210797-03 · Beschlussvorlage
Friedhofskonzept
Kerndaten
- Nummer
- 210797-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 210797-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Friedhofskonzept Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.03.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.04.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Anhörung Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Empfehlung Rat 05.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die folgenden sich aus den Beratungen des „Runden Tisch Friedhof“ ergebenden 15 Handlungsempfehlungen werden beschlossen. Die Handlungsempfehlungen werden in der anstehenden Fertigstellung des vorliegenden Friedhofkonzepts eingearbeitet. Handlungsempfehlungen Grundsatz: 1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. (S. FH-Konzept S. 39) Die Präambel erhält folgenden Wortlaut: „Bonner Friedhöfe – Teil des Lebens“ Das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn orientiert sich an dem Ziel, eine Identifikation der Bürgerinnen und Bürger sowie eine hohe auch emotionale Akzeptanz und Verbundenheit mit „ihrem“ Friedhof zu erreichen. Hierzu bekennt sich die Stadt Bonn zur Dezentralität ihrer Bestattungsräume, die eine Einbindung in das örtlich – öffentliche Geschehen ermöglichen. Die ortsnahen Friedhöfe bietenSeite 1 von 277 Seite 2 Raum für individuelles Gedenken aber auch für gesamtgesellschaftliche Erinnerungen und sind in vielfältiger Hinsicht von unverzichtbarer kultureller Bedeutung. Die Friedhöfe sind darüber hinaus Bestandteile der Stadtökologie und als grüne Inseln in einer urbanen Umgebung wichtige Trittsteine für die Natur, sodass sich Gestaltung und Pflege an einer Förderung von Belangen des Naturschutzes, der Artenvielfalt und der Ökologie orientieren. Durch eine im Einklang mit diesen Belangen gepflegte gärtnerische Gestaltung sowohl des öffentlichen Raums als auch der Einzelgrabstätten verbunden mit handwerklich ansprechenden Gestaltungselementen sowie unter Bewahrung kulturell bedeutsamer Einrichtungen bilden sie Ruhepole der Erinnerung, der Besinnung, der Trauer aber auch der Erholung. An die örtlichen Gegebenheiten und das gesellschaftliche Umfeld angepasst wird der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensstile, der unterschiedlichen Jenseitsvorstellungen und religiösen Besonderheiten durch differenzierte Bestattungs-, Trauer und Gedenkmöglichkeiten Rechnung getragen. Die Begleitung der Angehörigen im jeweiligen Bestattungsfall sowie die Betreuung der Friedhöfe vor Ort geschehen unter Würdigung des Anlasses und des Ortes in pietätvoller und angemessener Weise. Um die Grabstätten und die städtischen Bestattungsleistungen unter Ausschöpfung aller betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zu angemessenen Gebühren anzubieten und die genannten Ziele zu erreichen, findet mit den in diesem Bereich tätigen und zu beteiligenden Institutionen, Einrichtungen und Vertretungen ein ständiger Dialog statt.“ Flächen- und Belegungskonzept 2. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu reduzieren, wird mit der Maßgabe gefolgt, dass die nicht mehr für Beisetzungen genutzten Flächen (geschlossene Friedhofsteile) nicht versiegelt werden. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72) Auf den Ratsbeschluss vom 20.09.2021 bezüglich des muslimischen Gräberfeldes auf dem Nordfriedhof (DS.-Nr. 211076) wird hingewiesen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung in Frage kommender muslimischer Ansprechpartner*innen die Einrichtung eines weiteren muslimischen Gräberfelds im Bonner Süden zu prüfen. 3. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differenzierte Flächenreduzierung wird einschließlich der hiermit verbundenen Schließung des Friedhofs Kessenich Alt sukzessive umgesetzt. Weitere Flächenreduzierungen oder Schließungen von Friedhöfen erfolgt aktuell nicht.(S. FH-Konzept S. 115) 4. Dem schematischen Entwurf zur mehrstufigen Gestaltung der Friedhöfe von zentralen, stärker frequentierten Bereichen bis hin zur Peripherie unter Berücksichtigung der geplanten Flächenstilllegungen wird zugestimmt. Dieser ist im Rahmen einer friedhofsplanerischen Detailplanung mit dem Ziel zu konkretisieren, attraktive und qualitätvolle Friedhöfe zu gestalten, die durch eine Optimierung des Einsatzes vonSeite 2 von 277 Seite 3 personellen und materiellen Ressourcen wirtschaftlich unterhalten werden können. (S. FH-Konzept S.132) Trauerhallen – Kapellen – Kühlzellen 5. Das in Kapitel 9 dargestellte Konzept über die Erhaltung und Schließung von Trauerhallen wird zur Kenntnis genommen. (S. FH- Konzept S. 158) Da Kapellen bzw. Trauerhallen ein prägender Bestandteil und Herzstück eines Friedhofs sind, wird von einer generellen Schließung zunächst abgesehen. Im Hinblick auf eine evtl. erforderliche Schließung von Kapellen im Einzelfall wird die Verwaltung beauftragt, nach einer denkmalschutzrechtlichen Prüfung unter Darlegung der für eine Sanierung/Restaurierung und Ertüchtigung erforderlichen Maßnahmen und Kosten einschließlich der Betriebskosten unter Berücksichtigung der Entwicklung von Nutzungszahlen und alternativer Trauermöglichkeiten in der Umgebung sowie einer Prüfung alternativer Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Kolumbarium) unter Einbeziehung und evtl. Beteiligung örtlicher Akteure (s. DS.-Nr. 1713349AA7) sowie unter Beteiligung des „Runden Tisches Friedhof“ eine Entscheidung der jeweils zuständigen Gremien herbeizuführen. 6. Die Kühlzellen in städtischen Trauerhallen/Kapellen werden bis auf die Einrichtungen auf dem Nordfriedhof (nach Umbau), dem Friedhof Kottenforst, dem Südfriedhof, dem Friedhof Beuel (Platanenweg) und dem Friedhof Heiderhof stillgelegt und einer anderweitigen Nutzung/Verwertung zugeführt, sofern die jeweilige Trauerhalle bestehen bleibt. (S. FH.-Konzept S. 161). Die Verwaltung wird gebeten, die verbleibenden Kühlzellen nach Abstimmung mit den auf dem Friedhof tätigen Gewerken unter Berücksichtigung pandemischer Gesichtspunkte zu ertüchtigen. 7. Da aus personellen und auch finanziellen Gründen eine ganztägig kurz getaktete Überprüfung und Säuberung der Toilettenanlagen auf städtischen Friedhöfen aktuell nicht gewährleistet werden kann, wird geprüft, ob es technische oder andere organisatorische Lösungen gibt, mit deren Hilfe bei vertretbarem Aufwand Vandalismus und Verunreinigungen vorgebeugt werden kann. Im Zuge von Kapellenrenovierungen werden zu erhaltende Toilettenanlagen modernisiert und sofern möglich barrierefrei gestaltet. (S. FH-Konzept S.159) Fortschreibung des Friedhofskonzeptes zum Flächenmanagement und zur Entwicklung der TrauerhallenSeite 3 von 277 Seite 4 8. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Detailplanung einen Bericht in Form einer Beschlussvorlage als Fortschreibung des Friedhofskonzeptes mit folgenden Inhalten vorzulegen: 8.1 Konkretisierung des Flächen- und Belegungskonzeptes. Siehe Ziffer 4. 8.2 Derzeit nicht für Beerdigungen benötigte Friedhofsflächen. Unter Berücksichtigung der Lage der jeweiligen Flächen, dem Umfeld, der städtebaulichen Situation und weiterer eventuell vorhandener Bedarfe an öffentlichen Einrichtungen (Ausgleichsflächen, Erholungsraum etc.) ist für die frei werdenden Friedhofsflächen auf der Grundlage der in Kapitel 8.8 des Friedhofskonzeptes beschriebenen Möglichkeiten eine planerische Zielsetzung zu entwickeln, die sich insbesondere an den Belangen des Naturschutzes orientiert und auf eine Versiegelung sowie eine Bebauung verzichtet. Da diese dauerhaft bzw. langfristig zu erhalten sind, wird die Nutzung von freiwerdenden Friedhofsfläche für Abstands- und Ausgleichsflächen unter den Vorbehalt gestellt, dass hierdurch eine eventuelle spätere Reaktivierung von ehemals für Bestattungszwecke vorgesehenen bzw. genutzten Flächen nicht verhindert wird. Hierbei ist u. a. auch die Realisierung eines Tierfriedhofs bzw. eines Mensch-Tierfriedhofes auf einer Fläche, die vormals als Humanfriedhof genutzt wurde, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Akzeptanz, dem Bedarf, den Umsetzungsvarianten (z. B. städtisch, privat) und der Gestaltung zu untersuchen. Umsetzungsvorschläge (aufzugebende/freifallende Grabflächen) sind zu unterbreiten. Gleiches gilt auch für Tiere als Grabbeigaben (S. FH-Konzept S. 136 ff.). 8.3 Es wird geprüft, an welchen Standorten ein Um- bzw. Ausbau von Trauerhallen/Kapellen zu konkurrenzfähigen Einrichtungen (unter Berücksichtigung nachhaltiger Baustoffe und klimaangepasster Bauweise) mit adäquaten Abschiedsräumen möglich und sinnvoll ist. (S. FH-Konzept S.158) Die ausstehende Detailplanung soll konkrete Maßnahmen und einen jeweiligen Zeithorizont sowie Vor- und Nachteile wie z.B. Einsparpotentiale aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Außendarstellung 9. Die Außendarstellung für die städtischen Friedhöfe wird mit der in der Verwaltung verantwortlichen Stelle von Beginn an abgestimmt und im Rahmen des städtischen Corporate Design mit internen RessourcenSeite 4 von 277 Seite 5 oder nach interner Absprache mit externer Unterstützung umgesetzt. (S. FH-Konzept S. 50) Sponsoring 10. Um eine objektbezogene Mitfinanzierung umsetzen zu können, ist in der Verwaltung (mit Amt für Wirtschaftsförderung und Presseamt) zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten es gibt, ein Sponsoring auf städtischen Friedhöfen zu etablieren. (S. FH-Konzept S. 51) Vor dem Abschluss eines konkreten Sponsoringvertrages sind die zuständigen Gremien zu beteiligen. Organisation des Friedhofsbetriebes 11. Nach Umsetzung der Vorgaben aus der internen Organisationsuntersuchung des Amtes für Stadtgrün aus dem Jahr 2013 wird die Verwaltung sowohl für das operative als auch für das administrative Geschäft im Falle der Änderung von Rahmenbedingungen und Berechnungsparametern eine aufgabenbezogene Evaluierung des Personalbedarfs vornehmen. (S. FH-Konzept S.44) 12. Die Ausführungen zur Organisationsform des Friedhofbetriebes (S. FH- Konzept S. 52 ff.) werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Organisationsform als städtisches Amt wird nicht angestrebt. Pflegekonzept 13. Als Maßnahme zur Kostenreduzierung bzw. Reduzierung des Arbeitskräftedefizits werden ab sofort Friedhofsflächen von der Pflegeklasse A in die Pflegeklasse B eingestuft. Besondere, repräsentative Bereiche werden weiterhin mit der Pflegeklasse A gepflegt. Randflächen sowie freifallende Flächen werden in Pflegeklasse C gepflegt. (S. FH-Konzept S. 135) 14. Unter Beteiligung von im Naturschutz aktiven Institutionen und Organisatio-nen wird eine nachhaltig, ökologisch sinnvolle und die Biodiversität fördernde an den Standort angepasste Entwicklung der Friedhöfe angestrebt. (S. FH-Konzept S. 135) 15. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda wird regelmäßig über die Umsetzung des Friedhofskonzepts informiert. Begründung Im Jahr 2021 wurde den zuständigen Gremien mit der DS.-Nr. 210797 das Friedhofskonzept in 2. Lesung zur Kenntnis gegeben und die sich hieraus ergebenden Handlungsempfehlungen zusammengefasst und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Zuge der Beratungen wurde auf der Grundlage eines Änderungsantrages die Bitte geäußert, das Friedhofskonzept vor einer Beschlussfassung dem „Runden Tisch Friedhof“ vorzustellen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. In insgesamt 5 Sitzungen (12. Oktober 2021, 24.Seite 5 von 277 Seite 6 November 2021, 12. Januar 2022, 16. Februar 2022, 1. März 2022) haben sich die Mitglieder des „Runden Tisches Friedhof“ eingehend mit den einzelnen Beschlusspunkten beschäftigt und Empfehlungen für die weiteren Beratungen in den zuständigen Gremien ausgesprochen. Eine Synopse aus dem alten Beschlussvorschlag der DS.-Nr. 210797 und dem vorliegenden Beschlussvorschlag mit Ergebnis des „Runden Tisches Friedhof“ ist als Anlage beigefügt. Teilnehmende des „Runden Tisches Friedhofs“ sind neben der Verwaltung Vertreterinnen und Vertreter - der im Rat vertretenen Parteien sowie Einzelstadtverordnete - des Fachverbandes Bonner Friedhofsgärtner und der Friedhofsgärtnergenossenschaft - des Stadtverbandes Bonn im Bestatterverband NRW - des Katholischen Stadtdekanats - der Evangelischen Kirche Bonn - des Arbeitskreises muslimischer Friedhöfe - der Steinbildhauer Innung - der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg - der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofs in Bonn e.V. und - des Denkmal- und Geschichtsvereins Bonn-Rechtsrheinisch e. V. Die Sitzungen wurden geleitet von Herrn Michael Lobeck – promediare, Bonn. Zusammenfassendes Ergebniss der 5 Veranstatungen des„Runden Tisch Friedhof“ vom 15.10.2021 bis 01.03.2022: Der überarbeitete Beschlussvorschlag der DS.