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210797-03 · Beschlussvorlage

Friedhofskonzept

Nummer
210797-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.04.2022 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Anhörung
  5. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 28.04.2022 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.03.2022 Empfehlung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Anhörung
  8. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
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  1. 210797 Friedhofskonzept

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Beschlussvorlage
öffentlich
210797-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Friedhofskonzept
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.03.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.04.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Anhörung
Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Empfehlung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen.
Die folgenden sich aus den Beratungen des „Runden Tisch Friedhof“
ergebenden 15 Handlungsempfehlungen werden beschlossen.
Die Handlungsempfehlungen werden in der anstehenden Fertigstellung des
vorliegenden Friedhofkonzepts eingearbeitet.
Handlungsempfehlungen
Grundsatz:
1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und
Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind
Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. (S.
FH-Konzept S. 39)
Die Präambel erhält folgenden Wortlaut:
„Bonner Friedhöfe – Teil des Lebens“
Das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn orientiert
sich an dem Ziel, eine Identifikation der Bürgerinnen und Bürger sowie
eine hohe auch emotionale Akzeptanz und Verbundenheit mit „ihrem“
Friedhof zu erreichen. Hierzu bekennt sich die Stadt Bonn zur
Dezentralität ihrer Bestattungsräume, die eine Einbindung in das örtlich
– öffentliche Geschehen ermöglichen. Die ortsnahen Friedhöfe bietenSeite 1 von 277
Seite 2
Raum für individuelles Gedenken aber auch für gesamtgesellschaftliche
Erinnerungen und sind in vielfältiger Hinsicht von unverzichtbarer
kultureller Bedeutung. Die Friedhöfe sind darüber hinaus Bestandteile
der Stadtökologie und als grüne Inseln in einer urbanen Umgebung
wichtige Trittsteine für die Natur, sodass sich Gestaltung und Pflege an
einer Förderung von Belangen des Naturschutzes, der Artenvielfalt und
der Ökologie orientieren.
Durch eine im Einklang mit diesen Belangen gepflegte gärtnerische
Gestaltung sowohl des öffentlichen Raums als auch der
Einzelgrabstätten verbunden mit handwerklich ansprechenden
Gestaltungselementen sowie unter Bewahrung kulturell bedeutsamer
Einrichtungen bilden sie Ruhepole der Erinnerung, der Besinnung, der
Trauer aber auch der Erholung. An die örtlichen Gegebenheiten und das
gesellschaftliche Umfeld angepasst wird der Pluralisierung und
Individualisierung der Lebensstile, der unterschiedlichen
Jenseitsvorstellungen und religiösen Besonderheiten durch
differenzierte Bestattungs-, Trauer und Gedenkmöglichkeiten Rechnung
getragen. Die Begleitung der Angehörigen im jeweiligen Bestattungsfall
sowie die Betreuung der Friedhöfe vor Ort geschehen unter Würdigung
des Anlasses und des Ortes in pietätvoller und angemessener Weise.
Um die Grabstätten und die städtischen Bestattungsleistungen unter
Ausschöpfung aller betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zu
angemessenen Gebühren anzubieten und die genannten Ziele zu
erreichen, findet mit den in diesem Bereich tätigen und zu beteiligenden
Institutionen, Einrichtungen und Vertretungen ein ständiger Dialog statt.“
Flächen- und Belegungskonzept
2. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu
reduzieren, wird mit der Maßgabe gefolgt, dass die nicht mehr für
Beisetzungen genutzten Flächen (geschlossene Friedhofsteile) nicht
versiegelt werden. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in
Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S.
FH-Konzept S. 72)
Auf den Ratsbeschluss vom 20.09.2021 bezüglich des muslimischen
Gräberfeldes auf dem Nordfriedhof (DS.-Nr. 211076) wird hingewiesen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung in
Frage kommender muslimischer Ansprechpartner*innen die Einrichtung
eines weiteren muslimischen Gräberfelds im Bonner Süden zu prüfen.
3. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differenzierte
Flächenreduzierung wird einschließlich der hiermit verbundenen
Schließung des Friedhofs Kessenich Alt sukzessive umgesetzt. Weitere
Flächenreduzierungen oder Schließungen von Friedhöfen erfolgt aktuell
nicht.(S. FH-Konzept S. 115)
4. Dem schematischen Entwurf zur mehrstufigen Gestaltung der Friedhöfe
von zentralen, stärker frequentierten Bereichen bis hin zur Peripherie
unter Berücksichtigung der geplanten Flächenstilllegungen wird
zugestimmt. Dieser ist im Rahmen einer friedhofsplanerischen
Detailplanung mit dem Ziel zu konkretisieren, attraktive und qualitätvolle
Friedhöfe zu gestalten, die durch eine Optimierung des Einsatzes vonSeite 2 von 277
Seite 3
personellen und materiellen Ressourcen wirtschaftlich unterhalten
werden können. (S. FH-Konzept S.132)
Trauerhallen – Kapellen – Kühlzellen
5. Das in Kapitel 9 dargestellte Konzept über die Erhaltung und
Schließung von Trauerhallen wird zur Kenntnis genommen. (S. FH-
Konzept S. 158)
Da Kapellen bzw. Trauerhallen ein prägender Bestandteil und Herzstück
eines Friedhofs sind, wird von einer generellen Schließung zunächst
abgesehen.
Im Hinblick auf eine evtl. erforderliche Schließung von Kapellen im
Einzelfall wird die Verwaltung beauftragt,
 nach einer denkmalschutzrechtlichen Prüfung
 unter Darlegung der für eine Sanierung/Restaurierung und
Ertüchtigung erforderlichen Maßnahmen und Kosten einschließlich
der Betriebskosten
 unter Berücksichtigung der Entwicklung von Nutzungszahlen und
alternativer Trauermöglichkeiten in der Umgebung sowie
 einer Prüfung alternativer Nutzungsmöglichkeiten (z. B.
Kolumbarium) unter Einbeziehung und evtl. Beteiligung örtlicher
Akteure (s. DS.-Nr. 1713349AA7) sowie unter Beteiligung des
„Runden Tisches Friedhof“ eine Entscheidung der jeweils
zuständigen Gremien herbeizuführen.
6. Die Kühlzellen in städtischen Trauerhallen/Kapellen werden bis auf die
Einrichtungen auf dem Nordfriedhof (nach Umbau), dem Friedhof
Kottenforst, dem Südfriedhof, dem Friedhof Beuel (Platanenweg) und
dem Friedhof Heiderhof stillgelegt und einer anderweitigen
Nutzung/Verwertung zugeführt, sofern die jeweilige Trauerhalle
bestehen bleibt. (S. FH.-Konzept S. 161).
Die Verwaltung wird gebeten, die verbleibenden Kühlzellen nach
Abstimmung mit den auf dem Friedhof tätigen Gewerken unter
Berücksichtigung pandemischer Gesichtspunkte zu ertüchtigen.
7. Da aus personellen und auch finanziellen Gründen eine ganztägig kurz
getaktete Überprüfung und Säuberung der Toilettenanlagen auf
städtischen Friedhöfen aktuell nicht gewährleistet werden kann, wird
geprüft, ob es technische oder andere organisatorische Lösungen gibt,
mit deren Hilfe bei vertretbarem Aufwand Vandalismus und
Verunreinigungen vorgebeugt werden kann. Im Zuge von
Kapellenrenovierungen werden zu erhaltende Toilettenanlagen
modernisiert und sofern möglich barrierefrei gestaltet. (S. FH-Konzept
S.159)
Fortschreibung des Friedhofskonzeptes zum Flächenmanagement und
zur Entwicklung der TrauerhallenSeite 3 von 277
Seite 4
8. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Detailplanung
einen Bericht in Form einer Beschlussvorlage als Fortschreibung des
Friedhofskonzeptes mit folgenden Inhalten vorzulegen:
8.1 Konkretisierung des Flächen- und Belegungskonzeptes. Siehe
Ziffer 4.
8.2 Derzeit nicht für Beerdigungen benötigte Friedhofsflächen.
Unter Berücksichtigung der Lage der jeweiligen Flächen, dem
Umfeld, der städtebaulichen Situation und weiterer eventuell
vorhandener Bedarfe an öffentlichen Einrichtungen
(Ausgleichsflächen, Erholungsraum etc.) ist für die frei
werdenden Friedhofsflächen auf der Grundlage der in Kapitel 8.8
des Friedhofskonzeptes beschriebenen Möglichkeiten eine
planerische Zielsetzung zu entwickeln, die sich insbesondere an
den Belangen des Naturschutzes orientiert und auf eine
Versiegelung sowie eine Bebauung verzichtet.
Da diese dauerhaft bzw. langfristig zu erhalten sind, wird die
Nutzung von freiwerdenden Friedhofsfläche für Abstands- und
Ausgleichsflächen unter den Vorbehalt gestellt, dass hierdurch
eine eventuelle spätere Reaktivierung von ehemals für
Bestattungszwecke vorgesehenen bzw. genutzten Flächen nicht
verhindert wird.
Hierbei ist u. a. auch die Realisierung eines Tierfriedhofs bzw.
eines Mensch-Tierfriedhofes auf einer Fläche, die vormals als
Humanfriedhof genutzt wurde, im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie hinsichtlich
 der Akzeptanz,
 dem Bedarf,
 den Umsetzungsvarianten (z. B. städtisch, privat) und der
Gestaltung
zu untersuchen. Umsetzungsvorschläge
(aufzugebende/freifallende Grabflächen) sind zu unterbreiten.
Gleiches gilt auch für Tiere als Grabbeigaben (S. FH-Konzept S.
136 ff.).
8.3 Es wird geprüft, an welchen Standorten ein Um- bzw. Ausbau
von Trauerhallen/Kapellen zu konkurrenzfähigen Einrichtungen
(unter Berücksichtigung nachhaltiger Baustoffe und
klimaangepasster Bauweise) mit adäquaten Abschiedsräumen
möglich und sinnvoll ist. (S. FH-Konzept S.158)
Die ausstehende Detailplanung soll konkrete Maßnahmen und einen
jeweiligen Zeithorizont sowie Vor- und Nachteile wie z.B. Einsparpotentiale
aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten.
Außendarstellung
9. Die Außendarstellung für die städtischen Friedhöfe wird mit der in der
Verwaltung verantwortlichen Stelle von Beginn an abgestimmt und im
Rahmen des städtischen Corporate Design mit internen RessourcenSeite 4 von 277
Seite 5
oder nach interner Absprache mit externer Unterstützung umgesetzt. (S.
FH-Konzept S. 50)
Sponsoring
10. Um eine objektbezogene Mitfinanzierung umsetzen zu können, ist in der
Verwaltung (mit Amt für Wirtschaftsförderung und Presseamt) zu prüfen,
ob und welche Möglichkeiten es gibt, ein Sponsoring auf städtischen
Friedhöfen zu etablieren. (S. FH-Konzept S. 51)
Vor dem Abschluss eines konkreten Sponsoringvertrages sind die
zuständigen Gremien zu beteiligen.
Organisation des Friedhofsbetriebes
11. Nach Umsetzung der Vorgaben aus der internen
Organisationsuntersuchung des Amtes für Stadtgrün aus dem Jahr
2013 wird die Verwaltung sowohl für das operative als auch für das
administrative Geschäft im Falle der Änderung von
Rahmenbedingungen und Berechnungsparametern eine
aufgabenbezogene Evaluierung des Personalbedarfs vornehmen. (S.
FH-Konzept S.44)
12. Die Ausführungen zur Organisationsform des Friedhofbetriebes (S. FH-
Konzept S. 52 ff.) werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der
Organisationsform als städtisches Amt wird nicht angestrebt.
Pflegekonzept
13. Als Maßnahme zur Kostenreduzierung bzw. Reduzierung des
Arbeitskräftedefizits werden ab sofort Friedhofsflächen von der
Pflegeklasse A in die Pflegeklasse B eingestuft. Besondere,
repräsentative Bereiche werden weiterhin mit der Pflegeklasse A
gepflegt. Randflächen sowie freifallende Flächen werden in
Pflegeklasse C gepflegt. (S. FH-Konzept S. 135)
14. Unter Beteiligung von im Naturschutz aktiven Institutionen und
Organisatio-nen wird eine nachhaltig, ökologisch sinnvolle und die
Biodiversität fördernde an den Standort angepasste Entwicklung der
Friedhöfe angestrebt. (S. FH-Konzept S. 135)
15. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda wird regelmäßig
über die Umsetzung des Friedhofskonzepts informiert.
Begründung
Im Jahr 2021 wurde den zuständigen Gremien mit der DS.-Nr. 210797 das
Friedhofskonzept in 2. Lesung zur Kenntnis gegeben und die sich hieraus
ergebenden Handlungsempfehlungen zusammengefasst und zur
Beschlussfassung vorgelegt. Im Zuge der Beratungen wurde auf der Grundlage
eines Änderungsantrages die Bitte geäußert, das Friedhofskonzept vor einer
Beschlussfassung dem „Runden Tisch Friedhof“ vorzustellen. Dies ist
zwischenzeitlich geschehen. In insgesamt 5 Sitzungen (12. Oktober 2021, 24.Seite 5 von 277
Seite 6
November 2021, 12. Januar 2022, 16. Februar 2022, 1. März 2022) haben sich
die Mitglieder des „Runden Tisches Friedhof“ eingehend mit den einzelnen
Beschlusspunkten beschäftigt und Empfehlungen für die weiteren Beratungen
in den zuständigen Gremien ausgesprochen.
Eine Synopse aus dem alten Beschlussvorschlag der DS.-Nr. 210797 und dem
vorliegenden Beschlussvorschlag mit Ergebnis des „Runden Tisches Friedhof“
ist als Anlage beigefügt.
Teilnehmende des „Runden Tisches Friedhofs“ sind neben der Verwaltung
Vertreterinnen und Vertreter
- der im Rat vertretenen Parteien sowie Einzelstadtverordnete
- des Fachverbandes Bonner Friedhofsgärtner und der
Friedhofsgärtnergenossenschaft
- des Stadtverbandes Bonn im Bestatterverband NRW
- des Katholischen Stadtdekanats
- der Evangelischen Kirche Bonn
- des Arbeitskreises muslimischer Friedhöfe
- der Steinbildhauer Innung
- der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg
- der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofs in Bonn
e.V. und
- des Denkmal- und Geschichtsvereins Bonn-Rechtsrheinisch e. V.
Die Sitzungen wurden geleitet von Herrn Michael Lobeck – promediare, Bonn.
