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210798 · Beschlussvorlage

Errichtung eines Interimsbades im Stadtbezirk Bonn

Nummer
210798
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sondersitzung des Sportausschusses 10.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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  1. 210798-01 AA Errichtung eines Interimsbades im Stadtbezirk Bonn Antrag zur Vorlage 210798

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Beschlussvorlage
öffentlich
210798
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Errichtung eines Interimsbades im Stadtbezirk
Bonn
Beratungsfolge
Sportausschuss 10.06.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für folgende Maßnahmen
zu prüfen, die das Schul- und Vereinsschwimmen während der
Umbaumaßnahmen im Sportpark Nord und im Frankenbad sicherstellen:
1. Unterstützung des Bauvorhabens der Schwimm- und Sportfreunde Bonn
e.V. (SSF) zur Errichtung eines Interimsbades durch die kostenlose
Überlassung der benötigten Fläche am Sportpark Nord.
2. Zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt Ankauf des Interimsbades von den
SSF und Übernahme des Betriebes als Ersatzschwimmbad während der
Generalsanierung des Frankenbades.
3. Weiterverwendung von Teilen des Interimsbades nach
Wiederinbetriebnahme des Frankenbades für weitere
Schwimmbadbaumaßnahmen an anderer Stelle.
Begründung
Dringende Sanierungsnotwendigkeit im Sportpark Nord
Zwischen der Bundesstadt Bonn und den Schwimm- und Sportfreunden Bonn
e. V. (SSF) besteht ein Vertrag zur Überlassung des Gebäudes des Sportparks
Nord einschließlich der Schwimmhalle. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis zum
31.12.2027. Auf der Grundlage dieses Vertrages betreiben die SSF die
Sporthallen und die Schwimmhalle im Sportpark Nord für vereinseigene
Zwecke und setzen hierfür vereinseigenes Personal auf eigene Kosten ein. Die
Instandsetzung, Instandhaltung und Wartung sowie die Übernahme der
laufenden Betriebskosten hingegen sind Aufgabe der Stadt. Außerdem hat die
Stadt ein Belegungsrecht für die Schulen.Seite 1 von 4
Seite 2
Die Lüftungsanlage im Sportpark Nord wird aufgrund von erheblichen Mängeln
die nächste TÜV-Prüfung nicht mehr bestehen, so dass davon ausgegangen
werden muss, dass nach der nächsten für 2022 geplanten Begehung der
Betrieb im Sportpark Nord einschließlich der Schwimmhalle eingestellt werden
muss.
Die Verwaltung verfolgt daher das Ziel, das Gebäude des Sportparks Nord
umfassend zu sanieren. Den politischen Gremien ist die Einleitung der
Sanierungsplanung bereits vorgeschlagen worden (DS 210395).
Funktion und Standort eines Interimsbades
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 18.06.2020 den Rahmenplan zur
Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft beschlossen (DS 200671). Nach
Ziffer 1.1 Buchstabe d dieses Beschlusses soll zur Sicherstellung des Schul-
und Vereinsschwimmens für die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme im
Sportpark Nord und die Generalsanierung des Frankenbades zum
nächstmöglichen Zeitpunkt ein temporäres Schwimmbecken errichtet werden.
Die Verwaltung ist beauftragt worden, geeignete Standorte für dieses
Schwimmbad und dessen mögliche Weiterverwendung zu prüfen und einen
Vorschlag zu unterbreiten.
Ohne die Schaffung von Ausweichschwimmstätten kann die Bundesstadt Bonn
die ihr nach dem Schulgesetz obliegende Verpflichtung, ausreichende
Wasserzeiten für den Schulschwimmunterricht zur Verfügung zu stellen, nicht
erfüllen. Da die zu sanierenden Bäder im Stadtbezirk Bonn liegen, sollte sich
insbesondere aus Gründen der Erreichbarkeit für die Schulen auch die
Ausweichschwimmstätte in diesem Stadtbezirk befinden.
Die Sportverwaltung begrüßt die Initiative der SSF, das Interimsbad auf dem
Gelände des Sportparks Nord zu errichten. Verwaltungsintern wurden zwei
Varianten geprüft, deren Realisierung in bauplanungsrechtlicher Hinsicht
grundsätzlich möglich ist. Variante 1 sieht die Errichtung des Bades auf dem
