210797-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Einbindung des Runden Tisches Friedhöfe Friedhofskonzept
Kerndaten
- Nummer
- 210797-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.265 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210797-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Einbindung des Runden Tisches Friedhöfe Friedhofskonzept Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Kenntnisnahme Unterausschuss Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Kenntnisnahme Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Am 10.08.2021 hat im Ratssaal der „Runde Tisch Friedhof“ zum Thema Friedhofskonzept getagt. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter der auf Friedhöfen bzw. für Friedhöfe arbeitenden Gewerke, von Religionsgemeinschaften, der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofes in Bonn e.V. und des Denkmal- und Geschichtsvereins Bonn- Rechtsrheinisch e. V.. Den Teilnehmenden wurde ein Überblick über die sich nach der 1. Lesung ergebenden Änderungen im Friedhofskonzept gegeben. Erste Anmerkungen und Anregungen werden im Folgenden wiedergegeben: 1. Der Runde Tisch Friedhof bittet darum, die Beratungen über das Friedhofskonzept zu vertagen und eine erneute Sitzung des Gremiums unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Politik durchzuführen. 2. Es wird darum gebeten, den Unterausschuss Denkmalschutz mit in die Beratungsfolge aufzunehmen. 3. Anmerkungen zu den Inhalten des Konzeptes: FlächenbedarfSeite 1 von 3 Seite 2 Nach Auffassung von Teilnehmenden des Runden Tisches ist die Reduzierung des Flächenbedarfs von Friedhöfen auf 2,5 m²/Einwohner kritisch zu sehen und entspreche nicht der Empfehlung von Aeternitas. Anmerkung der Verwaltung: Das Kapitel 8.4.1 des Friedhofskonzept enthält einen Vergleich zu anderen Städten und ausführliche Aussagen zu Gesichtspunkten, die für die Ermittlung der notwendigen Friedhofsfläche in einer Kommune zu berücksichtigen sind sowie unterschiedlichen Berechnungsmethoden des Flächenbedarfs von Friedhöfen. U. a. wird hier auch das Deutsche Institut für Urbanistik zitiert, welches die Möglichkeit aufzeigt, sich an Richtwerten zu Friedhofsflächen pro Einwohner zu orientieren. Hierbei wird auf die im Konzept zitierten Ausführungen von Aeternitas hingewiesen, wonach der heute notwendige Flächenbedarf mit 2,5 – 4 m²/je Einwohner angegeben wird. Die Quelle ist zitiert. Die derzeitige Friedhofsfläche (1.164.848 m² - ohne den Alten Friedhof) beträgt 3,50 m² je Einwohner. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass große Bereiche der sich – bildlich gesprochen – innerhalb der Friedhofmauern befindenden Flächen schon heute nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt werden bzw. als Grabfelder große Lücken aufweisen. In der Gesamtschau aller Aspekte wird deshalb empfohlen, die notwendige Friedhofsfläche auf 2,5 m²/Einwohner festzulegen. Dies bedeutet nicht, dass hierdurch „die Friedhofsmauern enger gezogen werden“ sondern nur, dass diese Flächen nicht mehr für Beerdigungszwecke verwendet werden und damit aus der Gebührenkalkulation herausgenommen werden können. Über den weiteren Umgang mit diesen Flächen siehe Kapitel 8.8 des Friedhofskonzeptes. Der Friedhof als Kulturgut mit sozialen und ökologischen Funktionen In der Sitzung des Runden Tisches wurde moniert, dass das Friedhofskonzept ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellt worden sei und andere Aspekte, insbesondere die der Friedhöfe als Kulturgut und als Denkmale keine bzw. kaum Berücksichtigung gefunden hätten. Anmerkung der Verwaltung: Es ist zutreffend, dass das jetzt vorliegende Friedhofskonzept insbesondere die betriebswirtschaftliche Seite des Friedhofsbetriebes betrachtet. Die Gründe hierfür sind in Kapitel 1 des Friedhofskonzeptes wiedergegeben. Die Empfehlungen sollen insbesondere dazu führen, dass kommunale Friedhöfe unter Berücksichtigung der Konkurrenzsituation und einer sich wandelnden gesellschaftlichen Einstellung eine Zukunft haben und für die Nutzenden bezahlbar bleiben. Natürlich liegt es im gesamtstädtischen Interesse, den Stellenwert der Friedhöfe auch unter Berücksichtigung weiterer, z. B. kultureller und sozialer Aspekte im Auge zu behalten. Diesen Funktionen wurde im Friedhofskonzept in Kapitel 6.2 ein eigener Abschnitt gewidmet.Seite 2 von 3 Seite 3 Darüber hinaus wird die unterschiedliche Betrachtung des „Kulturgutes“ Friedhof im Vergleich zu anderen kulturellen Einrichtungen der Kommune in Kapitel 7.5 kritisch beleuchtet. Mit Blick auf die primäre Zielsetzung dieses Friedhofskonzeptes würde jedoch eine fachlich qualifizierte und umfassende Untersuchung z. B. der Bedeutung und der Entwicklung von Friedhöfen aus der Sicht des Denkmalschutzes den Rahmen sprengen. Das Thema ist es zweifellos wert, auf der Grundlage einer fundierten Expertise eigenständig betrachtet und separat diskutiert zu werden. Umgang mit abgelaufenen Grabstellen Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht für die Nutzungsberechtigten die Pflicht, die Grabstätten abzuräumen und der Stadt zu übergeben. Bei Reihengräbern wird dies durch die Stadt selbst erledigt. Primärer Hintergrund dieser Handhabung ist, diese Flächen wieder in einen Zustand zu versetzen, der eine Wiederbelegung ermöglicht. Die im Rahmen dieses Friedhofskonzeptes angedachte Flächenreduzierung lässt nunmehr aber auch Spielraum für den vom Runden Tisch geäußerten Gedanken, dort, wo es friedhofsgestalterisch, unterhaltungstechnisch und unter Berücksichtigung verkehrssicherheitsrelevanter Gesichtspunkte sinnvoll und möglich ist, von einem Abräumen der Grabstätten abzusehen und diese -wie in der Sitzung ausgeführt wurde – in ihrem „morbiden“ Charme weiter bestehen zu lassen. Gegen eine solche „Nachnutzung“ bestehen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich keine Bedenken, sodass dieser Aspekt in Kapitel 8.8 des Friedhofskonzeptes aufgenommen werden könnte. Die Umsetzung im Detail müsste allerdings noch mit den fachlich zu Beteiligenden, insbesondere der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de