Zusammenfassendes Ergebniss der 5 Veranstatungen des„Runden Tisch
Friedhof“ vom 15.10.2021 bis 01.03.2022:
Der überarbeitete Beschlussvorschlag der DS.-Nr. 210797 mit den 15
Handlungsempfehlungen wird in der vorliegenden Fassung den politischen
Gremien zur Abstimmung gestellt.
Anlage/n
1 Synopse (öffentlich)
2 Friedhofskonzept (öffentlich)
3 Kapellen (öffentlich)Seite 6 von 277
Synopse Beschlussvorschlag
Alt Neu
Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten
Handlungsempfehlungen werden beschlossen:
Grundsatz
1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Be-
gräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grunds-
ätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bun-
desstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch
künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Fried-
höfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung
kritisch geprüft wird. (S. FH-Konzept S. 39)
1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Be-
gräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grunds-
ätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bun-
desstadt Bonn. (S. FH-Konzept S. 39)
Die Präambel erhält folgenden Wortlaut:
„Bonner Friedhöfe – Teil des Lebens
Das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn ori-
entiert sich an dem Ziel, eine Identifikation der Bürgerinnen
und Bürger sowie eine hohe auch emotionale Akzeptanz und
Verbundenheit mit „ihrem“ Friedhof zu erreichen. Hierzu be-
kennt sich die Stadt Bonn zur Dezentralität ihrer Bestattungs-
räume, die eine Einbindung in das örtlich – öffentliche Gesche-
hen ermöglichen. Die ortsnahen Friedhöfe bieten Raum für in-
dividuelles Gedenken aber auch für gesamtgesellschaftlicheSeite 7 von 277
Alt Neu
Erinnerungen und sind in vielfältiger Hinsicht von unverzicht-
barer kultureller Bedeutung. Die Friedhöfe sind darüber hin-
aus Bestandteile der Stadtökologie und als grüne Inseln in ei-
ner urbanen Umgebung wichtige Trittsteine für die Natur, so-
dass sich Gestaltung und Pflege an einer Förderung von Be-
langen des Naturschutzes, der Artenvielfalt und der Ökologie
orientieren.
Durch eine im Einklang mit diesen Belangen gepflegte gärtne-
rische Gestaltung sowohl des öffentlichen Raums als auch der
Einzelgrabstätten verbunden mit handwerklich ansprechenden
Gestaltungselementen sowie unter Bewahrung kulturell be-
deutsamer Einrichtungen bilden sie Ruhepole der Erinnerung,
der Besinnung, der Trauer aber auch der Erholung. An die örtli-
chen Gegebenheiten und das gesellschaftliche Umfeld ange-
passt wird der Pluralisierung und Individualisierung der Lebens-
stile, der unterschiedlichen Jenseitsvorstellungen und religiö-
sen Besonderheiten durch differenzierte Bestattungs-, Trauer-
und Gedenkmöglichkeiten Rechnung getragen. Die Begleitung
der Angehörigen im jeweiligen Bestattungsfall sowie die Be-
treuung der Friedhöfe vor Ort geschehen unter Würdigung des
Anlasses und des Ortes in pietätvoller und angemessener
Weise. Um die Grabstätten und die städtischen Bestattungs-
leistungen unter Ausschöpfung aller betriebswirtschaftlichen
Möglichkeiten zu angemessenen Gebühren anzubieten und dieSeite 8 von 277
Alt Neu
genannten Ziele zu erreichen, findet mit den in diesem Bereich
tätigen und zu beteiligenden Institutionen, Einrichtungen und
Vertretungen ein ständiger Dialog statt.“
Flächen- und Belegungskonzept
2. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Ein-
wohner zu reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbe-
darf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und
gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72).
2. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Ein-
wohner zu reduzieren, wird mit der Maßgabe gefolgt, dass die
nicht mehr für Beisetzungen genutzten Flächen (geschlossene
Friedhofsteile) nicht versiegelt werden. Der Friedhofsflächen-
bedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft
und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)
Auf den Ratsbeschluss vom 20.09.2021 bezüglich des muslimi-
schen Gräberfeldes auf dem Nordfriedhof (DS.-Nr. 211076)
wird hingewiesen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, unter Einbe-
ziehung in Frage kommender muslimischer Ansprechpart-
ner*innen die Einrichtung eines weiteren muslimischen Grä-
berfelds im Bonner Süden zu prüfen.Seite 9 von 277
Alt Neu
3. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differen-
zierte Flächenreduzierung wird einschließlich der hiermit ver-
bundenen Schließung des Friedhofs Kessenich alt sukzessive
umgesetzt. Aus fachamtlicher Sicht sind derzeit keine weiteren
Flächenreduzierungen oder Schließungen von Friedhöfen mög-
lich.(S. FH-Konzept S. 115)
Keine Änderung
4. Dem Grobentwurf zur mehrstufigen Gestaltung der Friedhöfe
von zentralen, stärker frequentierten Bereichen bis hin zur Pe-
ripherie unter Berücksichtigung der geplanten Flächenstillle-
gungen wird zugestimmt. Dieser ist im Rahmen einer friedhofs-
planerischen Detailplanung mit dem Ziel zu konkretisieren, at-
traktive und qualitätvolle Friedhöfe zu gestalten, die durch eine
Optimierung des Einsatzes von personellen und materiellen
Ressourcen wirtschaftlich unterhalten werden können. (S. FH-
Konzept S.132)
Dem schematischen Entwurf zur mehrstufigen Gestaltung der Fried-
höfe von zentralen, stärker frequentierten Bereichen bis hin zur Peri-
pherie unter Berücksichtigung der geplanten Flächenstilllegungen wird
zugestimmt. Dieser ist im Rahmen einer friedhofsplanerischen Detail-
planung mit dem Ziel zu konkretisieren, attraktive und qualitätvolle
Friedhöfe zu gestalten, die durch eine Optimierung des Einsatzes von
personellen und materiellen Ressourcen wirtschaftlich unterhalten
werden können. (S. FH-Konzept S.132)
Trauerhallen – Kapellen – Kühlzellen
5. Das in Kapitel 9 dargestellte Konzept über die Erhaltung und
Schließung von Trauerhallen wird umgesetzt. (S. FH-Konzept S.
158).
5 Das in Kapitel 9 dargestellte Konzept über die Erhaltung und
Schließung von Trauerhallen wird zur Kenntnis genommen. (S.
FH-Konzept S. 158)
Da Kapellen bzw. Trauerhallen ein prägender Bestandteil undSeite 10 von 277
Alt Neu
Vor der Umsetzung des in Kapitel 9 dargestellten Konzepts
über die Erhaltung und Schließung von Trauerhallen wird ge-
prüft, welche nicht mehr benötigten Friedhofskapellen zu Ko-
lumbarien ausgebaut werden können. Vor einer eventuellen
Niederlegung der Trauerhallen wird seitens der Verwaltung mit
den örtlichen Akteuren bei Bedarf nach alternativen Lösungen
einer Nutzung ggf. unter Beteiligung privater Akteure ge-
sucht.(s. DS.-Nr. 1713349AA7).
Herzstück eines Friedhofs sind, wird von einer generellen
Schließung zunächst abgesehen.
Im Hinblick auf eine evtl. erforderliche Schließung von Kapel-
len im Einzelfall wird die Verwaltung beauftragt,
- nach einer denkmalschutzrechtlichen Prüfung
- unter Darlegung der für eine Sanierung/Restaurierung und
Ertüchtigung erforderlichen Maßnahmen und Kosten ein-
schließlich der Betriebskosten
- unter Berücksichtigung der Entwicklung von Nutzungszahlen
und alternativer Trauermöglichkeiten in der Umgebung so-
wie
- einer Prüfung alternativer Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Ko-
lumbarium) unter Einbeziehung und evtl. Beteiligung örtli-
cher Akteure (s. DS.-Nr. 1713349AA7) sowie unter Beteili-
gung des „Runden Tisches Friedhof“ eine Entscheidung der
jeweils zuständigen Gremien herbeizuführen.
6. Die Kühlzellen in städtischen Trauerhallen/Kapellen werden bis
auf die Einrichtungen auf dem Nordfriedhof (nach Umbau),
Friedhof Kottenforst, dem Südfriedhof, dem Friedhof Beuel
(Platanenweg, dem Friedhof Poppelsdorf und dem Friedhof
Heiderhof stillgelegt und einer anderweitigen Nutzung/Verwer-
tung zugeführt, sofern die Trauerhalle bestehen bleibt. (S. FH-
Konzept S.161)
6. Die Kühlzellen in städtischen Trauerhallen/Kapellen werden
bis auf die Einrichtungen auf dem Nordfriedhof (nach Um-
bau), dem Friedhof Kottenforst, dem Südfriedhof, dem Fried-
hof Beuel (Platanenweg) und dem Friedhof Heiderhof stillge-
legt und einer anderweitigen Nutzung/Verwertung zugeführt,
sofern die jeweilige Trauerhalle bestehen bleibt.( S. FH.-Kon-
zept S. 161).Seite 11 von 277
Alt Neu
Die Verwaltung wird gebeten, die verbleibenden Kühlzellen
nach Abstimmung mit den auf dem Friedhof tätigen Gewer-
ken unter Berücksichtigung pandemischer Gesichtspunkte zu
ertüchtigen.
7. Da aus personellen und auch finanziellen Gründen eine ganztä-
gig kurz getaktete Überprüfung und Säuberung der Toiletten-
anlagen auf städtischen Friedhöfen nicht gewährleistet werden
kann, wird geprüft, ob es technische Lösungen gibt, mit deren
Hilfe bei vertretbarem Aufwand Vandalismus und Verunreini-
gungen vorgebeugt werden kann. Dort, wo dies nicht möglich
oder nur mit unverhältnismäßig hohem zusätzlichem Aufwand
zu realisieren ist, werden die Toiletten für die Öffentlichkeit ge-
schlossen und lediglich aus Anlass einer Bestattung auf Nach-
frage zur Verfügung gestellt. Im Zuge von Kapellenrenovierun-
gen werden zu erhaltende Toilettenanlagen modernisiert und
sofern möglich barrierefrei gestaltet.
(S. FH-Konzept S.159)
7. Da aus personellen und auch finanziellen Gründen eine ganztä-
gig kurz getaktete Überprüfung und Säuberung der Toiletten-
anlagen auf städtischen Friedhöfen aktuell im Moment nicht
gewährleistet werden kann, wird geprüft, ob es technische
oder andere organisatorische Lösungen gibt, mit deren Hilfe
bei vertretbarem Aufwand Vandalismus und Verunreinigungen
vorgebeugt werden kann.
Im Zuge von Kapellenrenovierungen werden zu erhaltende Toi-
lettenanlagen modernisiert und sofern möglich barrierefrei ge-
staltet. (S. FH-Konzept S.159)Seite 12 von 277
Alt Neu
Fortschreibung des Friedhofskonzeptes zum Flächenmanagement und zur Entwicklung der Trauerhallen
8. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Detailplanung
einen Bericht in Form einer Beschlussvorlage als Fortschrei-
bung des Friedhofskonzeptes mit folgenden Inhalten vorzule-
gen:
Keine Änderung
8.1 Konkretisierung des Flächen- und Belegungskonzeptes.
Siehe Ziffer 4.
Keine Änderung
8.2 Konzept über die Folgenutzung freiwerdender Fried-
hofsflächen.
Unter Berücksichtigung der Lage der jeweiligen Flächen,
dem Umfeld, der städtebaulichen Situation und weite-
rer eventuell vorhandener Bedarfe an öffentlichen Ein-
richtungen (Ausgleichsflächen, Erholungsraum etc.) ist
für die Folgenutzung frei werdender Friedhofsflächen
auf der Grundlage der in Kapitel 8.8 des Friedhofskon-
zeptes beschriebenen Möglichkeiten eine stadtplaneri-
sche Zielsetzung zu entwickeln.
Hierbei ist u. a. auch die Realisierung eines Tierfriedhofs
bzw. eines Mensch-Tierfriedhofes auf einer Fläche, die
8.2 Derzeit nicht für Beerdigungen benötigte Friedhofsflächen.
Unter Berücksichtigung der Lage der jeweiligen Flächen,
dem Umfeld, der städtebaulichen Situation und weiterer
eventuell vorhandener Bedarfe an öffentlichen Einrichtun-
gen (Ausgleichsflächen, Erholungsraum etc.) ist für die frei
werdenden Friedhofsflächen auf der Grundlage der in Kapi-
tel 8.8 des Friedhofskonzeptes beschriebenen Möglichkei-
ten eine planerische Zielsetzung zu entwickeln, die sich ins-
besondere an den Belangen des Naturschutzes orientiert
und auf eine Versiegelung sowie eine BebauungSeite 13 von 277
Alt Neu
vormals als Humanfriedhof genutzt wurde, im Rahmen
einer Machbarkeitsstudie hinsichtlich
- der Akzeptanz,
- dem Bedarf,
- den Umsetzungsvarianten (z. B. städtisch, privat) und
der Gestaltung
zu untersuchen und es sind Umsetzungsvorschläge (auf-
zugebende/freifallende Grabflächen) zu unterbreiten.
Gleiches gilt auch für Tiere als Grabbeigaben. (S. FH-
Konzept S. 139,142 ff.)
verzichtet.
Da diese dauerhaft bzw. langfristig zu erhalten sind, wird
die Nutzung von freiwerdenden Friedhofsfläche für Ab-
stands- und Ausgleichsflächen unter den Vorbehalt ge-
stellt, dass hierdurch eine eventuelle spätere Reaktivie-
rung von ehemals für Bestattungszwecke vorgesehenen
bzw. genutzten Flächen nicht verhindert wird.
Hierbei ist u. a. auch die Realisierung eines Tierfriedhofs
bzw. eines Mensch-Tierfriedhofes auf einer Fläche, die vor-
mals als Humanfriedhof genutzt wurde, im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie hinsichtlich
- der Akzeptanz,
- dem Bedarf,
- den Umsetzungsvarianten (z. B. städtisch, privat) und
der Gestaltung
zu untersuchen. Umsetzungsvorschläge (aufzuge-
bende/freifallende Grabflächen) sind zu unterbreiten.
Gleiches gilt auch für Tiere als Grabbeigaben (S. FH-Kon-
zept S. 136 ff.).
8.3 Es wird geprüft, an welchen Standorten ein Um- bzw.
Ausbau von Trauerhallen/Kapellen zu
Keine ÄnderungSeite 14 von 277
konkurrenzfähigen Einrichtungen mit adäquaten Ab-
schiedsräumen möglich und sinnvoll ist. (S. FH-Konzept
S.158)
Alt Neu
Die ausstehende Detailplanung soll konkrete Maßnahmen und ei-
nen jeweiligen Zeithorizont sowie Vor- und Nachteile wie z.B. Ein-
sparpotentiale aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten.
