeite 38 von 58
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Vereinen oder der Polizei spezielle Kurse zur ÖPNV-Nutzung angeboten. Ebenfalls bietet das
Verkehrsunternehmen mindestens jährlich stattfindende Programme zur Schulung von Schü-
ler*innen an.
3.9.3 Schulungen
Die Auswahl und Zulassung von Fahrbediensteten sowie die Aus- und Weiterbildung erfolgt in
Anlehnung an die VDV-Schrift 712 „Empfehlungen für die Zulassung, Aus- und Weiterbildung
im Fahrdienst“.
Die betriebsspezifische Ausbildung beinhaltet insbesondere die Vermittlung von Verhaltens-
richtlinien im Betriebsablauf des Linienverkehrs, Tarife, Beförderungsbedingungen und Anfor-
derungen des kundenorientierten Verhaltens.
Typenschulungen der verwendeten Fahrzeuge sind ebenfalls Bestandteil der betriebsspezifi-
schen Ausbildung, wie auch die Schulung spezieller technischer Ausstattung wie z. B. ITCS.
Vertiefend ist das Fahrpersonal in Kundenkontakt, Deeskalation und Verhalten in akuten Not-
fallsituationen zu schulen. Neben den Weiterbildungsmaßnahmen gemäß Berufskraftfahrer-
qualifikationsgesetz (Bus) wird das Fahrpersonal regelmäßig in den Verhaltensrichtlinien im
Betriebsablauf sowie bei Änderung der für das Fahrpersonal geltenden Gesetze und Verord-
nungen durch jährlich wiederkehrenden Dienstunterricht nach BOKraft (Busfahrende) und
BOStrab/EBO (Bahnfahrende) nachgeschult.
Der Umgang mit mobilitätseingeschränkten Fahrgästen wird im Rahmen der regelmäßigen
Schulungen in Anlehnung an die VDV – Mitteilung 7034 „Sensibilisierung der Mitarbeiter für
die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen“ vermittelt. Für die Ausbildung und Weiter-
bildung des Fahrpersonals Bus und Bahn ist eine eigene Fahrschule mit eigenem Personal vor-
zuhalten. Die Fahrschule kann im BOKraft-Bereich durch externe Anbieter ergänzt werden. Die
Anforderungen an die gesundheitliche Eignung des Fahrpersonals erfolgt in Anlehnung an die
VDV – Schrift 714 „Leitlinien für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsun-
ternehmen“.
3.9.4 Personalreserve
Für die Aufrechterhaltung eines möglichst ausfallfreien Linienverkehrs ist die Vorhaltung einer
bedarfsgerechten Personal- und Fahrzeugreserve zwingend erforderlich.
3.10 Vertrieb, Marktauftritt, Kundendienst
3.10.1 Vertrieb von Fahrausweisen
Das Verkehrsunternehmen vertreibt, neben dem Vertrieb von Fahrausweisen in Fahrzeugen
sowie an ausgewählten Haltestellen über Fahrausweisautomaten, Fahrausweise über eigene
und private Vorverkaufsstellen sowie elektronisch sowohl im Internet als auch über eine ver-
kehrsunternehmenseigene Mobilitätsapp.
Der Vertrieb umfasst an allen Stellen mindestens alle Barfahrausweise des VRS.Seite 39 von 58
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Fahrschein- und Fahrgeldsysteme sind nach dem jeweils aktuellen Stand der Vorgaben des
Verkehrsverbundes zu betreiben.
3.10.2 Servicecenter
Ausführliche persönliche Beratung zum VRS-Tarifsortiment sowie zur Beantwortung von Fahr-
plan- und Tariffragen ist in den Servicecentern des Verkehrsunternehmens möglich. Auf Bon-
ner Stadtgebiet werden derzeit zwei Servicecenter und zwei Servicestellen betrieben. Die Ser-
vicecenter verfügen möglichst über einen barrierefreien Zugang. Die Öffnungszeiten der Ser-
vicecenter betragen jeweils mindestens 60 Stunden wöchentlich.