Parkplatz vor dem Haupteingang zum Stadion vor. Bei Variante 2 würde das
Bad auf der sog. Werferwiese errichtet. Welche Variante realisiert werden soll,
ist im weiteren Verlauf der Planungen zu entscheiden.
Das Interimsbad soll über ein 25m-Becken mit 6 Bahnen sowie ein
Lehrschwimmbecken verfügen. Mit dieser vorgesehenen Wasserfläche könnte
das Schul- und Vereinsschwimmen während der Sanierungsmaßnahme
Frankenbad sichergestellt werden.
Das Interimsbad kann bis zur Beendigung der Sanierungsmaßnahmen imSeite 2 von 4
Seite 3
Sportpark Nord und im Frankenbad für einen Zeitraum von voraussichtlich 5-6
Jahren dort betrieben werden. Nach diesem Zeitraum wird das Bad
zurückgebaut. Das Bad soll bereits so konzipiert werden, dass die
Schwimmbecken und Teile der Anlagentechnik nach dem Rückbau des Bades
an einem anderen Standort (z.B. bei der später geplanten Erweiterung des
Ennertbades um ein Hallenbad) wiederverwendet werden können. In welchem
Umfang eine konkrete Weiterverwendung stattfinden soll, ist im weiteren
Verlauf des Planungsprozesses zu klären.
Errichtung des Interimsbades durch die SSF Bonn e.V. und späterer
Erwerb des Bades
Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, dass eine ausreichende
Ersatzschwimmstätte sofort zur Verfügung steht, wenn der Sportpark Nord
nach der nächsten Begehung durch den TÜV außer Betrieb genommen wird.
Damit würde ein erheblicher Ausfall von Schul- und Vereinsschwimmen
verhindert. Deshalb sollte das Interimsbad schnellstmöglich errichtet werden.
Der Verein SSF Bonn hat seine Bereitschaft bekundet, das Interimsbad in
eigener Regie und auf eigene Kosten zu errichten und während der
Sanierungszeit des Sportparks Nord – vergleichbar zu den Regelungen des
noch bis 2027 gültigen Überlassungsvertrages - zu betreiben. Hierzu wäre es
erforderlich, den SSF die für eine Errichtung benötigte Fläche über eine
vertragliche Regelung zur Verfügung zu stellen. Im Interimsbad würde dann
das Schul- und Vereinsschwimmen ersetzt werden, welches bisher in der
Schwimmhalle des Sportparks Nord stattgefunden hat. Mit Beendigung der
Sanierungsmaßnahme würde der Verein wieder in den zur Nutzung
überlassenen Sportpark Nord umziehen.
Der Verein SSF ist dazu bereits in erste Planungen eingestiegen und hat
Kontakt mit einem Architekturbüro aufgenommen, welches derzeit in Berlin-
Kreuzberg ein ähnliches Vorhaben realisiert. Auf der Grundlage des
beschriebenen Raumprogramms ist ein Kostenrahmen in Höhe von rund 7 Mio.
€ ermittelt worden. Unter Berücksichtigung von Risikozuschlägen und
Preissteigerungen kalkuliert der Verein mit Gesamtkosten in Höhe von rund 8
Mio. €.
Die Verwaltung schlägt vor, dem SSF Bonn die Fläche am Sportpark Nord für
die Errichtung eines Interimsbades pachtfrei zu überlassen.
Außerdem schlägt die Verwaltung vor, nach Fertigstellung der
Sanierungsmaßnahmen im Sportpark Nord das Interimsbad von den SSF Bonn
zu erwerben, um dann den Betrieb des Bades als Ausweichschwimmstätte fürSeite 3 von 4
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die städtische Sanierungsmaßnahme im Frankenbad zu übernehmen. Sowohl
die Höhe des Kaufpreises als auch der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
wären im weiteren Verlauf der Prüfungen noch festzulegen.
In der mittelfristigen Finanzplanung ist für ein Interimsbad eine Summe von 10
Mio. € berücksichtigt worden. Vor dem Zeitpunkt des Erwerbs würden der
Bundesstadt Bonn keine Kosten entstehen. Der Verein würde für die Errichtung
des Bades keine städtischen Zuschüsse, z.B. aus Mitteln der Sportförderung,
erhalten.
Die Verwaltung wird die Gespräche mit den SSF Bonn fortsetzen, im Rahmen
des Prüfauftrages insbesondere die juristischen, finanziellen und
steuerrechtlichen Fragen klären und danach den politischen Gremien einen
Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
1.52.00.08.03.03 sonstige Schwimmstätten
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen max.
10.000.000 €
5520008038000/78.5300 mittelfristiger
Finanzplanung
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de