Keine Änderung
Marketing Außendarstellung
9. Das Marketing für die städtischen Friedhöfe wird mit den der
Verwaltung zur Verfügung stehenden Ressourcen und gegebe-
nenfalls mit Hilfe professioneller Unterstützung von dritter
Seite verstärkt. (S. FH-Konzept S. 50)
9. Die Außendarstellung für die städtischen Friedhöfe wird mit der
in der Verwaltung verantwortlichen Stelle von Beginn an abge-
stimmt und im Rahmen des städtischen Corporate Design mit in-
ternen Ressourcen oder nach interner Absprache mit externer
Unterstützung umgesetzt. (S. FH-Konzept S. 50)
Sponsoring
10. Um eine objektbezogene Mitfinanzierung umsetzen zu können,
ist im Detail mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und dem
Presseamt zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten es gibt, ein
10. Um eine objektbezogene Mitfinanzierung umsetzen zu können,
ist in der Verwaltung (mit Amt für Wirtschaftsförderung und
Presseamt) zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten es gibt, einSeite 15 von 277
Sponsoring auf städtischen Friedhöfen zu etablieren. (S. FH-
Konzept S. 51)
Sponsoring auf städtischen Friedhöfen zu etablieren. (S. FH-Kon-
zept S. 51).
Vor dem Abschluss eines konkreten Sponsoringvertrages sind
die zuständigen Gremien zu beteiligen.
Alt Neu
Organisation des Friedhofsbetriebes
11. Nach Umsetzung der Vorgaben aus der Organisationsuntersu-
chung aus dem Jahr 2013 wird die Verwaltung sowohl für das
operative als auch für das administrative Geschäft im Falle der
Änderung von Rahmenbedingungen und Berechnungsparame-
tern eine aufgabenbezogene Evaluierung des Personalbedarfs
vornehmen. (S. FH-Konzept S.44)
Nach Umsetzung der Vorgaben aus der Organisationsuntersuchung
des Amtes für Umwelt und Stadtgrün aus dem Jahr 2013 wird die Ver-
waltung sowohl für das operative als auch für das administrative Ge-
schäft im Falle der Änderung von Rahmenbedingungen und Berech-
nungsparametern eine aufgabenbezogene Evaluierung des Personal-
bedarfs vornehmen. (S. FH-Konzept S.44)
12. Die Verwaltung wird beauftragt, nachlaufend zur Beschlussvor-
lage zu prüfen, ob und inwieweit die Beauftragung einer exter-
nen Expertise zur Prüfung der Organisationsform des Fried-
hofsbetriebs auch im interkommunalen Vergleich sinnvoll ist.
Die Politik ist mit einer entsprechenden Beschlussvorlage über
Zeitplan und Kosten zu informieren. (S. FH-Konzept S. 55)
Die Ausführungen zur Organisationsform des Friedhofbetriebes (S.
FH-Konzept S. 52 ff.) werden zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Organisationsform als städtisches Amt wird nicht
angestrebt.Seite 16 von 277
Alt Neu
Pflegekonzept
13. Als Maßnahme zur Kostenreduzierung bzw. Reduzierung des Ar-
beitskräftedefizits werden ab sofort alle Friedhofsflächen von
der Pflegeklasse A auf die Pflegeklasse B heruntergestuft. Be-
sondere, repräsentative Bereiche werden weiterhin mit der
Pflegeklasse A gepflegt. Randflächen sowie freifallende Flächen
werden in Pflegeklasse C gepflegt. (S. FH-Konzept S. 135)
Als Maßnahme zur Kostenreduzierung bzw. Reduzierung des Arbeits-
kräftedefizits werden ab sofort Friedhofsflächen von der Pflegeklasse
A auf die Pflegeklasse B eingestuft. Besondere, repräsentative Berei-
che werden weiterhin mit der Pflegeklasse A gepflegt. Randflächen so-
wie freifallende Flächen werden in Pflegeklasse C gepflegt. (S. FH-Konzept S.
135)
14. Unter Beteiligung von im Naturschutz aktiven Institutionen und
Organisationen wird eine langfristig sinnvolle ökologische, an
den Standort angepasste Entwicklung der Friedhöfe angestrebt.
(S. FH-Konzept S. 135)
Unter Beteiligung von im Naturschutz aktiven Institutionen und Orga-
nisationen wird eine nachhaltig, ökologisch sinnvolle und die Bio-
diversität fördernde an den Standort angepasste Entwicklung der
Friedhöfe angestrebt. (S. FH-Konzept S. 135)
15. Der Umweltausschuss wird jährlich über die Umsetzung des
Friedhofskonzepts informiert.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda wird regelmä-
ßig über die Umsetzung des Friedhofskonzepts informiert.Seite 17 von 277
Amt für Umwelt und Stadtgrün
Friedhofskonzept
2021
Stand: 28.04.2021Seite 18 von 277
1
Inhalt
1. Anlasserörterung zur Erstellung eines Friedhofskonzepts 4
2. Die historische Entwicklung von Friedhöfen 7
2.1 Grab- und Kultstätten 7
2.2 Vom Kirchhof zum Friedhof 7
3 Die aktuelle Situation kommunaler Friedhöfe 9
4 Ursachen des Wandels auf Friedhöfen 12
4.1 Demografische Entwicklung – Altersstruktur 12
4.2 Wegfall des Sterbegeldes 12
4.3 Mobilität, gesellschaftliche Distanzen und geändertes Freizeitverhalten 12
4.4 Säkularisierung sowie die Akzeptanz christlicher Religionsgemeinschaften gegen-
über Feuerbestattungen
13
4.5 Konkurrenzsituation 13
4.5.1 Ortsübergreifende Konkurrenz 14
4.5.2 Konkurrenz zwischen kommunalen und kirchlichen Trägern 14
4.5.3 Konkurrenz zu Privatanbietern 15
4.5.4 Weitere Konkurrenzsituationen 16
4.5.5 Nachfragewanderung intern 16
4.6 Markttransparenz 16
4.7 Kommunalspezifischer Aufwand, Verwaltungsinterne Leistungsverrechnung
(VILV)
17
4.8 Ausgabenkürzungen 18
5 Zukunftsszenario 19
5.1 Demografie 19
5.2 Gesellschaftliche Entwicklung 28
5.3 Einkommensentwicklung 29
5.4 Liberalisierung des Bestattungsrechts 31
6 Quo vadis Friedhof? 33
6.1 Der Friedhof als Bestattungsort 33
6.2 Der Friedhof als Kulturgut mit sozialen und ökologischen Funktionen 34
6.2.1 Gedenkstätte 35
6.2.2 Kulturelle und historische Funktion 36
6.2.3 Der Friedhof als Spiegelbild kultureller Vielfalt 36
6.2.4 Soziale Funktion 37Seite 19 von 277
2
6.2.5 Wirtschaftliche Funktion 37
6.2.6 Ökologische Funktion 37
6.2.7 Erholungsfunktion 38
7 Steuerungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf 39
7.1 Gebühren 39
7.1.1 Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung 40
7.1.1.1 Flächenmanagement 40
7.1.1.2 Trauerhallen/Kapellen 41
7.1.1.3 Personaleinsatz 41
7.1.1.4 Fahrzeug- und Gerätemanagement 44
7.1.1.5 Abfallmanagement 46
7.2 Qualität der Friedhöfe, Attraktivität des Angebots 47
7.3 Marketing 48
7.4 Sponsoring 51
7.5 Die Berücksichtigung gesamtgesellschaftlicher Funktionen der Friedhöfe 51
7.6 Organisationsform des Friedhofbetriebes 52
7.7 Übertragung des Betriebs von Friedhöfen auf Dritte 55
7.8 Eigenregie oder Ausschreibung 57
8. Flächenmanagement 62
8.1 Erfassung des Ist-Zustands 2014 62
8.2 Bestand – Lage der Friedhöfe im Stadtgebiet 63
8.3 Organisationsbericht für das Amt für Stadtgrün
- Untersuchungsergebnis Friedhöfe
66
8.4 Friedhofsbedarfsplanung 68
8.4.1 Flächenbedarf 69
8.4.2 Belegungssituation 81
8.5 Friedhofsflächenentwicklung 82
8.6 Friedhofsgestaltung 116
8.7 Friedhofspflege 132
8.7.1 Friedhofspflege allgemein 132
8.7.2 Ökologische Aufwertung 134
8.7.3 Hecken auf Friedhöfen 135
8.8 Folgenutzung frei werdender Friedhofsteile 136
8.8.1 Grünanlage 136
8.8.2 Urban Gardening 137
8.8.3 Tierfriedhof, Mensch-Tier-Friedhof 137
8.8.4 Bauliche Nutzung 140
8.8.5 Weitere städtebauliche Möglichkeiten 142
9 Trauerhallen – Kapellen - Kühlzellen 143Seite 20 von 277
3
10 Ergebnisse einer Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und
des Flächenmanagements
162
10.1 Personal operativ 162
10.2 Personal administrativ 162
10.3 Fahrzeug- und Gerätemanagement 163
10.4 Flächenmanagement 163
10.5 Fazit 163Seite 21 von 277
4
Friedhofskonzept
1. Anlasserörterung zur Erstellung eines Friedhofskonzepts
In den letzten rd. 20 Jahren hat sich ein grundlegender Wandel auf den Friedhöfen der Bun-
desstadt Bonn und bundesweit vollzogen, der gekennzeichnet ist von Leerständen in den klas-
sischen Grabfeldern und einer verstärkten Nachfrage nach den unterschiedlichen Beisetzungs-
formen für Urnen.
Dies ist zurückzuführen auf einen kontinuierlich voranschreitenden Wandel in der Bestattungs-
kultur mit einhergehendem, verändertem Bestattungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger.
Dieser Wandel, allen voran die kontinuierlich steigende Zunahme der Feuerbestattungen ge-
genüber den Körperbestattungen, hat einen gravierenden Einfluss auf die Friedhofsflächen, die
Bewirtschaftungskosten und letztlich auch auf die Friedhofsgebühren. Im Rahmen dieses Fried-
hofskonzeptes wird untersucht, wie diese jüngste Entwicklung auf lange Sicht zu bewerten ist
und welche Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Parameter für das
Friedhofswesen der Bundesstadt Bonn zu ziehen sind. Ziel ist es, möglichst zeitnah auf die ver-
änderten Rahmendaten reagieren zu können und die Konkurrenzfähigkeit der Bundesstadt
Bonn im Wettbewerb mit anderen Kommunen und Drittanbietern sicher zu stellen.
Dieses Konzept greift die Voruntersuchungen der Organisationsuntersuchung 2013 zum Fried-
hofs- und Bestattungswesen auf. Es knüpft an viele Erhebungen und Überlegungen an, ergänzt,
vertieft und variiert diese und entwickelt neue Lösungsansätze.
Im Bericht der Organisationsuntersuchung heißt es:
„Seit mehreren Jahren zeichnet sich im Friedhofs- und Bestattungswesen ein Kulturwandel ab.
Von der KGSt wird die Sachlage in ihrem Bericht 13/2007 wie folgt beschrieben:
„Die Entwicklung von der Körperbestattung zur Urnenbeisetzung, die finanzielle Belastung
und Mobilität der Angehörigen führen zu einer Nachfrage an Bestattungsformen, die vor allem
durch weniger Flächen- und Pflegeaufwand gekennzeichnet sind.“
Das zunehmende Kostenbewusstsein der Kunden im Zusammenhang mit Bestattungen ist ein
Hauptaspekt des Bestattungswandels. Noch bis weit in die 1960er Jahre boten Kirchen und Kom-
munen verschiedene kostenlose Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen an. Als dann im
Laufe der 1980er Jahre die Kommunen Friedhofsleistungen entsprechend dem kommunalen Ab-
gabengesetz mit der Maßgabe zur Kostendeckung kalkulierten, ließ dies die Bestattungsgebüh-
ren sprunghaft ansteigen. Gleichzeitig wurde das Sterbegeld mehrfach gekürzt und per
01.01.2005 komplett gestrichen…. Dem bundesweiten Trend folgend, nimmt auch in Bonn die
Zahl der regional traditionell üblichen Erdgrabbestattungen stark ab. 2012 erfolgten von insge-
samt 2.613 Beisetzungen nur noch 38% als Erdgrabbestattung, vor 10 Jahren waren es noch
rund 60%.....
Durch den stark steigenden Anteil von kostengünstigeren Urnenbeisetzungen sinken die kommu-
nalen Einnahmen. Gleichzeitig entstehen zwangsläufig Überhangflächen, die nicht einfach brach
liegen können. Sie müssen gepflegt werden, was wiederum höhere kommunale Ausgaben zur
Folge hat. Aufgrund der Kostendeckungsvorgabe steigen infolgedessen die Gebühren.
Die kostenorientierten Bürger vergleichen nicht mehr nur die Preise hinsichtlich der Bestattungs-
formen, sie vergleichen auch zunehmend zwischen den Kommunen, was deren Wettbewerb un-
tereinander ankurbelt. 2012 wurden in Bonn 91% aller Sterbefälle auf städtischen Friedhöfen be-
stattet. Vor 10 Jahren waren es beinahe noch 100%.Seite 22 von 277
5
Mit weiter zunehmenden Urnenbestattungen und anderen flächenreduzierten, preisgünstigeren
Bestattungsformen sowie einer eventuellen Abwanderung in umliegende Kommunen würden
langfristig gesehen die zunehmende Verödung der 40 Bonner Friedhöfe und das weitere Anzie-
hen der Gebührenschraube gefördert. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die
Gebührensätze bereits sehr hoch sind und mittlerweile von der Bürgerschaft nur noch einge-
schränkt akzeptiert werden.
Nach einer Untersuchung von Aeternitas aus 2012 nimmt die Stadt Bonn mit ihren Friedhofsge-
bühren für Sargwahl- und Urnenreihengräbern im Vergleich mit 23 anderen kreisfreien Städten
in NRW Spitzenplätze ein.“
1.
Es heißt weiter:
„Damit die Gebühren zukünftig für die Bürger tragbar sind und die, durch den Wandel der Bestat-
tungskultur, absehbaren Verluste bei den Gebühreneinnahmen kompensiert werden können, ist
konsequent der Weg der Kostenreduzierung zu beschreiten……Nur mit einer friedhofsübergrei-
fenden Belegungspolitik, die sich flächenmäßig am Bedarf orientiert und eine Konzentration der
Belegungen zum Ziel hat, ist zukünftig ein auch nur ansatzweise wirtschaftlicher Betrieb der Fried-
höfe möglich….Wie groß die Gesamtheit der überschüssigen Flächen aller Friedhöfe ist, kann
jedoch nur über die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Friedhofsflächen festgestellt werden.
