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210797-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Einbindung des Runden Tisches Friedhöfe Friedhofskonzept

Nummer
210797-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 29.09.2021 Kenntnisnahme
  6. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
  8. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme
  9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210797 Friedhofskonzept

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210797-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Einbindung
des Runden Tisches Friedhöfe
Friedhofskonzept
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.08.2021 Kenntnisnahme
Unterausschuss Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme
Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Am 10.08.2021 hat im Ratssaal der „Runde Tisch Friedhof“ zum Thema
Friedhofskonzept getagt. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter der
auf Friedhöfen bzw. für Friedhöfe arbeitenden Gewerke, von
Religionsgemeinschaften, der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten
Friedhofes in Bonn e.V. und des Denkmal- und Geschichtsvereins Bonn-
Rechtsrheinisch e. V..
Den Teilnehmenden wurde ein Überblick über die sich nach der 1. Lesung
ergebenden Änderungen im Friedhofskonzept gegeben. Erste Anmerkungen
und Anregungen werden im Folgenden wiedergegeben:
1. Der Runde Tisch Friedhof bittet darum, die Beratungen über das
Friedhofskonzept zu vertagen und eine erneute Sitzung des Gremiums
unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Politik
durchzuführen.
2. Es wird darum gebeten, den Unterausschuss Denkmalschutz mit in die
Beratungsfolge aufzunehmen.
3. Anmerkungen zu den Inhalten des Konzeptes:
FlächenbedarfSeite 1 von 3
Seite 2
Nach Auffassung von Teilnehmenden des Runden Tisches ist die
Reduzierung des Flächenbedarfs von Friedhöfen auf 2,5 m²/Einwohner
kritisch zu sehen und entspreche nicht der Empfehlung von Aeternitas.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Kapitel 8.4.1 des Friedhofskonzept enthält einen Vergleich zu
anderen Städten und ausführliche Aussagen zu Gesichtspunkten, die
für die Ermittlung der notwendigen Friedhofsfläche in einer Kommune
zu berücksichtigen sind sowie unterschiedlichen
Berechnungsmethoden des Flächenbedarfs von Friedhöfen. U. a. wird
hier auch das Deutsche Institut für Urbanistik zitiert, welches die
Möglichkeit aufzeigt, sich an Richtwerten zu Friedhofsflächen pro
Einwohner zu orientieren. Hierbei wird auf die im Konzept zitierten
Ausführungen von Aeternitas hingewiesen, wonach der heute
notwendige Flächenbedarf mit 2,5 – 4 m²/je Einwohner angegeben
wird. Die Quelle ist zitiert.
Die derzeitige Friedhofsfläche (1.164.848 m² - ohne den Alten Friedhof)
beträgt 3,50 m² je Einwohner. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen,
dass große Bereiche der sich – bildlich gesprochen – innerhalb der
Friedhofmauern befindenden Flächen schon heute nicht mehr für
Bestattungszwecke genutzt werden bzw. als Grabfelder große Lücken
aufweisen. In der Gesamtschau aller Aspekte wird deshalb empfohlen,
die notwendige Friedhofsfläche auf 2,5 m²/Einwohner festzulegen. Dies
bedeutet nicht, dass hierdurch „die Friedhofsmauern enger gezogen
werden“ sondern nur, dass diese Flächen nicht mehr für
Beerdigungszwecke verwendet werden und damit aus der
Gebührenkalkulation herausgenommen werden können. Über den
weiteren Umgang mit diesen Flächen siehe Kapitel 8.8 des
Friedhofskonzeptes.
Der Friedhof als Kulturgut mit sozialen und ökologischen Funktionen
In der Sitzung des Runden Tisches wurde moniert, dass das
Friedhofskonzept ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten erstellt worden sei und andere Aspekte, insbesondere
die der Friedhöfe als Kulturgut und als Denkmale keine bzw. kaum
Berücksichtigung gefunden hätten.
Anmerkung der Verwaltung:
Es ist zutreffend, dass das jetzt vorliegende
Friedhofskonzept insbesondere die betriebswirtschaftliche Seite des
Friedhofsbetriebes betrachtet. Die Gründe hierfür sind in Kapitel 1 des
Friedhofskonzeptes wiedergegeben. Die Empfehlungen sollen
insbesondere dazu führen, dass kommunale Friedhöfe unter
Berücksichtigung der Konkurrenzsituation und einer sich wandelnden
gesellschaftlichen Einstellung eine Zukunft haben und für die
Nutzenden bezahlbar bleiben.
Natürlich liegt es im gesamtstädtischen Interesse, den Stellenwert der
Friedhöfe auch unter Berücksichtigung weiterer, z. B. kultureller und
sozialer Aspekte im Auge zu behalten. Diesen Funktionen wurde im
Friedhofskonzept in Kapitel 6.2 ein eigener Abschnitt gewidmet.Seite 2 von 3
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Darüber hinaus wird die unterschiedliche Betrachtung des „Kulturgutes“
Friedhof im Vergleich zu anderen kulturellen Einrichtungen der
Kommune in Kapitel 7.5 kritisch beleuchtet.
Mit Blick auf die primäre Zielsetzung dieses Friedhofskonzeptes würde
jedoch eine fachlich qualifizierte und umfassende Untersuchung z. B.
der Bedeutung und der Entwicklung von Friedhöfen aus der Sicht des
Denkmalschutzes den Rahmen sprengen. Das Thema ist es zweifellos
wert, auf der Grundlage einer fundierten Expertise eigenständig
betrachtet und separat diskutiert zu werden.
Umgang mit abgelaufenen Grabstellen
Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht für die Nutzungsberechtigten
die Pflicht, die Grabstätten abzuräumen und der Stadt zu übergeben.
Bei Reihengräbern wird dies durch die Stadt selbst erledigt. Primärer
Hintergrund dieser Handhabung ist, diese Flächen wieder in einen
Zustand zu versetzen, der eine Wiederbelegung ermöglicht.
Die im Rahmen dieses Friedhofskonzeptes angedachte
Flächenreduzierung lässt nunmehr aber auch Spielraum für den vom
Runden Tisch geäußerten Gedanken, dort, wo es
friedhofsgestalterisch, unterhaltungstechnisch und unter
Berücksichtigung verkehrssicherheitsrelevanter Gesichtspunkte
sinnvoll und möglich ist, von einem Abräumen der Grabstätten
abzusehen und diese -wie in der Sitzung ausgeführt wurde – in ihrem
„morbiden“ Charme weiter bestehen zu lassen.
Gegen eine solche „Nachnutzung“ bestehen aus Sicht der Verwaltung
grundsätzlich keine Bedenken, sodass dieser Aspekt in Kapitel 8.8 des
Friedhofskonzeptes aufgenommen werden könnte. Die Umsetzung im
Detail müsste allerdings noch mit den fachlich zu Beteiligenden,
insbesondere der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de