-Nr. 210797 mit den 15 Handlungsempfehlungen wird in der vorliegenden Fassung den politischen Gremien zur Abstimmung gestellt. Anlage/n 1 Synopse (öffentlich) 2 Friedhofskonzept (öffentlich) 3 Kapellen (öffentlich)Seite 6 von 277 Synopse Beschlussvorschlag Alt Neu Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen: Grundsatz 1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Be- gräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grunds- ätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bun- desstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Fried- höfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH-Konzept S. 39) 1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Be- gräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grunds- ätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bun- desstadt Bonn. (S. FH-Konzept S. 39) Die Präambel erhält folgenden Wortlaut: „Bonner Friedhöfe – Teil des Lebens Das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn ori- entiert sich an dem Ziel, eine Identifikation der Bürgerinnen und Bürger sowie eine hohe auch emotionale Akzeptanz und Verbundenheit mit „ihrem“ Friedhof zu erreichen. Hierzu be- kennt sich die Stadt Bonn zur Dezentralität ihrer Bestattungs- räume, die eine Einbindung in das örtlich – öffentliche Gesche- hen ermöglichen. Die ortsnahen Friedhöfe bieten Raum für in- dividuelles Gedenken aber auch für gesamtgesellschaftlicheSeite 7 von 277 Alt Neu Erinnerungen und sind in vielfältiger Hinsicht von unverzicht- barer kultureller Bedeutung. Die Friedhöfe sind darüber hin- aus Bestandteile der Stadtökologie und als grüne Inseln in ei- ner urbanen Umgebung wichtige Trittsteine für die Natur, so- dass sich Gestaltung und Pflege an einer Förderung von Be- langen des Naturschutzes, der Artenvielfalt und der Ökologie orientieren. Durch eine im Einklang mit diesen Belangen gepflegte gärtne- rische Gestaltung sowohl des öffentlichen Raums als auch der Einzelgrabstätten verbunden mit handwerklich ansprechenden Gestaltungselementen sowie unter Bewahrung kulturell be- deutsamer Einrichtungen bilden sie Ruhepole der Erinnerung, der Besinnung, der Trauer aber auch der Erholung. An die örtli- chen Gegebenheiten und das gesellschaftliche Umfeld ange- passt wird der Pluralisierung und Individualisierung der Lebens- stile, der unterschiedlichen Jenseitsvorstellungen und religiö- sen Besonderheiten durch differenzierte Bestattungs-, Trauer- und Gedenkmöglichkeiten Rechnung getragen. Die Begleitung der Angehörigen im jeweiligen Bestattungsfall sowie die Be- treuung der Friedhöfe vor Ort geschehen unter Würdigung des Anlasses und des Ortes in pietätvoller und angemessener Weise. Um die Grabstätten und die städtischen Bestattungs- leistungen unter Ausschöpfung aller betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zu angemessenen Gebühren anzubieten und dieSeite 8 von 277 Alt Neu genannten Ziele zu erreichen, findet mit den in diesem Bereich tätigen und zu beteiligenden Institutionen, Einrichtungen und Vertretungen ein ständiger Dialog statt.“ Flächen- und Belegungskonzept 2. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Ein- wohner zu reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbe- darf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72). 2. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Ein- wohner zu reduzieren, wird mit der Maßgabe gefolgt, dass die nicht mehr für Beisetzungen genutzten Flächen (geschlossene Friedhofsteile) nicht versiegelt werden. Der Friedhofsflächen- bedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72) Auf den Ratsbeschluss vom 20.09.2021 bezüglich des muslimi- schen Gräberfeldes auf dem Nordfriedhof (DS.-Nr. 211076) wird hingewiesen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, unter Einbe- ziehung in Frage kommender muslimischer Ansprechpart- ner*innen die Einrichtung eines weiteren muslimischen Grä- berfelds im Bonner Süden zu prüfen.Seite 9 von 277 Alt Neu 3. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differen- zierte Flächenreduzierung wird einschließlich der hiermit ver- bundenen Schließung des Friedhofs Kessenich alt sukzessive umgesetzt. Aus fachamtlicher Sicht sind derzeit keine weiteren Flächenreduzierungen oder Schließungen von Friedhöfen mög- lich.(S. FH-Konzept S. 115) Keine Änderung 4. Dem Grobentwurf zur mehrstufigen Gestaltung der Friedhöfe von zentralen, stärker frequentierten Bereichen bis hin zur Pe- ripherie unter Berücksichtigung der geplanten Flächenstillle- gungen wird zugestimmt. Dieser ist im Rahmen einer friedhofs- planerischen Detailplanung mit dem Ziel zu konkretisieren, at- traktive und qualitätvolle Friedhöfe zu gestalten, die durch eine Optimierung des Einsatzes von personellen und materiellen Ressourcen wirtschaftlich unterhalten werden können. (S. FH- Konzept S.132) Dem schematischen Entwurf zur mehrstufigen Gestaltung der Fried- höfe von zentralen, stärker frequentierten Bereichen bis hin zur Peri- pherie unter Berücksichtigung der geplanten Flächenstilllegungen wird zugestimmt. Dieser ist im Rahmen einer friedhofsplanerischen Detail- planung mit dem Ziel zu konkretisieren, attraktive und qualitätvolle Friedhöfe zu gestalten, die durch eine Optimierung des Einsatzes von personellen und materiellen Ressourcen wirtschaftlich unterhalten werden können. (S. FH-Konzept S.132) Trauerhallen – Kapellen – Kühlzellen 5. Das in Kapitel 9 dargestellte Konzept über die Erhaltung und Schließung von Trauerhallen wird umgesetzt. (S. FH-Konzept S. 158). 5 Das in Kapitel 9 dargestellte Konzept über die Erhaltung und Schließung von Trauerhallen wird zur Kenntnis genommen. (S. FH-Konzept S. 158) Da Kapellen bzw. Trauerhallen ein prägender Bestandteil undSeite 10 von 277 Alt Neu Vor der Umsetzung des in Kapitel 9 dargestellten Konzepts über die Erhaltung und Schließung von Trauerhallen wird ge- prüft, welche nicht mehr benötigten Friedhofskapellen zu Ko- lumbarien ausgebaut werden können. Vor einer eventuellen Niederlegung der Trauerhallen wird seitens der Verwaltung mit den örtlichen Akteuren bei Bedarf nach alternativen Lösungen einer Nutzung ggf. unter Beteiligung privater Akteure ge- sucht.(s. DS.-Nr. 1713349AA7). Herzstück eines Friedhofs sind, wird von einer generellen Schließung zunächst abgesehen. Im Hinblick auf eine evtl. erforderliche Schließung von Kapel- len im Einzelfall wird die Verwaltung beauftragt, - nach einer denkmalschutzrechtlichen Prüfung - unter Darlegung der für eine Sanierung/Restaurierung und Ertüchtigung erforderlichen Maßnahmen und Kosten ein- schließlich der Betriebskosten - unter Berücksichtigung der Entwicklung von Nutzungszahlen und alternativer Trauermöglichkeiten in der Umgebung so- wie - einer Prüfung alternativer Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Ko- lumbarium) unter Einbeziehung und evtl. Beteiligung örtli- cher Akteure (s. DS.-Nr. 1713349AA7) sowie unter Beteili- gung des „Runden Tisches Friedhof“ eine Entscheidung der jeweils zuständigen Gremien herbeizuführen. 6. Die Kühlzellen in städtischen Trauerhallen/Kapellen werden bis auf die Einrichtungen auf dem Nordfriedhof (nach Umbau), Friedhof Kottenforst, dem Südfriedhof, dem Friedhof Beuel (Platanenweg, dem Friedhof Poppelsdorf und dem Friedhof Heiderhof stillgelegt und einer anderweitigen Nutzung/Verwer- tung zugeführt, sofern die Trauerhalle bestehen bleibt. (S. FH- Konzept S.161) 6. Die Kühlzellen in städtischen Trauerhallen/Kapellen werden bis auf die Einrichtungen auf dem Nordfriedhof (nach Um- bau), dem Friedhof Kottenforst, dem Südfriedhof, dem Fried- hof Beuel (Platanenweg) und dem Friedhof Heiderhof stillge- legt und einer anderweitigen Nutzung/Verwertung zugeführt, sofern die jeweilige Trauerhalle bestehen bleibt.( S. FH.-Kon- zept S. 161).Seite 11 von 277 Alt Neu Die Verwaltung wird gebeten, die verbleibenden Kühlzellen nach Abstimmung mit den auf dem Friedhof tätigen Gewer- ken unter Berücksichtigung pandemischer Gesichtspunkte zu ertüchtigen. 7. Da aus personellen und auch finanziellen Gründen eine ganztä- gig kurz getaktete Überprüfung und Säuberung der Toiletten- anlagen auf städtischen Friedhöfen nicht gewährleistet werden kann, wird geprüft, ob es technische Lösungen gibt, mit deren Hilfe bei vertretbarem Aufwand Vandalismus und Verunreini- gungen vorgebeugt werden kann. Dort, wo dies nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem zusätzlichem Aufwand zu realisieren ist, werden die Toiletten für die Öffentlichkeit ge- schlossen und lediglich aus Anlass einer Bestattung auf Nach- frage zur Verfügung gestellt. Im Zuge von Kapellenrenovierun- gen werden zu erhaltende Toilettenanlagen modernisiert und sofern möglich barrierefrei gestaltet. (S. FH-Konzept S.159) 7. Da aus personellen und auch finanziellen Gründen eine ganztä- gig kurz getaktete Überprüfung und Säuberung der Toiletten- anlagen auf städtischen Friedhöfen aktuell im Moment nicht gewährleistet werden kann, wird geprüft, ob es technische oder andere organisatorische Lösungen gibt, mit deren Hilfe bei vertretbarem Aufwand Vandalismus und Verunreinigungen vorgebeugt werden kann. Im Zuge von Kapellenrenovierungen werden zu erhaltende Toi- lettenanlagen modernisiert und sofern möglich barrierefrei ge- staltet. (S. FH-Konzept S.159)Seite 12 von 277 Alt Neu Fortschreibung des Friedhofskonzeptes zum Flächenmanagement und zur Entwicklung der Trauerhallen 8. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Detailplanung einen Bericht in Form einer Beschlussvorlage als Fortschrei- bung des Friedhofskonzeptes mit folgenden Inhalten vorzule- gen: Keine Änderung 8.1 Konkretisierung des Flächen- und Belegungskonzeptes. Siehe Ziffer 4. Keine Änderung 8.2 Konzept über die Folgenutzung freiwerdender Fried- hofsflächen. Unter Berücksichtigung der Lage der jeweiligen Flächen, dem Umfeld, der städtebaulichen Situation und weite- rer eventuell vorhandener Bedarfe an öffentlichen Ein- richtungen (Ausgleichsflächen, Erholungsraum etc.) ist für die Folgenutzung frei werdender Friedhofsflächen auf der Grundlage der in Kapitel 8.8 des Friedhofskon- zeptes beschriebenen Möglichkeiten eine stadtplaneri- sche Zielsetzung zu entwickeln. Hierbei ist u. a. auch die Realisierung eines Tierfriedhofs bzw. eines Mensch-Tierfriedhofes auf einer Fläche, die 8.2 Derzeit nicht für Beerdigungen benötigte Friedhofsflächen. Unter Berücksichtigung der Lage der jeweiligen Flächen, dem Umfeld, der städtebaulichen Situation und weiterer eventuell vorhandener Bedarfe an öffentlichen Einrichtun- gen (Ausgleichsflächen, Erholungsraum etc.) ist für die frei werdenden Friedhofsflächen auf der Grundlage der in Kapi- tel 8.8 des Friedhofskonzeptes beschriebenen Möglichkei- ten eine planerische Zielsetzung zu entwickeln, die sich ins- besondere an den Belangen des Naturschutzes orientiert und auf eine Versiegelung sowie eine BebauungSeite 13 von 277 Alt Neu vormals als Humanfriedhof genutzt wurde, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hinsichtlich - der Akzeptanz, - dem Bedarf, - den Umsetzungsvarianten (z. B. städtisch, privat) und der Gestaltung zu untersuchen und es sind Umsetzungsvorschläge (auf- zugebende/freifallende Grabflächen) zu unterbreiten. Gleiches gilt auch für Tiere als Grabbeigaben. (S. FH- Konzept S. 139,142 ff.) verzichtet. Da diese dauerhaft bzw. langfristig zu erhalten sind, wird die Nutzung von freiwerdenden Friedhofsfläche für Ab- stands- und Ausgleichsflächen unter den Vorbehalt ge- stellt, dass hierdurch eine eventuelle spätere Reaktivie- rung von ehemals für Bestattungszwecke vorgesehenen bzw. genutzten Flächen nicht verhindert wird. Hierbei ist u. a. auch die Realisierung eines Tierfriedhofs bzw. eines Mensch-Tierfriedhofes auf einer Fläche, die vor- mals als Humanfriedhof genutzt wurde, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hinsichtlich - der Akzeptanz, - dem Bedarf, - den Umsetzungsvarianten (z. B. städtisch, privat) und der Gestaltung zu untersuchen. Umsetzungsvorschläge (aufzuge- bende/freifallende Grabflächen) sind zu unterbreiten. Gleiches gilt auch für Tiere als Grabbeigaben (S. FH-Kon- zept S. 136 ff.). 