Eine aktuelle Flächenbedarfsprognose liegt nicht vor. Sie wäre aber Voraussetzung für jedwede
zukünftige Optimierungsmaßnahme mit dem Ziel die Unterhaltskosten und Gebühren zu reduzie-
ren…………Es muss festgestellt werden, dass eine gesamtstädtische Strategie hinsichtlich der
Belegung der einzelnen Friedhöfe nicht existiert…….Daher ist dringend eine Flächenbedarfser-
mittlung/-prognose für jeden Friedhof durchzuführen.“
1 Aeternitas: http://www.aeternitas.de/Seite 23 von 277
6
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurde demnach der Fokus einer Wirtschaftlich-
keitsbetrachtung im Wesentlichen auf das Flächenmanagement gerichtet. Ein Friedhofskonzept,
welches sich allerdings nur auf diesen Aspekt beschränken würde, greift zu kurz.
Vielmehr ist hier eine ganzheitliche Betrachtung angezeigt, denn Friedhöfe sind weit mehr als
nur reine Bestattungsflächen. Sie haben eine Geschichte, eine Gegenwart und eine Zukunft.
Sie sind in vielfältiger Hinsicht Teile unserer Kultur und bedürfen daher einer umfassenden Be-
trachtungsweise, die insbesondere ihre Wertigkeit für die Gesellschaft berücksichtigt. Allen Un-
tersuchungen über die Finanzierung und die Entwicklung der Friedhöfe sind daher Ausführun-
gen über die gesellschaftliche Bewertung von Friedhöfen voran zu stellen, um die notwendigen
Entscheidungen im Lichte ihrer historischen und gesellschaftlichen Bedeutung treffen zu kön-
nen.Seite 24 von 277
7
2. Die historische Entwicklung von Friedhöfen
2.1 Grab- und Kultstätten
Grab- und Kultstätten sind die ältesten Zeugnisse menschlicher Zivilisation überhaupt. Bereits
im Verlauf der frühen Steinzeit gingen die Menschen dazu über, ihre Toten zu bestatten.
Mit Aufkommen der ersten Hochkulturen entwickelte sich auch das Bestattungswesen. In Ägyp-
ten, wo ein ausgesprochener Totenkult herrschte, entstanden nicht nur die Pyramiden als bis
heute nicht wieder an Größe erreichte Einzelgräber, sondern ganze Totenstädte. Ähnliches
kennt man aus Kleinasien und später auch aus dem antiken Griechenland.
Megalithreihen in Carnac, Frankreich Hatschepsut-Tempel in Theben-West
2.2 Vom Kirchhof zum Friedhof
Mit dem aufkommenden Christentum änderte sich auch der Begräbniskult. Nicht nur im Leben,
auch im Tod wollten die Christen als Gemeinschaft vereint auf den jüngsten Tag der Auferste-
hung warten. Aus diesem Grund entstanden gemeinschaftliche Grabstätten z. B. in der Frühzeit
in Katakomben.
Im Mittelalter verlagerte man die Bestattung in den Bereich der Kirchengebäude. Man lehnte die
auf germanisch-keltischer Tradition beruhenden Gräberfelder wie auch die Feuerbestattung als
heidnisch ab. In der unmittelbaren Nähe zum Sakralen sah man eine Anwartschaft auf die Erlö-
sung der Verstorbenen. Christliche Kirchhöfe wurden geweiht. Man sprach den Heiligen und ih-
ren Reliquien eine Wirkung auch durch die Mauern der Kirche auf den Kirchhof hinaus zu. Der
Sakralbereich des Kirchhofs war mit einer Mauer umfriedet.Seite 25 von 277
8
Friedhof Muffendorf
Außerhalb der Stadtmauern fanden Verstorbene ihren Platz in ungeweihter Erde, wenn der Ver-
storbene exkommuniziert oder kriminell gewesen war oder einfach nur einen zu niedrigen Stand
hatte. Bettler, Gaukler und Schauspieler hatten beispielsweise keinen Platz auf geweihten
Kirchhöfen.
Besonders in Krisen- und Seuchenzeiten ergaben sich wegen der oft täglichen Öffnung und
Schließung von Massengräbern in den städtischen Zentren jedoch erhebliche hygienische
Probleme.
Die Bestattung in geweihten Massengräbern war die Regel, nicht zuletzt aus Platzgründen.
Infolge der durch das Bevölkerungswachstum verursachten Überbelegung der innerstädtischen
Kirchhöfe und auch bedingt durch die Reformation, die Reliquienverehrung ablehnte, begann
man im Laufe des 16. Jahrhunderts besonders in den evangelischen Herrschaften wieder, wie
ursprünglich im Altertum, die Toten außerhalb der Stadtmauern zu begraben. Doch erst im 19.
Jahrhundert war es allgemein üblich geworden, Friedhöfe grundsätzlich außerhalb der Stadt-
mauern anzusiedeln. Man wollte damit auch das Platzproblem in den Griff bekommen. Die Be-
völkerung wuchs, und die Städte boten nicht mehr genügend Raum für ihre Verstorbenen.
Noch bis zum Ende des 20. Jh. ging man aufgrund des Bevölkerungswachstums auch von ei-
nem stetigen zusätzlichen Bedarf an Beerdigungsflächen aus. So wurde z. B. für die Stadt Bonn
noch 1996 ein Friedhofskonzept erstellt. Zusätzliche Erweiterungsflächen für Friedhöfe waren
hier sowie auch in der Bauleitplanung die Regel.Seite 26 von 277
9
3. Die aktuelle Situation kommunaler Friedhöfe
Die Friedhöfe waren bis noch vor wenigen Jahrzehnten geprägt von einer konventionellen
Trauerkultur mit individueller Grabpflege bei überwiegender Körperbestattung. Hierbei konnte
von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen werden:
 Akzeptanz eines Standardangebots von Friedhofsleistungen, konventionelle
Nachfragestrukturen.
 Überschaubare Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sowie eine begrenzte Streuung der
Wohnsitze von Angehörigen.
 Bereitschaft der Kommunen zur Finanzierung eines Zuschussbedarfs im Sinne der
Daseinsvorsorge.
 Finanzielle Unterstützung der Angehörigen durch die Gewährung von Sterbegeld.
 Annähernde Monopolstellung kommunaler Friedhöfe.
Unter diesen Rahmenbedingungen glich die Nachfrage nach neuen Gräbern den Wegfall ablau-
fender Nutzungsrechte aus, es funktionierte eine ausgeglichene Friedhofsfinanzierung nach
dem Generationenprinzip. D. h., sämtliche Kosten des Friedhofs in einem Jahr werden mit den
in diesem Jahr eingehenden Gebühren gedeckt, auch wenn mit der Nutzungsgebühr die Pflege
und Unterhaltung des Friedhofs für die gesamte Nutzungszeit erwartet wird.
Die Situation kommunaler Friedhöfe hat sich allerdings seit Beginn des 21. Jahrhunderts grund-
legend gewandelt. Untrügliches Zeichen, dass sich auf den Friedhöfen signifikante Änderungen
ergeben haben, sind die vielen Freiflächen und Lücken in den Grabfeldern.Seite 27 von 277
10
Wie der nachfolgenden Grafik zu entnehmen ist, sank der Anteil von auf städtischen Friedhöfen beerdigten Bonner Sterbefällen von 98,51% (2002) auf rd. 88
% (2018).
Sterbefälle 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Gesamte Anzahl o. Umbettung 2.903 2.924 2.673 2.635 2.747 2.654 2.842 2.801 2.682
davon für Körperbestattungen mit Totgebur-
ten 1.708 1.689 1.458 1.433 1.434 1.318 1.353 1.293 1.116
davon Urnenbeisetzungen 1.195 1.235 1.215 1.202 1.313 1.336 1.489 1.491 1.500
Bonner Sterbefälle * 2.947 2.955 2.835 2.765 2.839 2.903 2.969 2.875 2.843
Anteil städt. Beerdigungen in % 98,50% 99% 94,30% 95,30% 96,80% 91,40% 95,70% 97,40% 94,20%
Sterbefälle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Gesamte Anzahl o. Umbettung 2.617 2.646 2.673 2.514 2.696 2.636 2.611 2.629 2.611
davon für Körperbestattungen mit Totgebur-
ten 1.049 998 992 913 917 955 898 911 825
davon Urnenbeisetzungen 1.472 1.612 1.659 1.570 1.779 1.681 1.713 1.718 1.786
Bonner Sterbefälle * 2.794 2.841 2.935 2.705 2.932 2.984 2.999 2.995 2.982
Anteil städt. Beerdigungen in % 93,66 93,14 91,07 92,94 91,95 88,34 87,06 87,78 87,56
*) Quelle bis einschl. 2005: Erfassung und Auswertung der Meldungen der Bonner Standesämter (ohne Austausch Bonner/Bonnerinnen die nicht in Bonn
gestorben sind); ab 2006: Addition der monatlichen Zahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (inkl. Austausch); ab 2008: Aus-
wertung der Statistikstelle Bonn (Einwohnerdatei); ab 2010 IT NR.Seite 28 von 277
11
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Gesamte Anzahl o. Umbettung davon für Körperbestattungen mit Totgeburten
davon Urnenbeisetzungen Bonner Sterbefälle *Seite 29 von 277
12
4 Ursachen des Wandels auf Friedhöfen
Nicht nur in Bonn sondern bundesweit haben sich die Rahmenbedingungen für kommunale
Friedhöfe dramatisch verändert und dies in einem Zeitraum, der bezogen auf die zeitlichen Di-
mensionen, die aufgrund der besonderen Strukturen bei Friedhöfen zu betrachten sind, als rela-
tiv kurz bezeichnet werden muss. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
4.1 Demografische Entwicklung - Altersstruktur
Zunächst ist festzuhalten, dass die Zahl der Sterbefälle sowohl von der Zahl der Einwohner als
auch wesentlich von der Altersstruktur der Bevölkerung abhängt. Wie den Ausführungen in Ka-
pitel 5.1 zu entnehmen ist, beträgt der Altenquotient in 2020 28,5%. Dies ist die Folge der auch
grafisch erkennbaren Delle aufgrund kriegsbedingter Bevölkerungsverluste und den nachkriegs-
bedingten geburtenschwachen Jahrgängen. Die Sterbefälle stagnieren daher seit über 15 Jah-
ren auf einem Niveau von rd. 2.800 – 2.900. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass schon al-
leine aufgrund dieser Zahlen die Bestattungsfälle insbesondere im Zusammenspiel mit weiteren
Faktoren seit dem Beginn des Jahrhunderts rückläufig sind.
Ebenfalls an Hand dieser Grafik ablesbar ist jedoch auch, dass die geburtenstarken Jahrgänge
ab Ende der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts nunmehr allmählich in die Altersklasse über 65
Jahre hineinwachsen und demzufolge der Altenquotient bis zum Jahr 2040 auf 41,7% ansteigen
wird.
4.2 Wegfall des Sterbegeldes
Das Sterbegeld war eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbe-
nen ersetzen sollte. Es war bis 2004 insbesondere eine Leistung der deutschen gesetzlichen
Krankenversicherung durch die Krankenkassen und ist dort im Laufe der Zeit immer mehr redu-
ziert und schließlich ganz abgeschafft worden.
Folge für alle Friedhofsbetreiber war eine spürbar gewachsene Sensibilität hinsichtlich der Kos-
ten einer Bestattung mit Auswirkungen auch auf die Wahl des Bestattungsortes und der Bestat-
tungsart.
4.3 Mobilität, gesellschaftliche Distanzen und geändertes Freizeitverhalten
Festzustellen ist insgesamt ein gesamtgesellschaftlicher Wandel. Regional angesiedelte Fami-
lienverbände werden selten. Berufliche und andere Gründe bedingen räumliche Trennungen.
Mit der Zunahme räumlicher Distanz sinkt jedoch die Bereitschaft zur individuellen Grabpflege.
Umgekehrt steigt die Nachfrage nach Grabtypen, bei denen der Friedhofsträger die Pflege der
Gräber übernimmt (z. B. Rasengräber, Gemeinschaftsgrabanlagen usw.) oder erst gar keine
flächenbezogene Unterhaltung mehr anfällt (z. B. Kolumbarien). Mit den Distanzen nimmt aber
auch die gesellschaftliche Wertschätzung der Grabpflege ab. Es werden häufiger anonyme
Gräber gewählt. Weiter muss berücksichtigt werden, dass einfach viele Bürgerinnen und Bürger
auch wegen eines geänderten Freizeitverhaltens weniger Interesse und Zeit haben (mehrwöchi-
ger Urlaub verträgt sich nicht mit Blumengießen auf Gräbern) zur individuellen Grabpflege. Alle
o. g. Gründe führen zu einem geänderten Nachfrageverhalten hin zu pflegefreien und kleineren
Gräbern. Sie führen aber auch dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger Konkurrenzangebote
suchen, wenn die örtlichen Angebote nicht ihrem Bedarf entsprechen.Seite 30 von 277
13
4.4 Säkularisierung sowie die Akzeptanz christlicher Religionsgemeinschaf-
ten gegenüber Feuerbestattungen
785 verbietet Karl der Große im Edikt von Paderborn unter Androhung der Todesstrafe die Feu-
erbestattung als heidnischen Brauch. Es galt das katholische Dogma, nachdem nur dem voll-
ständigen Leib die Auferstehung sicher sei. Noch 1955 ist im Katholischen Katechismus zu le-
sen: „Die Kirche verbietet ihren Gläubigen, ihre Leiche verbrennen zu lassen. Wer anordnet,
seine Leiche verbrennen zu lassen und seine Anordnung nicht zurücknimmt, darf die heiligen
Sakramente nicht empfangen und nicht kirchlich beerdigt werden.” (zitiert nach der Leipziger
Ausgabe). 1963: Nach dem 2. Vatikanischen Konzil wird das Verbot einer Feuerbestattung auf-
gehoben, nach 1178 Jahren.
Trotz der Aufhebung des Verbots und trotz einer zunehmenden Säkularisierung weiter Teile der
Bevölkerung hat es zumindest in Westdeutschland weitere fast 40 Jahre gedauert, bis die Feu-
erbestattung gesellschaftlich akzeptiert und zur führenden Bestattungsart wurde. In Bonn gab
es auf kommunalen Friedhöfen erst 2007 mehr Urnenbeisetzungen als Körperbestattungen.
Dennoch hat dieser nachhaltige Wandel Spuren auf den Friedhöfen hinterlassen, da aufgrund
des geringeren Flächenverbrauchs bei Urnenbeisetzungen immer mehr freie Flächen entste-
hen.
