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210807 · Beschlussvorlage

Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau

Nummer
210807
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.09.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 07.10.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 27.10.2021 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 210807-02 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau - hier: Informationen zur Beratungsfolge
  2. 210807-01 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau
  3. 210807-04 AA Grüne-Fraktion - Änderungsantrag : Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau Antrag zur Vorlage 210807
  4. 210807-03 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf fünf Züge und entsprechender Ausbau

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Beschlussvorlage
öffentlich
210807
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-
Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender
Ausbau
Beratungsfolge
Schulausschuss 07.10.2021 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 27.10.2021 Empfehlung
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
  die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Helmholtz-
Gymnasium künftig am bisherigen Standort fünfzügig führen zu können
(der konkrete Zeitpunkt ist in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen
noch festzulegen),
  so schnell wie möglich mit den Planungen zur Umsetzung des
dafür erforderlichen Raumprogramms (insbesondere Ersatzneubau D-
Trakt, Umbau des bisherigen NW-Bereichs im Bestand zu
Klassenraumfunktionalitäten sowie Differenzierungsräumen) zu
beginnen,
  die Bezirksregierung Köln darüber nachlaufend zu informieren.
Begründung
1. Ausgangssituation
Die Anmeldeverfahren an den städtischen Gymnasien haben in den letzten
Jahren gezeigt, dass Schülerinnen und Schülern mit einer entsprechenden
Schulformempfehlung in der Regel nur unter Anwendung bzw. Ausschöpfung
der festgelegten Obergrenzen (31 Schülerinnen/Schüler bei bis zu 3-zügigen
Systemen, 30 Schülerinnen/Schüler ab 4-zügigen Systemen) ein Schulplatz der
für sie relevanten Schulform Gymnasium angeboten werden konnte. An
Schulen des Gemeinsamen Lernens konnte die seit Schuljahr 2019/20
bestehende Möglichkeit, die Bandbreite zu unterschreiten, daher bislang nicht
umgesetzt werden (in Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite
von 25-29 unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse
mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und imSeite 1 von 4
Seite 2
Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird.).
Tabelle 1 Durchschnittliche Klassenfrequenzen an Bonner städtischen Gymnasien
Die Prognose des Statistischen Landesamtes NRW (IT.NRW) geht bis
Schuljahr 2033/34 von einer steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schüler
in den Bonner Grundschulen aus. Die Zahl wird von 12.230 im aktuellen
Schuljahr 2020/21 um 1.535 auf voraussichtlich 13.765 im Schuljahr 2033/34
anwachsen.
Bei einer Übergangsquote von ca. 55 Prozent beim Wechsel in die
Sekundarstufe I bedeutet dies bis zum Ende des Prognosezeitraumes eine
steigende Nachfrage von Bonner Kindern nach zusätzlichen 299 Plätzen in der
Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums.
Zusätzlich ist auch weiterhin von einer hohen Anzahl an auswärtigen Kindern
auszugehen, die an einem städtischen Gymnasium beschult werden.
Grundsätzlich hat der Rat der Bundesstadt Bonn zwar in seiner Sitzung am
13.11.2014 entschieden, unter Anwendung des § 46 Absatz 6 Schulgesetz
NRW auswärtigen Schülerinnen und Schülern, die in ihrer eigenen
Wohnsitzgemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10
Schulgesetz NRW besuchen können, die Aufnahme an einer Schule der Stadt
Bonn ab dem Schuljahr 2015/2016 dann zu verweigern, wenn die Zahl der
angemeldeten Kinder die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Für den
