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210794 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf

Nummer
210794
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.07.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
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  1. 210794-01 AA Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Antrag zur Vorlage 210794

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Beschlussvorlage
öffentlich
210794
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes
sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg
im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel für eine Fläche (Anlage 1) am Schieffelingsweg
(Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg,
Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer
mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt.
2. Dem Antrag der VAP Vöhringer Architekten vom 19.03.2019 auf
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des
Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit
zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem.
§ 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der
bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und -
mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei
gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt.
Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet.
4. Das Verfahren wird aufgrund der Errichtung einer mehrgruppigen
Kindertagesstätte mit mittlerer Priorität versehen.Seite 1 von 5
Seite 2
Begründung
Mit Schreiben vom 19.03.2019 hat der Eigentümer des Grundstücks einen
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich der
Gemarkung Duisdorf, Flur 2, Flurstück 1997 gestellt. Das ca. 1.700 m2 große
Grundstück befindet sich zwischen dem Schieffelingsweg 23 und 27-29a.
Beschreibung des Plangebiets
Das Planvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7420-3
Schieffelingsweg aus dem Jahr 1974. Dieser setzt für das Flurstück 1997 eine
öffentliche Grünfläche/Spielplatz fest. Für den übrigen Geltungsbereich setzt
der Bebauungsplan in Teilbereichen reine und allgemeine Wohngebiete fest.
Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet im Wesentlichen als Wohnbaufläche
sowie das nordöstlich liegende Nachbargrundstück als Gemeinbedarfsfläche
mit der Zweckbestimmung Jugendheim/Freizeitheim dar.
Das Plangebiet stellt sich heute als ungenutzte und von umfangreicher
Vegetation geprägte Brachfläche dar. Auf dem nordöstlich liegenden
Nachbargrundstück steht das Hermann-Ehlers-Haus, das ehemalige
Gemeindehaus der Matthäikirche, welches seit Juni 2013 vom christlichen
Verein junger Menschen (CVJM Bonn) genutzt wird, sowie zwei ein- bis
zweigeschossige Wohngebäude.
Planungsziel/ Vorhaben
Der Eigentümer beabsichtigt auf dem ca. 1.700 m2 großen Grundstück am
Schieffelingsweg eine mehrgruppige Kindertagesstätte integriert in ein
Wohngebäude mit ca. 43 Kleinwohnungen und einer Tiefgarage zu errichten.
Das südwestlich angrenzende neungeschossige Wohngebäude wird als
Ausreißer wahrgenommen und kann aus städtebaulicher Sicht nicht als
Maßstab für eine zukünftige Bebauung angesehen werden. Für dieses
Vorhaben wird eine Geschossigkeit von drei bis vier Geschossen als vertretbar
angesehen.
Verfahrensvorschlag
Die geplante Umnutzung des Grundstückes ist auf Grundlage des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7420-3, der in diesem Bereich eine
öffentliche Grünfläche/Spielplatz festsetzt, nicht möglich, so dass die Schaffung
neuen Planungsrechts erforderlich wird.
Da das Vorhaben der Innenentwicklung innerhalb des bestehenden
Siedlungsgefüge dient und die Zulässigkeitsvoraussetzung aufgrund der Größe
der zu überbauenden Grundfläche für die Anwendung vorliegt, soll der
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan in
Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren der
Innenentwicklung aufgestellt werden.
Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund
der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a
(3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das
Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung /
Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung derSeite 2 von 5
Seite 3
Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann.
Im Rahmen des Verfahrens werden die Anforderungen hinsichtlich der Belange
von Umwelt, Natur- und Artenschutz geprüft. Die Ergebnisse fließen in den
Planungsprozess mit ein.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird
durchgeführt.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität
Die bauliche Nachverdichtungsmaßnahme umfasst ein Wohngebäude mit
voraussichtlich 43 Kleinwohnungen sowie eine mehrgruppige Kindertagesstätte
gemäß städtischen Vorgaben und eine Tiefgarage. Der Antragssteller geht
aktuell von einer Bruttogeschossfläche von 2.287 m2 aus. Im weiteren
Verfahren ist zu prüfen, ob mit Blick auf die Sicherheit einer fußläufigen
Erschließung für den Hol- und Bringverkehr der Kita die Nutzungsintensität des
Vorhabens reduziert werden muss. Im weiteren Verfahren sind die
Auswirkungen der geplanten Tiefgarage auf die umliegenden bestehenden
Wohnnutzungen im Rahmen einer Schallprognose zu untersuchen.
Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen
Derzeit nicht absehbar.
Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt
Da im Stadtgebiet insgesamt ein Bedarf an Wohnraum besteht, kann den
Zielvorstellungen des Vorhabenträgers aus städtebaulicher Sicht gefolgt
werden. Aufgrund der geplanten Kita-Nutzung hat das Vorhaben eine hohe
Bedeutung auf der Quartiers- und Ortsteilebene.
Infrastruktur
Mit dem Neubau einer Kindertagesstätte werden dringend benötigte
Betreuungsplätze für Vorschulkinder geschaffen. Diese Maßnahme führt somit
zu einer Verbesserung der sozialen Infrastruktur.
Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell)
Aus wohnbaulicher Sicht werden die Schaffung von Wohnraum sowie die
Errichtung einer Kindertagesstätte begrüßt. Im Planungsraum Hardtberg-Nord-
West fehlen aktuell noch ca. 300 Betreuungsplätze für Kinder bis zur
Einschulung. Alleine im statistischen Bezirk Neu-Duisdorf müssen noch ca. 180
Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden, um wohnortsnah ein
bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorhalten zu können. Der Bedarf für eine
neue Kindertagesstätte am Standort Schieffelingsweg ist gegeben.
Die Regelungen des Bonner Baulandmodells kommen zur Anwendung.
Kosten für die Stadt Bonn
Über den Personalaufwand hinaus anfallende Kosten sind zum aktuellen
Zeitpunkt nicht erkennbar.Seite 3 von 5
Seite 4
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen
Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Die Fläche ist durch
Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und
artenschutzrechtlich relevant sein kann.
Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten aufgrund der Habitatausstattung
nicht ausgeschlossen werden kann, wird im weiteren Verfahren eine
Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in der weiteren Planung
berücksichtigt werden.
Der Baumbestand ist im weiteren Verfahren zu erheben, zu bewerten, in Bezug
zur Planung zu setzten und soweit wie möglich in die Planung zu integrieren.
Die Planung muss dergestalt erfolgen, dass für ggf. unvermeidbare Fällungen
von satzungsgeschütztem Baumbestand, Ersatzpflanzungen innerhalb des
Plangebiets, außerhalb von Tiefgaragenflächen oder in dessen direktem
Umfeld erfolgen können.
Klimaschutz/Klimaanpassung:
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. DS 1512547 Energieeffizienzstandards im Neubau, Energieversorgung,
solarenergetische Optimierung, DS 201344 Solarverpflichtung im Neubau) und
Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung)
formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Die stadtklimatische Ersteinschätzung zeigt, dass die Fläche weder Teil einer
Kaltluftleitbahn noch ein Kaltluftentstehungsgebiet ist. Die
Planungshinweiskarte weist für das Areal eine günstige humanbioklimatische
Situation aus. Derzeit wird daher kein Erfordernis zur Erstellung eines
klimatologischen Detailgutachtens gesehen.
Priorität
Das Vorhaben wird aufgrund der geplanten Kita-Nutzung mit einer mittleren
Priorität behandelt.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 4 von 5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.. 66222200--22
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Hardtberg
Ortsteil DuisdorfSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de