4.5 Konkurrenzsituation
Gegenüber der im 20. Jahrhundert überwiegenden Praxis muss festgestellt werden, dass die
bisherigen örtlichen Grenzen praktisch nicht mehr gelten. Die Friedhofsträger haben ihre Fried-
höfe für Nachfrage von außen geöffnet und werben um Kunden für bisher ortsbezogene Fried-
hofsleistungen.
Die Liberalisierung des Bestattungswesens hat unter dem Dach kommunaler oder kirchlicher
Träger darüber hinaus allerdings auch zu einer wachsenden Zahl „privater“ Konkurrenz für ge-
winnträchtige Bestattungsformen geführt. Das Bedienen von trendigen Nachfragewünschen,
wie z. B. der Waldbestattungen, hinterlässt spürbare Auswirkungen auf die Nachfrage nach
kommunalen Leistungen. Hinzu kommt, dass diese Betriebe aufgrund kurzer und damit wirt-
schaftlich effektiver Entscheidungswege zeitnah ihre betrieblichen Abläufe steuern und sich auf
ein geändertes Nachfrageverhalten einstellen können. Darüber hinaus wird die Marktstellung
durch intensives Marketing verbessert.
Überblick über die Konkurrenz von außen:
- „Normale“ ortsübergreifende Konkurrenz
- Konkurrenz zwischen kommunalen und kirchlichen Trägern
- Spezialanbieter für besondere Grabtypen (Kolumbarien, Baumgräber, Seebestattung)Seite 31 von 277
14
- Auslandskonkurrenz (für Billiggräber und für Spezialgräber)
- Konkurrenz Krematorienanbieter
- Konkurrenz von Bestattern (Trauerfeiern, Nebenleistungen)
- Konkurrenz von Gärtnereibetrieben (Gemeinschaftsgräber, Memoriamgarten etc.)
4.5.1 Ortsübergreifende Konkurrenz
Während noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts kommunale Friedhöfe in der Regel der
eigenen Bürgerschaft vorbehalten blieben, ist es heute möglich, auch „grenzüberschreitend“
beerdigt zu werden. Hierbei locken sowohl Spezialangebote wie auch niedrigere Gebührens-
ätze. Die beigefügte Tabelle zeigt, die Gebühren der Stadt Bonn im Vergleich zum Umland.
Bornheim(2016) Alfter (2017) Wachtberg (2018) Niederkassel (2019) Sankt Augustin (2020) Königswinter (2019) Bonn (2020)
Reihengrab 72,80 40,08 46,30 39,73 89,96 54,40 84,36
Urnenreihengrab 52,45 37 - 19,24 63,80 65,83 58,23
Wahlgrab 101,00 50,84 59,23 61,73 120,80 81,00 84,36
Urnenwahlgrab 69,00 47,75 50,15 42,28 92,53 78,67 58,23
Bornheim(2016) Alfter (2017) Wachtberg (2018) Niederkassel (2019) Sankt Augustin (2020) Königswinter (2019) Bonn (2020)
Sargbeisetzung Normallage 977,00 630,00 947,00 534,00 1055,00 710,00 623,21
Urnenbeisetzung Wahlgrab 279,00 183,00 490,00 211,00 318,00 240,00 125,64
Trauerhalle 246,00 250,00 110,00 203,00 315,00 370,00 195,73
Vergleich Nutzungsrechte Vergleich Bestattungen/Trauerhallen
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
140,00
Bornheim(2016)
Alfter (2017)
Wachtberg (2018)
Niederkassel (2019)
Sankt Augustin (2020)
Königswinter (2019)
Bonn (2020)
0,00
200,00
400,00
600,00
800,00
1000,00
1200,00
Bornheim(2016)
Alfter (2017)
Wachtberg (2018)
Niederkassel (2019)
Sankt Augustin (2020)
Königswinter (2019)
Bonn (2020)
4.5.2 Konkurrenz zwischen kommunalen und kirchlichen Trägern
Neben den kommunalen Friedhöfen gibt es in der Stadt Bonn verschiedene Bestattungs-
möglichkeiten bei unterschiedlichen Konfessionen:
 Jüdische Friedhöfe (z. B. Jüdischer Friedhof Bonn-Ückesdorf)
Aufgrund der ewigen Ruhezeit keine wirkliche Konkurrenz, da die Friedhofssatzung/
-gebührenordnung immer ein Nutzungsrecht auf Zeit (ggf. mit Verlängerungsmög-
lichkeit) vorsieht.
 Christliche Friedhöfe (z. B. Friedhof Sankt Josef (Sankt-Augustiner-Straße, Beuel),
Mausoleum von Carstanjen (Bad Godesberg), Namen Jesu Kirche (Bonn), Alter
Friedhof Duisdorf (tlw.), Alter Friedhof Lengsdorf (tlw.))Seite 32 von 277
15
Mausoleum von Carstanjen; Plittersdorf Namen Jesu Kirche Bonn
Zielgruppen kirchlicher Friedhöfe sind zum einen die Mitglieder der jeweiligen Konfession,
zum anderen aber auch Angehörige, die für ihre Verstorbenen ein besonderes Ambiente
wünschen.
4.5.3 Konkurrenz zu Privatanbietern
Durch die Liberalisierung der Bestattungsgesetze erfreut sich der private Friedhofsmarkt
wachsender Beliebtheit. Zwar sind Kommunen und Kirchen de jure als öffentlich rechtliche
Körperschaften Träger der Friedhöfe, de facto betreiben diese jedoch privatwirtschaftlich or-
ganisierte Unternehmen.
Insbesondere in preislicher Hinsicht stellen diese Friedhofsbetreiber eine Alternative zu kom-
munalen Friedhöfen dar. Durch z. B. ein Minimum an Infrastrukturkosten sowie eine dichte
Belegung bieten diese privaten Anbieter wirtschaftlich attraktive Bestattungen an (das Meer
bei einer Seebestattung ist kostenlos, der Wald ist mit seiner Infrastruktur vorhanden).
Rund um Bonn gibt es zahlreiche Einrichtungen die auch die Nachfrage nach städtischen
Friedhofsleistungen abziehen:
 Friedwald Bad Münstereifel
 Friedwald Lohmar/Rhein-Sieg-Kreis
 FinalForest, 53520 Hümmel
 Oase der Ewigkeit, Eitorf
 Rhein-Ruhe, Bad Breisig
 Ruheforst Hümmel
 Rhein-Taunus-Krematorium Dachsenhausen mit Waldfriedhof
Waldbestattung Rasenfriedhof Rhein-Taunus-Krematorium
DachsenhausenSeite 33 von 277
16
4.5.4 Weitere Konkurrenzsituationen
 Billiganbieter aus dem Ausland
 Genossenschaftlicher Gräber (z. B. durch die Friedhofsgärtnergenossenschaft be-
triebene Gemeinschaftsgräber)
 private Trauerhallen von Bestattern
4.5.5 Nachfragewanderung intern
Die geänderten Rahmenbedingungen bringen es mit sich, dass auch kommunale Friedhofs-
träger überlegen müssen, wie man auf eine sich ändernde Nachfragesituation reagieren
sollte. Oft geschieht dies durch die Schaffung neuer Grabtypen, von denen man sich eine
Stabilisierung der Fallzahlen erhofft. So wurden auch in Bonn mit den Jahren neue Angebote
geschaffen:
 Kolumbarium
 pflegefreie Urnenreihengräber
 Gemeinschaftsgräber
 Landschaftsgräber
 anonyme Begräbnisstätte etc..
Aber auch ohne diese neuen Grabformen findet auf dem Friedhof eine Nachfragewanderung
statt:
 vom Doppelgrab zum Einzelgrab
 vom Sarggrab zum Urnengrab
 vom Einzelgrab zum Gemeinschaftsgrab.
Die anhaltende Zunahme der Urnenbeisetzungen bei gleichzeitiger Abnahme der Sargbei-
setzungen spielt hierbei eine entscheidende Rolle (siehe Grafik Kapitel 3).
Diese Verlagerungen haben mehrfache Konsequenzen auf die Gräberfeldstruktur und die
Friedhofsfinanzierung.
Mit dem Angebot von neuen Grabtypen werden einerseits den herkömmlichen Gräberfeldern
Refinanzierungsmittel entzogen und andererseits ganz erhebliche Flächenüberkapazitäten
bewirkt, da der Flächenbedarf der neuen Grabtypen je Grab deutlich geringer ist als der Flä-
chenbedarf eines Standardgrabs. Weiterhin gibt es den Effekt, dass die neuen Grabtypen
üblicherweise eine geringere Grabrechtsnutzungsdauer haben als Standardgräber. Dies
mindert ebenso langfristig ganz erheblich den Gräberbestand und damit die Belegungsdichte
wie die Tatsache, dass eine Tendenz besteht, Gräber nur noch für die Ruhezeit zu erwerben
und nicht mehr zu verlängern.
4.6 Markttransparenz
Die frühere Bindung der Bürgerinnen und Bürger an „ihren“ Ortsteilfriedhof ist nicht mehr gege-
ben. Gewachsene Mobilität, die größere räumliche Streuung von Verwandten und Bekannten
sowie bessere Informationsmöglichkeiten haben eine größere Flexibilität in der Wahl des Fried-
hofs bewirkt. Neue Grabtypen und niedrigere Gebührensätze erhöhen außerdem die Bereit-
schaft, für ein individuelles Angebot längere Distanzen in Kauf zu nehmen.Seite 34 von 277
17
4.7 Kommunalspezifischer Aufwand, Verwaltungsinterne Leistungsverrech-
nung (VILV)
Die in Konkurrenz zu kommunalen Friedhöfen stehenden privaten aber auch die kirchlichen
Träger von Friedhöfen haben in der Regel eine flache Hierarchie und einen überschaubaren
Abstimmungsbedarf, so das betriebliche Entscheidungen schnell und mit geringem Aufwand
herbeigeführt werden können.
Anders sieht dies bei den Kommunen aus. Eingebunden in komplexe Verwaltungsstrukturen
ergeben sich sowohl vertikal als auch horizontal lange Entscheidungswege und ein hoher Ab-
stimmungsbedarf. Neben dem hohen administrativen Aufwand für z. B. die Erstellung grundle-
gender Regelungen (Friedhofssatzung, Gebührenordnung, Friedhofskonzept) werden im Fol-
genden am Beispiel der Beschaffung die vielfältigen Verflechtungen dargestellt:
 Langer Vorlauf der Mittelanmeldung
Begründung der Notwendigkeit, mehrfache verwaltungsinterne Rückkopplungen auf-
grund von Sparzwängen und der Notwendigkeit, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu
stellen. Weitere Stellungnahmen im Zuge der haushaltspolitischen Debatten in unter-
schiedlichen Gremien.
 Bewirtschaftung des Haushalts
Erneute Begründung der Notwendigkeit einer Maßnahme im Rahmen der Beantragung
der Mittelfreigabe, weitere Rückkopplungen und Stellungnahmen.
 Ausführungsprozess z. B. im Rahmen einer Beschaffung
- Prüfung der Notwendigkeit durch das Personal- und Organisationsamt
- Einleitung des Vergabeverfahrens in Abstimmung mit verschiedenen Stellen der
Verwaltung und Zeichnungsprozess bis hin zum Oberbürgermeister.
- Entscheidung durch den Vergabeausschuss, unter Umständen mit Vertagung und
nochmaligen gutachterlichen Stellungnahmen.
- Durchführung des Vergabeverfahrens auf der Grundlage von Europarecht, Bundes-
recht, Landesrecht und kommunaler Regelungen unter Einbeziehung des Referats
für Vergabedienstleistungen und des Rechnungsprüfungsamtes.
- Gegebenenfalls nochmalige Befassung der Angelegenheit (Vergabeentscheidung)
im Vergabeausschuss unter erneuter Beteiligung der mitzeichnungsberechtigten
Fachdienststellen.
- Abrechnung
Rechnungsbearbeitung unter Berücksichtigung der diversen kassenrechtlichen Re-
gelungen und Mitzeichnungserfordernissen unter Beteiligung der Stadtkasse.
Des Weiteren ist die Mitarbeit einer Vielzahl weiterer Stellen der Verwaltung zum Funktionieren
der Friedhofsverwaltung erforderlich, wie z. B. das Personal- und Organisationsamt (Organisati-
onsuntersuchung, Personalangelegenheiten, Fahrzeugmanagement), Arbeitssicherheit, Stadt-
planung (u. a. Denkmalschutzangelegenheiten) bis hin zur Gleichstellungsstelle.Seite 35 von 277
18
Während all diese Aufgaben unter der Regie des kameralen Haushaltrechts sich in den Gebüh-
ren im Wesentlichen lediglich in Form eines höheren Personalaufwands der Fachdienststelle
wiederspiegelten, hat sich dies nach Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
drastisch geändert. Ursache hierfür ist der stetige Ausbau der Verwaltungsinternen Leistungs-
verrechnungen. In der aktuellen Gebührenkalkulation schlagen die VILV mit einem Betrag in
Höhe von 930.245,- EUR zu Buche.
4.8 Ausgabenkürzungen
Aufgrund der allgemein schwierigen Finanzlage sinkt die Bereitschaft zur Finanzierung von Zu-
schussbedarfen zu bestimmten Gebührenbereichen, in denen ohne Subventionierung ein extre-
mer Nachfragerückgang zu erwarten ist (z. B. Trauerhallen, Kindergräber).
Ebenso wird die Finanzierung von Leistungen, die zwar friedhofsimmanent sind, aber als ge-
bührenneutral einzustufen sind (öffentliches Grün, kultureller Wert, ökologischer Wert, Erho-
lungsfunktion etc.) restriktiv gehandhabt.
Ersatzbeschaffungen und Ausgaben für die Unterhaltung von Gebäuden und Flächen werden
als Belastung des jeweiligen Haushalts empfunden und dementsprechend von fiskalischer Seite
her kritisch gesehen. Die Folge sind ein unwirtschaftlicher Betrieb alter Geräte und Maschinen,
ein Substanzverlust bei Gebäuden und Freianlagen sowie eine Minderung der Angebotsqualität
(z. B. Trauerhallen).
Die fiskalische Handlungsweise steht damit diametral im Gegensatz zu den betriebswirtschaftli-
chen Erfordernissen eines sich im Markt bewegenden Friedhofsunternehmens mit der Gefahr
sinkender Nachfrage und mit der Folge weiter steigender Gebühren, da kurzfristig nicht redu-
zierbare Kosten auf eine geringere Nachfragemenge verteilt werden müssen.Seite 36 von 277
19
5. Zukunftsszenario
Das im Jahr 1996 erstellte Friedhofskonzept zeigt, wie schwierig es ist, für den Bereich Friedhof
eine langfristig gesicherte Prognose zu erstellen. Ging man seinerzeit noch von der Notwendig-
keit aus, große Reserveflächen vorhalten zu müssen, um eine Erweiterung der Friedhöfe in
Bonn zu ermöglichen, so zeigte sich nur 10 Jahre später, dass die Entwicklung im Bestattungs-
wesen genau in die entgegengesetzte Richtung geht.
