210798 · Beschlussvorlage
Errichtung eines Interimsbades im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210798
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210798 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Errichtung eines Interimsbades im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Sportausschuss 10.06.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für folgende Maßnahmen zu prüfen, die das Schul- und Vereinsschwimmen während der Umbaumaßnahmen im Sportpark Nord und im Frankenbad sicherstellen: 1. Unterstützung des Bauvorhabens der Schwimm- und Sportfreunde Bonn e.V. (SSF) zur Errichtung eines Interimsbades durch die kostenlose Überlassung der benötigten Fläche am Sportpark Nord. 2. Zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt Ankauf des Interimsbades von den SSF und Übernahme des Betriebes als Ersatzschwimmbad während der Generalsanierung des Frankenbades. 3. Weiterverwendung von Teilen des Interimsbades nach Wiederinbetriebnahme des Frankenbades für weitere Schwimmbadbaumaßnahmen an anderer Stelle. Begründung Dringende Sanierungsnotwendigkeit im Sportpark Nord Zwischen der Bundesstadt Bonn und den Schwimm- und Sportfreunden Bonn e. V. (SSF) besteht ein Vertrag zur Überlassung des Gebäudes des Sportparks Nord einschließlich der Schwimmhalle. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027. Auf der Grundlage dieses Vertrages betreiben die SSF die Sporthallen und die Schwimmhalle im Sportpark Nord für vereinseigene Zwecke und setzen hierfür vereinseigenes Personal auf eigene Kosten ein. Die Instandsetzung, Instandhaltung und Wartung sowie die Übernahme der laufenden Betriebskosten hingegen sind Aufgabe der Stadt. Außerdem hat die Stadt ein Belegungsrecht für die Schulen.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Lüftungsanlage im Sportpark Nord wird aufgrund von erheblichen Mängeln die nächste TÜV-Prüfung nicht mehr bestehen, so dass davon ausgegangen werden muss, dass nach der nächsten für 2022 geplanten Begehung der Betrieb im Sportpark Nord einschließlich der Schwimmhalle eingestellt werden muss. Die Verwaltung verfolgt daher das Ziel, das Gebäude des Sportparks Nord umfassend zu sanieren. Den politischen Gremien ist die Einleitung der Sanierungsplanung bereits vorgeschlagen worden (DS 210395). Funktion und Standort eines Interimsbades Der Rat hatte in seiner Sitzung am 18.06.2020 den Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft beschlossen (DS 200671). Nach Ziffer 1.1 Buchstabe d dieses Beschlusses soll zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens für die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme im Sportpark Nord und die Generalsanierung des Frankenbades zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein temporäres Schwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung ist beauftragt worden, geeignete Standorte für dieses Schwimmbad und dessen mögliche Weiterverwendung zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten. Ohne die Schaffung von Ausweichschwimmstätten kann die Bundesstadt Bonn die ihr nach dem Schulgesetz obliegende Verpflichtung, ausreichende Wasserzeiten für den Schulschwimmunterricht zur Verfügung zu stellen, nicht erfüllen. Da die zu sanierenden Bäder im Stadtbezirk Bonn liegen, sollte sich insbesondere aus Gründen der Erreichbarkeit für die Schulen auch die Ausweichschwimmstätte in diesem Stadtbezirk befinden. Die Sportverwaltung begrüßt die Initiative der SSF, das Interimsbad auf dem Gelände des Sportparks Nord zu errichten. Verwaltungsintern wurden zwei Varianten geprüft, deren Realisierung in bauplanungsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich möglich ist. Variante 1 sieht die Errichtung des Bades auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang zum Stadion vor. Bei Variante 2 würde das Bad auf der sog. Werferwiese errichtet. Welche Variante