8.3 Es wird geprüft, an welchen Standorten ein Um- bzw. Ausbau von Trauerhallen/Kapellen zu Keine ÄnderungSeite 14 von 277 konkurrenzfähigen Einrichtungen mit adäquaten Ab- schiedsräumen möglich und sinnvoll ist. (S. FH-Konzept S.158) Alt Neu Die ausstehende Detailplanung soll konkrete Maßnahmen und ei- nen jeweiligen Zeithorizont sowie Vor- und Nachteile wie z.B. Ein- sparpotentiale aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Keine Änderung Marketing Außendarstellung 9. Das Marketing für die städtischen Friedhöfe wird mit den der Verwaltung zur Verfügung stehenden Ressourcen und gegebe- nenfalls mit Hilfe professioneller Unterstützung von dritter Seite verstärkt. (S. FH-Konzept S. 50) 9. Die Außendarstellung für die städtischen Friedhöfe wird mit der in der Verwaltung verantwortlichen Stelle von Beginn an abge- stimmt und im Rahmen des städtischen Corporate Design mit in- ternen Ressourcen oder nach interner Absprache mit externer Unterstützung umgesetzt. (S. FH-Konzept S. 50) Sponsoring 10. Um eine objektbezogene Mitfinanzierung umsetzen zu können, ist im Detail mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und dem Presseamt zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten es gibt, ein 10. Um eine objektbezogene Mitfinanzierung umsetzen zu können, ist in der Verwaltung (mit Amt für Wirtschaftsförderung und Presseamt) zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten es gibt, einSeite 15 von 277 Sponsoring auf städtischen Friedhöfen zu etablieren. (S. FH- Konzept S. 51) Sponsoring auf städtischen Friedhöfen zu etablieren. (S. FH-Kon- zept S. 51). Vor dem Abschluss eines konkreten Sponsoringvertrages sind die zuständigen Gremien zu beteiligen. Alt Neu Organisation des Friedhofsbetriebes 11. Nach Umsetzung der Vorgaben aus der Organisationsuntersu- chung aus dem Jahr 2013 wird die Verwaltung sowohl für das operative als auch für das administrative Geschäft im Falle der Änderung von Rahmenbedingungen und Berechnungsparame- tern eine aufgabenbezogene Evaluierung des Personalbedarfs vornehmen. (S. FH-Konzept S.44) Nach Umsetzung der Vorgaben aus der Organisationsuntersuchung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün aus dem Jahr 2013 wird die Ver- waltung sowohl für das operative als auch für das administrative Ge- schäft im Falle der Änderung von Rahmenbedingungen und Berech- nungsparametern eine aufgabenbezogene Evaluierung des Personal- bedarfs vornehmen. (S. FH-Konzept S.44) 12. Die Verwaltung wird beauftragt, nachlaufend zur Beschlussvor- lage zu prüfen, ob und inwieweit die Beauftragung einer exter- nen Expertise zur Prüfung der Organisationsform des Fried- hofsbetriebs auch im interkommunalen Vergleich sinnvoll ist. Die Politik ist mit einer entsprechenden Beschlussvorlage über Zeitplan und Kosten zu informieren. (S. FH-Konzept S. 55) Die Ausführungen zur Organisationsform des Friedhofbetriebes (S. FH-Konzept S. 52 ff.) werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Organisationsform als städtisches Amt wird nicht angestrebt.Seite 16 von 277 Alt Neu Pflegekonzept 13. Als Maßnahme zur Kostenreduzierung bzw. Reduzierung des Ar- beitskräftedefizits werden ab sofort alle Friedhofsflächen von der Pflegeklasse A auf die Pflegeklasse B heruntergestuft. Be- sondere, repräsentative Bereiche werden weiterhin mit der Pflegeklasse A gepflegt. Randflächen sowie freifallende Flächen werden in Pflegeklasse C gepflegt. (S. FH-Konzept S. 135) Als Maßnahme zur Kostenreduzierung bzw. Reduzierung des Arbeits- kräftedefizits werden ab sofort Friedhofsflächen von der Pflegeklasse A auf die Pflegeklasse B eingestuft. Besondere, repräsentative Berei- che werden weiterhin mit der Pflegeklasse A gepflegt. Randflächen so- wie freifallende Flächen werden in Pflegeklasse C gepflegt. (S. FH-Konzept S. 135) 14. Unter Beteiligung von im Naturschutz aktiven Institutionen und Organisationen wird eine langfristig sinnvolle ökologische, an den Standort angepasste Entwicklung der Friedhöfe angestrebt. (S. FH-Konzept S. 135) Unter Beteiligung von im Naturschutz aktiven Institutionen und Orga- nisationen wird eine nachhaltig, ökologisch sinnvolle und die Bio- diversität fördernde an den Standort angepasste Entwicklung der Friedhöfe angestrebt. (S. FH-Konzept S. 135) 15. Der Umweltausschuss wird jährlich über die Umsetzung des Friedhofskonzepts informiert. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda wird regelmä- ßig über die Umsetzung des Friedhofskonzepts informiert.Seite 17 von 277 Amt für Umwelt und Stadtgrün Friedhofskonzept 2021 Stand: 28.04.2021Seite 18 von 277 1 Inhalt 1. Anlasserörterung zur Erstellung eines Friedhofskonzepts 4 2. Die historische Entwicklung von Friedhöfen 7 2.1 Grab- und Kultstätten 7 2.2 Vom Kirchhof zum Friedhof 7 3 Die aktuelle Situation kommunaler Friedhöfe 9 4 Ursachen des Wandels auf Friedhöfen 12 4.1 Demografische Entwicklung – Altersstruktur 12 4.2 Wegfall des Sterbegeldes 12 4.3 Mobilität, gesellschaftliche Distanzen und geändertes Freizeitverhalten 12 4.4 Säkularisierung sowie die Akzeptanz christlicher Religionsgemeinschaften gegen- über Feuerbestattungen 13 4.5 Konkurrenzsituation 13 4.5.1 Ortsübergreifende Konkurrenz 14 4.5.2 Konkurrenz zwischen kommunalen und kirchlichen Trägern 14 4.5.3 Konkurrenz zu Privatanbietern 15 4.5.4 Weitere Konkurrenzsituationen 16 4.5.5 Nachfragewanderung intern 16 4.6 Markttransparenz 16 4.7 Kommunalspezifischer Aufwand, Verwaltungsinterne Leistungsverrechnung (VILV) 17 4.8 Ausgabenkürzungen 18 5 Zukunftsszenario 19 5.1 Demografie 19 5.2 Gesellschaftliche Entwicklung 28 5.3 Einkommensentwicklung 29 5.4 Liberalisierung des Bestattungsrechts 31 6 Quo vadis Friedhof? 33 6.1 Der Friedhof als Bestattungsort 33 6.2 Der Friedhof als Kulturgut mit sozialen und ökologischen Funktionen 34 6.2.1 Gedenkstätte 35 6.2.2 Kulturelle und historische Funktion 36 6.2.3 Der Friedhof als Spiegelbild kultureller Vielfalt 36 6.2.4 Soziale Funktion 37Seite 19 von 277 2 6.2.5 Wirtschaftliche Funktion 37 6.2.6 Ökologische Funktion 37 6.2.7 Erholungsfunktion 38 7 Steuerungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf 39 7.1 Gebühren 39 7.1.1 Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung 40 7.1.1.1 Flächenmanagement 40 7.1.1.2 Trauerhallen/Kapellen 41 7.1.1.3 Personaleinsatz 41 7.1.1.4 Fahrzeug- und Gerätemanagement 44 7.1.1.5 Abfallmanagement 46 7.2 Qualität der Friedhöfe, Attraktivität des Angebots 47 7.3 Marketing 48 7.4 Sponsoring 51 7.5 Die Berücksichtigung gesamtgesellschaftlicher Funktionen der Friedhöfe 51 7.6 Organisationsform des Friedhofbetriebes 52 7.7 Übertragung des Betriebs von Friedhöfen auf Dritte 55 7.8 Eigenregie oder Ausschreibung 57 8. Flächenmanagement 62 8.1 Erfassung des Ist-Zustands 2014 62 8.2 Bestand – Lage der Friedhöfe im Stadtgebiet 63 8.3 Organisationsbericht für das Amt für Stadtgrün - Untersuchungsergebnis Friedhöfe 66 8.4 Friedhofsbedarfsplanung 68 8.4.1 Flächenbedarf 69 8.4.2 Belegungssituation 81 8.5 Friedhofsflächenentwicklung 82 8.6 Friedhofsgestaltung 116 8.7 Friedhofspflege 132 8.7.1 Friedhofspflege allgemein 132 8.7.2 Ökologische Aufwertung 134 8.7.3 Hecken auf Friedhöfen 135 8.8 Folgenutzung frei werdender Friedhofsteile 136 8.8.1 Grünanlage 136 8.8.2 Urban Gardening 137 8.8.3 Tierfriedhof, Mensch-Tier-Friedhof 137 8.8.4 Bauliche Nutzung 140 8.8.5 Weitere städtebauliche Möglichkeiten 142 9 Trauerhallen – Kapellen - Kühlzellen 143Seite 20 von 277 3 10 Ergebnisse einer Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und des Flächenmanagements 162 10.1 Personal operativ 162 10.2 Personal administrativ 162 10.3 Fahrzeug- und Gerätemanagement 163 10.4 Flächenmanagement 163 10.5 Fazit 163Seite 21 von 277 4 Friedhofskonzept 1. Anlasserörterung zur Erstellung eines Friedhofskonzepts In den letzten rd. 20 Jahren hat sich ein grundlegender Wandel auf den Friedhöfen der Bun- desstadt Bonn und bundesweit vollzogen, der gekennzeichnet ist von Leerständen in den klas- sischen Grabfeldern und einer verstärkten Nachfrage nach den unterschiedlichen Beisetzungs- formen für Urnen. Dies ist zurückzuführen auf einen kontinuierlich voranschreitenden Wandel in der Bestattungs- kultur mit einhergehendem, verändertem Bestattungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Wandel, allen voran die kontinuierlich steigende Zunahme der Feuerbestattungen ge- genüber den Körperbestattungen, hat einen gravierenden Einfluss auf die Friedhofsflächen, die Bewirtschaftungskosten und letztlich auch auf die Friedhofsgebühren. Im Rahmen dieses Fried- hofskonzeptes wird untersucht, wie diese jüngste Entwicklung auf lange Sicht zu bewerten ist und welche Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Parameter für das Friedhofswesen der Bundesstadt Bonn zu ziehen sind. Ziel ist es, möglichst zeitnah auf die ver- änderten Rahmendaten reagieren zu können und die Konkurrenzfähigkeit der Bundesstadt Bonn im Wettbewerb mit anderen Kommunen und Drittanbietern sicher zu stellen. Dieses Konzept greift die Voruntersuchungen der Organisationsuntersuchung 2013 zum Fried- hofs- und Bestattungswesen auf. Es knüpft an viele Erhebungen und Überlegungen an, ergänzt, vertieft und variiert diese und entwickelt neue Lösungsansätze. Im Bericht der Organisationsuntersuchung heißt es: „Seit mehreren Jahren zeichnet sich im Friedhofs- und Bestattungswesen ein Kulturwandel ab. Von der KGSt wird die Sachlage in ihrem Bericht 13/2007 wie folgt beschrieben: „Die Entwicklung von der Körperbestattung zur Urnenbeisetzung, die finanzielle Belastung und Mobilität der Angehörigen führen zu einer Nachfrage an Bestattungsformen, die vor allem durch weniger Flächen- und Pflegeaufwand gekennzeichnet sind.“ Das zunehmende Kostenbewusstsein der Kunden im Zusammenhang mit Bestattungen ist ein Hauptaspekt des Bestattungswandels. Noch bis weit in die 1960er Jahre boten Kirchen und Kom- munen verschiedene kostenlose Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen an. Als dann im Laufe der 1980er Jahre die Kommunen Friedhofsleistungen entsprechend dem kommunalen Ab- gabengesetz mit der Maßgabe zur Kostendeckung kalkulierten, ließ dies die Bestattungsgebüh- ren sprunghaft ansteigen. Gleichzeitig wurde das Sterbegeld mehrfach gekürzt und per 01.01.2005 komplett gestrichen…. Dem bundesweiten Trend folgend, nimmt auch in Bonn die Zahl der regional traditionell üblichen Erdgrabbestattungen stark ab. 2012 erfolgten von insge- samt 2.613 Beisetzungen nur noch 38% als Erdgrabbestattung, vor 10 Jahren waren es noch rund 60%..... Durch den stark steigenden Anteil von kostengünstigeren Urnenbeisetzungen sinken die kommu- nalen Einnahmen. Gleichzeitig entstehen zwangsläufig Überhangflächen, die nicht einfach brach liegen können. Sie müssen gepflegt werden, was wiederum höhere kommunale Ausgaben zur Folge hat. Aufgrund der Kostendeckungsvorgabe steigen infolgedessen die Gebühren. Die kostenorientierten Bürger vergleichen nicht mehr nur die Preise hinsichtlich der Bestattungs- formen, sie vergleichen auch zunehmend zwischen den Kommunen, was deren Wettbewerb un- tereinander ankurbelt. 2012 wurden in Bonn 91% aller Sterbefälle auf städtischen Friedhöfen be- stattet. Vor 10 Jahren waren es beinahe noch 100%.Seite 22 von 277 5 Mit weiter zunehmenden Urnenbestattungen und anderen flächenreduzierten, preisgünstigeren Bestattungsformen sowie einer eventuellen Abwanderung in umliegende Kommunen würden langfristig gesehen die zunehmende Verödung der 40 Bonner Friedhöfe und das weitere Anzie- hen der Gebührenschraube gefördert. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Gebührensätze bereits sehr hoch sind und mittlerweile von der Bürgerschaft nur noch einge- schränkt akzeptiert werden. Nach einer Untersuchung von Aeternitas aus 2012 nimmt die Stadt Bonn mit ihren Friedhofsge- bühren für Sargwahl- und Urnenreihengräbern im Vergleich mit 23 anderen kreisfreien Städten in NRW Spitzenplätze ein.“ 1. Es heißt weiter: „Damit die Gebühren zukünftig für die Bürger tragbar sind und die, durch den Wandel der Bestat- tungskultur, absehbaren Verluste bei den Gebühreneinnahmen kompensiert werden können, ist konsequent der Weg der Kostenreduzierung zu beschreiten……Nur mit einer friedhofsübergrei- fenden Belegungspolitik, die sich flächenmäßig am Bedarf orientiert und eine Konzentration der Belegungen zum Ziel hat, ist zukünftig ein auch nur ansatzweise wirtschaftlicher Betrieb der Fried- höfe möglich….Wie groß die Gesamtheit der überschüssigen Flächen aller Friedhöfe ist, kann jedoch nur über die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Friedhofsflächen festgestellt werden. Eine aktuelle Flächenbedarfsprognose liegt nicht vor. Sie wäre aber Voraussetzung für jedwede zukünftige Optimierungsmaßnahme mit dem Ziel die Unterhaltskosten und Gebühren zu reduzie- ren…………Es muss festgestellt werden, dass eine gesamtstädtische Strategie hinsichtlich der Belegung der einzelnen Friedhöfe nicht existiert…….Daher ist dringend eine Flächenbedarfser- mittlung/-prognose für jeden Friedhof durchzuführen.