Dennoch ist es erforderlich, eine langfristige Vorschau zu wagen, da die Zyklen auf einem
Friedhof, insbesondere im Hinblick auf eine zu prognostizierende Flächenentwicklung, mehrere
Jahrzehnte betragen. Für eine solche Friedhofsplanung kann auf Daten zurückgegriffen wer-
den, die eine durchaus belastbare Aussage erlauben, wie z. B. die Bevölkerungsentwicklung
und die Altersstruktur. Andererseits können Faktoren auftreten – wie seinerzeit z. B. der Wegfall
des Sterbegeldes, die die langfristen Überlegungen zunichtemachen. Im Folgenden werden
verschiedene Faktoren aufgeführt, die für die Entwicklung der Friedhöfe von Bedeutung sind.
5.1 Demografie
Ein wichtiger Faktor für die Prognose des Bedarfs an Friedhofsflächen ist die demographische
Entwicklung der Bevölkerung. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen in der Bundesre-
publik Deutschland verzeichnet die Bundesstadt Bonn einen Bevölkerungszuwachs, der auch in
den kommenden Jahren noch anhalten wird. Die Prognosen für die Zeit nach 2025 müssen je-
doch als sehr unsicher angesehen werden und weichen in unterschiedlichen Untersuchungen
auch stark voneinander ab. Das Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (Raumord-
nungsprognose 2035 nach dem Zensus; BBSR-Analysen Kompakt 05/2015) geht davon aus,
dass der Bevölkerungszuwachs nur von überschaubarer Dauer sein wird und ab der Mitte der
20er Jahre mit einer Abnahme der Bevölkerung zu rechnen sein wird. Die vom Statistischen
Landesamt vorgelegte Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Krei-
sen Nordrhein-Westfalens basiert auf den amtlichen Bevölkerungszahlen zum 01.01.2018, wel-
che der Fortschreibung des Bevölkerungsstands zum Stichtag 31.12.2017 entsprechen. Zu die-
sem Stichtag betrug die aus dem Melderegister der Stadt Bonn ermittelte Bevölkerungszahl
327.919 Personen. Diese Zahl liegt mit 2.429 Personen über der von IT.NRW als Basis für die
Bevölkerungsvorausberechnung verwendeten Zahl in Höhe von 325.490 Personen. Der Unter-
schied ist - methodisch bedingt - in der unterschiedlichen Ermittlung der Einwohnerzahlen be-
gründet. IT.NRW schreibt die amtliche Einwohnerzahl fort, indem zu den Stichtagen die Bevöl-
kerungszahl des Zensus 2011 mit Salden der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten,
Sterbefälle) und den Wanderungssalden fortgeschrieben wird. Die von der Statistikstelle der
Stadt Bonn veröffentlichte Einwohnerzahl wird dagegen zu den jeweiligen Stichtagen mittels ei-
ner vollständigen Auszählung der im Melderegister der Stadt Bonn als aktiv verzeichneten Per-
sonen ermittelt.
In der nachfolgend aufgeführten Abschätzung der Bevölkerungsentwicklung bis 2040 in Bonn
wird als Ausgangszahl die stadteigene Bevölkerungszahl vom 31.12.2019 als Startzahl gesetzt.
Vereinfachend wird hierbei die aus der Prognoserechnung von IT.NRW berechnete Alters- und
Geschlechtsproportionen auf die stichtagsbezogenen Altersjahre der städtischen Bevölkerungs-
zahlen angewandt.
Die nachfolgende zeigt den zu erwartenden Verlauf der Bevölkerungsentwicklung in der Stadt
Bonn. Bis zum Jahre 2040 ist nach den Annahmen der Vorausberechnung mit einem Anwach-
sen der Bevölkerung auf rund 367.000 Personen zu rechnen.Seite 37 von 277
20Seite 38 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
21
Nach den bisherigen Erfahrungen (Auswertung der Jahre 2002 bis 2018) sterben in Bonn jähr-
lich 0,93 % der Einwohner. Legt man alleine die Einwohnerentwicklung zugrunde, so kann da-
von ausgegangen werden, dass sich die Zahl der Sterbefälle bis zum Jahr 2040 auf rd. 3.415
Fälle pro Jahr erhöhen wird.
Für 2018 aktuelle Daten.
Der entscheidende Faktor für die Prognose der Sterbefälle in den nächsten 25-30 Jahren ist al-
lerdings die Altersstruktur und die Lebenserwartung der Bevölkerung. Aus der nachfolgenden
Grafik ist ersichtlich, dass zurzeit durch die geburtenstarken Jahrgänge die Altersgruppe der 40
– 60-Jährigen einen hohen Anteil an der Bevölkerung hat. In 25 Jahren werden die geburten-
starken Jahrgänge über 65 Jahre alt sein, so dass der Altenquotient von 28,5 % auf 41,7 %
steigen wird.
Altenquotient = Bevölkerung über 65 x 100
Bevölkerung von 15 - 65
2018 2020 2025 2030 2035 2040
Sterbefälle 2.995 3.095 3.203 3.293 3.357 3.415
2.700
2.800
2.900
3.000
3.100
3.200
3.300
3.400
3.500
SterbefälleSeite 39 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
22
06/2020
Quelle: Bundesstadt Bonn
‐ StatistikstelleSeite 40 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
23
Die Entwicklung der Alterspyramide für die Stadt ist aus der folgenden Grafik abzulesen:
Bundesstadt
Bonn
Statistikstelle
Mai 2020
Entwicklung der Bevölkerung in Bonn bis 2040 nach ausgewählten Altersgruppen*
Jahr
Bevölkerung in Bonn
Insgesamt
davon im Alter von …
unter 18
Jahren
18 bis u.
30 J.
30 bis u.
45 J.
45 bis u.
65 J.
65 J. u. älter
Insgesamt
davon
65 bis u.
80 J.
80 J. u. äl-
ter
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
2018 327.919 55.442 58.219 67.471 87.781 59.006 40.634 18.372
2019 330.224 55.692 58.835 68.198 87.952 59.547 40.518 19.029
2020 332.769 55.957 59.563 69.000 87.975 60.274 40.485 19.789
2021 335.250 58.421 60.053 69.415 86.456 60.905 40.249 20.656
2022 337.679 59.013 60.086 70.545 86.212 61.823 40.464 21.359
2023 340.005 59.654 59.959 71.618 85.908 62.866 41.305 21.561
2024 342.257 60.229 59.788 72.713 85.660 63.867 41.949 21.918
2025 344.412 60.784 59.592 73.664 85.195 65.177 42.973 22.204
2026 346.491 61.266 59.381 74.374 84.779 66.691 44.729 21.962
2027 348.496 61.797 58.946 75.194 84.462 68.097 46.159 21.938
2028 350.416 62.263 58.244 76.243 84.002 69.664 47.725 21.939
2029 352.268 62.735 57.739 77.086 83.417 71.291 49.284 22.007
2030 354.042 63.154 57.485 77.743 82.614 73.046 50.757 22.289
2031 355.555 63.524 57.293 78.227 81.867 74.644 52.124 22.520
2032 356.974 63.870 57.305 78.268 81.184 76.347 53.610 22.737
2033 358.353 64.094 57.468 78.165 80.673 77.953 54.958 22.995
2034 359.690 64.294 57.663 77.866 80.340 79.527 56.208 23.319
2035 361.010 64.353 58.005 77.478 80.385 80.789 57.043 23.746
2036 362.240 64.435 58.278 76.936 80.927 81.664 57.410 24.254
2037 363.472 64.358 58.728 76.476 81.448 82.462 57.599 24.863
2038 364.714 64.231 59.172 76.074 82.142 83.095 57.498 25.597
2039 365.950 64.047 59.648 75.658 83.088 83.509 57.190 26.319
2040 367.160 63.874 60.170 75.212 84.084 83.820 56.553 27.267
*) Abschätzung der Entwicklung bis zum Jahr 2040 auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung des
Statistischen Landesamtes (It.NRW) aus dem Jahre 2018 für die kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Bundesstadt Bonn - Statistikstelle
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattetSeite 41 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
24
Demnach ist in den nächsten Jahrzehnten mit einem signifikanten Anstieg der Einwohner über
65 Jahren zu rechnen.
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
80,0
90,0
100,0
unter 18 18 - 30 30 - 45 45 - 65 65 - 80 80 +
2018
2020
2025
2030
2035
2040Seite 42 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
25
Die Bevölkerungsvorausberechnung nach IT. NRW unterstellt, dass die Lebenserwartung in
den kommenden Jahren und Jahrzehnten immer noch zunehmen wird, die Steigerungsraten
langfristig aber zurückgehen. Es wird demnach angenommen, dass sich die Lebenserwartung
bis 2040 für ein weibliches Neugeborenes um 3,2 Jahre und für ein männliches Neugeborenes
um 4,2 Jahre erhöht.
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen; Geschäftsbereich Statistik; Statistische Analysen und Studien,
Band 84; Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2014 bis
2040/2060; Ulrich Cicholas, Dr. Kerstin Stöder
Keine aktuellere Quelle verfügbar.Seite 43 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
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Trotz dieser noch leicht steigenden Lebenserwartung ist davon auszugehen, dass unter Berück-
sichtigung der Altersstruktur die Anzahl der Sterbefälle steigen wird. Für eine Prognose wird da-
her die Steigerungsrate der über 65-Jährigen ermittelt.
Alter
65 +
(Tsd.)
Steigerungsrate
gegenüber 2014
2014 56,5 100,00
2020 60,3 106,78
2025 65,2 115,40
2030 73,0 129,20
2035 80,8 143,01
2040 83,8 148,32
Berücksichtigt man diese Steigerungsraten bei der Sterbequote, so gibt sich folgendes Bild: (z.
B. 2025 0,93 + 15,4 % = 1,07)
Entwicklung der Sterbefälle der Bundesstadt Bonn auf der Grundlage der Einwohner-
zahlen unter Berücksichtigung der Altersstruktur
Jahr 2014 2018 2025 2030 2035 2040
Einwohner 311.300 325.500 335.600 341.900 345.300 364.800
Sterbequote 1,07 1,20 1,33 1,38
Sterbefälle 2.705 2.995 3.591 4.103 4.592 5034
2014 und 2018 aktuelle Werte eingesetzt, daher keine Sterbequote.Seite 44 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
27
Bis zum Jahr 2040 ist demnach mit einem deutlichen Anstieg der Sterbefälle zu rechnen. Erst in
den Folgejahren wird dann trotz eventuell noch wachsender Einwohnerzahlen aufgrund der sich
ändernden Altersstruktur wieder mit einem Absinken der Sterbefälle zu rechnen sein. Die Bele-
gung der Friedhöfe wird jedoch aufgrund der Ruhefristen mit einer zeitlichen Verzögerung von
15 – 30 Jahren zurückgehen.
Die Zuwanderung in den letzten Jahren wird sich nicht signifikant auswirken. Aufgrund der Unsi-
cherheitsfaktoren in den langfristigen Prognosen ist diese Zahl bei der Gesamtzahl der Sterbe-
fälle zu vernachlässigen.
Da es sich allerdings überwiegend um eine Zuwanderung aus muslimischen Ländern handelt,
sind die hieraus resultierenden Sterbefälle bei der Prognose der unterschiedlichen Bestattungs-
arten zu berücksichtigen, da Muslime in der Regel eine Körperbestattung vornehmen.
Geht man davon aus, dass rd. 88% dieser Bestattungsfälle weiterhin über die Stadt Bonn abge-
wickelt werden, so ergeben sich folgende Fallzahlen:
Jahr 2014 2018 2025 2030 2035 2040
Sterbefälle 2705 2995 3.591 4.103 4.592 5.034
Bestattungsfälle
(88% der Sterbe-
fälle)
2.514 2.629 3.160 3.610 4.041 4.430
2014 und 2018 aktuelle Werte eingesetzt.
2014 2018 2025 2030 2035 2040
Sterbefälle 2.705 2.995 3.591 4.103 4.592 5.034
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
Entwicklung der Sterbefälle der Bundesstadt Bonn auf
der Grundlage der Einwohnerzahlen unter
Berücksichtung der AltersstrukturSeite 45 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
28
5.2 Gesellschaftliche Entwicklung
Aufgrund unterschiedlichster Faktoren befindet sich die Gesellschaft in einem dauerhaften Ent-
wicklungsprozess, der auch Auswirkungen auf die Sterbe- und Bestattungskultur hat. Die nach-
folgenden Ausführungen sollen einen Eindruck vermitteln, in welche Richtung die soziologische
Entwicklung geht und welche Folgen dies für kommunale Friedhöfe hat.
Die derzeitige und auch künftige Entwicklung der Gesellschaft ist geprägt von einem fortschrei-
tenden Wertewandel, zunehmender Individualisierung und wachsenden ökonomischen Unsi-
cherheiten. „Die klassische Kernfamilie, bestehend aus Vater, Mutter und einem oder mehreren
Kindern, wird in Zukunft weiter an Bedeutung verlieren. Dieses Modell wird zunehmend abge-
löst von alternativen, oftmals komplexeren aber auch instabileren Lebensformen. Neben die tra-
ditionelle Familie treten beispielsweise Lebensgemeinschaften mit Kindern oder alleinerzie-
hende Elternteile. ….Vermehrt nehmen auch Lebensformen zu wie nicht-eheliche Lebensge-
meinschaften, kinderlose Ehen, Partnerschaften mit getrennten Haushalten und gleichge-
schlechtliche Paargemeinschaften. ….. Das in der heutigen Wissensgesellschaft geforderte
hohe Maß an Mobilität und Flexibilität im privaten Bereich wie im Berufsleben kann von Fami-
lien mit Kindern nur schwer erfüllt werden. Der steigende Anteil erwerbstätiger Mütter verstärkt
diesen Effekt zusätzlich. Insbesondere im Berufsleben profitieren Alleinlebende oder kinderlose
Paare von ihrer zeitlichen Unabhängigkeit.“
(Quelle: : „Gesellschaftliche Entwicklung 2030“, S. 9; Bundesministeriums für Bildung und Forschung 2014)
Für die Bestattungskultur bedeutet dies, dass aufgrund der Individualisierung in Zukunft ver-
stärkt die Frage aufkommen wird, wer sich überhaupt um die Bestattung eines/einer Verstorbe-
nen kümmern wird und wie die Grabpflege aussehen wird. Doch selbst wenn es noch gefestigte
Familien- oder Partnerschaftsstrukturen gibt, wird die Bestattungskultur sich unter den oben ge-
schilderten Rahmenbedingungen grundlegend wandeln. Verstärkt wird dies durch den Wunsch
nach einem individuellen Lebensstil und hohen Ansprüchen an die Freizeitgestaltung. Es ist
deshalb davon auszugehen, dass die klassische Grabform der privat gepflegten Gräber zurück-
gehen wird. Anstelle dessen treten je nach den finanziellen Möglichkeiten drittgepflegte Gräber,
insbesondere aber einfach gestaltete, preiswerte und pflegefreie Grabformen. Hierbei wird die
Tendenz zur Feuerbestattung aufgrund der einfachen Beisetzung, der kurzen Ruhezeiten und
der pflegeleichten Grabstellen weiter zunehmen. Die Beisetzungszahl von Verstorbenen ohne
Angehörige, die durch die Ordnungsbehörde bestattet werden müssen, wird sich noch weiter
erhöhen.
