210816-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssituation Dottendorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210816-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (9.436 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210816-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrssituation Dottendorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die seitens der Bürgerin geschilderte verbesserungsbedürftige Situation für den Fuß- und Radverkehr ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Für den Radverkehr steht lediglich ein Schutzstreifen in Fahrtrichtung Osten zur Verfügung und die Gehwege sind zu schmal. Jedoch ist eine bauliche Verbesserung der Situation vor Ort aufgrund der historisch gewachsenen Strukturen leider als schwierig zu bewerten. Zu den einzelnen Punkten nimmt die Verwaltung nachfolgend Stellung. Zu 1.) Die Einrichtung eines durchgehenden Radwegs vom Ortszentrum bis zum Quirinusplatz Aufgrund des zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitts zwischen ca. 9,00m und 9,50m ist eine Neuaufteilung des Straßenraums zu Gunsten ausreichend dimensionierter Geh- und Radwege nicht möglich. Da aufgrund der Hauseingänge beidseitig Gehwege anzulegen sind und ein Begegnungsverkehr von Bus und PKW gewährleistet werden muss, ist selbst die Markierung eines Schutzstreifens in Fahrtrichtung Westen nach den geltenden Regelungen nicht umsetzbar. Um eine Verbesserung zu erzielen wäre letztlich ein Eingriff in die Bestandsbebauung erforderlich. Aufgrund der umfassenden Eingriffe in private Grundstücksflächen und Gebäude sowie den daraus folgenden finanziellen und rechtlichen Auswirkungen wird diese Option seitens der Verwaltung als unrealistisch angesehen. Zu 2.) Die Haltelinie vor dem Haus Dottendorfer Straße 20 einige Meter nach hinten verlegen, damit die Busse nicht über den Bürgersteig fahren, wenn sie aus Bad Godesberg kommend, auf die Dottendorfer Straße einbiegen. Der Verwaltung sind bisher keine Konflikte zwischen dem linkseinbiegenden Busverkehr in die Dottendorfer Straße sowie wartenden Fußgängern bekannt. Ebenso liegen keine Meldungen des Fahrpersonals der SWB vor, wonach es beim Abbiegen von der Kessenicher Straße in die Dottendorfer Straße bzw. inSeite 1 von 4 Seite 2 die Gegenrichtung notwendig ist, über den Gehweg zu fahren, sofern die Fahrzeuge des Querverkehrs bei Rotlicht vor der Haltestelle stehen. Sofern Haltebalken verlegt werden sollen, müssten die Schleifen entsprechend anpasst werden. In diesem Fall ist mit Kosten von ca. 5.000,-€ zu rechnen. Zu 3.) Den Schwerlastverkehr umleiten (LKW-Lenkungskonzept) Hinsichtlich des Schwerverkehrs besteht bereits in Fahrtrichtung Bad Godesberg eine ausgeschilderte Route über Urstadtstraße, Hermann-Milde- Straße und Karl-Barth-Straße zur Entlastung der Engstelle in der Dottendorfer Straße. Der Bereich der Dottendorfer Straße ist der Leitstelle des Ordnungsamtes zudem bekannt, weil vereinzelt Hinweise auf Falschparker auf Gehwegen oder dem Fahrradschutzstreifen eingehen. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird der Bereich der Dottendorfer Straße kontrolliert. Werden vor Ort Falschparker festgestellt, so werden Verwarnungen ausgestellt. Unter der Telefonnummer 0228 - 77 33 33 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags zwischen 7.00 und 1.00 Uhr erreichbar. Samstags, sonntags und an Feiertagen sind sie von 10.00 bis 1.00 Uhr erreichbar. Im Bereich der Dottendorfer Straße findet in der Regel kein Verkehr von genehmigten Großraum- und Schwertransporten statt. Der Großteil der GST fährt über die B 9 und/oder August-Bebel-Allee in alle Fahrtrichtungen. Man kann davon ausgehen, dass im Zusammenhang des Bürgerantrags der Anlieferverkehr bzw. Baustellenverkehr mit "normalen" LKW mit Großraum- und Schwertransporten verwechselt wurde. Hier sollte bei der Begrifflichkeit daher differenziert werden. Zu 4.) Den PKW-Verkehr umleiten Die Dottendorfer Straße ist eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur dort angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter (Sicherheit und Ordnung) erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist dann anzunehmen, wenn es ohne verkehrsbehördlichen Eingriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Unfällen oder Schäden kommt. Im Bereich der Dottendorfer Straße wurde eine sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation und das Unfallrisiko auf der Dottendorfer Straße geprüft. Hierbei wurde keine Unfallhäufung im gesamten Streckengebiet festgestellt. Somit ist keine Unfallhäufung in diesem Bereich feststellbar und somit liegt keine Gefahrenstelle im Sinne der Straßenverkehrsordnung vor. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist zwischen den Haus-Nr. 6 – 34 aufgrund des naheliegenden Kindergartens bereits erfolgt. Zudem befindet sich eine Ausweitung dieser Regelung aus Lärmschutz-Gründen zurzeit in Prüfung. Zu 5.) Buslinien optimieren Das Fahrpersonal der Stadtwerke-Verkehrs GmbH (SWBV) muss sich wie jedeSeite 2 von 4 Seite 3 andere am Straßenverkehr beteiligte Person an die im Straßenverkehr gültigen Vorschriften und Gesetze halten. Inwieweit die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten vom Fahrpersonal der Buslinien überschritten werden, lässt sich durch die SWBV nicht feststellen. Allerdings ist die Einhaltung der Geschwindigkeiten nach Aussage der SWBV ein immer wiederkehrendes Thema in den Fahrpersonalschulungen, sodass davon auszugehen ist, dass es sich bei eventuellen Überschreitungen um Einzelfälle handelt. In der im Bürgerantrag erwähnten Mitteilung (1011319NV6) aus dem Jahr 2010 wurde vereinbart, dass außerplanmäßige Fahrten in der Regel nicht über die Dottendorfer Straße erfolgen sollen. Das Fahrpersonal wurde darauf hingewiesen, dass für Fahrten abseits der Linienwege andere Routen zu nutzen sind, wenn das möglich ist. Der Bereich der Dottendorfer Straße zwischen der Haltestelle Quirinusplatz und der Servatiusstraße wird werktäglich von etwa 180 Busfahrten passiert (612 = 104 Fahrten, 614 = 50 Fahrten, 630 = 24 Fahrten, N3 = 5 Fahrten). Von den genannten Linien verkehrt nur die Linie 612 ganztags (außer nachts), während die Linien 614 und 630 den Bereich lediglich zu den Hauptverkehrszeiten befahren. Eine stichprobenartige Überprüfung der gespeicherten Fahrplandaten (ITCS) hat keine außergewöhnlichen Fahrplanabweichungen gezeigt, die einer Verschiebung der Taktung der Linien 612 und 614 gleichkommen würde. Die Verwaltung lehnt die vorgeschlagenen Veränderungen der Linienführung aus den folgenden Gründen ab: Die Linie 631 verkehrt in einem 30-Minuten-Takt, die Linie 614 in einem 20- Minuten-Takt. Beide Linien haben unterschiedliche Bedienzeiten und binden verschiedene Stadtteile an: die 614 bindet den Stadtbezirk Bad Godesberg an, die 631 fährt von Tannenbusch aus über Endenich nach Hochkreuz. Nur auf dem kurzen im Bürgerantrag thematisierten Streckenabschnitt könnten Fahrgäste der 614 die 631 nutzen. Gleichzeitig entstünden enorme Nachteile für die meisten Fahrgäste der Linie 614 aus und in Richtung Bad Godesberg, wenn die Linie 614 durch die 631 ersetzt würde. Die Linie 630 verkehrt im Bereich der Dottendorfer Straße nur zu den Hauptverkehrszeiten. Allerdings sieht die Verwaltung die parallele Führung zur Straßenbahn ebenfalls kritisch und stellt der Politik derzeit Änderungsvorschläge für den östlichen Teil der Linie 630 vor. Das Nachtbussystem deckt alle Stadtteile in einem abgestimmten Netz ab, in dem sich alle Nachtbusse einmal stündlich zur selben Zeit am Zentralen Omnibusbahnhof Bonn treffen. Auch wenn – vor allem während der COVID-19- Pandemie – die Busse nicht voll ausgelastet sind, sind Personen in jedem Stadtteil auf diese Busse angewiesen. Die Nachtbuslinie N3 ersetzt die Straßenbahnlinien 61 und 62 auf dem Abschnitt Quirinusplatz bis Hauptbahnhof, da die Straßenbahnen nachts nicht verkehren. Auf dem bzw. unterhalb vom im Bürgerantrag vorgeschlagenen Abschnitt der B9 verkehren nachts hingegen Stadtbahnen wie z.B. die Linie 66, sodass der Bereich bereits ausreichend abgedeckt ist. Zu 6.) Durchsetzung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30km/h Tag und Nacht, z.B. durch ÖPNV-Kissen oder dauerhaft installierte Blitzer Im Bereich der Dottendorfer Straße werden regelmäßigSeite 3 von 4 Seite 4 Geschwindigkeitskontrollen in Höhe der Hausnummer 41 durchgeführt. In diesem Jahr wurden solche Geschwindigkeitsmessungen am 18.02.21, 11.03.21, 15.03.21 und 25.03.21 durchgeführt. Insgesamt passierten bei den Messungen 2998 Fahrzeuge die Messstelle, 122 überschritten den für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten maßgeblichen Grenzwert. Das entspricht einer Überschreitungsquote von 4,07%. Die höchste festgestellte Überschreitung nach Abzug der gesetzlichen Toleranz betrug 20 km/h, somit handelte es sich bei den 122 Verstößen in allen Fällen um Verwarngelder. Es werden weitere Geschwindigkeitskontrollen in der Dottendorfer Straße durchgeführt. Auch im Bereich den die Bürgeranfrage angibt. Mangels Abstellmöglichkeiten für den Messwagen gestaltet sich das aber sehr schwierig. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, die Antragstellerin wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit diesem Votum abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de