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210804 · Große Anfrage

BBB-Anfrage zum Gebäude der ehemaligen finnischen Botschaft, Friesdorfer Str. 1, 53177 Bonn-Bad Godesberg

Nummer
210804
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210804-01 ST BBB-Anfrage zum Gebäude der ehemaligen finnischen Botschaft, Friesdorfer Str. 1, 53177 Bonn-Bad Godesberg

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Große Anfrage
öffentlich
210804
Fragesteller/in:
BBB-Bezirksfraktion Bad Godesberg
Jutta Acar
06.05.2021 gez. Jansen
BBB-Anfrage zum Gebäude der ehemaligen
finnischen Botschaft, Friesdorfer Str. 1, 53177
Bonn-Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche bauliche Nutzung ist für das o.g. ehemalige Verwaltungsgebäude im
Einzelnen mit welchen etwaigen Auflagen wann genehmigt worden?
2. Wurde das Gebäude im Rahmen der Prüftätigkeiten der Task Force
Zweckentfremdung untersucht und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Liegt für den Betrieb des gebäudemittig im Erdgeschoß befindlichen
Wettbüros eine Erlaubnis vor?
4. Werden für Bewohner des Hauses städtische Transferleistungen (Wohngeld
etc. ) erbracht und wenn ja, in welchem Umfang?
5. Wurde für den als Fußgängerzone ausgezeichneten Bereich vor dem
Gebäude eine Genehmigung zum Abstellen von Fahrzeugen erteilt und wenn
ja, warum?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin, das jetzt eher
trostlosen Erscheinungsbild des Gebäudes zu verbessern, steht sie dazu in
Kontakt mit den Haus-und Grundeignern und welche Maßnahmen hat sie
bereits ergriffen, um etwaig vorhandene illegale Nutzungsarten zu unterbinden?
Begründung
Das bis 2002 als Botschaft der Republik Finnland genutzte Gebäude in der
Friesdorfer Straße 1 in Bad Godesberg prägt auf Gund seiner Lage maßgeblich
das Erscheinungsbild der Straße am nordwestlichen Eingang zur Bad
Godesberger Fußgängerzone. Das Haus offenbart zunehmend einen
heruntergekommenen Eindruck. Im unteren Bereich ist ein Wettbüro ansässig,
dessen Kundschaft zu Teilen sichtlich Schwierigkeiten haben, sich an die
aktuellen pandemiebedingten Auflagen zu halten, aber augenscheinlich von
Kontrollgängen des Ordnungsdienstes unbehelligt bleiben. Rechts im
Erdgeschoß sind bodentiefe Glasflächen mit Decken verhüllt, offenbaren aber
eine nicht näher zuzuordnende Wohnnutzung. Bürger und Bürgerinnen imSeite 1 von 2
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näheren Umfeld beanstanden schon länger den Gebäudezustand und die
vorliegende Nutzung. Der genannte Bereich insgesamt wird von den
Anwohnern und Anwohnerinnen insbesondere in den Abendstunden als
Angstraum wahrgenommen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de