Zu berücksichtigen ist auch die zunehmende Zahl muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Nach Schätzungen der Statistikstelle leben in Bonn rd. 30.000 Muslime unterschiedlicher geo-
grafischer Herkunft. Gerade mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen ist in Zukunft mit einem
wachsenden Anteil der Muslime an der Bevölkerung zu rechnen. Bei einer Sterbequote von rd.
1 % sind dies rd. 300 Sterbefälle pro Jahr.
Bisher ist es so, dass ein großer Teil der hier verstorbenen Migranten muslimischen Glaubens
in ihrem Herkunftsland beigesetzt werden. Hierbei handelt es sich vielfach um Gastarbeiter der
ersten und zweiten Generation. Muslimische Bestattungen nehmen jedoch zu, da in den Folge-
generationen der Bezug zum Heimatland schwächer wird. Künftig werden hier sicherlich auch
Flüchtlinge eine Rolle spielen, da hier eine Überführung in ihr Heimatland schon aus emotiona-
len aber auch aus finanziellen Gründen und auch aufgrund der Situation in den betreffenden
Ländern nicht denkbar erscheint bzw. faktisch unmöglich ist.
Die Anfragen einzelner Bevölkerungsgruppen nach eigenen Bestattungsflächen nehmen zu. In
den letzten Jahren wurden daher z. B. eine Absichtsvereinbarung mit dem Bund der ChinesenSeite 46 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
29
(Chinesisches Grabfeld auf dem Nordfriedhof) sowie mit der Interessensvertretung der Eziden
(Eigene Abteilung auf dem Nordfriedhof) getroffen.
5.3 Einkommensentwicklung
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Nettoeinkommen je Haushaltsmitglied
Grundprogramm des Mikrozensus
Bonn, kreisfreie Stadt
unter 900 EUR
900 EUR bis
unter 1500
EUR
1500 EUR bis
unter 2600
EUR
2600 EUR und
mehr ohne Angabe
Verbraucher-
preisent-wick-
lung
1000 1000 1000 1000 1000
2005 71 57 59 34 91 93,40
2006 63 56 55 32 107 94,70
2007 65 53 57 32 108 97,70
2008 61 50 54 35 117 98,80
2009 64 46 55 37 115 99,60
2010 62 46 62 40 110 100,90
2011 60 46 58 52 103 102,90
2012 67 49 66 46 82 105,00
2013 64 53 65 47 83 106,50
Ergebnisse des Mikrozensus; ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus
2011(C)opyright Dieses Angebot des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist lizen-
siert unter der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0. Düsseldorf, 2015. Stand: 04.09.2015 /
09:10:32
Quelle Verbraucherpreisindex: Statistisches Bundesamt
0
20
40
60
80
100
120
140
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
unter 900 EUR
1000
900 EUR bis unter
1500 EUR 1000
1500 EUR bis unter
2600 EUR 1000
2600 EUR und
mehr 1000
ohne Angabe 1000
Verbraucher-
preisent-wicklungSeite 47 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
30
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein für einen großen Teil der Haushaltsmitglieder
keine Angaben über deren Einkommen vorliegt, ist festzuhalten, dass es über die Jahre keine
signifikanten Änderungen in der Einkommensverteilung bei den Bürgerinnen und Bürgern der
Stadt Bonn gegeben hat. Lediglich der Anteil der Einkommen über 2.600 EUR ist leicht ange-
stiegen. Der größte Teil der Bevölkerung bewegt sich nach wie vor im Einkommenssegment un-
ter 2.600 EUR. Betrachtet man dazu die Verbraucherpreisentwicklung, so bedeutet dies gerade
für die Haushalte mit niedrigem Einkommen ein Kaufkraftverlust.
Dies hat auch Auswirkungen auf das Bestattungswesen:
 Der Trend hin zu preiswerten Bestattungen hält an.
 Die Fälle, in denen Sozialhilfe im Bestattungsfall beantragt werden muss, nehmen zu:
Jahr
Verstorbene für die
ein Antrag nach SGB
VII gestellt wurde
Anzahl der
Antragstellungen
2011 179 235
2012 187 249
2013 194 280
2014 208 305
2015 247 376
2016 237 343
2017 242 363
2018 250 352
2019 306 433
Quelle: Angaben Sozialamt Stadt Bonn 17.09.2015 u. 11.05.2020Seite 48 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
31
 Die Fälle ordnungsbehördlicher Bestattungen nehmen zu:
Jahr Fallzahl
2005 115
2006 148
2007 125
2008 181
2009 160
2010 183
2011 143
2012 161
2013 169
2014 179
2015 187
2016 164
2017 187
2018 209
2019 245
Setzt sich dieser Trend fort, so hat dies sowohl Auswirkungen auf die Qualität der Bestattungen,
auf das Angebot von Bestattungsarten sowie auch auf die Personalauslastung.
5.4 Liberalisierung des Bestattungsrechts
Bis zur Novellierung des Bestattungsgesetzes NRW im Jahr 2014 galt die Regelung, dass nur
Gemeinden und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind,
Friedhöfe anlegen und unterhalten dürfen. Lediglich in Bezug auf die Errichtung und den Be-
trieb von Friedhöfen durften sie sich Dritter bedienen. Diese Regelung ist nun dahin gehend ge-
ändert worden, dass Gemeinden die Errichtung und den Betrieb von Friedhöfen an private
Rechtsträger im Wege der Beleihung übertragen können, wobei die auch Übertragung an ge-
meinnützige Religionsgemeinschaften oder religiöse Vereine zulässig ist, wenn diese den dau-
erhaften Betrieb sicherstellen.
Mit dieser Änderung möchte das Land die Möglichkeit von ortsnahen muslimischen Bestattun-
gen noch weiter fördern. Denn von den etwa 1,3 Millionen in Nordrhein- Westfalen lebenden
Muslimen lässt sich, wie oben bereits dargestellt wurde, noch ein hoher Prozentanteil (über 90
0
50
100
150
200
250
300
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Ordnungsbehördliche BestattungenSeite 49 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
32
Prozent) zur Beerdigung in seine Herkunftsländer überführen. Neben einer starken Heimatver-
bundenheit geht es dabei auch um die muslimischen Bestattungsriten, die sich in vielen Punk-
ten von einem christlichen Begräbnis unterscheiden. Es wird erwartet, dass die Akzeptanz orts-
naher Bestattungen steigt, wenn diese auf einem eigenen muslimischen Friedhof angeboten
werden können.
Eine weitere Öffnung und Liberalisierung des Bestattungsrechts wurde zwar diskutiert, ist letzt-
lich in NRW jedoch noch nicht in das Gesetz eingeflossen. Demgegenüber wurde in Bremen
eine Lockerung vom sogenannten Friedhofszwang beschlossen. Zwar wurde auch hier die ur-
sprünglich angedachte Möglichkeit, eine Urne für zwei Jahre mit nach Hause nehmen zu dür-
fen, nicht umgesetzt, allerdings darf hier erstmals in einem Bundesland die Asche Verstorbener
auf privaten Grundstücken oder speziell ausgewiesenen öffentlichen Flächen ausgebracht wer-
den.
Sollten sich die Tendenzen zur Aufhebung des sogenannten Friedhofszwangs verstärken, so
wird dies für die kommunalen Friedhöfe ähnlich gravierende Auswirkungen haben, wie der
Wegfall des Sterbegeldes.
In NRW ist in überschaubarer Zeit nicht mit einer solchen Änderung zu rechnen, so dass diese
in den Planungen bezüglich der Auslastung der Bonner Friedhöfe unberücksichtigt bleibt.Seite 50 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
33
6 Quo vadis Friedhof
6.1 Der Friedhof als Bestattungsort
Nachdem in den vorstehenden Kapiteln ausführlich die historische Entwicklung der Friedhöfe
sowie deren aktuelle Situation dargestellt, die Ursachen für den Wandel auf den Friedhöfen
analysiert und eine Prognose für die Zukunft gewagt wurde, muss nun die Frage gestellt wer-
den, wie die Friedhöfe der Stadt Bonn in der Zukunft aussehen und wie sie im Wettbewerb posi-
tioniert werden sollen.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass das Friedhofsmanagement mit einer Gemengelage an Inte-
ressen konfrontiert wird, die zum Teil widersprüchlich sind aber dennoch gleichzeitig realisiert
werden sollen.
Beispiele:
 Aus bezirklicher Sicht: Beibehaltung aller Friedhöfe für eine ortsnahe Versorgung ver-
sus Friedhofsschließung zur Kostenreduktion.
 Vielfältiges Angebot möglichst überall sowie flexible, kundenfreundliche Bestattungszei-
ten versus Wirtschaftlichkeit des Angebotsportfolios und Reduzierung von Personal und
Maschinenpark.
 Niedrige Gebühren versus rechtlich zulässiger hoher kalkulatorischen Zinssätzen und
Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert sowie Verzicht auf Subventionierung.
 Flexibles, marktkonformes Handeln versus Einhaltung verwaltungsorganisatorischer
Regelungen (differenzierte Entscheidungs- und Beteiligungsrechte in fachlichen, haus-
haltsrechtlichen und vergabetechnischen Fragen mit zum Teil langen Vorlaufzeiten).
Im Interesse der Friedhöfe ist es zwingend erforderlich, dass alle Akteure in der Verwaltung und
in der Politik, die aus ihrer speziellen Sicht notwendige aber sich auch widersprechende Anfor-
derungen an die Friedhofsverwaltung stellen, zu einer Verständigung über die Ziele der Fried-
hofspolitik der Stadt Bonn und das Instrumentarium kommen, welches zur Erreichung dieser
Ziele eingesetzt werden soll.
Bevor also über einen friedhofskonzeptionellen Maßnahmenkatalog diskutiert werden kann, ist
es in erster Linie notwendig, Klarheit darüber zu bekommen, wie die Friedhöfe und das Fried-
hofswesen der Stadt Bonn in Zukunft aussehen sollen.
Wesentliche Anhaltspunkte für die Zielbestimmung ergeben sich hierzu aus der Präambel zur
Friedhofssatzung der Bundesstadt Bonn, die folgenden Wortlaut hat:
„Das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn orientiert sich an dem Ziel, eine
Identifikation der Bürgerinnen und Bürger sowie eine hohe auch emotionale Akzeptanz und
Verbundenheit mit „ihrem“ Friedhof zu erreichen. Hierzu bekennt sich die Stadt Bonn zur De-
zentralität ihrer Bestattungsräume, die eine Einbindung in das örtlich – öffentliche Gesche-
hen ermöglichen. Die ortsnahen Friedhöfe bieten Raum für individuelles Gedenken aber
auch gesamtgesellschaftliche Erinnerungen.Seite 51 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
34
Durch gepflegte gärtnerische Gestaltung sowohl des öffentlichen Raums als auch der Ein-
zelgrabstätten verbunden mit handwerklich ansprechenden Gestaltungselementen sowie un-
ter Bewahrung kulturell bedeutsamer Einrichtungen bilden sie Ruhepole der Erinnerung, der
Besinnung, der Trauer aber auch der Erholung. An die örtlichen Gegebenheiten und das ge-
sellschaftliche Umfeld angepasst wird der Pluralisierung und Individualisierung der Lebens-
stile, der unterschiedlichen Jenseitsvorstellungen und religiösen Besonderheiten durch diffe-
renzierte Bestattungs-, Trauer- und Gedenkmöglichkeiten Rechnung getragen. Die Beglei-
tung der Angehörigen im jeweiligen Bestattungsfall sowie die Betreuung der Friedhöfe vor
Ort geschehen unter Würdigung des Anlasses und des Ortes in pietätvoller und angemesse-
ner Weise.
Um die Grabstätten und die städtischen Bestattungsleistungen unter Ausschöpfung aller be-
triebswirtschaftlichen Möglichkeiten zu angemessenen Gebühren anzubieten und die ge-
nannten Ziele zu erreichen, findet mit den in diesem Bereich tätigen und zu beteiligenden
Institutionen, Einrichtungen und Vertretungen ein ständiger Dialog statt.“
Im Einzelnen:
 Dezentrale Friedhofsstruktur; Nachfragemaximierung
Ziel ist es, eine Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit „ihrem“ Friedhof zu erreichen,
einhergehend mit einer hohen auch emotionalen Akzeptanz und Verbundenheit. Dies be-
deutet dann aber auch, ein überzeugendes Angebot bereit zu stellen, um auch in den jetzt
folgenden Jahren einer wachsenden Nachfrage nach Bestattungsleistungen, eine mög-
lichst hohe Bestattungsquote auf städtischen Friedhöfen zu erzielen. Eine Schließung von
Friedhöfen kommt daher nur dort in Betracht, wo dies aus überzeugenden, für jedermann
nachvollziehbaren Gründen vermittelt werden kann.
 Pflege
Die Friedhöfe sind als Orte der privaten und öffentlichen Erinnerung zu erhalten. Die Ge-
staltung und Pflege dieser Einrichtungen ist an der Bedeutung dieser Orte und der Tatsa-
che, dass diese nicht nur im Licht der Öffentlichkeit sondern auch im Wettbewerb stehen,
auszurichten.
 Angebot an Bestattungsleistungen
Der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensstile, der unterschiedlichen Jenseits-
vorstellungen und religiösen Besonderheiten ist durch differenzierte Bestattungs-, Trauer-
und Gedenkmöglichkeiten und ein an die örtlichen Gegebenheiten sowie das gesellschaftli-
che Umfeld angepasstes Bestattungsangebot Rechnung zu tragen. Hierbei sind die demo-
grafische sowie die soziologische Entwicklung zu berücksichtigen.