“ 1 Aeternitas: http://www.aeternitas.de/Seite 23 von 277 6 Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde demnach der Fokus einer Wirtschaftlich- keitsbetrachtung im Wesentlichen auf das Flächenmanagement gerichtet. Ein Friedhofskonzept, welches sich allerdings nur auf diesen Aspekt beschränken würde, greift zu kurz. Vielmehr ist hier eine ganzheitliche Betrachtung angezeigt, denn Friedhöfe sind weit mehr als nur reine Bestattungsflächen. Sie haben eine Geschichte, eine Gegenwart und eine Zukunft. Sie sind in vielfältiger Hinsicht Teile unserer Kultur und bedürfen daher einer umfassenden Be- trachtungsweise, die insbesondere ihre Wertigkeit für die Gesellschaft berücksichtigt. Allen Un- tersuchungen über die Finanzierung und die Entwicklung der Friedhöfe sind daher Ausführun- gen über die gesellschaftliche Bewertung von Friedhöfen voran zu stellen, um die notwendigen Entscheidungen im Lichte ihrer historischen und gesellschaftlichen Bedeutung treffen zu kön- nen.Seite 24 von 277 7 2. Die historische Entwicklung von Friedhöfen 2.1 Grab- und Kultstätten Grab- und Kultstätten sind die ältesten Zeugnisse menschlicher Zivilisation überhaupt. Bereits im Verlauf der frühen Steinzeit gingen die Menschen dazu über, ihre Toten zu bestatten. Mit Aufkommen der ersten Hochkulturen entwickelte sich auch das Bestattungswesen. In Ägyp- ten, wo ein ausgesprochener Totenkult herrschte, entstanden nicht nur die Pyramiden als bis heute nicht wieder an Größe erreichte Einzelgräber, sondern ganze Totenstädte. Ähnliches kennt man aus Kleinasien und später auch aus dem antiken Griechenland. Megalithreihen in Carnac, Frankreich Hatschepsut-Tempel in Theben-West 2.2 Vom Kirchhof zum Friedhof Mit dem aufkommenden Christentum änderte sich auch der Begräbniskult. Nicht nur im Leben, auch im Tod wollten die Christen als Gemeinschaft vereint auf den jüngsten Tag der Auferste- hung warten. Aus diesem Grund entstanden gemeinschaftliche Grabstätten z. B. in der Frühzeit in Katakomben. Im Mittelalter verlagerte man die Bestattung in den Bereich der Kirchengebäude. Man lehnte die auf germanisch-keltischer Tradition beruhenden Gräberfelder wie auch die Feuerbestattung als heidnisch ab. In der unmittelbaren Nähe zum Sakralen sah man eine Anwartschaft auf die Erlö- sung der Verstorbenen. Christliche Kirchhöfe wurden geweiht. Man sprach den Heiligen und ih- ren Reliquien eine Wirkung auch durch die Mauern der Kirche auf den Kirchhof hinaus zu. Der Sakralbereich des Kirchhofs war mit einer Mauer umfriedet.Seite 25 von 277 8 Friedhof Muffendorf Außerhalb der Stadtmauern fanden Verstorbene ihren Platz in ungeweihter Erde, wenn der Ver- storbene exkommuniziert oder kriminell gewesen war oder einfach nur einen zu niedrigen Stand hatte. Bettler, Gaukler und Schauspieler hatten beispielsweise keinen Platz auf geweihten Kirchhöfen. Besonders in Krisen- und Seuchenzeiten ergaben sich wegen der oft täglichen Öffnung und Schließung von Massengräbern in den städtischen Zentren jedoch erhebliche hygienische Probleme. Die Bestattung in geweihten Massengräbern war die Regel, nicht zuletzt aus Platzgründen. Infolge der durch das Bevölkerungswachstum verursachten Überbelegung der innerstädtischen Kirchhöfe und auch bedingt durch die Reformation, die Reliquienverehrung ablehnte, begann man im Laufe des 16. Jahrhunderts besonders in den evangelischen Herrschaften wieder, wie ursprünglich im Altertum, die Toten außerhalb der Stadtmauern zu begraben. Doch erst im 19. Jahrhundert war es allgemein üblich geworden, Friedhöfe grundsätzlich außerhalb der Stadt- mauern anzusiedeln. Man wollte damit auch das Platzproblem in den Griff bekommen. Die Be- völkerung wuchs, und die Städte boten nicht mehr genügend Raum für ihre Verstorbenen. Noch bis zum Ende des 20. Jh. ging man aufgrund des Bevölkerungswachstums auch von ei- nem stetigen zusätzlichen Bedarf an Beerdigungsflächen aus. So wurde z. B. für die Stadt Bonn noch 1996 ein Friedhofskonzept erstellt. Zusätzliche Erweiterungsflächen für Friedhöfe waren hier sowie auch in der Bauleitplanung die Regel.Seite 26 von 277 9 3. Die aktuelle Situation kommunaler Friedhöfe Die Friedhöfe waren bis noch vor wenigen Jahrzehnten geprägt von einer konventionellen Trauerkultur mit individueller Grabpflege bei überwiegender Körperbestattung. Hierbei konnte von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen werden: Akzeptanz eines Standardangebots von Friedhofsleistungen, konventionelle Nachfragestrukturen. Überschaubare Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sowie eine begrenzte Streuung der Wohnsitze von Angehörigen. Bereitschaft der Kommunen zur Finanzierung eines Zuschussbedarfs im Sinne der Daseinsvorsorge. Finanzielle Unterstützung der Angehörigen durch die Gewährung von Sterbegeld. Annähernde Monopolstellung kommunaler Friedhöfe. Unter diesen Rahmenbedingungen glich die Nachfrage nach neuen Gräbern den Wegfall ablau- fender Nutzungsrechte aus, es funktionierte eine ausgeglichene Friedhofsfinanzierung nach dem Generationenprinzip. D. h., sämtliche Kosten des Friedhofs in einem Jahr werden mit den in diesem Jahr eingehenden Gebühren gedeckt, auch wenn mit der Nutzungsgebühr die Pflege und Unterhaltung des Friedhofs für die gesamte Nutzungszeit erwartet wird. Die Situation kommunaler Friedhöfe hat sich allerdings seit Beginn des 21. Jahrhunderts grund- legend gewandelt. Untrügliches Zeichen, dass sich auf den Friedhöfen signifikante Änderungen ergeben haben, sind die vielen Freiflächen und Lücken in den Grabfeldern.Seite 27 von 277 10 Wie der nachfolgenden Grafik zu entnehmen ist, sank der Anteil von auf städtischen Friedhöfen beerdigten Bonner Sterbefällen von 98,51% (2002) auf rd. 88 % (2018). Sterbefälle 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Gesamte Anzahl o. Umbettung 2.903 2.924 2.673 2.635 2.747 2.654 2.842 2.801 2.682 davon für Körperbestattungen mit Totgebur- ten 1.708 1.689 1.458 1.433 1.434 1.318 1.353 1.293 1.116 davon Urnenbeisetzungen 1.195 1.235 1.215 1.202 1.313 1.336 1.489 1.491 1.500 Bonner Sterbefälle * 2.947 2.955 2.835 2.765 2.839 2.903 2.969 2.875 2.843 Anteil städt. Beerdigungen in % 98,50% 99% 94,30% 95,30% 96,80% 91,40% 95,70% 97,40% 94,20% Sterbefälle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamte Anzahl o. Umbettung 2.617 2.646 2.673 2.514 2.696 2.636 2.611 2.629 2.611 davon für Körperbestattungen mit Totgebur- ten 1.049 998 992 913 917 955 898 911 825 davon Urnenbeisetzungen 1.472 1.612 1.659 1.570 1.779 1.681 1.713 1.718 1.786 Bonner Sterbefälle * 2.794 2.841 2.935 2.705 2.932 2.984 2.999 2.995 2.982 Anteil städt. Beerdigungen in % 93,66 93,14 91,07 92,94 91,95 88,34 87,06 87,78 87,56 *) Quelle bis einschl. 2005: Erfassung und Auswertung der Meldungen der Bonner Standesämter (ohne Austausch Bonner/Bonnerinnen die nicht in Bonn gestorben sind); ab 2006: Addition der monatlichen Zahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (inkl. Austausch); ab 2008: Aus- wertung der Statistikstelle Bonn (Einwohnerdatei); ab 2010 IT NR.Seite 28 von 277 11 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamte Anzahl o. Umbettung davon für Körperbestattungen mit Totgeburten davon Urnenbeisetzungen Bonner Sterbefälle *Seite 29 von 277 12 4 Ursachen des Wandels auf Friedhöfen Nicht nur in Bonn sondern bundesweit haben sich die Rahmenbedingungen für kommunale Friedhöfe dramatisch verändert und dies in einem Zeitraum, der bezogen auf die zeitlichen Di- mensionen, die aufgrund der besonderen Strukturen bei Friedhöfen zu betrachten sind, als rela- tiv kurz bezeichnet werden muss. Die Gründe hierfür sind vielfältig: 4.1 Demografische Entwicklung - Altersstruktur Zunächst ist festzuhalten, dass die Zahl der Sterbefälle sowohl von der Zahl der Einwohner als auch wesentlich von der Altersstruktur der Bevölkerung abhängt. Wie den Ausführungen in Ka- pitel 5.1 zu entnehmen ist, beträgt der Altenquotient in 2020 28,5%. Dies ist die Folge der auch grafisch erkennbaren Delle aufgrund kriegsbedingter Bevölkerungsverluste und den nachkriegs- bedingten geburtenschwachen Jahrgängen. Die Sterbefälle stagnieren daher seit über 15 Jah- ren auf einem Niveau von rd. 2.800 – 2.900. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass schon al- leine aufgrund dieser Zahlen die Bestattungsfälle insbesondere im Zusammenspiel mit weiteren Faktoren seit dem Beginn des Jahrhunderts rückläufig sind. Ebenfalls an Hand dieser Grafik ablesbar ist jedoch auch, dass die geburtenstarken Jahrgänge ab Ende der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts nunmehr allmählich in die Altersklasse über 65 Jahre hineinwachsen und demzufolge der Altenquotient bis zum Jahr 2040 auf 41,7% ansteigen wird. 4.2 Wegfall des Sterbegeldes Das Sterbegeld war eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbe- nen ersetzen sollte. Es war bis 2004 insbesondere eine Leistung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung durch die Krankenkassen und ist dort im Laufe der Zeit immer mehr redu- ziert und schließlich ganz abgeschafft worden. Folge für alle Friedhofsbetreiber war eine spürbar gewachsene Sensibilität hinsichtlich der Kos- ten einer Bestattung mit Auswirkungen auch auf die Wahl des Bestattungsortes und der Bestat- tungsart. 4.3 Mobilität, gesellschaftliche Distanzen und geändertes Freizeitverhalten Festzustellen ist insgesamt ein gesamtgesellschaftlicher Wandel. Regional angesiedelte Fami- lienverbände werden selten. Berufliche und andere Gründe bedingen räumliche Trennungen. Mit der Zunahme räumlicher Distanz sinkt jedoch die Bereitschaft zur individuellen Grabpflege. Umgekehrt steigt die Nachfrage nach Grabtypen, bei denen der Friedhofsträger die Pflege der Gräber übernimmt (z. B. Rasengräber, Gemeinschaftsgrabanlagen usw.) oder erst gar keine flächenbezogene Unterhaltung mehr anfällt (z. B. Kolumbarien). Mit den Distanzen nimmt aber auch die gesellschaftliche Wertschätzung der Grabpflege ab. Es werden häufiger anonyme Gräber gewählt. Weiter muss berücksichtigt werden, dass einfach viele Bürgerinnen und Bürger auch wegen eines geänderten Freizeitverhaltens weniger Interesse und Zeit haben (mehrwöchi- ger Urlaub verträgt sich nicht mit Blumengießen auf Gräbern) zur individuellen Grabpflege. Alle o. g. Gründe führen zu einem geänderten Nachfrageverhalten hin zu pflegefreien und kleineren Gräbern. Sie führen aber auch dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger Konkurrenzangebote suchen, wenn die örtlichen Angebote nicht ihrem Bedarf entsprechen.Seite 30 von 277 13 4.4 Säkularisierung sowie die Akzeptanz christlicher Religionsgemeinschaf- ten gegenüber Feuerbestattungen 785 verbietet Karl der Große im Edikt von Paderborn unter Androhung der Todesstrafe die Feu- erbestattung als heidnischen Brauch. Es galt das katholische Dogma, nachdem nur dem voll- ständigen Leib die Auferstehung sicher sei. Noch 1955 ist im Katholischen Katechismus zu le- sen: „Die Kirche verbietet ihren Gläubigen, ihre Leiche verbrennen zu lassen. Wer anordnet, seine Leiche verbrennen zu lassen und seine Anordnung nicht zurücknimmt, darf die heiligen Sakramente nicht empfangen und nicht kirchlich beerdigt werden.” (zitiert nach der Leipziger Ausgabe). 