210796 · Beschlussvorlage
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2022
Kerndaten
- Nummer
- 210796
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210796 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben als Berufsfachschule für Notfallsanitäter/innen für 6 Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst, Ausbildungsbeginn 01.09.2022, wird zugestimmt. Begründung Um die qualifizierte Besetzung der Rettungsmittel bei Feuerwehr und eingebundenen Hilfsorganisationen sowie sonstigen Leistungserbringern dauerhaft zu sichern, sind Ausbildungsplätze für das Berufsbild „Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter“ im städtischen Rettungsdienst vorzuhalten. Das Modell sieht bei der Feuerwehr zur Kompensation von in den nächsten Jahren zu erwartenden Abgängen, insbesondere durch Ruhestand, vor, dass nach einer am 01.09.2022 beginnenden dreijährigen Ausbildung von 6 Auszubildenden zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter im Anschluss die feuerwehrtechnische Grundausbildung erfolgt. Den staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen kommt hierbei auf Grundlage des Notfallsanitätergesetzes und der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen eine besondere Rolle zu. So trägt die Schule die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie für die praktische Ausbildung. Sie schließt auch entsprechende Kooperationsverträge mit Krankenhäusern, in denen praktische Ausbildungsabschnitte zu absolvieren sind. Das Rettungsgesetz NRW legt fest, dass es sich bei den Aufwendungen der Notfallsanitäterausbildung um Kosten des Rettungsdienstes handelt, die über die Benutzungsgebühren der Einrichtung zu refinanzieren sind.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung werden daher über Gebühren unter Beachtung der hierzu vom Land NRW definierten Rahmenbedingungen refinanziert. Hier findet die aktuelle Erlasslage entsprechende Anwendung. Die Dienstleistung fällt mit dem CPV-Code 80000000-4 (Allgemeine und berufliche Bildung) unter die im Anhang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU gelisteten sozialen/ besonderen Dienstleistungen. Nach § 64 VgV i.V.m § 130 Abs.1 GWB gilt gem. Art. 74 i.V.m. Art. 4 lit. d der EU-Richtlinie für diese Dienstleistungen ein Schwellenwert von 750.000 €, ab dem ein EU-Verfahren durchzuführen wäre. Dieser Schwellenwert wird nicht erreicht. Dem folgend werden, nach Vorliegen des Einleitungsbeschlusses, die 4 staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen im Bereich Bonn/Rhein-Sieg im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach UVgO zur Abgabe eines Angebotes für 6 Auszubildende (Ausbildungsbeginn 1.9.2022) aufgefordert. Da die Schulen ortsnah sein müssen, um eine zügige Erreichbarkeit sicherstellen zu können, wird die Zahl der üblicherweise aufzufordernden Firmen unterschritten. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Abweichung von der in der Vergabeordnung grundsätzlichen vorgesehenen Vergabeart (öffentliche Ausschreibung) zugestimmt. Die Maßnahme ist zwingend erforderlich, um den Dienstbetrieb der Feuerwehr aufrechtzuerhalten. Die Maßnahme entspricht somit den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung. Vergabeart öffentlich offen (EU) 4 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU X Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Angebotseinziehung (bei sonstigen Honorarverträgen) Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 350254 VOB X UVgO VgV 1.9.2022 - 31.8.2025 265.000 € für 3 Jahre Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.01.16 Personalmanagement 541120 1105037 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen X Das RPA hat zugestimmt Vorbehaltlich der Zustimmung des RPASeite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de