210823-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert"
Kerndaten
- Nummer
- 210823-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.860 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210823-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert" Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Kenntnisnahme Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 folgende Beschlussempfehlung gefasst: „Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Eigentümer Verhandlungen über den Erwerb der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - `Im Wingert` aufzunehmen und den Rat über das Ergebnis ihrer Bemühungen zu informieren. Die Beschlussempfehlung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 18.08.2022 in Form einer ergänzenden Stellungnahme darlegt, welche Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung dieser Flächen gesehen und auch für sinnvoll erachtet werden.“ Zu den Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Gebietsgröße und Eigentumsverhältnisse In dem insgesamt 10.649 m² großen Gebiet liegen 18 Flurstücke (Flst.). 3 Flst. mit einer Flächengröße von insgesamt 1.496 m² (= 14% der Gesamtfläche) befinden sich in städtischem Eigentum. 15 Flst. mit einer Gesamtfläche von 9.153 m² (= 86% der Gesamtfläche) befinden sich in Privateigentum. (s. Anhang, Abb. 1) Schutzstatus und naturschutzfachliche Bedeutung Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG) L 2.4 „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“ des Landschaftsplans Kottenforst. Als Entwicklungsziel sieht der Landschaftsplan „Anreicherung bzw. ökologische Aufwertung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ vor. Das Gebiet ist ein Teil des LANUV-Biotopverbundsystems „Kottenforstrand und Hangbereiche von Hardtberg, Brüser Berg und Kreuzberg“ mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund. In dem Gebiet befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope oder schutzwürdigen Biotope gemäß LANUV-Biotopkataster.Seite 1 von 11 Seite 2 Gemäß „Klimahinweiskarte Nacht“ von 2019 liegt das Gebiet in der Verlängerung des Melbtals in einer Kaltluftleitbahn und stellt einen Ausgleichraum von hoher bioklimatischer Bedeutung dar. Aktuelle Bestandssituation Ausgehend von der Interpretation und Abgrenzung auf Luftbildbasis sowie einer überschlägigen örtlichen Inaugenscheinnahme stellt sich die Bestandsituation aktuell wie folgt dar. (s. Anhang, Abb. 2) Im östlichen und nördlichen Teil sowie am südlichen Rand der Fläche befindet sich auf einer Fläche von rd. 6.750 m² (rd. 63% der Fläche) ein strukturreicher Laubwald mit lebensraumtypischen Baumarten (Traubeneiche, Bergahorn, Winterlinde, Hainbuche etc.). Es kommen nur vereinzelt gebietsfremde Robinien vor. (s. Anhang, Abb. 3) Im westlichen Teil der Fläche befindet sich eine rd. 1.400 m² großer gärtnerisch genutzter Bereich mit einem Foliengewächshaus, Baracken, versiegelten Parkplatzflächen, Pflanzbeeten und gebietsfremden Gehölzen (Kirschlorbeer, Thuja etc.). (s. Anhang, Abb.4) Nordöstlich angrenzend an den gärtnerisch genutzten Teilbereich befindet sich eine rd. 650 m² große Freizeitgartenfläche mit Unterstand, Grillplatz, naturfernen Gartenteichen und gebietsfremden Gehölzen. (s. Anhang, Abb. 5) Im Zentrum der Fläche befindet sich eine rd. 750 m² große Birkenanpflanzung sowie nördlich daran angrenzend eine rd. 600 m² große Brachfläche mit beginnender Gehölzsukzession. (s. Anhang, Abb. 6) Nördlich angrenzend an den naturnahen Gehölzsaum an der südlichen Gebietsgrenze hat sich ein rd. 350 m² großes Brombeergebüsch entwickelt. (s. Anhang, Abb. 7) Östlich angrenzend an die Birkenanpflanzung befindet sich am Rand des Laubwaldes eine rd. 150 m² große Fläche mit teilweise eingegrabenen Styroporboxen und Müllablagerungen. (s. Anhang, Abb. 8) Im westlichen Randbereich verläuft in der Straßenparzelle der Trierer Straße auf einer Länge von rd. 160 m ein verrohrter Abschnitt des Engelsbaches. Einschätzung der ökologischen Aufwertungsmöglichkeiten Als Ergebnis einer ersten überschlägigen naturschutzfachlichen Einschätzung werden folgende ökologischen Aufwertungsmöglichkeiten gesehen: Auf rd. 6.750 m² (rd. 63% des betreffenden Gebietes) im östlichen und nördlichen Bereich sowie am südlichen Rand der Fläche ist bereits ein naturnaher Gehölzbestand vorhanden. Hier besteht kein weiteres ökologisches Aufwertungspotenzial. Es bietet sich hier ggf. eine dauerhafte Sicherung der Fläche durch Überführung in kommunales Eigentum an.Seite 2 von 11 Seite 3 Die rd. 750 m² große (rd. 7% Flächenanteil) Birkenanpflanzung besteht aus heimischen Baumarten und ist für das Stangenholzalter vergleichsweise naturnah. Sie bietet ein geringes ökologisches Aufwertungspotenzial durch Einbringung weiterer gebietsheimischer Baumarten. Auf der Brachfläche und in dem Brombeergestrüpp (rd. 950 m² bzw. rd. 9% des Gebietes) besteht ein geringes bis mittleres Aufwertungspotenzial durch die Anpflanzung und Entwicklung eines naturnahen gebietsheimischen Laubwaldes. Ein hohes bis sehr hohes Aufwertungspotenzial besteht auf insgesamt ca. 2.200 m² (rd. 21% der Fläche) auf der vorhandenen Gärtnereifläche, dem Freizeitgarten sowie der „Müllhalde“. Eine Aufwertung kann hier durch Beseitigung der vorhandenen Gebäude, Flächenentsiegelung, Beseitigung von gebietsfremden Gehölzen, Beseitigung der naturfernen Teiche, Beseitigung der Styroporboxen und Müllablagerungen und der anschließenden Bestockung mit einem naturnahen gebietsheimischen Laubwald als Zielbiotop (in Ergänzung des bereits bestehenden Waldes) erreicht werden. Das hohe bis sehr hohe Aufwertungspotenzial befindet sich zum großen Teil auf dem bereits in städtischem Eigentum befindlichen Flurstück Nr. 1010 und auf den privaten Flurstücken 1009, 405/79 sowie teilweise auf den privaten Flurstücken 78/1, 80, 87, 88 und 91. Eine weitere bedeutende ökologische Aufwertung könnte durch die Offenlegung und naturnahe Gestaltung des verrohrten Abschnitts des Engelsbachs erreicht werden, welche voraussichtlich durch die Verlegung des Baches in das Gebiet realisiert werden könnte. Inwieweit eine entsprechende Renaturierung topgrafisch und wasserbaulich-technisch möglich ist, muss separat begutachtet werden. Zur genaueren Quantifizierung des ökologischen Aufwertungspotentials ist ein ausführliches Gutachten erforderlich. Anlage/n 1 Abbildungen (öffentlich)Seite 3 von 11 Abbildungen Abbildung 1: Übersichtsplan (farblich hinterlegte Flst. = städtisches Eigentum)Seite 4 von 11 Abbildung 2:Seite 5 von 11 Abbildung 3:Seite 6 von 11 Abbildung 4:Seite 7 von 11 Abbildung 5:Seite 8 von 11 Abbildung 6:Seite 9 von 11 Abbildung 7:Seite 10 von 11 Abbildung 8:Seite 11 von 11
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de