210807-02 · Mitteilungsvorlage
Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau - hier: Informationen zur Beratungsfolge
Kerndaten
- Nummer
- 210807-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 31.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210807-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OB Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz- Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau - hier: Informationen zur Beratungsfolge Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bezirksvertretung Hardtberg hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Mitteilungsvorlage „Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau“ (Ds-Nr.: 210807-01) mit Protokollnotiz zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang bittet die Bezirksvertretung Hardtberg die Verwaltung, darzustellen, ob im Vorfeld der Beschlussfassung zur Beschlussvorlage mit der Ds-Nr. 210807 Anhörungsrechte der Bezirksvertretung missachtet worden seien. Hierzu teilt die Verwaltung folgendes Prüfergebnis mit: Gemäß § 37 Absatz 5 Satz 1 Gemeindeordnung NRW ist die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Satz 2 konkretisiert diese Regel dann mit einem wichtigen Anwendungsfall: Insbesondere ist der Bezirksvertretung vor der Beschlussfassung des Rates über Planungs- und Investitionsvorhaben im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gemäß § 9 lit e der Bezirkssatzung fällt unter das Anhörungsrecht der Bezirksvertretung die Planung, wesentliche Änderung oder Aufhebung öffentlicher Einrichtungen - ausgenommen Eigenbetriebe. Nach bisheriger Praxis wurden schulorganisatorische Maßnahmen nicht unter die zitierten Vorschriften gefasst, weil schulorganisatorische Maßnahmen zwar möglicherweise ein Planungserfordernis auslösen können, aber noch nicht selber Teil der Planung sind. Hinzu kommt, dass weiterführende Schulen und damit auch die betreffenden schulorganisatorischen Maßnahmen gesamtstädtisch angelegt sind.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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