realisiert werden soll, ist im weiteren Verlauf der Planungen zu entscheiden. Das Interimsbad soll über ein 25m-Becken mit 6 Bahnen sowie ein Lehrschwimmbecken verfügen. Mit dieser vorgesehenen Wasserfläche könnte das Schul- und Vereinsschwimmen während der Sanierungsmaßnahme Frankenbad sichergestellt werden. Das Interimsbad kann bis zur Beendigung der Sanierungsmaßnahmen imSeite 2 von 4 Seite 3 Sportpark Nord und im Frankenbad für einen Zeitraum von voraussichtlich 5-6 Jahren dort betrieben werden. Nach diesem Zeitraum wird das Bad zurückgebaut. Das Bad soll bereits so konzipiert werden, dass die Schwimmbecken und Teile der Anlagentechnik nach dem Rückbau des Bades an einem anderen Standort (z.B. bei der später geplanten Erweiterung des Ennertbades um ein Hallenbad) wiederverwendet werden können. In welchem Umfang eine konkrete Weiterverwendung stattfinden soll, ist im weiteren Verlauf des Planungsprozesses zu klären. Errichtung des Interimsbades durch die SSF Bonn e.V. und späterer Erwerb des Bades Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, dass eine ausreichende Ersatzschwimmstätte sofort zur Verfügung steht, wenn der Sportpark Nord nach der nächsten Begehung durch den TÜV außer Betrieb genommen wird. Damit würde ein erheblicher Ausfall von Schul- und Vereinsschwimmen verhindert. Deshalb sollte das Interimsbad schnellstmöglich errichtet werden. Der Verein SSF Bonn hat seine Bereitschaft bekundet, das Interimsbad in eigener Regie und auf eigene Kosten zu errichten und während der Sanierungszeit des Sportparks Nord – vergleichbar zu den Regelungen des noch bis 2027 gültigen Überlassungsvertrages - zu betreiben. Hierzu wäre es erforderlich, den SSF die für eine Errichtung benötigte Fläche über eine vertragliche Regelung zur Verfügung zu stellen. Im Interimsbad würde dann das Schul- und Vereinsschwimmen ersetzt werden, welches bisher in der Schwimmhalle des Sportparks Nord stattgefunden hat. Mit Beendigung der Sanierungsmaßnahme würde der Verein wieder in den zur Nutzung überlassenen Sportpark Nord umziehen. Der Verein SSF ist dazu bereits in erste Planungen eingestiegen und hat Kontakt mit einem Architekturbüro aufgenommen, welches derzeit in Berlin- Kreuzberg ein ähnliches Vorhaben realisiert. Auf der Grundlage des beschriebenen Raumprogramms ist ein Kostenrahmen in Höhe von rund 7 Mio. € ermittelt worden. Unter Berücksichtigung von Risikozuschlägen und Preissteigerungen kalkuliert der Verein mit Gesamtkosten in Höhe von rund 8 Mio. €. Die Verwaltung schlägt vor, dem SSF Bonn die Fläche am Sportpark Nord für die Errichtung eines Interimsbades pachtfrei zu überlassen. Außerdem schlägt die Verwaltung vor, nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen im Sportpark Nord das Interimsbad von den SSF Bonn zu erwerben, um dann den Betrieb des Bades als Ausweichschwimmstätte fürSeite 3 von 4 Seite 4 die städtische Sanierungsmaßnahme im Frankenbad zu übernehmen. Sowohl die Höhe des Kaufpreises als auch der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs wären im weiteren Verlauf der Prüfungen noch festzulegen. In der mittelfristigen Finanzplanung ist für ein Interimsbad eine Summe von 10 Mio. € berücksichtigt worden. Vor dem Zeitpunkt des Erwerbs würden der Bundesstadt Bonn keine Kosten entstehen. Der Verein würde für die Errichtung des Bades keine städtischen Zuschüsse, z.B. aus Mitteln der Sportförderung, erhalten. Die Verwaltung wird die Gespräche mit den SSF Bonn fortsetzen, im Rahmen des Prüfauftrages insbesondere die juristischen, finanziellen und steuerrechtlichen Fragen klären und danach den politischen Gremien einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 1.52.00.08.03.03 sonstige Schwimmstätten Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen max. 10.000.000 € 5520008038000/78.5300 mittelfristiger Finanzplanung Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de