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210807-03 · Beschlussvorlage

Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf fünf Züge und entsprechender Ausbau

Nummer
210807-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210807 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau

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Beschlussvorlage
öffentlich
210807-03
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-
Gymnasiums auf fünf Züge und entsprechender
Ausbau
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums (Schulnummer 166376) wird ab dem
Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge festgelegt.
Begründung
Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 28.10.2021 u.a. die Erhöhung der Zü-
gigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf fünf Züge und den entsprechenden
Ausbau beschlossen (s. DS-Nr. 210807).
Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, so schnell wie möglich mit den Pla-
nungen zur Umsetzung des dafür erforderlichen Raumprogramms (insbesonde-
re Ersatzneubau D-Trakt, Umbau des bisherigen NW-Bereichs im Bestand zu
Klassenraumfunktionalitäten sowie Differenzierungsräumen) zu beginnen sowie
die Bezirksregierung Köln darüber nachlaufend zu informieren.
Die Bezirksregierung wurde am 03.11.2021 per Mail über die geplante Maß-
nahme in Kenntnis gesetzt und hat ihrerseits darum gebeten, über den konkre-
ten Zeitpunkt der Zügigkeitserhöhung informiert zu werden, sobald dieser ver-
lässlich absehbar ist. Diese Information der Bezirksregierung Köln erfolgte –
wie mit dieser abgestimmt - auf Grundlage des durch das SGB erstellten Zeit-
plans zur Realisierung der geplanten Baumaßnahmen am 16.04.2025.
Nach Eingang dieser Information bei der Bezirksregierung Köln hat diese dar-
um gebeten, den Rat auf Grundlage der nunmehr konkreten Zeitabläufe erneut
über die Zügigkeitserhöhung beschließen zu lassen. Darüber hinaus wurde auf
Nachfrage mitgeteilt, dass aufgrund der Kommunalwahlen 2025 in NRW und
der sich noch zu konstituierenden Ratsgremien die Anträge auf Zügigkeitser-
höhung vorbehaltlich der noch ausstehenden Schulträgerbeschlüsse gestellt
werden könnten und diese nach Beschlussfassung nachzureichen seien.
Der Ratsbeschluss vom 28.10.2021 wird daher in ergänzter Form noch einmal
zur Beschlussfassung vorgelegt.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aufgrund der vorab beschriebenen Zeitschiene wurde der entsprechende An-
trag bereits vorbehaltlich des erforderlichen Schulträgerbeschlusses bei der
Bezirksregierung Köln gestellt.
Die Schulkonferenz hat diesem Vorhaben in ihrer Sitzung am 26.05.2021 zuge-
stimmt.
Die betroffenen umliegenden Schulträger wurden zwischenzeitig über die be-
absichtigte Maßnahme informiert bzw. entsprechend angehört und haben ihre
Zustimmung erteilt bzw. nach Ablauf einer Frist zur Rückmeldung keine Ein-
wände erhoben.
Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Schulträger Stadt Bonn seiner gesetzli-
chen Verpflichtung, resultierend aus § 79 SchulG, nachkommen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de