210807-01 · Mitteilungsvorlage
Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau
Kerndaten
- Nummer
- 210807-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210807-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz- Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 u.st. einstimmigen Beschluss gefasst, der nachstehend zur Kenntnisnahme gegeben wird: Die Verwaltung wird beauftragt, - die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Helmholtz-Gymnasium künftig am bisherigen Standort fünfzügig führen zu können (der konkrete Zeitpunkt ist in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen noch festzulegen), - so schnell wie möglich mit den Planungen zur Umsetzung des dafür erforderlichen Raumprogramms (insbesondere Ersatzneubau D-Trakt, Umbau des bisherigen NW-Bereichs im Bestand zu Klassenraumfunktionalitäten sowie Differenzierungsräumen) zu beginnen, - die Bezirksregierung Köln darüber nachlaufend zu informieren. Die Begründung lautete: 1. Ausgangssituation Die Anmeldeverfahren an den städtischen Gymnasien haben in den letzten Jahren gezeigt, dass Schülerinnen und Schülern mit einer entsprechenden Schulformempfehlung in der Regel nur unter Anwendung bzw. Ausschöpfung der festgelegten Obergrenzen (31 Schülerinnen/Schüler bei bis zu 3-zügigen Systemen, 30 Schülerinnen/Schüler ab 4-zügigen Systemen) ein Schulplatz der für sie relevanten Schulform Gymnasium angeboten werden konnte. An Schulen des Gemeinsamen Lernens konnte die seit Schuljahr 2019/20 bestehende Möglichkeit, die Bandbreite zu unterschreiten, daher bislang nicht umgesetzt werden (in Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite von 25-29 unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltemSeite 1 von 4 Seite 2 sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird.). Tabelle 1 Durchschnittliche Klassenfrequenzen an Bonner städtischen Gymnasien Die Prognose des Statistischen Landesamtes NRW (IT.NRW) geht bis Schuljahr 2033/34 von einer steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schüler in den Bonner Grundschulen aus. Die Zahl wird von 12.230 im aktuellen Schuljahr 2020/21 um 1.535 auf voraussichtlich 13.765 im Schuljahr 2033/34 anwachsen. Bei einer Übergangsquote von ca. 55 Prozent beim Wechsel in die Sekundarstufe I bedeutet dies bis zum Ende des Prognosezeitraumes eine steigende Nachfrage von Bonner Kindern nach zusätzlichen 299 Plätzen in der Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums. Zusätzlich ist auch weiterhin von einer hohen Anzahl an auswärtigen Kindern auszugehen, die an einem städtischen Gymnasium beschult werden. Grundsätzlich hat der Rat der Bundesstadt Bonn zwar in seiner Sitzung am 13.11.2014 entschieden, unter Anwendung des § 46 Absatz 6 Schulgesetz NRW auswärtigen Schülerinnen und Schülern, die in ihrer eigenen Wohnsitzgemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 Schulgesetz NRW besuchen können, die Aufnahme an einer Schule der Stadt Bonn ab dem Schuljahr 2015/2016 dann zu verweigern, wenn die Zahl der angemeldeten Kinder die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Für den Fall eines Bewerberüberhanges werden diejenigen Kinder mit Wohnsitz in Bonn sowie diejenigen Kinder, die in ihrer eigenen Heimatgemeinde kein eigenes Angebot dieser Schulform haben, bei der Aufnahme allerdings vorrangig berücksichtigt. Diese Konstellation trifft nach wie vor auf einen Teil der Umlandkommunen zu. Weiterhin besteht aufgrund der hohen Anzahl an Gymnasien in privater Trägerschaft, deren Aufnahmekapazitäten sowie Aufnahmeverfahren jährlich autark von den jeweiligen Schulträgern festgelegt und durchgeführt werden, keine Möglichkeit, benötigte Schulplätze im Gymnasialbereich verlässlich an diesen Schulen mit einzuplanen. Die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse oder eine Reduzierung hat stets massive Konsequenzen auf die städtischen Gymnasien. Um unabhängig von dem aktuell geplanten Ausbau der Zügigkeit am Tannenbusch-Gymnasium nach Fertigstellung des Neubaus, im Sinne der Schülerinnen und Schüler handlungsfähig zu sein und perspektivisch stadtweit ausreichend Gymnasialplätze zur Verfügung stellen zu können, ist die Erhöhung der Zügigkeit eines bereits vorhandenen Gymnasiums zumSeite 2 von 4 Seite 3 nächstmöglichen Zeitpunkt erforderlich. Nach Einschätzung der Verwaltung eignet sich dafür sowohl aus baufachlicher Einschätzung aber insbesondere auch unter Berücksichtigung der Schülerströme das Helmholtz-Gymnasium. Darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit, im Rahmen grundsätzlich notwendiger und bereits geplanter Maßnahmen (NW-Sanierung) Synergieeffekte zu schaffen und gleichzeitig durch einen Ersatzneubau einem weiteren mittelfristig entstehenden Sanierungserfordernis (D-Trakt) bereits frühzeitig zu begegnen. Weiterhin lässt sich dadurch die ansonsten erforderliche aufwändige Aufstellung von Temporärbauten für eine Auslagerung des NW-Bereichs für die Zeit der eigentlich angedachten Sanierung vermeiden. Durch die nunmehr geplanten zwei Bauabschnitte (1. Ersatzneubau D-Trakt mit NW und weiteren Fachräumen 2. Ertüchtigung der dadurch freiwerdenden Räume im Bestand) wird die Schule in ihrem Betrieb wesentlich geringer belastet, zumal durch die zeitliche Abfolge durchgängig die Erteilung lehrplankonformen Unterrichts im Bereich der Naturwissenschaften weiterhin möglich ist. Ferner können die Bedarfe an Differenzierungsmöglichkeiten durch die Einführung des Gemeinsamen Lernens durch die Schaffung von Differenzierungsräumen im Rahmen der geplanten Gesamtmaßnahme berücksichtigt werden. Das dafür und für die Erhöhung der Zügigkeit erforderliche Raumprogramm, das auf einem vergleichbar großen System basiert und über welches die Schule bereits informiert wurde, sieht insgesamt die zusätzliche Schaffung von 7 Unterrichtsräumen (ca. 65m²) sowie 6 Differenzierungsräumen (ca. 30m²) vor. Die Schulleitung befürwortet die geplante Maßnahme ausdrücklich. Die Schulkonferenz wird zeitnah darüber beraten. 2. Weiteres Verfahren Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung die Planung ausschreiben. Die Planung soll in einem ersten Schritt eine Niederlegung des mittelfristig abgängigen D-Trakts sowie eines Ersatzneubaus vorsehen, in einem zweiten Schritt die Ertüchtigung der freiwerdenden Räumlichkeiten im Bestand (A-Trakt). Das SGB wird die Mittel für den erforderlichen Finanzbedarf für den nächsten Wirtschaftsplan anmelden. Sobald die Vorplanung abgeschlossen ist, wird diese mit einer Kostenschätzung zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. In Abhängigkeit des weiteren Fortschritts wird zu gegebener Zeit und sobald feststeht, ab wann die Schule über die baulichen Voraussetzungen für eine Erhöhung der Zügigkeit verfügt, die Bezirksregierung Köln informiert.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de