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210816-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssituation Dottendorfer Straße

Nummer
210816-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210816 Bürgerantrag: Verkehrssituation Dottendorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210816-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrssituation Dottendorfer
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die seitens der Bürgerin geschilderte verbesserungsbedürftige Situation für den
Fuß- und Radverkehr ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Für den
Radverkehr steht lediglich ein Schutzstreifen in Fahrtrichtung Osten zur
Verfügung und die Gehwege sind zu schmal. Jedoch ist eine bauliche
Verbesserung der Situation vor Ort aufgrund der historisch gewachsenen
Strukturen leider als schwierig zu bewerten. Zu den einzelnen Punkten nimmt
die Verwaltung nachfolgend Stellung.
Zu 1.) Die Einrichtung eines durchgehenden Radwegs vom Ortszentrum
bis zum Quirinusplatz
Aufgrund des zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitts zwischen ca.
9,00m und 9,50m ist eine Neuaufteilung des Straßenraums zu Gunsten
ausreichend dimensionierter Geh- und Radwege nicht möglich. Da aufgrund
der Hauseingänge beidseitig Gehwege anzulegen sind und ein
Begegnungsverkehr von Bus und PKW gewährleistet werden muss, ist selbst
die Markierung eines Schutzstreifens in Fahrtrichtung Westen nach den
geltenden Regelungen nicht umsetzbar.
Um eine Verbesserung zu erzielen wäre letztlich ein Eingriff in die
Bestandsbebauung erforderlich. Aufgrund der umfassenden Eingriffe in private
Grundstücksflächen und Gebäude sowie den daraus folgenden finanziellen und
rechtlichen Auswirkungen wird diese Option seitens der Verwaltung als
unrealistisch angesehen.
Zu 2.) Die Haltelinie vor dem Haus Dottendorfer Straße 20 einige Meter
nach hinten verlegen, damit die Busse nicht über den Bürgersteig fahren,
wenn sie aus Bad Godesberg kommend, auf die Dottendorfer Straße
einbiegen.
Der Verwaltung sind bisher keine Konflikte zwischen dem linkseinbiegenden
Busverkehr in die Dottendorfer Straße sowie wartenden Fußgängern bekannt.
Ebenso liegen keine Meldungen des Fahrpersonals der SWB vor, wonach es
beim Abbiegen von der Kessenicher Straße in die Dottendorfer Straße bzw. inSeite 1 von 4
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die Gegenrichtung notwendig ist, über den Gehweg zu fahren, sofern die
Fahrzeuge des Querverkehrs bei Rotlicht vor der Haltestelle stehen.
Sofern Haltebalken verlegt werden sollen, müssten die Schleifen entsprechend
anpasst werden. In diesem Fall ist mit Kosten von ca. 5.000,-€ zu rechnen.
Zu 3.) Den Schwerlastverkehr umleiten (LKW-Lenkungskonzept)
Hinsichtlich des Schwerverkehrs besteht bereits in Fahrtrichtung Bad
Godesberg eine ausgeschilderte Route über Urstadtstraße, Hermann-Milde-
Straße und Karl-Barth-Straße zur Entlastung der Engstelle in der Dottendorfer
Straße.
Der Bereich der Dottendorfer Straße ist der Leitstelle des Ordnungsamtes
zudem bekannt, weil vereinzelt Hinweise auf Falschparker auf Gehwegen oder
dem Fahrradschutzstreifen eingehen. Im Rahmen der personellen
Möglichkeiten wird der Bereich der Dottendorfer Straße kontrolliert. Werden vor
Ort Falschparker festgestellt, so werden Verwarnungen ausgestellt. Unter der
Telefonnummer 0228 - 77 33 33 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
montags bis freitags zwischen 7.00 und 1.00 Uhr erreichbar. Samstags,
sonntags und an Feiertagen sind sie von 10.00 bis 1.00 Uhr erreichbar.
Im Bereich der Dottendorfer Straße findet in der Regel kein Verkehr von
genehmigten Großraum- und Schwertransporten statt. Der Großteil der GST
fährt über die B 9 und/oder August-Bebel-Allee in alle Fahrtrichtungen. Man
kann davon ausgehen, dass im Zusammenhang des Bürgerantrags der
Anlieferverkehr bzw. Baustellenverkehr mit "normalen" LKW mit Großraum- und
Schwertransporten verwechselt wurde. Hier sollte bei der Begrifflichkeit daher
differenziert werden.
Zu 4.) Den PKW-Verkehr umleiten
Die Dottendorfer Straße ist eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße.
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen
nur dort angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer
Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter
(Sicherheit und Ordnung) erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist
dann anzunehmen, wenn es ohne verkehrsbehördlichen Eingriff mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Unfällen oder Schäden kommt. Im
Bereich der Dottendorfer Straße wurde eine sorgfältige Prüfung der
Verkehrssituation und das Unfallrisiko auf der Dottendorfer Straße geprüft.
Hierbei wurde keine Unfallhäufung im gesamten Streckengebiet festgestellt.
Somit ist keine Unfallhäufung in diesem Bereich feststellbar und somit liegt
keine Gefahrenstelle im Sinne der Straßenverkehrsordnung vor. Eine
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist zwischen den Haus-Nr.
6 – 34 aufgrund des naheliegenden Kindergartens bereits erfolgt. Zudem
befindet sich eine Ausweitung dieser Regelung aus Lärmschutz-Gründen
zurzeit in Prüfung.