6.2 Der Friedhof als Kulturgut mit sozialen und ökologischen Funktionen
In einer säkularisierten Welt ist es eine elementare Aufgabe der Daseinsvorsorge der Kommu-
nen, den Bürgerinnen und Bürgern auf öffentlichen Friedhöfen die Möglichkeit zu geben, ihre
Toten in pietätvoller Weise zu bestatten. Doch die Friedhöfe sind mehr als nur Bestattungsplatz.
Sie sind Kulturgut, dienen der Erholung und sind wertvolle ökologische Nischen in einer urba-
nen Welt. Die Kommunen haben somit eine besondere Verantwortung, um diese sozialen, öko-
logischen und kulturellen Wertigkeiten der Friedhöfe für die Zukunft zu sichern.Seite 52 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
35
6.2.1 Gedenkstätte
Selbstverständlich steht die eigentliche Zweckbestimmung eines Friedhofs, nämlich die Be-
stattung, im Vordergrund, im Rahmen derer Angehörige und Verwandte an einem dafür vor-
gesehenen Ort von ihrem Verstorbenen Abschied nehmen können.
Der Friedhof ist aber auch ein Ort, an dem darüber hinaus gemeinschaftliches Gedenken
stattfindet, so wie z. B. an Allerheiligen durch die Kirchen und an weltlichen Gedenktagen,
wie z. B. aus Anlass des Volkstrauertages zum Gedenken an die Opfer zweier Kriege sowie
der Gewaltherrschaft aller Nationen.
Aber nicht nur in der Gemeinschaft sondern auch im Stillen bietet ein Friedhof als öffentliche
Einrichtung den geeigneten Rahmen, um einmal Inne zu halten. Die Geschichten, die der
Friedhof und seine Grabsteine erzählen, bieten eine willkommene Gelegenheit, die hekti-
sche und kurzlebige Gegenwart zu verlassen, Erinnerungen lebendig werden zu lassen und
größere geschichtliche Zusammenhänge an Hand von Einzelschicksalen zu erläutern und in
einem anderen Licht erscheinen zu lassen.Seite 53 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
36
6.2.2 Kulturelle und historische Funktion
Für das kulturhistorische Erbe und die Stadtgeschichte sind Friedhöfe wichtige Zeitzeugen,
die die gesellschaftliche Entwicklung einer Stadt widerspiegeln. Friedhöfe sind aus Sicht der
Gartendenkmalpflege und des Denkmalschutzes wertvolle Freiräume. Sie sind zugleich
Plattform für die Entwicklung der Bau- und Grabmalkunst. Einige Friedhöfe, Friedhofsteile
bzw. Gräber stehen unter Denkmalschutz. Das Grab einer berühmten Persönlichkeit übt
häufig einen besonderen Reiz auf die Bevölkerung aus und lässt das Grab und den Friedhof
zu einer Touristenattraktion werden.
Die Friedhöfe stellen mit ihren Grabstätten immer auch ein Spiegelbild des Lebens und
Schaffens in der Stadt dar. So befinden sich beispielsweise auf dem Alten Friedhof und dem
Poppelsdorfer Friedhof zahlreiche Gräber von Professoren der Universität. Auch zahlreiche
Politiker der „“Bonner Republik““ ruhen auf Bonner Friedhöfen.
Weiter existieren auf den Bonner Friedhöfen die Grabstätten bedeutender über die Stadt hin-
aus bekannter Fabrikanten (z.B. Soennecken, Verpoorten, Hans Riegel, etc.)
Parkfriedhof Bonn-Bad Godesberg, Burgfriedhof Bonn-Bad Godesberg
Ortsteil Plittersdorf
6.2.3 Der Friedhof als Spiegelbild kultureller Vielfalt
Auf den Friedhöfen spiegeln sich die Vielfalt der Gesellschaft und die Vielfalt der Kulturen
wieder. Sie sind nicht nur über die Zeit gesehen, also historisch ein kulturelles Gut, sondern
auch in der Gegenwart als Abbild einer lebendigen Gesellschaft.
Bonn- Beuel Bonn-Nordfriedhof Bonn-Beuel,
Friedhof Platanenweg Muslimisches Grabfeld Schwarzrheindorf
Sinti u. Roma Jüdischer FriedhofSeite 54 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
37
6.2.4 Soziale Funktion
Friedhöfe fördern die Pflege der Gemeinschaft und die Kommunikation innerhalb des Ge-
meinwesens. Gerade für die oft alleinstehenden Hinterbliebenen von Verstorbenen sind sie
als Treffpunkt mit Menschen, die das gleiche Schicksal teilen, ein wichtiger Ort der Trauer-
bewältigung. Auch das Grab dient der Trauerbewältigung und stellt einen wichtigen Halt für
die Hinterbliebenen dar. Sie können das Grab und damit den Friedhof immer wieder besu-
chen, sich erinnern und Zwiesprache mit dem Verstorbenen halten. Bonn hat hier mit seinen
40 ortsnahen Friedhöfen gerade für in ihrer Mobilität eingeschränkte ältere Menschen ein
ausgezeichnetes Angebot.
Als Bindeglied zwischen den Generationen sind die Friedhöfe darüber hinaus Mittler zwi-
schen Jung und Alt und helfen Trennendes zu verstehen.
6.2.5 Wirtschaftliche Funktion
Friedhöfe stellen ein beachtliches wirtschaftliches Potential für lokal und regional arbeitende
Betriebe dar. Sie sichern Arbeits-und Ausbildungsplätze in breiter Vielfalt, insbesondere im
gärtnerischen und landschaftspflegerischen Bereich sowie auch für Steinmetze.
6.2.6 Ökologische Funktion
Die Friedhöfe sind wesentlicher Bestandteil der Stadt- und Freiraumentwicklung, auch da sie
für die Umwelt einen innerörtlich wichtigen ökologischen und klimatischen Beitrag leisten.
Sie sind wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna, sind Grünzug und wirken als bioklimati-Seite 55 von 277
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38
sche Ausgleichsräume. Friedhöfe produzieren als Grünflächen in Folge der Verdunstungs-
kühlung Kaltluft in der Nacht und können somit spürbar zu einer Abkühlung der angrenzen-
den Siedlungsbereiche beitragen. Zudem sind Friedhöfe meist frei zugänglich und können
Tagsüber aktiv aufgesucht werden, um dort in von Bäumen verschatteten Bereichen Abküh-
lung und Ruhe zu finden. Aufgrund der Ruhe und Abgeschiedenheit bilden sich auch häufig
kleine Biotope, in denen gefährdete oder seltene Tier- und Pflanzenarten einen Schutz-und
Rückzugsort finden.
Aufgrund dieser enormen Bedeutung für die innerstädtische Biodiversität waren die Bonner
Friedhöfe von Beginn an eine der Maßnahmen innerhalb der Stadt- und Freiraumentwick-
lung, die im Rahmen des Aktionsprogramm Biodiversität der Stadt Bonn am 29.4.2010 be-
schlossen wurden.
Die 40 Bonner Friedhöfe haben eine Gesamtfläche von rd. 120 ha. Es stehen dort aktuell
nach den Angaben des Baumkatasters 9188 Bäume. Diese binden pro Jahr rd. 20.100t
CO2. Dies entspricht den CO2-Emissionen von rd. 2.900 Bonner Bürgerinnen und Bürger.
Hecken, insbesondere freiwachsende Hecken auf Friedhöfen haben ebenfalls wichtige öko-
logische Funktionen und tragen gerade in dicht bebauten Ballungsgebieten auch zur
Feinstaubbindung bei. Sie sind wichtig für das Mikroklima und sind Rückzugsgebiete und
Brutstätte für Vögel in der oft stark versiegelten urbanen Landschaft.
6.2.7 Erholungsfunktion
Friedhöfe stellen einen beachtlichen Erholungswert für die Bevölkerung dar. Im innerstädti-
schen Bereich übernehmen sie zugleich Funktionen von Grün- und Parkanlagen. Zum Teil
sind die Friedhöfe die einzige größere Grünfläche im Quartier.
Auch in der Fachwelt wird zunehmend der Nutzen der Friedhöfe über den reinen Bestat-
tungszweck hinaus betrachtet. (vgl. Dr. Martin Venne „Öffentlicher Nutzen von Friedhöfen“
DBU Forschungsbericht-2018).Seite 56 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
39
Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswe-
sen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage
für die Entwicklung dieses Friedhofskonzeptes und der Friedhöfe der
Bundesstadt Bonn.
Durch die Annahme der Präambel wird nicht ausgeschlossen, dass der
Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftli-
cher Abwägung kritisch geprüft wird.
7 Steuerungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die zukünftige Entwicklung der kommu-
nalen Friedhöfe sowohl einer Optimierung der Wirtschaftlichkeit des Friedhofsbetriebes, einer
zukunftsorientierte, an der gesellschaftlichen Entwicklung angepassten Planung als auch einer
Anerkennung der sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leistungen des Friedhofs als öf-
fentliche Einrichtung bedarf.
Obwohl die Nachfrage nach kommunalen Friedhofsleistungen zurzeit immer noch stark von
Ortsnähe und Tradition bestimmt wird, werden sich mit zunehmendem Wettbewerb andere As-
pekte, wie Friedhofsqualität, Angebotsvielfalt, aber insbesondere auch das Preis – Leistungs-
verhältnis in den Vordergrund drängen. Hierbei darf nicht verkannt werden, dass kommunale
Friedhöfe keine Monopolstellung haben und keinem Anschluss- und Benutzungszwang unterlie-
gen. Fragen des wirtschaftlichen Betriebes stehen daher in den nachfolgenden Betrachtungen
an erster Stelle.
Um die durch die Präambel der Friedhofssatzung vorgegebenen Ziele zu erreichen und den
Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine attraktive Möglichkeit zu bieten, sich ortsnah beisetzen
zu lassen, werden im Folgenden die Instrumentarien beschrieben, mit denen dies erreicht wer-
den kann.
7.1. Gebühren
Ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Anbieters und der Bestattungsform ist natürlich der
Preis einer Leistung.
Im Fokus der Diskussion steht in diesem Zusammen die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit der
Leistungserbringung im „Produktionsprozess“ zu optimieren. Insbesondere im Hinblick auf die
vor Ort sichtbaren Veränderung auf den Friedhöfen ist es nachvollziehbar, dass die Frage des
Flächenmanagements in diesem Zusammenhang an erster Stelle genannt wird.Seite 57 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
40
7.1.1 Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung
7.1.1.1 Flächenmanagement
Die Entwicklung der Friedhofsflächen ist ein zentrales Thema des Friedhofskonzepts und
wird deshalb nachfolgend in einem eigenen Kapitel behandelt.
Im Hinblick auf die Auswirkungen einer Flächenreduzierung auf die Gebüh-
ren ist jedoch bereits an dieser Stelle auf folgendes hinzuweisen:
 Neutrale Flächen
Die Kosten für nicht belegte Friedhofsflächen, die vor Ort als Grün- o-
der Parkflächen erkennbar sind, werden bereits jetzt aus der Gebühren-
kalkulation herausgerechnet und spielen für die Festlegung der Nut-
zungsgebühr keine Rolle.
 Kleinparzellige Flächenüberkapazität
Ein Teil der Gräberfelder sind nur zu einem bestimmten Prozentsatz be-
legt. Auch die Kosten dieser Gräberfelder werden nur anteilig in der
Kalkulation berücksichtigt.
Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation haben deshalb nur solche Maß-
nahmen, die auf eine Schließung von zurzeit noch belegten bzw. teilweise
belegten Gräberfeldern abzielen.
Die Park- oder Grünflächen auf Friedhöfen werden weiterhin als solche un-
terhalten. Einsparungen für den Allgemeinen Haushalt können diesbezüg-
lich nur dann erzielt werden, wenn diese einer anderen Nutzung zugeführt
oder veräußert werden.
Die Grundstückskosten in der Gebührenkalkulation 2020 belaufen sich auf
1,55 EUR/m² im Gräberfeldbereich. Hinzu kommen 3,08 EUR/m² Pflegekos-
ten.
Umgerechnet auf die in Kapitel 8.5 ermittelten Flächen bedeutet dies:
- Schließung Grabbereich:
20.149 m² x 4,63 EUR = rd. 93.000 EUR
- Sofort zu reduzierende Flächen
153.686 m² x 4,63 EUR = rd. 712.000 EUR
- Kein Grabneuverkauf (spätere Schließung)
117.673 m² x 4,63 EUR = rd. 545.000 EUR
Bei der Wertung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von
jetzt bereits freien Flächen bzw. nur reduziert belegten Friedhofsbereichen
ein bestimmter Anteil der Kosten im Rahmen der Gebührenkalkulation her-
ausgerechnet wird. Dieser beläuft sich auf zurzeit 40% bezogen auf die ge-
samte Friedhofsfläche.
Dies bedeutet, dass kurz-, mittel und langfristig rd. 60% der o. g. Kosten aus
der Gebührenkalkulation herausgerechnet werden können.Seite 58 von 277
20.05.2021 Amt für Umwelt und Stadtgrün - Friedhofskonzept
41
7.1.1.2 Trauerhallen/Kapellen
Ebenso wie die Frage der Flächenentwicklung wird auch das Thema Trauerhallen/Kapel-
len der Bedeutung der Angelegenheit angemessen nachfolgend in einem separaten Ka-
pitel dargestellt.
7.1.1.3 Personaleinsatz
 Personalbedarf operatives Geschäft
- Grünpflege
Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Personalbedarfs für das operative Ge-
schäft ist zu unterscheiden zwischen der Grünpflege auf Friedhöfen und den Be-
stattungsleistungen. Beide Bereiche wurden im Rahmen der Organisationsunter-
suchung des Amtes für Stadtgrün im Jahr 2013 intensiv untersucht. Auf den
hierzu vorliegenden Bericht wird insofern verwiesen. Danach wären für die Pflege
und Unterhaltung der Grünflächen auf den Friedhöfen stadtweit zusätzlich 51,76
Arbeitskräfte notwendig. Der für die Friedhöfe doch recht hohe Personalbedarf
resultiert im Wesentlichen aus der Tatsache, dass alle Friedhöfe ausnahmslos
der Pflegeklasse A (vgl. Grünflächenkonzept 2015) zugeordnet sind.
Im Rahmen des nachfolgenden Kapitels „Flächenmanagement“ wird insofern
eine mögliche Optimierung der Pflegestufen untersucht.
- Bestattungsleistungen
Laut Orga-Bericht ergeben sich auf Basis der mit den Beschäftigten zusammen
erarbeiteten Bearbeitungsken

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de