1963: Nach dem 2. Vatikanischen Konzil wird das Verbot einer Feuerbestattung auf- gehoben, nach 1178 Jahren. Trotz der Aufhebung des Verbots und trotz einer zunehmenden Säkularisierung weiter Teile der Bevölkerung hat es zumindest in Westdeutschland weitere fast 40 Jahre gedauert, bis die Feu- erbestattung gesellschaftlich akzeptiert und zur führenden Bestattungsart wurde. In Bonn gab es auf kommunalen Friedhöfen erst 2007 mehr Urnenbeisetzungen als Körperbestattungen. Dennoch hat dieser nachhaltige Wandel Spuren auf den Friedhöfen hinterlassen, da aufgrund des geringeren Flächenverbrauchs bei Urnenbeisetzungen immer mehr freie Flächen entste- hen. 4.5 Konkurrenzsituation Gegenüber der im 20. Jahrhundert überwiegenden Praxis muss festgestellt werden, dass die bisherigen örtlichen Grenzen praktisch nicht mehr gelten. Die Friedhofsträger haben ihre Fried- höfe für Nachfrage von außen geöffnet und werben um Kunden für bisher ortsbezogene Fried- hofsleistungen. Die Liberalisierung des Bestattungswesens hat unter dem Dach kommunaler oder kirchlicher Träger darüber hinaus allerdings auch zu einer wachsenden Zahl „privater“ Konkurrenz für ge- winnträchtige Bestattungsformen geführt. Das Bedienen von trendigen Nachfragewünschen, wie z. B. der Waldbestattungen, hinterlässt spürbare Auswirkungen auf die Nachfrage nach kommunalen Leistungen. Hinzu kommt, dass diese Betriebe aufgrund kurzer und damit wirt- schaftlich effektiver Entscheidungswege zeitnah ihre betrieblichen Abläufe steuern und sich auf ein geändertes Nachfrageverhalten einstellen können. Darüber hinaus wird die Marktstellung durch intensives Marketing verbessert. Überblick über die Konkurrenz von außen: - „Normale“ ortsübergreifende Konkurrenz - Konkurrenz zwischen kommunalen und kirchlichen Trägern - Spezialanbieter für besondere Grabtypen (Kolumbarien, Baumgräber, Seebestattung)Seite 31 von 277 14 - Auslandskonkurrenz (für Billiggräber und für Spezialgräber) - Konkurrenz Krematorienanbieter - Konkurrenz von Bestattern (Trauerfeiern, Nebenleistungen) - Konkurrenz von Gärtnereibetrieben (Gemeinschaftsgräber, Memoriamgarten etc.) 4.5.1 Ortsübergreifende Konkurrenz Während noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts kommunale Friedhöfe in der Regel der eigenen Bürgerschaft vorbehalten blieben, ist es heute möglich, auch „grenzüberschreitend“ beerdigt zu werden. Hierbei locken sowohl Spezialangebote wie auch niedrigere Gebührens- ätze. Die beigefügte Tabelle zeigt, die Gebühren der Stadt Bonn im Vergleich zum Umland. Bornheim(2016) Alfter (2017) Wachtberg (2018) Niederkassel (2019) Sankt Augustin (2020) Königswinter (2019) Bonn (2020) Reihengrab 72,80 40,08 46,30 39,73 89,96 54,40 84,36 Urnenreihengrab 52,45 37 - 19,24 63,80 65,83 58,23 Wahlgrab 101,00 50,84 59,23 61,73 120,80 81,00 84,36 Urnenwahlgrab 69,00 47,75 50,15 42,28 92,53 78,67 58,23 Bornheim(2016) Alfter (2017) Wachtberg (2018) Niederkassel (2019) Sankt Augustin (2020) Königswinter (2019) Bonn (2020) Sargbeisetzung Normallage 977,00 630,00 947,00 534,00 1055,00 710,00 623,21 Urnenbeisetzung Wahlgrab 279,00 183,00 490,00 211,00 318,00 240,00 125,64 Trauerhalle 246,00 250,00 110,00 203,00 315,00 370,00 195,73 Vergleich Nutzungsrechte Vergleich Bestattungen/Trauerhallen 0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 140,00 Bornheim(2016) Alfter (2017) Wachtberg (2018) Niederkassel (2019) Sankt Augustin (2020) Königswinter (2019) Bonn (2020) 0,00 200,00 400,00 600,00 800,00 1000,00 1200,00 Bornheim(2016) Alfter (2017) Wachtberg (2018) Niederkassel (2019) Sankt Augustin (2020) Königswinter (2019) Bonn (2020) 4.5.2 Konkurrenz zwischen kommunalen und kirchlichen Trägern Neben den kommunalen Friedhöfen gibt es in der Stadt Bonn verschiedene Bestattungs- möglichkeiten bei unterschiedlichen Konfessionen: Jüdische Friedhöfe (z. B. Jüdischer Friedhof Bonn-Ückesdorf) Aufgrund der ewigen Ruhezeit keine wirkliche Konkurrenz, da die Friedhofssatzung/ -gebührenordnung immer ein Nutzungsrecht auf Zeit (ggf. mit Verlängerungsmög- lichkeit) vorsieht. Christliche Friedhöfe (z. B. Friedhof Sankt Josef (Sankt-Augustiner-Straße, Beuel), Mausoleum von Carstanjen (Bad Godesberg), Namen Jesu Kirche (Bonn), Alter Friedhof Duisdorf (tlw.), Alter Friedhof Lengsdorf (tlw.))Seite 32 von 277 15 Mausoleum von Carstanjen; Plittersdorf Namen Jesu Kirche Bonn Zielgruppen kirchlicher Friedhöfe sind zum einen die Mitglieder der jeweiligen Konfession, zum anderen aber auch Angehörige, die für ihre Verstorbenen ein besonderes Ambiente wünschen. 4.5.3 Konkurrenz zu Privatanbietern Durch die Liberalisierung der Bestattungsgesetze erfreut sich der private Friedhofsmarkt wachsender Beliebtheit. Zwar sind Kommunen und Kirchen de jure als öffentlich rechtliche Körperschaften Träger der Friedhöfe, de facto betreiben diese jedoch privatwirtschaftlich or- ganisierte Unternehmen. Insbesondere in preislicher Hinsicht stellen diese Friedhofsbetreiber eine Alternative zu kom- munalen Friedhöfen dar. Durch z. B. ein Minimum an Infrastrukturkosten sowie eine dichte Belegung bieten diese privaten Anbieter wirtschaftlich attraktive Bestattungen an (das Meer bei einer Seebestattung ist kostenlos, der Wald ist mit seiner Infrastruktur vorhanden). Rund um Bonn gibt es zahlreiche Einrichtungen die auch die Nachfrage nach städtischen Friedhofsleistungen abziehen: Friedwald Bad Münstereifel Friedwald Lohmar/Rhein-Sieg-Kreis FinalForest, 53520 Hümmel Oase der Ewigkeit, Eitorf Rhein-Ruhe, Bad Breisig Ruheforst Hümmel Rhein-Taunus-Krematorium Dachsenhausen mit Waldfriedhof Waldbestattung Rasenfriedhof Rhein-Taunus-Krematorium DachsenhausenSeite 33 von 277 16 4.5.4 Weitere Konkurrenzsituationen Billiganbieter aus dem Ausland Genossenschaftlicher Gräber (z. B. durch die Friedhofsgärtnergenossenschaft be- triebene Gemeinschaftsgräber) private Trauerhallen von Bestattern 4.5.5 Nachfragewanderung intern Die geänderten Rahmenbedingungen bringen es mit sich, dass auch kommunale Friedhofs- träger überlegen müssen, wie man auf eine sich ändernde Nachfragesituation reagieren sollte. Oft geschieht dies durch die Schaffung neuer Grabtypen, von denen man sich eine Stabilisierung der Fallzahlen erhofft. So wurden auch in Bonn mit den Jahren neue Angebote geschaffen: Kolumbarium pflegefreie Urnenreihengräber Gemeinschaftsgräber Landschaftsgräber anonyme Begräbnisstätte etc.. Aber auch ohne diese neuen Grabformen findet auf dem Friedhof eine Nachfragewanderung statt: vom Doppelgrab zum Einzelgrab vom Sarggrab zum Urnengrab vom Einzelgrab zum Gemeinschaftsgrab. Die anhaltende Zunahme der Urnenbeisetzungen bei gleichzeitiger Abnahme der Sargbei- setzungen spielt hierbei eine entscheidende Rolle (siehe Grafik Kapitel 3). Diese Verlagerungen haben mehrfache Konsequenzen auf die Gräberfeldstruktur und die Friedhofsfinanzierung. Mit dem Angebot von neuen Grabtypen werden einerseits den herkömmlichen Gräberfeldern Refinanzierungsmittel entzogen und andererseits ganz erhebliche Flächenüberkapazitäten bewirkt, da der Flächenbedarf der neuen Grabtypen je Grab deutlich geringer ist als der Flä- chenbedarf eines Standardgrabs. Weiterhin gibt es den Effekt, dass die neuen Grabtypen üblicherweise eine geringere Grabrechtsnutzungsdauer haben als Standardgräber. Dies mindert ebenso langfristig ganz erheblich den Gräberbestand und damit die Belegungsdichte wie die Tatsache, dass eine Tendenz besteht, Gräber nur noch für die Ruhezeit zu erwerben und nicht mehr zu verlängern. 4.6 Markttransparenz Die frühere Bindung der Bürgerinnen und Bürger an „ihren“ Ortsteilfriedhof ist nicht mehr gege- ben. Gewachsene Mobilität, die größere räumliche Streuung von Verwandten und Bekannten sowie bessere Informationsmöglichkeiten haben eine größere Flexibilität in der Wahl des Fried- hofs bewirkt. Neue Grabtypen und niedrigere Gebührensätze erhöhen außerdem die Bereit- schaft, für ein individuelles Angebot längere Distanzen in Kauf zu nehmen.Seite 34 von 277 17 4.7 Kommunalspezifischer Aufwand, Verwaltungsinterne Leistungsverrech- nung (VILV) Die in Konkurrenz zu kommunalen Friedhöfen stehenden privaten aber auch die kirchlichen Träger von Friedhöfen haben in der Regel eine flache Hierarchie und einen überschaubaren Abstimmungsbedarf, so das betriebliche Entscheidungen schnell und mit geringem Aufwand herbeigeführt werden können. Anders sieht dies bei den Kommunen aus. Eingebunden in komplexe Verwaltungsstrukturen ergeben sich sowohl vertikal als auch horizontal lange Entscheidungswege und ein hoher Ab- stimmungsbedarf. Neben dem hohen administrativen Aufwand für z. B. die Erstellung grundle- gender Regelungen (Friedhofssatzung, Gebührenordnung, Friedhofskonzept) werden im Fol- genden am Beispiel der Beschaffung die vielfältigen Verflechtungen dargestellt: Langer Vorlauf der Mittelanmeldung Begründung der Notwendigkeit, mehrfache verwaltungsinterne Rückkopplungen auf- grund von Sparzwängen und der Notwendigkeit, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Weitere Stellungnahmen im Zuge der haushaltspolitischen Debatten in unter- schiedlichen Gremien. Bewirtschaftung des Haushalts Erneute Begründung der Notwendigkeit einer Maßnahme im Rahmen der Beantragung der Mittelfreigabe, weitere Rückkopplungen und Stellungnahmen. Ausführungsprozess z. B. im Rahmen einer Beschaffung - Prüfung der Notwendigkeit durch das Personal- und Organisationsamt - Einleitung des Vergabeverfahrens in Abstimmung mit verschiedenen Stellen der Verwaltung und Zeichnungsprozess bis hin zum Oberbürgermeister. - Entscheidung durch den Vergabeausschuss, unter Umständen mit Vertagung und nochmaligen gutachterlichen Stellungnahmen. - Durchführung des Vergabeverfahrens auf der Grundlage von Europarecht, Bundes- recht, Landesrecht und kommunaler Regelungen unter Einbeziehung des Referats für Vergabedienstleistungen und des Rechnungsprüfungsamtes. - Gegebenenfalls nochmalige Befassung der Angelegenheit (Vergabeentscheidung) im Vergabeausschuss unter erneuter Beteiligung der mitzeichnungsberechtigten Fachdienststellen. - Abrechnung Rechnungsbearbeitung unter Berücksichtigung der diversen kassenrechtlichen Re- gelungen und Mitzeichnungserfordernissen unter Beteiligung der Stadtkasse. Des Weiteren ist die Mitarbeit einer Vielzahl weiterer Stellen der Verwaltung zum Funktionieren der Friedhofsverwaltung erforderlich, wie z. B. das Personal- und Organisationsamt (Organisati- onsuntersuchung, Personalangelegenheiten, Fahrzeugmanagement), Arbeitssicherheit, Stadt- planung (u. a. Denkmalschutzangelegenheiten) bis hin zur Gleichstellungsstelle.Seite 35 von 277 18 Während all diese Aufgaben unter der Regie des kameralen Haushaltrechts sich in den Gebüh- ren im Wesentlichen lediglich in Form eines höheren Personalaufwands der Fachdienststelle wiederspiegelten, hat sich dies nach Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements drastisch geändert. Ursache hierfür ist der stetige Ausbau der Verwaltungsinternen Leistungs- verrechnungen. In der aktuellen Gebührenkalkulation schlagen die VILV mit einem Betrag in Höhe von 930.245,- EUR zu Buche. 4.8 Ausgabenkürzungen Aufgrund der allgemein schwierigen Finanzlage sinkt die Bereitschaft zur Finanzierung von Zu- schussbedarfen zu bestimmten Gebührenbereichen, in denen ohne Subventionierung ein extre- mer Nachfragerückgang zu erwarten ist (z. B. Trauerhallen, Kindergräber). Ebenso wird die Finanzierung von Leistungen, die zwar friedhofsimmanent sind, aber als ge- bührenneutral einzustufen sind (öffentliches Grün, kultureller Wert, ökologischer Wert, Erho- lungsfunktion etc.) restriktiv gehandhabt. Ersatzbeschaffungen und Ausgaben für die Unterhaltung von Gebäuden und Flächen werden als Belastung des jeweiligen Haushalts empfunden und dementsprechend von fiskalischer Seite her kritisch gesehen. Die Folge sind ein unwirtschaftlicher Betrieb alter Geräte und Maschinen, ein Substanzverlust bei Gebäuden und Freianlagen sowie eine Minderung der Angebotsqualität (z. B. Trauerhallen). Die fiskalische Handlungsweise steht damit diametral im Gegensatz zu den betriebswirtschaftli- chen Erfordernissen eines sich im Markt bewegenden Friedhofsunternehmens mit der Gefahr sinkender Nachfrage und mit der Folge weiter steigender Gebühren, da kurzfristig nicht redu- zierbare Kosten auf eine geringere Nachfragemenge verteilt werden müssen.Seite 36 von 277 19 5. Zukunftsszenario Das im Jahr 1996 erstellte Friedhofskonzept zeigt, wie schwierig es ist, für den Bereich Friedhof eine langfristig gesicherte Prognose zu erstellen. Ging man seinerzeit noch von der Notwendig- keit aus, große Reserveflächen vorhalten zu müssen, um eine Erweiterung der Friedhöfe in Bonn zu ermöglichen, so zeigte sich nur 10 Jahre später, dass die Entwicklung im Bestattungs- wesen genau in die entgegengesetzte Richtung geht. Dennoch ist es erforderlich, eine langfristige Vorschau zu wagen, da die Zyklen auf einem Friedhof, insbesondere im Hinblick auf eine zu prognostizierende Flächenentwicklung, mehrere Jahrzehnte betragen. Für eine solche Friedhofsplanung kann auf Daten zurückgegriffen wer- den, die eine durchaus belastbare Aussage erlauben, wie z. B. die Bevölkerungsentwicklung und die Altersstruktur. Andererseits können Faktoren auftreten – wie seinerzeit z. B. der Wegfall des Sterbegeldes, die die langfristen Überlegungen zunichtemachen. Im Folgenden werden verschiedene Faktoren aufgeführt, die für die Entwicklung der Friedhöfe von Bedeutung sind. 5.1 Demografie Ein wichtiger Faktor für die Prognose des Bedarfs an Friedhofsflächen ist die demographische Entwicklung der Bevölkerung. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen in der Bundesre- publik Deutschland verzeichnet die Bundesstadt Bonn einen Bevölkerungszuwachs, der auch in den kommenden Jahren noch anhalten wird. Die Prognosen für die Zeit nach 2025 müssen je- doch als sehr unsicher angesehen werden und weichen in unterschiedlichen Untersuchungen auch stark voneinander ab. Das Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (Raumord- nungsprognose 2035 nach dem Zensus; BBSR-Analysen Kompakt 05/2015) geht davon aus, dass der Bevölkerungszuwachs nur von überschaubarer Dauer sein wird und ab der Mitte der 20er Jahre mit einer Abnahme der Bevölkerung zu rechnen sein wird. Die vom Statistischen Landesamt vorgelegte Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Krei- sen Nordrhein-Westfalens basiert auf den amtlichen Bevölkerungszahlen zum 01.01.2018, wel- che der Fortschreibung des Bevölkerungsstands zum Stichtag 31.12.2017 entsprechen. Zu die- sem Stichtag betrug die aus dem Melderegister der Stadt Bonn ermittelte Bevölkerungszahl 327.919 Personen. Diese Zahl liegt mit 2.429 Personen über der von IT.NRW als Basis für die Bevölkerungsvorausberechnung verwendeten Zahl in Höhe von 325.490 Personen. Der Unter- schied ist - methodisch bedingt - in der unterschiedlichen Ermittlung der Einwohnerzahlen be- gründet. IT.NRW schreibt die amtliche Einwohnerzahl fort, indem zu den Stichtagen die Bevöl- kerungszahl des Zensus 2011 mit Salden der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und den Wanderungssalden fortgeschrieben wird. Die von der Statistikstelle der Stadt Bonn veröffentlichte Einwohnerzahl wird dagegen zu den jeweiligen Stichtagen mittels ei- ner vollständigen Auszählung der im Melderegister der Stadt Bonn als aktiv verzeichneten Per- sonen ermittelt. In der nachfolgend aufgeführten Abschätzung der Bevölkerungsentwicklung bis 2040 in Bonn wird als Ausgangszahl die stadteigene Bevölkerungszahl vom 31.12.2019 als Startzahl gesetzt. Vereinfachend wird hierbei die aus der Prognoserechnung von IT.NRW berechnete Alters- und Geschlechtsproportionen auf die stichtagsbezogenen Altersjahre der städtischen Bevölkerungs- zahlen angewandt. Die nachfolgende zeigt den zu erwartenden Verlauf der Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Bonn. Bis zum Jahre 2040 ist nach den Annahmen der Vorausberechnung mit einem Anwach- sen der Bevölkerung auf rund 367.000 Personen zu rechnen.Seite 37 von 277 20Seite 38 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 21 Nach den bisherigen Erfahrungen (Auswertung der Jahre 2002 bis 2018) sterben in Bonn jähr- lich 0,93 % der Einwohner. Legt man alleine die Einwohnerentwicklung zugrunde, so kann da- von ausgegangen werden, dass sich die Zahl der Sterbefälle bis zum Jahr 2040 auf rd. 3.415 Fälle pro Jahr erhöhen wird. Für 2018 aktuelle Daten. Der entscheidende Faktor für die Prognose der Sterbefälle in den nächsten 25-30 Jahren ist al- lerdings die Altersstruktur und die Lebenserwartung der Bevölkerung. Aus der nachfolgenden Grafik ist ersichtlich, dass zurzeit durch die geburtenstarken Jahrgänge die Altersgruppe der 40 – 60-Jährigen einen hohen Anteil an der Bevölkerung hat. In 25 Jahren werden die geburten- starken Jahrgänge über 65 Jahre alt sein, so dass der Altenquotient von 28,5 % auf 41,7 % steigen wird. Altenquotient = Bevölkerung über 65 x 100 Bevölkerung von 15 - 65 2018 2020 2025 2030 2035 2040 Sterbefälle 2.995 3.095 3.203 3.293 3.357 3.415 2.700 2.800 2.900 3.000 3.100 3.200 3.300 3.400 3.500 SterbefälleSeite 39 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 22 06/2020 Quelle: Bundesstadt Bonn ‐ StatistikstelleSeite 40 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 23 Die Entwicklung der Alterspyramide für die Stadt ist aus der folgenden Grafik abzulesen: Bundesstadt Bonn Statistikstelle Mai 2020 Entwicklung der Bevölkerung in Bonn bis 2040 nach ausgewählten Altersgruppen* Jahr Bevölkerung in Bonn Insgesamt davon im Alter von … unter 18 Jahren 18 bis u. 30 J. 30 bis u. 45 J. 45 bis u. 65 J. 65 J. u. älter Insgesamt davon 65 bis u. 80 J. 80 J. u. äl- ter Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 2018 327.919 55.442 58.219 67.471 87.781 59.006 40.634 18.372 2019 330.224 55.692 58.835 68.198 87.952 59.547 40.518 19.029 2020 332.769 55.957 59.563 69.000 87.975 60.274 40.485 19.789 2021 335.250 58.421 60.053 69.415 86.456 60.905 40.249 20.656 2022 337.679 59.013 60.086 70.545 86.212 61.823 40.464 21.359 2023 340.005 59.654 59.959 71.618 85.908 62.866 41.305 21.561 2024 342.257 60.229 59.788 72.713 85.660 63.867 41.949 21.918 2025 344.412 60.784 59.592 73.664 85.195 65.177 42.973 22.204 2026 346.491 61.266 59.381 74.374 84.779 66.691 44.729 21.962 2027 348.496 61.797 58.946 75.194 84.462 68.097 46.159 21.938 2028 350.416 62.263 58.244 76.243 84.002 69.664 47.725 21.939 2029 352.268 62.735 57.739 77.086 83.417 71.291 49.284 22.007 2030 354.042 63.154 57.485 77.743 82.614 73.046 50.757 22.289 2031 355.555 63.524 57.293 78.227 81.867 74.644 52.124 22.520 2032 356.974 63.870 57.305 78.268 81.184 76.347 53.610 22.737 2033 358.353 64.094 57.468 78.165 80.673 77.953 54.958 22.995 2034 359.690 64.294 57.663 77.866 80.340 79.527 56.208 23.319 2035 361.010 64.353 58.005 77.478 80.385 80.789 57.043 23.746 2036 362.240 64.435 58.278 76.936 80.927 81.664 57.410 24.254 2037 363.472 64.358 58.728 76.476 81.448 82.462 57.599 24.863 2038 364.714 64.231 59.172 76.074 82.142 83.095 57.498 25.597 2039 365.950 64.047 59.648 75.658 83.088 83.509 57.190 26.319 2040 367.160 63.874 60.170 75.212 84.084 83.820 56.553 27.267 *) Abschätzung der Entwicklung bis zum Jahr 2040 auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes (It.NRW) aus dem Jahre 2018 für die kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Quelle: Bundesstadt Bonn - Statistikstelle Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattetSeite 41 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 24 Demnach ist in den nächsten Jahrzehnten mit einem signifikanten Anstieg der Einwohner über 65 Jahren zu rechnen. 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0 unter 18 18 - 30 30 - 45 45 - 65 65 - 80 80 + 2018 2020 2025 2030 2035 2040Seite 42 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 25 Die Bevölkerungsvorausberechnung nach IT. NRW unterstellt, dass die Lebenserwartung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten immer noch zunehmen wird, die Steigerungsraten langfristig aber zurückgehen. Es wird demnach angenommen, dass sich die Lebenserwartung bis 2040 für ein weibliches Neugeborenes um 3,2 Jahre und für ein männliches Neugeborenes um 4,2 Jahre erhöht. Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen; Geschäftsbereich Statistik; Statistische Analysen und Studien, Band 84; Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2014 bis 2040/2060; Ulrich Cicholas, Dr. Kerstin Stöder Keine aktuellere Quelle verfügbar.Seite 43 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 26 Trotz dieser noch leicht steigenden Lebenserwartung ist davon auszugehen, dass unter Berück- sichtigung der Altersstruktur die Anzahl der Sterbefälle steigen wird. Für eine Prognose wird da- her die Steigerungsrate der über 65-Jährigen ermittelt. Alter 65 + (Tsd.) Steigerungsrate gegenüber 2014 2014 56,5 100,00 2020 60,3 106,78 2025 65,2 115,40 2030 73,0 129,20 2035 80,8 143,01 2040 83,8 148,32 Berücksichtigt man diese Steigerungsraten bei der Sterbequote, so gibt sich folgendes Bild: (z. B. 2025 0,93 + 15,4 % = 1,07) Entwicklung der Sterbefälle der Bundesstadt Bonn auf der Grundlage der Einwohner- zahlen unter Berücksichtigung der Altersstruktur Jahr 2014 2018 2025 2030 2035 2040 Einwohner 311.300 325.500 335.600 341.900 345.300 364.800 Sterbequote 1,07 1,20 1,33 1,38 Sterbefälle 2.705 2.995 3.591 4.103 4.592 5034 2014 und 2018 aktuelle Werte eingesetzt, daher keine Sterbequote.Seite 44 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 27 Bis zum Jahr 2040 ist demnach mit einem deutlichen Anstieg der Sterbefälle zu rechnen. Erst in den Folgejahren wird dann trotz eventuell noch wachsender Einwohnerzahlen aufgrund der sich ändernden Altersstruktur wieder mit einem Absinken der Sterbefälle zu rechnen sein. Die Bele- gung der Friedhöfe wird jedoch aufgrund der Ruhefristen mit einer zeitlichen Verzögerung von 15 – 30 Jahren zurückgehen. Die Zuwanderung in den letzten Jahren wird sich nicht signifikant auswirken. Aufgrund der Unsi- cherheitsfaktoren in den langfristigen Prognosen ist diese Zahl bei der Gesamtzahl der Sterbe- fälle zu vernachlässigen. Da es sich allerdings überwiegend um eine Zuwanderung aus muslimischen Ländern handelt, sind die hieraus resultierenden Sterbefälle bei der Prognose der unterschiedlichen Bestattungs- arten zu berücksichtigen, da Muslime in der Regel eine Körperbestattung vornehmen. Geht man davon aus, dass rd. 88% dieser Bestattungsfälle weiterhin über die Stadt Bonn abge- wickelt werden, so ergeben sich folgende Fallzahlen: Jahr 2014 2018 2025 2030 2035 2040 Sterbefälle 2705 2995 3.591 4.103 4.592 5.034 Bestattungsfälle (88% der Sterbe- fälle) 2.514 2.629 3.160 3.610 4.041 4.430 2014 und 2018 aktuelle Werte eingesetzt. 2014 2018 2025 2030 2035 2040 Sterbefälle 2.705 2.995 3.591 4.103 4.592 5.034 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 Entwicklung der Sterbefälle der Bundesstadt Bonn auf der Grundlage der Einwohnerzahlen unter Berücksichtung der AltersstrukturSeite 45 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 28 5.2 Gesellschaftliche Entwicklung Aufgrund unterschiedlichster Faktoren befindet sich die Gesellschaft in einem dauerhaften Ent- wicklungsprozess, der auch Auswirkungen auf die Sterbe- und Bestattungskultur hat. Die nach- folgenden Ausführungen sollen einen Eindruck vermitteln, in welche Richtung die soziologische Entwicklung geht und welche Folgen dies für kommunale Friedhöfe hat. Die derzeitige und auch künftige Entwicklung der Gesellschaft ist geprägt von einem fortschrei- tenden Wertewandel, zunehmender Individualisierung und wachsenden ökonomischen Unsi- cherheiten. „Die klassische Kernfamilie, bestehend aus Vater, Mutter und einem oder mehreren Kindern, wird in Zukunft weiter an Bedeutung verlieren. Dieses Modell wird zunehmend abge- löst von alternativen, oftmals komplexeren aber auch instabileren Lebensformen. Neben die tra- ditionelle Familie treten beispielsweise Lebensgemeinschaften mit Kindern oder alleinerzie- hende Elternteile. ….Vermehrt nehmen auch Lebensformen zu wie nicht-eheliche Lebensge- meinschaften, kinderlose Ehen, Partnerschaften mit getrennten Haushalten und gleichge- schlechtliche Paargemeinschaften. ….. Das in der heutigen Wissensgesellschaft geforderte hohe Maß an Mobilität und Flexibilität im privaten Bereich wie im Berufsleben kann von Fami- lien mit Kindern nur schwer erfüllt werden. Der steigende Anteil erwerbstätiger Mütter verstärkt diesen Effekt zusätzlich. Insbesondere im Berufsleben profitieren Alleinlebende oder kinderlose Paare von ihrer zeitlichen Unabhängigkeit.“ (Quelle: : „Gesellschaftliche Entwicklung 2030“, S. 9; Bundesministeriums für Bildung und Forschung 2014) Für die Bestattungskultur bedeutet dies, dass aufgrund der Individualisierung in Zukunft ver- stärkt die Frage aufkommen wird, wer sich überhaupt um die Bestattung eines/einer Verstorbe- nen kümmern wird und wie die Grabpflege aussehen wird. Doch selbst wenn es noch gefestigte Familien- oder Partnerschaftsstrukturen gibt, wird die Bestattungskultur sich unter den oben ge- schilderten Rahmenbedingungen grundlegend wandeln. Verstärkt wird dies durch den Wunsch nach einem individuellen Lebensstil und hohen Ansprüchen an die Freizeitgestaltung. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die klassische Grabform der privat gepflegten Gräber zurück- gehen wird. Anstelle dessen treten je nach den finanziellen Möglichkeiten drittgepflegte Gräber, insbesondere aber einfach gestaltete, preiswerte und pflegefreie Grabformen. Hierbei wird die Tendenz zur Feuerbestattung aufgrund der einfachen Beisetzung, der kurzen Ruhezeiten und der pflegeleichten Grabstellen weiter zunehmen. Die Beisetzungszahl von Verstorbenen ohne Angehörige, die durch die Ordnungsbehörde bestattet werden müssen, wird sich noch weiter erhöhen. Zu berücksichtigen ist auch die zunehmende Zahl muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Nach Schätzungen der Statistikstelle leben in Bonn rd. 30.000 Muslime unterschiedlicher geo- grafischer Herkunft. Gerade mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen ist in Zukunft mit einem wachsenden Anteil der Muslime an der Bevölkerung zu rechnen. Bei einer Sterbequote von rd. 1 % sind dies rd. 300 Sterbefälle pro Jahr. Bisher ist es so, dass ein großer Teil der hier verstorbenen Migranten muslimischen Glaubens in ihrem Herkunftsland beigesetzt werden. Hierbei handelt es sich vielfach um Gastarbeiter der ersten und zweiten Generation. Muslimische Bestattungen nehmen jedoch zu, da in den Folge- generationen der Bezug zum Heimatland schwächer wird. Künftig werden hier sicherlich auch Flüchtlinge eine Rolle spielen, da hier eine Überführung in ihr Heimatland schon aus emotiona- len aber auch aus finanziellen Gründen und auch aufgrund der Situation in den betreffenden Ländern nicht denkbar erscheint bzw. faktisch unmöglich ist. Die Anfragen einzelner Bevölkerungsgruppen nach eigenen Bestattungsflächen nehmen zu. In den letzten Jahren wurden daher z. B. eine Absichtsvereinbarung mit dem Bund der ChinesenSeite 46 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 29 (Chinesisches Grabfeld auf dem Nordfriedhof) sowie mit der Interessensvertretung der Eziden (Eigene Abteilung auf dem Nordfriedhof) getroffen. 5.3 Einkommensentwicklung Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Nettoeinkommen je Haushaltsmitglied Grundprogramm des Mikrozensus Bonn, kreisfreie Stadt unter 900 EUR 900 EUR bis unter 1500 EUR 1500 EUR bis unter 2600 EUR 2600 EUR und mehr ohne Angabe Verbraucher- preisent-wick- lung 1000 1000 1000 1000 1000 2005 71 57 59 34 91 93,40 2006 63 56 55 32 107 94,70 2007 65 53 57 32 108 97,70 2008 61 50 54 35 117 98,80 2009 64 46 55 37 115 99,60 2010 62 46 62 40 110 100,90 2011 60 46 58 52 103 102,90 2012 67 49 66 46 82 105,00 2013 64 53 65 47 83 106,50 Ergebnisse des Mikrozensus; ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011(C)opyright Dieses Angebot des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist lizen- siert unter der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0. Düsseldorf, 2015. Stand: 04.09.2015 / 09:10:32 Quelle Verbraucherpreisindex: Statistisches Bundesamt 0 20 40 60 80 100 120 140 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 unter 900 EUR 1000 900 EUR bis unter 1500 EUR 1000 1500 EUR bis unter 2600 EUR 1000 2600 EUR und mehr 1000 ohne Angabe 1000 Verbraucher- preisent-wicklungSeite 47 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 30 Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein für einen großen Teil der Haushaltsmitglieder keine Angaben über deren Einkommen vorliegt, ist festzuhalten, dass es über die Jahre keine signifikanten Änderungen in der Einkommensverteilung bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bonn gegeben hat. Lediglich der Anteil der Einkommen über 2.600 EUR ist leicht ange- stiegen. Der größte Teil der Bevölkerung bewegt sich nach wie vor im Einkommenssegment un- ter 2.600 EUR. Betrachtet man dazu die Verbraucherpreisentwicklung, so bedeutet dies gerade für die Haushalte mit niedrigem Einkommen ein Kaufkraftverlust. Dies hat auch Auswirkungen auf das Bestattungswesen: Der Trend hin zu preiswerten Bestattungen hält an. Die Fälle, in denen Sozialhilfe im Bestattungsfall beantragt werden muss, nehmen zu: Jahr Verstorbene für die ein Antrag nach SGB VII gestellt wurde Anzahl der Antragstellungen 2011 179 235 2012 187 249 2013 194 280 2014 208 305 2015 247 376 2016 237 343 2017 242 363 2018 250 352 2019 306 433 Quelle: Angaben Sozialamt Stadt Bonn 17.09.2015 u. 11.05.2020Seite 48 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 31 Die Fälle ordnungsbehördlicher Bestattungen nehmen zu: Jahr Fallzahl 2005 115 2006 148 2007 125 2008 181 2009 160 2010 183 2011 143 2012 161 2013 169 2014 179 2015 187 2016 164 2017 187 2018 209 2019 245 Setzt sich dieser Trend fort, so hat dies sowohl Auswirkungen auf die Qualität der Bestattungen, auf das Angebot von Bestattungsarten sowie auch auf die Personalauslastung. 5.4 Liberalisierung des Bestattungsrechts Bis zur Novellierung des Bestattungsgesetzes NRW im Jahr 2014 galt die Regelung, dass nur Gemeinden und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, Friedhöfe anlegen und unterhalten dürfen. Lediglich in Bezug auf die Errichtung und den Be- trieb von Friedhöfen durften sie sich Dritter bedienen. Diese Regelung ist nun dahin gehend ge- ändert worden, dass Gemeinden die Errichtung und den Betrieb von Friedhöfen an private Rechtsträger im Wege der Beleihung übertragen können, wobei die auch Übertragung an ge- meinnützige Religionsgemeinschaften oder religiöse Vereine zulässig ist, wenn diese den dau- erhaften Betrieb sicherstellen. Mit dieser Änderung möchte das Land die Möglichkeit von ortsnahen muslimischen Bestattun- gen noch weiter fördern. Denn von den etwa 1,3 Millionen in Nordrhein- Westfalen lebenden Muslimen lässt sich, wie oben bereits dargestellt wurde, noch ein hoher Prozentanteil (über 90 0 50 100 150 200 250 300 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Ordnungsbehördliche BestattungenSeite 49 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 32 Prozent) zur Beerdigung in seine Herkunftsländer überführen. Neben einer starken Heimatver- bundenheit geht es dabei auch um die muslimischen Bestattungsriten, die sich in vielen Punk- ten von einem christlichen Begräbnis unterscheiden. Es wird erwartet, dass die Akzeptanz orts- naher Bestattungen steigt, wenn diese auf einem eigenen muslimischen Friedhof angeboten werden können. Eine weitere Öffnung und Liberalisierung des Bestattungsrechts wurde zwar diskutiert, ist letzt- lich in NRW jedoch noch nicht in das Gesetz eingeflossen. Demgegenüber wurde in Bremen eine Lockerung vom sogenannten Friedhofszwang beschlossen. Zwar wurde auch hier die ur- sprünglich angedachte Möglichkeit, eine Urne für zwei Jahre mit nach Hause nehmen zu dür- fen, nicht umgesetzt, allerdings darf hier erstmals in einem Bundesland die Asche Verstorbener auf privaten Grundstücken oder speziell ausgewiesenen öffentlichen Flächen ausgebracht wer- den. Sollten sich die Tendenzen zur Aufhebung des sogenannten Friedhofszwangs verstärken, so wird dies für die kommunalen Friedhöfe ähnlich gravierende Auswirkungen haben, wie der Wegfall des Sterbegeldes. In NRW ist in überschaubarer Zeit nicht mit einer solchen Änderung zu rechnen, so dass diese in den Planungen bezüglich der Auslastung der Bonner Friedhöfe unberücksichtigt bleibt.Seite 50 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 33 6 Quo vadis Friedhof 6.1 Der Friedhof als Bestattungsort Nachdem in den vorstehenden Kapiteln ausführlich die historische Entwicklung der Friedhöfe sowie deren aktuelle Situation dargestellt, die Ursachen für den Wandel auf den Friedhöfen analysiert und eine Prognose für die Zukunft gewagt wurde, muss nun die Frage gestellt wer- den, wie die Friedhöfe der Stadt Bonn in der Zukunft aussehen und wie sie im Wettbewerb posi- tioniert werden sollen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass das Friedhofsmanagement mit einer Gemengelage an Inte- ressen konfrontiert wird, die zum Teil widersprüchlich sind aber dennoch gleichzeitig realisiert werden sollen. Beispiele: Aus bezirklicher Sicht: Beibehaltung aller Friedhöfe für eine ortsnahe Versorgung ver- sus Friedhofsschließung zur Kostenreduktion. Vielfältiges Angebot möglichst überall sowie flexible, kundenfreundliche Bestattungszei- ten versus Wirtschaftlichkeit des Angebotsportfolios und Reduzierung von Personal und Maschinenpark. Niedrige Gebühren versus rechtlich zulässiger hoher kalkulatorischen Zinssätzen und Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert sowie Verzicht auf Subventionierung. Flexibles, marktkonformes Handeln versus Einhaltung verwaltungsorganisatorischer Regelungen (differenzierte Entscheidungs- und Beteiligungsrechte in fachlichen, haus- haltsrechtlichen und vergabetechnischen Fragen mit zum Teil langen Vorlaufzeiten). Im Interesse der Friedhöfe ist es zwingend erforderlich, dass alle Akteure in der Verwaltung und in der Politik, die aus ihrer speziellen Sicht notwendige aber sich auch widersprechende Anfor- derungen an die Friedhofsverwaltung stellen, zu einer Verständigung über die Ziele der Fried- hofspolitik der Stadt Bonn und das Instrumentarium kommen, welches zur Erreichung dieser Ziele eingesetzt werden soll. Bevor also über einen friedhofskonzeptionellen Maßnahmenkatalog diskutiert werden kann, ist es in erster Linie notwendig, Klarheit darüber zu bekommen, wie die Friedhöfe und das Fried- hofswesen der Stadt Bonn in Zukunft aussehen sollen. Wesentliche Anhaltspunkte für die Zielbestimmung ergeben sich hierzu aus der Präambel zur Friedhofssatzung der Bundesstadt Bonn, die folgenden Wortlaut hat: „Das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn orientiert sich an dem Ziel, eine Identifikation der Bürgerinnen und Bürger sowie eine hohe auch emotionale Akzeptanz und Verbundenheit mit „ihrem“ Friedhof zu erreichen. Hierzu bekennt sich die Stadt Bonn zur De- zentralität ihrer Bestattungsräume, die eine Einbindung in das örtlich – öffentliche Gesche- hen ermöglichen. Die ortsnahen Friedhöfe bieten Raum für individuelles Gedenken aber auch gesamtgesellschaftliche Erinnerungen.Seite 51 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 34 Durch gepflegte gärtnerische Gestaltung sowohl des öffentlichen Raums als auch der Ein- zelgrabstätten verbunden mit handwerklich ansprechenden Gestaltungselementen sowie un- ter Bewahrung kulturell bedeutsamer Einrichtungen bilden sie Ruhepole der Erinnerung, der Besinnung, der Trauer aber auch der Erholung. An die örtlichen Gegebenheiten und das ge- sellschaftliche Umfeld angepasst wird der Pluralisierung und Individualisierung der Lebens- stile, der unterschiedlichen Jenseitsvorstellungen und religiösen Besonderheiten durch diffe- renzierte Bestattungs-, Trauer- und Gedenkmöglichkeiten Rechnung getragen. Die Beglei- tung der Angehörigen im jeweiligen Bestattungsfall sowie die Betreuung der Friedhöfe vor Ort geschehen unter Würdigung des Anlasses und des Ortes in pietätvoller und angemesse- ner Weise. Um die Grabstätten und die städtischen Bestattungsleistungen unter Ausschöpfung aller be- triebswirtschaftlichen Möglichkeiten zu angemessenen Gebühren anzubieten und die ge- nannten Ziele zu erreichen, findet mit den in diesem Bereich tätigen und zu beteiligenden Institutionen, Einrichtungen und Vertretungen ein ständiger Dialog statt.“ Im Einzelnen: Dezentrale Friedhofsstruktur; Nachfragemaximierung Ziel ist es, eine Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit „ihrem“ Friedhof zu erreichen, einhergehend mit einer hohen auch emotionalen Akzeptanz und Verbundenheit. Dies be- deutet dann aber auch, ein überzeugendes Angebot bereit zu stellen, um auch in den jetzt folgenden Jahren einer wachsenden Nachfrage nach Bestattungsleistungen, eine mög- lichst hohe Bestattungsquote auf städtischen Friedhöfen zu erzielen. Eine Schließung von Friedhöfen kommt daher nur dort in Betracht, wo dies aus überzeugenden, für jedermann nachvollziehbaren Gründen vermittelt werden kann. Pflege Die Friedhöfe sind als Orte der privaten und öffentlichen Erinnerung zu erhalten. Die Ge- staltung und Pflege dieser Einrichtungen ist an der Bedeutung dieser Orte und der Tatsa- che, dass diese nicht nur im Licht der Öffentlichkeit sondern auch im Wettbewerb stehen, auszurichten. Angebot an Bestattungsleistungen Der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensstile, der unterschiedlichen Jenseits- vorstellungen und religiösen Besonderheiten ist durch differenzierte Bestattungs-, Trauer- und Gedenkmöglichkeiten und ein an die örtlichen Gegebenheiten sowie das gesellschaftli- che Umfeld angepasstes Bestattungsangebot Rechnung zu tragen. Hierbei sind die demo- grafische sowie die soziologische Entwicklung zu berücksichtigen. 