210806 · Mitteilungsvorlage
Sachstandsbericht über das Anmeldeverfahren der Fünftklässlerinnen und Fünftklässler an den städtischen weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2021/22
Kerndaten
- Nummer
- 210806
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210806 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Sachstandsbericht über das Anmeldeverfahren der Fünftklässlerinnen und Fünftklässler an den städtischen weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2021/22 Beratungsfolge Schulausschuss 02.06.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Auswertung des Anmeldeverfahrens der in der 5. Klasse einer städtischen weiterführenden Schule neu angemeldeten Schülerinnen und Schüler zeigt unter Berücksichtigung der zum Stichtag 28.04.2021 vorliegenden Anmeldescheine das nachfolgend dargestellte Ergebnis:Seite 1 von 5 Seite 2Seite 2 von 5 Seite 3 Bei den Bonner Gesamtschulen ergibt die Auswertung der Aufnahme- und Ablehnungszahlen differenziert nach Schulformempfehlungen bzw. nach den 3 Leistungsgruppen, die für die Leistungsmischung zugrunde gelegt werden, nachfolgendes Ergebnis. Die Daten wurden im Februar 2021 nach dem Ende der Anmeldefrist an Gesamtschulen abgefragt, geringe Abweichungen zu den Zahlen des Anmeldeverfahrens der Stadt Bonn ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Datenerfassung. Die unterschiedliche Differenzierung nach Schulformempfehlung, Leistungsgruppen und GL Kindern ergibt sich aus den unterschiedlichen Systematiken der einzelnen Schulen. Bei der IGS Beuel und der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule wurden die GL Kinder in die Leistungsgruppen mit einberechnet, die anderen Gesamtschulen weisen GL Kinder gesondert aus.Seite 3 von 5 Seite 4 Es kann nach jetzigem Stand auch zum Schuljahr 2021/2022 allen Schülerinnen und Schülern ein Schulplatz an den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium angeboten werden, allerdings nicht immer an der individuellen Wunschschule. Lediglich an der Schulform Gesamtschule übersteigt die Gesamtzahl der Anmeldungen die an den Gesamtschulen vorhandenen Kapazitäten, dort finden nicht alle Bonner Kinder einen Schulplatz an der gewünschten Schulform.Seite 4 von 5 Seite 5 Eine Ablehnung von gemeindefremden Kindern ist an allen Schulformen - jedoch nur im Rahmen der Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG NRW - möglich. Danach kann der Schulträger durch Beschluss festlegen, dass gemeindeeigene Schülerinnen und Schüler gegenüber gemeindefremden im Aufnahmeverfahren bevorzugt werden, wenn (a) ein Anmeldeüberhang vorliegt und (b) den Kindern eine Schule der entsprechenden Schulform in ihrer Heimatgemeinde zur Verfügung steht. Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn am 13.11.2014 getroffen. Im Übrigen sind gemeindefremde Kindern nach geltendem Recht im Aufnahmeverfahren an Bonner Schulen diskriminierungsfrei aufzunehmen. Dort wo die Voraussetzungen für eine Ablehnung nach § 46 Abs. 6 SchulG NRW vorliegen, werden gemeindefremde Kinder bei Überhängen nicht mehr aufgenommen. Von den insgesamt 223 gemeindefremden Kindern kommen 105 aus Alfter. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de