210804 · Große Anfrage
BBB-Anfrage zum Gebäude der ehemaligen finnischen Botschaft, Friesdorfer Str. 1, 53177 Bonn-Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 210804
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 210804 Fragesteller/in: BBB-Bezirksfraktion Bad Godesberg Jutta Acar 06.05.2021 gez. Jansen BBB-Anfrage zum Gebäude der ehemaligen finnischen Botschaft, Friesdorfer Str. 1, 53177 Bonn-Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche bauliche Nutzung ist für das o.g. ehemalige Verwaltungsgebäude im Einzelnen mit welchen etwaigen Auflagen wann genehmigt worden? 2. Wurde das Gebäude im Rahmen der Prüftätigkeiten der Task Force Zweckentfremdung untersucht und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Liegt für den Betrieb des gebäudemittig im Erdgeschoß befindlichen Wettbüros eine Erlaubnis vor? 4. Werden für Bewohner des Hauses städtische Transferleistungen (Wohngeld etc. ) erbracht und wenn ja, in welchem Umfang? 5. Wurde für den als Fußgängerzone ausgezeichneten Bereich vor dem Gebäude eine Genehmigung zum Abstellen von Fahrzeugen erteilt und wenn ja, warum? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin, das jetzt eher trostlosen Erscheinungsbild des Gebäudes zu verbessern, steht sie dazu in Kontakt mit den Haus-und Grundeignern und welche Maßnahmen hat sie bereits ergriffen, um etwaig vorhandene illegale Nutzungsarten zu unterbinden? Begründung Das bis 2002 als Botschaft der Republik Finnland genutzte Gebäude in der Friesdorfer Straße 1 in Bad Godesberg prägt auf Gund seiner Lage maßgeblich das Erscheinungsbild der Straße am nordwestlichen Eingang zur Bad Godesberger Fußgängerzone. Das Haus offenbart zunehmend einen heruntergekommenen Eindruck. Im unteren Bereich ist ein Wettbüro ansässig, dessen Kundschaft zu Teilen sichtlich Schwierigkeiten haben, sich an die aktuellen pandemiebedingten Auflagen zu halten, aber augenscheinlich von Kontrollgängen des Ordnungsdienstes unbehelligt bleiben. Rechts im Erdgeschoß sind bodentiefe Glasflächen mit Decken verhüllt, offenbaren aber eine nicht näher zuzuordnende Wohnnutzung. Bürger und Bürgerinnen imSeite 1 von 2 Seite 2 näheren Umfeld beanstanden schon länger den Gebäudezustand und die vorliegende Nutzung. Der genannte Bereich insgesamt wird von den Anwohnern und Anwohnerinnen insbesondere in den Abendstunden als Angstraum wahrgenommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de