Fall eines Bewerberüberhanges werden diejenigen Kinder mit Wohnsitz in
Bonn sowie diejenigen Kinder, die in ihrer eigenen Heimatgemeinde kein
eigenes Angebot dieser Schulform haben, bei der
Aufnahme allerdings vorrangig berücksichtigt. Diese Konstellation trifft nach wie
vor auf einen Teil der Umlandkommunen zu.
Weiterhin besteht aufgrund der hohen Anzahl an Gymnasien in privater
Trägerschaft, deren Aufnahmekapazitäten sowie Aufnahmeverfahren jährlich
autark von den jeweiligen Schulträgern festgelegt und durchgeführt werden,
keine Möglichkeit, benötigte Schulplätze im Gymnasialbereich verlässlich an
diesen Schulen mit einzuplanen. Die Einrichtung einer zusätzlichen
Eingangsklasse oder eine Reduzierung hat stets massive Konsequenzen auf
die städtischen Gymnasien.
Um unabhängig von dem aktuell geplanten Ausbau der Zügigkeit am
Tannenbusch-Gymnasium nach Fertigstellung des Neubaus, im Sinne der
Schülerinnen und Schüler handlungsfähig zu sein und perspektivisch stadtweit
ausreichend Gymnasialplätze zur Verfügung stellen zu können, ist die
Erhöhung der Zügigkeit eines bereits vorhandenen Gymnasiums zum
nächstmöglichen Zeitpunkt erforderlich.Seite 2 von 4
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Nach Einschätzung der Verwaltung eignet sich dafür sowohl aus baufachlicher
Einschätzung aber insbesondere auch unter Berücksichtigung der
Schülerströme das Helmholtz-Gymnasium.
Darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit, im Rahmen grundsätzlich
notwendiger und bereits geplanter Maßnahmen (NW-Sanierung)
Synergieeffekte zu schaffen und gleichzeitig durch einen Ersatzneubau einem
weiteren mittelfristig entstehenden Sanierungserfordernis (D-Trakt) bereits
frühzeitig zu begegnen.
Weiterhin lässt sich dadurch die ansonsten erforderliche aufwändige
Aufstellung von Temporärbauten für eine Auslagerung des NW-Bereichs für die
Zeit der eigentlich angedachten Sanierung vermeiden.
Durch die nunmehr geplanten zwei Bauabschnitte (1. Ersatzneubau D-Trakt mit
NW und weiteren Fachräumen 2. Ertüchtigung der dadurch freiwerdenden
Räume im Bestand) wird die Schule in ihrem Betrieb wesentlich geringer
belastet, zumal durch die zeitliche Abfolge durchgängig die Erteilung
lehrplankonformen Unterrichts im Bereich der Naturwissenschaften weiterhin
möglich ist.
Ferner können die Bedarfe an Differenzierungsmöglichkeiten durch die
Einführung des Gemeinsamen Lernens durch die Schaffung von
Differenzierungsräumen im Rahmen der geplanten Gesamtmaßnahme
berücksichtigt werden.
Das dafür und für die Erhöhung der Zügigkeit erforderliche Raumprogramm,
das auf einem vergleichbar großen System basiert und über welches die
Schule bereits informiert wurde, sieht insgesamt die zusätzliche Schaffung von
7 Unterrichtsräumen (ca. 65m²) sowie 6 Differenzierungsräumen (ca. 30m²) vor.
Die Schulleitung befürwortet die geplante Maßnahme ausdrücklich.
Die Schulkonferenz wird zeitnah darüber beraten.
2. Weiteres Verfahren
Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung die Planung
ausschreiben. Die Planung soll in einem ersten Schritt eine Niederlegung des
mittelfristig abgängigen D-Trakts sowie eines Ersatzneubaus vorsehen, in
einem zweiten Schritt die Ertüchtigung der freiwerdenden Räumlichkeiten im
Bestand (A-Trakt).
Das SGB wird die Mittel für den erforderlichen Finanzbedarf für den nächsten
Wirtschaftsplan anmelden. Sobald die Vorplanung abgeschlossen ist, wird
diese mit einer Kostenschätzung zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
In Abhängigkeit des weiteren Fortschritts wird zu gegebener Zeit und sobald
feststeht, ab wann die Schule über die baulichen Voraussetzungen für eine
Erhöhung der Zügigkeit verfügt, die Bezirksregierung Köln informiert.
Anlage/nSeite 3 von 4
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KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 05:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de