210794 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210794
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.07.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210794 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel für eine Fläche (Anlage 1) am Schieffelingsweg (Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der VAP Vöhringer Architekten vom 19.03.2019 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und - mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet. 4. Das Verfahren wird aufgrund der Errichtung einer mehrgruppigen Kindertagesstätte mit mittlerer Priorität versehen.Seite 1 von 5 Seite 2 Begründung Mit Schreiben vom 19.03.2019 hat der Eigentümer des Grundstücks einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 2, Flurstück 1997 gestellt. Das ca. 1.700 m2 große Grundstück befindet sich zwischen dem Schieffelingsweg 23 und 27-29a. Beschreibung des Plangebiets Das Planvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7420-3 Schieffelingsweg aus dem Jahr 1974. Dieser setzt für das Flurstück 1997 eine öffentliche Grünfläche/Spielplatz fest. Für den übrigen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan in Teilbereichen reine und allgemeine Wohngebiete fest. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet im Wesentlichen als Wohnbaufläche sowie das nordöstlich liegende Nachbargrundstück als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Jugendheim/Freizeitheim dar. Das Plangebiet stellt sich heute als ungenutzte und von umfangreicher Vegetation geprägte Brachfläche dar. Auf dem nordöstlich liegenden Nachbargrundstück steht das Hermann-Ehlers-Haus, das ehemalige Gemeindehaus der Matthäikirche, welches seit Juni 2013 vom christlichen Verein junger Menschen (CVJM Bonn) genutzt wird, sowie zwei ein- bis zweigeschossige Wohngebäude. Planungsziel/ Vorhaben Der Eigentümer beabsichtigt auf dem ca. 1.700 m2 großen Grundstück am Schieffelingsweg eine mehrgruppige Kindertagesstätte integriert in ein Wohngebäude mit ca. 43 Kleinwohnungen und einer Tiefgarage zu errichten. Das südwestlich angrenzende neungeschossige Wohngebäude wird als Ausreißer wahrgenommen und kann aus städtebaulicher Sicht nicht als Maßstab für eine zukünftige Bebauung angesehen werden. Für dieses Vorhaben wird eine Geschossigkeit von drei bis vier Geschossen als vertretbar angesehen. Verfahrensvorschlag Die geplante Umnutzung des Grundstückes ist auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7420-3, der in diesem Bereich eine öffentliche Grünfläche/Spielplatz festsetzt, nicht möglich, so dass die Schaffung neuen Planungsrechts erforderlich wird. Da das Vorhaben der Innenentwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüge dient und die Zulässigkeitsvoraussetzung aufgrund der Größe der zu überbauenden Grundfläche für die Anwendung vorliegt, soll der Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung / Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung derSeite 2 von 5 Seite 3 Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Im Rahmen des Verfahrens werden die Anforderungen hinsichtlich der Belange von Umwelt, Natur- und Artenschutz geprüft. Die Ergebnisse fließen in den Planungsprozess mit ein. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. Einschätzung des Vorhabens Quantität Die bauliche Nachverdichtungsmaßnahme umfasst ein Wohngebäude mit voraussichtlich 43 Kleinwohnungen sowie eine mehrgruppige Kindertagesstätte gemäß städtischen Vorgaben und eine Tiefgarage. Der Antragssteller geht aktuell von einer Bruttogeschossfläche von 2.287 m2 aus. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob mit Blick auf die Sicherheit einer fußläufigen Erschließung für den Hol- und Bringverkehr der Kita die Nutzungsintensität des Vorhabens reduziert werden muss. Im weiteren Verfahren sind die Auswirkungen der geplanten Tiefgarage auf die umliegenden bestehenden Wohnnutzungen im Rahmen einer Schallprognose zu untersuchen. Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen Derzeit nicht absehbar. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt Da im Stadtgebiet insgesamt ein Bedarf an Wohnraum besteht, kann den Zielvorstellungen des Vorhabenträgers aus städtebaulicher Sicht gefolgt werden. Aufgrund der geplanten Kita-Nutzung hat das Vorhaben eine hohe Bedeutung auf der Quartiers- und Ortsteilebene. Infrastruktur Mit dem Neubau einer Kindertagesstätte werden dringend benötigte Betreuungsplätze für Vorschulkinder geschaffen. Diese Maßnahme führt somit zu einer Verbesserung der sozialen Infrastruktur. Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell) Aus wohnbaulicher Sicht werden die Schaffung von Wohnraum sowie die Errichtung einer Kindertagesstätte begrüßt. Im Planungsraum Hardtberg-Nord- West fehlen aktuell noch ca. 300 Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung. Alleine im statistischen Bezirk Neu-Duisdorf müssen noch ca. 180 Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden, um wohnortsnah ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorhalten zu können. Der Bedarf für eine neue Kindertagesstätte am Standort Schieffelingsweg ist gegeben. Die Regelungen des Bonner Baulandmodells kommen zur Anwendung. Kosten für die Stadt Bonn Über den Personalaufwand hinaus anfallende Kosten sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht erkennbar.Seite 3 von 5 Seite 4 Umwelt, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Die Fläche ist durch Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten aufgrund der Habitatausstattung nicht ausgeschlossen werden kann, wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Der Baumbestand ist im weiteren Verfahren zu erheben, zu bewerten, in Bezug zur Planung zu setzten und soweit wie möglich in die Planung zu integrieren. Die Planung muss dergestalt erfolgen, dass für ggf. unvermeidbare Fällungen von satzungsgeschütztem Baumbestand, Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebiets, außerhalb von Tiefgaragenflächen oder in dessen direktem Umfeld erfolgen können. Klimaschutz/Klimaanpassung: Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. DS 1512547 Energieeffizienzstandards im Neubau, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, DS 201344 Solarverpflichtung im Neubau) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Die stadtklimatische Ersteinschätzung zeigt, dass die Fläche weder Teil einer Kaltluftleitbahn noch ein Kaltluftentstehungsgebiet ist. Die Planungshinweiskarte weist für das Areal eine günstige humanbioklimatische Situation aus. Derzeit wird daher kein Erfordernis zur Erstellung eines klimatologischen Detailgutachtens gesehen. Priorität Das Vorhaben wird aufgrund der geplanten Kita-Nutzung mit einer mittleren Priorität behandelt. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 4 von 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.. 66222200--22 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Hardtberg Ortsteil DuisdorfSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de