6.2 Der Friedhof als Kulturgut mit sozialen und ökologischen Funktionen In einer säkularisierten Welt ist es eine elementare Aufgabe der Daseinsvorsorge der Kommu- nen, den Bürgerinnen und Bürgern auf öffentlichen Friedhöfen die Möglichkeit zu geben, ihre Toten in pietätvoller Weise zu bestatten. Doch die Friedhöfe sind mehr als nur Bestattungsplatz. Sie sind Kulturgut, dienen der Erholung und sind wertvolle ökologische Nischen in einer urba- nen Welt. Die Kommunen haben somit eine besondere Verantwortung, um diese sozialen, öko- logischen und kulturellen Wertigkeiten der Friedhöfe für die Zukunft zu sichern.Seite 52 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 35 6.2.1 Gedenkstätte Selbstverständlich steht die eigentliche Zweckbestimmung eines Friedhofs, nämlich die Be- stattung, im Vordergrund, im Rahmen derer Angehörige und Verwandte an einem dafür vor- gesehenen Ort von ihrem Verstorbenen Abschied nehmen können. Der Friedhof ist aber auch ein Ort, an dem darüber hinaus gemeinschaftliches Gedenken stattfindet, so wie z. B. an Allerheiligen durch die Kirchen und an weltlichen Gedenktagen, wie z. B. aus Anlass des Volkstrauertages zum Gedenken an die Opfer zweier Kriege sowie der Gewaltherrschaft aller Nationen. Aber nicht nur in der Gemeinschaft sondern auch im Stillen bietet ein Friedhof als öffentliche Einrichtung den geeigneten Rahmen, um einmal Inne zu halten. Die Geschichten, die der Friedhof und seine Grabsteine erzählen, bieten eine willkommene Gelegenheit, die hekti- sche und kurzlebige Gegenwart zu verlassen, Erinnerungen lebendig werden zu lassen und größere geschichtliche Zusammenhänge an Hand von Einzelschicksalen zu erläutern und in einem anderen Licht erscheinen zu lassen.Seite 53 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 36 6.2.2 Kulturelle und historische Funktion Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind Friedhöfe wichtige Zeitzeugen, die die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt widerspiegeln. Friedhöfe sind aus Sicht der Gartendenkmalpflege und des Denkmalschutzes wertvolle Freiräume. Sie sind zugleich Plattform für die Entwicklung der Bau- und Grabmalkunst. Einige Friedhöfe, Friedhofsteile bzw. Gräber stehen unter Denkmalschutz. Das Grab einer berühmten Persönlichkeit übt häufig einen besonderen Reiz auf die Bevölkerung aus und lässt das Grab und den Friedhof zu einer Touristenattraktion werden. Die Friedhöfe stellen mit ihren Grabstätten immer auch ein Spiegelbild des Lebens und Schaffens in der Stadt dar. So befinden sich beispielsweise auf dem Alten Friedhof und dem Poppelsdorfer Friedhof zahlreiche Gräber von Professoren der Universität. Auch zahlreiche Politiker der „“Bonner Republik““ ruhen auf Bonner Friedhöfen. Weiter existieren auf den Bonner Friedhöfen die Grabstätten bedeutender über die Stadt hin- aus bekannter Fabrikanten (z.B. Soennecken, Verpoorten, Hans Riegel, etc.) Parkfriedhof Bonn-Bad Godesberg, Burgfriedhof Bonn-Bad Godesberg Ortsteil Plittersdorf 6.2.3 Der Friedhof als Spiegelbild kultureller Vielfalt Auf den Friedhöfen spiegeln sich die Vielfalt der Gesellschaft und die Vielfalt der Kulturen wieder. Sie sind nicht nur über die Zeit gesehen, also historisch ein kulturelles Gut, sondern auch in der Gegenwart als Abbild einer lebendigen Gesellschaft. Bonn- Beuel Bonn-Nordfriedhof Bonn-Beuel, Friedhof Platanenweg Muslimisches Grabfeld Schwarzrheindorf Sinti u. Roma Jüdischer FriedhofSeite 54 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 37 6.2.4 Soziale Funktion Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des Ge- meinwesens. Gerade für die oft alleinstehenden Hinterbliebenen von Verstorbenen sind sie als Treffpunkt mit Menschen, die das gleiche Schicksal teilen, ein wichtiger Ort der Trauer- bewältigung. Auch das Grab dient der Trauerbewältigung und stellt einen wichtigen Halt für die Hinterbliebenen dar. Sie können das Grab und damit den Friedhof immer wieder besu- chen, sich erinnern und Zwiesprache mit dem Verstorbenen halten. Bonn hat hier mit seinen 40 ortsnahen Friedhöfen gerade für in ihrer Mobilität eingeschränkte ältere Menschen ein ausgezeichnetes Angebot. Als Bindeglied zwischen den Generationen sind die Friedhöfe darüber hinaus Mittler zwi- schen Jung und Alt und helfen Trennendes zu verstehen. 6.2.5 Wirtschaftliche Funktion Friedhöfe stellen ein beachtliches wirtschaftliches Potential für lokal und regional arbeitende Betriebe dar. Sie sichern Arbeits-und Ausbildungsplätze in breiter Vielfalt, insbesondere im gärtnerischen und landschaftspflegerischen Bereich sowie auch für Steinmetze. 6.2.6 Ökologische Funktion Die Friedhöfe sind wesentlicher Bestandteil der Stadt- und Freiraumentwicklung, auch da sie für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und klimatischen Beitrag leisten. Sie sind wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna, sind Grünzug und wirken als bioklimati-Seite 55 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 38 sche Ausgleichsräume. Friedhöfe produzieren als Grünflächen in Folge der Verdunstungs- kühlung Kaltluft in der Nacht und können somit spürbar zu einer Abkühlung der angrenzen- den Siedlungsbereiche beitragen. Zudem sind Friedhöfe meist frei zugänglich und können Tagsüber aktiv aufgesucht werden, um dort in von Bäumen verschatteten Bereichen Abküh- lung und Ruhe zu finden. Aufgrund der Ruhe und Abgeschiedenheit bilden sich auch häufig kleine Biotope, in denen gefährdete oder seltene Tier- und Pflanzenarten einen Schutz-und Rückzugsort finden. Aufgrund dieser enormen Bedeutung für die innerstädtische Biodiversität waren die Bonner Friedhöfe von Beginn an eine der Maßnahmen innerhalb der Stadt- und Freiraumentwick- lung, die im Rahmen des Aktionsprogramm Biodiversität der Stadt Bonn am 29.4.2010 be- schlossen wurden. Die 40 Bonner Friedhöfe haben eine Gesamtfläche von rd. 120 ha. Es stehen dort aktuell nach den Angaben des Baumkatasters 9188 Bäume. Diese binden pro Jahr rd. 20.100t CO2. Dies entspricht den CO2-Emissionen von rd. 2.900 Bonner Bürgerinnen und Bürger. Hecken, insbesondere freiwachsende Hecken auf Friedhöfen haben ebenfalls wichtige öko- logische Funktionen und tragen gerade in dicht bebauten Ballungsgebieten auch zur Feinstaubbindung bei. Sie sind wichtig für das Mikroklima und sind Rückzugsgebiete und Brutstätte für Vögel in der oft stark versiegelten urbanen Landschaft. 6.2.7 Erholungsfunktion Friedhöfe stellen einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung dar. Im innerstädti- schen Bereich übernehmen sie zugleich Funktionen von Grün- und Parkanlagen. Zum Teil sind die Friedhöfe die einzige größere Grünfläche im Quartier. Auch in der Fachwelt wird zunehmend der Nutzen der Friedhöfe über den reinen Bestat- tungszweck hinaus betrachtet. (vgl. Dr. Martin Venne „Öffentlicher Nutzen von Friedhöfen“ DBU Forschungsbericht-2018).Seite 56 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 39 Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswe- sen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung dieses Friedhofskonzeptes und der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftli- cher Abwägung kritisch geprüft wird. 7 Steuerungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die zukünftige Entwicklung der kommu- nalen Friedhöfe sowohl einer Optimierung der Wirtschaftlichkeit des Friedhofsbetriebes, einer zukunftsorientierte, an der gesellschaftlichen Entwicklung angepassten Planung als auch einer Anerkennung der sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leistungen des Friedhofs als öf- fentliche Einrichtung bedarf. Obwohl die Nachfrage nach kommunalen Friedhofsleistungen zurzeit immer noch stark von Ortsnähe und Tradition bestimmt wird, werden sich mit zunehmendem Wettbewerb andere As- pekte, wie Friedhofsqualität, Angebotsvielfalt, aber insbesondere auch das Preis – Leistungs- verhältnis in den Vordergrund drängen. Hierbei darf nicht verkannt werden, dass kommunale Friedhöfe keine Monopolstellung haben und keinem Anschluss- und Benutzungszwang unterlie- gen. Fragen des wirtschaftlichen Betriebes stehen daher in den nachfolgenden Betrachtungen an erster Stelle. Um die durch die Präambel der Friedhofssatzung vorgegebenen Ziele zu erreichen und den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine attraktive Möglichkeit zu bieten, sich ortsnah beisetzen zu lassen, werden im Folgenden die Instrumentarien beschrieben, mit denen dies erreicht wer- den kann. 7.1. Gebühren Ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Anbieters und der Bestattungsform ist natürlich der Preis einer Leistung. Im Fokus der Diskussion steht in diesem Zusammen die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung im „Produktionsprozess“ zu optimieren. Insbesondere im Hinblick auf die vor Ort sichtbaren Veränderung auf den Friedhöfen ist es nachvollziehbar, dass die Frage des Flächenmanagements in diesem Zusammenhang an erster Stelle genannt wird.Seite 57 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 40 7.1.1 Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung 7.1.1.1 Flächenmanagement Die Entwicklung der Friedhofsflächen ist ein zentrales Thema des Friedhofskonzepts und wird deshalb nachfolgend in einem eigenen Kapitel behandelt. Im Hinblick auf die Auswirkungen einer Flächenreduzierung auf die Gebüh- ren ist jedoch bereits an dieser Stelle auf folgendes hinzuweisen: Neutrale Flächen Die Kosten für nicht belegte Friedhofsflächen, die vor Ort als Grün- o- der Parkflächen erkennbar sind, werden bereits jetzt aus der Gebühren- kalkulation herausgerechnet und spielen für die Festlegung der Nut- zungsgebühr keine Rolle. Kleinparzellige Flächenüberkapazität Ein Teil der Gräberfelder sind nur zu einem bestimmten Prozentsatz be- legt. Auch die Kosten dieser Gräberfelder werden nur anteilig in der Kalkulation berücksichtigt. Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation haben deshalb nur solche Maß- nahmen, die auf eine Schließung von zurzeit noch belegten bzw. teilweise belegten Gräberfeldern abzielen. Die Park- oder Grünflächen auf Friedhöfen werden weiterhin als solche un- terhalten. Einsparungen für den Allgemeinen Haushalt können diesbezüg- lich nur dann erzielt werden, wenn diese einer anderen Nutzung zugeführt oder veräußert werden. Die Grundstückskosten in der Gebührenkalkulation 2020 belaufen sich auf 1,55 EUR/m² im Gräberfeldbereich. Hinzu kommen 3,08 EUR/m² Pflegekos- ten. Umgerechnet auf die in Kapitel 8.5 ermittelten Flächen bedeutet dies: - Schließung Grabbereich: 20.149 m² x 4,63 EUR = rd. 93.000 EUR - Sofort zu reduzierende Flächen 153.686 m² x 4,63 EUR = rd. 712.000 EUR - Kein Grabneuverkauf (spätere Schließung) 117.673 m² x 4,63 EUR = rd. 545.000 EUR Bei der Wertung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von jetzt bereits freien Flächen bzw. nur reduziert belegten Friedhofsbereichen ein bestimmter Anteil der Kosten im Rahmen der Gebührenkalkulation her- ausgerechnet wird. Dieser beläuft sich auf zurzeit 40% bezogen auf die ge- samte Friedhofsfläche. Dies bedeutet, dass kurz-, mittel und langfristig rd. 60% der o. g. Kosten aus der Gebührenkalkulation herausgerechnet werden können.Seite 58 von 277 20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept 41 7.1.1.2 Trauerhallen/Kapellen Ebenso wie die Frage der Flächenentwicklung wird auch das Thema Trauerhallen/Kapel- len der Bedeutung der Angelegenheit angemessen nachfolgend in einem separaten Ka- pitel dargestellt. 7.1.1.3 Personaleinsatz Personalbedarf operatives Geschäft - Grünpflege Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Personalbedarfs für das operative Ge- schäft ist zu unterscheiden zwischen der Grünpflege auf Friedhöfen und den Be- stattungsleistungen. Beide Bereiche wurden im Rahmen der Organisationsunter- suchung des Amtes für Stadtgrün im Jahr 2013 intensiv untersucht. Auf den hierzu vorliegenden Bericht wird insofern verwiesen. Danach wären für die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen auf den Friedhöfen stadtweit zusätzlich 51,76 Arbeitskräfte notwendig. Der für die Friedhöfe doch recht hohe Personalbedarf resultiert im Wesentlichen aus der Tatsache, dass alle Friedhöfe ausnahmslos der Pflegeklasse A (vgl. Grünflächenkonzept 2015) zugeordnet sind. Im Rahmen des nachfolgenden Kapitels „Flächenmanagement“ wird insofern eine mögliche Optimierung der Pflegestufen untersucht. - Bestattungsleistungen Laut Orga-Bericht ergeben sich auf Basis der mit den Beschäftigten zusammen erarbeiteten Bearbeitungsken
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