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210806 · Mitteilungsvorlage

Sachstandsbericht über das Anmeldeverfahren der Fünftklässlerinnen und Fünftklässler an den städtischen weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2021/22

Nummer
210806
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 02.06.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210806
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Sachstandsbericht über das Anmeldeverfahren der
Fünftklässlerinnen und Fünftklässler an den
städtischen weiterführenden Schulen zum
Schuljahr 2021/22
Beratungsfolge
Schulausschuss 02.06.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Auswertung des Anmeldeverfahrens der in der 5. Klasse einer städtischen
weiterführenden Schule neu angemeldeten Schülerinnen und Schüler zeigt
unter Berücksichtigung der zum Stichtag 28.04.2021 vorliegenden
Anmeldescheine das nachfolgend dargestellte Ergebnis:Seite 1 von 5
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Seite 3
Bei den Bonner Gesamtschulen ergibt die Auswertung der Aufnahme- und
Ablehnungszahlen differenziert nach Schulformempfehlungen bzw. nach den 3
Leistungsgruppen, die für die Leistungsmischung zugrunde gelegt werden,
nachfolgendes Ergebnis. Die Daten wurden im Februar 2021 nach dem Ende
der Anmeldefrist an Gesamtschulen abgefragt, geringe Abweichungen zu den
Zahlen des Anmeldeverfahrens der Stadt Bonn ergeben sich aus den
unterschiedlichen Zeitpunkten der Datenerfassung. Die unterschiedliche
Differenzierung nach Schulformempfehlung, Leistungsgruppen und GL Kindern
ergibt sich aus den unterschiedlichen Systematiken der einzelnen Schulen. Bei
der IGS Beuel und der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule wurden die GL Kinder
in die Leistungsgruppen mit einberechnet, die anderen Gesamtschulen weisen
GL Kinder gesondert aus.Seite 3 von 5
Seite 4
Es kann nach jetzigem Stand auch zum Schuljahr 2021/2022 allen
Schülerinnen und Schülern ein Schulplatz an den Schulformen Hauptschule,
Realschule und Gymnasium angeboten werden, allerdings nicht immer an der
individuellen Wunschschule.
Lediglich an der Schulform Gesamtschule übersteigt die Gesamtzahl der
Anmeldungen die an den Gesamtschulen vorhandenen Kapazitäten, dort finden
nicht alle Bonner Kinder einen Schulplatz an der gewünschten Schulform.Seite 4 von 5
Seite 5
Eine Ablehnung von gemeindefremden Kindern ist an allen Schulformen -
jedoch nur im Rahmen der Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG NRW -
möglich.
Danach kann der Schulträger durch Beschluss festlegen, dass gemeindeeigene
Schülerinnen und Schüler gegenüber gemeindefremden im Aufnahmeverfahren
bevorzugt werden, wenn
(a) ein Anmeldeüberhang vorliegt und
(b) den Kindern eine Schule der entsprechenden Schulform in ihrer
Heimatgemeinde zur Verfügung steht.
Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn am 13.11.2014
getroffen. Im Übrigen sind gemeindefremde Kindern nach geltendem Recht im
Aufnahmeverfahren an Bonner Schulen diskriminierungsfrei aufzunehmen. Dort
wo die Voraussetzungen für eine Ablehnung nach § 46 Abs. 6 SchulG NRW
vorliegen, werden gemeindefremde Kinder bei Überhängen nicht mehr
aufgenommen.
Von den insgesamt 223 gemeindefremden Kindern kommen 105 aus Alfter.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de