Zu 5.) Buslinien optimieren
Das Fahrpersonal der Stadtwerke-Verkehrs GmbH (SWBV) muss sich wie jedeSeite 2 von 4
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andere am Straßenverkehr beteiligte Person an die im Straßenverkehr gültigen
Vorschriften und Gesetze halten. Inwieweit die erlaubten
Höchstgeschwindigkeiten vom Fahrpersonal der Buslinien überschritten
werden, lässt sich durch die SWBV nicht feststellen. Allerdings ist die
Einhaltung der Geschwindigkeiten nach Aussage der SWBV ein immer
wiederkehrendes Thema in den Fahrpersonalschulungen, sodass davon
auszugehen ist, dass es sich bei eventuellen Überschreitungen um Einzelfälle
handelt.
In der im Bürgerantrag erwähnten Mitteilung (1011319NV6) aus dem Jahr 2010
wurde vereinbart, dass außerplanmäßige Fahrten in der Regel nicht über die
Dottendorfer Straße erfolgen sollen. Das Fahrpersonal wurde darauf
hingewiesen, dass für Fahrten abseits der Linienwege andere Routen zu
nutzen sind, wenn das möglich ist.
Der Bereich der Dottendorfer Straße zwischen der Haltestelle Quirinusplatz und
der Servatiusstraße wird werktäglich von etwa 180 Busfahrten passiert (612 =
104 Fahrten, 614 = 50 Fahrten, 630 = 24 Fahrten, N3 = 5 Fahrten). Von den
genannten Linien verkehrt nur die Linie 612 ganztags (außer nachts), während
die Linien 614 und 630 den Bereich lediglich zu den Hauptverkehrszeiten
befahren. Eine stichprobenartige Überprüfung der gespeicherten Fahrplandaten
(ITCS) hat keine außergewöhnlichen Fahrplanabweichungen gezeigt, die einer
Verschiebung der Taktung der Linien 612 und 614 gleichkommen würde.
Die Verwaltung lehnt die vorgeschlagenen Veränderungen der Linienführung
aus den folgenden Gründen ab:
Die Linie 631 verkehrt in einem 30-Minuten-Takt, die Linie 614 in einem 20-
Minuten-Takt. Beide Linien haben unterschiedliche Bedienzeiten und binden
verschiedene Stadtteile an: die 614 bindet den Stadtbezirk Bad Godesberg an,
die 631 fährt von Tannenbusch aus über Endenich nach Hochkreuz. Nur auf
dem kurzen im Bürgerantrag thematisierten Streckenabschnitt könnten
Fahrgäste der 614 die 631 nutzen. Gleichzeitig entstünden enorme Nachteile
für die meisten Fahrgäste der Linie 614 aus und in Richtung Bad Godesberg,
wenn die Linie 614 durch die 631 ersetzt würde. Die Linie 630 verkehrt im
Bereich der Dottendorfer Straße nur zu den Hauptverkehrszeiten. Allerdings
sieht die Verwaltung die parallele Führung zur Straßenbahn ebenfalls kritisch
und stellt der Politik derzeit Änderungsvorschläge für den östlichen Teil der
Linie 630 vor.
Das Nachtbussystem deckt alle Stadtteile in einem abgestimmten Netz ab, in
dem sich alle Nachtbusse einmal stündlich zur selben Zeit am Zentralen
Omnibusbahnhof Bonn treffen. Auch wenn – vor allem während der COVID-19-
Pandemie – die Busse nicht voll ausgelastet sind, sind Personen in jedem
Stadtteil auf diese Busse angewiesen. Die Nachtbuslinie N3 ersetzt die
Straßenbahnlinien 61 und 62 auf dem Abschnitt Quirinusplatz bis
Hauptbahnhof, da die Straßenbahnen nachts nicht verkehren. Auf dem bzw.
unterhalb vom im Bürgerantrag vorgeschlagenen Abschnitt der B9 verkehren
nachts hingegen Stadtbahnen wie z.B. die Linie 66, sodass der Bereich bereits
ausreichend abgedeckt ist.
Zu 6.) Durchsetzung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30km/h
Tag und Nacht, z.B. durch ÖPNV-Kissen oder dauerhaft installierte Blitzer
Im Bereich der Dottendorfer Straße werden regelmäßigSeite 3 von 4
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Geschwindigkeitskontrollen in Höhe der Hausnummer 41 durchgeführt. In
diesem Jahr wurden solche Geschwindigkeitsmessungen am 18.02.21,
11.03.21, 15.03.21 und 25.03.21 durchgeführt.
Insgesamt passierten bei den Messungen 2998 Fahrzeuge die Messstelle, 122
überschritten den für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
maßgeblichen Grenzwert. Das entspricht einer Überschreitungsquote von
4,07%. Die höchste festgestellte Überschreitung nach Abzug der gesetzlichen
Toleranz betrug 20 km/h, somit handelte es sich bei den 122 Verstößen in allen
Fällen um Verwarngelder.
Es werden weitere Geschwindigkeitskontrollen in der Dottendorfer Straße
durchgeführt. Auch im Bereich den die Bürgeranfrage angibt. Mangels
Abstellmöglichkeiten für den Messwagen gestaltet sich das aber sehr
schwierig.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, die
Antragstellerin wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung informiert. Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit
diesem Votum abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de