Die Servicecenter bearbeiten u.a. folgende Anliegen:
- Ausstellung von Kundenkarten
- Bearbeitung von Aboanträgen, Ausgabe von Chipkarten
- Bearbeitung von Fahrgeldnachforderungen
Sobald festgestellt wird, dass Servicecenter nicht mehr frequentiert werden (z. B., weil sämt-
liche Anliegen online bearbeitet werden), wird in Absprache mit der Aufgabenträgerin eine
Reduzierung oder Auflösung der Servicecenter in Erwägung gezogen.
3.10.3 Marktauftritt
Darüber hinaus unterhält das Verkehrsunternehmen mindestens die folgenden Marktauftritte
mit den folgenden Funktionen:
- das Internet (elektronische Fahrplanauskunft, Tarifberatung, allgemeine Informatio-
nen, Annahme von Beschwerden)
- eine verkehrsunternehmenseigene Smartphone-App (Fahrplanauskunft, Ticketver-
trieb, allgemeine Informationen)
- Konten in den gängigen Sozialen Medien (allgemeine Informationen, Annahme von
Beschwerden)
- eine telefonische Tarif- und Fahrplanauskunft, die 24 Stunden täglich erreichbar ist und
für den Kunden nicht zu Mehrkosten führen soll
- Tarifbroschüren zur kostenlosen Mitnahme und zum Download
- die Tarifaushänge an den Haltestellen
Die Form des Marktauftritts kann zukünftig den jeweils aktuellen technischen Entwicklungen
in Absprache mit der Aufgabenträgerin angepasst werden.
Sonderangebote sowie Änderungen im Tarifangebot werden je nach Ausmaß über Sonderbro-
schüren, Pressemitteilungen und -konferenzen sowie ggf. Informationsveranstaltungen be-
kannt gegeben.Seite 40 von 58
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3.10.4 Beschwerden und Anregungen
Grundsätzlich nehmen alle Mitarbeitenden der Verkehrsunternehmen mit Kundenkontakt Be-
schwerden und Anregungen entgegen. Den Mitarbeitenden ist ihre Dienstleisterrolle bei der
Entgegennahme und weiteren Behandlung der Beschwerden bewusst. Die Weitergabe an die
zuständigen Stellen im Unternehmen sowie Dokumentation der Eingaben ist sicherzustellen.
Darüber hinaus können Eingaben schriftlich, per E-Mail, über ein Kontaktformular auf den
Websites des Verkehrsunternehmens, über die Auftritte des Verkehrsunternehmens in den
jeweils gängigen Sozialen Medien und telefonisch übermittelt werden.
Die federführende Erfassung und Bearbeitung der Eingaben sowie die damit zusammenhän-
gende Betreuung der Kunden erfolgt durch eine besondere Stelle im Verkehrsunternehmen,
die bei einfachen Sachverhalten innerhalb von einer Woche, bei komplexeren Fragestellungen
zunächst mit kurzem Eingangsbescheid und nach maximal drei Wochen mit ausführlichem
Schreiben antwortet. Dauert die Bearbeitung ausnahmsweise länger als drei Wochen, ist der
Kunde regelmäßig über den Fortgang der Beschwerdebearbeitung zu informieren.
Betreffen Anliegen Themen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verkehrsunterneh-
mens (z. B. Beschwerden über das im Nahverkehrsplan festgelegte Fahrtenangebot), wird die
Eingabe unter Berücksichtigung des Datenschutzes an die zuständige externe Stelle (z. B. Stadt
Bonn) weitergeleitet. Der Kunde erhält eine Zwischennachricht über die Weitergabe.
3.10.5 Verlorene Gegenstände/Fundsachen
Das zentrale Fundbüro der Stadt Bonn steht als einheitlicher Ansprechpartner sowie Sammel-
stelle für alle verlorenen Gegenstände zur Verfügung. Die Verkehrsunternehmen kooperieren
mit dem Fundbüro.
3.11 Qualitätsmanagement
Zur Sicherung einer angemessenen ÖPNV-Qualität und Erfüllung der definierten Qualitäts-
standards muss das Verkehrsunternehmen ein internes Qualitätsmanagement anwenden und
regelmäßig der Aufgabenträgerin Bericht über die Einhaltung der Kriterien erstatten. Zwi-
schen Aufgabenträgerin und Verkehrsunternehmen werden konkrete Qualitätsziele formu-
liert.
Zur Prüfung und Weiterentwicklung

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Datenstand: 02.11.2026, 23:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de