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210796 · Beschlussvorlage

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Wahrnehmung von Aufgaben als Notfallsanitäterschule für Auszubildende von Feuerwehr und Rettungsdienst im Ausbildungsjahrgang 2022

Nummer
210796
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210796
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Wahrnehmung von Aufgaben als
Notfallsanitäterschule für Auszubildende von
Feuerwehr und Rettungsdienst im
Ausbildungsjahrgang 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben als
Berufsfachschule für Notfallsanitäter/innen für 6 Auszubildende von Feuerwehr
und Rettungsdienst, Ausbildungsbeginn 01.09.2022, wird zugestimmt.
Begründung
Um die qualifizierte Besetzung der Rettungsmittel bei Feuerwehr und
eingebundenen Hilfsorganisationen sowie sonstigen Leistungserbringern
dauerhaft zu sichern, sind Ausbildungsplätze für das Berufsbild
„Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter“ im städtischen Rettungsdienst vorzuhalten.
Das Modell sieht bei der Feuerwehr zur Kompensation von in den nächsten
Jahren zu erwartenden Abgängen, insbesondere durch Ruhestand, vor, dass
nach einer am 01.09.2022 beginnenden dreijährigen Ausbildung von 6
Auszubildenden zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter im Anschluss die
feuerwehrtechnische Grundausbildung erfolgt. Den staatlich anerkannten
Notfallsanitäterschulen kommt hierbei auf Grundlage des
Notfallsanitätergesetzes und der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen
eine besondere Rolle zu.
So trägt die Schule die Gesamtverantwortung für die Organisation und
Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie für die
praktische Ausbildung. Sie schließt auch entsprechende Kooperationsverträge
mit Krankenhäusern, in denen praktische Ausbildungsabschnitte zu absolvieren
sind. Das Rettungsgesetz NRW legt fest, dass es sich bei den Aufwendungen
der Notfallsanitäterausbildung um Kosten des Rettungsdienstes handelt, die
über die Benutzungsgebühren der Einrichtung zu refinanzieren sind.Seite 1 von 3
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Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung werden daher über Gebühren unter
Beachtung der hierzu vom Land NRW definierten Rahmenbedingungen
refinanziert. Hier findet die aktuelle Erlasslage entsprechende Anwendung.
Die Dienstleistung fällt mit dem CPV-Code 80000000-4 (Allgemeine und
berufliche Bildung) unter die im Anhang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU
gelisteten sozialen/ besonderen Dienstleistungen. Nach § 64 VgV i.V.m § 130
Abs.1 GWB gilt gem. Art. 74 i.V.m. Art. 4 lit. d der EU-Richtlinie für diese
Dienstleistungen ein Schwellenwert von 750.000 €, ab dem ein EU-Verfahren
durchzuführen wäre. Dieser Schwellenwert wird nicht erreicht.
Dem folgend werden, nach Vorliegen des Einleitungsbeschlusses, die 4
staatlich anerkannten Notfallsanitäterschulen im Bereich Bonn/Rhein-Sieg im
Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach UVgO zur Abgabe eines
Angebotes für 6 Auszubildende (Ausbildungsbeginn 1.9.2022) aufgefordert. Da
die Schulen ortsnah sein müssen, um eine zügige Erreichbarkeit sicherstellen
zu können, wird die Zahl der üblicherweise aufzufordernden Firmen
unterschritten.
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Abweichung von der in der
Vergabeordnung grundsätzlichen vorgesehenen Vergabeart (öffentliche
Ausschreibung) zugestimmt.
Die Maßnahme ist zwingend erforderlich, um den Dienstbetrieb der Feuerwehr
aufrechtzuerhalten. Die Maßnahme entspricht somit den Vorgaben des § 82
GO NRW (vorläufige Haushaltsführung.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 4 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU X Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Angebotseinziehung (bei
sonstigen Honorarverträgen)
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
350254 VOB X UVgO VgV 1.9.2022 - 31.8.2025 265.000 € für 3 Jahre
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.01.16 Personalmanagement 541120 1105037
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
X Das RPA hat zugestimmt Vorbehaltlich der Zustimmung des RPASeite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de