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210809 · Beschlussvorlage

Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., für den Fachdienst Migration und Integration

Nummer
210809
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 27.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Integrationsrates 23.06.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210809
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband
Bonn/Rhein-Sieg e.V., für den Fachdienst Migration
und Integration
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
27.05.2021 Entscheidung
Integrationsrat 23.06.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat)
Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., erhält für das Jahr
2021 einen Zuschuss von bis zu 20.000 € zu den nachgewiesenen,
anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten des Fachdienstes für
Migration und Integration.
Begründung
Der AWO-Fachdienst für Migration und Integration am Theaterplatz in Bad
Godesberg ist mit der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), dem
Jugendmigrationsdienst (JMD) und zwei Integrationsagenturen eine wichtige
Anlaufstelle in Bad Godesberg. Neben der professionellen Beratung finden dort
zahlreiche Angebote (z.B. Sprachförderung, Lerntrainings, kulturelle Aktivitäten
Freizeit- und Begegnungsangebote) und Projekte (z.B. Respect Coaches zur
Radikalisierungsprävention an Schulen) statt. Angesichts des zunehmenden
Bedarfs für Information und Beratung zur beruflichen Integration wurde Ende
2020 zudem eine „Bewerberecke“ neu eingerichtet.
Im Rahmen des Projektes „Integration durch Sport und Bildung“ des AWO-
Fachdienstes für Migration und Integration mit dem Olympic Taekwondo Club
Bonn e.V. (OTC) in Lannesdorf sind die dortigen Räume ein zusätzlicher und
stark genutzter Ort für Frauengruppen, Ferienangebote für Kinder, Projekte und
werden auch Migrantenselbstorganisationen für deren Aktivitäten zur
Verfügung gestellt. Auch am Theaterplatz wird mit verschiedenen
Organisationen kooperiert.
Die weitere Förderung der AWO wird von der Verwaltung befürwortet.
Im Haushaltsjahr 2020 betrug der Zuschuss 20.000 €.Seite 1 von 2
Seite 2
Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf
2021/2022 enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den
Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung
wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichn
ung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.000,00 190000104/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
20.000,00
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de